Zahle ich während einer Umschulung in die Rentenversicherung ein?

Das Thema Rente ist trotz des schwankenden medialen Interesses für viele Bürger ein Dauerbrenner. Insbesondere in Zeiten ohne Beschäftigung fragen sich die Menschen, wie viel sie später als Rente bekommen oder ob sie der Gefahr der Altersarmut ausgesetzt sind.
Auch in der Zeit einer Umschulung verdienen die Umschüler teilweise nur wenig Geld und fragen sich berechtigterweise, ob in dieser Zeit etwas für die eigene Rente getan wird.

 

Umschüler mit staatlicher Unterstützung

Die Mehrzahl der Umschüler erhält eine Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld. Seit dem Jahr 2011 zahlt die Arbeitsagentur allerdings keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, wenn das Arbeitslosengeld II bezogen wird. Im Falle des Arbeitslosengeld sieht das anders aus, hier werden weiterhin Rentenbeiträge bezahlt und für die Rente vorgesorgt.

 

Umschüler ohne staatliche Unterstützung

Auch in dieser Gruppe muss vorher weiter differenziert werden. Es gibt seltene Fälle, in denen können Umschüler eine Umschulung beginnen, während sie noch Resturlaub vom alten Arbeitgeber verbrauchen. Diese stehen noch unter Vertrag und empfangen neben dem Lohn auch die Gewissheit, dass Rentenbeiträge bezahlt werden. Auch bei einer Lohnfortzahlung im Kündigungsfall würden noch Rentenversicherungsbeiträge fällig werden.
Anders sieht es dann bei Umschülern aus, die keinerlei Leistungen beziehen. Weder vom Staat, noch von Unternehmen. Auch hier wird weiter differenziert. Es gibt die Gruppe der Arbeitnehmer, die für den Fall der Arbeitslosigkeit Rücklagen angespart haben. Ist die Dauer der Zahlung des Arbeitslosengeldes vorbei, dann muss zuerst auf die Rücklagen zugegriffen werden. Dabei zahlt planmäßig noch niemand Rentenversicherungsbeiträge. Diese können allerdings freiwillig entrichtet werden, entsprechende Formalitäten hierzu müssen nur mit der Rentenversicherung abgesprochen werden. Die Art und die Höhe der Beiträge kann die Person in dieser Situation selbst bestimmen.
Gerade junge Umschüler können oftmals auch noch auf Kosten der Eltern leben und beziehen damit ebenfalls keine Grundsicherung. Auch hier besteht keine Rentenversicherungspflicht, etwaige Beiträge müssen freiwillig entrichtet werden.

 

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3 Gedanken zu „Zahle ich während einer Umschulung in die Rentenversicherung ein?“

  1. Hallo Isaak,

    danke für Ihre Frage.

    In welcher Höhe während Ihrer Umschulung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, hing damals davon ab, ob Sie während der Maßnahme Leistungen oder Äquivalente zu Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (Vorgänger von Hartz4) erhalten haben.

    Auf der Basis von Arbeitslosengeld wurden damals auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgelts die Beiträge zur Rentenversicherung berechnet. Wir raten Ihnen direkt bei der Rentenversicherung anzufragen, welche Beiträge in dem für Sie relevanten Zeitraum abgeführt wurden, um tatsächlich zu wissen, wie Ihre konkrete Situation aussieht.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  2. Hallo,

    ich habe eine Frage: Wie wirken sich die 3 Jahre meiner Umschulung in den Jahren 1990 – 1993, bezahlt vom Arbeitsamt, auf meine Rentenzeiten aus? Vielen Dank!

  3. Interessant ist ja der letzte Absatz. „junge Umschüler“ können auf kosten der Eltern Leben und könnten freiwillige Rentenversicherungsbeiträge Zahlen. Im Absatz darüber steht „Die Art und die höhe der Beträge kann die Person bei beendigung des Arbeitsverhältnisses also von ALG 1 auf Zero selbst bestimmen.
    Mmh ohne Eintrag einer Zahl würde ich 5,- im Monat zahlen ist das OK ?

    Die könnte ich vom erbettelten oder Pfandgeld bestimmt einzahlen

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