Kann ich eine Umschulung abbrechen?

Eine Umschulung soll den Weg in die Erwerbstätigkeit in einem neuen Beruf ebnen. Allerdings kann es vorkommen, dass eine Person, die eine Umschulung durchführt, im Laufe der Zeit feststellt, dass der erlernte Beruf nicht für sie geeignet ist. Aus diesem Grund besteht bei einigen Lehrgangsteilnehmern der Wunsch, die Umschulung abzubrechen. Doch dies kann verschiedene Probleme mit sich bringen.
Aus diesem Grund ist es stets sehr empfehlenswert, sich vor dem Beginn der Umschulung genau über die Aufgaben im neuen Beruf zu informieren. Die beste Möglichkeit wäre es, vor der Entscheidung ein Praktikum durchzuführen. Auf diese Weise ist es möglich, die Wahrscheinlichkeit für einen Abbruch der Umschulung so gering wie möglich zu halten.

 

Die Probleme beim Abbruch der Umschulung

Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, eine Umschulung abzubrechen. Sie können nicht dazu gezwungen werden, weiterhin am Lehrgang teilzunehmen. Allerdings kann der Abbruch der Umschulung erhebliche finanzielle Konsequenzen für Sie haben. Dies liegt daran, dass die Träger der Umschulung – insbesondere die Arbeitsagentur – Klauseln in den Umschulungsvertrag aufnehmen. Diese sehen beispielsweise vor, dass Sie die Ausgaben, die der Träger für die Umschulung aufbringen musste, von Ihnen übernommen werden, wenn Sie den Lehrgang ohne einen triftigen Grund abbrechen.

Wenn Sie beispielsweise feststellen, dass Ihnen der neu erlernte Beruf keinen Spaß macht, ist dies kein triftiger Grund und Sie müssen die vorgesehene Entschädigungszahlung leisten.

 

Abbruch wegen Überforderung

Ein häufiger Grund dafür, dass Menschen eine Umschulung abbrechen, besteht in der Überforderung. Wenn die Ansprüche an die Lehrgangsteilnehmer so hoch sind, dass die betreffende Person keine Möglichkeit dazu sieht, die Prüfungen erfolgreich zu bestehen, ist die Weiterführung der Umschulung nicht mehr sinnvoll. In diesem Fall ist es wichtig, zunächst mit einem Mitarbeiter der Bildungseinrichtung zu sprechen. Schildern Sie Ihr Problem und versuchen Sie, gemeinsam mit dem Berater Lösungen zu finden, wie Sie die Umschulung dennoch erfolgreich abschließen können.

Sollte sich keine Möglichkeit finden, kann Ihnen der Bildungsträger bescheinigen, dass Sie nicht in der Lage dazu sind, die Umschulung durchzuführen. In der Regel wird eine derartige Bescheinigung als Abbruchgrund akzeptiert, sodass Sie nicht für die Kosten aufkommen müssen.

 

Abbruch aus gesundheitlichen Gründen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie aufgrund einer Erkrankung die Ausbildung nicht zu Ende führen können. Manche Berufe sind körperlich so anstrengend, dass die Umschüler die Ausbildung nicht beenden können. In anderen Fällen – insbesondere bei Umschulungen im Bereich der Pflegeberufe – kann auch die psychische Belastung dazu führen, dass die Umschulung nicht erfolgreich ist.

In beiden Situationen müssen Sie einen Arzt aufsuchen, der Ihnen die Arbeitsunfähigkeit in diesem Bereich bescheinigt. Ein ärztliches Attest wird in der Regel vom Träger der Umschulung anerkannt. So müssen Sie keine Entschädigungszahlung leisten.

 

Umschulung abbrechen – muss ich Geld zurückzahlen?

Ja, der Kostenträger kann von Ihnen eine Rückzahlung fordern, wenn Sie die Umschulung freiwillig abbrechen. Freiwillig ist der Abbruch, wenn Sie nicht „gezwungen sind“, also einfach kein Interesse mehr haben, teilweise auch wenn sich unterfordert fühlen. Das Arbeitsamt geht davon aus, dass Sie auch in dieser Situation die Umschulung regulär zu beenden haben.

Weitere Informationen zu Schadensersatz und Rückzahlung bei einem Abbruch der Umschulung finden Sie in diesem Artikel: Was kostet mich der Abbruch einer Umschulung? 

 

Zusammenfassung

  • Der Wunsch des Wechseln des Umschulungsanbieters oder des Umschulungsberufs ist gleichbedeutend mit dem Abbruch der Umschulung.
  • Der eigenmächtige Abbruch der Umschulung zieht regelmäßig eine Rückforderung der bisher angefallenen Kosten Ihrer Umschulung seitens des Kostenträgers nach sich.
  • Vor der irregulären Beendigung der Umschulung ist Ihnen dringend geraten mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Rentenkasse Rücksprache zu halten.
  • Das Nichtbestehen einer Prüfung während der Umschulung (Zwischen- oder Abschlussprüfung) bedeutet keinen Abbruch der Umschulung.
  •  Der Kostenträger kann im Einzelfall natürlich abweichen. Noch schwieriger ist der Fall eines dritten Prüfungsversuchs.
  • Auch bei Problemen während der Qualifizierungsmaßnahme, die Sie zwar nicht eine Kündigung erwägen lassen, aber Ihre Ausbildung belasten, sollten Sie ein Gespräch mit dem Ausbildungsträger, der Kostenstelle oder einem vermittelnden Dritten suchen.

 

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  7. Wie kann man ohne Bildungsgutschein eine Umschulung machen? 

Christian Krumes

73 Gedanken zu „Kann ich eine Umschulung abbrechen?“

  1. Hallo,

    ob es zu einer Rückforderung kommt, wenn eine Umschulung abgebrochen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Im Grundsatz will das Arbeitsamt, dass Sie eine berufliche Basis finden, in der Sie sich eigenständig Ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Wenn Sie dauerhaft in Ihren früheren Beruf zurückkehren können und schon ein Arbeitgeberangebot haben, dann ist das eine gute Basis für ein Gespräch mit dem Mitarbeiter des Arbeitsamts. Wovon wir abraten ist ein eigenmächtiger Abbruch der Umschulung.

    Sie sollten den Abbruch der Umschulung dem Jobcenter auch nicht damit erklären, dass Sie von Ihren Kollegen gestresst sind. Die unangenehmen Kollegen hängen nicht unmittelbar mit Ihrem Umschulungsberuf zusammen, sondern können auch in Ihrem früheren Beruf ein Thema werden. Denkbar wäre vielleicht auch ein Wechsel der Umschulungsstätte. Letztlich kann es nicht schaden, wenn Sie eine berufliche Alternative haben, falls Sie später feststellen, dass Sie doch nicht in Ihren alten Beruf zurückkehren können…

    Wir wünschen Ihnen gute Besserung und alles Gute!

  2. Guten Tag,

    ich bin zurzeit in einer Umschulung und merke wie mich das berufliche Umfeld, insbesondere die Kollegen, stressen.

    Da ich bald gesundheitlich hoffentlich wieder stabiler werden könnte, überlege ich wieder in meinen
    alten Beruf zurückzukehren. Aber das Arbeitsamt sah damals dass ich schwer erkrankt bin und man meinte, ich sollte nur Bürotätigkeiten ausführen.

    Meine Frage an Sie, wenn ich wieder gesundheitlich in Ordnung bin und keine Einschränkungen verspüre und einen Arbeitgeber finde, wird es zu Strafzahlungen bei einem Abbruch der Umschulung kommen?

    Mit freundlichen Grüßen

  3. Hallo,

    ob das Arbeitsamt von Ihnen eine Rückzahlung verlangen kann, hängt auch davon ab, was vereinbart wurde. Wir würden Ihnen empfehlen, dass Sie unbedingt vor einem Abbruch mit dem Sachbearbeiter beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit ein Gespräch führen. Wenn Ihre Gründe, warum Sie die Umschulung vorzeitig beenden müssen, objektiv nachvollziehbar sind, dann wird sich sicherlich eine gute Lösung finden lassen….

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  4. Hallo,
    Ich werde meine Umschulung abrechen, weil ich aus privaten bzw. familiären Gründen unbedingt zeitnah ins Ausland ziehen muss. Wenn ich also zurück in mein Heimatland ziehe, muss ich dann das Geld zurück zahlen?

  5. Hallo,

    teilen Sie dem Arbeitsamt mit, dass Sie krankgeschrieben sind und gerne zu einem späteren Zeitpunkt die Umschulung beginnen möchten. Es ist relativ sicher, dass Sie einen neuen Bildungsgutschein benötigen werden. Wenn die Umschulung über ALG1 finanziert wird, dann bedeutet der spätere Start möglicherweise einen finanziellen Nachteil. Sie verlieren durch die Verzögerung fünf Monate Finanzierung über ALG1, da während der Umschulung der Bezugszeitraum des ALG-I verdoppelt wird. In der Konsequenz, werden Sie gegen Ende der Umschulung wohl auf ALG2 bzw. Bürgergeld zurückgreifen müssen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  6. Guten Tag,

    wie wirkt es sich aus, wenn man den Beginn der Umschulung verschieben möchte? Ist das ein Abbruch? Ich möchte gerne die Umschulung erst in 5 Monaten beginnen, da es mir gerade gesundheitlich nicht gut geht. Ich leide an akuten Schlafstörungen und glaube, die Umschulung nicht so schnell beginnen zu können…

    Ich bin aktuell krankgeschrieben, aber die Umschulung hat noch nicht begonnen. Ich würde gerne zurücktreten oder den Starttermin verschieben. Gibt es da Probleme oder muss ich mit einer Kürzung rechnen? Bzw kommen Schulden auf mich zu?

    In fünf Monaten habe ich sicherlich alles verarbeitet und bin psychisch besser in der Lage, die Umschulung durchzuziehen… Ich möchte mich nur ungern direkt in den ersten Wochen krankschreiben lassen, sondern lieber erst später beginnen…
    Hat jemand eine Rat für mich? LG

  7. Hallo Chris,

    die Empfehlung ist in Ihrer Konstellation eindeutig: Kein Abbruch ohne vorheriges Gespräch mit der Arbeitsagentur. Ob Sie irgendetwas bezahlen müssen, können wir nicht pauschal sagen. Letztlich kommt es darauf an, was in Ihrer Eingliederungsvereinbarung steht. Unser Tipp wäre, dass Sie offen das Gespräch such und von Ihren Plänen berichten.

    Für die Einschätzung, ob für Sie die Umschulung nicht vielleicht doch finanziell vorteilhaft sein könnte, vergleichen Sie bitte nicht das Umschulungsgehalt mit dem in Aussicht stehenden 40Stunden-Job, sondern den durchschnittlichen Verdienst nach Beendigung der Umschulung.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  8. Guten Tag,

    Ich habe eine Umschulung bewilligt bekommen, weil es wohl der einzige Weg war, erst mal wieder in „Arbeit“ zu kommen bzw. um auch wieder Struktur ins Leben zu bringen.

    Jetzt hab ich ein Angebot für 40h/Woche arbeiten zugehen, für einen anständigen Lohn, wovon man auch wirklich Leben kann. Wenn ich die Umschulung jetzt abbreche und den Vollzeitjob annehmen, muss ich dann die Kosten für die Umschulung bei der Arbeitsagentur zurückzahlen?

    Mfg

  9. Hallo,
    dann müssen Sie eine wohl überlegte Entscheidung treffen, die am Besten sich an den langfristigen Vorteilen orientiert: Je nachdem, ob Sie auch in 5-10 Jahren bessere Jobperspektiven im Umschulungsberuf oder in dem Beruf des Vollzeitjobs sehen…

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  10. Hallo,
    was kann ich tun, wenn man während einer Umschulung einen Vollzeitjob bekommen könnte…

  11. Hallo Sabrina,

    wenn Sie sich zu einem Abbruch der Umschulung entscheiden, dann ist vor allem wichtig, dass Sie zuvor Ihre Situation beim Arbeitsamt ausreichend kommuniziert haben. Sinn der Umschulung soll gerade nicht sein, dass Sie kränker sind als zuvor. Sanktionen haben Sie nur bei Alleingängen zu befürchten. Erklären Sie schriftlich, warum Sie nicht mehr die Umschulung fortsetzen können und dass Sie sich um eine Alternative bemühen. Wenn es danach keine andere Arztpraxis gibt, sollten Sie sich tatsächlich nach einer anderen Option umsehen. Letztlich sollte der Umschulungsberuf ja auch so gewählt sein, dass Sie nach Ihrem Abschluss eine Anstellung finden können….

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  12. Hallo Adriana,

    leider wird uns nicht klar, was tatsächlich das Thema ist. Hat Ihnen der Praxisbetrieb eine Anstellung für 2 Wochen angeboten? Wenn Sie eine Berufstätigkeit aufnehmen und selbst wenn es sich nur um zwei Monate handelt, verlieren Sie für den Zeitraum den Anspruch auf ALG1. Tatsächlich kann dann auch die Grundlage für den Bildungsgutschein wegfallen. Mit Unterbrechung wäre faktisch ja gemeint, dass Sie Ihre Umschulung abbrechen und nach 2 Wochen mit einem neuen Bildungsgutschein fortsetzen wollen würden. Dann wären Sie aber auf die Kooperation des Arbeitsamts angewiesen, Ihnen die Umschulung erneut zu bewilligen.

    Wir können Ihnen ein solches Vorgehen tatsächlich auch nicht empfehlen, aber wünschen Ihnen alles Gute!

  13. Guten Abend,
    ich habe eine ganz dringende Frage. Ich mache gerade die Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement und mein Praxisbetrieb hat mich gefragt ob ich mir vorstellen könnte in den kommenden Weihnachtsferien dort einzuspringen (für 2 Wochen).
    Beim Arbeitsamt wurde mir nun gerade gesagt, dass ich dafür meine Umschulung unterbrechen müsste und sie mir dringend davon abraten. Habe ich da irgend eine Möglichkeit oder würde mir diese Unterbrechung Schwierigkeiten bereiten? Es ist für mich eine super Chance und würde auch die Umschulung keinesfalls beeinträchtigen.

    Vielen Dank im Voraus.

    A.

  14. Hallo,
    ich bin seit August in einer Umschulung als MFA. Ich habe diese Umschulung aufgrund meiner psychischen Verfassung bewilligt bekommen. Davor war ich stabil, aber nicht stabil genug um selbstständig eine Ausbildung zu starten.

    Leider hab ich kein Ausbildungsplatz in meiner Nähe erhalten, aber wollte aufgrund dessen nicht abbrechen. ( Ich ging auch davon aus, das 4 Std. Fahrt täglich wohl auch machbar sind )
    Nach bereits einem Monat habe ich gemerkt, dass 4 Stunden Fahrt zwar machbar sind. Aber parallel auch zu lernen ist absolut nicht möglich.

    Ich habe diese Problematik nach einem Monat im Umschulungsbetrieb angesprochen. Seitens des Betriebs darf ich die Umschulung nicht in Teilzeit machen. Die Kollegen sind schwierig, der Chef sieht mich als billige Arbeitskraft. Der Ausbildungsrahmenplan wird auch nicht erfüllt. Ich mache seit 4 Monaten das Gleiche EKG, LZ-EKG, LZ-RR, Blutzuckerwerte messen, Echo aufsetzen, Belastungsekgs, Lungenfunktion.

    Ich hab nun 19 Praxen in meiner Nähe kontaktiert, bei zwei konnte ich mich bewerben. Die Reha-Abteilung weiß von meinen Bemühungen, aber leider kommt irgendwie einfach nichts bei rum.

    Ich weiß einfach nicht, was ich tun soll. Ich will abbrechen, denn die Chance auf ein Betriebswechsel mit nur zwei potenziellen Stellen ist sehr gering. Weiterhin in dem Betrieb arbeiten schaffe ich nicht mehr. Ich möchte aber auch keine Sanktionen oder die endgültige Entscheidung darüber, dass ich nie wieder bei einer Ausbildung „unterstützt“ werde. Was kann ich tun?

  15. Hallo,

    ja, eine Umschulung kann pausiert werden. Letztlich erfolgt dies über eine Krankschreibung. Wenn Sie ohne Attest die Umschulung unterbrechen wollen, müssen Sie eine Lösung mit dem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur finden. Die Frage, die Sie sich wohl ehrlich stellen müssen, ist, ob eine langjährige Thematik tatsächlich durch eine kurze Unterbrechung gelöst werden kann.

    Sprechen Sie mit einem spezialisierten Arzt um zu klären, welche Therapiemöglichkeiten für Sie während einer Krankschreibung bestehen.

    Wir wünschen Ihnen gute Besserung, alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!

  16. Guten Tag,
    Ist es möglich, dass man eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen pausiert?

    Ich bin jetzt seit ca. 8 Monaten in meiner Umschulung und war rund 20% der Zeit davon krank. Ich müsste bald ins Praktikum gehen und habe Sorge, dass ich auch dort oft fehlen werde. Die Fehltage kommen durch eine seelische Erkrankung zustande, die mich seit vielen Jahren plagt.

    Ist es also möglich, eine Pause zu machen, um die Krankheitsursache in den Griff zu bekommen?
    Die Umschulung an sich möchte ich nicht abbrechen, da sie mir Spaß macht (auch wenn der Bildungsträger nicht so gut ist).

    Vielen Dank!

  17. Hallo Jessica,

    danke für Ihre Nachricht.

    Wir finden Ihre Schilderung, warum Sie die Umschulung abbrechen wollen nicht nachvollziehbar. Wenn der jeweilige Sachbearbeiter Ihre Gründe für den Abbruch der Umschulung ebenfalls nicht verstehen kann, besteht tatsächlich ein Risiko, dass Sie die Kosten der Umschulung zurückzahlen müssen.

    Sie finden Ihre Umschulung gut, aber fühlen sich nicht ausreichend vorbereitet. Die Konsequenz daraus ist kein Abbruch der Zweitausbildung, sondern dass Sie sich Hilfestellungen suchen. Sprechen Sie mit dem Umschulungsanbieter. Fragen Sie nach gezielter Nachhilfe, um Ihre Schwächen anzupacken. Organisieren Sie sich Prüfungsprotokolle und alte Klausuren. So wissen Sie, was tatsächlich in den Abschlussprüfungen verlangt wird.

    Das Pflichtpraktikum soll Ihnen erst die Umsetzung des Wissens in die Praxis vermitteln. Niemand erwartet, dass Sie von Anfang an wissen, wie alles richtig geht. Sie sind gerade erst dabei die Arbeit einer Mediengestalterin durch eine Umschulung zu lernen und dürfen Fehler machen.

    Dass Sie sich statt der begonnen Umschulung einen Vollzeitjob suchen könnten, ist eher ein schwaches Argument. Diese Möglichkeit hätte es dann schließlich auch gegeben, bevor Sie die Umschulung begonnen haben. Das Jobcenter ist bei Ihnen zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie mit einer Qualifikation gefördert werden sollten. Nutzen Sie diese Chance. Sie dürfen Fehler machen. Sie müssen auch nicht die beste Mediengestalterin werden. Wichtig ist, dass Sie einen Beruf erlernen, der Ihnen Freude bereitet.

    Sie gehen von Ihrem Scheitern aus, bevor Sie die Abschlussprüfung der Umschulung angetreten sind. Plakativ gesagt: Fallen Sie doch erstmal durch, bevor Sie sich selbst die Chance auf einen Berufsabschluss nehmen. Glauben Sie an sich. Das Jobcenter hat Ihnen jedenfalls diese Umschulung zugetraut….

    Wir wünschen Ihnen jedenfalls alles Gute!

  18. Hallo,

    Ich befinde mich derzeit in einer Umschulung zur Mediengestalterin. Die Umschulung gefällt mir zwar, jedoch im Grunde werden nicht in dem Maße die Kenntnisse vermittelt, die ich danach beim Einstieg in den Beruf brauche. Heißt: Ich fühle mich überhaupt nicht gut vorbereitet. Ich bin nicht in der Lage die IHK-Prüfung zu bestehen, geschweige denn das kommende Pflichtpraktikum zu bewältigen.

    Daher möchte ich die Umschulung gerne abbrechen. Meine Frage ist nun, ob ich mit einer Rückzahlung der Ausbildungskosten zu rechnen habe (die vom Jobcenter bezahlt werden), wenn ich zurück in eine Vollzeitbeschäftigung gehe? Und somit auch nicht mehr auf die Leistungen vom Jobcenter angewiesen wäre?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jessica

  19. Hallo Bebe,

    gut, dass Sie sich nochmal melden. Wir teilen Ihren Eindruck, dass das Umschulungsunternehmen sich unseriös verhält.

    Warum sich der Umschulungsanbieter so, wie von Ihnen beschrieben, verhält, können wir auch nicht ganz nachvollziehen. Wir vermuten, dass es sich hier um Missverständnisse seitens des Umschulungsanbieters handelt. Dort redet sicherlich kein arbeitsrechtlich geschulter Jurist mit Ihnen, sondern jemand, der sich ein bißchen Wissen bei Google zusammengetragen hat und dann kommt eben Murks raus….

    Warum möchte man Sie dreimal abmahnen? Im Arbeitsrecht kann nach dreimaliger Abmahnung einem Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden, wenn dieser sein abgemahntes Verhalten nicht ändert. Diese Konstellation trifft aber tatsächlich nicht auf Sie zu. Wenn Sie krankgeschrieben sind, können Sie nicht abgemahnt werden. Eine Ausbildungsstätte darf Ihre Anwesenheit nicht fordern, wenn ein Arzt sagt, dass Sie Zuhause bleiben sollen.

    Der Umschulungsanbieter schein jedoch zu glauben, dass eine dreimalige Abmahnung die rechtlichen Konsequenzen des Umschulungsabbruchs von der Firma auf Sie schiebt. Da es sich um einen Abbruch aus gesundheitlichen Gründen zu handeln scheint, wissen wir nicht, warum man sich zu solch einem (ohnehin nicht wirksamen) Schritt entscheidet. Wie gesagt, als krankgeschriebene Umschülerin können Sie nicht rechtlich wirksam abgemahnt werden…

    Es ist nicht Ihre Aufgabe, dem Umschulungsanbieter die rechtliche Situation zu erklären. Es ist sehr gut, dass Sie mit der Mitarbeiterin des Jobcenters gesprochen haben und dort bekannt ist, was der Umschulungsanbieter vorhat. Wir verstehen auch, dass die Mitarbeiterin Ihnen zu diesem seltsamen Sachverhalt keine schriftliche Auskunft geben wollte.

    Wir empfehlen Ihnen, dass Sie einen Brief an das Jobcenter schreiben. So erreichen Sie, dass das Jobcenter Ihnen doch eine schriftliche Reaktion gibt und Sie „was in den Händen“ haben. Schreiben Sie einen Brief, in dem Sie die ganze Situation nochmal zusammenfassen. Schreiben Sie auch rein, dass der Umschulungsanbieter Ihnen gesagt hat, dass man Sie drei Mal abmahnen wird. Erklären Sie, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen (oder was der Grund auch ist) die Weiterbildung bei diesem Anbieter abbrechen müssen. Nennen Sie vielleicht auch gleich das Datum des Abbruchs. Wenn Sie die Reaktion des Jobcenters erhalten haben, können Sie sich gerne nochmals bei uns melden.

    Alles Gute!

    (Fortsetzung folgt)

  20. Hallo noch mal,

    mein ärztliches Attest habe ich an meine Sachbearbeiterin geschickt und auch an den Umschulungsanbieter. Auch hatte ich mit beiden Stellen ein Telefongespräch. Vom Umschulungsanbieter wurde ich heute angerufen und man hat mir gesagt, dass ich mich nicht mehr bei der Schule melden soll. Man würde mich 3mal abmahnen mit der Aufforderung, dass ich mich bei der Schule melden soll. Ich soll mich jedoch auf die Abmahnungen hin nicht melden, sondern die Schreiben ungeöffnet einfach in den Müll werfen.
    Anschließend würde mir das Umschulungsunternehmen eine Kündigung senden ohne dass mir ein Nachteil entsteht. Dies wäre letztlich nur Bürokratie.

    Ich habe danach meine Sachbearbeiterin angerufen und sie meinte, dass ihr dieses Vorgehen so nicht bekannt ist. Es scheint auch nicht von anderen Anbietern so gehandhabt habt werden. Sie sagte mir nur, dass ich vom Jobcenter keine Nachteile erhalten werden, weil ich ein ärztlich Attest habe.
    Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung läuft bis zum 19.3.22 und am 20.03.22 möchte ich die Umschulung abbrechen. Leider wurde mir das alles aber nur mündlich am Telefon zugesagt.

    Jetzt kommt mir das ganze ein bisschen unseriös vor. Warum will mit die Umschulungsstätte nicht direkt eine Kündigung senden, sondern erst nach drei Abmahnungen? Ist das normal? Kennt sich jemand aus? Entstehen mir wirklich keine Kosten, wenn ich mich einfach nicht mehr bei der Umschulungsstelle melde?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  21. Hallo Bebe,

    danke für Ihre Nachricht.

    Eine ärztlich festgestellte Depression sollte Ihnen in aller Regel einen Abbruch der Umschulung ermöglichen, ohne dass Sie Konsequenzen fürchten müssen. Allerdings werden Sie sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, welche berufliche Alternative dann für Sie in Betracht kommt. Wenn es in Ihrer Region eine Beratungsstelle für Arbeitnehmer mit psychischen Erkrankungen gibt, können Sie sich auch dort zusätzlich beraten lassen, um von weiteren Optionen zu erfahren.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  22. Hallo,
    Ich mache gerade eine Umschulung zur Verkäuferin. Ich bin mit der Umschulung nie zufrieden gewesen. Zur Zeit mache ich ein Praktikum in einem Elektrofachgeschäft. Dort werde ich von den Mitarbeitern sowie von dem Leiter ausgrenzt. Ich musste zB immer die schweren Sachen hochheben.
    1 Woche war ich dort und wurde nie eingearbeitet. Der Ausbilder war die ersten beiden Tagen nicht da. Man hat mich irgendwelchen Mitarbeitern zugeteilt, die gar keine Lust auf mich hatten und von mir sehr genervt waren. Nachher habe ich gemerkt, dass die Mitarbeiter über mich reden und sich gegen mich verbündet haben. In darauf folgenden Tagen wurde ich von allen ausgegrenzt und mir wurde nie eine richtige Arbeit zugeteilt oder gezeigt, wie man es richtig macht.

    Ich hatte früher schon mal Depressionen,leider bin ich aufgrund dieser Ereignisse wieder daran erkrankt. Ich habe jetzt auch nicht alles geschrieben, was dort vorgefallen ist, aber es war für mich die Hölle. Ich nehme meine Depression-Tabletten wieder ein und war beim Arzt. Er hat mir ein ärztliches Attest gegeben, das besagt, dass ich nicht mehr in der Lage bin, die Umschulung und das Praktikum zu absolvieren. Das heißt, ich kann die Umschulung nicht beenden.

    Meine Frage ist, akzeptiert das Jobcenter Depressionen in einem ärztliches Attest? Ich bitte um Rat. Mfg Bebe

  23. Hallo Radu,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Es sind tolle Nachrichten, dass Sie bereits mit Ihrer bestehenden Ausbildung eine Anstellung finden können und sollten diese Chance auch nutzen.

    Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie zuerst mit dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur sprechen. Eine Umschulung kann man meist nicht unterbrechen, sondern nur abbrechen. Wenn Sie aber erstmal Arbeitserfahrung in Deutschland gesammelt haben, werden Sie auch keine Umschulung in dem Bereich Ihres Studium mehr benötigen.

    Wenn die Arbeitsagentur dem Abbruch zustimmt (was sehr sicher der Fall sein wird), dann werden keine Kosten auf Sie zukommen. Sie werden nicht für die begonnene Ausbildung bezahlen müssen. Sollten Sie einen Bescheid bekommen (sehr unwahrscheinlich), in dem eine Rückzahlung gefordert wird, dann melden Sie sich bitte nochmal.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg an Ihrem neuen Arbeitsplatz!

  24. Guten Tag,
    Ich beginne 2020 eine von der Arbeitsagentur finanzierte Umschulung zum Fachinformatiker, ich habe einen in meinem Land erworbenen Master-Abschluss als Computer-Ingenieur (in Deutschland anerkanntes Diplom, das Land, aus dem ich komme, ist Teil der EU), in der Zwischenzeit hat sich mein Deutsch verbessert und ich habe Stellenangebote im IT-Bereich erhalten, kann ich die Umschulung unterbrechen, da ich bereits ein Diplom in diesem Bereich habe? Sollte ich für diese Ausbildung bezahlen oder was wäre besser für mich? Soll ich das Stellenangebot als Systemadministrator annehmen oder mich weiterbilden? Danke

  25. Hallo Martina,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Wie Sie wissen, können Sie Ihre Umschulung abbrechen, aber fraglich sind die sich daraus ergebenden finanziellen Fragen. Ob Sie überhaupt mit einem Rückforderungsanspruch rechnen müssen, sollte eigentlich aus Ihren Unterlagen von der Rentenversicherung erkennbar sein. gehen Sie am Besten nochmal Ihre Dokumente durch und suchen Sie nach einem Hinweise auf die Frage Erstattung / Rückzahlung / Schadensersatz etc. im Falle eines Abbruchs.

    Bei der Rückzahlungspflicht wird differenziert, aus welchem Grund Sie sich zur vorzeitigen Beendigung der Umschulung entscheiden. Sie ahnen, dass das Vermissen von Freunden und der fehlende Spass an der verkürzten Ausbildung, keine relevanten Gründe für einen schadensersatzfreien Rücktritt sind. Anerkannte Gründe sind solche, die zum Beispiel auf gesundheitlichen Gründen beruhen etc.

    Nach der Umschulung können Sie selbstverständlich auch wieder in Ihrem alten Beruf bzw. bei Ihrem früheren Arbeitgeber arbeiten. Dieser Wunsch stellt aber auch keinen unfreiwilligen Grund dar, warum Sie die Umschulung nicht mehr fortsetzen können.

    Bevor Sie sich zu einem Abbruch entscheiden, würden wir Ihnen empfehlen, dass Sie in Erfahrung bringen, ob Sie finanzielle Unterstützung für Heimfahrten beantragen können. Die Distanz von insgesamt 200km ist in der Regel auch für Heimfahrten am Wochenende kein großes Hindernis.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  26. Hallo,

    ich mache seit Januar 2021 eine Umschulung über die Rentenversicherung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
    Ich bin die ganze Zeit in einem Internat untergebracht das so 100 km von zuhause weg ist.
    Mir fehlt dazu einfach mein Zuhause Freunde usw…..
    Ich merke aber schon lange das mir das alles keinen Spaß mehr macht. Und das ich auch mit der ganzen Situation einfach nur noch überfordert bin.

    Da ich bei meinem alten Arbeitgeber als Verkäuferin nie gekündigt habe. Wäre ich froh wenn ich meinen alten Job wieder aufnehmen könnte. Mein Chef würde mich mit Handkuss wieder nehmen…

    Gibt es da eine Möglichkeit aus der Umschulung raus zu kommen ohne das ich etwas zurück zahlen muss??

    Mit freundlichen Grüßen

    Martina

  27. Hallo Enzo,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Der Abbruch einer Umschulung sollte immer der letzte Schritt einer Lösung sein. Ob Sie so belastet sind, dass es auf einen Abbruch hinausläuft, können nur Sie selbst einschätzen. Wir würden Ihnen empfehlen, dass Sie „Vorkehrungen treffen“ und der Kostenstelle (Arbeitsagentur / Jobcenter…) von der Situation berichten. Schreiben Sie eine ganz nüchterne Dokumentation, welche Aufgaben Sie zu welche Uhrzeit übernehmen müssen. So sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im Falle eines Abbruchs Kosten tragen müssen. Insbesondere geht es ja auch darum, dass Sie im Falle einer vorzeitigen Beendigung eine andere Berufsausbildung bräuchten und Schwierigkeiten bei der Beantragung eines zweiten Bildungsgutscheins vermeiden möchten.

    Wenn Sie eine Umschulung abbrechen, weil eine ärztlich attestierte Überlastung besteht, dann würde auch dies bei der Entscheidung, ob Sie Kosten übernehmen müssen, berücksichtigt werden. Wir glauben, dass Sie sich über die Kostenfrage nicht wirklich Gedanken machen müssen. Problematisch sind häufig nur die Fälle, in denen Umschüler Ihr Interesse verlieren oder aus einem beliebige Grund die Maßnahme beenden.

    Viel wichtiger, meinen wir, ist, dass Sie Wege finden, wie Sie Ihre Umschulung erfolgreich absolvieren.

    Der Wechsel des Umschulungsbetriebs ist möglich und letztlich nur davon abhängig, ob Sie einen anderen Betrieb finden, der Sie mit Ihrem aktuellen Ausbildungsstand übernimmt.

    Im Idealfall würden Sie mit Ihrem Vorgesetzten ein Gespräch führen. Ihre Ausführung klingen leider nicht danach, dass es sich um einen Chef handelt, der leicht zugänglich wäre. Vielleicht wäre es eine Option, dass Sie nach einem Feedback-Gespräch zu Ihrer Leistung fragen und wenn etwas kritisches angemerkt wird, Sie diesen Moment nutzen, um die Arbeitsbedingungen usw. zu thematisieren.

    Die Reaktion der Berufsschule ist wenig hilfreich, entspricht leider jedoch einer von vielen Umschülern so erlebten Erfahrung. Im dritten Ausbildungsjahr wird letztlich der Ausbildungsstoff wiederholt und teilweise werden auch Probeklausuren geschrieben. Vielleicht können Sie über die Berufsschule an Materialien des 3. Jahres und insbesondere Testklausuren kommen. Sie werden sehen, das kein neuer Lernstoff enthalten ist.

    Wenn die Ausbildung mit einer IHK-Prüfung endet, dann könnten Sie auch in Erfahrung bringen, ob es bei dem regional zuständigen IHK-Büro eine Ansprechperson für Auszubildende gibt. Dort ist man dann auch für Umschüler zuständig und Sie bekommen dort weitere Tipps.

    Leider ist es oft so, dass Vorgesetzte den eigenen Stress an ihre Mitarbeiter weitergeben. Das geschieht nicht selten unbewußt und ohne Absicht. Viele sind sich nicht bewusst, dass so der erlebte Stress multipliziert wird. Als Mitarbeiter sind Sie dem unfreiwillig ausgesetzt und werden nun in die schwierige Situation gebracht, dass Sie sich schützend abgrenzen müssen.

    Unterstützende Schritte für Ihre mentale Gesundheit können hier sein:
    1. Machen Sie sich bewusst, was Ihre Aufgaben sind und konzentrieren Sie sich auf dich.
    2. Beobachten Sie das Verhalten Ihres Chefs. Besteht gerade wirklich eine stressige Ausnahmesituation, in der alle anpacken müssen oder gibt er lediglich ungefiltert den selbsterlebten Druck weiter? Es hilft teilweise sehr, dass man versucht, den Menschen zu verstehen, der für die negative Emotion sorgt, da sich so manchmal die eigenen Gefühle verändern oder sogar auflösen. Eigentlich ist Ihr Chef wirklich ein unreflektierter Charakter, wenn er keine professionellen Umgang mit seinem Stress hat…

  28. Hallo meine Name ist Enzo und bin 34 Jahre alt und mache seit März 2020 eine Umschulung zum Veranstaltungskaufmann.
    Leider geht es mir psychisch gar nicht gut: Mein Umschulungsbetrieb beansprucht mich 24 Stunden, selbst nachts bekommt man Nachrichten vom Chef. In der Berufsschule wird mir gesagt, da ich nur 2 Jahre Umschulung habe, müsste ich selbst schauen wie ich ans lernen komme (Abschlussprüfung), da man erst ab dem 3. Ausbildungsjahr auf Prüfungen vorbereitet wird. Von meinen Chef eine Hilfe zu erhalten ist aussichtslos

    Heute habe ich mit meine Ärztin drüber gesprochen und sie hat mir gesagt, ich soll bloß aufpassen und nicht so viel tun, weil könnte ganz schnell zu einem burn out kommen kann (meiner Meinung nach habe ich den schon). Meine Angst ist, was ist, wenn ich jetzt alles abbreche und dann eine Riesenrechnung auf mich zu kommt?

    Bin richtig am verzweifeln.

    Kann mir einer einen Tipp geben ?

    Lg enzo

  29. Liebe Anke,

    herzlichen Glückwunsch!!! Wir freuen uns sehr von Ihrem Erfolg zu hören! Sie haben sich selbst bewiesen, dass Sie sich viel mehr zutrauen dürfen und sich auf Ihre Fähigkeiten verlassen können.

    Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen für die nächsten Schritte zu Ihrem Ziel und alles Gute!

  30. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich bin froh, dass ich auf Ihren Rat gehört habe und kann Ihnen mitteilen, dass Ihnen hier jemand schreibt, die alle Prüfungen, schriftliche und praktische, wie auch immer bestanden hat.
    Jetzt fehlen mir noch Excelkurs, SAP, Führerschein Auto und Gabelstaplerschein.

    MfG

    Anke

  31. Hallo Levo,

    danke für Ihre Anfrage.

    Zunächst: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie von einem Behördenmitarbeiter unfair behandelt werden, dann sollten Sie immer einen Widerspruch einlegen, da Sie als Bürger einen Anspruch auf eine sachliche und inhaltlich richtige Verwaltungsentscheidung haben. Der Widerspruch wird von einem anderen Mitarbeiter beantwortet und so eine Überprüfung des Entscheidung ermöglicht.

    Wenn wir Sie richtig verstehe, dann haben Sie seit dem 01.10.2019 ALG1 bezogen. Ab Juli 2020 haben Sie sieben Monate an der Umschulung zum Zerspanungsmechaniker teilgenommen, waren dann ab Anfang März 2021 zehn Wochen krankheitsbedingt nicht zur Teilnahme fähig und bekamen dann Anfang Mai 2021 ein Schreiben, dass Sie Ihre Umschulung nicht fortsetzen dürfen, da Sie keinen ALG1-Anspruch mehr haben würden. Wir fragen uns, wie lange Sie ALG1 beziehen durften und bis wann. Als Sie damals (2019) ALG1 beantragt haben, sowie als die Umschulung bewilligt wurde, müssten Sie je einen Bescheid bekommen haben, wie lange Ihr Anspruch auf ALG1 dauert (Leistungszeitraum). Überprüfen Sie, ob der Zeitraum richtig berechnet wurde und schon abgelaufen ist.

    Wir würden an Ihrer Stelle unbedingt einen Widerspruch schreiben, in dem Sie sachlich und nüchtern anfragen,
    1. warum Sie die Umschulung nicht fortsetzen dürfen, wenn Sie noch einen Anspruch auf ALG1 haben sollten und zusätzlich wollen Sie wissen,
    2. angenommen, Sie haben keinen Anspruch auf ALG1 mehr, warum Sie die bereits begonnen Umschulung nicht über Hartz4 fortsetzen dürfen (oder sind Sie an das Jobcenter für einen neuen Bildungsgutschein verwiesen worden?)

    Sie erwähnen ALG2 nicht, weshalb wir uns fragen, ob Sie gerade ALG2 beziehen und so die Umschulung fortsetzen könnten. Sie haben schließlich schon ein Drittel der Umschulung absolviert, wenn wir Ihre Schilderungen richtig verstanden haben.

    Am besten schreiben Sie uns nochmals und erklären kurz,
    – bis wann Ihre ALG1 ursprünglich festgesetzt war und was bei der Bewilligung der Umschulung zum ALG1-Bezug erklärt worden war,
    – ob Sie jetzt schon ALG2 beziehen und seit wann,
    – oder ob die Arbeitsagentur Sie an das Jobcenter verwiesen hat und
    – was der Aufhebungsgrund für den Bildungsgutschein war (Nur weil der ALG1-Anspruch nicht mehr besteht ohne Verweis auf die Möglichkeit, die Umschulung über ALG2 fortzusetzen?)
    mschulung nicht mit Hartz4 fortsetzen dürfen.

    Bis dahin alles Gute!

  32. Hallo,
    hoffe das ich hier eine Antwort finde! Nach 26 jahre bin ich leider arbeitlos geworden weil die Firma nach Ausland umgezogen ist.Ich habe dann von Arbeitsamt eine Umschulung empfohlen bekommen als Zerspanungmechaniker wo ich dann auch am 22.7.2020 gestartet habe !Am 3. märz hab ich dann mit beiden Füßen probleme gekriegt so das ich fast gar nicht mehr laufen konnte wo ich dann ca. 10 wochen gebraucht habe wieder gesund zu werden.Davon waren 6 wochen krankzeit vom Arbeitsamt und 4 wochen Krankenkasse.Ich wollte nach genesung fortfahren mit der Umschulung wodrauf der arbeitsamt ablehnt weil ich 6 wochen krank war und ich nicht mehr Alg1 beziehen kann.arbeitslos bin ich am 01.10.2019 geworden wo ich dann auf der Suche nach neuen Job war aber dann die super Corona eine Strich durch die Rechnung gemacht hat.deshalb konnt ich auch erst am 22.07.2020 mit der Umschulung angefangen.die Frage ist jetzt lohnt sich ein Wiederspruch oder ist mein Sacharbeiter total unfair so das er mir das leider nicht gönnt?
    Mfg

  33. Hallo Anke,

    danke für Ihre Nachricht.

    Auch wenn es leichter gesagt als getan ist, gehen Sie nicht von der Vornahme aus, dass Sie die schriftlichen Prüfungen nicht schaffen können. Das entzieht Ihnen die Energie, die Sie für die nächsten Schritte auf dem Berufsweg benötigen.

    Die Zeit zu Ihrem Prüfungstermin drängt, deswegen sollten Sie sofort aktiv werden.
    1. Was alles denkbar ist, wissen letztlich nur Sie sicher. Sprechen / schreiben Sie Dozenten, die als Coach in Betracht kommen könnten direkt an. Fragen Sie konkret nach, ob diese Person Ihnen helfen kann. Dabei müssen Sie hinsichtlich Zeit und Energie realistisch sein, aber so können Sie vielleicht wichtigen Input bekommen.
    2. Suchen Sie ggf. auch außerhalb nach Hilfe, zum Beispiel über eine Kleinanzeige. Fragen Sie konkret nach, ob Ihnen jemand bei dem Problem X helfen kann.
    3. Informieren Sie unbedingt die Kostenstelle (Arbeitsagentur, Jobcenter etc.), dass Sie Unterstützung brauchen.
    4. Fragen Sie im Bekanntenkreis nach, vielleicht gibt es dort jemanden der Ihnen helfen kann. Wenn Sie Kontakt zu anderen Umschülern haben, schlagen Sie eine Lerngruppe vor. Bringen Sie sich mit Ihren Stärken ein und profitieren Sie von den Stärken der anderen.

    Machen Sie sich auch klar, dass es nicht aller Tage Ende ist, wenn Sie tatsächlich die Prüfung nicht bestehen sollten. Nehmen Sie den Druck möglichst von sich.

    Wir drücken Ihnen für Ihren Prüfungen die Daumen und wünschen Ihnen alles Gute!

  34. Guten Tag,
    aktuell mache ich eine Umschulung zur Fachkraft für Lagerlogistik, habe Anfang Mai schriftliche Prüfung. Die ich vermutlich nicht bestehen werde, nicht weil ich zu faul zum Lernen bin, sondern weil mir lernen generell schwerfällt. Ich hatte bei der Anmeldung bei der DEKRA gleich gesagt, dass ich das gerne machen möchte, ich aber Lernprobleme habe speziell Computer und Mathe. Das wurde freundlich weggelächelt mit den Worten, dass man das hinbekäme. Die das sagte, arbeitet da nicht mehr. Ich bräuchte einen Coach, der mit mir zusammen übt. Entweder findet sich da keiner oder es fehlt die Lust. Anhand alter Prüfungsunterlagen merke ich, dass das alleine weiterüben mich nicht weiterbringt.
    Module wurden von mir bei den Prüfungen mit 60- 80% abgeschlossen.
    Was kann ich tun?

  35. Hallo Tim,

    danke für Ihre Frage.
    Wir gehen davon aus, dass Sie mit dieser Begründung die Umschulung ohne Rückforderung abbrechen können. Sie sollten allerdings zuvor mit dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur reden und über Ihre Beweggründe informieren.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und für Ihr Studium viel Erfolg!

  36. Hallo ich bin Tim,

    ich habe vor 2 Monaten mit der Umschulung zum Bürokaufmann begonnen. Ich hatte mich letztes Jahr bei einer Verwaltungsfachhochschule beworben. Die Bewerbungsgespräche gingen den gesamten Februar und März. Jetzt habe ich da eine Zusage. Ich würde bei dem Studium direkt von einer Behörde eingestellt werden und sofort Geld verdienen. Ich würde dem Staat dann nicht mehr auf der Tasche liegen und hätte quasi sofort einen Job. Ist das ein triftiger Grund abzubrechen? Müsste ich das Geld des Bildungsgutscheins und das Arbeitslosengeld, was ich die letzten 2 Monate bekommen habe, zurückzahlen?

  37. Hallo Angelo,

    danke für Ihre Nachfrage.
    Wenn bei Ihnen keine Regelung getroffen wurde, dass Sie im Falle eines Abbruchs einen Anteil zahlen müssen, dann kann dies auch im Nachhinein nicht gefordert werden. Es ist unwahrscheinlich, dass die Schule nicht mehr mit Ihnen zusammenarbeiten möchten, denn sie wird weiter von der Bundesagentur für Arbeit für Ihre Umschulung bezahlt. Machen Sie sich also hier keine Sorgen….

    Wenn Sie Probleme haben ein Praktikum zu finden, dann empfehlen wir Ihnen, die Situation immer transparent zu machen. Sagen Sie der Schule Bescheid, informieren Sie den zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur / beim Jobcenter. Wenn Sie darüber sprechen, ergeben sich vielleicht noch andere Möglichkeiten, in jedem Fall kann Ihnen nicht später ein Vorwurf gemacht werden.

    Konzentrieren Sie Ihre Energie auf Ihre Umschulung und deren erfolgreichen Abschluss. Fachinformatiker sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt und niemand weiß, wie sich die Arbeitsmarktsituation in 2021 und später entwickeln wird. Eine frisch abgeschlossene Ausbildung wird Ihnen sicherlich hilfreich sein.
    Glauben Sie an sich und versuchen Sie Ihren gesamten Focus auf die Umschulung zu legen, so dass es in naher Zukunft für Sie unterschiedliche Optionen gibt! Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  38. Hallo! Bin jetzt genau 1 Jahr in der Umschulung zum Fachinformatiker. Mit Höhen und Tiefen hab leider ca. 80 Fehltage schon und davon sind welche entschuldigt und ein paar nicht. Dadurch das wir 3 Praktikumsblöcke a 2 Monate haben wäre unser erstes Praktikum Ende Februar Anfang März gewesen aber dann passierte das womit niemand gerechnet hat; CORONA. Jetzt haben wir wieder Praktikum allerdings habe ich noch nichts finden können bzw. nur Absagen bekommen. Was kann im schlimmsten Fall passieren? Droht mir der Abbruch? Muss ich dann alles zurückzahlen? Kann mich mein Träger (Schule) rausschmeißen? In der Eingliederungsvereinbarung steht nichts von Kosten zurückzahlen.

    MfG

  39. Hallo Andreas,

    danke für das Feedback. Es ist immer schön zu hören, wenn das Jobcenter eine nachhaltige Entscheidung im Einzelfall trifft und eine zweite Chance gibt.
    Auf Ihrem weiteren Weg alles Gute und viel Erfolg!

  40. Hallo,

    hatte dasselbe Problem. Umschulung zum steuerfachangestellten, kam mit der Schule nicht klar, wurde auch rausgeworfen. Habe allerdings die Zwischenprüfung bestanden. Bin dann in H4 gerutscht, bekam aber vom Jobcenter eine neue Chance. Bin jetzt seit Dezember 19 auch bei einem anderen Bildungsträger. Alles gut jetzt.

    Viele Grüße

  41. Hallo Daniel,

    danke für Ihre Nachricht.

    Zunächst möchten wir Ihnen ans Herz legen, dass Sie kritisch analysieren, was passiert ist und wie es zu der Entwicklung bis zur vorzeitigen Beendigung der Umschulung gekommen ist. Gleich was die Zukunft bringt, Sie möchten verhindern, dass es nochmal einen ähnlichen Verlauf gibt.

    Zweitens – wenn es Ihnen schlecht geht und Sie ahnen, dass Sie eine psychische Erkrankung haben, dann nehmen Sie dieses Leid bitte ernst und suchen sich professionelle Hilfe. Fragen Sie bei Ihre Krankenkasse nach und lassen Sie sich einen Therapeuten empfehlen. Dort ist oft bekannt, wo freie Therapieplätze zu bekommen sind. Wenn Sie sich persönlich beraten lassen wollen, suchen Sie nach Sozialberatungsstellen für psychische Erkrankungen in Ihrer Region. Im akuten Fall kann Ihnen auch ein vorübergehender stationärer Aufenthalt in einer Psychiatrie oder der Besuch einer Tagesklinik Aufschluss bringen, was Ihnen fehlt und welche Unterstützung Sie brauchen.

    Zu Ihrer eigentlichen Frage 🙂
    Das Jobcenter finanziert Ihnen eine Umschulung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Förderbedarf ist bei Ihnen wohl unstrittig. Offen kann aber durchaus die Frage sein, ob Sie psychisch die Kräfte haben, eine Umschulung zu absolvieren. Reflektieren Sie Ihre Situation und überlegen Sie was langfristig am besten für Sie ist: Gesundheit Priorität geben? Schnell möglich in die nächste Umschulung? etc. Wenn Sie beim Gesprächstermin im Jobcenter unreflektiert über den Abbruch sprechen (zB dem Arbeitgeber die alleinige Verantwortung dafür geben), dann wird Ihnen das für eine erfolgreiche Bewilligung nicht hilfreich sein.

    Das Jobcenter hat einen Tendenz, ältere Arbeitnehmer möglichst erst mit Kursen zu fördern, bevor ein Jobwechsel finanziert wird. Bei jüngeren Menschen und insbesondere solchen ohne Berufsausbildung ist uns das nicht bekannt. Wir vermuten stark, dass langfristig Ihr Weg über eine Umschulung ins Berufsleben sein wird. Denkbar wäre aber, dass das Jobcenter zunächst einen Kurs vorschlägt, sozusagen als Test, ob Sie diesen absolvieren können und wenn nicht, dann würde wohl eine Umschulung vorerst zurückgestellt werden.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute, Kraft und Energie.

  42. Hallo,

    ich wurde leider aus meiner Umschulung nach 5 Monaten raus geworfen. Das Arbeitsamt wollte mich wegen einer neuen Umschulung zum Berufs psychologischen Dienst schicken, war dort auch angemeldet. Dann rief mich vor kurzem meine Beraterin vom Arbeitsamt an und sagte, das ich momentan keine Umschulung mehr übers Arbeitsamt machen kann. Ich soll es über das Jobcenter probieren wo ich jetzt ab nächster Woche bin.

    Ich besitze keine Ausbildung und mir geht es schon psychisch sehr schlecht deshalb. Meinen Sie ich habe über das Jobcenter eine Chance eine 28 Monatige Umschulung für fast 40.000 € bezahlt zu bekommen?

    Habe gehört das die Jobcenter ungerne Umschulungen bezahlen sondern lieber irgendwelche Kurse…
    Dann kommt mit Sicherheit noch dazu, das ich vor kurzem raus geworfen wurde…

  43. Hallo Sandra,

    wir freuen uns sehr über diese positiven Entwicklungen! Verraten Sie uns den Bildungsträger? Dann können wir mit guten Gewissen Empfehlungen für den Anbieter aussprechen.
    Herzlichen Dank!

  44. Hallo,

    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
    Ich möchte nur kurz eine Rückmeldung geben. Heute fand das Gespräch mit dem Bildungsträger statt. Dieser befürwortet einen Abbruch, mir wurde jedoch die Möglichkeit gegeben, im Januar und Februar ein individuelles Einzelcoaching zur Prüfungsvorbereitung zu machen und dann die Zwischenprüfung extern abzulegen und das selbe nochmals für die Abschlussprüfung, wobei aufgrund der Berufserfahrung (6 Jahre Büro) auch kein Praktikumgemacht werden müsste. Diesen Vorschlag möchte der Bildungsträger auch dem Jobcenter so mitteilen und wir hoffen alle, das dem zugestimmt wird. Dann hätte ich auf jeden Fall meinen Abschluss.
    Das Gespräch mit meiner Vermittlerin steht noch aus, da ich noch auf einen Termin warte. (Hier haben die Jobcenter noch keine öffentlichen Sprechzeiten)
    Aber sie ist darüber auch schon informiert.

    Aber ich danke Ihnen auch für die Aufzählung Ihrer Möglichkeiten, denn das hatte ich noch gar nicht in Betracht gezogen. Zumindest schau ich gerade positiver in die Zukunft.

    Vielen lieben Dank auch für die Genesungswünsche, auch wenn noch ein langer Weg vor uns liegt. Aber wir wollen und werden es schaffen.

    LG Sandra

  45. Hallo Sandra,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    1. Nach unserer Erfahrung würden Sie bei einem Abbruch nicht an den Kosten beteiligt werden. Bei dem von Ihnen beschriebene Sachverhalt kann kein freiwilliger Abbruch angenommen werden. Die wochenlangen Krankschreibungen machen Ihren Abbruchsgrund auch glaubhaft.

    Da Sie nur einen Gesprächstermin beim Bildungsträger erwähnen, dieser Hinweis: Sie sollten die Umschulung beim Bildungsträger nicht abbrechen, bevor Sie nicht auch mit dem Arbeitsamt / Jobcenter gesprochen haben. Ist die Behörde bei der Entscheidung eingebunden, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass Sie auf einmal einen Kostenbescheid bekommen könnten.

    Man weiß dennoch nie, was einen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt manchmal antreibt und raten Ihnen, falls Sie doch einen Kostenbescheid bekommen sollten, in jedem Fall juristischen Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht einzuholen. Über einen Rechtsberatungsschein (bekommen Sie meist beim Amtsgericht) können Sie die Kosten der Erstberatung auf 15 Euro reduzieren.

    2. Unser Gedanke wäre auch eine Umschulung in Teilzeit gewesen – schade, dass es bei Ihnen nicht möglich ist. Sie sollten (trotz der Sorge um die Gesundheit Ihrer Tochter) Ihre Berufsbildung in irgendeiner Form weiterverfolgen. Haben Sie schon über eine Art Umschulung von Zuhause nachgedacht? Es handelt sich hierbei um Bildungsangebote an Fernschulen, deren Kursgebühren Sie regelmäßig über einen Bildungsgutschein des Jobcenters finanzieren lassen könnten. (Vielleicht lässt sich dies auch gleich mit dem Gespräch zum Abbruch verbinden, denn es muss je irgendwie weiter gehen.)
    Sie können sich direkt bei den Anbietern Informationen zum Fernkurs und erste Probelektionen zuschicken lassen – kostenfrei und ohne Vertragsbindung, vier Wochen Probestudium möglich:

    IT-Bürokraft am ILS: Dauer 18 Monate bei 9 Stunden pro Woche
    Bürosachbearbeiter am ILS: Dauer 18 Monate bei 9 Stunden pro Woche
    Medizinische Schreibkraft bei der SGD: Dauer 12 Monate bei 12 Stunden pro Woche
    Office-Manager bei der SGD: Dauer 21 Monate bei 9 Stunden die Woche

    Interessant könnte auch der SGD-Fernkurs Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation mit IHK-Prüfung sein. Zulassungsvoraussetzung sind 5 Jahre Berufserfahrung im Büro und er dauert 18 Monate bei 12 Stunden wöchentlichem Selbststudium.

    Natürlich kann jeder Kurs ohne Mehrkosten auch schneller absolviert oder zeitlich verlängert werden.

    Wir wünschen Ihrer Tochter von Herzen alles Gute und Ihnen viel Energie und Erfolg für den weiteren Werdegang!

  46. Guten Tag,

    vorweg zum Verständnis. Ich bin alleinerziehend und habe eine 5 jährige Tochter mit Pflegegrad 2.
    Bis zu Ihrer Geburt habe ich als ungelernte Bürokraft gearbeitet.
    Nachdem sich die Gesundheit meiner Tochter halbwegs stabilisiert hat, wollte ich gern wieder im Büro arbeiten, jedoch nicht mehr als ungelernt. Daher habe ich mich um eine Umschulung bemüht, welche ich durch das Jobcenter auch genehmigt bekommen habe. Allerdings in Vollzeit, Teilzeit wird hier leider nicht angeboten. Gut, dachte ich, bekommen wir hin.
    Diese fing im Februar 2019 an. Ab da ging meine Tochter dann 8 Stunden in die Kita (vorher 5 Stunden). Ziemlich schnell war es dann so, das sie ständig krank war, eine Woche Kita, eine Woche krank. Manche Krankheitstage konnte ich durch Oma abdecken, so das ich in die Schule konnte. Im Februar 2020 hatte ich jedoch bereits 43 Fehltage, wäre aber noch zur Zwischenprüfung zugelassen worden. Diese wurde bedingt durch Corona aber auf Herbst 2020 verschoben.
    Meine Tochter war dann Coronabedingt 12 Wochen zuhause und in der Zeit das gesündeste Kind. Ab dem 2. Juni öffnete die Kita wieder und ab da musste sie wieder in die Kita, jedoch nun 11 Stunden, da ich ins Praktikum musste. Das ging genau anderthalb Wochen gut, danach musste sie 2 mal mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden, weil sie einfach umgefallen ist und bewusstlos geworden ist. Organisch ist bei ihr alles in Ordnung, inzwischen gehen die Ärzte von einer psychischen Belastungsstörung aus. Seit nunmehr 6 Wochen sind wir krank geschrieben. Sie befindet sich in der Wiedereingliederung in die Kita, jedoch darf sie aus ärztlicher Sicht nicht mehr als 5 Stunden in die Kita. Dazu wird sie auch noch eine psychologische Langzeittherapie bekommen.
    Da ich die weitere Betreuung aber nicht mehr abdecken kann und auch gar nicht mehr weiß, wie ich Umschulung, Kind, Therapien (sie bekommt außerdem noch Logo und Ergo)
    Unter ein Hut bekomme, liegt es für mich nah, die Umschulung hier abzubrechen. Ein Gespräch beim Bildungsträger steht schon terminlich fest. Jedoch hab ich bedenken, das ich dann Gelder ans Jobcenter zurück zahlen muss. Da ich Alg 2 beziehe, wäre das ganz schön arg. Diese finanziellen Sorgen belasten mich neben der psychischen Verfassung meiner Tochter auch ganz schön im Magen.
    Würde der Gesundheitszustand meiner Tochter einen Abbruch ohne Rückzahlung rechtfertigen?

    LG Sandra

  47. Hallo Martin,

    danke für Ihre Nachricht. Was für eine frustrierende Situation…

    1. Nein, wir halten es für ausgeschlossen, dass Sie eine Zahlungsaufforderung für das vergangene Jahr bekommen, wenn der Umschulungsanbieter die Umschulung abbricht. Sie selbst sollten natürlich auch keinen Abbruch erklären, sondern (so wie Sie es bereits machen) sich um einen Praktikumsplatz bewerben. Wird die Umschulung seitens Umschulungsanbieter oder dem Arbeitsamt beendet und Sie zur Kasse gebeten, dann ist das ein Fall für einen Fachanwalt für Sozialrecht.

    2. Wenn Sie nur einen Praktikumsplatz in 160km Entfernung bekommen, dann müssen Fragen wie Übernahme der Fahrtkosten schriftlich vom den Arbeitsagentur zugesagt werden. Was Sie akzeptieren „müssen“, können wir nicht einschätzen. Eine Pendelstrecke von 160km täglich ist meist nicht angenehm, aber auch nicht sehr ungewöhnlich. In Anbetracht der schwierigen Zeit momentan und der sich ankündigenden Rezession, ist es vielleicht besser jetzt noch ein Praktikum unter ungünstigen Umständen zu absolvieren, als mit einer „halben“ Umschulung auf dem Arbeitsmarkt zu stehen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  48. Guten Tag,

    ich nehme seit August 2019 an einer Umschulung zum Mediengestalter teil. Meine letzte Klausur ist geschrieben und mit einem Gesamtschnitt von 1,4 bin ich auch ganz gut dabei. Seit dem 7 Juli 2020 müsste ich jedoch bereits einen Praktikumsplatz haben, den ich leider nicht habe. Aufgrund von Corona und anderen Gründen können die Agenturen mir keinen Platz anbieten. Nach 30 Bewerbungen und ein paar Telefonaten bin ich immer noch erfolglos. Sollte jetzt die Umschulung abgebrochen werden, aufgrund das ich keinen Praktikumsplatz habe, wäre das dann mein Eigenverschulden? Ich habe Sorge, dass ich zur Kasse gebeten werde, und das 1. Jahr der Umschulung zurückzahlen muss. Mittlerweile erhalte ich nur noch von der Schule Vorschläge für einen Betrieb, bei denen ich täglich insgesamt 160 km fahren müsste. Daher meine 2 größten Fragen:

    1. Muss ich in diesem Fall das Geld dem Arbeitsamt zurückzahlen?
    2. Muss Angebote annehmen, bei denen ich 160 km täglich fahre?

  49. Hallo Aleksandra,

    danke für Ihre Nachricht.

    Lesen Sie bitte folgenden Artikel zum Thema Schwangerschaft während der Umschulung und schreiben Sie gerne noch einmal dort einen Kommentar, wenn Ihre Fragen unbeantwortet sind.

    Zu Ihren Fragen:
    Ja, wenn Sie die Umschulung abbrechen, dann besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass Sie zur Kasse gebeten werden. Eine Schwangerschaft ist jedenfalls solange Sie nicht von einem Arzt krankgeschrieben werden würden, kein Grund für einen Abbruch. Eine Berufstätige in Ihrer Situation (vorausgesetzt Sie leiden nicht unter Beschwerden, Risikoschwangerschaft etc.) würde ja auch weiter bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeiten.

    Wenn Sie abbrechen, dann bekommen Sie das ALG1 weiterbezahlt, wenn Ihnen noch etwas von dem ursprünglichen Anspruch (12 Monate) zusteht. Sie wissen, dass bei einer Umschulung der Bezug von ALG I verlängert werden kann und Sie mehr Geld bekommen (Mehraufwand bei Umschulung), als Ihnen nach ALG1 zusteht. Das gilt natürlich aber nur, wenn Sie weiter an der Umschulung teilnehmen. Andernfalls fallen Sie auf die ursprüngliche Höhe zurück.

    Nach einem Abbruch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmal eine Umschulung beantragen. Vorsicht: Die finanzielle Situation kann dann aber eine andere sein, denn ist das ALG1 aufgebraucht, wird das Übergangsgeld während der Umschulung nach Hartz4 berechnet.

    Wenn Sie die Umschulung bis zum Mutterschutz weiterführen, dann kann die Umschulung zu einem späteren Zeitpunkt an der selben Stelle fortgesetzt werden. Wenn Sie sich für den selben Anbieter entscheiden, kann dies in der Zukunft meist nahtlos gelingen.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute Für Sie und Ihr Kind!

  50. Hallo Gerda,

    danke für Ihre Nachricht.
    Die Maßnahme Gabelstapler-FS ist seit einigen Jahren ein schlechter Witz (Nachfrage auf dem Stellenmarkt? Kaum.) und Ihr Frust ist sehr gut nachvollziehbar. Wenn Sie an der Maßnahme teilnehmen, dann machen Sie dem Ausbilder immer wieder klar, dass Sie überfordert sind, Sie Angst haben etc.

    Natürlich können Sie die Teilnahme verweigern. Ihr Sachbearbeiter kann (leider) im Gegenzug Ihre Bezüge reduzieren. Unsere Empfehlung: Recherchieren Sie nach Maßnahmen, die für Sie interessant sind und zB einen Bezug zu Ihrem bisherigen Arbeitsleben haben oder potenziell zu einem Job (bspw. auch ein Nebenverdienst) führen kann. Vielleicht können Sie dadurch die Maßnahme noch in eine Richtung lenken, die Ihnen einen tatsächlichen Vorteil im Berufsleben bringt.

    Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

  51. Ich bin seit dem 01.01.2020 Arbeitslos und habe eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für den Gabel-staplerschein bekommen. Bin 62 Jahre alt und fühle mich damit überfordert. Muss ich diese Massnahme annehmen oder kann ich diese verweigern?

  52. Guten Tag,
    Seit dem 01.08.2019 nehme ich an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Umschulung teil und ALGI bekomme. Jetzt bin ich schwanger und wollte fragen ob ich die Umschulung abbrechen kann ? Ich hatte schon einen Termin mit einem Berater von der Agentur für Arbeit gehabt und habe erfahren, dass ich bis Mutterschutz an die Umschulung teilnehem kann. Mich würde interresieren, was wäre wenn ich die Umschulung abbreche? Wird, in diesem Fall, der Kostenträger von mir eine Rückzahlung fordern? Werde ich weiterhin mein ALGI erhalten?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße

  53. Hallo Thomas,

    Ihre Situation ist eine andere, wenn Sie eine Umschulung abbrechen um arbeiten zu können. Natürlich sind Sie nicht durch die Umschulung gehindert eine neue Stelle anzutreten. Sie liegen mit Ihrem Bauchgefühl richtig.
    In der Regel werden Umschulungen abgebrochen, da das Interesse wegfällt etc. und die ehemaligen Umschüler sind anschließend wieder arbeitslos. Für den freudigen Fall, dass Sie in der nächsten Zeit eine Stelle angeboten bekommen, sollten Sie einfach dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter Bescheid geben, damit die Umschulung sauber gekündigt wird.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

  54. Hallo,
    war 10 Monate in einer Transfergesellschaft, seid dem 01.06.2020 arbeitslos.
    Habe einen Bildungsgutschein bekommen und mache eine Umschulung ab dem 01.07.2020 zum Anlagenmechaniker.
    Habe aber eine Menge Bewerbungen laufen, die sich wegen Corona noch nicht gemeldet haben.
    Wenn ich jetzt eine Zusage bekomme für einen guten Arbeitsplatz, kann ich den Arbeitsplatz dann nicht annehmen???
    Das ist doch Kontraproduktiv, dadurch das ich den Arbeitsplatz annehme spart das Arbeitsamt eine Menge Geld.

  55. Vielen Dank für die Antwort!

  56. Hallo Baybars,

    danke für Ihre ausführliche Nachricht.
    Sie können davon ausgehen, dass Sie nur das zweite Jahr wiederholen müssten.

    Die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall, ob und wieviel sie an Umschulungskosten im Falle eines Abbruchs verlangt. Es handelt sich nicht um einen Automatismus. Als Grund ungeeignet ist sicherlich der finanzielle Aspekt. Wenn Sie sich für einen Abbruch entscheiden, dann stützen Sie lieber Ihre Argumentation auf einen sich verschlechternden Gesundheitszustand. Aber inwiefern das plausibel ist, können wir aus der Ferne nicht beurteilen…

    Erlauben Sie uns folgende Anmerkung: Mit 27 Jahren haben Sie nach den aktuellen Regelungen zum Renteneintritt 40 Jahre Berufsleben vor sich. Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber scheint zwar ideal, aber sollten Sie den Arbeitsplatz verlieren (das ist zum Beispiel unverschuldet durch eine Arbeitgeberinsolvenz denkbar), dann finden Sie sich als ungelernte Kraft mit gesundheitlichen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Das muss nicht, aber kann in einigen Jahren zu schmerzhaften finanziellen Einschnitten führen.

    Auch wenn es sich jetzt anderes anfühlt, rückblickend wird sich im Falle eines Abbruchs das eine Jahr mit besseren Finanzen langfristig vermutlich weniger auf Ihr Familienleben auswirken. Viele Umschüler gründen während der Ausbildung einen Familie und sollte Sie nicht davon abhalten, wenn es Ihr Wunsch ist.

    Wenn Sie sich für die Fortsetzung der Umschulung entscheiden, dann ist es wichtig, dass Sie eine Gleichbehandlung durchsetzen. Sie treten in Prüfungen unter anderen Voraussetzungen an, die berücksichtigt werden müssen. In Ihrem Fall heißt dies, dass Ungleiches nicht gleichbehandelt werden darf. Prüflinge mit körperlichen Einschränkungen sind erleichterte Prüfungskonditionen zu gewähren um einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Wenn Sie zum Beispiel besser auf einer Tastatur schreiben können, dann sollte eine Prüfung am Computer möglich sein. Wenn Sie langsamer mit der Hand schreiben, dann haben Sie einen Anspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit usw.

    Leider bekommen körperlich eingeschränkte Umschüler solche Vergünstigungen nicht automatisch angeboten, sondern müssen für sich eintreten. Wir haben bei Ihnen aber keinen Zweifel, dass es Ihnen gelingen wird.

    Abschließend können wir Ihnen nur raten, dass Sie Ihre Situation unter langfristigen Aspekten betrachten und auf diesem Weg die für Sie richtige Entscheidung treffen. Wir wünschen Ihnen dabei alles Gute!

  57. Hallo, im September 2016 war ich im letzten Lehrjahr meiner damaligen Ausbildung zum Industriemechaniker. Ich hatte einen schweren Autounfall, wodurch ich mir am Fuß und an meiner Hand schwere Verletzungen zog. 2 Jahre lang war ich krankgeschrieben und da mein Arzt das Arbeiten im Stehen für unmöglich hielt, was auch stimmte, musste ich meine Ausbildung zum Industriekaufmann abbrechen.

    Juni 2018 startete ich eine Umschulung zum Industriekaufmann über die Agentur für Arbeit.
    Ab März 2019 hat meine Hand angefangen zu schmerzen, aufgrund Arthrose am Handgelenk. (Folgeschäden vom Autounfall 2016)
    Ich habe versucht, das einige Monate durchzuhalten jedoch wurden die Schmerzen bis Juli 2019 so stark, dass ich nicht mal mehr normal meine Hände waschen konnte. Also bin ich seit Ende Juli 2019 bis heute krankgeschrieben. (Juni 2019 habe ich auch geheiratet)

    In der Zeit wurde ich zwei mal am Handgelenk operiert, bei der zweiten OP im Januar dieses Jahres wurde mein Handgelenk leider teilversteift. Wegen dem Corona-Virus kann ich auch seit 2 Monaten nicht mehr zur Physio- und Ergotherapie und meine Untersuchungstermine wurden auch abgesagt. Mein Krankengeld war nicht ausreichend für Miete- und Unterhaltskosten. Deswegen bekomme ich seit ein paar Monaten auch noch finanzielle Unterstützung vom Jobcenter.
    Ich hatte vor drei Monaten ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Es wurde mir dort gesagt, falls die Agentur meine Umschulung nicht mehr weiter unterstützt – da ich ja inzwischen schon über 8 Monate Krank bin und seit dem auch nicht in die Berufsschule kann – könnte ich direkt das Arbeiten im Büro anfangen, ohne meine Umschulung abzuschließen. Man würde mir auch nur Aufgaben geben, wodurch meine Hand wenig belastet wird. Mein Arbeitgeber ist sehr zufrieden mit mir und ich mit meinem AG auch.

    Vor kurzem habe ich jedoch erfahren, dass die Agentur die Fortsetzung der Umschulung akzeptieren würde. Ich weiß nur nicht ob ich nur das zweite Jahr wiederholen oder von Anfang an noch einmal beginnen muss.
    Ehrlichgesagt möchte ich jetzt beides nicht mehr, da ich immernoch krankgeschrieben bin und nicht weiß ob meine Hand mir während der Umschulung wieder schwierigkeiten machen würde. Normale sachen kann ich jetzt einigermaßen erledigen aber das Schreiben mit der Hand tut mir immernoch sehr weh. Wir möchten mit meiner Frau auch Kinder haben und normal leben können. Ich möchte keinen Aussetzer mehr in meinem beruflichen Leben haben. Alle meine Freunde in meinem Alter sind schon lange mit ihren Ausbildungen fertig und verdienen Geld. Ich möchte jetzt mit 27 auch endlich Geld verdienen. Vorallem, weil ich jetzt auch eine Familie gegründet habe.

    Es tut mir leid, dass ich so lange geschrieben habe und Ihnen die Zeit nehme.

    Kurzgefasst möchte ich die Umschulung abbrechen und das Arbeiten anfangen.

    Gründe dafür:
    – unklarheit, ob die Umschulung ohne Probleme fortgesetzt werden kann (gesundheitlich)
    – ich muss in der Schule sehr viel mit der Hand schreiben und bin wegen den Schmerzen fast nie mit gekommen. Wie sollte ich dann die Prüfungen schreiben?
    – den ganzen Unterrichtsstoff verpasst
    – finanzielle Gründe

    Müsste ich in diesem Fall der Agentur Kosten zurückerstatten?
    Welche Gründe sollte ich eher erwähnen und welche nicht?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

  58. Hallo Nastja,

    danke für Ihre Anfrage.
    Inwiefern die Agentur für Arbeit die Kosten Ihrer Umschulung von Ihnen zurückfordern kann, müsste in Ihrer Eingliederungsvereinbarung geregelt worden sein. Die Frage zur Rückforderung wird immer individuell entschieden, deswegen sind die Gründe relevant, derentwegen Sie sich gezwungen sehen, die Umschulung zu beenden.

    Ihre Heirat und der Wunsch in die Niederlande zu Ihrer Familie umzuziehen wird die Agentur für Arbeit vermutlich als freiwilligen Abbruch werten. Wir empfehlen Ihnen unbedingt das persönliche Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter.

  59. Hallo, ich habe eine Umschulung im Januar angefangen. Diese wird von der Arbeitsagentur finanziert.
    Dadurch das ich geheiratet habe, möchte ich ins Ausland zu meinem Mann ziehen und zwar in die Niederlande. Würde die Agentur die kosten zurückverlangen wollen / können?

  60. Hallo Marie,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Der Abbruch einer Umschulung kann in zweierlei Hinsicht zu Problemen führen: Sollten Sie eine andere Umschulung anschließend machen wollen, müssen Sie sich auf kritische Fragen einstellen. Zweitens können finanzielle Folgen auf Sie zukommen, da im Falle eines freiwilligen Abbruchs der Umschulung, der Kostenträger sich zumindest einen Teil des ausgegebenen Geldes von Ihnen zurückholen kann.

    Wenn Sie die Umschulung abbrechen möchten, sollten Sie dies auf keinen Fall tun, bevor Sie nicht mit Ihrem Kostenträger gesprochen haben. Es wird sonst in jedem Fall als freiwilliger Abbruch gewertet und Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Kasse gebeten.

    Als Argumente für einer vorzeitigen Beendigung der Umschulung eignen sich Ihr Kind nicht, da Sie die Umschulung mit Kind begonnen haben. Sie könnten jedoch überlegen, die Umschulung zukünftig in Teilzeit zu absolvieren. Bei einem Kind, das betreut werden muss, wird dies auch noch nachträglich genehmigt.

    Dass Sie sich mit dem Beruf nicht identifizieren können, also das Interesse an der Umschulung wegfällt, ist kein Argument für einen Abbruch. Dies sollten Sie im Gespräch mit dem Arbeitsamt oder der Rentenversicherung auf keinen Fall erwähnen.

    Muss eine Umschulung aufgrund von gesundheitlichen Problemen abgebrochen werden, dann wird in der Regel auf finanzielle Rückforderungen verzichtet und auch eine erneute Umschulung relativ einfach genehmigt. Gesundheitliche Probleme müssen von einer gewissen Dauer und gewisser Intensität sein. Sie brauchen hierfür ärztliche Atteste (nicht bloße Krankschreibung), die bestätigen, dass aus medizinischer Sicht, Sie aktuell für längere Zeit nicht die Umschulung machen können.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  61. Guten Tag. Folgendes Anliegen. Aktuell mache ich die Umschulung zur Steuerfachangestellten. Allerdings bin ich alleinerziehende Mama. Und dadurch sammeln sich eine Menge Fehltage so das ich mit den Unterrichtsstoff nicht mehr mitkomme. Generell habe ich Schwierigkeiten mich mit dem Beruf zu identifizieren. Ich kann noch so viel lernen, und die Noten passen einfach nicht. Zusätzliche Nachhilfe ist aufgrund von Zeitmangel nicht zu bewältigen. Das ganze artet langsam in gesundheitliche Probleme aus (Magenschmerzen und häufigere Migräneanfalle) wie ist es in diesem Fall mit einem Abbruch?

  62. Dann kann es leider sein, dass die ARGE bzw. der Kostenträger der Umschulung die Umschulungskosten ganz oder teilweise von Ihnen zurückfordert.

  63. Hallo, ich werde nächste Woche die Umschulung anfangen nur damit ich die Förderung bekomme. Ich habe mich aber davor für eine Ausbildung Platz ab September beworben, was passiert wenn ich die Stelle bekomme und ich die Umschulung abbrechen würde.
    Danke schön

  64. Machen Sie das! Ich halte das für die sehr gute Sache, wenn sie sich in Ihrem neuen Kreis um einen neuen Bildungsgutschein bemühen. Ich sehe das auch so wie Sie -dass Ihr Handeln Ihnen eher positiv angerechnet werden sollte. Viel Erfolg und berichten Sie bitte, wie es weiterging!

  65. Vielen Dank für die Rückmeldung.
    Nun steht es definitiv fest, das auch nach einem Umzug keine Möglichkeit der Weiterführung besteht. Es gibt zwar eine einzige Schule in der Umgebung von ca. 50km die ein ähnliches Modell anbietet, aber dieses würde in Vollzeit bedeuten und ich wäre mit den öffentlichen Verkehrsmittel von morgens um 5:34 Uhr bis abend 18:45 Uhr aus dem Haus. Mit zwei Kindern ist das fast unmöglich zu schaffen. Ansonsten habe ich auch feststellen dürfen, dass der Landkreis in den wir umziehen selbst die Umschulung der Steuerfachangestellten nicht fördert, sprich die Agentur für Arbeit in Heilbronn hätte gar keine Möglichkeit mir in Teilzeit die Umschulung in der Form weiterlaufen zulassen. Was ich mich dann Frage, wenn ich dann in dem neuen Landkreis als alternative etwas anbiete, könnten die mir einen erneuten Bildungsgutschein evtl. ablehnen auf Grund des Umzugs und der nicht Beendigung der Umschulung als Steuerfachangestellten oder sehen Sie das evtl. positiv da ich mir Mühe gebe um meinen Berufsweg trotzdem irgendwie erfolgreich noch abzuschließen? Hier geht es um eine Schulung zur Sachbearbeiterin für Lohn und Gehalt. Das ist ja ähnlich wie die Steuerfachangestellte nur eben spezialisiert auf ein Themenfeld und zeigt ja das ich mir Gedanken gemacht habe.
    Eine Sanktion wäre irgendwo ja auch unfair, da ich den Umzug ja nicht verschuldet habe, sondern aus Privaten Gründen ein Umzug nun mal sein musste. Ich meine bei meinem Mann, der ja Hauptverdiener bei uns ist, hat es ja berufliche Veränderungen gegeben. Eine doppelte Belastung in Form von Miete hätten wir uns gar nicht leisten können, wäre ja was anderes gewesen hätte ich auch etwas Geld verdient und vorhersehbar war das alles nicht, da mein Mann die Arbeitsstätte nach meiner Umschulung bekommen hatte und da nur in der Sprache war das er evtl. in naher Zukunft näher ziehen müsste auf Grund von Bereitschaft nur wann und ob überhaupt wurde jetzt eben beschlossen.

  66. Hallo Rachi,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wenn eine Umschulung wegen Umzug abgebrochen wird, dann hängt die Rückforderung des Kostenträgers auch davon ab, ob bspw. der Fahrtweg zur Umschulungsstätte nicht mehr zumutbar ist. Bei täglich 180km hin und zurück liegt eine Unzumutbarkeit nahe.

    Grundsätzlich entscheidet über die Frage, ob der Kostenträger Geld zurückfordern kann, allerdings die Wiedereingliederungsvereinbarung. Dort werden die Konsequenzen eines Abbruchs festgelegt. Fehlt eine Angabe zur Rückerstattung im Falle des Abbruchs, dann sollten Sie einen Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einlegen.

    Ich empfehle Ihnen zunächst dringend, die Umschulung nicht ohne vorheriges Gespräch mit dem Sacharbeiter der Agentur für Arbeit abzubrechen, da Sie im Gespräch Ihre Situation erklären und sich den Weg für eine zukünftige Umschulung freihalten sollten.

    Ich hoffe, die Antwort war Ihnen hilfreich.
    Viele Grüße

  67. Hallo, ich bin nun im 2. Ausbildungsjahr als Steuerfachangestellte.
    Leider müssen wir auch Grund beruflicher Veränderung meines Mannes umziehen. Da ich kein Führerschein habe und wir über 90 km wegziehen müssen werde ich die Umschulung in der Form nicht mehr weiter vorführen können. Nach einigen Recherchen habe ich nun auch noch erfahren, dass in dem Landkreis wo wir hinziehen, keine Schule oder Bildungsträger ist der die Steuerfachangestellte ausbildet bzw. die Agentur unterstützt das in dem Landkreis nicht.
    Wenn ich nun entscheide, die Umschulung zu beenden auf Grund des Umzugs, kann die Agentur von mir die kompletten Lehrgangskosten zurückverlangen. Ich meine wir können ja nix dafür das meinem Mann sein Arbeitgeber von ihm als Hauptverdiener verlangt umzuziehen bzw. wir das machen müssen, da Rufbereitschaft besteht, er aber täglich fast 70km zur Arbeit hat und eine Zweitwohnung da fehlt das Geld. Er arbeitet im Kreis Stuttgart und man kann sich ja vorstellen wie dort die Preise von kleinen Wohnungen sind.
    Danke schon mal für die HIlfe

  68. Hallo,

    danke für Ihre Nachricht. Grundsätzlich sollte es keinen Abbruch ohne vorherige Absprache mit dem Kostenträger geben. Bitte nehmen Sie Kontakt zu diesem (Jobcenter, BG etc.) auf, auch um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf zusätzliche Kinderbetreuung haben. Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, das PRaktikum zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen?

  69. Hallo. Ich mache seid 25.01.2019 eine Umschulung als Steuerfachangestellte und versuche nun einen Praktikumsplatz zu bekommen, nun sind nach 3 Absage und auf Nachfrage in meiner Stadt, alles Kanzleien voll. Ich besitze kein Auto und kann also auch nicht ohne weiteres in eine andere Stadt fahren. Wäre das ein begründeter Abbruchs Grund? Ich bin auch noch Alleinerziehend und wäre mit Bus und Bahn zu lange unterwegs um mein Kind rechtzeitig aus dem Hort zu holen. Muss ich wenn ich jetzt aufhöre, Strafe zahlen?

  70. Guten Tag Herr Haas,
    vielen Dank für Ihren detaillierten Bericht.

    Allgemein muss der erste Tag einer Umschulung nicht repräsentativ für die kommenden Monate sein, doch der von Ihnen geschilderte Sachverhalt lässt nichts Gutes ahnen, denn statt einer Führung durch den Umschulungsbetrieb und einer Einführung in die Ausbildungsabschnitte Ihrer Umschulung wurden Sie heute als ungelernte Arbeitskraft (dazu noch ohne angemessene Arbeitskleidung) eingesetzt.

    Unsere Empfehlung an Sie:
    1. Schreiben Sie alle Ihre bisherigen und künftigen Eindrücke auf, ebenso die von Ihren Kollegen geschilderten Sachverhalte.

    2. Suchen Sie sobald wie möglich ein Gespräch mit dem für Sie verantwortlichen Mitarbeiter des Kostenträgers. In dem Gespräch müssen die Missstände detailiert, aber sachlich und unaufgeregt geschildert werden. Ziel des Gesprächs: Der Kostenträger muss erkennnen, dass er dem Umschulungsbetrieb teuer eine Arbeitskraft bezahlt, die nicht angemessen ausgebildet wird.

    3. In diesem Gespräch machen Sie deutlich, dass Sie die Umschulung aufgrund der Mängel der Ausbildung nicht weiter fortsetzen möchten. Brechen Sie die Umschulung nicht ohne Gespräch mit dem Kostenträger ab. Sie sind zwar erst am Anfang der Umschulung un die angefallenen Kosten dürften sich in Grenzen halten, aber Kooperation mit Ihrem Kostenträger macht die Bewilligung einer neue Umschulung für Sie einfacher.

    4. Sie sollten sich weder kündigen lassen, noch Sanktionen des Kostenträgers (bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt meines Erachtens unwahrscheinlich, wenn vor dem Abbruch eine Gespräch mit dem Kostenträger geführt wird) akzeptieren. Sie sind schießlich für die Situation nicht verantwortlich und sollten keine Nachteile auf sich nehmen müssen. Ihr Ziel ist sicherlich weiterhin nur eine qualitativ hochwertige Umschulung.

    5. Sollten Sie trotz Gespräch mit dem Kostenträger nach dem Abbruch der Umschulung sanktioniert werden, dann besorgen Sie sich bitte mit Hilfe eines Anwalts für Sozialrecht einen Beratungshilfeschein für eine sehr kostengünstige Rechtsberatung und wehren Sie sich gegen die möglicherweise erteilten Sanktionen oder die auferlegten Umschulungskosten (hier würde ein entsprechender Bescheid ergehen, denn Sie mit Hilfe des Anwalts widersprechen / anfechten würden). Für gerichtlichen Rechtsschutz sind Sie sehr wahrscheinlich zur Prozesskostenhilfe berechtigt.

    Wenn Ihnen einen Lungenentzündung dignostiziert wurde, dann bestehen Sie auf eine Krankschreibung. Ihre Gesundheit muss immer an oberster Stelle stehen. Gute Besserung!

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den empfohlenen Schritten. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und schildern Sie uns zu gegebenen Zeitpunkt den Ausgang des Gesprächs mit dem Kostenträger und die weitere Entwicklung Ihrer Umschulung. Herzlichen Dank!

  71. Guten Tag. Habe gerade erst einen Tag der Umschulung rum und habe jetzt schon den totalen Horror vor dem AG. 13 Stunden Tage sind die Regel, die Leute mit denen ich gesprochen habe machen 240-260 Stunden im im Monat. Es ist in der Recycling Branche und man wird dort auch als Lader ( Typ der gelbe Säcke ik Müllwagen wirft) eingesetzt. Habe das am ersten Tag gemacht und es hat morgens geregnet.stand danach 10 Stunden komplett durchnässt auf dem Lkw,da man keine wasserdichte Kleidung vom AG bekommt. Resultat, eben beim Arzt, Lungenentzündung…
    Da die Umschulung erst begonnen hat, kommen kosten auf mich zu wenn ich abbreche ? Kann kann mit dem AG reden, das die mich kündigen um Sanktionen zu entgehen ? Danke schonmal !

  72. Hallo Frau Elischer, besprechen Sie das bitte zuerst mit Ihrem Sachbearbeiter bei der AA. Erst müssen alle möglichen anderen Schritte unternommen werden, um diese Faktoren abzustellen.

  73. Guten Tag!
    Was ist wenn ich mit dem Lehrpersonal nicht zurecht komme bzw. wenn auch schon wechselende Dozenten da waren die einem leider selbst nicht weiter helfen konnten?

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