Umschulung wegen dauernder Schichtarbeit

Schichtarbeit ist für die meisten Arbeitnehmer eine sehr unangenehme Angelegenheit. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Verdienstchancen und den guten Aussichten für eine Einstellung entscheiden sich viele Menschen dennoch dafür.

Insbesondere junge Menschen haben damit oftmals auch keine Probleme. Im Laufe der Jahre können sich diese Arbeitszeiten jedoch immer mehr zum Problem entwickeln. Zum einen kann die dauernde Schichtarbeit gesundheitliche Beschwerden hervorrufen. Der menschliche Körper hat oftmals große Probleme, sich an diesen unregelmäßigen Tagesablauf zu gewöhnen. Schlafstörungen können die Folge sein und in vielen Fällen entwickeln sich daraus ernsthafte Gesundheitsprobleme und auch psychische Erkrankungen. Ein weiterer Grund, der dazu führt, dass viele Menschen nach einigen Jahren nicht mehr als Schichtarbeiter tätig sein wollen, liegt in der persönlichen Lebenssituation. Während junge ledige Menschen oftmals sehr flexibel in ihrer Zeitplanung sind, ist dies bei Menschen mit Familie nicht mehr der Fall. Wenn eine Familie gegründet wird, bevorzugen die meisten Menschen regelmäßige Arbeitszeiten. Oftmals ist dies im bisherigen Berufsfeld jedoch nicht möglich. Um dennoch einen Weg aus der Schichtarbeit zu finden, kann eine Umschulung sinnvoll sein.

 

Die Finanzierung der Umschulung

Wenn Sie als Grund vortragen, nicht mehr in Schichtarbeit tätig sein zu wollen, wird es sicherlich schwierig, eine Finanzierung der Umschulung bewilligt zu bekommen. Allerdings kann die Schichtarbeit andere Probleme verursachen, die als Grund für die Umschulung akzeptiert werden. Wenn diese beispielsweise psychische Probleme verursacht, ist es möglich, bei der Rentenversicherung oder bei der Berufsgenossenschaft eine Finanzierung zu beantragen. Auch wenn Sie für die Erziehung Ihrer Kinder verantwortlich sind und zu Ihren Arbeitszeiten keine Kita-Plätze verfügbar sind, können Sie einen Antrag beim Arbeitsamt stellen, mit der Begründung, dass Sie so von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Zwar ist die Bewilligung nicht garantiert, in manchen Fällen wird jedoch mit dieser Begründung eine Umschulung finanziert.

 

Welche Berufe kommen für die Umschulung infrage?

Selbstverständlich können Sie jeden beliebigen Beruf erlernen, der Ihnen geregelte Arbeitszeiten bietet. Die Angebote sind dabei sehr vielfältig. Beispielsweise können Sie Berufe im Bildungswesen, im Einzelhandel oder im Handwerk erlernen. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Möglichkeiten. Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung bestehen sollte, müssen Sie selbstverständlich einen Beruf auswählen, den Sie trotz dieser Beschwerden ausüben können. Obwohl Sie prinzipiell in der Berufswahl frei sind, ist es dennoch immer zu empfehlen, in einem Bereich tätig zu werden, der Ihrer bisherigen Aufgabe so ähnlich wie möglich ist. So fällt nicht nur die Umschulung erheblich leichter, sie können durch die Berufserfahrung in einem ähnlichen Bereich sicherlich auch deutlich einfacher eine neue Anstellung finden.

 

Umschulung in einer Schule oder Ausbildung im Dualen System?

Wenn Sie eine Umschulung durchführen wollen, um zukünftig nicht mehr in Schichtarbeit tätig zu sein, können ­Sie entweder wie in der Erstausbildung in einem Betrieb Ihren neuen Beruf erlernen. Dabei erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung und müssen keine Gebühren bezahlen. Diese Alternative bietet insbesondere dann einen großen Vorteil, wenn Sie keine Finanzierung bewilligt bekommen, da Sie so immerhin ein geringes Einkommen erhalten und keine Kursgebühren tragen müssen. Außerdem kann in vielen Fällen die praktische Erfahrung in einem Betrieb die späteren Einstellungschancen erhöhen. Allerdings kann es schwerfallen, eine Ausbildungsstelle zu finden. Wenn Sie hingegen eine schulische Ausbildung durchführen, fallen dadurch Kosten an und außerdem müssen Sie auch Ihren Lebensunterhalt auf andere Weise bestreiten. Wenn Sie eine Umschulungsfinanzierung erhalten, sollte dies jedoch kein Problem sein.

 

Umschulung in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernstudium

Wenn Sie eine schulische Umschulung durchführen wollen, haben Sie ebenfalls verschiedene Möglichkeiten, um die notwendigen Mittel aufzubringen, selbst wenn Sie keine Finanzierung bewilligt bekommen. Neben der Umschulung in Vollzeit gibt es auch viele Möglichkeiten für eine Teilzeit-Ausbildung. So können Sie weiterhin arbeiten und die Gebühren und den Lebensunterhalt selbst tragen. Wenn Sie jedoch die Umschulung anstreben, weil Sie in Ihrer bisherigen Arbeit Schichtdienst leisten müssen, kann diese Alternative ebenfalls Probleme mit sich bringen. Da die Kurse oftmals abends stattfinden, können Schichtarbeiter daran sehr häufig nicht teilnehmen. Eine sinnvolle Alternative ist in diesem Fall das Fernstudium. So sind Sie bei der Zeiteinteilung vollkommen flexibel und können die Umschulung mit der Schichtarbeit gemeinsam durchführen.

Christian Krumes

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