Wie viel darf ich während der Arbeitslosigkeit dazuverdienen?

Wie viel muss ich als Bürgergeld-Empfänger von meinem Verdienst abgeben?
Wie viel muss ich als Bürgergeld-Empfänger von meinem Verdienst abgeben?

Für jeden Arbeitslosen, der Arbeitslosengeld I (ALG I) oder ALG II empfängt, welches besser als Hartz IV bekannt ist, stellt sich irgendwann die Frage: Darf ich arbeiten, während ich arbeitslos bin? Und wieviel darf ich dabei verdienen? Grundsätzlich dürfen Sie arbeiten, es gibt aber einige Einschränkungen und Regelungen dabei, auch für die Verdienstgrenze.

 

Die zeitliche Begrenzung

Während der Arbeitslosigkeit dürfen Sie in geringem Maße arbeiten, jedoch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche. Das gilt im Prinzip nicht nur für reguläre Erwerbsarbeit, sondern auch für Praktika (siehe: Arbeitslos und Praktikum: Erlaubt? Wenn ja, wie lange?), Studium oder selbstständige Tätigkeit. Der Hintergrund: Sie sollen jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Sobald Sie aber mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, studieren oder selbständig tätig sind, stehen Sie aus der Sicht des Arbeitsamtes dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit am nächsten Tag ein genau auf Ihr Profil und Ihre Qualifikationen passendes Stellenangebot vermitteln würde, könnten Sie die Arbeit dort nicht antreten, ja, nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch gehen, da Ihre Zeit bereits anderweitig verplant ist.

Ob diese Vorgabe so wie sie ist tatsächlich realitätsnah ist, ist eine Frage, über die sich trefflich streiten ließe, aber die Vorschrift ist nunmal der derzeitige Stand und wird sich wohl auch so schnell nicht ändern.
Wenn Sie ALG II beziehen, dürfen Sie übrigens so lange arbeiten wie Sie wollen, es gibt keine Höchstgrenze von 15 Stunden. Der Freibetrag von EUR 165 gilt aber analog wie beim ALG I, alles was Sie über EUR 165 verdienen, wird von Ihren Leistungen aus ALG II abgezogen.

 

Der Freibetrag und die Verrechnung

Neben der 15-Stunden-Regel gibt es also wie bereits erwähnt einen materiellen Freibetrag, der sehr gering ist, denn er liegt bei EUR 165 pro Monat. Alles was Sie unterhalb von EUR 165 verdienen, dürfen Sie behalten und es beeinflusst nicht die Höhe der monatlichen Leistungen, die Ihnen die Agentur für Arbeit auszahlt. Die EUR 165 sind somit ein zusätzliches „Taschengeld“ neben Ihrem ALG I. Sollten Sie mehr verdienen als EUR 165, wird der darüber liegende Betrag mit Ihrem ALG I verrechnet.

Erhalten Sie also zum Beispiel EUR 800 ALG I im Monat und verdienen Sie EUR 165 dazu, bleibt Ihnen Ihr ALG 1 komplett erhalten. Steigt Ihr Verdienst nun aber über EUR 165, zum Beispiel auf EUR 265, dann liegen Sie um EUR 100 über dem Freibetrag. In diesem Fall wird Ihnen die Agentur für Arbeit Ihre Leistungen aus ALG I um EUR 100 kürzen, also auf EUR 700. Per Saldo haben Sie also das gleiche monatliche Einkommen.

 

Zweifelhafte Anreize

Sie werden im Endeffekt also für Ihr Engagement bestraft. Ob dies gerade die beste Motivation darstellt, um den Arbeitseifer von Arbeitslosen zu wecken, ist fraglich, aber auch diese Regel existiert derzeit eben so. Erst wenn Sie mehr verdienen als Ihr aktuelles ALG I pro Monat, lohnt es sich für Sie eigentlich, auch mehr zu arbeiten. Aber damit kämen Sie praktisch sicher wieder über die Schwelle von 15 Stunden pro Woche.

 

Schwarzarbeit als Lösung?

Manche Leistungsberechtigte für ALG I melden nun ihre Tätigkeiten einfach nicht dem Arbeitsamt und stecken Ihr nebenbei verdientes Geld ein, ohne es dem Fiskus zu melden. Das kann sicher eine Zeit lang gut gehen, ist aber trotzdem gefährlich. Denn wenn die Einkünfte dem Finanzamt oder der Arbeitsagentur auffallen, kann es sein, dass diese Personen Steuern nachzahlen und Leistungen zurückzahlen müssen. Zudem werden sie wegen Sozialbetrugs angezeigt, können dafür sogar ins Gefängnis kommen und sind danach auf jeden Fall vorbestraft. Ob sich das lohnt, sollte man sich schon sehr gut überlegen… Zudem ist Schwarzarbeit auch unsozial, weil die Ehrlichen mit Ihren Beiträgen in die Sozialkassen für die Schwarzarbeiter mitzahlen.

4 Gedanken zu „Wie viel darf ich während der Arbeitslosigkeit dazuverdienen?“

  1. Jetzt überleg doch mal. Jemand bekommt 900 Euro ALG1 und kann sich dann noch 450 Euro dazuverdienen. Man hat so unterm Strich 1350 Euro für ein paar Stunden Arbeit pro Woche, während andere für dieses Geld 40 Stunden arbeiten sollen? Ist klar dass es niemanden mehr gibt, der Semmeln oder Wurst verkaufen will, weil man ohne Arbeit fast das gleiche bekommt. Bürgergeld lässt grüßen…

  2. Politiker ( siehe Berboeck – Grüne Kanzlerkandidatin, Herr Lauterbach und gleichgesinnte ) fäLschen Lebensläufe und Doktorarbeiten. Haben 25000,- € nicht mehr auf dem Schirm gehabt und so weiter. Wo bleibt deren Strafe?

  3. Danke für Ihren Mutigen Beitrag.Ich finde es auch beschämend was man da mit den Mitmenschen Arbeitsloser oder Harzt4 Menschen macht.450 Euro das wäre doch ein Würdevolles Angebot was sich auch lohnen würde-Dafür würde ich auch meine Stimme abgeben.

  4. Grüß GOTT ,
    Ich habe gerade eben voller Entsetzen die “ ( Un- ) Freibeträge erfasst die ein AlG II-Bezieher zum Beispiel durch eine kleine Nebentätigkeit ( 450 € Job ) für sich selbst behalten darf , nämlich knapp 100€ ( … ) :-((((((((((( !!!!!!!!!
    Da bleibt mit so richtig „die Spucke weg“.
    Dazu fällt mir nicht s mehr ein !!
    Und ,dass dann sogar noch eine Gefängnisstrafe ( bei Nichteinhalten als auch andere Represalien ) angedroht ist , ist meiner Meinung nicht nur SINNFREI sondern bschämend,erniedrigend,traurig und eines Landes,das derart „oben schwimmt“ eine Verhöhnung jedes Mitbürgers der versucht wieder in ein Arbeitsleben einzusteigen.
    Wo??….wo Bitte liegt Hier auch nur der geringste Anreiz?
    Die Menschen werden,meiner Meinung nach Dort gehalten wo sie sind und noch dazu meiner Meinung nach geradewegs in Situationen gedrängt die sie selbst am allerwenigsten wollen.
    Dann noch „dem Fass den Boden aufzusetzen,eine Hoffnungslosigkeit zu erzeugen in dem sogar noch festgehalten wird “ ….diese Situation wird sich auch nicht so schnell verbessern „entbehrt ( gerade jetzt in dieser CORONAPANDEMIE )jeglicher REALITÄT und führt ,meiner Meinung nach zu einer Desillusion sonders gleichen.
    # TRAURIG #………in der Hoffnung nachdenklich gemacht zu haben sende ich Grüße aus der Pfalz….bleibt Gesund!! xxxJoxxx

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