Rundfunkgebührenbefreiung für Arbeitslose: So funktioniert es

Wenn man arbeitslos ist, bleibt in der Regel kein Geld für eine Ausgabe wie die Rundfunkgebühren.
Wenn man arbeitslos ist, bleibt in der Regel kein Geld für eine Ausgabe wie die Rundfunkgebühren.

Vorab die gute Nachricht: Als Empfänger ALG II, landläufig besser als Hartz IV bekannt, sind Sie von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreit, auch nach der Umstellung der Gebühren im Jahr 2013, die seitdem nunmehr Rundfunkbeitrag heißen.

Der neue Rundfunkbeitrag muss von jedem Haushalt und jedem Betrieb entrichtet werden, egal ob sich überhaupt ein Radio oder ein Fernsehapparat im Haushalt oder dem Betrieb befindet. Arbeitslose sind vom Rundfunkbeitrag nach wie vor befreit, müssen hierzu aber selbst aktiv werden, und das auch rechtzeitig.

 

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Arbeitslose

Zunächst ist also eine Feststellung wichtig: Dass Sie sich arbeitslos melden, interessiert die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zunächst gar nicht, die Agentur für Arbeit wird auch nicht von sich aus aktiv und meldet Ihre Arbeitslosigkeit an die GEZ weiter. Das ist nicht die Aufgabe der Arbeitsagentur, sondern Ihre eigene Aufgabe.

Wenn Sie also nichts tun, können Sie auch zehn Jahre lang ALG II beziehen, werden aber trotzdem immer weiter Ihre Rundfunkbeiträge bezahlen. Aber das müssen Sie ja nicht, Sie müssen lediglich von sich aus den Antrag stellen.

 

Die benötigten Unterlagen für die GEZ-Befreiung

Allein ein formloser Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren genügt nicht. Vielmehr müssen Sie in Ihrem Antrag einen Grund für die Befreiung nennen – Ihre Arbeitslosigkeit – und dann vor allem einen Nachweis mit einreichen, dass Sie wirklich arbeitslos sind. Diesen Nachweis können Sie entweder im Original einreichen oder Sie lassen sich eine beglaubigte Kopie geben. Der Nachweis kann zum Beispiel eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit sein, sprechen Sie Ihren Betreuer an.

Die Bescheinigung kann zum Beispiel: „Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale“ tituliert werden, oder auch „Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragssservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio)“. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass Sie zum Zeitpunkt des Antrags auf Befreiung ALG II empfangen beziehungsweise dass dieses zeitnah bewilligt ist.

Das Antragsformular können Sie übrigens sogar online ausfüllen.

Die oben erwähnte Bescheinigung senden Sie dann unter Angabe des Zeichens per Post ein. Wenn Sie eine Kopie einschicken, denken Sie daran, diese beglaubigen zu lassen. Das können Sie zum Beispiel bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit machen lassen, aber – gegen eine geringe Gebühr – auch bei allen anderen Behörden, die für die öffentliche Verwaltung zuständig sind, zum Beispiel beim Einwohnermeldeamt. Aber auch zum Beispiel das Amt für Ausbildungförderung könnte die Beglaubigung vornehmen. Bedenken Sie: Beim Arbeitsamt bekommen Sie die Beglaubigung vielleicht sogar kostenlos, je nachdem, wie Ihr Verhältnis zu Ihrem Betreuer ist.

 

Die Fristen der Befreiung von GEZ-Zahlungen

Mit dem Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit erhalten Sie die Befreiung von den Rundfunkgebühren, wenn dieses Datum auf Ihrer Bescheinigung klar vermerkt ist. Denken Sie außerdem daran, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, das heißt, maximal zwei Monate nach dem Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit.

Für die zwei Monate wird Ihnen die Befreiung rückwirkend gewährt, eventuell bereits gezahlte Gebühren würden Sie für die letzten zwei Monate zurückbekommen. Aber überschreiten Sie die Frist der zwei Monate nicht, denn danach erhalten Sie für den Zeitraum davor keine Erstattungen mehr.

 

Fazit:

Die Befreiung ist nicht weiter problematisch, Sie dürfen sie im Kuddelmuddel aller anderen Anträge und dem allgemeinen Papierkrieg zu Beginn der Arbeitslosigkeit nur nicht vergessen.

Christian Krumes

11 Gedanken zu „Rundfunkgebührenbefreiung für Arbeitslose: So funktioniert es“

  1. Tja liebe Redaktion. Es gibt Menschen die haben keinen Anspruch auf ALG 2, weil sie ihr Leben lang gearbeitet haben im sozial Staat und sich bissel was zurück gelegt haben für ihr Alter und das jetzt als Vermögen herangezogen wird bei der Berechnung von Harz vier. Es gibt nämlich gewisse Freigrenzen zu beachten.
    Bei mir ähnlich, ALG 1 läuft aus, nicht Anspruch berechtig für ALG 2 und trozdem Gebühren zahlen.

  2. Hallo Uma,

    die Situation ist sehr bedauerlich, aber wenn Sie kein ALG2 / Hartz4 beziehen, dann wird der Befreiungsantrag kaum Aussicht auf Erfolg haben. Das ist eine sehr unbefriedigende Situation, insbesondere für Menschen in Ihrer Situation, die von ihrem Ersparten leben.

    Wenn Ihr ALG1-Anspruch aufgebraucht ist, dann stellt sich jedoch die Frage, warum Sie nicht ALG2 beantragen.
    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  3. Hallo,
    wie sieht es aus, wenn man ALG I war und krankheitsbedingt immer noch arbeitslos ist. Es wird ein Antrag auf Erwerbsminderrente in Betracht gezogen, aber derzeit muss ich von meinen bisschen Erspartem leben. Kann ich mich vielleicht auch von GEZ befreien lassen?
    Vielen Dank für ihre Hilfe. Viele Grüße

  4. Hallo Volker,

    danke für Ihre Nachricht. Arbeitslosigkeit umfasst unterschiedliche Konstellationen und im Artikel wird klargestellt, dass die GEZ-Freistellung leider nur Hartz4-Leistungsbeziehern offen steht.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  5. Hallo die Damen und Herren,

    sie sollten vielleicht bei ihren Beratungen nicht von Arbeitslos schreiben, denn wer Arbeitslos ist so wie ich, ist und wird auch nicht von der GEZ befreit, hier ist nur eine Befreiung möglich wenn man HartzIV bezieht und das auch durch Unterlagen beweisen kann.

  6. Hallo Silke,

    ein Weg wäre, dass Sie statt dem ALG2-Bescheid zunächst einfach den ALG1-Bescheid schicken und abwarten.

    Des Weiteren sollten Sie googeln, ob es in Ihrer Stadt eine Sozialberatungsstelle für Arbeitslose gibt, damit Sie sich für Ihren konkreten Fall beraten lassen können. Dort kann man Ihnen gegebenenfalls auch einen Anwalt nennen, sollte es tatsächlich zur Zwangsvollstreckung (die weitere Kosten bedeuten kann) kommen. Die Kosten des Anwalts könnten mit einem Rechtsberatungsschein des örtlichen Amtsgerichts abgedeckt werden. Ob Sie diesen Schein bekommen, kann allerdings von der Höhe Ihres jetzigen Einkommen abhängen.

    Sie könnten sich natürlich auch zuerst an die Sozialberatungsstelle wenden und sich beraten lassen, falls Sie zeitnah einen Termin bekommen.

    Wir drücken Ihnen die Daumen für einen guten Ausgang und alles Gute!

  7. Hallo ,
    Ich war von April bis September 2020 arbeitslos, bedingt durch Krankheit und bekam nur 400€ Arbeitslosengeld 1…ich wollte nicht aufstocken auf Hartz IV .Ich habe das der GEZ so gemeldet, jedoch verlangen Sie trotzdem den vollen Beitrag .Was kann ich tun ,denn sie schrieben mir,dass sie den ALG II Bescheid sehen möchten .
    Ich habe jetzt schon 203€ Schulden und sie drohen mir mit Zwangsvollstreckung .

    Lg Silke

  8. Hallo Lukas,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    1. In der Kommunikation mit der GEZ können wir nur empfehlen, Unterlagen versichert mit Versandbestätigung zu verschicken. Quittiert werden muss nicht unbedingt der Empfang, sondern lediglich, dass Sie es verschickt haben.

    Damit die Situation zu einem Ende kommt, sollten Sie vielleicht eine Rechtsberatungsstelle aufsuchen. Solche Anlaufstellen gibt es bereits in kleineren Städten und und richtet sich an bestimmte Zielgruppen, darunter auch von Arbeitslosigkeit betroffene Personen. Ein anderer Weg ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wenn Sie sich von Ihrem örtlichen Amtsgereicht einen Beratungshilfe-Schein holen (Sie brauchen hier ebenso Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit), dann kostet Sie eine anwaltliche Beratung lediglich 15 Euro statt 190 Euro.

    Wichtig ist jedoch vor allem, dass Sie das Ärgernis nicht zu sehr an sich ran lassen und versuchen einen Abstand dazu zu bewahren. Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und keine Leistungen bekommen, da Sie in einem Haushalt mit Ihrem Eltern leben, dann kann Ihnen seitens der GEZ nicht viel passieren.

    2. Achten Sie in dieser unsäglichen Zeit unbedingt auf Ihre psychische Gesundheit und versuchen Sie etwas für sich zu machen. Verbringen Sie täglich Zeit an der frischen Luft, egal bei welchem Wetter. Gehen Sie spazieren und machen Sie Sport. Sie schreiben, dass Sie sich psychisch angeschlagen fühlen. Manchmal braucht es nur noch wenig (wie ein Brief von der GEZ zum Beispiel) um in einem psychische Krise zu kommen. Suchen Sie deswegen auch Kontakt zu einer Sozialberatungsstelle oder Anlaufstelle für Menschen in psychischen Krisen um noch Weichen zu stellen, bevor es Ihnen schlechter geht.

    3. Wenn Sie seit über einem Jahr arbeitslos sind und es für Sie keine Bedingung ist in Ihrem bisherigen Beruf zu arbeiten, dann könnten Sie auch überlegen, den Beruf zu wechseln. Im Idealfall über einer durch das Jobcenter geförderte Umschulung. Eine Übersicht mit Umschulungsberufen finden Sie hier: Welche Umschulungsberufe gibt es?

    Wichtig ist auch hier, dass es Ihnen mental gut geht, denn nur so sind Sie zur vollen Leistung in der Lage.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute, bitte achten Sie auf sich, sowie viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg!

  9. Guten Tag.
    Ich wurde zum 01.06.2019 Arbeitslos, wohne inzwischen wieder bei meinen Eltern und bekam keine Bezüge, keine Sozialleistungen. Die GEZ Ineressiert das wenig. Was ist das für eine logik? Was soll ich jetzt tun? Ich bekomme die Aufforderung zu bezahlen inkl. Mahngebühren. Ich habe sämtliche Papiere und Bescheide, die sehr vertraulich und privat sind, inzwischen schonn zweimal an die GEZ gesendet. Zweimal deswegen, weil diese behaupteten, nie von mir Unterlagen erhalten zu haben. Ich werde immer mehr psychisch angeschlagen weil ich mich machtlos fühle und auch keine Chance gegen deren aufdringlichen und unverschämte Art und Weise habe. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Was kann ich tun? Danke für Ihre Antwort

  10. Hallo Simona,

    die Rundfunkgebühren fallen pro Haushalt an. Dass Sie als Ehepaar auf Ihren Namen angemeldet sind, macht keinen Unterschied und Sie müssen den regulären Monatsbetrag bezahlen. Etwas anderes gilt, wenn Sie als Haushalt durch das einzige Gehalt so wenig Geld zur Verfügung haben, dass der Haushalt unter die Bemessungsgrenze fällt.

  11. Guten Abend! Wenn ich arbeitslos bin und mein Mann geht arbeiten, wie sieht aus? Ich muss noch sagen, dass über meinen Namen die Gebühren laufen. Vielen Dank.

Schreibe einen Kommentar zu Simona C.