Umschulung nicht bestanden: Was nun?

Wenn eine Umschulung vom Jobcenter oder von Agentur für Arbeit bewilligt wurde, wird vom Umschüler eine erfolgreiche Teilnahme erwartet. Dies bedeutet nicht nur, dass Sie regelmäßig bei den Lernveranstaltungen anwesend sein müssen, an diesen aktiv teilnehmen und sich auf Prüfungen entsprechend vorbereiten. Das Ziel sollte aber vor allem der erfolgreiche Abschluss der Umschulung sein, im Idealfall mit guten Noten. Doch was, wenn es ganz anderes kommt? 

Nicht immer ist es aber so einfach, dem Unterricht zu folgen und die anfallenden Zwischen- oder Abschlussprüfungen zu bestehen. Da eine abgeschlossene Weiterbildung aber in den meisten Fällen Voraussetzung für eine erfolgreiche Laufbahn im neu gewählten Beruf ist, stellt sich für Umschüler die Frage: Was tun, wenn ich meine Umschulung nicht bestanden habe? Welche Konsequenzen drohen von Jobcenter und Arbeitsagentur, wenn man die Umschulung nicht schafft? Kann man den Bildungsgutschein für die Umschulung verlängern, wenn man durchfällt?

 

Abschlussprüfung wiederholen – ja oder nein?

Es kann schnell passieren, dass die Abschlussprüfung am Ende der absolvierten Fortbildungsmaßnahme nicht bestanden wird. Prüfungsangst, Probleme mit den Lerninhalten oder persönliche Schwierigkeiten sind nur einige der Gründe, die dazu führen können, dass die Umschulung nicht mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Die Statuten der IHK sehen in diesen Fällen vor, dass die Abschlussprüfung insgesamt zweimal wiederholt werden kann, und zwar jeweils nach einem Zeitraum von sechs Monaten.

Während dieser Zeit hat der Teilnehmer an der Fortbildung die Chance, sich eingehend auf die Anforderungen der Prüfung vorzubereiten. Dann gilt jeweils das bei der Wiederholungsprüfung erzielte Ergebnis. Wurde das erforderliche Ergebnis beim ersten Mal nicht erzielt, beim zweiten Mal aber problemlos erreicht, gilt die Prüfung als bestanden. Da grundsätzlich ein allseitiges Interesse daran besteht, dass alle Umschüler die Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abschließen, ist das Wiederholen der nicht bestandenen Prüfung grundsätzlich empfehlenswert.

 

Wann gilt eine Umschulung als „nicht bestanden“?

Die Prüfungsordnung der IHK sieht vor, dass jeder Teilnehmer an einer Umschulung die Chance hat, eine nicht bestandene Abschlussprüfung zweimal zu wiederholen. Erst bei dreimaligem Nichterreichen der vorgeschriebenen Punktzahl gilt die Prüfung endgültig als nicht bestanden. Damit war die Teilnahme an der Qualifizierung nicht erfolgreich. Was die IHK anbetrifft, haben Sie also im Falle eines Nichtbestehens eine zweimalige Wiederholungschance. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch die zuständige Behörde, bei der Sie die finanzielle Förderung für die Umschulung beantragt und bewilligt bekommen haben, dem auch zustimmen muss.

Gründe um einen Bildungsgutschein für die Umschulung zu verlängern

Es liegt im Ermessen des Jobcenters beziehungsweise der Agentur für Arbeit, eine Wiederholung der Prüfung und somit auch eine Verlängerung des Bildungsgutscheins zu gewähren. Mit Sicherheit ist es im Interesse der Behörde, dass möglichst viele Umschüler die Qualifizierung bestehen, denn nur so ist es möglich, im Anschluss die Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen. Eine einmalige Wiederholungsprüfung und eine damit verbundene verlängerte Teilnahme an der ausgewählten Weiterbildung wird Ihnen daher in den meisten Fällen ohne Schwierigkeiten bewilligt werden.

 

Welche Gründe führen zum Nichtbestehen der Umschulung?

Eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Frage nach der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung spielen auch die Gründe, warum Sie durchgefallen sind. Mit Sicherheit wird die zuständige Behörde diese im Gespräch thematisieren und versuchen, ein erneutes Nichtbestehen zu vermeiden. Haben Faktoren wie Prüfungsangst, Mobbing oder anderweitige psychische Belastungen zum Misserfolg beigetragen, sollten diese unbedingt angesprochen werden. Falls notwendig, können begleitende therapeutische Maßnahmen in Betracht gezogen werden, damit in Zukunft bessere Ergebnisse erzielt werden können und eine auf die Weiterbildung folgende berufliche Laufbahn begonnen werden kann.

Sollten Sie bereits nach wenigen Wochen in der Umschulung bemerken, dass diese Ihnen nicht zusagt oder Sie mit den anderen Teilnehmern beziehungsweise dem Lehrpersonal nicht zurechtkommen, ist es dringend anzuraten, möglichst zeitnah das Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei der jeweilige Behörde zu suchen. Ist es Ihnen tatsächlich nicht möglich, an der Fortbildung zur Zufriedenheit aller teilzunehmen, können gemeinsam Alternativen entwickelt werden. Der Abbruch einer Umschulung ist zwar ungünstig, in manchen Fällen aber doch die bessere Lösung.

 

Konsequenzen bei Nichtbestehen Zwischen- und Abschlussprüfungen der Umschulung

Wer während oder am Ende der Umschulung die Abschluss- oder Zwischenprüfungen nicht besteht, befindet sich zwar in einer unangenehmen Situation, diese stellt jedoch gerade keinen freiwilligen Abbruch der Umschulung dar. Solange Sie zu einem Wiederholungsversuch der Prüfung antreten, führen Sie die Umschulung weiter. Lediglich wenn Sie nicht von einer Wiederholungsmöglichkeit Gebrauch machen, würde dies vom Kostenträger als ein Abbruch der Umschulung (mit den bereits besprochenen Konsequenzen) verstanden werden.

Müssen die Kosten bei Nichtbestehen erstattet werden?

Haben Sie vom Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten und wird Ihre Umschulung durch diesen finanziert, stellt sich beim Nichtbestehen der Abschlussprüfung nicht selten die Frage, ob die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme zurückgezahlt werden müssen. Diese Sorge ist oftmals aber unbegründet: Wenn Sie aus Gründen, die Sie nicht selbst zu verantworten haben, bei der IHK Prüfung durchfallen, wird die Behörde die bereits bezahlten Kursgebühren in den seltensten Fällen von Ihnen zurückverlangen.

Muss man den Bildungsgutschein zurückzahlen, wenn man die Prüfung nicht besteht?

Theoretisch besteht aber die Möglichkeit, dass Sie zumindest einen Teil der Kosten aus eigener Tasche erstatten müssen – vor allem dann, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass Sie sich nicht nach Kräften bemüht haben, die Umschulung erfolgreich abzuschließen. Fallen Sie etwa durch hohe Fehlzeiten oder eine Verweigerung der Mitarbeit während der Weiterbildung auf und führen diese Faktoren zum Nichtbestehen der Abschlussprüfung, hat die Behörde das Recht, die finanzielle Hilfe zurückzuverlangen. Ihr Verhalten könnte dann nämlich als eine „passiver“ Abbruch der Umschulung verstanden werden.

 

Mehrfache Verlängerung: Die zuständige Behörde entscheidet

Wurde Ihnen eine Verlängerung der Umschulung bewilligt, damit Sie die Prüfung wiederholen können, wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich größte Mühe geben, diesmal zu bestehen. Dazu zählt auch das Lernen und Vorbereiten auf die Prüfung, das nicht nur während der Unterrichtszeiten, sondern auch daheim. Sollte auch bei der Wiederholungsprüfung keine ausreichende Punktzahl erreicht werden und gilt auch diese somit als nicht bestanden, wird die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter erneut das Gespräch mit Ihnen suchen, um herauszufinden, woran das wiederholte Scheitern liegt.

Jobcenter: Was passiert wenn man eine Umschulung nicht schafft?

Ob eine weitere Verlängerung und somit ein drittes Ablegen der Abschlussprüfung möglich ist, liegt dann ganz im Ermessen Ihres persönlichen Ansprechpartners. Schließlich steigen bei einer erneuten Verlängerung nicht nur die Kosten für die Umschulung (Übergangsgeld, Prüfungsgebühren), sondern es müssen auch weiterhin Leistungen im Sinne von ALG1 oder Bürgergeld gezahlt werden, denn während dieser Zeit werden Sie keine berufliche Tätigkeit aufnehmen und somit auch kein Geld verdienen. Es kann also passieren, dass eine Weiterverlängerung der Fortbildung abgelehnt wird – es sei denn, Sie bezahlen diese aus eigener Tasche.

 

Wer trägt Kosten der Prüfung, Ausbildungsvergütung etc., bei nichtbestandener Prüfung?

Zu der Frage, welche Kosten der Umschüler selbst und welche Posten vom Kostenträger übernommen werden, gibt es keine einheitliche Antwort. Manche Kostenträger übernehmen die Prüfungsgebühren für den zweiten Versuch ohne größeren Begründungsaufwand, andere nur im Falle der krankheitsbedingten Abwesenheit in der Prüfung und fordern zum Nachweis ein ärztliches Testament.

Die Ausbildungsvergütung hingegen wird regelmäßig nicht bis zum Termin des zweiten Versuchs verlängert, sollte sich der Wiederholungstermin nach dem Abschluss der Umschulung befinden. Für diesen Zeitraum werden Sie bei möglicherweise bei fehlenden Ersparnissen auf Sozialleistungen des Jobcenters (Bürgergeld) angewiesen sein. Für den Fall, dass Sie auf den Termin Einfluss nehmen können, ist somit ein Zweitversuch während der Dauer der Umschulung der finanziell unkomplizierteste Weg.

 

Wiederholungsprüfung nicht bestanden – Dritter Versuch der Prüfung möglich?

Der schwierige Fall eines dritten Versuchs bei Nichtbestehen der Prüfung kommt in der Praxis zum Glück selten vor. Sollten Sie sich bei Ihrem ersten Wiederholungsversuch gesundheitlich nicht prüfungstauglich fühlen, dann lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Arzt krankschreiben. Ein unentschuldigtes Fernbelieben vom zweiten Versuch macht Sie in einem hohen Maß vom Wohlwollen der Prüfer abhängig.

Besteht der Umschüler auch den zweiten Versuch der Prüfung nicht, dann ist ein offenes, erklärendes Gespräch mit dem Kosten- und Umschulungsträger über die Gründe des Nichtbestehens erforderlich. Je nachdem ob die Prüfungsordnung einen dritten Versuch zulässt, wird die von Ihnen vorgebrachte Begründung darüber entscheiden, ob die Prüfungskosten des letzten Versuchs von dem Kostenträger getragen werden.

 

ALG I oder ALG II: Welche Behörde ist zuständig?

Haben Sie zu Beginn Ihrer Umschulung ALG I erhalten und müssen die Maßnahme aufgrund einer nicht bestandenen Abschlussprüfung verlängern, ist es möglich, dass Ihr Anspruch auf ALG I erlischt. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Bezugszeitraum durch die verlängerte Teilnahme an einer Umschulung überschritten wird. Dann verlagert sich die Zuständigkeit von der Agentur für Arbeit zum Jobcenter, und Sie erhalten ALG II, bis die Qualifizierung erfolgreich beendet wurde.

Was passiert mit Bildungsgutschein, wenn man die Abschlussprüfung nicht besteht?

Allerdings sollten Sie auch hier unbedingt rechtzeitig das Gespräch mit beiden Behörden suchen, um sicherzustellen, dass Ihre finanziellen Bezüge auch beim Wechsel der Zuständigkeit durchgängig gewährleistet bleiben und auch die Kursgebühren weiterhin an den Bildungsträger entrichtet werden. Bei allen Fragen, Schwierigkeiten und Unklarheiten ist grundsätzlich ein persönliches Vorsprechen anzuraten, denn viele Probleme lassen sich gemeinsam lösen, ohne dass Sie finanzielle oder anderweitige Nachteile zu befürchten haben.

 

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6 Gedanken zu „Umschulung nicht bestanden: Was nun?“

  1. Hallo,

    ob in Ihrem konkreten Fall kein weiterer Besuch der Schule erforderlich ist, können wir Ihnen nicht pauschal beantworten, da hier viel Faktoren eine Rolle spielen. In der Regel ist kein weiterer Schulbesuch erforderlich, da der Pflichtstoff ja bereits einmal durchgenommen wurde. Die Frage ist wohl eher, ob Sie die Zeit, Disziplin und Energie einer intensiven Prüfungsvorbereitung neben einem Job aufbringen können. Häufig ist der Besuch von Wiederholungsunterricht, wenn Ihnen den ein solcher angeboten wird, sehr hilfreich.

    Sie laufen keine Gefahr etwas zurückzahlen zu müssen, wenn Sie die Umschulung endgültig erfolgreich bestehen. Teilweise werden hier bis zu drei Versuche gewährt. Schwierig wird es, wenn Sie kurz vor der Nachprüfung zum Ergebnis kommen, dass Sie die Prüfung doch nicht anpacken möchten. Letztlich ist auch hier der entscheidende Punkt, was mit der Rentenversicherung vereinbart wurde.

    Wir drücken Ihnen die Daumen für die Nachprüfung und wünschen Ihnen alles Gute!

  2. Guten Tag!

    Kurzversion: Ich habe einen Teil der Prüfung der Umschulung über die Rentenversicherung nicht bestanden. Möchte nun arbeiten gehen und den letzten fehlenden Teil privat absolvieren, d. h. ohne weiteren Besuch der Schule.

    Ist das möglich und was wäre zu beachten, damit ich die Umschulung nicht zurückzahlen muss? Vielen Dank!

  3. Hallo Frank,

    nun, wenn ein Umschüler mehrfach durch einen Prüfungsteil fällt, dann wird ab einem gewissen Zeitpunkt die Maßnahme seitens des Jobcenters abgebrochen. Die Regel liegt bei zwei gescheiterten Versuchen. Meist wird der dritte Versuch nur finanziert, wenn eine Begründung mitgeteilt wurde. Dabei ist es auch Aufgabe des Umschülers das Gespräch mit dem Bildungsträger bzw. Jobcenter zu suchen.

    Wir würden empfehlen, dass Sie das Gespräch mit dem Jobcenter suchen und insbesondere evaluieren, warum die Theorieprüfung nicht bestanden wurden. Legen Sie dem Jobcenter insbesondere dar, wie das Problem angegangen wird und warum der nächste Versuch gute Erfolgsaussichten hat. Sollte das Jobcenter eine Fortsetzung der Weiterbildung ablehnen, dann versuchen Sie die Weiterbildung zu retten, indem Sie die verbliebenen Kosten selbst tragen. Letztlich ist wichtig, dass Ihre Frau eine Berufsperspektive erhält.

    Wir drücken Ihnen beim weitere Vorgehen die Daumen und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  4. Hallo,

    meine Frau macht eine Weiterbildung zur Auslieferungsfahrerin, finanziert mit einem Bildungsgutschein des Jobcenters. Sie ist Asiatin und spricht nicht gut Deutsch. Sie ist nun zum dritten Mal durch die theoretische Prüfung der Führerscheins gefallen, was das Jobcenter dazu bewegt hat, die Weiterbildung abzubrechen. Das Jobcenter hat mittlerweile 4000€ an den Bildungsträger überwiesen. Eine theoretische Prüfung kostet weniger als 30€. Es gab keine Gespräche mit dem Jobcenter, warum die Prüfungen so schief gelaufen sind.

    Kann das Jobcenter die Maßnahme wirklich einfach abbrechen, obwohl schon so viel Geld investiert wurde? Oder was können wir tun, damit das Jobcenter die Maßnahme nicht abbricht?

    Vielen Dank.

  5. Hi, gibt es vielleicht jemand, der mir helfen kann?

    Ich habe die schriftliche Prüfung bestanden, leider aber nicht die Mündliche jetzt möchte die Agentur für Arbeit das nicht verlängern Sie sagen einfach „Die 2 Jahre sind um melden Sie sich beim Jobcenter und fragen Sie danach“.

    Das Problem ist, dass ich dort kein Geld bekommen werde, da meine Freundin normal verdient, aber laut den Onlinerechner ist das zu viel. Daher wird das ein riesengroßes Problem und gibt es eine Möglichkeit, die Agentur für Arbeit zu überzeugen, dass Sie es verlängern?

    Mit freundlichen Grüßen

    M.N.

  6. Danke für diesen spannenden Beitrag. Für alle, die aus Gründen der Prüfungsangst eine Prüfung nicht bestanden haben, möchte ich gerne eine paar aufmunternde Worte beisteuern, die möglicherweise ja in Hinblick auf die nächste Prüfung Mut machen.

    Neurologische Studien haben gezeigt (wie hier ja auch angedeutet wird), dass das menschliche Gehirn in diesem „Angstzustand“ in eine Art Notfallmodus fällt. Alle Kapazitäten werden freigesetzt und sind nur darauf fokussiert, das Überleben zu sichern – in dem Fall, so salopp wie es klingt: Die Prüfung zu bestehen.

    Wissenschaftliche Studien haben dabei gezeigt, dass Menschen in diesem Zustand Gelerntes deutlich leichter abrufen können und sich im Allgemeinen viel besser konzentrieren können. SIch dieses Lampenfieber abzutrainieren, ist also eigentlich nicht nötig. Immer vorausgesetzt, die Prüfungsangst ist nicht so stark ausgeprägt, dass gar nichts mehr geht. Auch helfen so ein paar Sofortmaßnahmen wie Atemübungen etc. Ansonsten gilt: Das Gefühl der Prüfungsangst bewirkt, dass meine Konzentrationsfähigkeit steigt und ich das, was ich gelernt habe, besser abrufen kann. Wer also vorbereitet ist, sollte dem Gefühl der Prüfungsangst tendenziell eher gelassen gegenüberstehen und sich über die zusätzliche Hilfe freuen, als die Nervosität zu verteufeln oder sie sich gar abtrainieren zu wollen. Nicht wenige Schauspieler berichten ja auch davon, bei Auftritten, vor denen sie bemerkenswert wenig oder gar kein Lampenfieber gehabt haben, die meisten Fehler oder Texthänger gehabt zu haben.

    In diesem Sinne wünsche ich allen Toi Toi Toi für die Wiederholungsprüfung!! 🙂

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