Umzug während einer Umschulung

Was nun?

Eine Umschulungsmaßnahme ist in der Regel keine kurzfristige Angelegenheit, sondern kann je nach Beruf bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. In dieser Zeit können im Leben des Umschülers viele Ereignisse eintreten, die sich direkt auf die Lebenssituation auswirken und auch einen Umzug nötig lassen werden. Dieser ist an sich schon anstrengend und ist in einer Umschulung zudem noch mit einigen Hürden für den Umschüler verbunden, die zu bewältigen sind.

Einen großen Unterschied macht, ob Sie umziehen müssen oder lediglich umziehen wollen. Wer seine Umschulung an einem anderen Ort als der Wohnort absolviert und die Distanz zu groß zum Pendeln ist, der bekommt vom Arbeitsamt oder Jobcenter Unterstützungen für den Umzug an den Ort der Umschulung.

Schwierig ist jedoch die Konstellation, dass Sie während der laufenden Umschulung umziehen möchten, ohne dass der Umzug für die Umschulung notwendig ist. Vielmehr soll der Umzug stattfinden, da man zum Partner oder zu Verwandten / in die Lieblingsstadt oder eine günstigere Region ziehen möchte.

 

Weiterführung der Umschulung nach dem Umzug

Eine entscheidende Frage ist bei dieser Thematik, ob nach dem Umzug die Umschulung noch fortgeführt wird oder der Umschüler die Maßnahme abbrechen möchte. Soll die Umschulung fortgeführt werden und wird die Umschulung über den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur gefördert, dann muss der Umzug der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Diese muss dann die zukünftige Förderung an die nun zuständige Zweigstelle der Arbeitsagentur übermitteln.

Neben dieser Arbeit benötigt die Arbeitsagentur diese Mitteilung aber auch, um die neuen Angaben zum Wohnort zu haben. Dies wird auch interessant für eventuelle Reisekosten / Fahrtkosten, die entweder durch den Umzug entstehen oder sich erhöhen. Umgekehrt können diese auch günstiger werden, was die Arbeitsagentur auch wissen muss.

 

Abbruch der Umschulung nach dem Umzug

Durch einen Umzug aus privaten Gründen können sich Umschüler auch zum Abbruch der Maßnahme entschieden haben. Dann muss dieses auch der Förderstelle gemeldet werden, in der Regel der zuständigen Arbeitsagentur. Erfolgt keine Mitteilung, dann droht die Gefahr einer Ordnungswidrigkeit oder gar eines Strafverfahrens wegen Leistungsmissbrauchs.

 

Vor dem Umzug informieren

Offensichtlich ist es keine einfache Angelegenheit inmitten einer Umschulung einen Umzug zu absolvieren. Insbesondere wer Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht, sollte seine Informationspflicht ernst nehmen und noch mehr sein Informationsrecht in Anspruch nehmen. Für beides gilt es mit den zuständigen Behörden zu kommunizieren. Gerade bei Leistungsempfänger kann die Arbeitsagentur auch die Kostenübernahme für einen Umzug verweigern und sogar Leistungen einfrieren. Um hier vor bösen Überraschungen geschützt zu sein, sollten eventuelle Planungen immer im Vorfeld abgesprochen werden.

 

Arbeitsamt: Was passiert, wenn man während einer Umschulung in ein anderes Bundesland umziehen muss?

Wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen, aber die Umschulung im selben Umschulungsbetrieb fortsetzen können, dann melden Sie bitte Ihren Umzug rechtzeitig. Das Arbeitsamt entscheidet dann, ob Sie Leistungen für Ihren Umzug bekommen. Wenn der Umzug während der Umschulung jedoch bedeutet, dass Sie Ihre Umschulung nicht fortsetzen können wird es schwieriger.

Wenn Sie nach dem Umzug die Umschulung nicht fortsetzen können, dann müssen Sie zwangsläufig die Umschulung abbrechen. Der Abbruch bedeutet, dass der Bildungsgutschein ungültig wird und Sie alle Leistungen, die mit der Umschulung zusammenhängen, verlieren. Der freiwillige Abbruch einer Umschulung ohne triftigen Grund zieht vor allem zwei Konsequenzen  nach sich:

 

Was sagt das Jobcenter zu einem Umzug während der Umschulung?

Wenn Ihre Umschulung über das Jobcenter finanziert wird, dann ergeben sich bei einem Umzug während der Umschulung dieselben Konsequenzen:

  • Das Jobcenter wird nur einen genehmigten Umzug finanziell unterstützen (Umzugshilfe).
  • Wenn Sie nach dem Umzug die Umschulung nicht mehr fortsetzen können, dann bedeutet dies einen freiwilligen Abbruch der Umschulung.
  • Sie müssen sehr sicher den Bildungsgutschein, also die Kosten der Umschulung zurückzahlen.
  • Um die Umschulung am neuen Wohnort fortsetzen zu können, benötigen Sie einen neuen Bildungsgutschein. Leistungen aus der ersten Umschulung können jedoch ggf. anerkannt werden.

 

Hat man einen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug während der Umschulung?

Nein, für Ihren Umzug während der Umschulung können Sie keinen Sonderurlaub beantragen. Der Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur in absoluten Ausnahmefällen und dann auch auf einen Tag begrenzt, zum Beispiel ein Tag frei für den Vater nach der Geburt seines Kindes (so die Regelung der DRV). Ähnliches gilt für den Sonderurlaub bei Todesfällen. Selbstverständlich bleibt es Ihnen frei, reguläre Urlaubstage für Ihren Umzug  zu nehmen.

Selbstverständlich kann Ihr Umschulungsanbieter hier kulanter entscheiden. Insbesondere bei betrieblichen Umschulungen werden teils mehrere Tage Sonderurlaub gewährt. Juristisch gesehen haben Sie jedoch keine Anspruch auf diese freien Tage.

Christian Krumes

24 Gedanken zu „Umzug während einer Umschulung“

  1. Hallo Laura,

    wenn Sie zur Agentur für Arbeit nach Rheinland-Pfalz gewechselt sind, dann ist ein neuer Bildungsgutschein für Ihre Umschulung meist nur eine Formsache, wenn er den neu erforderlich ist. An Ihrem ALG1-Anspruch ändert der Umzug nichts. Allerdings müssen die Fahrtkosten vom neuen Wohnort aus neu berechnet werden, aber auch da sollte es keine Probleme werden.

    Melden Sie sich frühzeitig beim neuen Arbeitsamt an, Sie müssen dafür noch nicht umgezogen sein. So stellen Sie sicher, dass es bei den Zahlungen keine Verzögerungen gibt.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!

  2. Guten Tag,

    Ich beziehe Leistungen (ALG1) und mir wurde von der Arbeitsagentur Königswinter eine Umschulung finanziert. Ich bin vor kurzem zu meinem Freund nach Bonn gezogen. Ich habe den Umzug gemeldet.

    Wir müssen in zwei Monaten nach Remagen in eine bezahlbarere Wohnung ziehen. Das Bundesland ändert sich dadurch von NRW zu Rheinland-Pfalz. Die Umschulung findet in Köln hälftig am Standort statt, zur Hälfte kann ich Telelearning von Zuhause machen. Da ich dann aus Remagen nach Köln fahren, entstehen aber höhere Fahrtkosten.
    Wie wird es mit der Arbeitsagentur Remagen? Werden mein Bildungsgutschein und ALG1 Leistungen fortbestehen?
    Danke vorab.

  3. Hallo Lina,

    Sie sollten unbedingt in einem Gespräch klären, dass die Agentur für Arbeit einen Umzug nicht mit einem Abbruch der Onlineumschulung gleichsetzt. Ob Ihnen die Qualifizierung weiter finanziert wird, hängt von individuellen Umständen ab. Wenn das Arbeitsamt tatsächlich von einem Abbruch durch Umzug ins Ausland ausgehen sollte, dann können Sie dagegen mit einem Widerspruch vorgehen. Das macht zB Sinn, wenn Sie nicht planen, dauerhaft aus Deutschland wegzuziehen, sondern nur temporär in Ihr Heimatland zurückkehren.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  4. Hallo,
    Ich habe eine ähnliche Frage wie Kristina. Ich beziehe ebenfalls ALG1 und mache gerade eine 100%tige Online-Ausbildung, die ich sehr spannend finde. Nach der Ausbildung plane ich in ein europäisches Zielland zu ziehen, dessen Staatsbürgerschaft habe. Möglicherweise müsste ich auch schon vor Beendigung meiner Ausbildung umziehen (inklusive Wohnsitzmeldung im Zielland). Meinen deutschen Wohnsitz würde ich dann als Zweitwohnsitz erstmal behalten wollen.

    Ich habe gelesen, dass man ersuchen kann, dass die Förderung bzw. die Unterstützung bei der Arbeitssuche auch im Ausland möglich ist, wenn man die Staatsangehörigkeit des Ziellandes besitzt. Sollte ich das nicht bewilligt bekommen, würde ich mich vom Arbeitslosengeld abmelden, damit ich mich hier in Deutschland juristisch korrekt verhalte. Oder gäbe es eine andere Option?
    Wissen Sie was dann die Konsequenzen für die Ausbildung wäre? Was passiert bei der Abmeldung vom Arbeitslosengeld mit der Ausbildung? Muss ich diese zurückzahlen?
    Vielen Dank und beste Grüße
    Lina

  5. Hallo Patrick,

    nach Rücksprache mit dem Jobcenter können Sie in ein anderes Bundesland umziehen. Es ist allerdings fraglich, ob Sie finanzielle Zuschüsse zum Umzug gewährt bekommen werden. Sie planen schließlich nicht umzuziehen, weil Sie schon eine Zusage für ein Praktikum in NRW haben. Das macht die Erforderlichkeit des Bundesland-Wechsel nicht wirklich plausibel.

    Den Abbruch der Umschulung sollten Sie in jedem Fall vorab mit dem Jobcenter besprechen, damit Ihnen daraus keine Nachteile entstehen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung

  6. Hallo,

    Ich bin derzeit in einer Umschulung, die online stattfindet, aber ich auch einen Standort habe, wo ich hin gehen kann. Die Umschulung wurde durch die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit über das Jobcenter vermittelt und ich bekomme ALG II.

    Ich muss während der Umschulung ein 9-monatiges Praktikum absolvieren. Mein Problem: seit einem Jahr finde ich keinen Praktikumsplatz und mein Bildungsträger kann mir da auch nicht so wirklich weiterhelfen. Kann ich in ein anderes Bundesland umziehen und die Umschulung an dem neuen Wohnort fortführen? Ich würde von Hessen nach NRW gehen wollen (ca. 250 KM entfernt), da ich mir im neuen Gebiet mehr Resonanz erhoffe. Oder muss ich wohl oder übel die Umschulung abbrechen?

    Das Hauptproblem bei der Praktikumsplatzsuche ist, dass es sich um einen neueren Ausbildungsberuf handelt und es in meiner aktuellen Umgebung eher wenige Firmen gibt, die das schon ausbilden. Vielen Dank.

  7. Hallo Tom,

    wenn Sie Ihre Umschulung über ALG1 finanziert bekommen, dann sind Sie nicht an Ihren Wohnort gebunden. Das gilt solange keine Vermittlung erfolgen soll, weil Sie zum Beispiel gerade die Weiterbildung absolvieren. Generell sollten Sie jedoch Ihre Absicht später im Ausland arbeiten zu wollen, eher für sich behalten. Bei ALG1 finanzierten Berufswechseln wird Ihnen zwar zum Glück weniger reingeredet. Jedoch soll über Bildungsgutscheine für den regionalen beziehungsweise bundesweiten Arbeitsmarkt ausgebildet werden.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung zum Softwareentwickler!

  8. Hallo!

    Ich mache eine Weiterbildung zum Softwareentwickler, die zu 100% remote erfolgt. Finanziert wird der Berufswechsel über einen Bildungsgutschein und ALG1. Meine Partnerin wohnt im europäischen Ausland (Spanien) und ich würde gerne hin und wieder für ein paar Wochen dort sein. Ist das im Rahmen des Möglichen oder habe ich mit Nachteilen zu rechnen? Die Weiterbildung ist davon nicht betroffen und ich möchte später auch dort Arbeit in dem Bereich finden. Wie beurteilt Ihr die Situation?

    Vielen Dank im Voraus 🙂
    Tom

  9. Hallo Riyaz,

    danke für Ihre Frage.

    Sie sagen, dass in Ihrem Reisepass der Wohnsitz vermerkt ist. Das könnte eine Wohnsitzauflage sein. Die Frage, ob Sie umziehen können oder nicht, hat in diesem Fall nichts mit der Weiterbildung zu tun, sondern mit dem Ausländerrecht / Asylrecht. Fragen Sie deswegen bei der Ausländerbehörde nach, ob Sie umziehen können.

    Wenn Sie keine Wohnsitzauflage haben, aber die Weiterbildung über das Jobcenter mit Hartz4 finanziert wird, dann muss der Umzug angemeldet werden.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung und alles Gute!

  10. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich mache eine Weiterbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik, die ich am 1 Sept 2020 angefangen habe. Mein Ausbildungsplatz ist nur 15 Kilometer weit von meiner Wohnung entfernt. In meinem Ausweis steht der Wohnsitz. Ist es möglich, dass ich umziehen kann? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Dankeschön.

    Mit freundliche Grüße
    Riyaz

  11. Hallo Tyna,

    danke für Ihre Nachricht.
    Bei ALG-II muss ein Umzug genehmigt werden, insbesondere, wenn Sie Leistungen beantragen möchten, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen.
    Alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Online-Umschulung!

  12. Hallo,

    mein Name Ist Tyna. Ich beziehe Alg 2 und habe einen Bildungsgutschein erhalten. Meine Umschulung fängt Mitte April an. Es ist eine eine reine online Weiterbildung. Darf ich in eine andere Region ziehen und mich bei dem für die Region zugehörigen Jobcenter melden, auch wenn der Bildungsgutschein von einem anderen Jobcenter bezahlt wird?

    Vielen Dank!

  13. Hallo Khrystyna,

    Danke für Ihre Frage.

    Bei Umzügen ist es wichtig, dass Sie Informationsquellen danach unterscheiden, ob diese sich an Leistungsempfänger von ALG1 oder ALG2 richten.
    Da Sie ALG-I beziehen, ist ein Umzug unproblematisch möglich. Der Bildungsgutschein behält seine Gültigkeit. Wenn für den neuen Wohnort eine andere Regionalvertretung der Agentur für Arbeit zuständig ist, dann melden Sie den Umzug, sobald Sie Ihre Entscheidung getroffen haben. So zieht auch Ihre Akte mit um und Sie verhindern Verzögerungen, zB bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Online-Weiterbildung!

  14. Hallo Mein Name Ist Khrystyna,
    Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und habe vor kurzem die Möglichkeit bekommen, einen Bildungsgutschein zuerhalten vom Jobcenter, für eine 100% Online Weiterbildung. Aber in ein und halb Monaten läuft mein Mietvertrag aus und ich würde gerne zurück zu meinen Eltern ziehen ( im selben Bundesland, aber anderer Kreis). Ich habe zwei Informationsquellen, eine ist, dass ich ohne Problem umziehen darf und der Bildungsgutschein ist für 3 Monate gültig bundesweit und die andere Quelle sagt mir, dass ich meinen Wohnort solange nicht wechseln darf!. Was soll ich nun machen?
    Ich bin sehr dankbar um Ratschläge!

  15. Hallo Patrick,

    die entscheidende Frage ist, ob Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit bekommen, oder ob Ihr Arbeitgeber Zuschüsse und Förderungen bekommt. In letzterem Fall, können Sie in ein anderes Bundesland ziehen und solange Sie nicht auch den Job wechseln, ändert sich sonst nichts.

    Wenn Sie trotz Ihrer Anstellung auch Kunde des Arbeitsamts sein sollten (zB ergänzende Leistungen), dann gilt nach unserem Kenntnisstand bei geförderten Weiterbildungen oder Umschulungen über das Qualifizierungschancen-Gesetz ähnliches wie bei Umschulungen über ALG1 oder Hartz4:

    Sie können in ein anderes Bundesland ziehen, es wechselt entsprechend die Zuständigkeit zu einer anderen Regionalstelle der Agentur für Arbeit. Sie müssen dann den Umzug möglichst früh ankündigen, damit es einen nahtlosen Übergang gibt und Sie dann die Zahlungen von dem anderen Arbeitsamt erhalten.

    Schwierig wird es jedoch, wenn Sie mit dem Umzug auch den Ausbildungsplatz wechseln möchten. Faktisch stellt dann der Ortswechsel einen Abbruch dar, da die Bewilligung der Leistungen nach dem QCG auch an den Arbeitgeber gekoppelt sind. Das QCG fördert anteilig Arbeitgeber, die in die Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmer investieren… Das bedeutet, dass der neue Arbeitgeber erneut die Förderungen über das Qualifizierungschancen-Gesetz beantragen müsste.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Ausbildung in der Pflege!

  16. Guten Tag,
    Ist es möglich bei einer QCG geförderten Ausbildung in der Pflege das bundesland zu wechseln? So das man das geförderte Gehalt weiterbekommt?

    Was gibt es dabei zu beachten?

  17. Hallo Laura,

    danke für Ihr Frage.

    Der Umzug während der Umschulung muss in jedem Fall angemeldet werden. Es ist dabei ein berechtigtes Interesse, dass man selbst umziehen möchte, wenn der Ehegatte umzieht. Da der Umzug faktisch keinen Einfluss auf die Umschulung hat, wüssten wir nicht, auf welcher Grundlage „Geld zurückverlangt“ werden sollte. Es kommt ja gerade nicht zu einem Abbruch.

    Eine andere Frage ist jedoch, ob das Jobcenter den Umzug finanziell unterstützt. Hier haben wir Zweifel. Etwas anderes wäre, wenn der Umzug erforderlich wäre, da Ihr Ehemann (mit abgeschlossener Umschulung) eine Stelle in dem anderen Bundesland antreten würde….

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Fernstudium und alles Gute!

  18. Hallo,
    mein Mann und ich möchten nächstes Jahr in ein anderes Bundesland ziehen, ich werde dort entweder eine Arbeit anfangen oder einen Master an einer Fernuni machen. Mein Mann macht eine 100% remote Umschulung.
    Melden würde er den Umzug auf jeden Fall, mich würde interessieren ob der Umzug der Ehegattin (also mir) ein ausreichender Grund wäre oder ob das Jobcenter trotzdem Probleme machen oder Geld zurück verlangen könnte? Die Ausbildung würde er dort natürlich abschließen wollen und auch das dazugehörende Praktikum am neuen Wohnort absolvieren wollen.

  19. Hallo Sabine,

    danke für Ihre Nachricht.

    Ja, ein Restrisiko bleibt, aber andererseits ist es unwahrscheinlich, dass das Jobcenter an Ihrem neuen Wohnort, eine bereits begonnene Maßnahme nicht unterstützen sollte. Deswegen sollten Sie den noch aktuellen Jobcenter Ihren Umzug mitteilen. Die Bewilligung von Bildungsgutscheinen liegt im Ermessen der Behörde, die Reglung finden Sie in § 81 SGB III.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Weiterbildung.

  20. Guten Morgen, ich habe einen Bildungsgutschein für Berlin, werde aber im Verlauf meiner bald startenden 6 monatigen 100%remote Weiterbildung eventuell in ein anderes Bundesland ziehen wollen. Ich bin beim Jobcenter und benötige keine finanzielle Unterstützung für den Umzug selbst. Kann ich davon ausgehen dass es während der Weiterbildung möglich sein wird den Wohnort zu wechseln, so dass das neue Jobcenter die Weiterbildung auch weiterzahlt und ich sie remote am neuen Wohnort fortsetzen kann? Oder besteht ein Risiko dass ich auf den Kosten sitzen bleibe wenn der Sachbearbeiter im neuen Jobcenter die Weiterbildung nicht unterstützten möchte?
    Liegt diese Entscheidung im Ermessen des neuen Jobcenters oder gibt es hierzu einen Rechtsanspruch? Wenn ja woraus ergibt sich dieser? Viele Grüße, Sabine

  21. Hallo Kristina,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die entscheiden Frage wird sein, ob Sie vorhaben langfristig umzuziehen oder nur für ein paar Wochen ins Ausland zu gehen. Wenn Sie auch Leistungen des Jobcenters beziehen, dürfen Sie bekanntlich nicht ohne weiteres Ihren Wohnort wechseln. Während der Weiterbildung sind Sie mutmaßlich von der Verpflichtung, sich zu bewerben freigestellt, dennoch müssen Sie vor Ort sein.

    Um ein böses Erwachen zu vermeiden, würden wir empfehlen, dass Sie mit offenen Karten spielen. Lassen Sie sich von dem Angehörigen medizinische Unterlagen geben, die nachweisen, dass eine schwere Erkrankung vorliegt. Gut ist, wenn zum Ausdruck kommt, dass eine psychische Unterstützung durch die Familie die Genesung unterstützt.

    Machen Sie sich auch Gedanken, was ein realistischer Zeitraum für den Aufenthalt sein könnte, den Sie angeben werden.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

  22. Was passiert wenn man während der 100% online Weiterbildung von der Arge, die durch einen Bildungsgutschein finanziert wird, plötzlich wegen Krankheitsfall eines Familienmitglieds ins Ausland ziehen muss. Aber die Weiterbildung weiter machen kann und möchte? Wie sollte man am besten vorgehen?

  23. Hallo Jan,

    danke für Ihre Frage.
    Bei ALG1-Bezug ist ein Umzug nicht genehmigungsbedürftig. Die Frage ist letztlich nur, ob sich die Zuständigkeit des Arbeitsamts ändern würde. Wenn das der Fall ist, dann sollten Sie unabhängig davon, dass die Umschulung online statt findet, den Umzug vorab ankündigen.

    Alles Gute für Sie!

  24. Ich mache eine 14 Monaten Umschulung in Vollzeit. Mein ALG I wird verlängert. Der Umschulung findet im „Remote Training“ statt. (das heißt 100% online).

    Darf ich während der Umschulung in einen anderen Kreis und/oder Bundesland umziehen? (Der Grund für den Umzug wäre eine günstigere Wohnung zu bekommen)

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