Umschulung wegen Epilepsie

Epilepsie kann zu schweren beruflichen Einschränkungen führen. Foto: Sangoiri - Fotolia.com
Epilepsie kann zu schweren beruflichen Einschränkungen führen.
Foto: Sangoiri – Fotolia.com

Epilepsie ist der Sammelbegriff für unterschiedliche Funktionsstörungen im Gehirn. Diese verursachen Anfälle, die sich sehr vielfältig äußern könne, etwa durch Muskelzucken, kurze Bewusstseinsaussetzer oder heftige Krämpfe, die den gesamten Körper betreffen. Wann es zu diesen Anfällen kommt und wie stark sie ausfallen, hängt von der genauen Erkrankung, deren Ausprägung und auch von den Lebensumständen des Betroffenen ab.

Sind sie unberechenbar und treten trotz ärztlicher Behandlung immer wieder unerwartet auf, können sie nicht nur die Lebensqualität des Patienten beeinträchtigen, sondern auf Dauer auch das Gehirn schädigen. Die Ursachen für Epilepsie liegen teilweise in genetischen Veranlagungen, teilweise in Verletzungen oder anderen Erkrankungen des Gehirns; in vielen Fällen lassen sich die Gründe für die Epilepsie aber nicht eindeutig bestimmen.

 

Die Folgen von Epilepsie für das Berufsleben

Welche Auswirkungen eine Epilepsie-Erkrankung auf die berufliche Laufbahn des Betroffenen hat, hängt maßgeblich von der Intensität der Krankheit ab bzw. davon, ob der Patient weitgehend anfallsfrei ist oder nicht. Treten die krankheitsbedingten Anfälle dank einer passenden Medikation kaum bis gar nicht auf, können Epileptiker grundsätzlich voll berufstätig sein und bleiben. Dabei gibt es nur wenige Einschränkungen bei der Wahl und Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Nicht anfallsfreie Patienten sehen sich dagegen häufiger mit Schwierigkeiten konfrontiert.

Unerwartet auftretende Anfälle stellen für den Epileptiker selbst und gegebenenfalls für seine Umgebung ein Sicherheitsrisiko dar, weswegen bestimmte Berufsbereiche in diesen Fällen ausscheiden. Das bedeutet in den meisten Fällen aber nicht, dass der Betroffene grundsätzlich nicht mehr arbeitsfähig ist; stattdessen ist bei Bedarf eine Umschulung in ein sichereres Tätigkeitsfeld anzuraten.

 

Finanzierungsoptionen für die Umschulung wegen Epilepsie

Wird eine Epilepsie diagnostiziert, während die betreffende Person sich noch in einem Angestelltenverhältnis befindet, kann zunächst geprüft werden, ob eine interne Umschulung infrage kommt. So kann der Mitarbeiter unter Umständen in einen besser geeigneten Bereich versetzt werden, in dem er seine Kenntnisse und Fertigkeiten dennoch anwenden kann. Ist dies nicht möglich, führt der nächste Gang zur Agentur für Arbeit. Diese bietet Förderungen für Umschulungen an, die aus gesundheitlichen Gründen stattfinden.

Sofern ein ärztliches Attest belegt, dass die aktuelle Tätigkeit aufgrund der Epilepsie nicht mehr ausgeübt werden kann, kommt der Betroffene grundsätzlich für die Finanzierung infrage. Wird die Kostenübernahme aus anderen Gründen abgelehnt, kann in einigen Fällen die Deutsche Rentenversicherung einspringen. Allerdings muss der Antragsteller dazu mindestens 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben oder/und aktuell aufgrund der Epilepsie eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Der Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ kann direkt bei der Behörde selbst gestellt werden.

 

Umschulungsoptionen: geeignete Berufe bei Epilepsie

Welche Berufsbereiche sich für Epileptiker eignen, entscheidet sich in erster Linie danach, ob der Patient anfallsfrei ist. Grundsätzlich scheiden alle Berufe aus, in denen schwere Maschinen oder Kraftfahrzeuge bedient werden müssen, ebenso wie Tätigkeiten, bei denen eine Absturzgefahr besteht. Auch Nacht- oder Schichtarbeit sollte von Epileptikern vermieden werden, da der wechselnde Rhythmus sich negativ auf die Erkrankung auswirken kann. Anfallsfreie Personen können anderenfalls nahezu alle Berufe erlernen und ausüben. Nicht-anfallsfreie Epileptiker müssen dagegen ebenfalls auf eine Laufbahn als Polizist, Feuerwehrmann oder Soldat verzichten.

Berufe, die sich für Menschen mit Epilepsie eignen, stammen beispielsweise aus dem kaufmännischen, technischen oder medizinischen Bereich. Auch handwerkliche Berufsfelder wie Gärtner oder Elektrotechniker und Tätigkeiten in der Gastronomie können für Erkrankte eine gute Wahl darstellen. Die berufliche Neuorientierung sollte anhand der individuellen Vorkenntnisse, de persönlichen Interessen und der Intensität der Epilepsie erfolgen.

 

Weitere Optionen für Arbeitsuchende mit Epilepsie

Auch für Interessenten mit Epilepsie stehen deutschlandweit zahlreiche Einrichtungen zur Auswahl, die krankheitsbedingte Umschulungen anbieten. Ein Beispiel dafür ist etwa das Berufsbildungswerk Bethel in Bielefeld, das Aus- und Fortbildungen in Kombination mit einer entsprechenden Epilepsie-Behandlung offeriert, um die Patienten direkt auf die Anforderungen des gewählten Berufs einzustellen.

Alternativ können Betroffene auch ein Fernstudium in Eigenregie absolvieren. Im eigenen Lerntempo können hier trotz der Erkrankung umfassende Qualifikationen erworben werden, die eine spätere Anstellung in einem neuen Berufsfeld begünstigen.

Christian Krumes

4 Gedanken zu „Umschulung wegen Epilepsie“

  1. Hallo Dagmar,

    danke für Ihre Nachricht.

    Zunächst: Sagen Sie ihm bitte, dass er in jedem Fall sich von Experten beraten lassen soll: Die Deutsche Epilepsie Vereinigung bietet Beratung sowohl hinsichtlich des Berufslebens, als auch zur medizinischen Behandlung. Hier bekommen Sie weitere Informationen: https://www.epilepsie-vereinigung.de/selbsthilfe-und-beratung/

    Die ideale medizinische Behandlung ist Grundlage für eine eigenständiges Berufsleben. Viele chronisch erkrankte Arbeitnehmer haben durch die unverschuldete Situation auch mit psychischen Problemen zu kämpfen. Das Gefühl, ohne eigenes Zutun, Steine in den Weg gelegt zu bekommen, kann bei manchen Menschen zu einer Schockstarre führen. Was im ersten Moment nach einer Diagnose eine nachvollziehbare Reaktion ist, darf sich jedoch nicht verfestigen. Es gibt immer Wege und Lösungen und das Leben muss weiter gehen. Chronischkranke Patienten finden wertvolle Unterstützung bei einem Psychotherapeuten oder in einer Selbsthilfegruppe für Epileptiker.

    Zu dem Antrag auf eine Umschulung bei der Agentur für Arbeit: Wenn es tatsächlich so ist, dass der Antrag schon vor sechs Monaten oder länger gestellt wurde und es zu keiner Bescheidung kommt, dann kann der Gang zum Fachanwalt für Sozialrecht eine Option sein. Wenn ein Fachanwalt für Sozialrecht (die Spezialisierung ist wichtig) ins Spiel kommt, kann der Behörde damit signalisiert werden, dass eine fachlich kompetente Person der Behörde auf die Finger sieht. Selbst wenn eine ablehnende Entscheidung ergehen sollte, hätte er für den Widerspruch dann eine qualifizierte Person an der Seite. Letztlich muss er endlich wissen, wo er dran ist, um diesen schon viel zu lange andauernden Schwebezustand zu beenden.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

  2. Hallo
    Ich melde mich im Auftrag meines Schwiegersohn in spe.
    Er ist 27, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und leidet an Epilepsie. Vor 5 Jahren wurde von einem Neurologen festgestellt, dass er für den Beruf nicht geeignet ist.
    Er sollte daraufhin eine Umschuldung machen und das Arbeitsamt will nicht zahlen. Bzw. einer sagt ja, der andere nein, nichts passiert und alles zieht sich seit 5 Jahren hin.

    Er ist so fertig und will endlich arbeiten oder ne Lehre anpacken, aber er weiß nicht weiter.
    Wer könnte ihm weiterhelfen, an wen könnte er sich wenden? Das ist doch kein Zustand.
    Ich danke Ihnen auch im Namen meines Schwiegersohnes

  3. Hallo Jasmin,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Ihre Beschreibung klingt danach, dass der junge Mann wohl die Voraussetzungen einer Schwerbehinderung erfüllt und ihm so unterschiedliche Förderungsansprüche zustehen können. Eine Berufsausbildung unter auf seine Anforderungen abgeänderte Bedingungen gehört auch dazu. Begleitende Hilfen zur Integration in den Beruf sind die Hauptaufgabe der Integrationsämter, wobei die Zuständigkeit sich aus dem Wohnsitz Ihres Bekannten ergibt. Hier sollte zeitnah der Kontakt gesucht werden. So können Schul- und Ausbildungsabschlüsse nachgeholt oder eine neue Ausbildung begonnen werden. Die Integrationsämter der Kommunen sind auch zuständig für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt nach der Ausbildung.

    Wir wünschen Ihrem Bekannten alles Gute, insbesondere eine Verbesserung seiner Symptomatik und eine gelassene, positive Haltung zum Erfolg für seinen individuellen Weg. Auch für Sie alles Gute!

  4. Guten Tag,

    ich möchte gerne wissen, ob Sie einem Bekannten von uns helfen könnten.

    Er ist 27 Jahre alt, leidet an Epilepsie, konnte Schule und Ausbildung nicht abschließen und hatte neulich auch noch einen Schlaganfall, wodurch er ein Bein nicht bewegen kann.

    Ansonsten ist er ein sehr freundlicher, intelligenter junger Mann, der eine berufliche Perspektive braucht.

    Aktuell befindet er sich noch im Krankenhaus, möchte jedoch wissen, wie es weiter gehen könnte.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen,

    Viele Grüße und Dank im Voraus

    Jasmin Böker

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