Umschulung wegen Hautkrankheit/Neurodermitis

Die Haut: Spiegel der Seele. © bilderzwerg – Fotolia.com

Hautkrankheiten stellen ein großes Problem für die Betroffenen dar. Viele dieser Probleme mit der Haut wirken sich besonders schlimm bei der Arbeit aus. Manche Hautkrankheiten werden durch die berufliche Tätigkeit überhaupt erst verursacht.
Wenn Sie aufgrund einer Hautkrankheit Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können, gesellen sich zu den gesundheitlichen Beschwerden auch noch soziale Probleme, die die Situation weiter verschlimmern können. In diesem Fall kann eine Umschulung helfen. In vielen Fällen finden die Patienten durch das Erlernen eines neuen Berufs Abstand zu dem Umfeld, das sie krankmacht. So werden die gesundheitlichen Beschwerden gelindert und durch einen Neustart in einem neuen Beruf werden auch die sozialen Probleme vermieden.

 

Beruflich verursachte Hautkrankheiten

Es gibt viele Berufe, die die Haut stark belasten. Beispielsweise kann der Umgang mit Säuren, Laugen oder anderen Chemikalien die Haut reizen und eine Hautkrankheit hervorrufen. Auch eine mechanische Belastung kann zu Hautkrankheiten führen, wenn beispielsweise in einem Metall verarbeitenden Betrieb kratzende Späne die Haut reizen. Auch Allergien gegen bestimmte Produkte, die am Arbeitsplatz verwendet werden, können Hautkrankheiten hervorrufen.

Ein weiterer Punkt ist die psychische Belastung. Manche Erkrankungen der Haut wie beispielsweise die Neurodermitis werden durch Stress am Arbeitsplatz verstärkt. Wenn beispielsweise im medizinischen Bereich die Arbeitnehmer sich sehr häufig die Hände waschen müssen, kann auch eine eigentlich harmlose Seife bei zu häufigem Gebrauch Hautkrankheiten auslösen. Die Ursachen für die Entstehung derartiger Probleme sind sehr vielfältig. Neben einer Behandlung der akuten Symptome durch einen Hautarzt ist es daher immer auch wichtig, die Ursachen der Krankheit zu bekämpfen. Sie können zunächst versuchen, am Arbeitsplatz den Kontakt zu den Materialien zu vermeiden, die Ihre Haut krankmachen. Doch in vielen Fällen ist dies nicht möglich, da der erlernte Beruf den Kontakt zu diesen Stoffen voraussetzt. In diesen Fällen kann nur eine Umschulung helfen.

 

Welche Berufe können trotz Hautkrankheit ausgeübt werden?

Die Frage, welche Berufe trotz einer Hautkrankheit ausgeübt werden können, kann nicht allgemein beantwortet werden. Da jede Hautkrankheit unterschiedliche Ursachen und Auswirkungen haben kann, ist es stets notwendig, eine individuelle an Ihrem persönlichen Krankheitsbild orientierte Lösung zu finden. Um dies zu ermöglichen, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Hautarzt beraten, der Sie darüber aufklärt, welche Stoffe für Ihre Krankheit verantwortlich sind und mit welchen Materialien Sie den Kontakt vermeiden sollten. In vielen Fällen ist eine Arbeit in einem Büro gut geeignet, da hier in der Regel kein Kontakt zu belastenden Stoffen entsteht.

Doch auch wenn Sie bislang einen handwerklichen Beruf ausübten und auch weiterhin in diesem Bereich arbeiten wollen, gibt es fast immer Lösungen. In diesen Fällen ist neben einer intensiven Beratung durch den Facharzt auch ein längeres Praktikum sehr zu empfehlen. So merken Sie schnell, ob der neue Beruf Ihre Haut ebenfalls belastet. Wenn der Stress am Arbeitsplatz als Auslöser für die Hautkrankheit ermittelt wurde, hängt die Wahl des neuen Arbeitsplatzes noch stärker von den persönlichen Vorzügen ab. Viele Menschen empfinden beispielsweise eine Tätigkeit an der frischen Luft als besonders entspannend. Doch muss hier jeder Mensch selbst entscheiden, welche Tätigkeit sein Krankheitsbild verbessern könnte. Auch hier kann ein Praktikum dabei helfen, den Alltag im jeweiligen Beruf kennenzulernen.

 

Die Finanzierung der Umschulung

Wie Sie die Umschulung finanzieren können, hängt in erster Linie davon ab, ob Ihre Hautkrankheit als Berufskrankheit eingestuft wird. Dazu müssen Sie Ihren Hautarzt und den Betriebsarzt ansprechen. In der Regel sind in einem solchen Fall langwierige Untersuchungen notwendig.

Sollte jedoch das Problem als Berufskrankheit klassifiziert werden, hilft Ihnen die Berufsgenossenschaft bei der Finanzierung der Umschulung weiter. Auf diese Weise ­werden Ihnen nicht nur die komplette Umschulung und der Lebensunterhalt während dieser Zeit finanziert. Auch nach der Umschulung erhalten Sie für fünf Jahre eine Ausgleichszahlung, wenn Sie im neuen Beruf weniger verdienen als bisher. Wenn Ihre Hauterkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt wird, kann die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur ein weiterer Ansprechpartner sein.

 

Wo können Sie die Umschulung durchführen?

Wenn Sie bei einer der genannten Institutionen eine Umschulung genehmigt bekommen, erhalten Sie dort auch Informationen darüber, wo Sie diese durchführen können. Jede Institution arbeitet mit verschiedenen Bildungseinrichtungen zusammen, bei denen Sie die Umschulung durchführen können. Wenn Sie örtlich an Ihre Familie gebunden sind, ist auch ein Fernstudium eine gute Alternative. In diesem Fall sind Sie sowohl zeitlich als auch räumlich ungebunden und können so die Umschulung mit Ihrer Familie und eventuell sogar mit Ihrem Beruf gut vereinbaren.

 

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Christian Krumes

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