Muss ich während einer Umschulung Unterhalt zahlen?

Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Wer an einer Umschulungsmaßnahme teilnimmt, nimmt während der beruflichen Neuorientierung insbesondere auch die finanziellen Einbußen wahr. Während viele Umschüler noch sehr jung sind, stehen andere Teilnehmer bereits fest im Leben und haben eine Familie gegründet.
Ist in einer gescheiterten Ehe oder aus einer nichtehelichen Beziehung ein Kind entstanden, dann besteht zum Beispiel ein Anspruch auf Kindesunterhalt. Aber wie ist die Rechtslage, wenn man während der Umschulung kaum finanzielle Mittel hat. Kann man während des Wechsels in einen neuen Beruf von der Unterhaltspflicht befreit werden?  Oder muss nun auch während der Umschulung Unterhalt gezahlt werden?

 

Wann ist ein Umschüler unterhaltspflichtig?

Gleich, ob Sie eine Umschulung machen, berufstätig oder arbeitslos sind, eine Unterhaltspflicht bestehen im Grundsatz fort. Allerdings bezieht sich die Unterhaltspflicht erst auf den Betrag, der nach der Deckung Ihres Eigenbedarfs noch verbleibt. Die Höhe des Eigenbedarfs hat der Gesetzgeber pauschal mit dem Selbstbehalt geregelt. Demnach besteht während der Umschulung eine Unterhaltspflicht (Stand 2023), wenn Ihnen

  • während der Umschulung über ALG1, Bürgergeld oder Bürgergeld mehr als 960 Euro zustehen oder
  • Ihnen bei einer betrieblichen Umschulung ein Umschulungsgehalt über mehr als 1160 Euro ausbezahlt wird.

 

Einkommen während der Umschulung

Betrachtet wird zunächst der Fall, dass die Umschulung nicht die erste Berufsausbildung ist. In diesem Fall besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht, die der Umschüler auch während der Maßnahme weiterhin beachten muss. In den wenigsten Fällen erhält dieser während der Maßnahme auch Geld, höchstens während eines begleitenden Praktikums. Der Unterhaltspflichtige ist also auch in dieser Zeit dazu verpflichtet, sich um weitere Erwerbstätigkeiten zu bemühen, mit denen er Geld und damit den Unterhalt verdienen kann. Eine weitere Forderung ist dazu, dass er diese Bemühung mit mindestens 20 ernsthaften Bewerbungen pro Monat nachweisen muss.

 

Grundsicherung und Taschengeld

Bezieht der unterhaltspflichtige Umschüler während der Zeit des Lehrgangs nur über das Arbeitsamt Bürgergeld und verdient kein eigenes Geld, dann kann er davon auch keinen Unterhalt zahlen. Die Pflicht sich um weitere Erwerbstätigkeit zu bemühen bleibt aber. Darunter fallen auch Nebenjobs während der Umschulung.

Auch Taschengeld oder anderweitige Geldmittel, die der Unterhaltspflichtige beispielsweise von einem Ehepartner oder den Eltern erhält, müssen grundsätzlich zur Erfüllung der Unterhaltspflicht verwendet werden.

 

Umschulung als Erstausbildung

Interessant ist auch der Fall, wenn die momentane Umschulung zugleich auch die Erstausbildung ist. Das trifft beispielsweise bei Personen zu, die vorher Erwerbstätigkeiten nachgegangen sind, bei denen keine Berufsausbildung nötig war. In diesem Fall ist der ansonsten Unterhaltspflichtige für die Zeit der Umschulung von der Unterhaltspflicht befreit. Das bedeutet nicht nur keine Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum, sondern auch keine Pflicht zum Nachweis von Bewerbungen für eventuelle zusätzliche Beschäftigungen parallel zur Umschulung.

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