Umschulung während Corona: Das müssen Sie wissen!


Wer sich momentan in einer Umschulung befindet oder für das Jahr 2020 von der Arbeitsagentur oder Rentenversicherung eine Umschulung bewilligt bekommen hat, der bekommt unweigerlich die Auswirkungen von Corona zu spüren. Wenn Sie dieses Jahr erst eine Umschulung beantragen wollten, dann drängt sich die Frage auf, ob diese verkürzten Ausbildungen 2020 oder 2021 überhaupt bewilligt werden.

Erfahren Sie alles zu Ihren Rechten und Ansprüchen während Ihrer Umschulung in Zeiten von Corona: Verlängerung und Gültigkeit des Bildungsgutscheins, Abbruch der Umschulung, Anwesenheitspflicht beim Umschulungsanbieter, Fortzahlung des Umschulungsgelds und vieles mehr.

 

Rechtliche Fragen zum Coronavirus in Ausbildungsverhältnissen

Wenn Sie gerade an einer Umschulung teilnehmen, dann wurden Sie von Ihrem Umschulungsanbieter sicherlich schon über die Einschränkungen des Ausbildungsablaufs und daraus folgenden Änderungen für das Umschulungsjahr 2020 informiert worden. Wir haben die von Umschülern am häufigsten gestellten Fragen für Sie hier nochmal zusammengefasst. Sollte Sie Ihre Frage zu Umschulung und Corona nicht beantwortet finden, dann schreiben Sie uns bitte einen Kommentar.

 

Verliert der Bildungsgutschein seine Gültigkeit wenn Umschulung ausfällt?

Nein, es ist nicht davon auszugehen, dass Ihr Bildungsgutschein seine Gültigkeit verliert, wenn die Umschulung wegen der Corona-Krise verschoben werden muss. Dies gilt jedenfalls für den Regelfall, dass die Umschulung noch während dem Bezugszeitraum von ALG1 stattfinden kann. Dies gilt selbst dann, wenn Ihre Umschulung mehrere Wochen oder Monate unterbrochen wird. Auch wenn Sie bislang eine genehmigte Umschulung noch nicht begonnen haben, ist davon auszugehen, dass der Bildungsgutschein seine Gültigkeit verliert, falls der Start der Umschulung nur aufgrund des Coronavirus nicht wie geplant stattfindet.

Der Bildungsgutschein ist in seiner Gültigkeit zwar befristet, aber es dürfte sich um eine Formalie handeln, dass Sie sich das Dokument mit neuem Datum ausgestellten lassen müssen. Die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung sind aus Gründen des Vertrauensschutzes und Art. 3 GG an die eigene Entscheidung (dass Sie die Voraussetzungen für eine förderbare Umschulung erfüllen) gebunden.

 

Umschulung wegen dem Coronavirus unterbrochen: Werden Leistungen weiter gezahlt?

Ja, das Umschulungsgeld wird an alle Teilnehmer von Umschulungen, die über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft weitergezahlt. Dies gilt selbstverständlich für beide Fälle:

  • Der Umschulungsanbieter muss die Schulung pausieren lassen oder abbrechen oder
  • Sie können an der Umschulung nicht teilnehmen, da Sie krankgeschrieben sind oder wenn an einem Ort eine absolute Ausgangssperre gilt.

Gehen Sie davon aus, dass Sie zeitnah Post von Ihrem Kostenträger erhalten werden und klären Sie sich daraus ergebende Fragen gegebenenfalls telefonisch oder schriftlich.

 

Bekommt man weiter das Umschulungsgeld gezahlt, wenn die Umschulung nun länger dauert?

Ja, Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihre Umschulung durch das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung bis zum Abschluss finanziert wird, selbst wenn die Dauer der Umschulung nun länger als die angesetzten zwei oder drei Jahre ist. Es wird jedoch for die Verlängerung der Leistungen ein neuer Bescheid nötig sein. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ende des Leistungszeitraums bei Ihrem Umschulungsanbieter, ob aktuelle Informationen seitens der Arbeitsagentur oder Rentenversicherung mitgeteilt wurden oder wenden Sie sich im Zweifel immer direkt an Ihren Kundenbetreuer der Agentur für Arbeit.

 

Wie wirkt sich Corvid-19 für Umschüler aus?

Sie dürfen also davon ausgehen, dass sich durch das Coronavirus rechtlich wenig ändern wird: Ihre bewilligte Umschulung, gleich ob Sie die verkürzte Ausbildung schon begonnen haben oder nicht, wird Ihnen durch Corona nicht gefährdet. Tatsächlich wird es aber zu Einschränkungen kommen, da zwingende Entscheidungen der Behörden die Durchführung der Umschulung schwer möglich machen.

 

Verlängert sich die Dauer meiner Umschulung wegen Corona?

Ja, es ist davon auszugehen, dass es tatsächlich nicht möglich ist, das Ausbildungsjahr Ihrer Umschulung wie geplant zu beenden. Das gilt sowohl für Umschüler im ersten Jahr, als auch für Umschüler unmittelbar vor den Abschlussprüfungen. Nach Prognosen des Robert-Koch-Instituts wird die Corona-Krise bis in das zweite Halbjahr 2020 andauern.

Faktisch wird Ihre Umschulung somit länger dauern als die ideale zwei bis dreijährige Ausbildungszeit (Vollzeit). Vorsicht: Der Umschulungsvertrag verlängert sich jedoch nicht automatisch. Nach § 1  Abs. BBiG iVm § 8 Abs. 2, 3 BBIG gilt:

(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung über die Verlängerung sind die Ausbildenden zu hören.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen beschließen.

Da diese gesetzliche Regelung eigentlich nicht auf den Sachverhalt von Ausbildungsverzögerungen durch eine weltweit herrschende Pandemie zutrifft, werden Sie sich keine Sorgen machen müssen: Sie dürfen davon aller Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung eine entsprechende Regelung erlassen wird. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren Umschulungsanbieter und Sachbearbeiter des Kostenträgers.

 

Müssen Teilnehmer trotz Corona im Umschulungsbetrieb anwesend sein?

Ja, solange die Behörden nur eine eine Ausgangssperre veranlasst haben, gilt für Umschüler, dass der tägliche Weg zum Umschulungsbetrieb zurückgelegt werden darf und ihre Anwesenheitspflicht fortbesteht. Sie sollten zur Sicherheit Nachweise bei sich führen: ein Ausweisdokument aus dem Ihr Wohnort ersichtlich ist, sowie ein Dokument, dass erklärt, dass Sie Umschüler eines bestimmten Umschulungsbetriebs sind. Die Ausgangssperren werden durch einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Ihrem Bundesland für entweder einzelne Städte, Regionen oder das gesamte Bundesland geregelt.

Sie müssen und dürfen nicht mehr zum Umschulungsbetrieb aufbrechen, wenn an Ihrem Wohnort oder dem Ort des Umschulungsbetriebs eine absolute Ausgangssperre erlassen wird. Eine absolute Ausgangssperre ist vergleichbar mit einem Kontaktverbot: Auszubildende und Umschüler dürfen an der Ausbildungsstelle nicht mehr zusammen kommen, selbiges gilt für die Ausbilder und sonstigen Mitarbeiter der Umschulungsstelle. Ob Sie eine schulische oder betriebliche Umschulung machen, wirkt sich hier nicht unterschiedlich aus.

 

Darf der Umschulungsanbieter die Umschulung unterbrechen?

Ja, der Umschulungsanbieter kann dazu gezwungen sein, die Umschulung zu unterbrechen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmer und die der Umschüler erforderlich ist. Zwar sind Umschulungsanbieter keine öffentlich-rechtlichen Schulen, die bereits länger schon geschlossen sind. Der Anbieter kann aber durch einen Erlass des zuständigen Ministeriums oder Anordnungen des Gesundheitsamts dazu gezwungen sein, den Ausbildungsbetrieb zumindest vorübergehend zu pausieren.

 

Darf ich meine Umschulungen wegen dem Coronavirus abbrechen?

Nein, die durch das Coronavirus verursachte Krise ist kein Grund für einen Abbruch der Umschulung. Lassen Sie sich unbedingt krankschreiben, wenn Sie Symptome einer Infektion mit Corvid-19 zeigen oder aus anderen gesundheitlichen Gründen momentan nicht an der Umschulung teilnehmen können. Unentschuldigtes Fernbleiben von der Umschulung kann als Abbruch gewertet werden und bedeutet für Sie ein hohes Kostenrisiko, da die Agentur für Arbeit von Ihnen die Kosten zurückfordern kann.

 

Umschulung erfolgreich abschließen: Werden 2020 Prüfungen stattfinden?

Dies hängt von Ihrem Prüfungszeitraum ab. Es ist nicht denkbar, dass im Frühjahr 2020 Prüfungen abgenommen werden. Dies gilt sowohl für schriftliche und mündliche Prüfungen, ungeachtet ob es sich um Zwischenprüfungen oder die Abschlussprüfung der Umschulung handeln. Auch Prüfungsleistungen, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen werden würden, müssen momentan aufgrund des Coronavirus aufgeschoben werden.

Fragen Sie bei Ihrem Umschulungsanbieter nach, ob Ersatztermine im Sommer vorgesehen sind. Da die weitere Entwicklung der Coronavirus schwer abzuschätzen sind, kann es zu Verschiebungen der Prüfungstermine bis in den Herbst oder frühen Winter 2020 kommen.

Teilweise müssen Umschüler wegen des Coronavirus an keiner Zwischenprüfung teilnehmen: Die Zwischenprüfung gilt als abgelegt und bestanden. Ob dies auch für Ihre Umschulung gilt, erfahren Sie über Ihren Umschulungsanbieter bzw. die zuständige Prüfungsstelle, zum Beispiel die IHK. Abschlussprüfungen werden hingegen verschoben und gelten nicht als automatisch bestanden.

 

Kann man 2020 eine Umschulung beginnen?

Ja, der Start einer Umschulung zum Herbst 2020 ist denkbar, wenn Sie einerseits einen beantragten Bildungsgutschein bewilligt bekommen haben und der gewünschte Umschulungsanbieter die Ausbildung durchführen kann. Sie müssen davon ausgehen, dass das Arbeitsamt und Jobcenter zur Beantragung des Bildungsgutscheins nicht für Publikumsverkehr geöffnet ist, so der Stand 20.3.2020. Dieser Umstand macht die Beantragung eines Bildungsgutscheins zwar schwieriger, aber nicht unmöglich.

 

Wie beantragt man einen Bildungsgutschein für eine Umschulung?

Alle Behörden in Deutschland haben momentan die Standorte geschlossen (Stand 20.3.2020). Wenn Sie einen Bildungsgutschein beim Jobcenter oder Arbeitsamt beantragen möchten, dann machen Sie dies bitte telefonisch oder schriftlich (per Post oder eMail). Im Gespräch oder Schriftverkehr wird Ihnen der Fallmanager das Vorgehen erklären und Sie beraten, wie Sie trotz der momentanen Umstände den Antrag auf die Umschulung stellen können.

Der Coronavirus ändert selbstverständlich nichts daran, dass Sie die Voraussetzungen nach § 81 SGB III erfüllen müssen, um einen Bildungsgutschein bewilligt zu bekommen.

 

Wie finde ich einen Anbieter für meine Umschulung?

Erkundigen Sie sich bitte ausschließlich im Internet über Umschulungsanbieter und nehmen Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt auf. So können Sie Ihre Fragen mit Hilfe eines Servicemitarbeiters klären, ohne sich und andere gesundheitlichen Gefahren auszusetzen.

 

Kann man auch eine Umschulung von Zuhause Online machen?

Ja, es ist möglich eine Umschulung teilweise oder vollständig im Internet zu machen. Während die meisten Umschulungsanbieter aktuell noch keine Umschulungen im Netz anbieten, können Sie jedoch über einen Fernlehrgang daheim flexibel sich umschulen lassen. Die von den Fernschulen und Fernakademien angebotenen Online-Umschulungen schließen mit einem Zertifikat, mit IHK-Prüfungen oder mit einem Bachelor-Abschluss ab.

Umschulungen im Internet bieten nicht nur den Vorteil, dass Sie sich räumlich und zeitlich flexibel weiterbilden können – deutsche Fernschulen sind auch bei Arbeitgebern geschätzt und anerkannt.

 

Online Umschulung: So gelingt es!

Wir haben Ihnen die renommiertesten Umschulungsanbieter zusammengestellt. Nutzen Sie Ihre Zeit für eine Umschulung oder Weiterbildung, indem Sie sich unverbindliche Informationsmaterialien zuschicken lassen. Dieser Service ist kostenlos für Sie!

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42 Gedanken zu „Umschulung während Corona: Das müssen Sie wissen!“

  1. Hallo,

    danke für Ihre Nachricht.

    Leider können wir Ihnen auch nichts anderes sagen. Zur Vereinfachung wurde eine Pauschale angesetzt. Pauschalierenden beinhalten immer die Ungerechtigkeit, dass manche zu viel und andere zu wenig bekommen. Unterschiedliche Sachverhalte werden über einen Kamm geschert.

    Wir meinen auch, dass Sie leider nicht viel erreichen werden, da wohl kein Rechtsanwendungsfehler vorliegen wird. Letztlich müsste gegen die Vorschrift über die Pauschale vorgegangen werden, zum Beispiel mit dem Argument, dass diese zu niedrig angesetzt wurde.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  2. Guten Tag,

    durch den Online-Unterricht meiner Umschulung aufgrund der Coronamaßnahmen sind meine Strom gestiegen. Das Jobcenter weigert ich diese in Ihrer Gesamtheit mit der Begründung Stromkosten pauschal abgegolten werden zu zahlen.
    Mit der Begründung der erhöhten Stromkosten aufgrund vom Online-Unterricht habe ich Widerspruch eingelegt. Das Jobcenter hat diesen zwar angenommen – müssen sie ja -, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass er keine Aussicht auf Erfolg habe.

    Es kann eigentlich nicht sein, man aufgrund der o.g. Coronamaßnahme „abgestraft“ wird (oder)?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    MfG NA

  3. Hallo Katja,

    die Antwort hängt letztlich davon ab, wie in Ihrem Bundesland oder auch in Ihrem Landkreis die Notbetreuung ausgestaltet ist. Teilweise werden nur Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe bei der Notbetreuung berücksichtig. Sollten Sie eine Umschulung zu einem Beruf machen, der unter die „systemrelevanten Berufe“ fällt, dann würden wir Ihnen empfehlen beharrlich zu bleiben.

    Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie bei dem Personal des Horts nicht weiter kommen, dann sollten Sie sich an die Stadt wenden und sehen, ob Sie dort einen Lösungsvorschlag erhalten. Im schlimmsten Fall besteht die Möglichkeit der Krankschreibung, auch wenn dies eigentlich nicht Sinn und Zweck ist. Aber Ihr Kind sollte in jungen Jahren nicht allein Zuhause sein: Umschulung mit Kind: Was tun, wenn das Kind krank ist?

    Wir hoffen es ergibt sich eine Lösung und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  4. Hallo, habe ich während der Umschulung Anspruch auf eine Notbetreuung (im Hort) meines Kindes? Mein Partner arbeitet auf Montage und ich befinde mich derzeit in einer Umschulung. Mein Kind besucht die Schule und geht nachmittags für gewöhnlich in den Hort. Doch dieser befindet sich in der Notbetreuung und man sagte mir, mein Kiond hätte keinen Anspruch auf Notbetreuung. Jetzt weiß ich nicht wie ich meine Umschulung (in Vollzeit) und gleichzeitig mein Kind in Betreuung behalten kann?

  5. Hallo,

    danke für Ihren Hinweis auf das Arbeit-von-morgen-Gesetz.

    Leider können wir keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung erkennen. Es handelt sich auch weiterhin um Ermessensentscheidungen der Behörden. Außer für die Konstellation, dass jede andere Entscheidung unrichtig wäre, besteht durch die Ermessensreduzierung auf Null ein tatsächlicher Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung. In den Medien wird das zwar teils anders kommuniziert, aber da schreiben nicht unbedingt Juristen…

    Wir sind voller Hoffnung, dass wie angekündigt in der neuen Legislaturperiode wirklich Erleichterungen bei der Bewilligung von Fortbildungen für Arbeitnehmern, Arbeitssuchenden und Arbeitslosen kommen. Insbesondere wer jahrzehntelang in die Sozialversicherung einbezahlt hat, sollte Zugang zu einer großzügigeren Förderung bekommen.

    Hoffen wir das Beste. Alles Gute!

  6. Hallo, seit Mai 2020 gibt es über das Gesetz arbeit von morgen ein Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung/Umschulung bei Erfüllung der Kriterien.

  7. Hallo Markus,

    danke, dass Sie Ihre Erfahrung teilen.

    „In Zeiten von Corona“ wurden laufende Umschulungen, die vom Präsenzunterricht zeitweise in eine Online-Schulung gewandelt wurden, sehr wohl von der Rentenversicherung finanziert. Wir reden hier allerdings von der „heißen Phase“ der Monate Frühling 2020 bis 2021.

    Wenn Sie einen Berufswechsel anstreben und diesen von Zuhause absolvieren möchten, dann gibt es nur den Weg über ein Fernstudium. Diese Fernkurse werden von Arbeitsamt oder Rentenkasse finanziert oder zumindest bezuschusst. Je nach Branche schließen diese auch mit einem IHK-Abschluss ab, etc. Es kann somit eigentlich nicht um „Kontrolle“ gehen, da im Grundsatz ein Modell der online-basierte Weiterbildung von daheim anerkannt ist.

    Tatsächlich hängt die Möglichkeit einer Online-Umschulung von dem gewünschten Beruf ab. Viele Ausbildungsordnungen (die natürlich auch für Umschulungen gelten) setzen praktische Ausbildungseinheiten voraus. Gerade praktische Fähigkeiten lassen sich nicht in einem Heimstudium erlernen.

    Weitere Informationen zu möglichen Umschulungen von Zuhause finden Sie hier: Berufswechsel von Zuhause: So funktionieren Umschulungen online und Die besten Umschulungen als Online Kurs für Ihren Neustart!

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihren nächsten Schritten!

  8. Generelle Ablehnung von Online Kursen in Zeiten von Corona durch die DRV??

    Gerade habe ich von meinem Fachberater bei der DRV RLP in Speyer gehört, dass durch die DRV KEINERLEI Online Kurse oder Online Weiterbildungen / Umschulungen gefördert werden. Es wird zwingend Präsenzunterricht gefordert, damit Zitat: „das Ganze kontrolliert werden kann (!!)“. Kann das sein?? So viel zum politischen Freiraum im Richtung Home-Office. Hier endet das Vertrauen in den mündigen Bürger wohl final. Und damit fallen für eine DRV geförderte Maßnahme alle guten Online Angebote der Anbieter raus.

  9. Liebe Anja, vielen Dank für die herzlichen Worte! Jetzt fühle ich mich auch umarmt! Alles Gute!

  10. Ich soll von meiner Tochter aus sagen … Ihre Antwort fühlt sich an wie eine Umarmung und sie findet es toll das es solche hilfsbereiten Menschen wie Sie gibt…Dankeschön!

  11. Hallo Anja,

    vielen Dank für Ihre erschütternde Nachricht.

    Die Situation ist erbärmlich: Während vor einem Jahr es noch u.a. ausgerechnet von SPD-Finanzminister Olaf Scholz hieß, dass niemand im Stich gelassen wird, sehen wir nun was darauf zu geben ist. Ja, wir haben leider tatsächlich das Gefühl, dass Auszubildende, Umschüler, Geringverdiener und Studenten in den vergangenen Monaten vergessen wurden und weiter werden. Niemand leidet so sehr, wie die sozialen Gruppen, die nicht auf großzügige Ersparnisse zurückgreifen können oder die auf einen Nebenjob angewiesen sind.

    Dass Auszubildende oder Umschüler in der „Pandemiesituation“ Arbeitnehmern nicht gleichgestellt sind, obwohl ihre finanzielle Situation ungleich schwerer ist, ist skandalös, aber politisch wohl kein Anliegen. Wir können Ihnen leider keinen Rat anbieten, da Ihre Tochter keinen Anspruch auf die Homeoffice-Pauschale haben wird. Die höheren Nebenkosten können bei einer Mietwohnung natürlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden, auch wenn es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein wird. Vielleicht können Sie sich für eine Erstberatung an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Es gibt auch Sozialberatungsstellen, die eine Beratung für die Lohnsteuererklärung für Auszubildende / Umschüler sogar kostenlos anbieten. Vielleicht sind dort noch steuerrechtliche Möglichkeiten bekannt, die zu einer Entlastung Ihrer Tochter führen können.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Tochter von Herzen alles Gute und drücken ihr für die Umschulung die Daumen!

  12. Hallo Red.,

    Meine Tochter ist in einer Umschulung und muss wohl eine Lücke büssen.
    Sie rechnete mit der Corona Pauschale für den Homeoffice und machte sich deswegen auch keine Sorgen mehr über den Stromverbrauch der dadurch anfällt. Nun steht ihr das aber laut dem Finanzamt nicht zu. Wurden diese Auszubildenden vergessen ? Wird dafür denn noch etwas geändert ? Man hört von so vielen Hilfen in dieser Zeit die andere geniessen..so fühlt sie sich wiederum in Stich gelassen.

    Ich bedanke mich für die Antwort im Vorraus
    Liebe Grüsse
    Anja

  13. Hallo, mir geht es genauso. Der Text passt zu 100 Prozent auch auf meinen Ausbildungsbetrieb / meine Schule.
    Dozenten, die während des Unterrichts mit Kunden telefonieren, Ihre Kinder betreuen, zu Kunden fahren oder online deren IT kontrollieren, das alles während des Unterrichts.
    Mehrere Beschwerden meinerseits bei der Schule enden stets mit dem Satz:….es handelt sich um Erwachsenenbildung, Sie müssen sich das selbst erarbeiten.
    Es wird seit 1 Jahr nur noch Online unterrichtet, wobei keine Unterlagen oder Mitschriften online gestellt werden.
    Es heisst, …machen Sie sich im Unterricht Notizen oder schauen Sie in die Bücher.

    Problem, ist man mal nicht im Unterricht (Krankheit etc.) hat man keine Möglichkeit, den Unterrichtsstoff selbst zu erarbeiten, da keine Mitschriften, Dokumente oder auch nur Tehmen online bereitgestellt werden.
    Der Unterricht folgt auch keinem Plan. Es wird morgens entschieden (aus dem Bauch heraus), welches Thema behandelt werden soll….
    Es kommt vor, das dann den ganzen Tag übers Angeln oder Tauchen geredet wird….

    Habe bei meinem Kostenträger bezgl. einer Verlängerung der Maßnahme angefragt, da ich befürchte (auch aufgrund durch Corona fehlendem Praktikum) die Ausbildung nicht erfolgreich bestehen werde. Aussage der RV, vorzeitige Verlängerung nicht möglich, erst bei nicht bestehen der Prüfung wird geprüft, ob eine Verlängerung überhaupt in Frage kommt.
    Die Umschulung frustet nur noch….

  14. Hallo Kaya,

    danke für Ihre Nachricht, die wir jedoch leider nicht konkret beantworten können, da uns zu viele Angaben fehlen.
    Wer sagt, dass die Umschulung ohne Praktikumsplatz beendet werden würde? Sollte diese Aussage von einer schulischen Umschulungsstätte kommen, dann reden Sie unbedingt mit Ihrem Leistungsträger (Jobcenter, AA etc.). Ziel sollte sein, dass das Bestehen des / die Teilnahme am theoretischen Teil festgestellt wird, so dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt anknüpfen könnten.

    Das Problem, dass Umschüler aktuell kein Praktikum finden können, ist momentan sehr häufig. Es darf dennoch auf keinen Fall dazu führen, dass Sie sich nicht intensiv um einen Platz bewerben! Ein Praktikum hat normalerweise eine Vorlaufzeit von wenigsten 3 Monaten, es gilt also keine Zeit mehr zu verlieren. Fragen Sie in Ihren Bewerbungen auch nach, ob Sie gegebenenfalls als „Praktikantin im Home-Office“ akzeptierte werden können (wir wissen von großen Unternehmen, die den Weg gehen. Da Sie nicht erwähnten um welchen Beruf es bei Ihnen geht, kann dieser Weg natürlich auch abwegig sein.)

    Schreiben Sie gegebenenfalls nochmal detaillierter. Wir drücken Ihnen für die Praktikumsuche die Daumen und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

  15. Hallo,
    Bei meiner Umschulung kommt der praktische Teil (9 Monate) erst nach der Theoriephase (1Jahr) bei der man die Inhalte der Ausbildung lernt. Coronabedingt ist es leider so, dass obwohl sich viele in meiner Klasse bereits seit Mitte letzten Jahres beworben haben, trotzdem noch keiner einen Praktikumsplatz für April gefunden hat. Es sind zwar noch ein paar Monate hin, aber ich rechne nicht mit einer Verbesserung. Nun wurde uns gesagt, wenn wir keinen Platz finden das die Umschulung dann für uns ab dann beendet ist. Es scheint keinen Aufschub oder Unterbrechungsmöglichkeit zu geben. Ich weiß nicht wirklich was ich tun soll wenn ich keinen Platz finde. Offenbar gibt es keine Optionen.

  16. Hallo Achilles,

    sollte der Bescheid über die Bezugsdauer oder Bezugshöhe von ALG1 fehlerhaft sein, dann kann es auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist sinnvoll sein, sich von einer kundigen Person beraten zu lassen. Denkbar ist ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Sozialrecht oder mit einem Sozialarbeit in einer spezialisierten Beratungsstelle. Manchmal sind Bescheide so gravierend fehlerhaft, dass es noch Handlungsmöglichkeiten gibt. Ihre Partnerin kann beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein beantragen und somit die Kosten einer ersten anwaltlichen Beratung auf 15 Euro reduzieren.

    Auch wenn Sie vermutlich sich schon über eine Webseite zum ALG“-Anspruch informiert haben, Ihre Partnerin sollte dennoch beim Jobcenter einen Antrag stellen und sich vorab bei einer Sozialberatungsstelle fachkundig beraten lassen. „Hartz4-Rechner“ gehen nich auf Details ein und möglicherweise ergeben sich hier für Sie beide noch Spielräume.

    Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen viel Erfolg und alles Gute.

  17. Hallo, vielen Dank für die ausführliche Information.

    Wir sind verzweifelt. Mein Freundin hat die bildungsgutschein nach Monaten der Zusage bekommen von der Agentur für Arbeit. Als Antwort wegen die Verspätung haben wir als Antwort bekommen : Corona so und so. Ist auch verständlich aber wirklich so lange? Sobald sie das bekommen hat, hat sie sich bei der passende Schule angemeldet, alles hat gepasst.
    So, die Weiterbildung geht am 24.09.2020 los, sie bekommt ALG-1 nur bis zum 16.09.2020 (inklusive 3 Monate Verlängerung wegen Corona.) Heute hat die Dame mal so beiläufig gesagt im einen Telefongespräch , das sie wegen diese fehlenden 8 Tage keinen ALG-W während die Weiterbildungszeit bekommt. Somit keine krankenversicherungsbeiträge werden gezahlt, kein Geld für Lebensunterhalt, nichts. Sie soll jetzt laut Sachbearbeiterin ALG-II beantragen 14 tage vor die Weiterbildung und bei der Jobcenter fragen ob sie unterstützt wird. Wir wissen alle wie schnell wird sowas erledigt noch dazu leben wir zusammen, ich arbeite und verdiene durchschnittlich, So bekommt sie nicht mal ALG-II. Wir haben schon geprüft. So sind unsere Hände gebunden. Schlimmste in der ganze geschickte ist das Sie hätte Anspruch auf ALG-1 für längere Zeit aber bei der Bescheid im Oktober 2019 wussten wir natürlich nicht das irgendwann Corona kommt, deshalb haben wir bei der Bescheid kein Einspruch eingelegt. Sie hat in den letzten 5 Jahren über 24 Monaten gearbeitet somit hätte sie Anspruch auf 12 Monaten ALG-1.
    Ich denke wir sind nicht die einzigsten die wegen Corona solche Problemen bekommen haben. Ich versuche wirklich alles tun damit Sie endlich lernen kann aber es scheint leider alles verloren zu sein. Gibt es eine Lösung? Vielen Dank im Voraus

  18. Hallo!

    Nach weiteren zwei Monaten habe ich nun erneut mit dem Jobcenter telefoniert und wieder die selbe Antwort erhalten:

    Es gibt per Gesetz nur eine Umschulung von 24 Monaten. Länger ist nichts vorgesehen! Es gibt keine Weisungen wegen Corona und daran wird sich wohl auch nichts ändern…. das finde ich sehr schade…. überall wird von unseren Politikern erzählt es sollen keine Nachteile durch Corona entstehen! Und was ist das nun bitteschön?

    Immerhin gibt es in unserer Berufsschule nun wieder Präsenzunterricht und vom Land NRW gibt es sogar einen Beschluss für mehr Unterricht, damit wir Stoff aus dem E-Learning nachholen / aufarbeiten können. Der Haken an der Sache ist nur, dass somit der Förderunterricht für die Ausbildungsverkürzer auf das nächste Frühjahr verlegt wird. Für Verkürzer von 3 auf 2 1/2 Jahre mag das ja ausreichend sein, aber ich muss ja wegen der Umschulung auf 2 Jahre verkürzen. Das macht mir wieder einen Strich durch die Planung! Sehr frustrierend!

    Im Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter habe ich die Überlegung geäußert vllt. eine kostenpflichtige Prüfungsvorbereitung in Anspruch zu nehmen. Aber da gibt es auch wieder Probleme. Grundsätzlich wäre das möglich und die Kosten würden auch vom Jobcenter übernommen. Aber es gibt Einschränkungen. Möglichst billig, möglichst in der Nähe, usw. (was ist mit möglichst auf meine Bedürfnisse zugeschnitten?!) Ich habe mich dann mal schlau gemacht und bin auf mehr oder weniger gute Angebote gestoßen. Aber in meiner Situation brauche ich wirklich gute Hilfe und nicht nur einmal pro Woche einen Abendkurs. Durch meinen Ausbildungsbetrieb habe ich einen Tipp bekommen für eine Akademie in Bad Herrenalb (Baden-Württemberg). Das ist natürlich weit weg (ich komme aus dem Westen von NRW). Das wäre ein 4-Wöchiger Kurs mit Kosten von ca. 700,-€ pro Woche plus Unterkunftskosten. Das wäre aber noch deutlich günstiger, als wenn ich die Prüfung nicht bestehen würde und bis zur nächsten Prüfung dem Staat weiter auf der Tasche liege. Manchmal denkt man sich wirklich nach welchen Kriterien das Jobcenter entscheidet. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Ich stelle mich also schon darauf ein, dass ich die Prüfung im ersten Anlauf nicht schaffen werde. Oder ich melde mich krank am Tag der Prüfung. Haben Sie Erfahrungen damit, was in einem solchen Fall passiert?

    Interessant ist für mich auch das Thema Bildungsprämie. Ich habe schriftlich festgehalten, dass ich für das Bestehen der Zwischenprüfung 1000,-€ und für die Abschlussprüfung 1500,-€ bekomme. Da steht aber nichts von ersten oder zweitem Anlauf. Wissen Sie, ob ich die Prämie auch bekomme, wenn ich die Abschlussprüfung erst im 2. Versuch bestehen sollte?

    Mit freundlichen Grüßen

  19. Noch eine kleine Anmerkung:

    Wahrscheinlich ist dein Problem schon längst gelöst, aber ich kenne noch die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens. Ich denke in einem solchen Fall wäre es durchaus möglich ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter zu erhalten. Das musst du zwar in Raten zurückzahlen, aber immer noch besser als nichts.

  20. Hallo Andy,

    es tut mir leid, aber deine Beschwerde finde ich nicht wirklich passend!

    Du sollst durch Corona keinen Nachteil erhalten, das ist richtig! Aber ich sehe da absolut keinen Nachteil. Du hast einen Monat mehr Geld erhalten und im nächsten Monat wurde das wieder verrechnet. Ich will dich jetzt nicht angreifen oder so, aber es war doch klar wofür der Mehrbedarf gezahlt wird! Hast du dich über 150,-€ mehr in dem Monat, in dem du gar keinen Anspruch auf Mehrbedarf hattest beschwert? Und die Schuld kannst du nicht auf das Jobcenter schieben! Du weißt doch ganz genau wie viel Geld dir zusteht. Wenn da auf einmal 150,-€ mehr gezahlt werden, dann hast du auch eine Pflicht zur Mitwirkung und müsstest das melden. Aber wer macht das schon? Ich bin ehrlich, ich hätte das auch nicht gemeldet. Ich hätte auch versucht mir 150,-€ mehr einzusacken. Vor allem wenn man schon am Existenzminimum lebt. Aber ich hätte mir das im Hinterkopf behalten und hätte mir das Geld erstmal weggelegt. Vor allem wenn ich darauf angewiesen wäre, wenn die Umschulung dann losgeht. Und jetzt hast du das Geld ausgegeben und stehst doof da. Tja, Pech gehabt! Mehr kann ich dazu wirklich nicht sagen!

    Außerdem ist so ein Problem nicht wirklich ein Problem mit der Umschulung während Corona. In ganz Deutschland gibt und gab es unabhängig von Corona tausende solcher Fälle.

    Schau dir mal weiter unten den Aaron an, der hat echte Probleme mit seiner Umschulung wegen Corona!

    Ich wünsche dir trotzdem alles Gute für deine Umschulung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens

  21. Hallo Aaron,

    vielen Dank für Ihr Update! Was für einen frustrierende Situation…
    Hoffen wir weiter auf einen weitsichtige, positive Entscheidung aus Nürnberg!

  22. Es gibt ein paar Neuigkeiten:

    Habe gestern Vormittag einen Anruf vom Jobcenter bekommen. Aktuell kann meinem Antrag auf Verlängerung nicht entsprochen werden. Es kann sich daran vielleicht noch etwas ändern, aber selbst der Teamleiter konnte aktuell nichts für mich erreichen. Gesetzlich vorgesehen ist nur eine 2-Jährige finanzielle Förderung für eine Umschulung. Da gibt es zur Zeit auch keine Sonderregelung wegen Corona und man kann aktuell leider nichts für mich tun.

    -> Ihre Vermutung, dass auf Weisung aus Nürnberg gewartet wird, scheint also richtig. Sollte da aber nichts kommen, sieht es schlecht für mich aus.

  23. Hallo Andy,

    danke für Ihre Nachricht.

    Sie sollten unbedingt einen Widerspruch mit Begründung gegen den Bescheid (Rückzahlungsforderung) einlegen. Dass Sie nichts für die Verschiebung der Umschulung können, begründet im Umkehrschluss leider dennoch keinen Anspruch auf den Mehrbedarf.

    Dabei stellt sich wohl zusätzlich folgendes Problem: Aus der Perspektive des Jobcenters ist es zunächst nicht relevant, dass Sie die zurückgeforderten 150 Euro brauchen um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Anspruch auf die 150 Euro besteht für Sie nur, wenn Sie an einer Umschulung teilnehmen. Da Sie in dem besagten Zeitraum (unfreiwillig) an keiner Maßnahme teilgenommen haben, entfallen die Voraussetzungen. Sie sollten versuchen mit der damaligen Ausnahmesituation zu argumentieren, aber wir sehen die Schwierigkeit, dass Sie sich letztlich um den Punkt ‚Existenzsicherung reicht nicht‘ drehen, was Ihnen rechtlich keinen Anspruch auf die 150 Euro Mehrbedarf begründen kann (es ist einfach was anderes, auch wenn es am Ende aus dem selben Topf kommt).

    Vielleicht hilft Ihnen die von Ihnen selbst bereits angedachte Argumentationslinie: Zu dem damaligen Zeitpunkt war nicht absehbar, dass die Umschulung erst einen Monat später beginnen würde und Sie jeden Tag damit rechnen mussten, dass Sie morgen Ihre Umschulung beginnen würden. Sie müsste dann den Mehrbedarf für etwas eingesetzt haben, das für die Umschulung in der Form e-learning erforderlich gewesen ist…

    Je nachdem wie die Situation mit Ihrem Sachbearbeiter ist, kann natürlich ein Gespräch auch hilfreicher sein, als ein schriftlicher Widerspruch.

    Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen alles Gute!

  24. Hallo.

    Ich habe meine Umschulung vom Jobcenter bewilligt bekommen. Meine Umschulung begann am 24.03.20. Eine Woche bevor sie losging sagten die Leitung der Umschulung, dass diese wegen Corona verschoben wird, und sie versuchen auf einem Alternativbetrieb (e-learning) umzustellen. Ich wartete nun jeden Tag auf Nachricht, dass es nun losgeht. Nach einem Monat ging dann endlich auch die Umschulung richtig los mit dem Presensbetrieb.

    Als ich jedoch sah, dass mir einen Monat Mehrbedarf verrechnet wurde, da die Argentur für Arbeit (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) versäumt hat dem Jobcenter die Änderungen der Zeiten mitzuteilen, war ich erstmal baff. Ich meine – ich kann ja nix dafür das wegen Corona eine Woche vorher die Umschulung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Jetzt soll ich ca 150 Euro zurückzahlen weil zu viel Mehrbedarf entstanden ist.

    Einen Monat jetzt nur Existenzminimum zu bekommen ist zu viel des Guten. Das hätten denen doch eher auffallen müssen? Auch war ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben das mir durch Corona keinen finanziellen Nachteil entstehen darf?

    Jobcenter meint, das die Umschulung verschoben wurde und ich kein Anrecht auf Mehrbedarf für März/April (1 Monat bis Maßnahmenbeginn) hätte – aber ehrlich das Datum stand ja schon fest und wo hätte ich arbeiten sollen , wenn es jeden Tag losgehen könnte mit dem Presenzbetrieb? Und dann dem Chef sagen: „hey, hab Post bekommen, übermorgen geht Umschulung los, hau rein“. Kann ich mich rechtlich vor dieser Abzocke schützen? Für mich ist der eine Monat Mehrbedarf, der ja schon gezahlt wurde sehr wichtig um finanziell über die Runden zu kommen.

  25. Hallo Aaron,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht.
    Nein, wir sind uns nicht sicher, was das Bundesinstitut für Berufsbildung am Ende beschließen wird, aber man darf davon ausgehen, dass die Behörden sich an ihre Zuständigkeiten halten und dann fällt die Entscheidung zur Ausbildungsdauer dem Bundesinstitut zu und das Jobcenter entscheidet über die Verlängerung des Leistungsbescheids. Das Jobcenter hat gesetzlich keine Zuständigkeit über die Dauer und Inhalte eines anerkannten Ausbildungsberufs zu entscheiden, aber es wäre denkbar, dass die Behörden sich auf dem kleinen Dienstweg verständigen und nach Außenhin das Jobcenter die Entscheidung trifft…

    Viele Umschüler befinden sich gerade in einer ähnlichen Situation und wir vermuten, dass regionale Stellen des Jobcenters auf eine Weisung aus Nürnberg (übergeordnete Bundesagentur) warten um Rechtssicherheit zu haben… Ein Update zu der Entscheidung und den entsprechenden Beweggründen des Jobcenters würde uns sehr interessieren!
    Viel Erfolg und alles Gute

  26. Hallo,

    ich mache seit August 2019 eine betriebliche Umschulung zum Steuerfachangestellten über einen Bildungsgutschein vom Jobcenter.

    Im September 2020 soll ich zur Zwischenprüfung und im Frühjahr 2021 soll schon die Abschlussprüfung sein.

    Es war mir natürlich klar, dass es schwierig wird drei Jahre Unterrichtsstoff in nur zwei Jahren zu erlernen. Daher habe ich so gut es ging vorab schon Vorbereitungen getroffen.

    Nun hat die Corona-Pandemie die ganze Planung über den Haufen geworfen! Seit März findet kein Präsenzunterricht in der Berufsschule statt. Auch der ausbildungsbegleitende Unterricht der Steuerberaterkammer findet nicht statt. Die Berufsschule lässt uns immerhin den Unterrichtsstoff online zukommen und wir müssen das im Selbststudium bearbeiten und erlernen. Nachfragen sind per E-Mail und zeitlich verzögert möglich. Das ist alles sehr zeitintensiv und echt anspruchsvoll. Nach den Sommerferien soll nun der Präsenzunterricht wieder normal stattfinden. Aber wie geht es dann weiter? Wir hängen jetzt schon mit dem Stoff zurück und da wird noch viel Zeit in den Sommerferien zum lernen draufgehen. Und dann soll ich noch ein Schuljahr überspringen und auch noch im Selbststudium erlernen? Also so war das nicht geplant! Klar ist eine betriebliche Umschulung im Prinzip eine verkürzte Ausbildung und man muss natürlich mehr lernen. Aber das ist ja schon im Normalfall sehr anspruchsvoll und jetzt durch Corona wird das noch extremer. Ich habe Angst nicht für die Sommerprüfung im Frühjahr 2021 bereit zu sein.

    Die beste Lösung für das Problem wäre wohl eine Verlängerung der Umschulung.
    Gesagt – getan. Ich habe am 29.05.2020 beim Jobcenter einen Antrag auf Verlängerung der Umschulung gestellt. Meine Sachbearbeiterin versteht mich und ist vollkommen auf meiner Seite, aber sie sagt Sie hat keine rechtliche Grundlage für eine Verlängerung. Und es gibt auch keine Weisungen vom Land NRW oder so. Jetzt ist mittlerweile der Teamleiter an der Sache dran. Aber bisher habe ich keine Zusage.

    In 2.1 „Verlängert sich die Dauer meiner Umschulung wegen Corona?“ ist ja schon einiges zu diesem Thema beschrieben.

    Aktuell ist es ja so, dass bisher keine Empfehlung vom Bundesinstitut für Berufsbildung ausgesprochen wurde.
    Zitat: „Man kann aber aller Wahrscheinlichkeit nach davon ausgehen, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung eine entsprechende Regelung erlassen wird.“
    – Sind Sie da sicher?

    Ist es dem Jobcenter nicht auch ohne allgemeine Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Grundlage der genannten Gesetze möglich eine Verlängerung der Umschulung zu beschliessen?
    Die Gründe für einen Ausnahmefall sind bekannt und einen Antrag habe ich ebenso schon gestellt.

    Soll ich vielleicht mal meiner Sachbearbeiterin den Hinweis auf § 1 Abs. BBiG iVm § 8 Abs. 2, 3 BBIG geben? Bisher habe ich nicht darauf hingewiesen.

    Ich bin für jede Information dankbar.
    Und falls ich eine Zusage oder Absage erhalte, werde ich mich gerne noch nachträglich hier dazu äußern.

    Mit freundlichen Grüßen

  27. Guten Tag,

    ich habe 2 Fragen und würde mich freuen, wenn mir jemand d diese Frage antworten kann.

    1. Alg1 wird für alle deren Alg1 zwischen 1.5.20 und 31.12.20 endet für 3 Monaten verlängert.

    Ich befand mich bis 8. Mai in einer Weiterbildungsmaßnahne und die Frage ist, ob es auch bei mir die 3 Monaten verlängert wird oder nicht. Denn die Ausbildung hat insgesamt 14 Monaten gedauert.

    2. Die Prüfung war im März und wurde wegen Corona bzw. Kontaktverbot auf Mai verschoben. Agentur für Arbeit hat leider die Verlängerung der Maßnahme abgelehnt.

    Vielen Dank im voraus.

  28. Hallo Gerrit,

    danke für Ihre Nachricht.
    Ich verstehe Ihre Angaben so, dass sich die vorgeworfene, verletzte Mitteilungspflicht darauf bezog, dass der Betreib eine Pause beschlossen hat, Sie somit zwangsläufig die Umschulung unterbrechen müssen und Sie dies nicht Ihrerseits der Arbeitsagentur mitgeteilt haben.

    Ich teile Ihre Meinung, dass es die Aufgabe des Umschulungsbetriebs ist, dem Kostenträger aka Arbeitsagentur mitzuteilen, dass sie vorübergehend nicht ausbilden können. Der Vorgang ist auch sehr irritierend, da es nicht Ihre Entscheidung war und anstatt vieler Briefe jedes einzelnen Umschülers, der richtige Weg nur sein kann, dass es eine Information seitens des Umschulungsbetriebs an das Arbeitsamt gibt.

    Was sind den die im Brief angedrohten Konsequenzen, da Sie nicht mitgeteilt haben?

    Sie sollten den Vorwurf sehr bestimmt zurückweisen und klarstellen, dass
    1. nicht Sie entschieden haben, nicht mehr an der Umschulung teilzunehmen, sondern die Unterbrechung eine ausschließlich Entscheidung des Betriebes ist. Sie waren jedenfalls jeden Tag bereit an der Umschulung teilzunehmen.
    2. Der gesunde Menschenverstand sagt Ihnen, dass es auch ausschließlich die Verantwortung des Umschulungsbetriebs ist, die vorübergehende Betriebsschließung der Arbeitsagentur mitzuteilen. Sie selbst haben kaum Informationen und sind selbst im Ungewissen, wann die Ausbildung fortgesetzt wird.
    3. Da die Umschulungsunterbrechung auf einer staatlichen Anordnung zur Corona-Pandemie beruht, sind Sie davon ausgegangen, dass der Staat und somit auch das Arbeitsamt wisse, was die Konsequenzen daraus sind: Dass Umschulungsbetriebe die Umschulungen unterbrechen werden.

    Schreiben Sie freundlich und sachlich. Reden Sie mit Ihren Kollegen über ein abgestimmtes Vorgehen.

  29. Hallo,
    Ich habe meine Umschulung am 1.10.2019 begonnen und seit dem 15.3 pausiert der Betrieb.
    Heute hat ein Umschulkollege einen Brief von der Arbeitsagentur bekommen, worin steht das er seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen sei. Uns wurde nichts mitgeteilt, dass wir uns Abmelden müssen bei der Arbeitsagentur. Da er den Brief schon bekommen hat, kann ich davon ausgehen, dass ich auch einen bekommen werde, da wir beide bei dem selben Sachbearbeiter sind.

  30. Halli Hallo,

    Ich habe meine Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement im Februar 2019 begonnen und bin noch ins 1. Lehrjahr eingestiegen. AP1 wurde jetzt auf Herbst verschoben. AP2 soll ich im November 2020 ablegen. Mir fehlt eine menge Schulstoff. Sowieso ja viel, da die Umschulung ja 2 Jahre geht. Ich bin derzeit richtig verzweifelt. Die IHK hat gesagt derzeit ist es völligst egal was mit der Prüfung im November ist.
    Mir ist es nicht egal . Ich arbeite ja jetzt Vollzeit im Betrieb, muss wie alle anderen auch- die Aufgaben von der schule erledigen + Familie.
    Ich glaube nicht das ich die Prüfung ablegen kann. Welche Möglichkeiten bleiben mir?
    Leider bekomme ich weder vom Arbeitsamt noch vom Träger gesagt wie es weiter geht.
    Ich danke schon mal vielmals.

    Freundliche Grüße

    Alexandra R.

  31. Hallo Tatjana,

    danke für Ihre Nachricht. Sie beschreiben eine schreckliche Situation.

    Wurde die Umschulung von der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung finanziert? Dann sollten Sie unbedingt Details aufschreiben und dem Sachbearbeiter dort schicken.

    Wenn Sie oder Kollegen wegen ihrer ausländischen Herkunft diskriminiert wurden oder immer noch werden, dann können Sie das der „Anti-Diskriminierungsstelle“ bei der Stadt melden, in der Sie die Umschulung machen.

    Wenn Sie die Umschulung abbrechen möchten und Sie haben die Kurse alle aus eigener Tasche bezahlt, dann ist die Frage, ob Sie zu einem Anwalt gehen sollten. Gut ist ein Anwalt für Vertragsrecht, dem Sie die Situation erklären und fragen, ob er / sie eine Chance sieht, dass Sie Teile des Geldes zurück bekommen. Fragen Sie bei dem Amtsgericht Ihrer Region nach, ob Sie einen Rechtsberatungsschein bekommen können (Abhängig von Ihrer finanziellen Situation) oder suchen Sie nach einer Verbraucherberatungsstelle. Bei diesen Vereinen bieten Rechtsanwälte meist sehr günstig eine erste Rechtsberatung an.

    Soll die Umschulung mit einer IHK-Prüfung enden? Dann kann die Information über die schlechten Ausbildungsstandards auch für die IHK interessant sein.

    Wenn die Umschulung von Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherung finanziert wird, dann reden Sie vor dem Abbruch unbedingt mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Der Sachbearbeiter muss von den Zuständen bei dem Umschulungsanbieter erfahren und Sie möchten vielleicht den Umschulungsanbieter wechseln.

    Ich schicke Ihnen eine eMail, bitte kontrollieren Sie Ihren Spam.

  32. Hallo,
    ich mache seit 10 Monate eine Umschulung als Fachinformatikerin in Dortmund bzw. Erkrath.
    Wegen der Corona Krise hat den Umschulungbetrieb das Lernprozes auf Online Learning umgestellt. Das Problem ist, dass die Umschulung eine echte Parodie ist. Bevor die Corona Situation war die Umschulung schlecht genug( Die Dozenten haben während des Unterricht geschlafen, die Umschulern waren weger der ausländichen Hintergrund diskriminiert usw.) jetzt ist schlimmer geworden. Wir lernen nichts, die ganze Zeit ist der Dozent irgendwo und wir müssen nur ein Buch lesen. Als zukunftige Entwicklerin muss ich Programmiersprachen lernen,aber wir machen nur Pausen, lesen vom Buch und den Code abschreiben. Ich kann nichts und ich habe viele zusätzliche Kurse gekauft, um etwas können zu machen, um etwas Vernünftiges zu lernen um was am Ende als Kenntnisse zu haben. Aber ich kann mir keine weiteren Kurse leisten und Ich kann nicht diese ganze Parodie weiter machen und meine Zeit verlieren. Könnten Sie mir bitte einen Rat geben, was kann ich vornehmen um diese Umschulung abzubrechen? Ich wollte auch eine offizielle Beschwerde vorbringen und die Situation, die Unterricht Art und Weise bekannt machen. An wenn muss ich mich wenden?
    Danke für Ihre Antwort.

    Liebe Grüße

  33. Liebe Anja,

    das ist eine missliche Lage und schade, dass die eigentlich zuständigen Stellen keine Abhilfe für dieses Problem schaffen konnten. Was das für Sie richtige Vorgehen ist, können letztlich nur Sie selbst entscheiden, aber wir möchten Ihnen kurz mitgegeben, was in der Regel passiert, wenn Sie nächste Woche an der Prüfung teilnehmen und sie nicht bestehen.

    Wird die Abschlussprüfung nicht gleich beim ersten Mal bestanden, dann zahlt die Agentur für Arbeit in aller Regel die Leistungen bis zum nächsten Prüfungstermin fort und übernimmt auch gegebenenfalls anfallende Prüfungsgebühren ein zweites Mal. Es wird zu einem Gespräch kommen, in dem über die Verlängerung des Arbeitslosengeldes entschieden wird. Wenn Sie erklären, dass es nur der fehlenden Vorbereitungszeit durch die aktuellen Umstände geschuldet war, sollte die Verlängerung kein Problem sein.

    Im Ergebnis würde Ihnen bis zum nächsten Prüfungstermin mit hoher Wahrscheinlichkeit das ALG I weiterbezahlt werden. Nur zur Klarstellung: Sie sprachen nur von Arbeitsamt, wir gehen davon aus, dass Sie die Arbeitsagentur und nicht das Jobcenter meinen. Sollten Sie nach der nichtbestandenen Umschulung das ALG1 nicht weiterbezahlt bekommen, sollten Sie in jedem Fall einen Widerspruch einlegen und sich juristisch beraten lassen. Nach unserer Erfahrung sind sich die Sachbearbeiter häufig selbst unsicher, ob der Anspruch besteht und lehnen ihn „vorsichtshalber“ ab. Die Verwaltungspraxis ist aber eine andere und die Leistungen bis zum zweiten Versuch werden fortgezahlt.

    Wir haben keine Erfahrungswerte, was es für Sie (auch finanziell) bedeuten wird, wenn Sie die Prüfung mit Verweis auf Ihr Kind bzw. Corona selbst absagen. Wir würden davon abraten.
    Alles Gute für Sie!

  34. Hallo,

    Ich habe nächste Woche Abschlussprüfung Steuerfachangestellte. Die Steuerkammern halten leider am Termin fest. Ich habe ein 3jährigen zu Hause, da ja die Kitas zu sind, und der will ständig beschäftigt werden. Also ist meine Prüfungsvorbereitung seit 16.03. gleich Null.
    Jetzt hat die Steuerkammer geschrieben, ich könnte von der Prüfung zurücktreten und diese zum Winter nachholen.
    Aber das Arbeitsamt sagt, das kann ich nicht machen. Ich bin so verzweifelt. Die Prüfung nächste Woche schaffe ich definitiv nicht.
    Wissen Sie vielleicht eine Möglichkeit, wie ich meine Umschulung weiter bis Juli ohne Prüfung machen kann. Bzw diese dann erst im November zu schreiben?

  35. Hallo,

    danke für Ihre Nachricht.

    Ja, die AA ist an die Entscheidung, Sie mit einem Bildungsgutschein zu fördern gebunden. Jedoch können Sie sich auf Vertrauensschutz nur berufen, solange die Arbeitsagentur für Sie zuständig ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Jobcenter Ihnen dieselbe Umschulung genehmigt ist hoch, aber dann eben nur zu den Konditionen des JC. Es ist nachvollziehbar, wie unbefriedigend diese unverschuldete Situation für Sie ist.
    Alles Gute!

  36. Hallo,

    Ich habe von der Agentur für Arbeit (zur Zeit Alg I) einen Bildungsgutschein erhalten. Dieser ist gültig vom 09.03.20 – 09.06.20. Ferner hat der Maßnahmeträger mir mitgeteilt, dass die Maßnahme in der Zeit vom 20.04.20 – 12.10.20 stattfinden wird. Nun wurde der Maßnahmebeginn bis auf einen zur Zeit unbekannten Termin verschoben. Den Gutschein habe ich bereits bei der Agentur für Arbeit (AA) eingereicht. Ab dem 01.05.2020 „falle“ ich jedoch in Alg II. Meine Sachbearbeiterin bei der AA sagte mir nun: „Pech gehabt, ab dem 01.05.20 hätte der Bildungsgutschein keine Gültigkeit mehr, dann sei das Jobcenter (JC) für mich zuständig. Vielleicht hätte ich Glück und könnte die Maßnahme beim Jobcenter genehmigt bekommen.“ In diesem Fall könnte ich jedoch an der Umschulung nicht mehr teilnehmen, da ich erheblich weniger Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten würde.

    Ferner sagte die SB der AA, dass nur bei Maßnahmen, die unterbrochen würden, diese anschließend fortgesetzt würden. Dies würde jedoch für Maßnahmen, die noch nicht begonnen hätten, nicht gelten. M. E. nach greift auch hier der Vertrauensschutz nach Art. 3 GG:
    „Die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung sind aus Gründen des Vertrauensschutzes und Art. 3 GG an die eigene Entscheidung (dass Sie die Voraussetzungen für eine förderbare Umschulung erfüllen) gebunden.“ oder?

  37. Hallo Silvana,

    ja, das ist tatsächlich eine Herausforderung für Familien. Wir raten Ihnen, grundsätzlich alle Probleme immer dem Arbeitsamt oder Jobcenter zu kommunizieren und selbstverständlich auch gegenüber dem Umschulungsbetrieb oder schulischen Umschulungsanbieter die Situation offen zu legen. Vielleicht kommt es so zu Lösungen, auf die man alleine nicht gekommen wäre. Überlegen Sie, ob vielleicht vorübergehend die Umschulung in Teilzeit absolviert werden kann, wenn Sie für die Zeit eine Kinderbetreuung finden können.

    Wir drücken Ihnen die Daumen für eine Lösung! Alles Gute

  38. Hallo, ich habe keine Antwort auf meine Frage gefunden: Was wird mit den Umschülern passieren, die Kinder in der Kita haben. Es ist klar, dass die Kindergärten nicht bald geöffnet werden. Wie können wir dieses Problem lösen? Wenn die Kinder zu Hause bleiben, dann bedeutet das, dass die Mutter die Umschulung aufhören muss. Wir haben auch kein Recht auf Notbetreuung. Danke für einen Tip.

  39. Hallo Sven,

    danke für Ihre Nachricht.

    Ihre Schilderungen klingen für uns nach einer schulischen Umschulung mit externem Praktikum.
    Bei Problemen im Praktikum sollten Sie sich immer an den Ansprechpartner des Bildungsträgers wenden (dort kann man Ihnen ggf. auch Ersatzorte nennen) und auch den Kostenträger informieren (Rentenversicherung, JC, AA) informieren. Es geht zunächst um einen Lösungsversuch, im zweiten Schritt aber auch um eine Alternative, damit Sie Ihre Umschulung zügig fortsetzen können.

    Eine Kündigung seitens der Praktikumsstelle gefährdet Ihre Umschulung nicht, solange Sie aktiv werden. Wenn es aufgrund des Coronavirus schwierig wird, eine neue Stelle zu finden, dann dokumentieren Sie alle Bewerbungen und Ihre Aktivitäten (mit wem haben Sie telefoniert, etc.) und beantragen dann eine Verlängerung der Umschulung. Wenn Verzögerungen allein auf der aktuellen Gesamtsituation beruhen, nicht aber darauf, dass Sie nicht selbst aktiv geworden sind, dann sollte es mit einer Verlängerung keine Problem geben.

    Viele Umschüler können aktuell nicht an ihren Praktika teilnehmen (zB die Betrieb geschlossen sind) und dies wird kein „automatisches“ Ende der Umschulung bedeuten, sondern eine zeitliche Verschiebung in den Ausbildungsplänen.

    Tipp für Sie:
    – Informieren Sie den Ansprechpartner des Umschulungsanbieters über die Probleme. Fragen Sie nach Empfehlungen für alternative Ausbildungsstätten.
    – Werden Sie selbst aktiv (Kurzbewerbungen per eMail, Telefonate). Dokumentieren Sie alles, insbesondere Schwierigkeiten durch Corona.
    – Wenn Sie nicht weiterkommen, informieren Sie den Kostenträger über die Probleme und Ihre Aktivitäten.

    Brechen Sie auch keinen Fall eigenständig die Umschulung ab – Sie werden Kosten tragen müssen. Die Beantragung einer neuen Umschulung ist während der Corona-Krise ungleich schwieriger, da die Behörden überlastet sind.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute. Bitte lassen Sie uns wissen, wie es weiter ging und ob wir Ihnen nochmals Rat anbieten können.

  40. Hallo,
    ich befinde mich jetzt seit eIner Woche im Praktikum meiner Umschulung. Leider komme ich nicht mit meinem Chef zurecht und es harmoniert überhaupt nicht zwischen uns, und stellt mich auch vor einer immensen Psychischen Belastung. Ich befürchte das mir das Praktikum gekündigt wird. Zur derzeitigen Corona Krise wird es aktuell schwer oder schon fast unmöglich werden schnell einen neuen Praktikumsplatz zu finden. Würde meine Umschulung dann jetzt dadurch automatisch beendet werden?

    Danke für Ihre Antwort!

    Liebe Grüße Sven.K

  41. Hallo Judith,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Die Ausbildungspläne einer Umschulung sind zwar gestrafft, aber es besteht dennoch eine zeitlicher Puffer. Entfallener Praxisunterricht kann bis zu einem gewissen Umfang innerhalb der verkürzten Zeit von zwei Jahren nachgeholt werden, ohne eine Verlängerung der gesamten Umschulungszeit erforderlich zu machen. Ein Bildungsträger kann bei der Frage, Verlängerung oder nicht, auch nicht frei entscheiden. Angelegenheiten der Finanzierung (und bei einer Verlängerung geht es um beachtliche zusätzliche Geldsummen) entscheidet der Kostenträger und bislang gibt es weder von Arbeitsagentur oder Rentenversicherung Stellungnahmen.

    Die Lernkurve in Umschulungen ist steil und Sie werden den Praxisausfall von einigen Wochen innerhalb der zwei Jahre aufholen. Hoffen wir, dass es kein längerer Reitraum wird….
    Alles Gute für Sie!

  42. Hallo,
    ich habe gerade Ihren Artikel zum Thema Umschulung/Corona gelesen, aber habe nicht wirklich Antwort auf meine Frage umd Sorgen gefunden.
    In diesem Jahr habe ich am 2. März eine 2-jährige Umschulung zur Tischlerin begonnen. Seit dem 16.3. ist die Tischlerei des Bildungsträgers geschlossen, somit haben wir keine Möglichkeit, uns die Praxis anzueignen.
    Seit ca. 3 Wochen ist die Schulung also unterbrochen, was für mich persönlich schon schlimm ist, wenn bisher 3 Wochen Praxis fehlen.
    Zwar sollen wir bis jeden Montag Theorieaufgaben einsenden, aber mir geht es um die Praxis die 4 Tage/Woche einnimmt.
    Wie ist das mit dem Thema Verlängerung der Umschulung wegen Corona.
    Mein Ausbilder meinte vor der Unterbrechung grob, wenn der Betrieb ein halben Jahr geschlossen werden müsste, erst dann würde eine Verlängerung erfolgen.
    Aber was ist bspw., wenn der Betrieb nun 3 Monate geschlossen hätte? Das ist doch Wahnsinn, wenn man 3 Monate lang weniger Praxis hat, gerade im 1. Halbjahr, wo man die Grundlagen lernt.

    Danke für Ihre Antwort.

    Liebe Grüße

    Judith R.

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