Umschulungen beim IHK BildungsZentrum

Die IHK BildungsZentrum Südlicher Oberrhein GmbH betreibt an den Standorten Freiburg und Offenburg Bildungseinrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildungen. Die Gesellschaft ist bereits seit mehr als drei Jahrzehnten aktiv und bietet auch Bildungsangebote für Umschüler an, welche im Folgenden beschrieben werden. 

 

Umschulung zum Bürokaufmann/ zur Bürokauffrau

Das IHK BildungsZentrum bietet Interessenten die Möglichkeit der Teilqualifizierung zum Berufsabschluss zum Bürokaufmann/ zur Bürokauffrau an, wenn diese eine einschlägige 4,5 jährige Berufspraxis nachweisen können. Alternativ können aber auch Zeugnisse über erworbene Fähigkeiten in diesem Bereich als Nachweis für die Teilnahmevoraussetzung ausreichen.
Die Umschulungsmaßnahme hat insgesamt eine Dauer von sechs Monat bei einer Absolvierung in Vollzeit und eine Dauer von 11 Monaten bei einer Absolvierung in Teilzeit. Das gesamte Volumen umfasst 1032 Unterrichtsstunden und der Kurs wird bei Bestehen der IHK-Prüfung mit dem Prüfungszeugnis zum Beruf abgeschlossen.

 

Umschulung zum Dienstleistungsassistent/ zur Dienstleistungsassistentin

Für die professionelle Dienstleistung beim Umgang mit der Kundschaft benötigen Unternehmen gut geschultes Personal. Hier besteht Bedarf an Dienstleistungsassistenten, die in diese Schnittstelle zwischen Kunden und Unternehmen reingehen. Eine entsprechende Umschulung kann in 10 Monaten in Teilzeit durchgeführt werden, wobei darin schon zwei Monate Betriebspraktikum inbegriffen sind. Als Zugangsvoraussetzung wird von den Teilnehmern mindestens ein Hauptschulabschluss erwartet. Zudem müssen kaufmännische Grundkenntnisse vorhanden sein.

 

Umschulung zum Industriemechaniker/ zur Industriemechanikerin

Das IHK BildungsZentrum bietet für Arbeitskräfte mit abgeschlossener Ausbildung, ungelernte Arbeitskräfte und Arbeitssuchende die Umschulungsmaßnahme zum Industriemechaniker/ zur Industriemechanikerin an. Als Voraussetzung dazu wird kein bestimmter Bildungsabschluss erwartet, aber die Teilnehmer müssen ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und ein technisches Verständnis besitzen. Zudem sind gute Deutschkenntnisse nötig und es muss eine Wissensabfrage bei der Anmeldung absolviert werden.
Die Ausbildung selbst dauert 24 Monate und wird in Vollzeit absolviert. In den ersten 6 Monaten wird der Beruf mit Schwerpunkt des theoretischen Unterrichts in seinen Grundlagen gelehrt. Anschließend erfolgt die erste Prüfungsvorbereitung, gefolgt von einem dreimonatigen Lehrgang zur CNC-Fachkraft. Mit inbegriffen in der Maßnahme ist ein einjähriges Praktikum.

 

Umschulung zur CNC-Fachkraft

Diese Umschulungsmaßnahme richtet sich sowohl an Angelernte und auch an Ungelernte. Die Teilnehmer müssen aber ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen sowie technisches und mathematisches Verständnis besitzen. Vor der Aufnahme in die Maßnahme wird eine Wissensabfrage absolviert. Die Ausbildung dauert drei Monate an und wird in Vollzeit absolviert. Zum Abschluss erfolgt ein lehrgangsinterner Test, dessen Bestehen zu einem Zertifikat führt.

 

SAP Umschulungen

Diese Umschulungsmaßnahmen richten sich hauptsächlich an Personen mit einem beruflichen Hintergrund in den jeweiligen fachspezifischen SAP-Anwenderkursen. Vom IHK BildungsZentrum werden dabei Anwenderkurse für SAP in den folgenden Fachgebieten angeboten:

  • Basisqualifikation SAP ERB
  • IS-U Versorgungswirtschaft
  • Logistik
  • Rechnungswesen
  • Rechnungswesen und Logistik kombiniert

Mit Ausnahme des kombinierten Lehrgangs für Rechnungswesen und Logistik haben alle Kurse eine Dauer von 7 Wochen. Der kombinierte Lehrgang erstreckt sich über drei Monate. Als Voraussetzung werden Vorkenntnisse in IT-Grundlagen und bei Anwendung von Office-Anwendungen verlangt.

 

Fördermöglichkeiten

Das IHK BildungsZentrum ist als Bildungsträger nach AZWV zertifiziert, ebenso wie die beschriebenen Umschulungsmaßnahmen. Es besteht dadurch die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit, der Argen, dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, den Rentenversicherungsanstalten sowie den Berufsgenossenschaften. Welche Förderungsmaßnahme im Einzelfall erfolgt bedarf der Prüfung im Einzelfall.

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