Informationen zum Übergangsgeld während einer Umschulung

Der Begriff des Übergangsgeldes bezeichnet im Kontext einer Umschulung zunächst verschiedene Formen öffentlicher unterhaltssichernder Lohnersatzleistungen der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung. Sie können beantragt werden, wenn sich die berufliche Situation beispielsweise durch eine notwendige medizinische Rehabilitationen im Anschluss an eine Erkrankung, aber auch bei der beruflichen Rehabilitation im Sinne der Teilnahme an einer Umschulung ändert. Einen Antrag stellen können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) haben oder bei der deutschen Rentenversicherung versichert sind und die entsprechenden Voraussetzungen, die im Folgenden genauer erläutert werden, erfüllen.

Personen, die keine Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt haben, können kein Übergangsgeld beantragen. Geregelt werden diese Leistungen ab dem sechsten Kapitel des Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Der entsprechende Gesetzestext ist im Internet frei zugänglich und kann direkt online nachgelesen werden. Die folgenden Hinweise beziehen sich dabei nur auf solche Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer Umschulung Übergangsgeld beantragen möchten.

 

Umschulung: Wer bezahlt das Gehalt?

Während einer Umschulung bekommen Sie in der Regel kein Gehalt. An die Stelle des Gehalts tritt das Übergangsgeld. Bei einer Betrieblichen Umschulung ist es zwar möglich, dass Sie vom Umschulungsbetrieb während der verkürzten Ausbildung einen kleinen Verdienst als Bonus gezahlt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Je nachdem wer die Umschulung finanziert, wird statt einem Verdienst das Übergangsgeld oder Umschulungsgeld (Jobcenter) zur Sicherung des Lebensunterhalts direkt auf das Konto des Umschülers überwiesen.

 

Anspruch auf Übergangsgeld bei Teilnahme an einer Umschulung

Auf die Tatsache, dass lebenslanges Lernen in unserer heutigen Wissensgesellschaft nicht nur immer wichtiger wird und eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Karriere darstellt, sondern oft sogar die Bedingung dafür ist, dass Arbeitssuchende überhaupt einen neuen Job finden können, hat inzwischen auch der Staat reagiert. Verschiedene Leistungen wie der Bildungsgutschein oder die Bildungsprämie sollen es Arbeitssuchenden ermöglichen, eine Umschulung oder Weiterbildungsmaßnahme zu finanzieren, neue Qualifikationen zu erwerben und sich dadurch neu auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren.

 

Wer hat Anspruch auf ein Übergangsgeld?

Das Übergangsgeld ist eine bedeutende Sozialleistung, die bei der Finanzierung einer Umschulung helfen soll und sich dabei an eine ganz bestimmte Gruppe wendet: Anspruch auf Übergangsgeld haben Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in ihrem ursprünglichen Berufsfeld arbeiten können. Sie haben die Möglichkeit, Übergangsgeld als Leistung zur Teilhabe am Berufsleben zu beantragen. Dabei müssen sie allerdings einige spezifische Voraussetzungen erfüllen, die es vor der Beantragung zu prüfen gilt. Zunächst ist das Übergangsgeld eine Leistung der deutschen Rentenversicherung, wendet sich also an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dort versichert sind.

 

Umschulung durch Arbeitsagentur: Wer hat Anspruch auf das Übergangsgeld?

Der Anspruch auf Übergangsgeld besteht, wenn der Antragsteller / die Antragstellerin

  • in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate versicherungs­pflichtig angestellt war oder
  • ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) besteht oder
  • wenn 12 Monate vor der Umschulung eine schulische Ausbildung absolviert wurde.

 

Umschulung durch die Rentenversicherung: Voraussetzungen für das Übergangsgeld

Die erste Voraussetzung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei erfüllen müssen, besteht darin, dass die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von 15 Jahren nachgewiesen werden kann. „Wartezeit“ ist dabei ein versicherungsrechtlicher Fachbegriff, der sich auf die Mindestversicherungszeit bezieht. Im Klartext heißt das im Fall der Beantragung von Übergangsgeld, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt worden sein muss. Berücksichtigt werden dabei aber nicht nur Beitragszeiten, sondern auch sogenannte Ersatzzeiten und Wartezeitmonate. Zudem müssen unmittelbar vor der Beantragung Beiträge gezahlt worden sein oder aber Krankengeld von der Krankenkasse bezogen worden sein.

 

Umschulung bei Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente

Alternativ gelten die Bedingungen auch dann als erfüllt, wenn der Antragssteller beziehungsweise die Antragsstellerin eine Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente (Rente für Hinterbliebene) beziehen. Im Fall der beruflichen Rehabilitation gilt dies auch, wenn ohne das Übergangsgeld eine Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung nur zu zählen wäre (aber aktuell nicht gezahlt wird). Auch für Arbeitslose kann Übergangsgeld gezahlt werden, nicht aber, wenn der Antragssteller ALG II bezieht, in diesem Fall wird die Grundsicherung weitergezahlt. Außerdem ist bedeutend, dass eine medizinische Maßnahme allein nicht ausreicht, damit der Betroffene wieder auf dem Arbeitsmarkt einsatzbereit ist. Um Übergangsgeld zu beantragen, muss außerdem die Teilnahme an einer zertifizierten Umschulung nachgewiesen werden.

 

Was umfasst das Übergangsgeld bei einer Umschulung?

Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die Arbeitsagentur und die Rentenversicherung die Kosten für die Umschulung selbst sowie für den Lebensunterhalt während der Dauer der Maßnahme:

  • Übergangsgeld anstelle eines Gehalts
  • Übergangsgeld bei Krankheit während der Umschulung für weitere sechs Wochen (wie Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall).
  • Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung­, Pflegeversicherung und Rentenversicherung

 

Die Höhe des Übergangsgeld bei der Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme

Die Höhe des Übergangsgeldes bei der Teilnahme bemisst sich prozentual nach dem letzten Nettogehalt vor Antragsstellung. Für Versicherte ohne Kinder beträgt es 68 % des Nettoarbeitsentgeltes. Es erhöht sich auf 75 %, wenn der Antragssteller Kinder und einen Anspruch auf Kindergeld haben, das heißt mindestens bis das Kind oder die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind bis dahin eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium absolviert. Bei Selbstständigen liegt der Prozentsatz bei 80 % des Einkommens, auf dessen Grundlage sich die Beiträge im letzten Kalenderjahr vor Leistungsbewilligung errechnet haben.

Bei Arbeitslosen errechnet sich der Beitrag auf der Grundlage des vor der Arbeitslosigkeit beitragspflichtigen Gehalts. Sollte dieses Gehalt länger als drei Jahre zurückliegen, wird eine Tarifsvergleichsberechnung vorgenommen, im Rahmen derer errechnet wird, wie hoch der Brutto- und Nettoverdienst im Monat vor der Antragsstellung gewesen wären. Sollte während des Bezugs des Übergangsgeldes Lohn bezogen werden, werden die Einkünfte auf die Höhe des Übergangsgeldes angerechnet und die Zahlungen des Übergangsgeldes werden entsprechend gemindert. Einen weniger detaillierten Überblick gibt auch das Portal des gemeinnützigen Betanet, auf deren Internetseiten auch Beratungsstellen verzeichnet sind.

 

Woher weiß ich, wieviel Übergangsgeld ich bekommen?

Nach dem erfolgreichen Antrag bei DRV oder Arbeitsamt bekommen Sie einen Bescheid, der die Höhe des Übergangsgelds festlegt. Sollte der Betrag nicht stimmen, dann legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein. Nur so kommt es zu einer nochmaligen Prüfung Ihres Anspruchs.

 

Der Antrag auf Übergangsgeld bei der Teilnahme an einer Umschulung zur beruflichen Rehabilitation

Der Antrag auf Übergangsgeld bei der Teilnahme an einer Umschulung zur beruflichen Rehabilitation kann bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Der Antrag sollte dabei, um Wartezeiten zu verzögern, rechtzeitig gestellt werden; nicht erst, wenn das Krankengeld beziehungsweise die Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers auslaufen oder bereits ausgelaufen sind. Benötigt wird dazu ein Einkommensnachweis, der bei Angestellten vom Arbeitgeber vorzulegen ist.

Weitere Informationen erhalten Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung sowie bei den Krankenkassen, die auch im Einzelfall beratend zur Seite stehen. Im Zweifelsfall lohnt sich der Antrag auch dann, wenn sich der Antragssteller oder die Antragsstellering nicht ganz sicher ist, ob er oder sie alle Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt.

 

Was tun, wenn das Übergangsgeld nicht reicht und zu wenig ist?

Jedes Jahr wird eine Anpassung des Übergangsgelds vorgenommen, die parallel zu den allgemeinen Lohnsteigerungen erfolgt. Es kann jedoch nur zu einer Erhöhung kommen. Sollten das allgemeine Lohnniveau sinken, dann bleibt das Übergangsgeld unverändert.

 

Darf man einen Nebenjob haben, während man Übergangsgeld bekommt?

Ja, Sie dürfen zwar nebenbei noch arbeiten, doch von dem zusätzlich verdienten Geld bliebt leider nicht viel übrigen. Das Übergangsgeld soll jedenfalls in der Theorie dazu ausreichen, den Lebensunterhalt vor, während und nach der Umschulung zu decken. Aus diesem Grund werden zusätzliche Einkünfte während des Bezugs mit dem Übergangsgeld verrechnet. Dies gilt insbesondere für eine vom Arbeitgeber gezahltes Umschulungsgehalt (betriebliche Umschulung), Einkünfte aus einer Selbstständigkeit, ebenso bei einer Erwerbsminderungsrente, finanzielle Ansprüche gegen andere öffentlich-rechtliche Stellen und bei Verletztengeld.

 

Vorteile der Beantragung des Übergangsgeldes für eine Umschulung

Die Beantragung des Übergangsgeldes zur Teilnahme an einer Umschulung kann sowohl für den Betroffenen als auch für die Deutsche Rentenversicherung von Vorteil sein. Die Deutsche Rentenversicherung vermeidet dadurch Rentenzahlungen; für den Antragssteller aber bedeutet die Zahlung des Übergangsgeldes die Chance auf eine berufliche Rehabilitation und Neuorientierung.

Gerade nach einer schweren Krankheit oder bei einer chronischen Erkrankung, die das Weiterarbeiten im ursprünglichen Job unmöglich macht, können durch eine Umschulung neue berufliche Perspektiven erkundet, neue Einsatzmöglichkeiten entdeckt und neue Fähigkeiten geschult werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dadurch die Erfahrung machen, dass sie, ihr know-how und ihre Erfahrung weiterhin geschätzt und gebraucht werden, während Arbeitgeber nicht auf die Expertise dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten müssen.

 

Wie muss Übergangsgeld in der Steuererklärung angegeben werden?

Übergangsgeld ist steuerfrei. In der Steuererklärung wird das Übergangsgeld dennoch angegeben, und zwar als steuerfreies Einkommen nach § 32b des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Sie sind verpflichtet für das Jahr, in dem Sie ein Übergangsgeld erhalten haben, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn das Übergangsgeld insgesamt mindestens 410 Euro betragen hat. Genauere Informationen geben der Steuerberater und der Lohnsteuerhilfeverein.

 

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Christian Krumes

59 Gedanken zu „Informationen zum Übergangsgeld während einer Umschulung“

  1. Hallo Anyu,

    leider ist uns auch keine Vorschrift bekannt, dass Ihnen das Übergangsgeld verlängert wird, wenn Sie die Maßnahme verlängern müssen. Es gibt die Möglichkeit der Übernahme von Prüfungsgebühren usw. falls Sie zum Beispiel die Abschlussprüfung nicht bestehen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Weiterbildung pausieren müssen, dann lassen Sie sich krankschreiben. So kann es indirekt zu einer Verlängerung kommen. Wir haben aber Zweifel, ob Ihnen ein solches Vorgehen tatsächlich Luft hinsichtlich der Weiterbildung verschafft. Sie würden während der Krankschreibung die Schulungen verpassen. Klären Sie unbedingt, ob eine Pause Ihnen Nachteile bei den Abschlussprüfungen bereiten kann, da Sie ja den Ausbildungszyklus unterbrechen würden…

    Wir wünschen Ihnen gute Besserung und alles Gute!

  2. Guten Morgen,

    ich war zuletzt von Juni 2019 bis Ende Mai 2021 berufstätig. Diese Stelle habe ich auf ärztlichen Rat gekündigt. Danach habe ich 1 Jahr ALG I bezogen. Mir wurde kurz nach Auslaufen des ALG I Anspruches eine Weiterbildungsmaßnahme von der Reha-Abteilung der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Für den Zeitraum der Weiterbildungsmaßnahme erhalte ich seit Beginn der Maßnahme das so genannte Übergangsgeld.

    Nun geht es mir gesundheitlich wieder schlechter und ich habe Sorge, die Maßnahme nicht innerhalb der 12 Monate abschließen zu können. Ich habe von „Mitstreiterinnen“ gehört, dass es in solchen Fällen die Möglichkeit gibt, auch über die vorgegebene Maßnahmendauer hinaus finanzielle Unterstützung zu erhalten (damit meine ich nicht ALG II, darauf hätte ich keinen Anspruch).

    Es geht dabei wohl darum, dass die erfolgreiche Beendigung der Maßnahme im Vordergrund steht und im Ermessen des jeweiligen Reha-Mitarbeiters eine Verlängerung des Übergangsgeldes möglich ist. Meine zuständige Bearbeiterin weiß davon nichts. Ich würde gerne wissen, ob ich da etwas falsch verstanden habe, oder ob es tatsächlich eine solche „Kann-Vorschrift“ gibt.
    Vielen Dank bereits an dieser Stelle.

    Freundliche Grüße

  3. Hallo Karsten,

    Krankengeld ist kein Gehalt, sondern eine Ersatzleistung. Die Bezugsdauer von Krankengeld würde mit dem Beginn einer Umschulung enden. Wird die verkürzte Ausbildung von der Rentenversicherung finanziert, so kommt das Übergangsgeld / Umschulungsgeld aus dem Topf der Rentenkasse.

    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können, dann müssen Sie nicht kündigen. Eine entsprechende Mitteilung an Ihren Arbeitgeber ist ein Akt der Fairness, damit die Stelle zügig nachbesetzt werden kann. Der Arbeitgeber hat dann auch die Möglichkeit eine Kündigung auszusprechen. Selbst wenn Sie in dem Fall ALG1 beziehen würden, ändert dies nichts daran, dass Sie Rentenversicherung für die Umschulung zuständig bleibt.

    Wir wünschen Ihnen eine kontinuierliche Genesung, alles Gut und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  4. Hallo,
    ich konnte den gesamten Kommentaren nicht entnehmen, WOVON 68% vom letzten netto? (Lohn oder Krankengeld?)

    Ich beziehe Krankengeld und wurde aus der med. Reha (in der Zeit Ü-Geld von der DRV) arbeitsunfähig entlassen, LTA-Antrag ist gestellt, seit Entlassung wieder Krankengeldbezug. Wenn die LTA genehmigt wird, zahlt die Rentenkasse- aber wieviel? Ich habe hier immer wieder gelesen: „…wenn die RV als Kostenträger läuft, dann berechnet sich das Ü-Geld prozentual nach dem letzten Nettogehalt vor Antragsstellung“ – 68% vom letzten Lohn beim AG oder
    68% vom letzten Krankengeld? (Das kann ich unmöglich glauben.) Und Krankengeld endet dann mit dem 1. Tag in einer Umschulung oder sobald der Antrag bewilligt ist?

    Wann muss ich meinem (noch-)AG mitteilen, dass eine Rückkehr aus gesundh. Gründen (Reha-Bericht) unmöglich ist? Theoretisch steht mir bis Januar 2023 KrGeld zu, es liegt nicht in meinem Interesse, dies auszureizen, trotzdem werde ich nicht jetzt schon bei meinem jetzigen AG kündigen, da ich dann sofort als Arbeitsloser gelten würde. Schließlich habe ich 30 Jahre einbezahlt…

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

  5. Hallo Ralf,

    nein, in der Regel bekommt Ihr Arbeitgeber keine staatlichen Zahlungen für Ersatzpersonal. Möglich sind Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten, die Ihr Arbeitgeber für Ihre Fortbildung aufbringt.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Ausbildung und alles Gute!

  6. Hallo,

    mich würde interessieren, ob mein Arbeitgeber in der zeit wo ich meine Ausbildung zur Geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) mache Geld für Ersatzpersonal bekommt?

    Danke
    Ralf

  7. Hallo Kati,

    ja, Sie können zusätzlich zum staatlichen Übergangsgeld auch ein Ausbildungsgehalt bezahlt bekommen. Aber es wird zu einer Anrechnung kommen, wenn das Ausbildungsgehalt den Freibetrag übersteigt. Die Höhe des Freibetrags ist davon abhängig, ob Sie die Umschulung auf Basis von ALG1 oder ALG2/Hartz4 finanziert bekommen.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!

  8. Hallo,

    ich beginne im August eine Umschulung in der Pflege. Das Übergangsgeld ist mir zugesagt worden. bekomme ich dieses zusätzlich zum Ausbildungsgehalt oder wird dieses verrechnet?

  9. Hallo Zak,

    wenn die Umschulung über die Rentenversicherung als Kostenträger läuft, dann berechnet sich das Übergangsgeld prozentual nach dem letzten Nettogehalt vor Antragsstellung. Wenn Sie keine Kinder haben, dann stehen Ihnen 68 % des Nettoarbeitsentgeltes zu. Mit Kindern erhöht sich auf 75 %. Wenn dieser Betrag nicht ausreichen sollte, dann können Sie vielleicht einen Antrag auf Wohngeld bei der Gemeinde stellen.

    Alles Gute für Ihre Umschulung!

  10. Guten Tag,

    ich habe von der DRV ein Angebot zu einer Umschulung erhalten. Für diese Umschulung muss ich während der Woche in ein BFW Internat (Die Umschulung in dem Bereich gibt es bei mir in der Nähe nicht). Soweit ich verstanden habe, bezahlt die DRV die Internatskosten und die Verpflegungskosten (BFW Kantine) während der Woche, und zweimal das Fahrgeld pro Monat, wenn ich am Wochenende nach Hause fahre.

    Nun läuft mein ALG I aus und ich werde bis zum Beginn der Umschulung ALG II (Hartz IV) bekommen. DIe Umschulung läuft aber über die DRV. Ich möchte meine Wohnung an meinem Wohnort nicht aufgeben, da ich nach der Umschulung auch hier arbeiten möchte. Soweit ich gelesen habe, bekommt man, wenn man vor der Umschulung ALG II bezogen hat, das Übergangsgeld in Höhe des bewilligten ALG II. Werden die Kosten der Unterkunft für die angemessene Miete an meinem Wohnort in voller Höher übernommen, auch wenn ich fünf Tage die Woche für die Umschulung an einem anderen Ort (Internat des BFW) wohne? Wird das Übergangsgeld dann direkt vom Jobcenter, oder von der DRV (in Höhe des ALG II ) geleistet.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    zak

  11. Hallo Maren,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Die Dauer des Übergangsgeldes während der Umschulung berechnet sich aus dem verbliebenen ALG1-Anspruch mal zwei. In Ihrem Fall wären dies dann die ersten vier Monate der Umschulung. Anschließend wird das Übergangsgeld neu berechnet auf der Basis Ihres ALG2-Anspruchs. Die Zuständigkeit ändert sich dann auch von der Agentur zur Arbeit hin zum Jobcenter. Sie werden dann einen gesonderten Bescheid über die Leistungshöhe erhalten. Weitere Informationen finden Sie auch hier: Welche Ansprüche auf Übergangsgeld, Gehalt und Zuschüssen habe ich während der Umschulung?

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!

  12. Hallo,

    Ich bin seit letztem Jahr leider arbeitslos, da ich zwei schwere Bandscheibenvorfällen hatte und beziehe seit dem ALG1. Eine Umschulung wurde mir auf Grund dessen auch schon vom Arbeitsamt genehmigt. Diese soll ab dem 1.8 stattfinden.

    Jetzt habe ich allerdings eine Frage: Wie ist das mit dem Finanziellen, wenn mein Anspruch auf ALG1 Ende September verfällt und dann würde ich in HarzV abrutschen. Was würde ich an Geld bei der Umschulung bekommen, da das Arbeitsamt mein Umschulungsträger ist?

    Werde ich die zwei Jahre ’nur‘ Hartz4 kriegen oder bekomme ich weiterhin für die Zeit der Umschulung ALG1?

    Eine betriebliche Umschulung habe leider nicht für mich finden können 🙁

    Danke für Ihre Hilfe, MfG Maren

  13. Hallo Richard,

    danke für Ihre Nachricht.

    Sie sollten in jedem Fall einen Widerspruch gegen die Art und Weise der Berechnung einlegen. Sie müssen sich nicht viele Gedanken machen, was Sie in den Widerspruch reinschreiben. Sagen Sie, dass eine falsche Berechnungsgrundlage gewählt wurde, da das Januargehalt nicht einem durchschnittlichen Monatsgehalt entspricht, sondern sich dies nur aus dem Jahresdurchschnitt ergibt.

    Wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat, dann besorgen Sie sich bitte bei dem Amtsgericht Ihrer Stadt / Ihres Gerichtsbezirks einen Rechtsberatungsschein. Dieser kostet etwa 15 Euro und ermöglicht Ihnen dann eine kostenfreie Erstberatung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht (!). Sollte er / sie zu einer Klage raten, dann kann ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden, wenn Ihnen nicht ausreichend eigene Mittel zur Verfügung stehen.

    Nutzen Sie auch das Angebot einer Sozialberatungsstelle, ob Sie bei Ihrer Kommune etc. Anträge auf Kostenerlass / Beihilfen etc. stellen können, damit der finanzielle Druck auf Ihre Familie reduziert wird.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  14. Hallo,

    Ich habe ein Problem mit meinem Übergangsgeld, Ich habe vor der Maßnahme am Flughafen gearbeitet (da durch Arthrose auf beiden Schulterseiten) und wurde Leistungsbezogen bezahlt ( in den Wintermonaten knapp 1800 Euro und in den Sommermonaten knapp 3500 Euro, beides in Brutto) und hatte entsprechend kein festes Gehalt. Zu der Zeit musste ich immer Geld vom Sommer sparen für den Winter, damit
    es für meine Familie und für mich reicht. Das Problem ist das meine Umschulung am 14. Februar 2019 begonnen hat und mein Lohnabrechnung vom Januar mit dem schlechten Bruttogehalt erst Anfang Februar gekommen ist. Ich erklärte der Dame vom DRV, das wenn die den schlechten Wintermonatsgehalt als Berechnungsgrundlage nehmen würden, es meiner Familie und mir in der Zeit der Maßnahme nicht ausreichen würde (allein Miete kostet mich schon 1000 Euro Kalt). Ich sagte Ihnen das sie doch bitte den Schnittwert nehmen sollen vom ganzen Jahr. Ich verblieb mit der Dame so und der Übergangsgeld wurde so berechnet nach dem Schnittwert vom Jahr ( Mein ehemaliger Arbeitgeber bestätigte es auch so im Antrag). Alles lief gut bis ich leider meine Abschlussprüfung nicht bestanden habe und ich es nach einem Jahr wiederholen musste. In der Zwischenzeit bis zur Whd. der Prüfung bekam ich ALG1, bei der Wiederaufnahme der Maßnahme musste ich den Antrag für das Übergangsgeld wiederholt meinem ehemaligen Arbeitgeber zusenden. Doch diesmal bekam ich weniger Übergangsgeld, da die DRV als Berechnungsgrundlage nur den letzten Monat (Wintermonat Januar) genommen haben ohne den Durchschnittswert vom vorherigen ganzen Jahr zu berücksichtigen, ich hatte einen Einbuße von knapp 600 Euro.

    Meine Frage ist, was kann ich dagegen tun bzw. was sollte ich in dem Widerspruch reinschreiben. Hätte ich das vorher gewusst wäre ich der Maßnahme nie angetreten, da ich eine Familie zu versorgen habe und hätte lieber bis zu Arbeitsunfähigkeit geschuftet aber dann würde ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.

  15. Hallo
    Ich habe vor 4 Jahren einen schweren Unfall gehabt. Nun habe ich eine Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) Anfang November bewilligt bekommen. Bis Ende November 2021 habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Meine Umschulung beginnt Mitte Januar 2022. Da sich das Übergangsgeld allerdings auf Basis des letzten Gehalts bezieht muss ich nun für 6 Wochen eine Lösung finden. Durch Corona und in Anbetracht der „nur“ 6 Wochen Anstellung ist es sehr schwer eine Beschäftigung zu finden. Ich habe 2 Kinder die 14tägig am Wochenende bei mir leben. Somit muss ich meine Wohnung behalten.
    Gibt es da Regelungen die sich bei der Berechnung des Übergangsgeldes auch auf den Monat November 2021 stützen?

    Liebe Grüße

  16. Hallo Artur,

    danke für Ihre Nachricht.

    Wir können Ihnen leider die Aussage der Reha-Mitarbeiterin auch nicht vollständig interpretieren helfen. Der Anspruch auf eine von der Rentenversicherung finanzierten Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation ist unabhängig davon, ob Sie im Monat zuvor angestellt beschäftigt waren oder ob Sie ALGII Leistungen bezogen haben. Sie können also die bewilligte Umschulung nicht „verlieren“. Aber was mit dem „Rat“ genau bezweckt wurde, ist uns auch nicht klar.

    Zu Ihrem Verständnis: Der Anspruch auf das Übergangsgeld steht Ihnen zu, sobald eine Umschulung bewilligt wurde. Ob Sie zuvor angestellt waren, als Selbstständiger freiwillig Beiträge gezahlt oder Alg1/Alg2 bezogen haben, wirkt sich allerdings bei der Höhe des Übergangsgeldes aus. Es gibt unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.

    Wir gehen also davon aus, dass Sie folgende Konstellation betrifft:

    1. vor Beginn der Leistung zur Rehabilitation oder einer in sie übergehenden Arbeitsunfähigkeit haben Sie bereits Arbeitslosengeld II bezogen und
    2. bevor Sie Arbeitslosengeld 2 bezogen haben, wurden von Ihnen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet.

    Ihr Übergangsgeld während der Umschulung berechnet sich dann nach der Höhe des Arbeitslosengeldes II (§ 21 Abs. 4 SGB VI). Melden Sie sich gerne noch mal mit mehr Details oder wenn Sie von der Rentenversicherung nochmal Informationen bekommen haben. Anderes gilt zum Beispiel, wenn Sie das ALG2 als Darlehen oder Aufstockungsbetrag erhalten haben.

    Bis dahin alles Gute!

  17. Hallo, ich beziehe aktuell ALG 2 und warte seit einem Jahr eine Umschulung anzufangen da ich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen meinen gelernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Mir wurde von meiner Reha Beraterin vor einer möglichen Umschulung 1 Monat in einer Vollzeitstelle zu arbeiten um so Übergangsgeld bekommen zu können. Verliere ich dadurch möglicherweise meine Möglichkeit die Umschulung zu machen oder war das ein ernstgemeinter Rat?!

  18. Hallo,

    nach unserem Kenntnisstand, kann Ihre Frau bei der Rentenversicherung keine Ansprüche wegen Lohnausfall geltend machen. Vielmehr müssen alle Umschulungsbedingten Aufwendungen über Sie geltend gemacht werden. Als Erziehungsberechtigter steht Ihnen während der Umschulung eine pauschale Bezuschussung zu den Betreuungskosten zu (§ 83 Abs. 1 Nr.4 SGB III – Regelung für Umschulungen über die Agentur für Arbeit, es gibt aber eine inhaltsgleiche interne Regelung bei der Rentenversicherung). Wir vermuten, dass die Rentenversicherung argumentieren könnte, dass dieser Betrag dafür eingesetzt werden kann, eine Abholung Ihres Kindes durch Dritte zu organisieren.

    Da uns keine vergleichbaren Fälle aus der Praxis bekannt sind, handelt es sich aber unsererseits um Mutmaßungen.

    Wir empfehlen Ihnen die Angelegenheit direkt mit Ihrem Sachbearbeiter der DRV zu besprechen und freuen uns sehr, wenn Sie gegebenenfalls sich uns später mitteilen. Sie helfen damit anderen in ähnlichen Situationen. Herzlichen Dank!

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung und alles Gute!

  19. Hallo. Ich mache demnächst eine. Umschulung zum gfab.
    Meinen aktuellen Job kann ich gesundheitlich nicht weiter ausführen. Mein LTA ist bewilligt.

    Jetzt zur Frage.

    Meine Schulzeit ist bis 16 Uhr und normalerweise aus dem Job heraus habe ich unseren Sohn aus der Krippe abgeholt.
    Dieses kann ich jetzt von Mo -Fr nicht mehr.

    Gibt es da vom Kostenträger (rentenversicherung) ein lohnersatz oder ähnliches für meine Frau , die täglich 1,5 Stunden weniger arbeiten muss ?
    Wo kann man sich Hilfe holen ?
    In der übergangsgeldphase bekomme ich ja auch deutlich weniger Geld…

    Danke und schöne Grüße aus Niedersachsen

  20. Hallo,

    danke für Ihre Nachfrage. Ob Ihr Übergangsgeld korrekt berechnet wurde, können Sie nur mit der Deutschen Rentenversicherung direkt klären. Wenn Ihnen 65 Prozent des netto Monatsgehalts (nicht des fiktiven Arbeitsentgelts) angesetzt wurde, dann kann das für eine Berechnung auf Grundlage von § 48 SGB IX sprechen. Es handelt sich um eine geänderte Berechnung für Personen mit einem niedrigen Einkommen (zB krankheitsbedingt), die Ihnen aber natürlich einen finanziellen Vorteil bringen sollte.

    Wenn § 48 SGB IX nicht auf Sie Anwendung findet oder Sie bei Anwendbarkeit der Norm einen finanziellen Nachteil haben, dann sollten Sie die Rentenversicherung um eine Überprüfung der Berechnung bitten.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  21. Hallo zusammen,
    ich beziehe gerade Übergangsgeld bei einer medizinischen Reha Maßnahme (berufliches Training). Höhe 68%. Warum ist die Berechnungsgrundlage davon nur 65% von einem fiktiven Arbeitsentgel?
    fiktives Arbeitsentgeld 83,07€
    davon 65% Berechnungsgrundlage 54,00€
    -von 54€ bekomme ich 68% 36,72€
    Bitte helft mir…
    Gruß, Mario

  22. Hallo Biljana,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage.

    Für eine Umschulung sollten Sie zunächst folgende Fragen klären:

    1. Ist die Rentenkasse für Sie zuständig?
    Eine Umschulung über die Rentenversicherung kommt nur in Frage, wenn Sie bereits 15 Jahre Beiträge gezahlt haben. Ist dies nicht der Fall, dann müssen Sie die Umschulung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Arbeitsagentur ist auch bei medizinisch indizierten Umschulungen zuständig, wenn die Beitragsjahre noch nicht erfüllt sind.

    2. Welcher Beruf ist mit der körperlichen Einschränkung möglich?
    Sie sollten sich vorab Gedanken machen, welcher Beruf zu Ihrer Symptomatik passt. Bei Umschulungen wegen Krankheit wird meist eine medizinische Begutachtung angeordnet. Dies bedeutet, dass ein bestellter Arzt beurteilen wird, welcher Beruf von Ihnen weiterhin ausgeübt werden kann. Im Idealfall handelt es sich um eine Bestätigung, des von Ihnen gewählten Umschulungsberufs. Überlegen Sie sich deswegen schon jetzt mögliche berufliche Alternativen, die Sie dauerhaft ausführen können.

    Wir wünschen Ihnen weitere gute Genesung und alles Gute!

  23. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin Gesundheit und Krankenpflegerin von Beruf,letztes Jahr habe ich eine OP. am Handgelenk gehabt und laut ärztliche Bescheinigung darf ich nicht mehr Belastung auf Dauer haben…ich möchte gerne in Beruf bleiben und gerne ein Umschulung machen. Meine Frage ist ob ich das über DRV bekommen kann.
    Liebe Grüße
    Biljana

  24. Hallo,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Umschüler und Erwerbslose werden tatsächlich in manchen Konstellationen gleichgestellt, da Grundlage der Entscheidung einfach nur der Bezug von ALG1 ist. Nun ist Ihre Annahme, dass Sie keinen Zuverdienst haben können, nicht ganz richtig. Wenn es Ihnen von der Zeit, Möglichkeiten und Energie machbar ist, dürften Sie natürlich einen Nebenjob aufnehmen. Bei ALG1 sind die Abzüge auch geringer, bei ALG2/Hartz4 hingegen relativ hoch.

    Sie können der Entscheidung über die Absenkung des Sebstbehalts natürlich widersprechen. Sinn macht dies, wenn Sie die Annahme haben, dass die Berechnung nicht korrekt stattfand. Durch den Widerspruch wird die Entscheidung nochmal geprüft, bis zur abschließenden Klärung bleibt die Feststetzung Ihres Selstbehalts jedoch unverändert. Für den Widerspruch antworten Sie einfach der Unterhaltsvorschusskasse, die es intern an die Rechtsabteilung weitergeben wird.

    Wir wünschen Ihnen für Ihre Umschulung viel Erfolg und alles Gute!

  25. Hallo,

    ich bin Unterhaltspflichtig für meine Kinder die nicht bei mir Leben. Ich bekomme Übergangsgeld und mache eine Umschulung. Jetzt hat mich die Unterhaltsvorschußkasse als nicht Erwärbstätig eingestuft. Somit sinkt der Selbstbehalt um 200,-€, das ist für mich ein sehr großer finanzieller Verlust. Ist das so rechtens, kann man sich dagegen wehren? Ich kann ja nun nicht wie ein Arbeitssuchender einfach mal eine Arbeitsstelle annehmen, um meine Situation zu verbessern. Das Übergangsgeld zählt ja eigentlich auch als Gehalt. Wie verhält es sich in diesem speziellen Fall? Wo kann man sich zur Klärung hin wenden?

  26. Das stimmt so nicht ganz. Der Beitrag in einem solchen Fall bemisst sich grundsätzlich nach dem Familieneinkommen d.h. das Einkommen des Mannes wird dazu gerechnet. Während des Bezugs von Übergangsgeld wird der Kranknversicherungsbeitrag allerdings vom Kostenträger der Umschulung( Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit) übernommen.

  27. Hallo Theresa,

    schön, dass bei Ihnen bald ein neues Kapitel beginnt!
    Zu Ihren Fragen:
    – Die Höhe des Zuverdienst bzw. des Freibetrags hängt davon ab, wer Ihre Umschulung finanziert. In diesem Artikel finden Sie einen Abschnitt dazu: Finanzierung einer Umschulung
    Wohngeld können Sie bei Ihrer Gemeinde / Stadt beantragen. Ob Sie einen Anspruch haben, muss zunächst erst geprüft werden, da auch hier das Übergangsgeld berücksichtigt wird.
    – Auch „das Ob und wenn ja, wieviel“ beim Kindergeld hängt von vielen Kriterien ab: Einerseits sind Sie jung genug (Kindergeld ist bis zum Ende des 25. Lebensjahres möglich), aber der Anspruch erwischt, wenn Sie bereits berufstätig waren. Hier sollten Sie sich direkt an die Familienkasse wenden.
    – Ohne eine Anrechnung ist die Bildungsprämie, die Sie bei bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung beantragen sollten – immerhin bis zu 2500 Euro : Umschulung fertig? 2500 Euro Erfolgsprämie sichern!
    – Achten Sie darauf, dass Sie zum Beispiel die Kosten für den Fahrtweg zur Umschulungsstätte sich von Arbeitsagentur / Jobcenter erstatten lassen.

    Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Umschulung viel Erfolg und alles Gute!

  28. Hallo,
    Ich fange in ein paar Tagen meine Umschulung an. Ich habe sie genehmigt bekommen trotz dessen ich noch keine Ausbildung vorher gemacht habe. Es ist bereits alles unterschrieben und geregelt. Nur reicht das übergangsgeld bei mir hinten und vorne nicht. Ich bin 24 Jahre alt und würde gerne wissen ob ich Anspruch auf Kindergeld, Wohngeld, BAB, Bafög o.ä. Habe? Und wenn ja was kann ich alles beantragen?
    Außerdem darf ich ja nur 165€ dazu verdienen ohne dass mir das angerechnet wird wenn ich mich nicht täusche oder?

    Da man bei der Agentur so „super“ beraten wird, hoffe ich, dass ich hier vielleicht ein paar antworten bekommen kann.

    Vielen Dank.

    Liebe Grüße
    Theresa

  29. Hallo Torsten,

    wenn es Anzeichen gibt, dass die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Übergangsgeldes nicht korrekt ist, dann sollten Sie widersprechen, damit das nochmal von einer anderen Abteilung überprüft wird. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen mit einer Sozialberatungsstelle für Arbeitslose / Arbeitssuchende ( oder ggf. Gewerkschaft) Kontakt aufzunehmen, die Ihnen ggf. erklären kann, welche Schritte Sie unternehmen sollten.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die Maßnahme und alles Gute!

  30. Hallo
    Ich bekomme Übergangsgeld für die Maßnahme die ich im Augenblick mache.
    Bei der Berechnung wird ein Pseudo Einkommen errechnet, welches sich auf den Ausbildungsberuf bezieht.
    Ich war bis zur Umschulung Krankgeschrieben und bezog Krankengeld.
    Seit ca. 40 Jahren zahle ich ein und war auch niemals Arbeitslos.
    Das wird aber nicht in die Berechnung eingeführt.

  31. Hallo Peggy,

    wenn Ihr Hausarzt zu einem Berufswechsel rät, dann ist das schon mal ein Indiz, dass Sie eine Umschulung genehmigt bekommen können. Für eine Umschulung über die Rentenversicherung ist nicht relevant, wieviel Jahre Sie noch vor sich haben, sondern ob Sie bereits 15 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Andernfalls ist die Arbeitsagentur Ihr Ansprechpartner.

    Wenn Sie Inspiration zu möglichen Berufen suchen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Übersichtsseite aller Umschulungsberufe: Welche Umschulungen gibt es?

    Noch ein Hinweis, da Sie schreiben „steht mit eine Umschulung zu“: Es gibt keinen Anspruch auf eine Umschulung – ob Ihnen die Maßnahme bewilligt wird, steht im Ermessen der jeweiligen Stelle und meist wird sehr genau hingesehen, ob die Voraussetzungen gegeben sind.

    Wir wünschen Ihnen eine Verbesserung Ihrer Symptomatik und ein gutes Händchen bei der Wahl Ihrer Umschulung! Alles Gute!

  32. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin noch ganz am Anfang meiner Reise, daher auch ein paar Fragen.
    Ich habe vor ein paar Wochen einen Bandscheibenvorfall HWS diagnostiziert worden.
    Bekomme momentan PRT Spritzen, gehe aber so gut es geht arbeiten. Ich bin im Kindergarten tätig und kann nur mit Schmerzen meinen Beruf ausüben.Mein Hausarzt rät mir nicht weiter in diesem Beruf tätig zu sein. Daher die Frage steht mir eine Umschulung und eine Reha zu?
    Ich muss noch gute 22 Jahre arbeiten und würde dieses auch gerne tun.

  33. Hallo,

    dass Ihre Daten bekannt sind, ersetzt keinen Antrag und wir empfehlen Ihnen ein Telefonat mit Ihrem Sacharbeiter. Sicher ist sicher und es erspart Ihnen mögliche Komplikationen im Januar.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung und alles Gute!

  34. Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage:

    Ich habe eine medizinische Reha bekommen – das war im August.
    In der Zeit bekam ich Übergangsgeld.

    Im Anschluss wurde mir geraten, eine LTA zu beantragen, was ich auch getan habe.
    Nach einigem Hin und Her wurde die LTA genehmigt.
    Nun steht eine Umschulung an, die aber erst im Januar 2021 beginnt.
    Bis dahin bin ich noch AU geschrieben.

    Meine Frage:
    Muss ich den Antrag auf Übergangsgeld noch mal ausfüllen oder reicht nur ein Schreiben
    mit der Mitteilung auf Umschulung?
    Eigentlich ändert sich ja am Übergangsgeld nichts und alle erforderlichen Daten liegen der DRV
    bereits vor.

    Danke

  35. Hallo Thorsten,

    ja, der Beitrag bemisst sich nach dem Gehalt des Versicherten. Die Beitragshöhe wird von der jeweiligen Krankenversicherung festgesetzt und Ihre Gattin muss diese entsprechend in Kenntnis setzen.

    Alles Gute!

  36. Hallo,
    Ich habe eine Frage,
    Meine Frau bekommt nun Übergangsgeld für insgesamt 3 Jahren.
    Sie ist gesetzlich freiwillig versichert, ich als ihr Ehemann bin Beamter und privat versichert. Meine Gehalt wurde somit als Grundlage für die Beiträge zur Krankenversicherung genommen. Ändert sich das nun und wenn ja, wo muss ich das melden?

  37. Hallo Roman,

    danke für Ihre Anfrage.
    Für eine Umschulung müssen Sie sich von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zunächst beraten lassen und können auch erst nach der Bewilligung einer Umschulung einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Für die bereits organisierte Ausbildung können Sie also keine staatliche Finanzierung bekommen.

    Für eine Umschulung müssen Voraussetzungen erfüllt werden, insbesondere drohende Arbeitslosigkeit in Ihrem bisherigen Beruf (Bedingt durch Konjunkturprobleme oder wegen nachgewiesener gesundheitlicher Einschränkungen). Schwierig wird es, wenn Sie bereits gekündigt haben, leichter hingegen, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verloren haben. Umschulungen sind kostenträchtig und nur bewilligt, wenn Sie einen Förderbedarf haben um Arbeitslosigkeit dauerhaft abzuwenden / zu verhindern. Gehen Sie nicht naiv in das „Beratungsgespräch“, sondern bereiten Sie sich unbedingt vor, zum Beispiel indem Sie die Artikel unter FAQ lesen, insbesondere diesen Artikel hier.

    Wenn Sie keine Umschulung machen, sondern die Ausbildung beginnen, dann nutzen Sie ggf. weitere Zuschüsse: Beantragen Sie bei Ihrer Stadt / Kommune das Wohngeld und prüfen Sie, ob Sie Ihr Ausbildungsgehalt mit Hartz4 aufgestockt werden kann.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

  38. Hallo,

    ich habe bereits eine Ausbildung in einem anderen Beruf vor rund 8 Jahren gemacht (Marketingkommunikation) und fange nun zum 01.08. eine neue Ausbildung an (Vermessungstechniker). Das Ausbildungsgehalt ist gering und nach Zahlung für Wohnung und Zugticket bleibt nicht mehr viel übrig. Kann ich eine Umschulung beantragen und Übergangsgeld bekommen? , oder gibt es andere Möglichkeiten für Zuschüsse?

  39. Guten Tag Robert,

    danke für Ihre Nachricht.
    Währen der Umschulung erhalten Sie kein Krankengeld mehr, sondern ein Umschulungsgeld. Der monatliche Betrag kann auf kann im Bereich des Krankengeldes liegen, muss es aber nicht. Für die Bemessung des Krankengeldes war Ihre vorheriges Einkommen maßgeblich, für das Umschulungsgeld wird dieses jedoch gerade nicht herangezogen. Das Umschulungsgehalt ist ein aufgestocktes Ausbildungsgehalt, wobei meist noch zusätzliche Zuschüsse beantragt werden können.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  40. Hallo,
    nach 1,5 Jahren AU nach einer Herzoperation wurde mir von der DRV eine Umschulung genehmigt.
    die Umschulungsmaßnahme hat nun auch schon begonnen, nur über die Finanzierung meines Lebensunterhalts wurde ich bis jetzt nur sehr schwammig informiert. Berechnet die DRV nach dem mir zuletzt bezahlten Krankengeld wenn ich durchgängig bis zu Beginn der Umschulung krankgeschrieben war?
    Mfg Robert

  41. Guten Tag,

    das Übergangsgeld müsste rückwirkend bei der Rentenversicherung beantragt werden. Inwiefern Sie nach Beginn der Umschulung noch Erfolg haben, können wir mangels Erfahrungswerten nicht einschätzen. Ein Telefonat mit der Rentenversicherung sollte Ihnen jedoch unkompliziert Information verschaffen können.
    Viel Erfolg und alles Gute!

  42. Hallo,
    mein Mann macht gerade eine Umschulung seit Februar, weil er aus gesundheitlichen Gründen seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Ärztliches Attest vom Amtsarzt liegt vor. Er war 2,5 Jahre zu Hause. Sind also in Hartz4 gerutscht. Finanziert wird die Umschulung vom Jobcenter. Wir als Familie bekommen Aufstockung vom Jobcenter, da mein Gehalt für 4 Personen nicht ausreicht. Meine Frage: Würde meinem Mann auch Übergangsgeld zustehen obwohl die Umschulung schon am laufen ist?

  43. Hallo. Ich bin seid 09/18 Arbeitssuchend uns beziehe ALG I. Bekam dann eine Reha über die Rentenversicherung. Übergangsgeld bemessen vom ALG I.
    Nun bekam ich meine Bewilligungsbescheid der RV für eine Umschulung. Von welchem kann ich ausgehen Für das Übergangsgeld? ALG Ii oder .des.lwtzen Gehalts. Danke und LG

  44. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Das Übergangsgeld / Überbrückungsgeld beträgt 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, wenn der Versicherte keine Kinder hat. In Ihrem Fall, also mit mindestens einem Kind mit Kindergeldanspruch, liegt der Anspruch bei 75 Prozent.

    Bei der Rentenversicherung können Sie auch nachfragen, wie viel Geld Sie konkret beziehen werden. Nummer des Servicetelefons: 0800 1000 4800.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung und weiterhin gute Genesung

  45. ich habe bis september 2014 als Kraftfahrer(Lohn Netto ca 1600 Euro) gearbeitet bin dann an Epilepsie erkrankt und war dann 18 monate im Krankengeldbezug habe dann einen Antrag wegen Umschulung gestellt aber weil es mir zulange dauerte habe ich zwischenzeitlich bei einer Zeitarbeits Firma( Lohn Netto ca 1350 Euro) angefangen für ca 7 Monate und dann bei einer Firma ein befristetes Arbeitsverhältis angefangen(Lohn Nettoca 1350 Euro) ca 5 monate danach war ich bis april 2018 im Arbeitslosengeld 1 Bezug ( Netto ca 1100 Euro) bin dann in Arbeitslosengeld 2 gerutscht.
    im Mai 2018 habe ich dann einen schweren Herzinfarkt gehabt und bin anschliessend in die Gesundheitliche Reha gegangen 10 Wochen dort habe ich erneut einen Antrag für eine Umschulung gestellt der nun genehmigt worden ist.
    Wie Hoch wird Ca. mein Überbrückungsgeld sein. Bin als ungelernter gelistet (war bis zur Epilepsie Kraftfahrer ca 15 Jahre) habe 2 Kinder die Kindergeld beziehen.
    Danke

  46. naja, vom vorletzten Lohn, da wenn Lohnfortzahlung mitten im Monat ausfällt, macht es ja keinen Sinn…

  47. Du bekommst Übergangsgeld. Richtig. Während medizinischer Reha wird aber die Zeit auch beim Krankengeld angerechnet. Wie das bei LTA ist, weiß ich nicht.

  48. 15 Jahre Beiträge musst du schon haben, oder alternativ innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses krank geworden sein und vom Lohn ausgesteuert worden sein. Problem ist, warum solltest du jetzt einfach eine Umschulung bezahlt bekommen? Ohne Grund? Hausmann und der Wunsch nach Veränderung – da gibt es nicht wenige. Aber diese Leistung ist teuer und wird eher Menschen gegeben, die aufgrund von KRANKHEIT Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können. Frage beim Jobcenter an, aber wenn deine Frau sowieso mehr verdient, als du bzw. deine Familie beim Jobcenter hättet, dann kannste gleich deine liebe Frau fragen, ob sie Dich finanziert. Andere Möglichkeiten hast du wohl nicht.

  49. Gibt es nicht, da Du bereits eine abgeschlossene Erstausbildung hast. Bildungswerk ist nur für junge Menschen bis 27 und ohne Ausbildung. Du musst in ein BfW. Dahin sollte es aber schwer werden, wenn du mit der Ausbildung einfach nur nicht zufrieden warst. Sollte dir ein Psychiater und medizinische als auch medizinische Reha relevante Diagnosen stellen, tja dann kannst du wahrscheinlich eine Umschulung im BfW beginnen. Aber du merkst, dahin ist es ein langer Weg. Einfach nur nicht zufrieden sein, das kannste aber knicken, dass dir das jemand bezahlt! Such dir liebereinfach selbst eine andere Ausbildung, neben den geforderten Bewerbungen seitens des (baldigen) Jobcenters auf deinen abgeschlossenen Beruf.

  50. Hallo,
    habe im letzten Jahr, nach abgebrochenem Studium, eine Ausbildung zum Kfm für Büromanagement erfolgreich beendet. Wurde zum ende hin Krank durch die Ausbildung und wollte es nur noch hinter mich bringen. Im selben Bereich möchte ich nicht mehr arbeiten und möchte mich nun Umschulen lassen, weil ich mit dem erlerntem Ausbildungsberuf nicht zufrieden war. Alg1 bekomme ich noch 1 Monat, welche Einrichtung sollte ich diesbezüglich ansprechen um Fördermittel zu erhalten für das BTB Bildungswerk in München.

  51. Hallo,

    ich bin seit einigen Jahren ohne Einkommen und quasi, Hausmann. Jetzt würde ich gern eine Umschulung beantragen und Frage mich ob in dieser Zeit auch Übergangsgeld für mich in Frage kommt. Das Problem ist das ich nicht vor Antragstellung Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt habe. Ist das schon ein Ausschlußkriterium?

    MFG Daniel

  52. In diesem Fall wäre die Rentenversicherung der erster Ansprechpartner für eine Finanzierung der Umschulung. Viel Erfolg!

  53. ich bin seit 9 Jahren beim Integrations-Fachdiest „Die Kette“ beschäftigt. Auf grund einer Allergie darf ich in diesem Bereich nicht mehr arbeiten. Darum möchte ich eine Umschulung (Ausbildung) als Krankenpfleger/Altenpfleger machen.
    Bitte teilen sie mir mit, wer als Träger der Kosten in Frage kommt, und bei wem ich die ersten Schritte einleiten muss.

    Thomas R

  54. Hallo
    Auch ich habe zur Übergangsgeldhöhe eine Frage.
    Ich bin langzeitkrank. Im April bin ich aus dem Krankengeld ausgesteuert worden. Seit der Zeit bekomme ich ALG. Meine LTA beginnt im Februar ´19. Über die ganze Zeit bin ich AU geschrieben. Meine letzte Gehaltszahlung meines Arbeitgebers war im Okt. 2016.
    Bekomme ich jetzt Übergangsgeld vom Gehalt ( da noch in der 3 Jahresfrist ) oder vom Krankengeld?

    Danke

  55. vom letzten lohn

  56. Ja. Für die gesamte Dauer der Umschulung.

  57. meine Frage Lautet: Ich bin seit 1 jahr krankgeschrieben, bekomme ich übergangsgeld vom Krankengeld, oder weil ich noch bei meiner Firma angestellt bin von meinen letzten lohn?“

  58. Hallo,
    Also die Berufsgenossenschaft finanziert mir eine Umschulung die 24 Monate dauern wird.
    Meine Frage ist kriege ich dann 24 Monate Übergangsgeld die 68%.?
    Mfg. Ferdi

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