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	Kommentare zu: Umschulung zum/zur Gärtner/in	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-4884</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2022 21:50:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=7910#comment-4884</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-4878&quot;&gt;M A&lt;/a&gt;.

Hallo, 

danke für Ihre Nachricht. 

Die Finanzierung von Umschulungen sind in bestimmten Fällen über staatliche Leistungen möglich. Treffen die Konstellationen nicht auf Ihre Situation zu, können Sie den Berufswechsel alternativ auch von Ihren Ersparnissen bestreiten, also selbst finanzieren. 

Ein geförderter Berufswechsel ist auf der Basis von ALG1, Hartz4 oder Krankengeld denkbar. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ehr als Elektromaschinenbauer bzw. Projektleiter arbeiten können, dann kann ein Antrag auf berufliche Reha bei der Rentenversicherung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Sie bereits 15 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist dies nicht der Fall, dann kann bei Krankheit auch die Agentur für Arbeit die Finanzierung übernehmen. Erforderlich ist jedoch, dass Sie tatsächlich wegen Ihrer Gesundheit nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten und dies mit entsprechenden Attesten nachweisen können. 

Da Sie nicht von einer drohenden Arbeitslosigkeit sprechen, nur am Rande: Wenn Sie nicht ausreichend qualifiziert wären und Ihre Anstellung verlieren würden, könnten Sie auch in dieser Konstellation eine Förderung über das Arbeitsamt erhalten. Als Elektromaschinenbaumeister werden Sie mutmaßlich keine Probleme haben, eine neue Arbeit zu finden. 

Einen Bafög Antrag steht entgegen, dass Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und eher nicht unter die Ausnahmekonstellationen für die Förderung einer Zweitausbildung fallen werden. 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Sie nicht krankheitsbedingt den Beruf wechseln müssen oder arbeitslos sind, bleibt wohl nur die Option übrig, dass Sie Ihre Umschulung zum Gärtner selbst finanzieren. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-4878">M A</a>.</p>
<p>Hallo, </p>
<p>danke für Ihre Nachricht. </p>
<p>Die Finanzierung von Umschulungen sind in bestimmten Fällen über staatliche Leistungen möglich. Treffen die Konstellationen nicht auf Ihre Situation zu, können Sie den Berufswechsel alternativ auch von Ihren Ersparnissen bestreiten, also selbst finanzieren. </p>
<p>Ein geförderter Berufswechsel ist auf der Basis von ALG1, Hartz4 oder Krankengeld denkbar. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ehr als Elektromaschinenbauer bzw. Projektleiter arbeiten können, dann kann ein Antrag auf berufliche Reha bei der Rentenversicherung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Sie bereits 15 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist dies nicht der Fall, dann kann bei Krankheit auch die Agentur für Arbeit die Finanzierung übernehmen. Erforderlich ist jedoch, dass Sie tatsächlich wegen Ihrer Gesundheit nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten und dies mit entsprechenden Attesten nachweisen können. </p>
<p>Da Sie nicht von einer drohenden Arbeitslosigkeit sprechen, nur am Rande: Wenn Sie nicht ausreichend qualifiziert wären und Ihre Anstellung verlieren würden, könnten Sie auch in dieser Konstellation eine Förderung über das Arbeitsamt erhalten. Als Elektromaschinenbaumeister werden Sie mutmaßlich keine Probleme haben, eine neue Arbeit zu finden. </p>
<p>Einen Bafög Antrag steht entgegen, dass Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und eher nicht unter die Ausnahmekonstellationen für die Förderung einer Zweitausbildung fallen werden. </p>
<p>Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Sie nicht krankheitsbedingt den Beruf wechseln müssen oder arbeitslos sind, bleibt wohl nur die Option übrig, dass Sie Ihre Umschulung zum Gärtner selbst finanzieren. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: M A		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-4878</link>

		<dc:creator><![CDATA[M A]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2022 10:58:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=7910#comment-4878</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich überlege schon länger, eine Umschulung zum Gärtner zu machen. Ich bin gelernter Elektromaschinenbauer mit Meister und diversen Zusatzweiterbildungen. Ich bin jetzt Mitte dreißig und stehe voll im Leben: Verheiratet, eigenes Haus und einem Sohn. Ich arbeite als Projektleiter und möchte mich schon lange in Richtung Gärtner beruflich verändern. Ich habe mich auch bereits mit der Landwirtschaftskammer in Verbindung gesetzt, aber dort könnte man mir auch nicht richtig helfen. 

Es geht hauptsächlich um das Finanzielle, damit wir einen gewissen Lebensstandard halten können und nicht wieder komplett von vorne beginnen müssen. Dass das Gehalt während und nach der Umschulung nicht das selbe wie jetzt ist, ist mir bzw. uns klar. Aber eine gewisse Mindestsumme sollte vorhanden sein. 

Haben Sie einen Rat, Tipps oder einen Kontakt an den ich mich wenden kann?

Gruß
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich überlege schon länger, eine Umschulung zum Gärtner zu machen. Ich bin gelernter Elektromaschinenbauer mit Meister und diversen Zusatzweiterbildungen. Ich bin jetzt Mitte dreißig und stehe voll im Leben: Verheiratet, eigenes Haus und einem Sohn. Ich arbeite als Projektleiter und möchte mich schon lange in Richtung Gärtner beruflich verändern. Ich habe mich auch bereits mit der Landwirtschaftskammer in Verbindung gesetzt, aber dort könnte man mir auch nicht richtig helfen. </p>
<p>Es geht hauptsächlich um das Finanzielle, damit wir einen gewissen Lebensstandard halten können und nicht wieder komplett von vorne beginnen müssen. Dass das Gehalt während und nach der Umschulung nicht das selbe wie jetzt ist, ist mir bzw. uns klar. Aber eine gewisse Mindestsumme sollte vorhanden sein. </p>
<p>Haben Sie einen Rat, Tipps oder einen Kontakt an den ich mich wenden kann?</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-3143</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Mar 2022 13:10:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=7910#comment-3143</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-3112&quot;&gt;Judith&lt;/a&gt;.

Hallo Judith, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Wenn Sie bald ALG1 beziehen, dann sind die Voraussetzungen für eine Umschulung jedenfalls in finanzieller Sicht schon mal vorteilhaft. Wenn Sie arbeitslos sind und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, dann kann eine berufliche Neuorientierung finanziell über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Wenn Sie als Begründung für den Berufswechsel nur ernsthafte gesundheitliche Gründe angeben, dann ist jedoch nicht die Agentur für Arbeit, sondern die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Das gilt jedoch nur, wenn Sie bereits 15 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung gesammelt haben. Andernfalls ich auch bei einer Erkrankung das Arbeitsamt für Sie zuständig. 

Zur Gärtnerin-Umschulung über das Arbeitsamt: Sie sollten sich sehr bald darum kümmern, dass Sie einen Bildungsgutschein bekommen. Die Umschulung wird dann über ALG1-Leistungen finanziert. Wird die Umschulung erst nach einigen Monaten mit ALG-I-Bezug begonnen, reduziert sich der Zeitraum in dem Sie mit ALG1 umschulen können und würden am Ende der Umschulung auf ALG2 zurückgreifen müssen. 

Die zweijährige Umschulung zum Landschaftsgärtner ist in aller Regel eine betriebliche Umschulung und kann in jedem Betrieb mit Ausbildungsberechtigung aufgenommen werden. Der Besuch der Berufsschule ist nicht verpflichtend, wenn Sie bereits im Rahmen Ihrer ersten Berufsausbildung die Berufsschule absolviert haben. Alle dort vermittelten Kenntnisse müssen Sie sich dann jedoch eigenständig erarbeiten, inklusive Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Die Prüfungsbedingungen sind für alle die gleichen. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihren Berufswechsel zur Landschaftsgärtnerin!

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-3112">Judith</a>.</p>
<p>Hallo Judith, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Wenn Sie bald ALG1 beziehen, dann sind die Voraussetzungen für eine Umschulung jedenfalls in finanzieller Sicht schon mal vorteilhaft. Wenn Sie arbeitslos sind und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, dann kann eine berufliche Neuorientierung finanziell über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Wenn Sie als Begründung für den Berufswechsel nur ernsthafte gesundheitliche Gründe angeben, dann ist jedoch nicht die Agentur für Arbeit, sondern die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Das gilt jedoch nur, wenn Sie bereits 15 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung gesammelt haben. Andernfalls ich auch bei einer Erkrankung das Arbeitsamt für Sie zuständig. </p>
<p>Zur Gärtnerin-Umschulung über das Arbeitsamt: Sie sollten sich sehr bald darum kümmern, dass Sie einen Bildungsgutschein bekommen. Die Umschulung wird dann über ALG1-Leistungen finanziert. Wird die Umschulung erst nach einigen Monaten mit ALG-I-Bezug begonnen, reduziert sich der Zeitraum in dem Sie mit ALG1 umschulen können und würden am Ende der Umschulung auf ALG2 zurückgreifen müssen. </p>
<p>Die zweijährige Umschulung zum Landschaftsgärtner ist in aller Regel eine betriebliche Umschulung und kann in jedem Betrieb mit Ausbildungsberechtigung aufgenommen werden. Der Besuch der Berufsschule ist nicht verpflichtend, wenn Sie bereits im Rahmen Ihrer ersten Berufsausbildung die Berufsschule absolviert haben. Alle dort vermittelten Kenntnisse müssen Sie sich dann jedoch eigenständig erarbeiten, inklusive Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Die Prüfungsbedingungen sind für alle die gleichen. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihren Berufswechsel zur Landschaftsgärtnerin!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Judith		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-3112</link>

		<dc:creator><![CDATA[Judith]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Mar 2022 10:04:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=7910#comment-3112</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich arbeite als pädagogische Fachkraft und habe eine Ausbildung als Industriekauffrau und ein Studium als Diplom Pädagogin absolviert. Jetzt möchte ich gerne eine betriebliche Umschulung machen, weil die pädagogische Arbeit zu belastend für mich geworden ist. 

Wie geht das genau, wenn ich einen Betrieb finde, der mich umschult? Wie lange dauert es und wo findet der Unterricht statt? Nur im Betrieb oder auch in einer Berufsschule? Wo muss ich eine Prüfung ablegen? Und wie wird das Ganze finanziert? 

Ich bin Mutter einer kleinen Tochter und werde demnächst ins ALG 1 kommen. 
Ich freue mich sehr über Tips und HIlfestellungen :)
Vielen lieben Dank und schöne Grüße
Judith]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich arbeite als pädagogische Fachkraft und habe eine Ausbildung als Industriekauffrau und ein Studium als Diplom Pädagogin absolviert. Jetzt möchte ich gerne eine betriebliche Umschulung machen, weil die pädagogische Arbeit zu belastend für mich geworden ist. </p>
<p>Wie geht das genau, wenn ich einen Betrieb finde, der mich umschult? Wie lange dauert es und wo findet der Unterricht statt? Nur im Betrieb oder auch in einer Berufsschule? Wo muss ich eine Prüfung ablegen? Und wie wird das Ganze finanziert? </p>
<p>Ich bin Mutter einer kleinen Tochter und werde demnächst ins ALG 1 kommen.<br />
Ich freue mich sehr über Tips und HIlfestellungen 🙂<br />
Vielen lieben Dank und schöne Grüße<br />
Judith</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-1877</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Aug 2021 10:37:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=7910#comment-1877</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-1872&quot;&gt;Suske&lt;/a&gt;.

Hallo Suske, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Dass Sie keine als Umschulung bezeichneten Angebote finden, ist nicht unbedingt relevant. Die Umschulung zur Baumschulerin ist eine klassische betriebliche Umschulung. Die Maßnahme ist in jedem Ausbildungsbetrieb möglich, da jeder anerkannt Ausbildungsbetrieb auch Umschüler ausbilden darf. Der Unterschied liegt letztlich nur in der Ausbildungsdauer.

Sie müssen jedoch in Erfahrung bringen, ob Sie für die verkürzte Ausbildungsdauer bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Wird zum Beispiel eine bestimmte Vorausbildung gefordert oder reicht irgendeine erste Ausbildung. Es gibt hier teilweise unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern, deswegen sollten Sie konkret für Ihren Fall recherchieren. 

Je nachdem wie Sie die Umschulung finanzieren möchten, brauchen Sie vor der Unterschrift unter einem Ausbildungsvertrag noch einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt. 

Wir wünschen Ihnen auf Ihrem Weg zur Baumschulerin alles Gute und viel Erfolg!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-1872">Suske</a>.</p>
<p>Hallo Suske, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Dass Sie keine als Umschulung bezeichneten Angebote finden, ist nicht unbedingt relevant. Die Umschulung zur Baumschulerin ist eine klassische betriebliche Umschulung. Die Maßnahme ist in jedem Ausbildungsbetrieb möglich, da jeder anerkannt Ausbildungsbetrieb auch Umschüler ausbilden darf. Der Unterschied liegt letztlich nur in der Ausbildungsdauer.</p>
<p>Sie müssen jedoch in Erfahrung bringen, ob Sie für die verkürzte Ausbildungsdauer bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Wird zum Beispiel eine bestimmte Vorausbildung gefordert oder reicht irgendeine erste Ausbildung. Es gibt hier teilweise unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern, deswegen sollten Sie konkret für Ihren Fall recherchieren. </p>
<p>Je nachdem wie Sie die Umschulung finanzieren möchten, brauchen Sie vor der Unterschrift unter einem Ausbildungsvertrag noch einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen auf Ihrem Weg zur Baumschulerin alles Gute und viel Erfolg!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Suske		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-1872</link>

		<dc:creator><![CDATA[Suske]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Aug 2021 08:23:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=7910#comment-1872</guid>

					<description><![CDATA[Ich möchte gern eine Umschulung zum Baumschuler machen. Ich konnte diesbezüglich nur Ausbildungen, aber keinerlei Umschulungsmaßnamen finden. Könnten Sie mir behilflich sein?
Beste Grüße!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte gern eine Umschulung zum Baumschuler machen. Ich konnte diesbezüglich nur Ausbildungen, aber keinerlei Umschulungsmaßnamen finden. Könnten Sie mir behilflich sein?<br />
Beste Grüße!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-1457</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2021 15:43:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=7910#comment-1457</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-1454&quot;&gt;Anna&lt;/a&gt;.

Hallo Anna, 

wenn es Ihnen um Fähigkeiten geht und weniger um einen anerkannten Berufsabschluss, dann könnten Sie sich einfach initiativ bei Betrieben bewerben, die auf Sie sympathisch wirken. Gerade kleinere Betriebe sind froh über helfende Hände, die lernen und mitanpacken wollen. 

Wenn Sie eine formelle Ausbildung machen möchten, dann sollten Sie nach Ausbildungsbetrieben Ausschau halten, die sich auf eine gewissen Flexibilität einlassen können. Eine Wochenend-Ausbildung ist eher sehr ungewöhnlich, Teilzeitausbildungen finden normalerweise unter der Woche tagsüber statt. 

Wir würden Ihnen empfehlen, viele Initiativbewerbungen zu schreiben um zu sehen, was sich so ergeben könnte. Vielleicht treffen Sie so auf einen Betrieb, der Ihnen eine entsprechende Flexibilität bieten kann. Sobald es um einen anerkannten Abschluss geht und Sie eine Berufsschule / Landwirtschaftsschule etc. besuchen müssten, müssten Sie auch unter der Woche die Freiräume finden können. 

Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-1454">Anna</a>.</p>
<p>Hallo Anna, </p>
<p>wenn es Ihnen um Fähigkeiten geht und weniger um einen anerkannten Berufsabschluss, dann könnten Sie sich einfach initiativ bei Betrieben bewerben, die auf Sie sympathisch wirken. Gerade kleinere Betriebe sind froh über helfende Hände, die lernen und mitanpacken wollen. </p>
<p>Wenn Sie eine formelle Ausbildung machen möchten, dann sollten Sie nach Ausbildungsbetrieben Ausschau halten, die sich auf eine gewissen Flexibilität einlassen können. Eine Wochenend-Ausbildung ist eher sehr ungewöhnlich, Teilzeitausbildungen finden normalerweise unter der Woche tagsüber statt. </p>
<p>Wir würden Ihnen empfehlen, viele Initiativbewerbungen zu schreiben um zu sehen, was sich so ergeben könnte. Vielleicht treffen Sie so auf einen Betrieb, der Ihnen eine entsprechende Flexibilität bieten kann. Sobald es um einen anerkannten Abschluss geht und Sie eine Berufsschule / Landwirtschaftsschule etc. besuchen müssten, müssten Sie auch unter der Woche die Freiräume finden können. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anna		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/handwerk/gaertner/#comment-1454</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anna]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2021 21:35:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=7910#comment-1454</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, ich arbeite als Kauffrau im Groß- und Außenhandel und würde gerne nebenzu oder am Wochende / Teilzeit eine Umschulung als Käserin oder Gemüse Gärtnerin oder evtl. Fleischerin machen, wohne nähe Memmingen, könnten sie mir bitte ein paar Tipps geben, an wen ich mich diesbezüglich melden kann bzw. Wo soetwas möglich wäre.
Die Agentur für Arbeit konnte mir leider nicht weiterhelfen
Vielen Dank
Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich arbeite als Kauffrau im Groß- und Außenhandel und würde gerne nebenzu oder am Wochende / Teilzeit eine Umschulung als Käserin oder Gemüse Gärtnerin oder evtl. Fleischerin machen, wohne nähe Memmingen, könnten sie mir bitte ein paar Tipps geben, an wen ich mich diesbezüglich melden kann bzw. Wo soetwas möglich wäre.<br />
Die Agentur für Arbeit konnte mir leider nicht weiterhelfen<br />
Vielen Dank<br />
Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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