Wie geht eine Umschulung über das Jobcenter ?

Die Gründe für eine Umschulung oder berufliche Weiterbildung durch das Jobcenter sind vielfältig: In vielen Fällen spielen gesundheitliche oder psychische Probleme eine Rolle, die eine weitere Tätigkeit im ursprünglichen Beruf unmöglich machen. Oft ist aber auch die veränderte wirtschaftliche Lage und der Mangel an Arbeitsplätzen in bestimmten Branchen das Problem. Arbeitslosigkeit ist selbst in Branchen, die bis vor wenigen Jahren noch relativ solide waren, heute keine Seltenheit. Das Jobcenter fördert Antragsteller einer Umschulung finanziell. Gedeckt werden insbesondere die Kosten für die Schulungen und Prüfungen, aber auch der Lebensunterhalt und Krankenversicherung. Voraussetzung für einen geförderten Berufswechsel ist meist vor allem ein Mangel an Qualifikation: Egal aus welchem Grund Sie keinen Job haben, wenn die aktuelle Qualifizierung nicht reicht, dann stehen die Chancen auf eine Umschulung hoch.

Wir haben Ihnen in diesem Ratgeber die wichtigsten Informationen zu einer Umschulung durch das Jobcenter zusammengefasst: Welche Leistungen bekommen Sie während der Umschulung? Wer wird vom Jobcenter gefördert? Wie wird das Bürgergeld während der verkürzten Ausbildung berechnet? Was gilt, wenn das Geld nicht reicht? 

 

Umschulung durch die ARGE bzw. das Jobcenter

Lebenslanges Lernen heute wichtiger denn je geworden. Die veränderten Anforderungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel durch Digitalisierung, fordern Flexibilität und Bereitschaft zur Weiterbildung von jedem Einzelnen. Der steigenden Bedarf an Weiterbildungsangeboten und Umschulungen wird für Arbeitnehmer bzw. Arbeitssuchende durch die ARGE bzw. das Jobcenter finanziell gefördert. Hier können Sie sich über die wichtigsten Voraussetzungen, die es hierbei zu beachten gilt, sowie über den Ablauf eine Umschulung, deren Kostenübernahme durch das Jobcenter der einen Bildungsgutschein sowie über die Suche nach einer geeigneten Weiterbildungsstätte für Ihre Umschulung informieren.

 

Voraussetzungen einer Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung

Wenn Sie sich für die Möglichkeit einer Umschulung bzw. beruflichen Weiterbildung interessieren und dabei die staatlichen Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen möchten, ist es zunächst wichtig, dass Sie sich frühzeitig an die ARGE bzw. das Jobcenter wenden und sich dort persönlich beraten lassen, in jedem Falle aber vor Beginn der Teilnahme an der Maßnahme oder der Umschulung Ihrer Wahl. Eine rückwirkende Erstattung der Kosten ist nämlich im Regelfall nicht vorgesehen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für einen Umschulung über das Jobcenter erfüllen:

  1. Sie sind bereits Kunde des Jobcenters oder sind grundsätzlich leistungsberechtigt nach SGB II.
  2. Sie haben noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, aber sind seit mehreren Jahren berufstätig (Berufserfahrung) oder
  3. Sie haben zwar eine Ausbildung abgeschlossen, finden jedoch in Ihrer Region keine Anstellung oder
  4. Sie sind zwar ausgebildet, haben aber aufgrund von Arbeitslosigkeit seit vielen Jahren nicht mehr in dem Lehrberuf gearbeitet und dadurch den Anschluss verloren.
  5. Sie sind berufstätig ohne einen Anspruch auf Leistungen nach ALG1 zu haben und können mit Ihrer aktuellen beruflichen Bildung keinen Beruf finden, der Ihnen zum Beispiel ein gesichertes Einkommen bieten kann.

 

Wie läuft das Beratungsgespräch ab?

Ihr Sachberater wird bei Ihrem Beratungstermin dann das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen der „Bildungsprämie“ bzw. des sogenannten „Bildungsgutscheins“ prüfen. Berufstätigen wird dabei ausdrücklich empfohlen, den bisherigen Arbeitsplatz nicht vor dieser Prüfung und der schriftlichen Bestätigung der Kostenübernahme durch die ARGE bzw. das Jobcenter zu kündigen. Der Antrag zur Finanzierung wird im Beratungsgespräch gestellt.

Wichtiger Hinweis: Das Beratungsgespräch ist weniger eine Beratung für Sie, sondern viel mehr ein Termin, in dem Sie den Sachbearbeiter davon überzeugen müssen, dass Sie der richtige Kandidat für diese Maßnahme sind und die Anforderungen für den jeweiligen Umschulungsberuf erfüllen. Wie Sie sich unbedingt vorbereiten sollten, erfahren Sie weiter untern in diesem Artikel unter „Tipps für das Beratungsgespräch bei einer Umschulung über das Jobcenter“.

 

Die Bewilligung der Kostenübernahme hängt dabei wesentlich von den folgenden Faktoren ab:

1. Notwendigkeit der Umschulung/ Weiterbildung aufgrund von Qualifikationsdefiziten

Um die Übernahme der Kosten für die von Ihnen gewünschte Weiterbildungsmaßnahme bewilligt zu bekommen, muss Ihr Berater zunächst feststellen, dass ein bestimmtes Qualifikationsdefizit auf Ihrer Seite vorliegt, das durch die Weiterbildungsmaßnahme zielgenau behoben werden kann und dass Sie dadurch außerdem Ihre Chancen auf eine (Re-) Integration in den ersten Arbeitsmarkt deutlich verbessern können.

Das bedeutet, dass die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes in dem von Ihnen angestrebten Segment geprüft werden muss, Ihre persönliche Eignung für diesen Bereich festgestellt und die Wahrscheinlichkeit abgewogen werden muss, dass Sie nach Abschluss der Umschulung bzw. Weiterbildungsmaßnahme auch wirklich einen neuen Arbeitsplatz bekommen bzw. langfristig in Ihrem jetzigen Bereich erfolgreich tätig bleiben können. Um herauszufinden, ob der von Ihnen erwogene Berufswechsel angesichts der Entwicklungen des Arbeitsmarktes überhaupt ratsam ist oder ob es noch andere diesbezügliche Möglichkeiten gibt, empfiehlt es sich, vorab mit Ihrem Berater Kontakt aufzunehmen.

 

2. Obligatorische Beratung durch die ARGE bzw. das Jobcenter

Ob eine Förderung in Anbetracht dieser Faktoren möglich ist, entscheidet sich in einem oder mehreren persönlichen Beratungsgesprächen mit Ihrem Sachberater, der auch Ihre persönlichen Eignungsvoraussetzungen genau zu prüfen hat. Suchen Sie deshalb das Jobcenter bitte frühzeitig auf. Sollte ein Wechsel Ihres bisherigen Berufs aufgrund damit verbundener körperlicher oder psychischer Beschwerden notwendig geworden sein, kann die ARGE möglicherweise zusätzlich ärztliche oder psychologische Untersuchungen anordnen.

 

Wer und was kann konkret gefördert werden? „Bildungsprämie“ und „Bildungsgutschein“

Durch einen sogenannten „Prämiengutschein“ gefördert werden können Erwerbsttätige sowie Rückkehrer in den Beruf (etwa nach Arbeitslosigkeit, aber auch Mütter und Väter nach der Elternzeit), deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20 000 Euro bei Ledigen bzw. 40 000 Euro bei gemeinsam Veranlagten liegt. Diese haben dabei einen Anspruch auf eine Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen bis max. 500 Euro, und zwar ein Mal alle zwei Jahre. Der „Prämiengutschein“ kommt also für Sie insbesondere dann in Frage, wenn Sie sich lediglich in ihrem bisher ausgeübten Berufszweig ‚auf den neuesten Stand‘ bringen und sich in diesem Bereich weiterqualifizieren möchten.

Aber nicht nur solche kurzfristigen und relativ preiswerten Maßnahmen für Erwerbstätige und Berufsrückkehrer können gefördert werden, auch die Kosten für längerfristige und kostenintensive Umschulungen, die eine grundlegende Neuorientierung am Arbeitsmarkt ermöglichen sollen, können von der ARGE bzw. dem Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Anspruch auf eine Förderung beruflicher Weiterbildung nach SGB III und SGB II haben zunächst Arbeitslose und Arbeitssuchende. Diese können einen sogenannten „Bildungsgutschein“ beantragen.

 

Umschulung auch ohne Ausbildung möglich?

Nein, um vom Jobcenter einen Bildungsgutschein zu erhalten, müssen Sie in der Regel bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Alternativ reichen auch mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Wenn Sie bereits in einem ähnlichen Beruf ohne Berufsausbildung gearbeitet haben, ist eine Umschulung also ideal. Eine weitere Ausnahme gilt zum Beispiel für Mütter: Wer nach der Elternzeit sich als Tagesmutter selbstständig machen möchte oder Kinderpflegerin werden will, braucht keine Ausbildung vor der Umschulung. Etwas anderes gilt bei dem sehr beliebten Umschulungsberuf Erzieherin. Weitere Informationen bekommen Sie hier:

 

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter mit dem Bildungsgutschein?

Bewilligt das Jobcenter Ihre Umschulung, dann umfasst die Förderung immer die Kosten der Schulungen und Prüfungen. Ob Leistungen wie Zahlungen zum Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Sozialversicherung etc. umfasst sind, wird im Einzelfall festgelegt. Häufig sind alle Leistungen umfasst, die Ihnen auch nach Bürgergeld zustehen würden. Allerdings kann zum Beispiel bei Berufstätigen die Übernahme auf die Lehrgangskosten begrenzt werden.

Wichtig: Die Gültigkeit des Bildungsgutscheins ist auf drei Monate begrenzt und muss in diesem Zeitraum eingelöst werden.

 

Wie hoch ist die Bezahlung während der Umschulung über das Jobcenter?

Während einer betrieblichen Umschulung ist es möglich, dass Sie vom Umschulungsbetrieb ein Gehalt erhalten, welches jedoch eher symbolischer Natur zur Anerkennung Ihrer Leistung ist. Anders als bei einer Ausbildung gibt es bei einer Umschulung in der Regel keine Vergütung. Da ein Berufswechsel mit hohen Kosten verbunden ist und Sie für sich und gegebenenfalls Ihre Familie den Lebensunterhalt weiter sichern müssen, stellen Sie sich zu recht die Frage, wieviel Geld Sie über das Jobcenter während der Umschulung bekommen:

  • Im Grundsatz gibt es keine Bezahlung seitens des Umschulungsanbieters, zum Beispiel eine Schule oder privater Träger. Bei betrieblichen Umschulung ist eine Vergütung möglich – von dieser bleibt leider aufgrund sehr kleiner anrechnungsfreier Freibeträge schnell kaum was übrig.
  • Bei einer Umschulung über das Jobcenter wird der Lebensunterhalt über Bürgergeld finanziert. Die konkrete Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Anspruch.
  • Als Teilnehmer einer Maßnahme haben Sie Anspruch auf Zuschüsse, die Ihren Mehrbedarf aufgrund der Umschulung decken sollen.

 

Darf man während der Umschulung einen Nebenjob haben?

Ja, im Grundsatz dürfen Sie während einer geförderten Maßnahme einer Nebentätigkeit nachgehen. Leider gelten auch hierbei die allgemeinen Grundsätze:

  • Der Nebenjob muss dem Jobcenter gemeldet werden.
  • Die Grenze des Zuverdienst ohne Anrechnung liegt bei 100 Euro. Bei einem Zusatzeinkommen von bis zu 1000 Euro bleiben 20 Prozent davon anrechnungsfrei.
  • Vorsicht: Wird Ihnen bei einer betrieblichen Umschulung ein Gehalt bezahlt, dann rechnet das Jobcenter dieses nach den selben Regel an.

 

Erfahrungswerte zur Umschulung mit Bürgergeld

Ein ehrliches Wort zur finanziellen Lage von Umschülern, die den Berufswechsel über das Jobcenter absolvieren: Die Finanzierung einer Umschulung über Bürgergeld wird Sie noch weiter finanziell herausfordern. Zwar kann ein Zuschuss bei Mehrbedarf aufgrund der Berufsausbildung beantragt werden. Oft werden jedoch nur Pauschalbeträge angesetzt, die im Einzelfall nicht reichen. Ein Beispiel: Die Stromkostenpauschale für Umschüler im Home Office.  Viele Umschüler berichten von anderen frustrierenden Erfahrungen: So durften teilweise betriebliche Bonuszahlungen, die zum Beispiel auf erbrachten Überstunden beruhten, nicht behalten. Solche Entscheidungen sind demotivierend und belastend.

 

Welche Umschulungen werden vom Jobcenter angeboten?

Das Angebot des Jobcenters, ebenso wie bei der Arbeitsagentur, beschränkt sich auf die Finanzierung und Vermittlung von Umschulungsplätzen. Außer die Umschulung zum Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur / Jobcenter werden alle Umschulungen bei öffentlichen oder privaten Bildungsträgern absolviert. Oft können Sie zwischen einer betrieblichen, überbetrieblichen oder schulischen Ausbildung wählen. Das Angebot ist hier meist groß, wenn auch mit unterschiedlicher Qualität.

Das Jobcenter vermittelt Sie also in eine Umschulung. Leider hören wir immer wieder, dass gerade auch vom Jobcenter empfohlene Umschulungsanbieter, nicht ideal ausbilden. Informieren Sie sich deswegen unbedingt unabhängig über die Anbieter: Kontaktieren Sie Absolventen über Xing oder LinkdIn. Suchen Sie über Google nach Bewertungen.

 

Welche Umschulungsberufe finanziert das Jobcenter?

Grundsätzlich kann das Jobcenter jeden Umschulungsberuf fördern. Wichtig ist dabei:

  • Die Umschulung führt zu einem anerkannten Beruf.
  • Die Umschulung wird bei einem zertifizierten Umschulungsanbieter absolviert.
  • Die Aussichten auf einen Bildungsgutschein in der Regel sehr gut, wenn es sich um auf dem Arbeitsmarkt stark gesuchte Berufe handelt.

 

Diese Berufe sind für Umschulungen über das Jobcenter beliebt und gefragt:

 

Wie finde ich einen guten Umschulungsanbieter?

Die offizielle Anlaufstelle des Jobcenters im Internet ist das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung „Kursnet“. Hier finden Sie mit wenigen Klicks alle Angebote, bei denen eine Förderung mit Bildungsgutschein möglich ist, in Ihrer Region auf einen Blick. Setzen Sie dazu in der Suchmaske auf der Startseite einen Haken bei dem Kästchen „Nur Angebote mit Bildungsgutschein“, nachdem Sie die gesuchte Branche und den gewünschten Veranstaltungsort eingegeben haben. Genauere Angaben finden Sie außerdem in dem Leitfaden zur beruflichen Weiterbildung durch das Arbeitsamt.

  • Kursnet – Das Jobportal des Jobcenters
  • Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Umschulung durchs Jobcenter: Der Ablauf auf einen Blick

  1. Informieren Sie sich beim Jobcenter (früher: ARGE) und im Internet über den von Ihnen angestrebten Beruf. Suchen Sie evtl. bereits nach Praktikumsmöglichkeiten und schnuppern Sie nach Möglichkeit vorab schon einmal in das neue Tätigkeitsfeld hinein, um sicherzugehen, dass dieser Job wirklich der Richtige für Sie ist.
  2. Informieren Sie sich über Lehrpläne und Lerninhalte in der von Ihnen ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme. Sind Sie den Anforderungen gewachsen, entsprechen die Inhalte Ihren Interessen?
  3. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater bei der ARGE bzw. dem Jobcenter. Setzen Sie ihn oder sie dabei bereits im Vorfeld über ihren Weiterbildungswunsch in Kenntnis. Ihr Sachbearbeiter wird dann gemeinsam mit Ihnen die Arbeitsmarksituation sowie Ihre persönliche Eignung für den gewünschten Beruf analysieren, und Ihnen, sofern die Anforderungen erfüllt sind, einen Bildungsgutschein ausstellen.
  4. Suchen Sie im KURSNET nach einer geeigneten, akkreditierten Weiterbildungseinrichtung, die den Kurs Ihrer Wahl anbietet. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Kursbeginn. Achtung: Der Bildungsgutschein ist normalerweise nur 3 Monate gültig. Besprechen Sie dies rechtzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter.
  5. Lösen Sie den Bildungsgutschein bei der Stelle Ihrer Wahl ein. Vorab ist es oft ratsam, sich einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung zu machen. Nutzen Sie dazu auch die Beratungsangebote der jeweiligen Einrichtungen.

 

Tipps für das Beratungsgespräch bei einer Umschulung über das Jobcenter
Insbesondere wenn Sie einen grundlegenden Berufswechsel anstreben und sich zu diesem Zweck mithilfe des Bildungsgutscheines eine längerfristige Umschulung finanzieren lassen möchten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich vorab gut auf die Beratungsgespräche mit Ihrem Sachberater vorbereiten.

 

Welche Argumente erzählen für den Umschulungsantrag beim Jobcenter?

  • Begründen Sie zunächst, warum Sie in ihrem ursprünglichen Beruf nicht mehr tätig sein können und wollen: Oft spielen hierbei die veränderte Lage auf dem Arbeitsmarkt, die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch gesundheitliche Probleme und psychische Belastungen im eigentlich gelernten Beruf eine Rolle.
  • Informieren Sie sich auch über die Anforderungen des künftig angestrebten Berufs, die konkreten Tätigkeitsfelder und Arbeitsmarktchancen.
  • Überlegen Sie sich, warum Sie glauben, dass Sie erfolgreich in dieser Branche tätig werden können, welche Fähigkeiten Sie hierzu bereits mitbringen und während der Umschulung entwickeln können und an welche Vorkenntnisse und beruflichen Vorerfahrungen Sie anknüpfen können. Einen ersten Anlaufpunkt für weitergehende Informationen bietet hier das Berufenet der ARGE. Je informierter Sie in das Gespräch mit Ihrem Berater von der ARGE bzw. dem Jobcenter hineingehen, desto besser stehen die Chancen, dass die Übernahme der Kosten für die gewünschte Umschulung bzw. berufliche Weiterbildungsmaßnahme bewilligt wird. Dabei sind auch Faktoren wie die persönliche Mobilität entscheidend, insbesondere in Branchen, die regional nicht stark vertreten sind.
  • Wären Sie bereit, für Ihren neuen Job umzuziehen oder zu pendeln? Auch über diese Frage sollten Sie sich vorab klar werden. Einen weiteren großen Vorteil haben Interessenten, die bereits Erfahrungen im von ihnen gewünschten Bereich sammeln konnten, bspw. durch betriebliche Praktika. Hier können Sie auch berufliche Kontakte knüpfen, die sich bei einer späteren Jobsuche auszahlen können.

 

Mit welchen Schwierigkeiten müssen Sie während einer Umschulung rechnen?

Im Erwachsenenalter noch einmal über eine Umschulung ‚von vorn‘ zu beginnen, kann für viele Menschen eine große Herausforderung darstellen. Denn die Schulzeit liegt weit hinter ihnen. Das Lernen fällt nun vielleicht schwerer als früher. Oft müssen auch die Ansprüche des Partners und/oder der Familie mit den neuen Anforderungen vereinbart werden. Hier hilft es oft, Arbeits- und Lerngruppen mit den anderen Kursteilnehmern zu bilden, die im selben Boot sitzen, und Beratungsangebote des Jobcenter und der jeweiligen Weiterbildungseinrichtung wahrzunehmen.

 

Finanziert das Jobcenter auch eine Umschulung per Studium?

Ja, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Studium als Umschulung vom Jobcenter gefördert bekommen. Leider ist die Regelung hier widersprüchlich: Es gibt Berufe, die nur durch ein Studium erlernt werden können. Dennoch bewilligt das Jobcenter in diesem Fall die Kostenübernahme in der Regel nicht. Dieses Problem zeigt sich zum Beispiel bei dem früheren Ausbildungsberufs Hebamme / Geburtshelfer, der nun als Studium nicht mehr über ALG gefördert wird. Nur Umschulungsberufe können mit Arbeitslosengeld finanziert werden, bei Studiengängen ist Bafög möglich.

Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie einen Berufswechsel über ein Fernstudium planen, dann ist eine Förderung durch das Jobcenter möglich. Der Bildungsgutschein für Umschulungen kann auch für einen Fernstudiengang eingesetzt werden. Ein Fernstudium ist eine Form der beruflichen Weiterbildung und wird wie eine Umschulung behandelt. Hier finden Sie eine Übersicht der beliebtesten Fernakademien Deutschlands:

 

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  • Thüringen: Jena, Erfurt
  • Sachsen: Dresden, Chemnitz, Leipzig
  • Sachsen-Anhalt: Magdeburg
  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern

 

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Christian Krumes
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21 Gedanken zu „Wie geht eine Umschulung über das Jobcenter ?“

  1. Hallo Sabine,

    schade, dass sich Ihre Umschulung über ein Fernstudium doch nicht als der richtige Weg erwiesen hat. So wie Sie die Situation schildern, scheint der Vertrag so gestaltet zu sein, dass Sie lediglich die Nutznießerin sind, aber der Anbieter und das Jobcenter die eigentlichen Vertragsparteien. Aus diesem Grund müssen Sie sich mit dem Jobcenter über eine Kündigung verständigen. Erklären Sie, warum Sie das Fernstudium nicht mehr fortsetzen können. Das Jobcenter entscheidet dann über eine Kündigung.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  2. Hallo,
    vorab möchte ich Ihre Seite loben: Danke für die tollen Tipps!

    Als ALG2-Bezieherin habe ich ein Fernstudium (19 Monate) durch das Jobcenter per Bildungsgutschein bewilligt bekommen. Bin nun seit ein paar Wochen dabei. Aufgrund Unstimmigkeiten möchte ich das Fernstudium jedoch kündigen. Laut Vertragsbedingungen ist dies aber nur in Absprache mit dem JobCenter möglich.
    In der EGV wurde festgehalten, dass die Teilnahme an der Maßnahme weder abgebrochen, noch Anlass für den Abbruch geben werden darf. Wie kommt man denn dann aus den Vertrag?

    Danke und viele Grüße
    Sabine

  3. Hallo Kübra,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Nein, Ihre Sorgen sind unbegründet. Sie werden die berufliche Qualifizierung nicht selbst weiter bezahlen müssen. Das Thema Bedarfsgemeinschaft betrifft nicht den Bereich der beruflichen Maßnahmen. Der Bildungsgutschein Ihres Mannes ist also unabhängig von Ihrem zukünftigen Gehalt. Etwas anderes ist die Frage des Leistungsanspruchs Ihres Mannes: Hier wird es es zu einer Berücksichtigung Ihres Gehaltes kommen.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg im Studium und in der Umschulung!

  4. Hallo liebes Ratgeber-Umschulung Team,

    mein Mann ist seit knapp einem Jahr in Deutschland und macht gerade einen C1 Deutschkurs, der in einem Monat endet. Er hat auch schon mit seinem Sachbearbeiter darüber geredet, wie es weiter gehen könnte. Er will gerne eine Umschulung im Bereich IT machen und sein Sachbearbeiter würde dies auch genehmigen. Er findet das sogar richtig gut. Da mein Mann noch auf die Anerkennung seiner Abschlüsse wartet, hat er noch keinen festen Termin für die Beantragung des Bildungsgutscheins vereinbart. Er bezieht Leistungen, jedoch werde ich in der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt, da ich theoretisch Anspruch auf Bafög habe.

    Nun zu meiner Frage: Wenn der Gutschein bewilligt wird und mein Mann die Umschulung beginnt, ich aber danach eine Arbeit annehme mit ca. 2000€ netto, würde der Gutschein dann seine Gültigkeit verlieren? Müssten wir die Umschulung dann selber weiterfinanzieren oder gilt der Gutschein bis zum Ende der Umschulung?

    Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich ausdrücken.
    Ich bedanke mich im Voraus.
    Kübra

  5. Hallo Dirk,

    danke für Ihre Frage.

    Im Grundsatz gilt, dass ein Fernstudium mangels Anwesenheitspflicht auch neben dem Beruf absolviert werden kann und somit von Ihnen auch bei einer neuen Anstellung fortgeführt werden kann. Für die Fortdauer des Bildungsgutscheins genügt in der Regel, dass die Maßnahme weiter möglich ist und Sie nicht von einer Erwerbstätigkeit abhält. Etwas anderes wäre denkbar, wenn es sich um ein Fernstudium in Vollzeit handeln würde, was aber sehr selten ist.

    Alles gesagte ist hinfällig, wenn es zwischen Ihnen und dem Jobcenter eine konkrete Regelung zu Ihrer Frage gibt. Wenn Sie jedoch nichts Schriftliches vorliegen haben, dann dürfen Sie auf den Fortbestand des Bildungsgutscheins vertrauen.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Studium und den weiteren Berufsweg! Alles Gute!

  6. Hallo ,
    ich habe ein Fernstudium (18 Monate) durch das Jobcenter bewilligt bekommen (Bildungsgutschein). Wenn ich während des Fernstudiums eine Anstellung finde, muss das Jobcenter die Kosten für das Fernstudium weiter übernehmen?

    Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

    Liebe Grüße
    Dirk

  7. Hallo Elena,

    danke für Ihre Frage.
    Maßgeblich ist, ob das Jobcenter das Fernstudium als berufsbegleitende Weiterbildung finanziert, nicht aber Ihren Lebensunterhalt – dann dürfen Sie dazuverdienen wie Sie wollen. Außer Sie haben eine anders lautende Vereinbarung geschlossen. Oder, ob das Jobcenter auch Ihren Lebensunterhalt übernimmt, also Hartz4 ausbezahlt. Dann ist die Zuverdienstgrenze meist bei 100 Euro im Monat und alles darüber hinausgehende wird verrechnet.

    Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen für Ihr Fernstudium viel Erfolg und alles Gute!

  8. Guten Tag!
    Ich habe eine Frage. Das Jobcenter finanziert gerade mein Fernstudium. Nun habe ich ein Jobangebot für einen Werkstudentenjob erhalten.
    Kann ich diesen annehmen und wenn ja, wieviel kann ich denn dann verdienen?
    Falls die Frage zu spezifisch ist, könnt ihr mir helfen, wer mir bei der Beantwortung der Frage helfen kann?
    Einen angenehmen Tag
    Elena

  9. Hallo Sabine,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Die Aussage, man würde ihm eine Umschulung finanzieren, nicht jedoch den Lebensunterhalt, können wir nicht nachvollziehen und gehen davon aus, dass es sich wohl um ein Missverständnis handelt. Der Unterhalt während der Umschulung bei einem Antragsteller, der Hartz4 bezieht ist nichts anderes als die Fortsetzung von ALG2 bzw. Hartz4. Sollte der Sachbearbeiter gesagt haben, dass Ihrem Sohn kein Lebensunterhalt bezahlt wird, dann hieße das, dass ihm der Hartz4-Anspruch aberkannt werden würde – und wir sehen keinen Grund, wie das möglich wäre… Es sieht wohl nach einem Missverständnis aus. Vielleicht handelte es sich um einen Aussage bezogen auf ALG1? Eine Umschulung mit ALG1 ist natürlich nicht möglich, wenn der Anspruch verbraucht ist und das müsste bei einer schon zwei Jahre andauernden Arbeitslosigkeit der Fall sein.

    Schreiben Sie uns bitte noch mal, insbesondere wenn Sie dazu ein Schriftstück vom Jobcenter haben, mit dem Original-Wortlaut.

    Ihr Sohn sollte in jedem Fall eine Qualifikation nachholen, falls er noch keine Ausbildung im Bereich Logistik hat und auch zukünftig in der Branche arbeiten möchte. Danke, dass Sie ihn auf dem Weg versuchen zu unterstützen. Frustration schlägt manchmal in Depression um und Arbeitslosigkeit ist eine nicht zu unterschätzende seelische Belastung. Am Ende des Tages ist es aber seine alleinige Verantwortung für das eigene Leben und wir wünschen ihm, dass er die Umschulung mit Hartz4 aufnimmt.

    Für Sie und Ihre Familie die besten Wünsche!

  10. Hallo,

    Eine Frage , mein Sohn ist beinahe 2 Jahre arbeitslos. Davor arbeitete er 8 Jahre im Lager.
    Er bezieht jetzt seit Ende August 2020 Arbeitslosengeld II , im gleichen Monat bestand er einen Test der ihm eine Umschulung im Bereich Logistik ermöglichte , diese aber nicht antreten konnte , da sein Sachbearbeiter ihm im Jobcenter gesagt hat das man die Umschulung zahlen würde aber nicht den Lebensunterhalt .
    Er gibt sich wirklich sehr viel mühe wieder im Berufsleben Fuß zu fassen.
    Was würdet Ihr Ihm raten.

  11. Hallo Steffi,

    wenn Ihre gesundheitliche Einschränkung mittelfristig dazu führen wird, dass Sie nicht mehr als Friseurin arbeiten können, dann müssen Sie diese Konsequenz so eindrücklich vermitteln, dass der Sachbearbeiter davon ausgeht, dass bei Ihnen „Arbeitslosigkeit drohen wird“. Grundsätzlich ist es natürlich sehr vernünftig, wenn Sie es nicht erst zu Schlimmerem kommen lassen und rechtzeitig den Berufswechsel angehen lassen ohne Ihre Gesundheit weiter zu belasten. Achten Sie lediglich darauf, wie Sie Ihre Situation gegenüber dem entscheidenden Sachbearbeiter kommunizieren.

    Zweitens kann es einen Unterschied machen in welchen Beruf Sie umschulen möchten. Wenn Sie in einen sehr gefragten Beruf wechseln möchten, ist dies dann seitens der Finanzierung leichter zu bekommen, als der Berufswechsel in eine Branchen, die eher schon gesättigt ist. Um dies für Sie selbst zu analysieren, empfehlen wir eine Recherche des regionalen Stellenmarkts: Welche Berufe, die für Sie zur Umschulung in Betracht kommen, werden in Ihrer Region auch mehrfach durch Stellenanzeigen gesucht? Zusätzlich empfehlen wir Ihnen zur Inspiration unseren Artikel zu gefragten Umschulungsberufen, was jedoch regional auch schwanken kann.

    Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  12. Guten Tag.
    Ich arbeite im Moment als Friseurin. Aus gesundheitlichen Gründen (keine Berufskrankheit) fällt es mir schwer diesen Beruf weiter auszuüben. Ich denke über eine Umschulung nach. Kann ich mich in dem Fall an das Arbeitsamt wenden oder kommt das für mich nicht in Frage?

  13. Hallo Sophie,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Eine Umschulung in Teilzeit ist möglich. Sie umfasst 25 Stunden pro Woche und ist auf maximal 30 Monate angelegt. Es ist aber auch möglich, eine Umschulung in Teilzeit im Rahmen der regulären 24 Monate zu absolvieren. Dies ist möglich durch verkürzte Ausbildungszeiten im Betrieb. Weitere Informationen finden Sie hier: Umschulung in Teilzeit: Alles, was Sie wissen müssen (2020)

    Grundlage für das Recht eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren ist § 7a BBiG und setzt ein berechtigtes Interesse voraus, welches in Ihrem Fall (Alleinerziehende Mutter) sicher gegeben ist.

    Wir wünschen viel Erfolg für ein weiteres Gespräch mit der Sachbearbeiterin!

  14. Hallo. Meine Beraterin sagte mir eine Umschulung darf nur 24 Monate dauern. Ich hatte eine umschulung in Teilzeit als steuerfachangestellte in Betracht gezogen. Da es optimal passt, da ich alleinerziehend mit 3 Kindern bin. Also vom zeitmanagement her. Diese Umschulung würde dann 36monate dauern. Gibt es einen Gesetzestext dazu?

  15. Danke für Ihre Nachricht. Den Sachbearbeitern sind hier leider oft die Hände gebunden bezgl.einer Weiterfinanzierung und der Regelfall in der Konstellation Ihres Freundes ist dann leider, dass Hartz 4 beantragt werden muss. Wir wünschen viel Erfolg bei der Nachprüfung!

  16. Guten Tag! Mein Freund absolviert eine Umschulung, finanziert durch Bildungsgutschein vom Arbeitsamt. Letzte Woche hat er die Prüfung leider nicht bestanden. Der Ausbilder sagt, dass er nochmal in einen der anderen Kurse gehen könne und dann die Prüfung in 3 oder 6 Monaten wiederholen kann. Da er jetzt aber keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hat, sagt sein Sachbearbeiter beim AA, dass er ihm den Bildungsgutschein nicht verlängern kann. Ist das korrekt oder muss der Zeitraum bis zur Wiederholungsprüfung trotz Ende des Arbeitslosengeldanspruchs noch vom Arbeitsamt finanziert werden?

    Danke für Ihre Antwort im Voraus.

  17. Hallo Patrick,

    danke für die Nachricht. Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, wonach die Genehmigung eines Bildungsgutscheins, wenn nicht ALG2 erhalten wird, von der Höhe des eigenen Vermögens abhängig gemacht wird. Aber genaueres wird hier nur der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur sagen könne. Wie gesagt, mir ist es in dieser Konstellation nicht bekannt.

  18. Hallo liebes Ratgeber-Umschulung Team!

    Ich habe ein Studium in Philosophie abgeschlossen. Mehrere Jahre habe ich als Musiker gearbeitet und weil es nicht stabil genug war, habe ich vor zwei Jahren versucht als ein selbst-gelerneter Social Media Manager mein Lebensunterhalt zu verdienen. Das hat auch nicht geklappt, da mir eine Ausbildung gefehlt hat. Jetzt möchte ich Software Entwicklung lernen, um wichtige digitale Fähigkeiten, die mir gerade beruflich fehlen, zu bekommen. Ausserdem bin ich vor 4 Monate Papa geworden, deswegen bin ich hoch motiviert und fokusiert meine Karriere endlich auf den richtigen Kurs zu setzen.

    Ich bin 37 Jahre alt und besitze fast 20,000€, die ich in dier letzten 15 Jahren gespart habe. Der Software Entwicklung Ausbildung kostet zwischen 8,000 und 10,000€. Ich möchte zumindest ein Teil davon von Jobcenter bezahlt bekommen. Der Beruf ist hoch gefragt und ich könnte den Stadt durch Steuer diese Investition ziemlich schnell zurückzahlen. Jetzt zur Frage:

    Wenn meine Vermögen die obere Grenze des Freibetrags übersteigt, darf ich auch keine Bildungsschein beantragen oder gilt die obere Grenze nur für das Bezihen von ALG II ?

    Vielen Dank in Voraus!
    Patrick

  19. Hallo Felix,
    danke für Ihre ausführliche Schilderung.

    Ich teile Ihre Bedenken. Wenn Sie die Leistung des Weiterbildungsinstituts auf eigenen Namen in Anspruch nehmen, also Schuldner der monatlichen Raten werden, dann werden Sie im Fall, dass der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert wird, absehbar zur Kasse gebeten. Das ist nicht hinnehmbar.

    Ich rate Ihnen dringend ein Gespräch mit dem Sachberarbeiter der Arbeitsagenur zu suchen, der die Weiterbildung bewilligt hat. Das Ziel sollte sein, dass die Behörde sicherstellt, dass der AG die (Steuer-)Gelder dem Zweck entsprechend einsetzt. Ich kann mir keinen plausiblen Grund vorstellen, der die Weigerung Ihres AG erklären kann.

    Ich freue mich, wenn Sie die Zeit finden können, über den weiteren Verlauf hier im Forum zu informieren.

    Viel Erfolg!

  20. Ich bin Erzieher, war bis zum 01.11.2018 arbeitssuchend und habe einen neuen Arbeitgeber gefunden. Meine Einstellung zum 1.11.19 erfolgte nun befristet auf 1 Jahr und unter der Voraussetzung, dass ich eine 2 jährige Weiterbildung zur systemischen Beraterin absolviere, welche vom Arbeitsamt vollständig gefördert wird.

    Daraufhin hat sich mein neuer Arbeitsgeber mit dem für mich zuständigen Arbeitsamt abgestimmt, sodass eine Weiterbildungsmaßnahme bewilligt und ca EUR 6000.- bis Februar 2019 vom Amt an meinen neuen Arbeitgeber (nicht in Form eines Gutscheins an mich) überwiesen werden.

    Ich habe mir nun nach Abstimmung mit meinem Arbeitgeber eine Weiterbildung ausgesucht, mich dort verbindlich AUF MEINEN NAMEN (vorgabe meines AGs) angemeldet und nun verweigert mein Arbeitgeber die Abstimmung der Bezahlungsmodalitäten mit dem Weiterbildungsinstitut direkt und möchte mir auch nicht schriftlich bestätigen, dass die Kosten für diese Weiterbildungsmaßname (monatlich EUR 145 (ges. EUR 4.500.-)) bis zum Ende der 2 jährigen Weiterbildung vollständig vom dem vom Arbeitsamt bereitgestellten Geld bezahlt wird.

    Da mein Arbeitgeber die Abstimmung der Bezahlung sowohl mit dem Weiterbilungsinstitut als auch mit mir verweigert, befürchte ich nun, dass die Weiterbildung nun entweder garnicht zu stande kommt oder ich die Kosten für diese 2 jährige Weiterbildung sogar teilweise aus eigener Tasche tragen muss, falls mein aktuell auf 1 Jahr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.

    Dann würde sich mein Arbeitgeber mit dem vom Arbeitsamt geförderten Geld bereichern und ich kann diese Weiterbildung dann aus finanziellen Gründen nicht weiterfinanzieren.

    Bitte helfen sie mir und sagen mir, wie ich mich nun verhalten kann.

    Besten Dank im Voraus.

  21. Wenn dem Jobcenter und der Politik bzw. Arbeitgebern wirklich was dran liegt arbeislosen verzweifelen Bürgern eine menschenwürdige Perspektive zu geben, hätten wir längst deutlich weniger Arbeitslose.

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