Einen zulassungsfreien Studiengang für das Zweitstudium?

Zulassungsfrei ins Zweitstudium? Manchmal ist das möglich.

Um sich für ein Zweitstudium zu bewerben, benötigt man einen ersten Hochschulabschluss. Das heißt, ein Bachelorabsolvent bewirbt sich für einen weiteren Bachelor- oder Diplomstudiengang oder ein Masterabsolvent strebt ein weiteres Master-, Bachelor- oder Diplomstudium an.

Im Übrigen zählt auch ein neues Studium mit dem Staatsexamen als angestrebtem Abschluss in beiden Fällen als Zweitstudium. Ob das gewünschte Fach zulassungsbeschränkt (d.h. mit Numerus Clausus) ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Unabhängig davon bietet ein nicht zulassungsbeschränkter Studiengang jedoch verschiedene Vorteile.

 

Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengängen unterscheiden

Eine Reihe von Studiengängen unterliegt örtlichen oder bundesweiten Zulassungsbeschränkungen. Das heißt, dass ein sogenannter Numerus Clausus vorliegt. Dieser wird nach Eingang aller Bewerbungen für das neue Semester aus den Durchschnittsnoten der Bewerber errechnet. Zugelassen wird, wessen Note besser als dieser Durchschnittswert ist. Ferner spielen auch Wartesemester eine Rolle. Da sich der Numerus Clausus erst festlegen lässt nachdem die Bewerbungsphase abgeschlossen ist, bildet der NC des letzten Semesters immer nur einen Anhaltspunkt für das neue Semester. B

undesweit zulassungsbeschränkt sind jedoch nur die Fächer Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin. Die Bewerbungen erfolgen hier über die Stiftung für Hochschulzulassung. Sind Studiengänge örtlich zulassungsbeschränkt, legt die jeweilige Hochschule individuelle Kriterien für die erfolgreiche Immatrikulation fest. Das können beispielsweise Auswahlgespräche, Eignungstests oder Anforderungen an die Noten in bestimmten Schulfächern sein. In zulassungsfreie Studiengänge kann sich hingegen jeder einschreiben, der über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt.

 

Besondere Terminbestimmungen für die Immatrikulation

Wer sich für ein Zweitstudium interessiert, muss verschiedene Bewerbungstermine beachten. Da das Abitur bereits länger zurückliegt, werden die Bewerber als Altabiturienten bezeichnet. Ihre Bewerbung muss bis zum 31. Mai des Jahres vorliegen, wenn das Studium zum Wintersemester begonnen werden soll. Für das Sommersemester gilt der 15. Januar als Stichtag.

Unterliegt der gewünschte Studiengang keiner bundesweiten oder örtlichen Zulassungsbeschränkung, ist die Einschreibung bis etwa zwei Wochen vor Beginn des Semesters möglich. Genaue Termine kann man den Internetseiten der jeweiligen Hochschule entnehmen. Häufig gelten für diejenigen, die an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, noch einmal gesonderte Fristen.

 

Von der Bewerbung zur Immatrikulation

Wird die Bewerbung – die korrekte Bezeichnung lautet hier im Übrigen „Antrag auf Einschreibung“ – positiv beantwortet, kann die Immatrikulation vollzogen werden.

Der Bewerber schreibt sich in den jeweiligen Studiengang ein und hat nun faktisch den Status des Studierenden inne. Damit ändert sich zum Beispiel der Status bei der Krankenversicherung. Aus diesem Grund muss immer ein sogenannter Krankenversicherungsnachweis vorgelegt werden. Unter Umständen ist auch der Wechsel in einen anderen Versicherungstarif die Folge. Studentische Krankenversicherungen sind in der Regel günstiger und nach Vollendung des 26. Lebensjahres notwendig, wenn keine Mitgliedschaft in der Familienkrankenversicherung mehr möglich ist.

Neben der Bescheinigung der Krankenversicherung und einer beglaubigten Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, Zeugnis der Fachhochschulreife) sind auch die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • der ausgefüllte Antrag oder eine ausgedruckte Kurzfassung des Antrages, wenn der Bewerbungsvorgang online stattfindet
  • eine qualitativ gute Kopie des Personalausweises
  • die Erteilung des Lastschriftmandates oder ein Nachweis über die gezahlten Semesterbeiträge
  • ein Passbild zur Erstellung des Studierendenausweises
  • Nachweise über bereits erbrachte Studienleistungen oder frühere Abschlüsse
  • Nachweise über eine erfolgte Studienberatung, sofern dies erforderlich ist

 

Welche Vorteile und welche Nachteile haben zulassungsfreie Studiengänge?

Nicht immer kann die Aufnahme eines neuen Studiums langfristig geplant werden. So kann der Beginn eines Zweitstudiums auch eine Möglichkeit sein, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und sich nach einer Kündigung beruflich zu qualifizieren. Die Einschreibung kann kurzfristig vollzogen werden und Bewerber sind nicht an die sonst für Altabiturienten geltenden Fristen gebunden.

Eine Ablehnung des Antrages auf Immatrikulation kommt faktisch nicht vor, da für alle Bewerber Studienplätze geschaffen werden müssen. Daraus ergibt sich in einigen Fällen jedoch auch das Problem, dass Studiengänge stark überbelegt sind. Die Kapazitäten der Räumlichkeiten sind dann oft nicht ausreichend und Lehrveranstaltungen werden von zu vielen Studierenden besucht.

Gerade in Seminaren und Übungen kann die große Anzahl von Personen zum Problem werden und die Qualität des Studiums leiden. Meist reduziert sich die Personenzahl jedoch nach zwei Semestern, da Studierende die Hochschule wieder verlassen oder den Studiengang wechseln.

Eine Alternative ist hier natürlich auch ein Fernstudium.

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Christian Krumes

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