Umschulung Berufskraftfahrer/in

Immer "on the road": LKW-Fahrer. © mangostock - Fotolia.com
Immer „on the road“ und doch unterschiedliche Berufe: Berufskraftfahrer und LKW-Fahrer.

Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrer können sowohl im Personenverkehr als auch im Gütertransport qualifiziert tätig werden. Ihnen steht damit ein breites berufliches Einsatzfeld offen. Im Bereich der Personenbeförderung fahren sie beispielsweise Linienbusse oder Reisebusse. Neben der Beförderung verantworten sie auch die Betreuung ihre Fahrgäste. Im Bereich des Güterverkehrs sind Berufskraftfahrer für den sicheren Transport von Gütern aller Art zuständig. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen logistischen Ablauf im Warenverkehr.

 

Fakten zur Umschulung zum Berufskraftfahrer

  • Umschulung zum Berufskraftfahrer umfasst eine dreijährige Ausbildung in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb.
  • In dieser Zeit lernen Sie, wie man sich im Straßenverkehr bewegt und Lkw oder Busse sicher, wirtschaftlich und unbeschädigt fährt.
  • Die Umschulung umfasst Themen wie gesetzliche Vorschriften im Straßenverkehr, Kontrolle/Wartung von Fahrzeugen, Verhalten im Kundenkontakt usw., wobei man nebenbei den Führerschein der Klasse C und CE erwirbt.
  • Nach Abschluss der Umschulung kann man als Lkw-Fahrer in ganz Europa unterwegs sein oder als Busfahrer kürzere Strecken in Deutschland zurücklegen, je nachdem, für welche Position man ausgebildet wurde.
  • Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss ist ein beliebiger Schulabschluss und ein verantwortungsvoller Umgang mit Sicherheitsstandards

 

Entsprechend vielfältig sind auch die Unternehmen, die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer beschäftigen: Speditionen, öffentliche Verkehrsbetriebe und private Reiseunternehmen, Postunternehmen, Kurierdienste, Abschleppdienste, Pannendienste sowie Betriebe im Bereich der Abfallverwertung (teils auch im öffentlichen Dienst) sind nur einige Beispiele für die Tätigkeitsfelder des Berufskraftfahrers/ der Berufskraftfahrerin. Ein großer Teil der Beschäftigten entscheidet sich dabei auf dem zweiten Bildungsweg über eine Umschulung für diesen Beruf, der auch ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz ist.

 

Zukunftsaussichten für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer

Aktuellen Prognosen zufolge werden in Deutschland in den nächsten zehn Jahren bis zu 150 000 Berufskraftfahrerinnen und -fahrer fehlen, weil viele Beschäftigte ins Rentenalter kommen. Entsprechend gelten die Zukunftsaussichten für Personen, die sich heute für die Umschulung bzw. Weiterbildung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin entscheiden, als gut bis sehr gut. Dies geht etwa aus dem Arbeitsreport 2012 der DEKRA hervor. Über die aktuellen regionalen Arbeitsmarktentwicklung informiert auch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit.

Das Berufsbild des Berufsfahrers ist ideal für Quereinsteiger und bietet Berufserfahrenen im Bereich Güterverkehr und Personenverkehr interessante Aufstiegschancen.

 

Inhalte der Umschulung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin

Berufskraftfahrer sind in vielen unterschiedlichen Bereichen tätig und benötigen unterschiedliche praktische und theoretische Qualifikationen. Im Rahmen der Umschulung bzw. Weiterbildung als Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin werden unter anderem folgende Inhalte vermittelt:

  • Kraftfahrzeugtechnik
  • Ladungssicherung und Verkehrssicherheit
  • Handhabung von Frachtpapieren, Logistik und Zeitmanagement
  • Kostenberechnung
  • gesetzliche Grundlagen der Straßenverkehrsordnung und im Arbeitsrecht

 

Zudem lernen die Umschüler wie Auszubildende auch in der Regel beide beruflichen Profile, nämlich den Güterverkehr und die Personenbeförderung, eingehend kennen, sodass sie in beiden Arbeitsbereichen einsetzbar sind. Sie beschäftigen sich darüber hinaus mit der Betreuung von Fahrgästen und mit einem kundenorientierten Verhalten. Teilweise sind auch Spezialisierung wie Speditionsfahrer für Entsorgung oder Industrieprodukte möglich.

 

Was ist der Unterschied zwischen Ausbildung und Umschulung?

Der große Unterschied liegt in der Ausbildungsdauer und beim Verdienst. Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer dauert in der Regel drei Jahre und ist eine duale bzw. betriebliche Ausbildung. Das Gehalt wird von der Firma gezahlt, mit der der Auszubildende seinen Vertrag abgeschlossen hat. Die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt, der Ausbildungsbetrieb ist für die Praxis zuständig.

 

Wie sieht der Ablauf der Umschulung aus?

Umschulungen zum Berufskraftfahrer können als verkürzte betriebliche Ausbildung absolviert werden. In der Regel schulen jedoch die meisten Berufswechsel mit einem Bildungsträger wie Dekra, TÜV Nord etc. um. Diese Umschulungen gleichen eher einem Kurs und bereiten gezielt auf die IHK-Abschlussprüfung vor. Die praktischen Anteile der Umschulung findet in Speditionen oder anderen Betrieben in der Branche statt und nehmen weniger Zeit als bei einer Ausbildung ein.

 

Wie lange dauert die Umschulung zum Berufskraftfahrer?

Die Dauer der Umschulung bzw. Weiterbildung ist unterschiedlich und von den persönlichen Zugangsvoraussetzungen und vom jeweiligen Träger der Weiterbildungsmaßnahme abhängig. Vor allem aber kommt es darauf an, welche Fahrerlaubnis ein Umschulungs-Interessent bereits besitzt.

 

Dauer der Weiterbildung zum Berufskraftfahrer

Wer bereits über einen Führerschein der Klasse C, CE oder D und Arbeitserfahrung verfügt, kann beispielsweise einen 10-wöchigen Lehrgang absolvieren, der auf die Abschlussprüfung zum Berufskraftfahrer vorbereitet. Es handelt sich bei dieser kurzen Dauer nicht um eine Umschulung, sondern um eine Weiterbildung. Die Weiterbildung unterliegt allerdings den gleichen Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein.

 

Dauer der Umschulung zum Berufskraftfahrer ohne Führerschein

Die Umschulung zum LKWFahrer oder Berufskraftfahrer ist auch ohne Führerschein möglich. Wer die erforderliche Fahrerlaubnis erst in der Umschulung erwerben möchte, muss allerdings gewöhnlich mit einer längeren Dauer rechnen. So gibt es Angebote, die 4-5 Monate, aber auch solche, die 21 Monate dauern. Die Angebote werden dabei sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend in Teilzeit angeboten.

 

Berufsbegleitende Umschulung für Berufserfahrene

Insbesondere wenn Sie bereits als LKW-Fahrer tätig waren oder die Führerscheine der Klassen C/CE besitzen, kann die Umschulung auch neben dem Beruf absolviert werden. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Der Ablauf gleicht einer Umschulung in Teilzeit bzw. über eine Abendschule. Faktisch arbeiten Sie für einen Arbeitgebers LKW-Fahrer und werden stundenweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche freigestellt um am Theorieunterricht teilnehmen zu können. Die theoretischen Schulungen übernimmt ein Bildungsanbieter wie die DEKRA.

Leider ist die berufsbegleitende Umschulung abhängig vom Angebot der Bildungsanbieter, das regional unterschiedlich ist. Abendkurse sind eher selten. Vereinzelt ist die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/-in in Module aufgeteilt, die getrennt gebucht und abgearbeitet werden können. Darunter sind aber stets Lehrveranstaltungen, die nur tagsüber unter der Woche stattfinden können.

 

Voraussetzungen der Umschulung zum Berufskraftfahrer

Die Umschulung bzw. Weiterbildung richtet sich an Personen, die als Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrer qualifiziert tätig werden möchten. Zielgruppen sind beispielsweise Fahrgastbetreuer im Personen- und Nahverkehr, Lokführer und Reiseleiter. Wer bereits im Güterverkehr zum Beispiel als Disponent, Speditionskaufleute, Logistiker oder Lageristen Erfahrungen gesammelt hat, erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für die Umschulung.

Aber auch ganz allgemein können Arbeitslose, Arbeitssuchende oder Personen, die sich neu am Arbeitsmarkt positionieren möchten, selbst ohne Führerschein den Berufswechsel zum Berufskraftfahrer schaffen. Wer bisher als Kurierfahrer oder LKW-Fahrer unterwegs war, ist natürlich ideal für die verkürzte Umschulung zum Berufskraftfahrer geeignet. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen:

  • mindestens Hauptschulabschluss
  • Mindestalter 16 Jahre, allerdings gelten höhere Lebensjahre für einzelne Führerscheine: Fahrerlaubnis B + E: 17. Lebensjahr und C 1 + E: 18 Jahre, Omnibus-Führerschein: 21 Jahre.
  • gesundheitliche Tauglichkeitsuntersuchung
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung für eine Verkürzung der Umschulungsdauer

 

Förderungsmöglichkeiten durch die ARGE bzw. das Jobcenter

Arbeitslose und Arbeitssuchende können sich die Umschulung bzw. Weiterbildung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit bzw. durch das Jobcenter finanzieren lassen. Wenn die Bedingungen nach §§ 81, 82 SGB III erfüllt sind, kann ein sogenannter „Bildungsgutschein“ beantragt werden, der dann direkt bei einem Bildungsträger wie DEKRA, TÜV Nord, IHK eingelöst werden kann.

 

Wann ist die Arbeitsagentur zuständig?

Der Bildungsgutschein wird direkt bei der ARGE bzw. Agentur für Arbeit beantragt. Voraussetzung ist, dass Sie einen Anspruch auf ALG1 haben, also im Falle von Arbeitslosigkeit nicht länger als 12 Monate ohne Anstellung sind. Wenn ein Bildungsgutschein bewilligt worden ist, werden dabei nicht nur die Kosten für die eigentliche Umschulung erstattet, sondern auch während der Umschulungsdauer (weiter) Arbeitslosengeld 1 gezahlt. Unter Umständen besteht auch ein Anspruch auf weitere Zuschüsse.

 

Unter welchen Voraussetzungen finanziert das Jobcenter die Umschulung?

Wenn Ihnen kein Anspruch auf ALG-I, sondern bei Arbeitslosigkeit nur Bürgergeld zusteht, dann muss die Förderung beim Jobcenter beantragt werden. Das Arbeitsamt überprüft die selben Voraussetzungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. Ansonsten unterscheidet sich der Ablauf also nicht von der Beantragung bei der Agentur für Arbeit.

Die Agentur für Arbeit wie auch das Jobcenter sind für die Umschulung nicht zuständig, wenn Sie bereits 15 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben und Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fortführen können. Wer genügend Beitragsjahre gesammelt hat beantragt dann die Förderung der Umschulung direkt bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, gegebenenfalls auch bei der Berufsgenossenschaft. Allgemeine Voraussetzung bei einer Umschulung wegen Krankheit ist eine medizinisch nachgewiesen Einschränkung. Diese muss so erheblich sein, dass entweder eine Erwerbsminderung schon eingetreten ist oder Sie in absehbarer Zeit Ihren Beruf nicht mehr ausüben könne.

 

Anbieter der Umschulung im Güter- und Personenverkehr

Es gibt eine ganze Reihe von Anbietern der Umschulung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin, die sich jeweils an bestimmte Zielgruppen richten und deswegen auch Lehrgänge unterschiedlicher Dauer anbieten.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich ihre Umschulung bzw. Weiterbildung durch das Jobcenter oder Arbeitsagentur finanzieren lassen möchten, sollten dabei unbedingt beachten, ob die Maßnahmen zertifiziert sind. Nur zertifizierte Umschulungen oder Weiterbildungen können durch einen Bildungsgutschein werden.

 

TÜV Nord oder DEKRA in Zusammenarbeit mit IHK

Bildungsanbieter wie  Dekra oder Tüv Nord bieten Lehrgänge an, die 2,5 Monate dauert und sich an Personen richtet, die bereits über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügen. Diese können sich mithilfe des Lehrgangs auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereiten. Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht über den Führerschein der Klasse C, CE oder D verfügen, müssen diesen zunächst im Zuge der Ausbildung durch theoretischen und praktischen Fahrunterricht erwerben. Die Umschulung kann an verschiedenen Ausbildungsstätten bzw. Fahrschulen absolviert werden und wird in jedem Bundesland angeboten.

 

Berufswechsel als Berufskraftfahrer/-in bzw. LKW-Fahrer/-in

Während viele Berufskraftfahrer nach vielen Berufsjahren über einen Berufswechsel nachdenken, haben LKW-Fahrer in der Regel eine höhere Qualifizierung als Ziel.

 

Umschulung vom LKW-Fahrer zum Disponenten

Berufskraftfahrer besitzen  Logistikkenntnisse, die für einen Quereinstieg als Disponent ausreichen. LKW-Fahrer bringen hingegen in der Regel keine qualifizierten Kenntnisse über Logistik mit. Der Berufswechsel ist über eine zweijährige Umschulung als Disponent möglich. Alternativ kann auch eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Lagerverwalter denkbar:

 

Umschulung vom Berufskraftfahrer zum Lokführer

Von der Strasse auf die Schiene zieht es nicht wenige. Die Umschulung zum Lokomotivführer steht Quereinsteigern offen. Jedoch sind LKW-Fahrer und Berufskraftfahrer besonders begehrte Bewerber. Die betriebliche Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre und wird gut vergütet.

 

Umschulung vom Berufskraftfahrer zum Speditionskaufmann

Wenn Sie von der Strasse ins Büro wechseln möchten, dann ist die verkürzte Ausbildung zum Speditionskaufmann ideal. Tatsächlich ist es nicht zwingend, dass eine Umschulung gemacht wird. Berufskraftfahrer haben während ihrer zweijährigen Umschulung bereits logistische Kenntnisse erworben, die ausreichen können. Schwachstellen könnte jedoch kaufmännische Kompetenzen sein. Hier sind zumindest Weiterbildungen hilfreich. LKW-Fahrer sind mit einer Umschulung für Speditionskaufleute gut beraten. Alternativ ist auch eine berufsbegleitende Weiterbildung denkbar:

 

Berufswechsel Taxifahrer vom oder zum Berufskraftfahrer

Eine Regelausbildung für Taxifahrer gibt es nicht. Taxifahrer sind meist ungelernte Kräfte. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, bevor Sie als LKW-Fahrer oder Berufskraftfahrer mit der Arbeit als Taxifahrer beginnen kann. Die Grundqualifikation für Taxifahrer ist kein Problem: Sie besitzen den Führerschein Klasse B, haben das 21. Lebensjahr vollendet und zwei Jahre Fahrpraxis.

Zusätzlich muss bei der Führerscheinstelle ein Personenbeförderungsschein und ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt werden. Schließlich ist eine Ortskundeprüfung vor dem TÜV oder der DEKRA abzulegen. Die verlangten Kenntnisse umfassen neben den Verkehrswegen auch geeignete Ausweichmöglichkeiten, lokale Sehenswürdigkeiten, Hotels, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen. Die Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung bieten in allen Orten Taxischulen, die meistens an ein Taxiunternehmen angeschlossen sind, in Abendkursen an. Die berufsbegleitende Ausbildung zum Taxifahrer ist eher die Regel als die Ausnahme.

Wenn Sie als Taxifahrer Berufskraftfahrer werden möchten, dann erfüllen Sie in der Regel die Voraussetzungen für die verkürzte Ausbildungsdauer.

 

Vom LKW-Fahrer zum Berufskraftfahrer

Um einen LKW bewegen zu dürfen, benötigt man den Führerschein der Klasse C/CE und den Nachweis der Grundqualifikation. Beides zusammen kann man in Fahrschulen in etwa 6 bis 8 Wochen erwerben, wobei die Kosten (3000 – 5000 Euro) über einen Bildungsgutschein des Arbeitsamts finanziert werden können. Man kann sowohl den Führerschein wie auch die Grundqualifikation getrennt in Abendkursen erwerben. Der Ausbildungsumfang liegt bei etwa 140 Stunden Theorieunterricht und 10 Stunden Praxis. Die Abschlussprüfung dauert etwa einen halben Tag. Gefahrgutscheine sind nicht umfasst. Die Grundqualifikation ist für fünf Jahre gültig und muss dann erneuert werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen der Umschulung Berufskraftfahrer und LKW-Fahrer?

Die Mehrzahl aller LKW-Fahrer/-innen hat nur diese kurze Grundqualifikation, teilweise sogar nur den Führerschein C / CE. Der Berufskraftfahrer IHK ist nach wie vor die Ausnahme. Die Regelausbildung dauert drei Jahre und kann auf zwei Jahre verkürzt werden, u. a. dann wenn bereits entsprechende Berufserfahrung vorliegt. tatsächlich gibt es im Berufsalltag von LKW-Fahrern und Berufskraftfahrern wenig Unterschiede, da beide zum Beispiel auch in speziellen Bereichen wie Schwer- und Großraumtransporte tätig sein dürfen. Vorausgesetzt ist dabei immer, dass entsprechende Berechtigungen erworben wurden.

Im Personenverkehr wird zwischen dem Berufskraftfahrer und der Fachkraft im Fahrbetrieb unterschieden. Ich der Umschulung zur Fachkraft im Fahrbetrieb sind die Absolventen als Linienbusfahrer oder Strassenbahnführer tätig. Die Umschulung dauert meist nur wenige Monate und wird meist nach Tarif für den öffentlichen Dienst entlohnt.

 

Servicefahrer für Lieferdienste und Paketdienste

Vollzeitkurse für die Ausbildung zum Servicefahrer mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis C1E dauern in etwa 20 Monate. Die Tätigkeit ist auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt. Um als Servicefahrer arbeiten zu können, benötigt jedoch zunächst nur eine Fahrerlaubnis der Klassen B oder C1E mit Grundqualifikation. Beides kann in Abendkursen berufsbegleitend erworben werden.

Wenn Sie als Servicefahrer Berufskraftfahrer werden möchten, dann erfüllen die in der Regel die Voraussetzungen für die verkürzte Umschulungszeit.

 

Umschulung vom LKW-Fahrer zum Busfahrer

Das Berufsbild des Busfahrers heißt amtlich Berufskraftfahrer Fachrichtung Personenverkehr. Benötigt wird der Führerschein Klasse D oder D1 (bis 16 Sitzplätze) und der Nachweis der Grundqualifikation.

Busfahrer sind so sehr gesucht, dass verschiedene Unternehmen die volle Bezahlung ab dem 1. Tag der Ausbildung bzw. Umschulung anbieten und Sie damit als LKW-Fahrer eine nebenberufliche Weiterbildung zum Busfahrer finanziert bekommen. Die Voraussetzung zur Einstellung ist lediglich der Besitz eines gültigen Führerscheins mindestens der Klasse B. Der Erwerb des Führerscheins der Klasse D und der Grundqualifikation ist berufsbegleitend möglich Für die Qualifizierung zum Berufskraftfahrer Fachrichtung Personenverkehr ist zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung wenigstens ein mehrwöchiger Kurs erforderlich.

 

Quereinstieg als Berufskraftfahrer möglich?

Für den Quereinstieg in eine Tätigkeit als Kraftfahrer gilt grundsätzlich das bereits zur berufsbegleitenden Ausbildung gesagte: Führerscheine und Grundqualifikation oder P-Schein und Ortskundeprüfung müssen vor der Arbeitsaufnahme erworben werden. Der Weg für alle, die als Quereinsteiger Berufskraftfahrer werden möchten ist leicht:  Berufswechsler werden geradezu umworben und die Weiterbildung mit Berufserfahrung dauert meist nur wenige Wochen.

 

Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer

Es gibt zahlreiche verwandte Umschulungen, Weiterbildungen und Studiengänge in Fachgebieten Logistik, Verkehrswesen und Kraftfahrzeugtechnik, die Berufskraftfahrer neben dem Beruf absolvieren können. Als Fernkurse vermitteln Weiterbildungen auch ohne Abitur (Hauptschulabschluss genügt) theoretische Kenntnisse, die auf das praktische Wissen und die Berufskraftfahrerausbildung aufbauen. Beliebt sind folgende Kurse:

 

Weiterbildungen neben dem Beruf

Christian Krumes
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12 Gedanken zu „Umschulung Berufskraftfahrer/in“

  1. Hallo Karin,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Ob Sie über Ihre Umschulung zur LKW-Fahrerin auch einen Berufsabschluss erhalten, können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Wenn Ihre Maßnahme zum Beispiel nur den LKW-Führerschein umfasst, dann hätten Sie letztlich eine Fahrerlaubnis, aber keine abgeschlossene Ausbildung. Klären Sie vielleicht nochmal telefonisch ab, ob Ihr Bildungsgutschein sich nur auf den Führerschein bezieht, oder ob Ihnen eine Umschulung zur Berufskraftfahrerin finanziert wird. Die verkürzte Ausbildung zur Berufskraftfahrerin dauert in der Regel zwei Jahre und wird bei einem Betrieb, zum Beispiel eine Spedition, absolviert.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  2. Hallo,
    ich mache über das Job-Center eine Umschulung zum LKW-Fahrer.
    Wenn ich bestanden habe, gilt das dann auch als Ausbildung oder nicht?
    Ich habe bisher weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung. Danke

  3. Hallo Farzad,

    danke für Ihre Anfrage.

    Nein, es ist nicht möglich, dass Sie im Ausland eine Umschulung in Deutschland beantragt. Voraussetzung für eine mit deutschen Steuergeldern finanzierte Umschulung ist, dass Sie eine Niderlassungserlaubnis und Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.

    Es ist kein Problem, dass Sie bislang nur einen Nicht-EU-Führerschein und Arbeitserfahrung außerhalb der EU gesammelt haben. Ihre Herausforderung liegt darin, dass Sie zunächst einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland erlangen müssen.

    Unsere Empfehlung: Recherchieren Sie, ob es in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU ein Programm gibt, in dem gezielt nach ausländischen LKW-Fahrern gesucht wird. In der EU werden Lastwagenfahrer sehr gesucht. Aber Sie brauchen zunächst einen Weg, wie Sie mit Aufenthaltsrecht in die EU kommen.

    Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und alles Gute!

  4. Hallo, ich bin Lkw-Fahrer und habe 3 Jahre Erfahrung in der Arbeit auf Lkw. Ich komme aus dem Iran und lebe außerhalb der Europäischen Union und habe einen Führerschein von außerhalb der Europäischen Union. Kann ich eine Umschulung zum Berufskraftfahren beantragen und nach Deutschland einreisen? auf diese Weise?Und um diesen Job zu erledigen

  5. Hallo Sandra,

    danke für Ihre Nachricht.

    Für den Aussenstehenden ist selten sichtbar, welche Qualifikation jemand besitzt, der einen LKW fährt. LKW-Fahrer haben nicht selten keine LKW-spezifische Ausbildung, sondern einen CE-Führerschein. Zusätzlich können noch weitere Lizenzen erworben werden, die zur Beförderung von Gefahrgütern usw. berechtigen. Die Arbeitsmarktlage ist aktuell für Sie recht vorteilhaft. Es würde also tatsächlich ausreichen, dass Sie den Führerschein machen und sich dann bei Speditionen bewerben. Wichtig: Der CE-Führerschein setzt den C-Führerschein voraus. Sie können jedoch beide Führerscheine parallel machen.

    Wenn Sie einen dauerhaften Berufswechsel in das Transportwesen anstreben, dann sollten Sie eine zweite Berufsausbildung bzw. Umschulung zur Berufskraftfahrerin in Betracht ziehen. Die besser bezahlten Jobs setzten die Ausbildung in der Regel voraus, da Sie bei der Abfertigung von Gütern zum Beispiel hinsichtlich Zollpapieren bestimmte Kenntnisse haben müssen usw. Es ist denkbar, dass Sie die duale 3-jährige Ausbildung erst später neben dem Beruf machen und über Ihre Arbeitserfahrung als LKW-Fahrerin verkürzen können.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  6. Hallo,
    Ich möchte mich beruflich komplett verändern und möchte LKW-Fahrerin werden. Ich bin aktuell als Krankenschwester tätig. Was muss ich tun? Gehe ich in die Fahrschule, mache den CE-Führerschein und bewerbe mich dann einfach bei Speditionen? Geht das so einfach?
    Lg Sandra

  7. Hallo Holger,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Sie müssen sich bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen. Mit der Umschulung können Sie erst beginnen, wenn die Nachwirkungen Ihrer Operation ausgeklungen sind. Die Rentenversicherung wird allerdings nach der ärztlichen Begutachtung auch dazu Stellung nehmen, ob Sie gesundheitlich zum Berufsbild des Lastwagenfahrers passen.

    Sie sollten Ihren behandelnden Arzt um ein Attest ersuchen, in dem ausdrücklich steht, warum Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Job arbeiten können. Beispiel: Er nennt die typischen Tätigkeiten, die Sie bisher beruflich ausgeübt haben und sagt kurz, warum Sie körperlich dazu nicht mehr in der Lage sein werden.
    Mit einer Kopie dieses ärztlichen Schreibens wenden Sie sich dann an die Rentenversicherung.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre OP und viel Erfolg bei den nächsten Schritten.

  8. Hallo! Werde jetzt an der HWS Operiert und möchte mich danach neu Orientieren und eine Umschuldung zum Lkw Fahrer machen. Bin zwar in einem festen Arbeitsverhältnis aber das kann ich danach nichtmehr machen. Was muss ich tun oder auf wen muss man da zugehen?

    Mfg

  9. Hallo Fabian,

    danke für Ihre Nachricht.
    Wenn Sie LKW-Fahrer werden möchten, dann brauchen Sie ja letztlich nur die entsprechenden Fahrerlaubnisse und Schulungen für Gefahrentransporte. Als tatsächlicher Umschulungsberuf käme nur die Umschulung zum Berufskraftfahrer in Betracht und wir meinen, dass Sie sich damit wohl keinen großen Gefallen machen werden. Sie werden ja schon bald hinsichtlich Logistik und Spedition bestens ausgebildet sein.

    Die erforderlichen Fahrerlaubnisse können über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur / des Jobcenters finanziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie entweder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Kaufmann arbeiten können oder – und das ist in Ihrem Fall abwegig – Sie mit Ihrer Ausbildung keine Anstellung finden können. Wir glauben, dass die Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Finanzierung eines Führerscheins CE in Ihrem Fall sehr gering sind. Aber das soll Sie nicht davon abhalten, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

    Ein möglicher Weg könnte für Sie sein, dass Sie versuchen, die Finanzierung des Führerscheins über einen Arbeitgeber zu bekommen. Hierfür würden Sie sich mit Ihrer kaufmännischen Ausbildung auf entsprechende LKW-Fahrer-Gesuche bewerben und nach einem Betrieb suchen, der Ihnen die Berechtigung finanziert. Es ist gängige Praxis, dass Sie in Ihrem Arbeitsvertrag dann einen Ausschluss des Kündigungsrechts für einen bestimmten Zeitraum akzeptieren müssen, damit sich die Vorab-Investition des Arbeitgebers amortisieren kann.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

  10. Hallo
    Ich mache aktuell eine Ausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen.
    Befinde mich bereits im 3. Ausbildungslehrjahr und denke über eine anschließende Umschulungen zum LKW-Fahrer nach.
    Möchte den Führerschein CE machen und im Fernverkehr fahren. Was für Möglichkeiten habe ich? Kann ich den Führerschein über den Bildungsgutschein mir selbst finanzieren oder eher über den Umschulungsbetrieb? Wie wäre die bestmögliche Herangehensweise?

  11. Hallo,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage.

    Wenn Sie die zwei-jährige Umschulung zum Berufskraftfahrer absolvieren möchten, dann empfehlen wir Ihnen zunächst beim Arbeitsamt eine Bildungsgutschein zur Finanzierung der Umschulung zu beantragen. Dass Sie bislang keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, kann für die Beantragung des Bildungsgutscheins hilfreich sein.

    Für den Fall einer Ablehnung des Bildungsgutscheins können Sie sich auch direkt bei einem Betrieb (zum Beispiel Spedition) für eine betriebliche Umschulung bewerben.

    Wir wünschen Ihnen hierbei viel Erfolg und alles Gute!

  12. Hallo
    Ich habe die alte Führerschein mit Klasse 3.
    Fahre zeit ca. 20 Jahren 7.5 tonen Lkw natürlich mit Module.
    Zusätzlich habe Ich einen Personenbeförderungsschein und habe als nebenjob auch langer zeit Taxi gefahren.
    Wie habe Ich einen möglichkeit den Beruf als Berufskraftfahrer zu bekommen?
    Habe keine abgeschlossene Ausbildung.

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