Fernstudium trotz Arbeitslosigkeit – geht das?

Wer arbeitslos ist, tut gut daran, sich fortzubilden und seine beruflichen und fachlichen Qualifikationen auszuweiten. Nicht nur eine Umschulung oder eine zweite Ausbildung kommt in diesem Zusammenhang infrage, auch ein Fernstudium stellt für viele Menschen zumindest theoretisch eine gute Alternative dar, um eine zusätzliche Qualifikation zu erreichen. Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können Sie aber nicht uneingeschränkt auf dem Fernweg studieren: Wenn weiterhin Geldleistungen bezogen werden sollen, gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten.

 

Für wen kommt ein Fernstudium infrage?

Ein Fernstudiengang wird oftmals von Personen absolviert, die berufstätig sind und sich nebenbei weiterbilden oder in einem anderen Bereich umorientieren wollen. In diesem Fall findet der Lehrgang in Teilzeit neben dem Beruf statt. Bei Vollzeitstudenten auf dem Fernweg handelt es sich dagegen meist um Menschen, die offiziell den Studentenstatus tragen und sich so ausschließlich auf ihr Studium konzentrieren. Grundsätzlich könnte man meinen, dass auch Arbeitslose zu dieser Gruppe zählen können, da sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und theoretisch über ausreichend Zeit verfügen, um an einem Vollzeitstudium teilzunehmen.

Der Gesetzgeber sieht dies allerdings anders: Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich aktiv um eine neue Anstellung bemühen. Mit einem Vollzeitstudium ist das schwer möglich, da die Zeit für den Lehrgang aufgewendet wird und sich eine neue Arbeitsstelle und das Studium in dieser Form ausschließen.

 

Teilzeit-Fernstudium für Arbeitssuchende

Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Arbeitslose/r grundsätzlich nicht an einem Fernstudium teilnehmen können. Allerdings müssen Sie als Leistungsbezieher nachweisen, dass Sie trotz der Teilnahme an einem ausgewählten Fernlehrgang weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies ist besonders bei einem Teilzeitstudium oder einem Wochenendstudium der Fall. In diesem Zusammenhang haben Sie glaubhaft zu belegen, wie viele Stunden pro Woche Sie für das Fernstudium aufwenden und dass neben diesem ausreichend Zeit für eine potenzielle neue Anstellung bleibt. In Absprache mit dem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann dann beispielsweise vereinbart werden, dass für die Dauer des Fernstudiums eine Teilzeitstelle angestrebt wird. So können Weiterbildung und Berufsleben unter einen Hut gebracht werden.

 

Wer trägt die Kosten für das Fernstudium?

Fernstudiengänge sind selbstverständlich nicht gratis, sondern erfordern Teilnahme- und Studiengebühren, die je nach Dauer und Umfang des Lehrgangs recht hoch ausfallen können. Arbeitslose dürften in vielen Fällen Probleme haben, diese aus eigener Tasche zu bewältigen. Eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter ist in einigen Fällen möglich – so zum Beispiel dann, wenn das Fernstudium eine spezifische Zusatzqualifikation für Ihre individuellen beruflichen Fähigkeiten darstellt und sich die Chancen auf eine Anstellung durch Abschluss der Fortbildung deutlich erhöhen. Trifft dies zu, kann der Ansprechpartner einen Bildungsgutschein ausstellen, der in Höhe der Kosten für das Fernstudium ausfällt. Vorab sollten Sie aber klären, ob der gewählte Bildungsträger den Bildungsgutschein akzeptiert.

 

Fernstudium immer der Arbeitsagentur melden

Als Arbeitslose/r sind Sie verpflichtet, der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu melden, wenn Sie ein Fernstudium absolvieren oder dies planen. Dies ist erforderlich, um eine eventuelle Kostenübernahme abzuklären und um die Teilnahme an einem Studium genehmigen zu lassen, sofern diese Einfluss auf die Stellensuche hat. Verbieten kann der Leistungsträger das Fernstudium nur dann, wenn Sie dadurch nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen – in diesem Fall kann die Arbeitsagentur etwa auch das Erbringen der finanziellen Leistungen verweigern.

Wer Arbeitslosengeld bezieht und dennoch in Vollzeit studieren möchte, hat unter Umständen auch die Möglichkeit, offiziell zum Studenten zu werden. Dann besteht kein Anspruch auf finanzielle Leistungen vom Arbeitsamt; dafür kann in vielen Fällen aber BAföG beantragt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Variante: In Ihrem Lebenslauf werden die Studienzeiten auch bei einem Fernlehrgang dann auch als solche geführt, und es entstehen keine Lücken durch eine offizielle Arbeitslosigkeit. Welche Variante beim Fernstudium sich für Sie am Besten eignet, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine Beratung etwa bei der Agentur für Arbeit oder bei vergleichbaren Stellen kann dabei helfen, die passende Alternative für die individuelle Situation zu finden.

1 Gedanke zu „Fernstudium trotz Arbeitslosigkeit – geht das?“

  1. Ich möchte nach längerer Familienzeit (alleinerziehend, 4 Kinder, 2 erhöhten Förderbedarf) und Krankheit ein Fernstudium begleitend zu einem 20 Stündigen Teilzeitjob absolvieren. Da ich Leistungen vom Jobcenter beziehe und länger arbeitslos war, bin ich sogar gezwungen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Des Weiteren habe ich Anspruch auf das Fördermittel „Bildungsgutschein”. Allerdings muss die Hochschule nachweisen, dass sie diesen annehmen darf.

    Ich würde gerne Soziale Arbeit und/oder Psychologie studieren. Ein Lehramtsstudium hatte ich 2006 aus finanziellen und familiären Gründen abgebrochen um alternativ eine weniger anspruchsvolle Ausbildung in Teilzeit mit Schulfremdenprüfung zur Kinderpflegerin mit Zusatzqualifikation Erziehung zu absolvieren. Berufserfahrung habe ich während des Anerkennungsjahres gesammelt und während der Erziehungszeit meiner, wie oben erwähnt, Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, gesammelt. Eineben akademischen Abschluss kann ich nun mit guten Aussichten auf Erfolg anstreben.

    Bitte teilen sie mir mit, ob ihre Fernschule die Rahmenbedingungen, die ich brauche, erfüllen kann.

    Freundliche Grüßen

    Arianna C.

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