Umschulung wegen eines Leistenbruchs

Ein Leistenbruch kann ein komplett neues Berufsfeld erforderlich machen. Foto: Zerbor - Fotolia.com
Ein Leistenbruch kann ein komplett neues Berufsfeld erforderlich machen.
Foto: Zerbor – Fotolia.com

Bei einem Leistenbruch handelt es sich trotz des Namens nicht um einen Knochenbruch. Stattdessen werden die stabilen Muskeln und Sehnen der Leistengegend vom Bauchfell durchbrochen und bilden eine Ausstülpung. Schlimmstenfalls können sich auch Organe in diesen Bruchsack zwängen und so beschädigt werden.

Aber auch ohne beteiligte Organe bereitet der Leistenbruch teils starke Schmerzen, besonders dann, wenn es zu einem Einklemmen des Bruchinhalts kommt. Begleitet werden diese von Übelkeit und Erbrechen. Weniger ausgeprägte Leistenbrüche (auch Leistenhernien genannt) äußern sich durch ein Ziehen beim Niesen oder Husten und durch eine teils deutlich sichtbare Beule in der Leistengegend, die sich wegdrücken lässt. Ein Leistenbruch entsteht oftmals durch eine Überbelastung und schweres und/oder falsches Heben, bei dem das Leistengewebe immer weiter nachgibt und letztendlich einen Durchbruch des Bauchfells ermöglicht.

 

Die Folgen eines Leistenbruchs für das Berufsleben

Liegt bei einem Patienten ein Leistenbruch vor, ist dieser körperlich oftmals stark eingeschränkt und leidet an Schmerzen und einer verringerten Beweglichkeit und Belastbarkeit. Besonders bei Berufen, in denen vornehmlich oder ausschließlich körperlich gearbeitet wird, kann die Erkrankung eine deutlich Einschränkung bedeuten. Nicht selten ist es dem Berufstätigen vorübergehend auch vollständig unmöglich, seiner Arbeit wie gewohnt nachzugehen.

Ein akuter Leistenbruch, der heftige Schmerzen hervorruft, muss in den meisten Fällen operativ behandelt werden, was bedeutet, dass der Patient für eine Dauer von mehreren Tagen oder Wochen am Arbeitsplatz ausfällt. Übt der Betroffene eine Tätigkeit aus, die regelmäßiges schweres Heben oder eine starke körperliche Anstrengung beinhaltet, ist es unter Umständen ratsam, einen Berufswechsel anzustreben.

 

Finanzierungsoptionen der Umschulung wegen eines Leistenbruchs

Kann ein Selbstständiger oder Angestellter aufgrund eines Leistenbruchs nicht mehr in seinem gewohnten Beruf tätig sein, ist eine Umschulung die beste Option, sich für einen verwandten oder gänzlich neuen Bereich zu qualifizieren. Für Arbeitssuchende oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ist in Sachen Finanzierung die Agentur für Arbeit zuständig. Sie übernimmt die vollen oder anteiligen Kosten für eine Umschulung, wenn eine realistische Chance besteht, dass diese den Betroffenen wieder voll in den Arbeitsmarkt integrieren kann. Dazu muss eindeutig belegt werden, dass die vorübergehende Berufsunfähigkeit wirklich auf den Leistenbruch zurückzuführen ist (ein ärztliches Attest kann ausreichen).

Übernimmt die Agentur für Arbeit die Finanzierung für die Umschulung nicht, kann alternativ auch ein Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diese ist ebenfalls daran interessiert, Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen so lange wie möglich auf dem Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Allerdings wird eine Förderung hier nur gewährt, wenn vorab schon mehr als 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden oder aktuell aufgrund des Leistenbruchs eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird.

 

Umschulungsoptionen: geeignete Berufe bei einem Leistenbruch

Heilt ein Leistenbruch nach einer Operation und entsprechender Rehabilitation vollständig aus, ist es dem Betroffenen unter Umständen möglich, auch einen Beruf, der schwere körperliche Tätigkeiten beinhaltet, weiterhin auszuüben. Nicht selten bleibt die Leistengegend nach einem einmaligen Bruch allerdings ein Risikobereich, der bei starker Belastung immer wieder Probleme bereitet. Auch mehrmalige Leistenbrüche sind somit keine Seltenheit. In solchen Fällen ist es ratsam, sich für einen Berufsbereich zu entscheiden, in dem keine schwere körperliche Arbeit erfolgen muss. Natürlich eignen sich alle Tätigkeiten im Büro wie beispielsweise kaufmännische Berufe oder auch kreative Einsatzbereiche wie Webdesigner, Werbetexter oder Fotograf für Arbeitnehmer mit einem Leistenbruch.

Oftmals ist es aber nicht unbedingt erforderlich, vollständig auf körperliche Belastungen im Arbeitsalltag zu verzichten. Leichte körperliche Tätigkeiten wie etwa im Einzelhandel oder auch eine Umorientierung als Erzieher/in können von Personen mit einem Leistenbruch teilweise problemlos bewältigt werden. Abhängig ist das Maß der möglichen physischen Belastung aber immer vom individuellen Zustand des Einzelnen.

 

Weitere Optionen für Arbeitssuchende mit einem Leistenbruch

Bundesweit existieren viele Anbieter, die Umschulungen und Fortbildungen aus gesundheitlichen Gründen offerieren. Dabei eignen sich alle Einrichtungen gleichermaßen für Betroffene mit einem Leistenbruch; spezielle Institutionen mit Schwerpunkt auf diese Erkrankung gibt es nicht. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, ein Fernstudium von zuhause aus zu absolvieren und so Qualifikationen für unterschiedliche Berufsbereiche zu erlangen. Zur Auswahl stehen unter anderem Studiengänge in den Bereichen Psychologie, BWL, Coaching & Mediation und Callcenter-Management, bei denen auch ein Leistenbruch kein Hindernis für eine zweite Karriere ist.

Christian Krumes

4 Gedanken zu „Umschulung wegen eines Leistenbruchs“

  1. Hallo Galan,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Bitte nehmen Sie für Ihren Vater Kontakt mit der Rentenversicherung auf. Fragen Sie nach den Möglichkeiten einer „beruflichen Rehabilitation“ bzw. nach der Möglichkeiten einer Umschulung wegen medizinischen Gründen.

    Die Rentenversicherung wird hierfür sicher nach Unterlagen aus de Krankenhaus fragen. Reden Sie deswegen mit dem behandelnden Arzt und fragen Sie nach seiner / ihrer Einschätzung, ob Ihr Vater noch in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann. Wenn der Arzt zu einem Berufswechsel rät, dann fragen Sie nach einem Arztbrief. In dem Brief sollte stehen, dass Ihr Vater wegen der Erkrankungen nicht mehr bestimmte Tätigkeiten mehr machen kann (zum Beispiel schwere Dinge heben).

    Fragen Sie im Krankenhaus zusätzlich nach Beratung nach. Viele Krankenhäuser haben eine Beratungsstelle, die bei Genaus solchen Problemen, wie Berufsunfähigkeit wegen Erkrankungen weiterhelfen.

    Im Grundsatz gilt, dass Ihr Vater nach dem er viele Jahre in die Pflegeversicherung und Rentenversicherung einbezahlt hat, von diesen Stellen auch Unterstützung für einen Berufswechsel bekommen sollte. Es ist aber so, dass er (bzw. Sie als sein Sohn) sich darum kümmern muss, dass er die Hilfe erhält. Zum Beispiel: Die Rentenversicherung wird Ihnen keinen Brief schicken und Sie über die berufliche Reha informieren. Sondern Sie müssen einen Antrag stellen, dass die Rentenversicherung Ihrem Vater einen Berufswechsel finanziere soll.

    Es ist deswegen hilfreich, wenn Sie sich im Krankenhaus von einem Sozialdienst beraten lassen.

    Wir wünschen Ihrem Vater gute Besserung und Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

  2. Schön guten Tag,

    mein Vater ist 55 und liegt aktuell im Krankenhaus mit dem dritten Leistenbruch. Darüber hinaus hat er 4 Bandscheibenvorfälle und eine erfolglose Minuskus-OP hinter sich ( der Linker Oberschenkel-Muskel ist nur noch mit geringer Funktion). Er ist als Koch in einem Krankenhaus tätig und übt diesen Beruf mehr als 30 Jahre aus. Nun stellt sich für mich als ältester Sohn die Frage: Kann er den Job noch ausüben? Er trägt täglich schwere Töpfe und Kochzutaten. Mein Vater hat eine Eigentumsimmobilie, die er noch abbezahlt. Ich mache mir Sorgen, ob er die Kosten stemmen kann, wenn er einen Beruf nicht mehr ausüben darf beziehungsweise kann.

    Sprachlich ist er leider nicht in der Lage einen Bürojob auszuüben oder eine neue Ausbildung machen. Bitte geben Sie mir Ratschläge, wie ich meinen Vater unterstützen kann. Ich bin 30 Jahre alt, verheiratet und lebe selbst mit knappen Gehalt. Ich wäre nicht in der Lage ihn Finanziell zu unterstützen, obwohl ich es als Kind meinen Eltern schulde. Sie standen immer hinter mir, in guten und schweren Zeiten. Ich bin deshalb über jeden Ratschlag dankbar! LG

  3. Hallo Siglinde,

    vielen Dank für die Schilderung Ihrer Situation.

    Wir machen öfters die Erfahrung, dass es für Betroffene sehr belastend ist, dass die Entscheidungsfindung der Rentenversicherung eine gewisse Bürokratie mit sich bringt – und leider Entscheidungen auch nicht immer in angemessen schneller Zeit getroffen werden. Insbesondere wenn die Erkrankung für Sie Tag für Tag körperlich wahrnehmbar sind und Sie die körperlichen Einschränkungen offensichtlich sind.

    Tatsächlich sind die Termine bei Gutachtern, das Verlangen von ärztlichen Attesten / medizinischen Unterlagen oder auch die Untersuchung durch Ärzte der Rentenversicherung zunächst neutral. Bitte verstehen Sie es nicht so, dass die Rentenversicherung Ihnen „nicht glaubt“. Auch bei offensichtlichen Fällen wie Ihren, werden zunächst feststellende Schritte vorgenommen.

    Das Arbeitsamt stellt aufgrund Ihrer körperlichen Einschränkung schon folgerichtig fest, dass Sie als Pflegekraft nicht vermittelbar sind. Aufgrund Ihrer langen Beitragszeit ist für eine berufliche Rehabilitation (Maßnahmen, die Ihnen eine andere berufliche Tätigkeit ermöglichen soll) die Rentenversicherung zuständig. Eine zweijährige Umschulung ist nicht der einzige Weg, wie Sie selbst mit anhaltenden Beschwerden, einen Berufswechsel schaffen können. Die Rentenversicherung hat bei älteren Antragstellern die Tendenz, zum Beispiel bevorzugt kürzere Weiterbildungen zu fördern. Denkbar ist zum Beispiel, dass Sie in eine Bürotätigkeit im pflegerisch-medizinischen Bereich wechseln. Hierfür benötigen Sie keine zweijährige Umschulung zur Bürokauffrau / Kauffrau im Gesundheitswesen, sondern können auch durch eine kompakte Weiterbildung fit fürs Büro gemacht werden.

    Da Sie schreiben, dass Sie kein Einkommen haben: Der Anspruch auf ALG1 ist unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind. Das gleiche gilt für Krankengeld. Erst bei ALG2 /Hartz4 kommt es auf die Haushaltsgemeinschaft an.

    Weitere Informationen zur Umschulung über die Rentenversicherung bekommen Sie hier: Umschulung durch die Rentenversicherung

    Leider können wir Ihnen ansonsten nichts anderes sagen, dass Sie zunächst die Bürokratie der Rentenkasse durchstehen müssen. Sollte es am Ende zu einer ablehnenden Entscheidung kommen – Ihnen also eine berufliche Reha verwehrt werden, dann sollten Sie sich in jedem Fall mit einem Widerspruch dagegen wenden. Wenn Sie die Zeit finden, dann melden Sie sich gerne nochmal zu einem Zeitpunkt, wenn das Verfahren etwas weiter vorangeschritten ist.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute, insbesondere eine gesundheitliche Verbesserung und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  4. Hallo,

    ich bin 56 Jahre alt und war 30 Jahre lange Altenpflegerin. Leider habe ich nun einen doppelseitigen Leistenbruch und eine Bauchwand Hernie. Ich habe 3 Netze im Bauch. Beim Arbeitsamt hieß es, dass ich nicht mehr vermittelbar sei. Eine Umschulung wird mir auch nicht bezahlt. Es heißt bei der Rentenversicherung, dass ich zu alt bin. Ich habe keinerlei Einkommen. Da ich verheiratet bin, bekomme ich auch keine Hilfe. Von der Rentenversicherung werde ich von einem Gutachter zum nächsten geschickt.

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