Welche Steuerklasse sollte bei Arbeitslosigkeit gewählt werden?

Lohnsteuerkarte02
Ändert sich die Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit?

Eine oft nicht bedachte Thematik im Falle der Arbeitslosigkeit sind deren steuerrechtliche Auswirkungen. Diese sind zwar nur indirekter Natur, da sowohl ALG I als auch ALG II (besser bekannt als Hartz IV) steuerfrei sind. Die Steuerklasse hat jedoch Einfluss darauf, wie hoch die Leistung ist, die Sie am Ende bekommen. Es ist deswegen sehr ratsam, dass Sie bei Arbeitslosigkeit Ihre Steuerklasse anpassen. Aber welche Steuerklasse ist ideal bei Arbeitslosigkeit? Wie wirkt sich die Steuerklasse bei ALG1 im Vergleich zu Bürgergeld aus? Und was ist der ideale Zeitpunkt den Wechsel der Steuerklasse zu beantragen? Wir haben Ihnen im folgenden die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.

 

Welche Steuerklassen gibt es?

Es gibt Standardkonstellationen, nach denen die Steuerklassen vergeben sind. Die Grundkonstellationen für die steuerrechtliche Einordnung, in der Regel also vor dem Zeitpunkt einer Arbeitslosigkeit, sind folgende:

  • Sind Sie ledig, geschieden, verwitwet oder getrennt lebend, so ist die Steuerklasse 1 für Sie vorgesehen.
  • Sind Sie alleinerziehend und leben nicht in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, dann können Sie in die Steuerklasse 2 wechseln, wenn noch weitere – kompliziert zu erklärende – Voraussetzungen erfüllt werden. Ihr Vorteil: Ganz von alleine fällt Ihr Arbeitslosengeld höher aus! Wichtig: Sie müssen für einen Wechsel in die Steuerklasse 2 aktiv werden. Eine rechtskräftige Scheidung lässt Alleinerziehende beispielsweise nicht automatisch die Steuerklasse wechseln.
  • Sind Sie verheiratet, können Sie und Ihr Partner sich für verschiedene Kombinationen von Steuerklassen entscheiden. So können beide Ehepartner die Steuerklasse 4 wählen. Oder Sie kombinieren dergestalt, dass einer von Ihnen in Steuerklasse 3 ist, der oder die andere in Steuerklasse 5. Die Kombinationen sind unabhängig davon, ob nur einer von Ihnen oder Sie beide arbeitslos sind. Online verfügbare „Steuerklassenrechner“ sagen Ihnen, welche Wahl für Sie am vorteilhaftesten ist.

 

Steuerklasse ändern wegen Arbeitslosigkeit

Der Wechsel der Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit lohnt sich finanziell. Allein durch die richtige Wahl der Steuerklasse können Sie im Monat einige hundert Euro mehr Arbeitslosenhilfe zur Verfügung haben. Dabei müssen Sie folgendes beachten:

  • Arbeitslosengeld ist ein Ersatz für den Verdienstausfall. Es wird deswegen aufgrund der Steuerklasse berechnet, in der Sie am Anfang des Jahres eingeordnet waren. (§ 133 Abs. 2 Satz 1 SGB III)
  • Die Steuerklasse kann in der Regel nur einmal im Jahr geändert werden.  (§ 39 Abs. 5 Satz 3 EStG)
  • Der Wechsel der Steuerklasse wirkt nicht rückwirkend, sondern erst mit dem Tag der Änderung.
  • Das Arbeitslosengeld wird nach dem Wechsel erneut durch die Agentur für Arbeit berechnet.

 

Wichtiger Tipp zum Zeitpunkt der Wahl der Steuerklasse
Wenn Sie dieses Jahr erfahren, dass Sie nächstes Jahr arbeitslos werden, dann sollten Sie bereits vor dem 1. Januar des nächsten Jahres die Steuerklasse wechseln. So erhalten Sie sich die Möglichkeit eines weiteren Wechsels der Lohnsteuerklasse im nächsten Jahr. Dies kann sich dann wiederum finanziell vorteilhaft auswirken, wenn Sie im selben Jahr wieder eine neue Anstellung finden.

 

So wirkt sich die Steuerklasse auf Ihr ALG1 aus

Die Höhe des Arbeitslosengeld1  hängt von der Wahl der Steuerklasse ab. Der finanzielle Unterschied ist beträchtlich, insbesondere wenn Sie zuvor gut verdient haben.

 

Steuerklassen ideal kombinieren: Klasse 3 & Klasse 5

Welche die richtige Steuerklasse für den arbeitslosen Ehegatten ist, hängt auch von der Steuerklasse des arbeitenden Ehepartners ab. Wenn man sich in der Ehe für eine Aufteilung auf die Steuerklassen 3 und 5 entschieden hat, kann es vorteilhaft sein, diese Steuerklassen beizubehalten. Dies gilt insbesondere, wenn der besser verdienende Partner in Klasse 3 arbeitslos wird:

Da die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld das Einkommensnetto ist, bekommt der arbeitslose Partner ein höheres ALG1 bezahlt als bei Wahl einer anderen Steuerklasse. Die Einkommen von Eheleuten werden gemeinsam veranlagt, jedoch handelt es sich bei ALG1 um kein steuerpflichtiges Einkommen. Die höheren Steuerabzüge in der Klasse 5 kann man sich entsprechend zurückzahlen lassen. Die Erstattung erfolgt jedoch erst im Folgejahr mit der Einkommenssteuererklärung für das vergangenen Jahr. Über den Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld I steht in dieser Konstellation einem verheirateten Paar das meiste Geld zur Verfügung.

 

Nachteilhaft: Arbeitslosengeld und Klasse 4

Wenn Sie in der Steuerklasse 4 Ihre Anstellung verlieren, sollten Sie die Steuerklasse wechseln: Ehegatten die ähnlich viel verdienen, wählen häufig die Steuerklasse 4. Was bei Beschäftigten sinnvoll sein kann, kostet bei Arbeitslosigkeit eines Ehepartners bares Geld. Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 Prozent des Leistungsentgelts. Das Leistungsentgelt ist der Bruttolohn abzüglich Lohnsteuer, Sozialversicherung und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag, Wieviel Lohnsteuer Sie abgezogen bekommen, hängt jedoch gerade von der Steuerklasse ab. In der Steuerklasse 4 sind die Abzüge höher als in Steuerklasse 5. Und so kommt es, dass weniger Leistungsentgelt verbleibt, aus dem sich der ALG1-Anspruch berechnet.

 

Steuerklassenänderung – dem Arbeitsamt melden

Beachten Sie, dass Sie eine Änderung Ihrer Steuerklasse grundsätzlich mit der für Sie zuständigen Arbeitsagentur absprechen müssen. Wenn durch die Steuerklassenänderung Ihr ALG I höher ausfällt, wird das Arbeitsamt die Leistung neu berechnen und festsetzen. Dies geschieht nicht automatisch, da das Finanzamt den Wechsel der Steuerklasse nicht für Sie meldet.

.

Steuerklassenänderungen im Todesfall eines Ehepartners

Wenn ein Ehepartner stirbt, wechselt der oder die Hinterbliebene automatisch in die Steuerklasse 3, für das Todesjahr und das nachfolgende Jahr. Danach tritt die Steuerklasse1 in Kraft. Dies gilt für Lohnsteuerzahler ebenso wie für Bezugsberechtigte von ALG I.

 

Nebenjobs und die Steuerklasse

Nebenjobs können Sie in einem Umfang von bis zu 15 Wochenstunden auch während der Arbeitslosigkeit ausüben. Wenn Ihr Nebeneinkommen unter dem Freibetrag von EUR 165 liegt, können Sie es abzugsfrei behalten. Übersteigt Ihr Nebenverdienst diese Grenze, wird es auf Ihre Leistungen angerechnet.

Die steuerrechtlichen Auswirkungen Ihres Nebenverdiensts sind wie folgt: Bei der ersten Nebentätigkeit gibt es keine Besonderheit. Für Sie gilt je nach Familienstand und Wahl eine der Steuerklassen 1 bis 5. Sollten Sie einen zweiten Nebenjob annehmen, fallen Sie automatisch in die Steuerklasse 6, selbst wenn Sie hier pro Monat nur geringste Beträge im zweistelligen Bereich verdienen. Eventuell zuviel gezahlte Steuern können Sie sich erst im Folgejahr über Ihre Steuererklärung zurückholen.

 

Nutzen Sie ALG1 für eine berufliche Neuorientierung

Bei drohender Arbeitslosigkeit oder zu Beginn der Arbeitslosigkeit sind sich viele Betroffene noch nicht bewusst, dass es sich letztlich auch im eine Chance handeln kann: Während der Bezugszeit von Arbeitslosengeld1 kann die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungen und Umschulungen finanzieren. Es handelt sich dabei um zeitlich verkürzte Qualifizierungen, die Sie weiter spezialisieren oder auf einen Berufswechsel vorbereiten. Während Berufstätige nur schwer eine Förderung bekommen, stehen Ihre Chancen gut. Dies gilt insbesondere bei schwieriger Konjunktur in Ihrer Branche, fehlende Qualifikation oder sich abzeichnende gesundheitliche Probleme.

 

Die Steuerklassen für Empfänger von ALG II (Hartz IV)

Das ALG II ist eine reine Grundsicherung und wird schon deshalb nicht versteuert. Dennoch werden Sie auch als Empfänger von ALG II gemäß Ihres Familienstands veranlagt. Wenn Sie verheiratet sind, können unterschiedliche Steuerklassen Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Bezüge haben.

Die Agentur für Arbeit könnte zum Beispiel nunmehr darauf bestehen, dass Sie als Empfänger von ALG II in die Steuerklasse 5 wechseln und Ihr arbeitender Partner in die Steuerklasse 3. So würde sich das Familieneinkommen erhöhen, Ihre Leistungen würden dagegen sinken. Dadurch würde zum einen das Arbeitsamt Geld sparen, zum anderen würde Ihre Hilfsbedürftigkeit sinken, was immer das Ziel alle Bemühungen der Agentur für Arbeit ist.

Christian Krumes

12 Gedanken zu „Welche Steuerklasse sollte bei Arbeitslosigkeit gewählt werden?“

  1. Hallo! Ich habe 2 Arbeitsstellen, nämlich eine mit 31 Std./Woche (Steuerkl. 1) und eine mit 12 (jetzt 16) Std./Woche (Steuerkl. 6). Seit ein paar Tagen bin ich teilarbeitslos (ALG I), da meine Hauptbeschäftigung mit 31 Std. weggefallen ist. Die andere Stelle habe ich noch. Ich denke, das Arbeitsamt geht nun bei der Leistungsberechnung weiterhin von der Steuerkl. 1 aus, da ändert sich meines Wissens nichts. Jedoch: Muss ich meine Steuerklasse 6 beim 2. AG wechseln und wenn ja, in welche Steuerklasse? Können Sie mir hier helfen? Vielen Dank, Jutta

  2. Hallo Martin,

    danke für Ihre Nachricht. Wir können Ihnen keine Empfehlung zu einer Steuerklasse aussprechen, außer dass Sie online nach einem „Rechner“ suchen sollten. Berechnen Sie Ihre Steuerlast als Ehegatten in den unterschiedlichen Varianten mit Ihren konkreten Bezügen und Abgaben. Nur so bekommen Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

  3. Liebe Redaktion,

    ich hoffe, dass Sie mir eine Ratschlag geben könnten. Zu unserer Situation: Wir haben diesen Monat geheiratet. Ich versorge finanziell unsere kleine Familie und mein Bruttolohn ist überdurchschnittlich. Meine Frau hat aktuell keine Einnahmen und passt auf unsere Baby auf. Ab November besteht die Möglichkeit auf eine Kita. Dann wird meine Frau Arbeitslosengeld 1 erhalten und perspektivisch nächstes Jahr wieder für ein paar Stunden arbeiten. Würde bei uns die Kombination 3/5 Sinn ergeben? Vielen Dank.

  4. Vielen Dank für die Antwort! Ja, Ihr Rat ist in unserer Situation gut. Ich wünsche Ihnen auch alles Gute!

  5. Hallo Daya,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Unsere Empfehlung an Sie wäre, dass Sie hinsichtlich der Steuerklassen keine Veränderungen vornehmen.

    Ohne die Arbeitslosigkeit Ihres Ehemannes hätte eine Umstellung auf die Klassen 4 und 4 vorteilhaft sein können. Dies gilt aber nicht mehr im Falle von Arbeitslosigkeit. Der arbeitslose Ehepartner sollte in der Steuerklasse 3 sein bzw. bleiben, da die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld das Einkommensnetto ist. Das Einkommensnetto ist für Ehegatten in der Steuerklasse 3 am höchsten.

    Wichtig: Machen Sie unbedingt eine Einkommenssteuererklärung. Andernfalls nutzen Sie nicht alle finanziellen Vorteile aus der Verteilung der Steuerklassen.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie in dieser schwierigen Zeit alles Gute und insbesondere gute Genesung für Ihren Mann!

  6. Hallo liebe Leute,

    in meiner Familie ist folgender Fall aufgetreten: Bisher bin ich in Steuerklasse 5 und mein Mann in Steuerklasse 3. Seit dem 1. Juni arbeite ich in einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis und die Differenz zwischen unseren Bruttogehältern beträgt ca. 100 Euro. Wir hatten beschlossen, unsere Steuerklassen auf 4/4 umzustellen. Allerdings ist eine unvorhergesehene Situation eingetreten. Der Vertrag meines Mannes läuft diesen Monat aus, sodass er ab nächsten Monat bei der Agentur für Arbeit meldepflichtig ist. Zwischenzeitlich wurde er notoperiert und musste sich nach Beendigung seiner Krankschreibung beim Arbeitsamt anmelden.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, welche Steuerklasse für uns in dieser Situation am besten geeignet wäre.

  7. Hallo Rene,

    die Steuerklasse wir nach unserem Kenntnisstand nicht automatisch geändert. Das müssen Sie selbst beim Finanzamt veranlassen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg an Ihrer neuen Arbeitsstelle!

  8. hallo.

    ich habe in der zeit meines letzten arbeitslosengeldes angefangen vollzeit zu arbeiten. Ich habe meinen Gehaltsscheck erhalten und festgestellt, dass mir die Steuerklasse 6 zugewiesen wurde, ändert sich diese automatisch mit meinem nächsten Gehalt auf 1 oder muss ich jemanden kontaktieren?, danke

  9. Hallo Sofia,

    Es war ideal, dass Ihr Mann schon in der Steuerklasse 3 war, da er somit mehr ALG1 bezieht, als wenn er in Steuerklasse 3 gewesen wäre. Da er nun bereits Leistungen bezieht, ist ein Wechsel der Steuerklasse nur noch mit Genehmigung des Arbeitsamts möglich. Ob es aber überhaupt Sinn macht, dass Sie beide in Steuerklasse 4/4 wechseln, müssen Sie für Ihren konkreten Fall überprüfen. Nutzen Sie dafür einen Steuerklassenrechner.

    Alles Gute!

  10. Ich und mein Ehemann haben Steuerklasse 5 und er 3.
    Mein Mann ist arbeitslos geworden im Januar, welche Steuerklasse wäre jetzt am günstigsten für uns?

  11. Hallo Marcell,

    vielen Dank für Ihren Hinweis! Wir werden uns dazu noch mal einlesen und den Artikel überarbeiten.

    Alles Gute für Sie!

  12. Sie schreiben: „Es kann aber trotzdem in Ihrem Interesse sein, weniger ALG I zu beziehen. Beispiel: Sie sind arbeitslos und entscheiden sich für die Steuerklasse 5. Das bedeutet, Ihr berufstätiger Partner fällt in die Steuerklasse 3. Hierdurch sinkt zwar Ihr ALG I, aber Ihr Partner zahlt weniger Steuern und hat dadurch ein höheres Nettoeinkommen, so dass Ihr aufaddiertes Familieneinkommen insgesamt steigt.“

    Meines Wissens ist dies ein Scheinvorteil. Zwar steigt zunächst das monatliche Familieneinkommen, jedoch wird dies nach Abgabe der Steuererklärung nachversteuert, wodurch das Mehreinkommen wieder zurückgezahlt werden muss. Das höhere ALG für den arbeitslosen Eherpartner in Steuerklasse 3 hingegen kann man in voller Höhe behalten, mit Ausnahme seiner Auswirkung auf den Progressionsvorbehalt natürlich. Daher ist es aus meiner Sicht auf jeden Fall ratsam, dass der arbeitslose Partner so früh wie möglich und am besten bereits vor der Arbeitlosigkeit in Steuerklasse 3 wechselt.

Schreibe einen Kommentar zu Redaktion