Ist eine Umschulung dasselbe wie eine Ausbildung?

Wenn Sie arbeitslos geworden sind oder wenn Ihnen ein Unfall oder eine Krankheit die weitere Ausübung des bisherigen Berufs unmöglich macht, dann werden Sie vielleicht wie viele andere Menschen zum ersten Mal in Ihrem Leben mit dem Begriff Umschulung konfrontiert. So kommt es, dass viele Betroffene zunächst nicht genau wissen, was es genau bedeutet, eine Umschulung zu absolvieren. Viele fragen sich, ob eine Umschulung dasselbe ist wie eine normale Berufsausbildung, wo die Unterschiede liegen und welche Sonderfälle es gibt. Daher soll hier auf diese Fragen eingegangen werden.

 

Ein anerkannter Berufsabschluss ist das Ziel

Eine große Gemeinsamkeit bei Ausbildung und Umschulung ist die Tatsache, dass beide Maßnahmen das Ziel haben, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Ein anerkannter Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt immer – sowohl für Menschen in der Erstausbildung als auch für Menschen, die über eine Umschulung einen zweiten Berufsabschluss erwerben. Da es keinen Unterschied hinsichtlich des Abschlusses gibt, werden natürlich auch beide von Arbeitgebern anerkannt. In diesem wichtigen Punkt besteht absolut kein Unterschied zwischen einer normalen Ausbildung und einer Umschulung. Als Beispiel: Eine umgeschulte Erzieherin entspricht zu 100 Prozent einem ausgebildeten Erzieher.

 

Kann man trotz einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine Umschulung machen?

Ja, nachdem Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können Umstände in Ihr Leben treten, die eine berufliche Neuorientierung durch eine Umschulung erforderlich machen: Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes, etc. Selbstverständlich haben sie trotz abgeschlossener Ausbildung einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt oder Jobcenter, wenn Sie auch die anderen Voraussetzungen erfüllen. Umschulung setzen oftmals gerade voraus, dass Sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben. Dies ist jedoch nicht immer eine Bedingung. Hier bekommen Sie mehr Informationen zur Umschulung ohne abgeschlossene Ausbildung.

 

Voraussetzung für die Umschulung ist ein vorhandener Berufsabschluss

Der wesentliche Unterschied zwischen einer normalen Berufsausbildung und einer Umschulung besteht darin, dass die Absolventen im ersten Fall das erste Mal einen Beruf erlernen. Aus diesem Grund dauert eine Ausbildung meist auch länger. Bei einer Umschulung hingegen ist in der Regel bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden. Nur in wenigen Fällen ist dies nicht der Fall. Wenn beispielsweise ein Auszubildender einen Arbeitsunfall erleidet, der ihn dazu zwingt, einen neuen Beruf zu erlernen, spricht man ebenfalls von einer Umschulung, obwohl die erste Berufsausbildung nicht abgeschlossen wurde. Bei einer betrieblichen Umschulung erhalten Teilnehmer das gleiche Ausbildungsgehalt wie Auszubildende. Tatsächlich sind Umschüler jedoch besser gestellt, da sie zusätzlich das Übergangsgeld auf der Basis von ALG1 oder Bürgergeld bekommen, je nachdem ob die verkürzte Ausbildung von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter finanziert wird.

 

Warum ist eine Umschulung nach der ersten abgeschlossene Berufsausbildung sinnvoll?

Umschulungsberufe sind reguläre Ausbildungsberufe, deren Ausbildungszeit verkürzt wird. Die verkürzte Umschulungszeit lässt sich gegenüber regulären Auszubildenden nur rechtfertigen, wenn die Umschüler bereits über berufliche Erfahrungen verfügen, die eine Komprimierung der Ausbildungsinhalte möglich macht. Kurz gesagt: Der Umschüler muss auf Vorerfahrungen aus dem vorherigen Berufsleben zurückgreifen können, um den selben Inhalt in kürzer Zeit lernen zu können.

Viele Umschulungsberufe setzen darüberhinaus eine bestimmte Vorausbildung voraus. Sie wollen sich zur Erzieherin umschulen lassen? Die Umschulung ist nur für Umschüler möglich, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialen Beruf haben. Andernfalls ist nur der Umweg über eine Umschulung zum Erzieherhelfer möglich, die erst nach mehrjähriger Berufserfahrung den Weg zur Umschulung in den Erzieherberuf eröffnet.

 

Macht es Sinn, während einer Ausbildung eine Umschulung zu beginnen?

Wenn Sie bereits mitten in einer Ausbildung sind und nun sich fragen, ob es vorteilhaft wäre, nach einem Abbruch eine Umschulung zu beginnen, der wird gleich ernüchtert sein: 

  1. Wenn Sie während einer Ausbildung in eine Umschulung wechseln möchten, dann sind die Aussichten einer finanziellen Förderung durch das Jobcenter oder dieArbeitsagentur gleich null. Umschulungen sollen Arbeitslosen, Arbeitssuchenden oder erkrankten Menschen eine berufliche Alternative ermöglichen. Wenn Sie einen Ausbildungsplatz haben, dann gehören Sie schon mal nicht den ersten zwei Personengruppen an. Wenn Sie Ihre Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen beenden müssen, kann es jedoch anders sein.
  2. Die Zeitersparnis wirkt sich nicht aus, wenn Sie bereits mit der Ausbildung begonnen haben. In aller Regel beginnen auch Umschulungen nur etwa zwei bis vier Mal im Jahr.
  3. Während der Ausbildung eine Umschulung zu machen, ist nur eine gute Idee, wenn Sie in der Umschulung einen anderen Beruf lernen möchten und wenn dieser viel gefragter ist, als der Ausbildungsberuf.

Wenn Sie eine Umschulung ohne abgeschlossene Berufsausbildung machen möchten, dann erfahren Sie in diesem Artikel mehr.

 

Inhalte und Dauer der Umschulung

Menschen, die eine Umschulung durchführen, können prinzipiell an einer ganz gewöhnlichen Ausbildungsstätte ihren neuen Beruf erlernen – zusammen mit den anderen Auszubildenden. In diesem Fall sind die Inhalte der Umschulung und der Ausbildung identisch. Allerdings gibt es auch einige Kurse, die sich auf Umschulungen spezialisiert haben.

In diesen Fällen besteht oftmals die Bedingung, dass die Teilnehmer bereits einen Beruf erlernt haben müssen. Dabei wird davon ausgegangen, dass sie bereits über viele allgemeine Grundlagen des Berufslebens Bescheid wissen, sodass diese nicht mehr vermittelt werden müssen. Daher kann die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt werden. Aus diesem Grund spezialisieren sich viele Umschulungs-Lehrgänge auf fachspezifische Inhalte, während die allgemeinen Grundlagen nicht behandelt werden. In Einzelfällen sind auch Umschulung mit nur 1 Jahr Dauer möglich.

 

Die Ausbildungsstätten

Für eine Umschulung haben Sie genau wie bei einer normalen Ausbildung die Wahl zwischen einem schulischen Lehrgang und einer Berufsausbildung im dualen System. Im ersten Fall besuchen Sie Lehrgänge in einer spezialisierten Schule, die ihnen die theoretischen Grundlagen des neuen Berufs vermittelt. Auch die praktischen Inhalte erfahren Sie durch Übungen in der Schule. Sie erhalten keine Ausbildungsvergütung und müssen in der Regel Gebühren bezahlen. In diesem Fall ist es sehr wichtig, eine Finanzierungshilfe für die Umschulung zu erhalten.

Im zweiten Fall arbeiten Sie in einem Betrieb der entsprechenden Branche und besuchen darüber hinaus eine Berufsschule. Sie erhalten eine geringe Vergütung und müssen keine Schulgebühren bezahlen. Die Vergütung wird ab einer gewissen Höhe auf das Übergangsgeld angerechnet. Sowohl für die Erstausbildung als auch für die Umschulung stehen beide Möglichkeiten offen. Allerdings wird bei der Umschulung deutlich häufiger die schulische Ausbildung gewählt.

 

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Christian Krumes

23 Gedanken zu „Ist eine Umschulung dasselbe wie eine Ausbildung?“

  1. Hallo,

    Sie sollten sich unbedingt auf Stellen bewerben, die sich an Personen mit kaufmännischer Berufserfahrung richten und sich keinesfalls von Formulierungen wie „abgeschlossene dreijährige kaufmännische Ausbildung“ abschrecken lassen. Viel Unternehmen benutzen seit Jahren die gleichen Bewerbungsausschreibungen…

    Sie sollten nicht den Eindruck erwecken, dass Sie die (vermeintliche) Voraussetzung überlesen hätten, da stimmen wir Ihnen zu. Schreiben Sie am Besten zwei Zeilen, dass die Ausbildungsinhalte übereinstimmen und / oder dass Ihnen Inhalte, die nicht Bestandteil Ihrer IHK-Ausbildung waren, jedoch aus Ihrem Berufsalltag vertraut sind. Ideal ist es, wenn Sie alle Anforderungen, die für die neue Position erforderlich sind, durch Ihre Ausbildung und Arbeitserfahrung gewachsen sind. Dann ist die Länge der Ausbildung auch nicht mehr weiter relevant…

    Wir drücken Ihnen die Daumen für die Bewerbungsverfahren und wünschen Ihnen alles Gute!

  2. Hallo liebe Redaktion,

    Sie schreiben oben „In diesem wichtigen Punkt besteht absolut kein Unterschied zwischen einer normalen Ausbildung und einer Umschulung. Als Beispiel: Eine umgeschulte Erzieherin entspricht zu 100 Prozent einem ausgebildeten Erzieher.“

    Dazu folgende Frage: Bei vielen Arbeitsangeboten steht „abgeschlossene dreijährige kaufmännische Ausbildung“ – sollte man sich mit einem IHK-Abschluss einer nur zweijährigen Umschulung dennoch (sinnvollerweise) bewerben?

    Bislang habe ich das noch nicht getan, obwohl Stellen interessant waren. Ein Grund weiterer Grund ist, dass mir keine geeignete Formulierung einfiel – die deutlich macht, dass man die Vorgabe nicht einfach nur „überlesen“ hat.

    Vielen Dank an Sie im Voraus für Ihre Hilfe.

  3. Hallo Martin,

    danke für Ihre Nachricht.

    Der Umstand, dass Umschulung nicht als eigenständige Kategorie auf den großen Berufsnetzwerken genannt wird, ist uns auch schon mit Bedauern aufgefallen. Wir haben vor einer Weile schon die weit verbreiteten Anbieter mit einem Hinweis kontaktiert. Das Verständnis der Anbieterseite ist, dass eine Umschulung einer verkürzte Ausbildung ist und somit die Positionsbezeichnung auch zutreffend ist. Dem kann man nichts entgegensetzen, aber es ist für Umschüler unbefriedigend.

    Die Feldbezeichnung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter, aber Sie könnten weiter die Kategorie Ausbildung wählen und in den Feldern, in die Sie frei schreiben können, nur noch von Umschulung oder verkürzte Ausbildung sprechen. Also zum Beispiel bei „Aufgabenbereich“ oder „Positionsbeschreibung“.

    Probleme handeln Sie sich durch die Wahl „Auszubildender“ sicher nicht ein. Umschulung und Ausbildung sind inhaltlich überwiegend identisch, lediglich die Ausbildungsdauer ist verkürzt.

    Wenn Sie sich die Mühe machen möchten und ebenfalls Berufsnetzwerke in den Angelegenheit kontaktieren, dann freuen wir uns über ein Feedback!

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung und alles Gute!

  4. Guten Tag,
    ich bin gelernter Krankenpfleger und habe 15 Jahre in dem Beruf gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen wurde mir von der Deutschen RV-Bund eine Umschulung, im Rahmen der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt. Die Umschulung dauerte 2 Jahre (schulische Umschulung) und endet nun im Juni 2021, mit dem IHK Zertifikat „Industriekaufmann“. Um den Radius zu erweitern, bin ich bei vielen Jobportalen angemeldet. Leider fehlt bei fast allen Portalen, bei der Gestaltung des eigenen Profils und den vorgegebenen Eingabemöglichkeiten, dieser Aspekt völlig. Entweder ist man Azubi, Studierender, Angestellter etc. Bisher habe ich nun Azubi angegeben was ja nun formal nicht zutrifft. Könnte mir diese „Falschangabe“ Probleme einhandeln oder hätten Sie sogar ein Ratschlag für eine andere Umschreibung/Beschreibung beim Thema „jetzige Position im Unternehmen“? Dies sind ja die Profilbeschreibungen, die einem Recruiter, direkt ins Auge fallen und das Interesse wecken sollen.

  5. Hallo Larissa,

    leider werden auch wir Ihnen nicht weiterhelfen können. Es ist überraschend, dass das Jobcenter diese Daten nicht verfügbar hat, schließlich handelt es sich um einen von ihnen konzipierte Maßnahme. Sollte noch ein anderer Bildungsträger damals involviert sein, dann könnten Sie in jedem Fall auch dort noch mal nachfragen. Falls Sie bisher nur mit eine regionalen Dienststelle des Jobcenters gesprochen haben, dann könnten Sie sich ja auch direkt an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg wenden und Auskunft verlangen!

    Ob es sich bei der Maßnahme um eine Umschulung gehandelt haben kann, hängt von der damaligen Rechtslage ab, die ich leider nicht nachvollziehen konnte. Die Dauer von 15 Monaten entspricht nicht der Dauer von Umschulungen heute, sondern eher einer relativ langen Weiterbildung. Wenn Ihnen damals gesagt wurde, dass es sich um eine zu Ausbildungen alternative Bildungsmaßnahme handelt, dann dürfen Sie sich natürlich auch darauf berufen. Aber es ist natürlich eine völlig unnötig verkomplizierte Situation.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihren weiteren Berufsweg!

  6. Guten Tag,
    von Juni 1998 bis September 1999 habe ich erfolgreich die “ Büro- und Informationstechnik“ Qualifizierungsmaßnahme absolviert ( 968 UE und einem 6-wöchigen Praktikum). Der ehemals Bundesanstalt für Arbeit hat mir erzählt dass das eine s.g. Umschulung sei und wir können als vergleichbare Ausbildung sehen. Nun fragt mich mein Arbeitgeber ob ich eine erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildungen habe.
    Schwerpunkte: Arbeitsmethodik und Lerntechniken, Kaufmännisches Grundverständnis, Deutsch und Kommunikation, Grundlagen der Datenverarbeitung, Kurzschrift und Maschinelle Texterstellung, Bewerbungs- und Persönlichkeitstraining, Arbeitsorganisation und Zeitmanagement, Volks- und Betriebswirtschaft, Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, Informations- und Büromanagement, Bürokommunikationstechnik, Office 97 Protokollführung und Textformulierung, Kurzschrift und Maschinelle Texterstellung, Kommunikation und Präsentation und Englisch.
    Wo oder wer kann mir weiter helfen? Jobcenter kann mir nicht weiter helfen da die Daten schon gelöscht haben.

    Für ein Antwort wäre euch sehr dankbar.

  7. Hallo Hossam,

    ja, die Anerkennung ist sicher gegeben. Es gibt inhaltlich keinen Unterschied zwischen Ausbildung und Umschulung. Nur der Ausbildungszeitraum ist ein anderer. Deswegen heißen Umschulungen auch verkürzte Ausbildungen.

    Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und alles Gute.

  8. Hallo,

    ist die IHK Zertifizierung für die Ausbildung und Umschulung die gleiche ? sind die beide gleichermaßen anerkannt ?
    eigentlich will ich nicht zwei Jahre verschwenden dann herausfinden, dass die Umschulungszertifikat wertlos ist

  9. Hallo Angelo,

    die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, da aufgrund der föderalen Struktur die Bundesländer in Bildungsfragen einen gewissen Spielraum haben und nicht selten auch abweichende Regelungen getroffen haben. Es könnte also immer noch sein, dass auf Ihren Fall in Ihrem Bundesland eine andere Regelung Anwendung findet. Deswegen ganz allgemein:

    Leider erwerben Sie mit dem Abschluss einer Ausbildung nicht automatisch einen höheren Schulabschluss. Es gibt zwar solche Regelungen, die bei Abschluss einer bestimmten Ausbildung den Weg zu der konkret anschließenden Fachhochschule eröffnen – das ist aber keine allgemeine Regel. Insbesondere für die erweiterte Berufsbildungsreife werden Sie die Prüfung ablegen müssen.

    Allerdings gibt es hier die Möglichkeit einer Externenprüfung. Sie gehen also tagsüber regulär Ihrer beruflichen Tätigkeit nach und besuchen in den Abendstunden den Vorbereitungskurs für den MSA oder EBBR. Mit Disziplin ist es in einem Jahr zu schaffen. Sie werden auch sehen, dass Sie durch Ihre Berufsausbildung eine höhere Reife erlangt haben, die Sie mit dem Stoff und Anforderungen besser zurecht kommen lässt.

    Eine weitere Möglichkeit ist die Vorbereitung auf den erweiterten Hauptschulabschluss im Selbststudium durch einen Fernkurs. Die Anbieter sind sehr erfahren und Sie haben bei den Dozenten die Möglichkeit Rückfragen zu stellen, es bedarf aber Disziplin nach einem langen Tag sich abends noch alleine zum Lernen zu motivieren… Sie könnten sich allerdings über einen Fernkurs nur für den Anfang schon mal beginnen vorzubereiten und wechseln in einen Präsenz-Unterricht am Abend sobald wieder neue Einstiegstermine verfügbar sind. Informationen zum Fernunterricht, den Sie theoretisch schon heute beginnen können, bekommen Sie von den Ausbildungsinstituten gerne zugeschickt:

    Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss am ILS
    Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss bei der SGD

    Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, wir drücken Ihnen für die Vorbereitung und Prüfung die Daumen und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  10. Hallo,

    ich habe da mal eine Frage.

    Ich habe einen Hauptschulabschluss und habe danach eine Umschulung gemacht, dies habe ich auch bestanden und bin dementsprechend auch Geselle.

    Jetzt zur meiner Frage, ist es möglich das ich den erweiterten Hauptschulabschluss nachträglich bekomme bzw. die EBBR?

    Ich wäre für jede erdenkliche Hilfe dankbar.

    MfG.

  11. Hallo Mo,

    ob Sie selbst eine Werkstatt eröffnen können, hängt von Ihrem Titel nach der Umschulung ab und das dürfte der Geselle sein. Sie brauchen also noch den Meistertitel um selbstständig eine Werkstatt führen zu können.

    Wir wünschen Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg!

  12. Guten Tag,
    ich mache zurzeit Umschulung als Kfz-Mechatroniker meine Frage ist, kann ich nach der Umschulung eine Werkstatt auf machen
    Mit freundlichen Grüßen

  13. Hallo Metin,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Geselle und Facharbeiter sind dieselbe Qualifikationsstufe, es hat sich lediglich eine unterschiedliche Bezeichnung in den Branchen durchgesetzt:

    Geselle darf sich nur nennen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks eine Ausbildung abgeschlossen und dadurch den Gesellenbrief erlangt. Kurz gesagt: Ein Geselle ist immer auch ein Handwerker.

    Als Facharbeiterbrief wird das Zeugnis nach bestandener Abschlussprüfung vor der IHK in einem anerkannten Ausbildungsberuf bezeichnet. Die IHK nimmt Prüfungen im gewerblich-technischen Bereich ab. Der Geselle wird hingegen von der Handwerkskammer geprüft. Der Facharbeiterbrief entspricht dem Gesellenbrief im Handwerk.

    Sowohl der Gesellenbrief als auch der Facharbeiterbrief berechtigen zur Bewerbung an eine Meister- bzw. Technikerschule im entsprechenden Beruf.

  14. Ich möchte eine Umschlung zur Industriemechaniker/in machen. Die umschlung dauert 2 Jahre. Nachdem ich sie erfolgreich absolvieren habe, erhalte ich von jener den Facharbeiterbrief, ähnlich wie der Gesellenbrief im Handwerk. Ich würde gerne wissen , was unterschied zwischen Gesellenbrief und statliche annerkante Industriemechaniker ist ?

  15. Hallo,

    danke für Ihre Anfrage, aus der leider nicht erkennbar ist, was Sie mit der Änderung Ihrer Zweitausbildung zur Umschulung bezwecken möchten.

    Falls es um Leistungen des Agentur für Arbeit oder des Jobcenters geht, so ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich, da eine Beratung durch das Arbeitsamt vor Beginn der Bildungsmaßnahme erfolgt sein muss. Das wäre bei Ihnen in jedem Fall zu spät – Sie müssten noch mal von vorne beginnen, wobei Ihnen jedoch kaum eine Umschulung bewilligt werden würde, wenn Sie bereits die Ausbildung begonnen und ohne Abschluss beendet hatten.

    Wenn es Ihnen um eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre geht, dann ist dies bei einer Umschulung nur möglich, wenn Ihre erste Ausbildung Ihnen bereits anrechenbare Kenntnisse vermittelt hat. Eine Umschulung dauert nicht automatisch zwei Jahre, sondern setzt entsprechende Vorkenntnisse und meist auch einschlägige Berufserfahrung voraus.

    Da die Ausbildungspläne bei Umschulungen komprimierter sind, würde Ihnen nach dem ersten halben Ausbildungsjahr wohl auch schon an Stoff fehlen, so dass auch aus diesem Grund es wohl ausgeschlossen ist, dass Sie noch Ihre Zweitausbildung in eine Umschulung ändern können.

    Spezifizieren Sie gerne noch aus welchem Grund Sie genau Ihre Ausbildung zu einer Umschulung machen möchten. Gegebenenfalls können wir Ihnen dann doch noch abweichende Informationen geben.
    Viel Erfolg für Ihre Ausbildung!

  16. Hallo zusammen

    Ich habe eine „A“ Ausbildung erfolgreich abgeschlossen“ nun mache ich eine neue Ausbildung „B“. Bin im 5 Monat. Nun zu meine Frage. Kann man die Ausbildung zu eine Umschulung ändern??? Ist es möglich? Natürlich wenn der Chef auch einverstanden ist.

  17. Guten Tag,
    ich habe eine Frage bezüglich der Begriffserklärung von Umschulung und/oder Zweitausbildung.
    Ich habe eine Berufsausbildung als Restaurantfachmann 2006 abgeschlossen. Von 2008 – 2018 war ich bei der Bundeswehr, jetzt habe ich im Rahmen meines Berufsförderungsdienstes eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten begonnen. Nun meine Frage, habe ich jetzt eine Umschulung begonnen oder eine Zweitausbildung und gibt es da überhaupt einen entscheidenden unterschied?
    Des Weiteren habe ich noch die Frag: Wenn ich bereits ein Studium abgeschlossen habe und nun eine artfremde Ausbildung beginnen (aus familiären Gründen), MUSS mich mein Arbeitgeber als Umschüler einstellen oder ist es im Freigestellt, mich auch als Auszubildender zu beschäftigen?

    Vielen Dank im Voraus

  18. Ich habe eine Frage und zwar,Arbeite ich noch in der Firma und mein befristeter Arbeitsvertrag endet bald. Und finde keine Stelle in dem ich Arbeiten kann. Und jetzt habe ich gehört das man sich Umschulen kann , habe bereits damals eine Ausbildung gemacht das war vor 3 Jahren als Feinwerkmechaniker und besteht noch eine Umschulung möglichkeit noch? Möchte mich als CNC Fachmann umschulen lassen wäre das möglich? Wenn ja spricht das alter auch eine rolle? Bin nämlich 24 Jahre alt.
    P.S Bei meine Arbeitstelle tue ich CNC bedienen.

    Mfg

  19. Hallo Janett,

    ob Sie am Wochenende arbeiten müssen, ist letztendlich ja eine Frage des Dienstplans Ihrer Einrichtung. Letztlich kommt es ja auch die Stundenzahl an, nicht auf Mo-Fr. Aber bezüglich eines Wochenendzuschlages o.ä. würde ich mich erkundigen!

  20. Ich mache gerade eine Umschulnung zur Altenpflegerin über Wegebau finanziert 40 stunden . muss ich gesetztlich am Wochenende arbeiten ?

  21. Ich habe landwirtschaft studiert und hier in Deutschland habe ich ein chance für eine umschulung bekommen bekommen ,die umschulung dauer 2 jaren.

  22. Das kommt daruaf an, ob Sie bereits eine Ausbildung haben. Falls nicht, wäre ja auch eine grundlegende betriebliche Ausbildung nach dem Praktikum möglich. Ist das Praktikum denn schon zu Ende?

  23. Ja ich hab eine Frage ich bin 44 jahre alt und bis etzt habe keine perspektiwe hab ein möglichkeit ein umschulung zu machen als hufpferde stele habe gefunden wo ich praktikum machen darf. Etzt ist frage wer die kosten übernemt jobzebter oder hufschmud selber?

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