Benötige ich für eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen ein ärztliches Attest?

Es gibt viele Situationen, in denen ein Arbeitnehmer/in seinen / ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann. Eine Möglichkeit ist, dass die gesundheitlichen Beschwerden direkt durch die Arbeit hervorgerufen werden – sei es durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Krankheit zwar unabhängig von der Arbeit entstand, dass sie aber eine weitere Berufsausübung unmöglich macht. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine geförderte Umschulung durchführen müssen, fragen sich in vielen Fällen, ob für die Bewilligung ein ärztliches Attest notwendig ist. Um eine schnelle Antwort zu geben, sei gesagt, dass ein ärztliches Attest auf jeden Fall notwendig ist, aber nicht allein ausreicht. Allerdings können sich die Anforderungen je nach Situation auch etwas unterscheiden.

 

Umschulung wegen einer Berufskrankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls

Wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden oder einen Arbeitsunfall erlitten haben, ist es wichtig, dass Ihnen der Betriebsarzt ein Attest ausstellt. Dies ist in jedem Fall notwendig, wenn Sie eine Finanzierung durch die Berufsgenossenschaft erhalten wollen. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass Sie den Betriebsarzt aufsuchen, noch bevor Sie kündigen oder der Arbeitgeber Ihnen kündigt. Wenn Sie erst später das notwendige Attest einfordern, kann dies unter Umständen dazu führen, dass Ihre Ansprüche nicht mehr berücksichtigt werden.

Häufig sind Betroffene gezwungen zum Gericht zu gehen, damit Ihre Krankheit als Berufskrankheit festgestellt wird, wenn der Sachverhalt komplex oder für den Arbeitgeber mit weitreichenden Folgen verbunden ist ist. Arbeitgeber fürchten Schadenersatzklagen, Zahlungen wegen Schmerzensgeld etc. und zögern entsprechend, eine Krankheit als Berufskrankheit anzuerkennen, wie Krebs bei Flugpersonal. Einfacher sind die Konstellationen, in denen sich zum Beispiel der Arbeitnehmer bei der Arbeit verletzt oder die Erkrankung als Berufskrankheit nach § 9 SGB VII gelistet ist.

 

Umschulung durch die Rentenversicherung oder durch das Arbeitsamt

Wenn es sich bei Ihrem Leiden nicht um eine Berufskrankheit oder um die Folgen eines Arbeitsunfalls handelt, Sie aber trotzdem aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, kommt eine Umschulung infrage durch

 

Es ist immer sinnvoll, bereit bei der Beantragung / beim Beratungsgespräch ein Attest vorzulegen, das bescheinigt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. So haben Sie bereits bei den ersten Gesprächen gute Argumente für die Bewilligung der Umschulung. Wenn Sie allerdings das Attest noch nicht zur Hand haben, kann es auch später nachgereicht werden.

 

Wer trägt die Kosten für das ärztliche Attest?

Im Kontext einer Umschulung muss differenziert werden, zwischen den Attesten, die Sie einholen und denen die der Leistungsträger in Auftrag gibt. Die medizinische Begutachtung durch die Rentenversicherung oder durch einen anderen Kostenträger wird immer von dieser Behörde finanziert. Die Kosten eines Attests durch Ihren Haus- oder Facharzt hingegen müssen Sie tragen. Das betrifft nur die Kosten, die der Mediziner Ihnen für ein Attest in Rechnung stellen darf. Ansonsten kommt die Krankenversicherung für die Kosten auf. Sprechen Sie über die Kosten vorab, damit Sie wissen was auf Sie zukommt.

 

Untersuchung durch die Ärzte des Kostenträgers der Umschulung

Wenn Sie die Finanzierung einer Umschulung beantragen, müssen Sie stets an weiteren ärztlichen Untersuchungen teilnehmen. Dabei werden die folgenden Fragen in einem Attest geklärt:

  • Art und Schwere der Erkrankung?
  • Erfolgsaussichten einer medizinischen Reha?
  • Alternative Berufe trotz gesundheitlicher Einschränkung?
  • Tauglichkeit für eine Umschulung aus medizinischer Sich gegeben?

 

Es wird ermittelt, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen mittel- bis langfristig nicht mehr in der Lage dazu sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. Es wird eine Prognose erstellt, ob eine medizinische Reha die gesundheitlichen Beschwerden beheben kann oder ob selbst bei idealem Erfolg der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Darüber hinaus versuchen die Ärzte auch festzustellen, welche Berufe Sie mit Ihrer Beeinträchtigung noch ausüben können.

 

Welche Umschulungen wegen Krankheit werden gefördert?

Diese Untersuchungen sind nicht nur für die grundsätzliche Bewilligung der Umschulung notwendig, sie sind auch von großer Bedeutung bei der Festlegung der Berufswahl. Grundsätzlich kann jeder Beruf gefördert werden. Sie sollen sicherstellen, dass Ihre Beschwerden Ihnen bei der Ausübung des neuen Berufs nach der Umschulung nicht im Wege stehen und so zum Erfolg der Umschulungsmaßnahme beitragen. Auch der begutachtende Arzt wird in seinem medizinischen Gutachten dazu Stellung nehmen, ob Ihr Wunschberuf zu Ihrem gesundheitlichen Profil passt. Natürlich wird dabei nur eine Prognose aus medizinischer Sicht abgeben, aber sie wird bei der Bewilligung der Umschulung großes Gewicht haben.

Kommt der medizinische Begutachter zu dem Ergebnis, dass eine bestimmte Umschulung nicht zu Ihren körperlichen / psychischen Anforderungen passt, gibt es auch vor Gericht kaum einen Weg gegen diese Entscheidung vorzugehen, vorausgesetzt der Mediziner erstellte seine Prognose fachgerecht.

 

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