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	Kommentare zu: Umschulung zum Erzieher/ zur Erzieherin	</title>
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		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-8985</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Oct 2023 16:42:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=44#comment-8985</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-8899&quot;&gt;Monika&lt;/a&gt;.

Hallo Monika, 

nach unserem Kenntnisstand müssten die Kosten für die Weiterbildung zur Pädagogischen Fachkraft von der Agentur für Arbeit übernommen werden, soweit Sie ein Anspruch auf ALG1 haben und die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen. Wenn Ihnen kein Anspruch auch Arbeitslosengeld I zustehen sollte, dann kann die Maßnahme über das Jobcenter mit ALG2 / Hartz4 / Bürgergeld gefördert werden. Bei beiden Optionen handelt es sich nach Leistungen auf der Grundlage von § 81 SGB III. Ein anderer Weg wäre § 82 SGB III. Wenn Sie vom Kindergarten angestellt wurden und dann die Weiterbildung erfolgt, kann der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für anfallende Kosten der Qualifizierung geltend machen. 

Wo Sie im Großraum Münster die Qualifizierung machen können, können wir Ihnen nicht sagen. Eigentlich müsste hier auch das Arbeitsamt die kompetente Stelle für Information sein. Letztlich bleibt dann nur Google. Es ist nach unserem Kenntnisstand möglich, dass Sie die Weiterbildung zur Pädagogischen Fachkraft als berufsbegleitenden Fernkurs machen. Informationen dazu können Sie über die Tabelle auf unserer allgemeinen Unterseite bestellen: 

&lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fernstudium/&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Fernkurse wie Kindheits- und Entwicklungspsychologie über ILS oder SGD&lt;/a&gt;

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-8899">Monika</a>.</p>
<p>Hallo Monika, </p>
<p>nach unserem Kenntnisstand müssten die Kosten für die Weiterbildung zur Pädagogischen Fachkraft von der Agentur für Arbeit übernommen werden, soweit Sie ein Anspruch auf ALG1 haben und die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen. Wenn Ihnen kein Anspruch auch Arbeitslosengeld I zustehen sollte, dann kann die Maßnahme über das Jobcenter mit ALG2 / Hartz4 / Bürgergeld gefördert werden. Bei beiden Optionen handelt es sich nach Leistungen auf der Grundlage von § 81 SGB III. Ein anderer Weg wäre § 82 SGB III. Wenn Sie vom Kindergarten angestellt wurden und dann die Weiterbildung erfolgt, kann der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für anfallende Kosten der Qualifizierung geltend machen. </p>
<p>Wo Sie im Großraum Münster die Qualifizierung machen können, können wir Ihnen nicht sagen. Eigentlich müsste hier auch das Arbeitsamt die kompetente Stelle für Information sein. Letztlich bleibt dann nur Google. Es ist nach unserem Kenntnisstand möglich, dass Sie die Weiterbildung zur Pädagogischen Fachkraft als berufsbegleitenden Fernkurs machen. Informationen dazu können Sie über die Tabelle auf unserer allgemeinen Unterseite bestellen: </p>
<p><a href="https://ratgeber-umschulung.de/fernstudium/" rel="ugc">Fernkurse wie Kindheits- und Entwicklungspsychologie über ILS oder SGD</a></p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Monika		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-8899</link>

		<dc:creator><![CDATA[Monika]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Sep 2023 16:44:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=44#comment-8899</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

Ich habe das erste Staatsexamen für die Primarstufe und bin außerdem Krankenschwester. Nach 15-jähriger Kinderpause habe ich feststellen müssen, dass ich nicht mehr als Krankenschwester arbeiten kann. Damals war der Beruf einfach noch anders und hat sich sehr verändert.

Ich beschloss pädagogische Fachkraft zu werden und fragte beim Arbeitsamt an. Leider konnte aber in Münster mein Anliegen bei der Agentur für Arbeit nicht bearbeitet werden. Ich solle mich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden.

Ich stehe nun kurz vor der Einstellung auf Basis von Fachkraftstunden in einen Kindergarten. Ich kann berufsbegleitend eine Qualifizierungsmaßnahme mit 160 Stunden &quot;Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie&quot; machen und bin dann laut Gesetz pädagogische Fachkraft. Soviel habe ich bis jetzt herausgefunden. Leider weiß ich aber noch nicht, wo und wie ich diese Qualifizierung machen kann und wer die Kosten dafür übernimmt. Können Sie mir da weiterhelfen? Der Kindergarten (Träger: educcare) möchte das auch gerne wissen.

Es wird Quereinsteigern in soziale Berufe sehr schwer gemacht. Irgendwie fühlt sich niemand zuständig und es gibt keine zentrale Anlaufstelle bei der man verlässliche Informationen bekommt. Noch nicht einmal das Arbeitsamt weiß, wie es geht. Und das bei einem Notstandsberuf! Umso mehr habe ich mich gefreut, Ihre Seite gefunden zu haben und hoffe nun, dass Sie mir den richtigen Hinweis zum Thema Kostenübernahme und Prozedere geben können.

Vielen Dank und Grüße aus Münster
Monika]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>Ich habe das erste Staatsexamen für die Primarstufe und bin außerdem Krankenschwester. Nach 15-jähriger Kinderpause habe ich feststellen müssen, dass ich nicht mehr als Krankenschwester arbeiten kann. Damals war der Beruf einfach noch anders und hat sich sehr verändert.</p>
<p>Ich beschloss pädagogische Fachkraft zu werden und fragte beim Arbeitsamt an. Leider konnte aber in Münster mein Anliegen bei der Agentur für Arbeit nicht bearbeitet werden. Ich solle mich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden.</p>
<p>Ich stehe nun kurz vor der Einstellung auf Basis von Fachkraftstunden in einen Kindergarten. Ich kann berufsbegleitend eine Qualifizierungsmaßnahme mit 160 Stunden &#8222;Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie&#8220; machen und bin dann laut Gesetz pädagogische Fachkraft. Soviel habe ich bis jetzt herausgefunden. Leider weiß ich aber noch nicht, wo und wie ich diese Qualifizierung machen kann und wer die Kosten dafür übernimmt. Können Sie mir da weiterhelfen? Der Kindergarten (Träger: educcare) möchte das auch gerne wissen.</p>
<p>Es wird Quereinsteigern in soziale Berufe sehr schwer gemacht. Irgendwie fühlt sich niemand zuständig und es gibt keine zentrale Anlaufstelle bei der man verlässliche Informationen bekommt. Noch nicht einmal das Arbeitsamt weiß, wie es geht. Und das bei einem Notstandsberuf! Umso mehr habe ich mich gefreut, Ihre Seite gefunden zu haben und hoffe nun, dass Sie mir den richtigen Hinweis zum Thema Kostenübernahme und Prozedere geben können.</p>
<p>Vielen Dank und Grüße aus Münster<br />
Monika</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-7438</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2023 13:09:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=44#comment-7438</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-7429&quot;&gt;Maria&lt;/a&gt;.

Hallo Maria, 

die Umschulung zum Erzieher ist immer eine schulische Ausbildung. Im Rahmen der Umschulung wird er dann Praxisphasen in Kindergärten, Kitas, Jugendhilfeeinrichtungen etc. verbringen. Die Agentur für Arbeit kann grundsätzlich die Umschulung zum Erzieher finanziell fördern. Warum beim Amt entschieden wurde, Ihrem Sohn nicht den Wechsel zur Arbeit mit Kindern zu fördern, können wir nicht beurteilen. Ein Widerspruch ist in dieser Konstellation sicherlich eine gute Idee! 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-7429">Maria</a>.</p>
<p>Hallo Maria, </p>
<p>die Umschulung zum Erzieher ist immer eine schulische Ausbildung. Im Rahmen der Umschulung wird er dann Praxisphasen in Kindergärten, Kitas, Jugendhilfeeinrichtungen etc. verbringen. Die Agentur für Arbeit kann grundsätzlich die Umschulung zum Erzieher finanziell fördern. Warum beim Amt entschieden wurde, Ihrem Sohn nicht den Wechsel zur Arbeit mit Kindern zu fördern, können wir nicht beurteilen. Ein Widerspruch ist in dieser Konstellation sicherlich eine gute Idee! </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Maria		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-7429</link>

		<dc:creator><![CDATA[Maria]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2023 18:55:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=44#comment-7429</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
mein Sohn möchte eine Umschulung machen, grundsätzlich wird das von der Agentur für Arbeit auch bewilligt. Er möchte eine Umschulung zum Erzieher machen, in unserem ländlichen Bereich ist das nur in schulischer Form möglich, dafür will die Agentur für Arbeit die Kosten nicht übernehmen. Ist das richtig so oder lohnt es sich erfolgsversprechend Einspruch einzulegen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
mein Sohn möchte eine Umschulung machen, grundsätzlich wird das von der Agentur für Arbeit auch bewilligt. Er möchte eine Umschulung zum Erzieher machen, in unserem ländlichen Bereich ist das nur in schulischer Form möglich, dafür will die Agentur für Arbeit die Kosten nicht übernehmen. Ist das richtig so oder lohnt es sich erfolgsversprechend Einspruch einzulegen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lasona Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-6340</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lasona Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2022 20:28:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=44#comment-6340</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-6321&quot;&gt;Michaela&lt;/a&gt;.

Hallo Michaela, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ja, Sie sollten in jedem Fall nochmals beim Arbeitsamt einen Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen. Die Absage aus dem Jahr 2016 sagt nicht viel darüber aus, wie jetzt Ihre Chancen auf eine Umschulung zur Erzieherin bewertet werden. Ob Ihnen eine zweite Teilzeitausbildung bewilligt werden kann, hängt letztlich von Ihrem jüngsten Kind ab. Bei Kindern unter 14 Jahren wird in der Regel die Umschulung in Teilzeit bewilligt. 

Wenn Sie keinen Bildungsgutschein bekommen, dann bleibt letztlich nur eine selbstfinanzierte Ausbildung zur Erzieherin. Teilweise sind die Ausbildungsgehälter bereits stattlich (jedenfalls im Vergleich zu anderen Umschulungsberufen). Wenn die Umschulung über das Jobcenter laufen würde, dann gelten bei einer Umschulung zur Erzieherin über das neue Bürgergeld letztlich die gleichen Regeln zur Bedarfsgemeinschaft wie bei Hartz4. 

Seit 2018 gibt es eine feste Rechtsprechung, dass Vermieter akzeptieren müssen, wenn Sie als Tagesmutter in den Miethaus Kinder zur Betreuung aufnehmen. Sollten Sie eine Weiterbildung zur Tagesmutter statt Erzieherin noch in Betracht ziehen, wird hier also nicht das Problem liegen. 

Bleiben Sie an Ihrem Projekt daran und erfüllen Sie sich den Wunsch Erzieherin zu werden. Wir drücken Ihnen dabei die Daumen und wünschen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-6321">Michaela</a>.</p>
<p>Hallo Michaela, </p>
<p>vielen Dank für Ihre Nachricht. </p>
<p>Ja, Sie sollten in jedem Fall nochmals beim Arbeitsamt einen Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen. Die Absage aus dem Jahr 2016 sagt nicht viel darüber aus, wie jetzt Ihre Chancen auf eine Umschulung zur Erzieherin bewertet werden. Ob Ihnen eine zweite Teilzeitausbildung bewilligt werden kann, hängt letztlich von Ihrem jüngsten Kind ab. Bei Kindern unter 14 Jahren wird in der Regel die Umschulung in Teilzeit bewilligt. </p>
<p>Wenn Sie keinen Bildungsgutschein bekommen, dann bleibt letztlich nur eine selbstfinanzierte Ausbildung zur Erzieherin. Teilweise sind die Ausbildungsgehälter bereits stattlich (jedenfalls im Vergleich zu anderen Umschulungsberufen). Wenn die Umschulung über das Jobcenter laufen würde, dann gelten bei einer Umschulung zur Erzieherin über das neue Bürgergeld letztlich die gleichen Regeln zur Bedarfsgemeinschaft wie bei Hartz4. </p>
<p>Seit 2018 gibt es eine feste Rechtsprechung, dass Vermieter akzeptieren müssen, wenn Sie als Tagesmutter in den Miethaus Kinder zur Betreuung aufnehmen. Sollten Sie eine Weiterbildung zur Tagesmutter statt Erzieherin noch in Betracht ziehen, wird hier also nicht das Problem liegen. </p>
<p>Bleiben Sie an Ihrem Projekt daran und erfüllen Sie sich den Wunsch Erzieherin zu werden. Wir drücken Ihnen dabei die Daumen und wünschen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Michaela		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-6321</link>

		<dc:creator><![CDATA[Michaela]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Nov 2022 10:58:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, 

ich habe bereits 2016 versucht beim zuständigen Arbeitsamt einen Bildungsgutschein für eine Teilzeitausbildung zur Erzieherin zu erhalten. Das wurde damals abgelehnt, die Richtlinien des Arbeitsamts seien so streng, dass es bei mir nicht möglich wäre. Mitunter war auch die Begründung, dass ich aus meinem gelernten Beruf im Verkauf noch nicht lange genug raus wäre. 

Dann hatte ich mich angemeldet für eine Qualifizierung zur Tagesmutter. Leider sieht es aber so aus, als würde mein Vermieter (freistehendes Einfamilienhaus zur Miete) damit nicht einverstanden sein. 

Ich frage mich, ob es nicht doch für mich eine Möglichkeit gäbe, in Teilzeit oder per Umschulung als Erzieherin arbeiten zu können. Aktuell bin ich noch als Hausfrau und Mutter zu Hause. Ich habe drei Kinder und mein Mann arbeitet hauptberuflich angestellt und freiberuflich nebenher. Deswegen kommt eine Vollzeit-Ausbildung für mich nicht in Frage. Im Verkauf möchte und kann ich nicht mehr arbeiten: Ich hätte samstags keine Betreuung für unsere Kinder. 

Sollte ich noch einmal beim Arbeitsamt anzufragen, ob ich den Bildungsgutschein im kommenden Jahr erhalten könnte? Welche Möglichkeiten gäbe es noch? 

VG Michaela]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe bereits 2016 versucht beim zuständigen Arbeitsamt einen Bildungsgutschein für eine Teilzeitausbildung zur Erzieherin zu erhalten. Das wurde damals abgelehnt, die Richtlinien des Arbeitsamts seien so streng, dass es bei mir nicht möglich wäre. Mitunter war auch die Begründung, dass ich aus meinem gelernten Beruf im Verkauf noch nicht lange genug raus wäre. </p>
<p>Dann hatte ich mich angemeldet für eine Qualifizierung zur Tagesmutter. Leider sieht es aber so aus, als würde mein Vermieter (freistehendes Einfamilienhaus zur Miete) damit nicht einverstanden sein. </p>
<p>Ich frage mich, ob es nicht doch für mich eine Möglichkeit gäbe, in Teilzeit oder per Umschulung als Erzieherin arbeiten zu können. Aktuell bin ich noch als Hausfrau und Mutter zu Hause. Ich habe drei Kinder und mein Mann arbeitet hauptberuflich angestellt und freiberuflich nebenher. Deswegen kommt eine Vollzeit-Ausbildung für mich nicht in Frage. Im Verkauf möchte und kann ich nicht mehr arbeiten: Ich hätte samstags keine Betreuung für unsere Kinder. </p>
<p>Sollte ich noch einmal beim Arbeitsamt anzufragen, ob ich den Bildungsgutschein im kommenden Jahr erhalten könnte? Welche Möglichkeiten gäbe es noch? </p>
<p>VG Michaela</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-4539</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jun 2022 12:34:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=44#comment-4539</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-4533&quot;&gt;Marc&lt;/a&gt;.

Hallo Marc, 

danke für Ihre Nachricht. 

Finanziell macht es für Sie keinen Unterschied, wenn die Umschulung in Teilzeit bewilligt wird. Die Betreuung der eigenen Kinder ist der klassische Grund für eine Teilzeitumschulung. Da Sie aktuell beschäftigt sind, wird die eigentliche Herausforderung sein, eine Umschulung überhaupt bewilligt zu bekommen. Voraussetzung hierfür sind drohende Arbeitslosigkeit, fehlende Qualifikation, gesundheitliche Probleme usw. 

Wir wünschen Ihnen bei den nächsten Schritten viel Erfolg und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-4533">Marc</a>.</p>
<p>Hallo Marc, </p>
<p>danke für Ihre Nachricht. </p>
<p>Finanziell macht es für Sie keinen Unterschied, wenn die Umschulung in Teilzeit bewilligt wird. Die Betreuung der eigenen Kinder ist der klassische Grund für eine Teilzeitumschulung. Da Sie aktuell beschäftigt sind, wird die eigentliche Herausforderung sein, eine Umschulung überhaupt bewilligt zu bekommen. Voraussetzung hierfür sind drohende Arbeitslosigkeit, fehlende Qualifikation, gesundheitliche Probleme usw. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen bei den nächsten Schritten viel Erfolg und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Marc		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-4533</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marc]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jun 2022 21:37:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=44#comment-4533</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich bin 37 Jahre alt , Familienvater und arbeite derzeit 31 Stunden im Büro. Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken eine Umschulung als Erzieher in Betracht zu ziehen. Somit spielen Zeit und Geld nun eine recht große Rolle. 40 Stunden in der Woche sind daher für meine Familiensituation kaum bis gar nicht machbar zur Zeit. Und dann wäre da noch der finanzielle Aspekt. Übersehe ich etwas oder scheint eine Umschulung in Teilzeit und gleichzeitig finanziell über die Runden kommen, doch nicht so einfach?
VG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin 37 Jahre alt , Familienvater und arbeite derzeit 31 Stunden im Büro. Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken eine Umschulung als Erzieher in Betracht zu ziehen. Somit spielen Zeit und Geld nun eine recht große Rolle. 40 Stunden in der Woche sind daher für meine Familiensituation kaum bis gar nicht machbar zur Zeit. Und dann wäre da noch der finanzielle Aspekt. Übersehe ich etwas oder scheint eine Umschulung in Teilzeit und gleichzeitig finanziell über die Runden kommen, doch nicht so einfach?<br />
VG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-4503</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jun 2022 13:00:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=44#comment-4503</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-4501&quot;&gt;Gisela&lt;/a&gt;.

Liebe Gisela, 

vielen Dank, dass Sie sich nochmal melden. Wir pflichten Ihnen absolut bei, dass Weiterqualifizierung in Deutschland flexibler und durchlässiger sein sollte. Auch sollte es nicht vom Wohnort abhängig sein, wie lange die Weiterbildung zur schlussendlich selben Qualifikation dauert... Schön, dass Sie einen Weg gefunden haben, wie Sie Ihren Wunschberuf erlangen werden. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-4501">Gisela</a>.</p>
<p>Liebe Gisela, </p>
<p>vielen Dank, dass Sie sich nochmal melden. Wir pflichten Ihnen absolut bei, dass Weiterqualifizierung in Deutschland flexibler und durchlässiger sein sollte. Auch sollte es nicht vom Wohnort abhängig sein, wie lange die Weiterbildung zur schlussendlich selben Qualifikation dauert&#8230; Schön, dass Sie einen Weg gefunden haben, wie Sie Ihren Wunschberuf erlangen werden. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Gisela		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-4501</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gisela]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jun 2022 09:52:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=44#comment-4501</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-1557&quot;&gt;Redaktion&lt;/a&gt;.

Leider ist es so das ich in NRW lebe. Die Anpassungsfortbildung zum Erzieher ist daher nicht möglich. Ich habe mich nun für eine Pia-Ausbildung entschieden. Bekomme ein ganz normales Lehrlingsgehalt die nächsten drei Jahre. Einen Bildungsgutschein bekomme ich nicht, da ich zur Zeit übers Land bei meinem Träger angestellt bin. Läuft der Vertag aus, werden die Chancen weiterhin beschäftigt zu werden , geringer sein, daher jetzt auch die Ausbildung. Ich hätte mir gewünscht durch die Erfahrung und den Weiterbildungen, die man gemacht hat, bessere Möglichkeiten bzw. Unterstützungen bekommen hätte, den Abschluss ehr zu erlangen, zumal ein Mangel an Erzieher herrscht. Jetzt freue ich mich auf die Ausbildung. Dieser Weg ist ein schwerer und langer Weg, ohne irgendeiner Unterstützung . Vielleicht sollte man vom Gesetz her einiges Überdenken, um den Einstig für mache Menschen etwas zu erleichtern.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/soziales/erzieherin/#comment-1557">Redaktion</a>.</p>
<p>Leider ist es so das ich in NRW lebe. Die Anpassungsfortbildung zum Erzieher ist daher nicht möglich. Ich habe mich nun für eine Pia-Ausbildung entschieden. Bekomme ein ganz normales Lehrlingsgehalt die nächsten drei Jahre. Einen Bildungsgutschein bekomme ich nicht, da ich zur Zeit übers Land bei meinem Träger angestellt bin. Läuft der Vertag aus, werden die Chancen weiterhin beschäftigt zu werden , geringer sein, daher jetzt auch die Ausbildung. Ich hätte mir gewünscht durch die Erfahrung und den Weiterbildungen, die man gemacht hat, bessere Möglichkeiten bzw. Unterstützungen bekommen hätte, den Abschluss ehr zu erlangen, zumal ein Mangel an Erzieher herrscht. Jetzt freue ich mich auf die Ausbildung. Dieser Weg ist ein schwerer und langer Weg, ohne irgendeiner Unterstützung . Vielleicht sollte man vom Gesetz her einiges Überdenken, um den Einstig für mache Menschen etwas zu erleichtern.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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