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	Kommentare zu: Umschulung wegen Behinderung	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/behinderung/#comment-1635</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 May 2021 19:40:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=204#comment-1635</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/behinderung/#comment-1634&quot;&gt;Anja&lt;/a&gt;.

Hallo Anja, 

danke für Ihre Nachricht. 
Wenn eine Bildungsgutschein aufgrund eines medizinischen und eines psychologischen Gutachtens abgelehnt wird, dann müssen Sie in Erfahrung bringen, was in den Gutachten festgestellt wird und ob diese Feststellungen plausibel sind. Leider kann man nicht gegen die Gutachten direkt Widerspruch einlegen oder gerichtlichen Rechtsschutz einholen. Wenn die Feststellungen in den Gutachten nicht haltbar sind, dann müssen Sie einen Widerspruch gegen die Ablehnung des Bildungsgutscheins einlegen und ggf. später gegen einen eventuell ebenfalls ablehnenden Widerspruchsbescheid klagen. 

Wenn in den Gutachten tatsächlich fachgerecht Feststellungen getroffen wurden, dass Sie aus medizinischen und / oder psychischen Gründen für den Umschulungsberuf im Rechnungswesen nicht aufnehmen können, dann ist die Frage, welcher Beruf denn dann zu Ihnen passen könnte. Wir können Ihnen nicht sagen, wie Sie vorgehen sollten, doch wenn an den Gutachten etwas dran ist, das die Ablehnung des konkreten Umschulungsberufs rechtfertigt, dann versuchen Sie eine passende Alternative zu finden. Spielen Sie den Ball zurück: Wenn Rechnungswesen aus bestimmten Gründen nicht möglich sein soll, welche Maßnahmen werden denn dann für Sie möglich gehalten? 

Wenn es möglich ist, dann sollten Sie sich Unterstützung und Beratung bei einer Sozialberatungsstelle mit Fokus auf Arbeitnehmer mit Behinderungen suchen. Dort arbeiten kundige Sozialarbeiter, die Ihnen auch bei einem juristischen Verfahren Auskunft geben können. 

Wir wünschen Ihnen von Herzen alles Gute und viel Erfolg bei den weiteren Schritten zu einem neuen Beruf. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/behinderung/#comment-1634">Anja</a>.</p>
<p>Hallo Anja, </p>
<p>danke für Ihre Nachricht.<br />
Wenn eine Bildungsgutschein aufgrund eines medizinischen und eines psychologischen Gutachtens abgelehnt wird, dann müssen Sie in Erfahrung bringen, was in den Gutachten festgestellt wird und ob diese Feststellungen plausibel sind. Leider kann man nicht gegen die Gutachten direkt Widerspruch einlegen oder gerichtlichen Rechtsschutz einholen. Wenn die Feststellungen in den Gutachten nicht haltbar sind, dann müssen Sie einen Widerspruch gegen die Ablehnung des Bildungsgutscheins einlegen und ggf. später gegen einen eventuell ebenfalls ablehnenden Widerspruchsbescheid klagen. </p>
<p>Wenn in den Gutachten tatsächlich fachgerecht Feststellungen getroffen wurden, dass Sie aus medizinischen und / oder psychischen Gründen für den Umschulungsberuf im Rechnungswesen nicht aufnehmen können, dann ist die Frage, welcher Beruf denn dann zu Ihnen passen könnte. Wir können Ihnen nicht sagen, wie Sie vorgehen sollten, doch wenn an den Gutachten etwas dran ist, das die Ablehnung des konkreten Umschulungsberufs rechtfertigt, dann versuchen Sie eine passende Alternative zu finden. Spielen Sie den Ball zurück: Wenn Rechnungswesen aus bestimmten Gründen nicht möglich sein soll, welche Maßnahmen werden denn dann für Sie möglich gehalten? </p>
<p>Wenn es möglich ist, dann sollten Sie sich Unterstützung und Beratung bei einer Sozialberatungsstelle mit Fokus auf Arbeitnehmer mit Behinderungen suchen. Dort arbeiten kundige Sozialarbeiter, die Ihnen auch bei einem juristischen Verfahren Auskunft geben können. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen von Herzen alles Gute und viel Erfolg bei den weiteren Schritten zu einem neuen Beruf. </p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Anja		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/behinderung/#comment-1634</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anja]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 May 2021 06:07:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=204#comment-1634</guid>

					<description><![CDATA[Ich kann aufgrund meiner Schwerbehinderung( Epilepsie) und meines Bandscheibenvorfalls nicht mehr als Produktionsmitarbeiterin tätig sein. Somit möchte ich eine Umschulung als Sachbearbeiterin Rechnungswesen beginnen. Bildungsgutscheine werden von der Arbeitsvermittlerin abgelehnt. Der Grund: ein medizinisches Gutachten und zuletzt ein berufspsychologisches Gutachten. Ein medizinisches Gutachten habe ich im Juli 2021 erhalten. Ein berufspsychologisches Gutachten habe ich nicht erhalten. Wie kann ich den Bildungsgutschein für die Umschulung beantragen?

                                            Mit freundlichen Grüßen
                                              Anja ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann aufgrund meiner Schwerbehinderung( Epilepsie) und meines Bandscheibenvorfalls nicht mehr als Produktionsmitarbeiterin tätig sein. Somit möchte ich eine Umschulung als Sachbearbeiterin Rechnungswesen beginnen. Bildungsgutscheine werden von der Arbeitsvermittlerin abgelehnt. Der Grund: ein medizinisches Gutachten und zuletzt ein berufspsychologisches Gutachten. Ein medizinisches Gutachten habe ich im Juli 2021 erhalten. Ein berufspsychologisches Gutachten habe ich nicht erhalten. Wie kann ich den Bildungsgutschein für die Umschulung beantragen?</p>
<p>                                            Mit freundlichen Grüßen<br />
                                              Anja </p>
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