9 gute Gründe und Argumente für eine Umschulung

Orientieren Sie sich neu: durch eine Umschulung!

Es gibt viele Gründe, warum Menschen eine Umschulung anstreben (müssen). Der häufigste Grund ist wohl eine Erkrankung, ob psychischer als auch physischer Art, gefolgt von bevorstehender oder langjähriger Arbeitslosigkeit.

Wer sich mit dem Wunsch nach einer Umschulung an die Arbeitsagentur wendet, ist nach dem Beratungsgespräch teilweise ernüchtert. Die eigene Motivation für eine berufliche Neuorientierung entspricht nicht immer dem, was die Arbeitsagentur unter guten Gründen für eine Förderung versteht. Wir erklären Ihnen, wie Sie gegenüber der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder Rentenversicherung argumentieren sollten, um die gewünschte Umschulung bewilligt zu bekommen. Zunächst muss auch geklärt werden, welche Argumente für einen Umschulungsantrag nur sehr wackelige Beine darstellt.

 

Das motiviert Umschüler zu einem beruflichen Neuanfang

Wer eine Umschulung machen möchte, hat meist mehr als nur einen Grund für diese Entscheidung. Da die teils sehr persönlichen Motivationen wenig mit den Kriterien des Arbeitsamts zu tun haben, sollte man folgende Argumente kritisch betrachten:

  • Ich interessiere mich für eine Umschulung, da ich den Wunsch nach einem besseren Einkommen habe.
  • Ich erhoffe mir durch eine verkürzte Ausbildung einen sicheren Job in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
  • Ich möchte endlich meinen Traumberuf erlernen und eine Umschulung gibt mir sogar die Möglichkeit eines kostenlosen Berufswechsels.
  • Ich möchte endlich mein berufliches Potenzial ausschöpfen und doch noch Karriere machen.
  • Weg mit den alten, her mit neuen Kollegen: Ich leide unter Mobbing, mag meine Kollegen oder Vorgesetzte nicht, bin unzufrieden über Strukturen an meinem Arbeitsplatz.
  • Alleine würde ich mich einen Berufswechsel oder Quereinstieg nicht trauen, aber mit staatlicher Förderung im Rücken kann ich vielleicht meine Ängste überwinden.
  • Ich möchte der Langeweile meines Berufs durch einen beruflichen Neustart entkommen.

 

Welche Gründe für eine Umschulung zählen beim Arbeitsamt?

Eine Umschulung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Agentur für Arbeit bewilligt, wenn Sie zuvor überprüfen, ob Ihre persönlichen Gründe für eine berufliche Neuorientierung mit den Kriterien übereinstimmen, anhand denen die Arbeitsagentur über Ihren Antrag entscheidet. Es geht hier letztlich immer auch um die Frage, wer bekommt einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt. Negatives Beispiel: Sie möchten umschulen, da Sie Ihr Beruf langweilt und unterfordert. Langeweile und Unterforderung sind kein Grund für eine staatlich mit Steuergeldern finanzierte Berufsneuwahl. Der Antrag auf einen Bildungsgutschein würde abgelehnt werden.

Was sind dann gute Gründe für eine Umschulung? Das Arbeitsamt zahlt den Antragstellern eine Umschulung, die die gesetzlichen Voraussetzung einer Förderung durch den Bildungsgutschein erfüllen.

 

Argumente für eine berufliche Umschulung aus der Sicht der Arbeitsamts

Gute Gründe für eine Umschulung sind alle Argumente, die den Sachbearbeiter davon überzeugen, dass er oder sie die Rechtsgrundlage für eine finanzielle Förderung bei Ihnen anzuwenden hat. Das dritte Sozialgesetzbuch sieht nämlich gerade keinen Anspruch auf eine Umschulung vor, sondern es steht im Ermessen des Kundenbetreuers, ob Sie gefördert werden sollen oder nicht. Je näher Ihre Gründe jedoch an den im Gesetz vorgesehenen Gründen liegen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Bildungsgutschein bewilligt wird.

 

Erfolgreicher Umschulungsantrag: Welche Argumente zählen wirklich?

Das Gesetz geht in seinen Wertungen davon aus, dass Ihre Umschulung gefördert werden kann, wenn die Umschulung notwendig ist,

  1. um Sie bei anhaltender Arbeitslosigkeit (§ 16 SGB III) beruflich einzugliedern oder
  2. eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, da es nicht genug Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gibt oder
  3. Ihnen ein Berufsabschlusses fehlt oder
  4. Ihnen berufliche Fähigkeiten fehlen trotz Berufsausbildung aufgrund längere Abwesenheit (z.B. wegen Kindererziehung, Hausfrauentätigkeit, Krankheit oder langjähriges Arbeiten in einem anderen als dem gelernten Beruf) oder
  5. Ihre Berufsausbildung aufgrund technischer Neuerungen veraltet ist oder
  6. Ihr erlernter Beruf ist weggefallen (Nachteile der Digitalisierung) oder durch Neuregelungen so stark verändert worden, dass Ihr ursprünglich erlernter Beruf mit den neuen Anforderungen kaum etwas zu tun hat oder
  7. Sie unter starken Einschränkung oder sogar Berufsunfähigkeit durch eine körperliche Krankheit leiden oder
  8. Sie psychischen Problemen haben, die Sie nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten lassen oder
  9. keine der bisher genannten Gründe trifft zu, aber Sie möchten in einen stark nachgefragten Beruf umschulen (Engpass-Berufe mit hohem Fachkräftemangel, insbesondere im technischen Bereich und Gesundheitswesen).

 

Wenn wenigstens einer der Gründe bei Ihnen vorliegt, dann spricht das dafür, dass Sie bei Ihrer beruflichen Neuorientierung finanziell gefördert werden können. Wichtig: Die Umschulung muss notwendig sein. Dies kann bedeuten, dass der Sachbearbeiter Ihnen zunächst eine nur mehrwöchige Weiterbildung vorschlägt, wenn diese auch schon zur neuen Berufswahl reichen kann. Umschulungen sind für den Staat teuer (etwa insgesamt 36.ooo Euro) und dauern meist mindestens zwei Jahre. Sie brauchen also nicht nur gute Gründe für eine Förderung, sondern vor allem auch gute Argumente, warum Ihnen ein bestimmter Umschulungsberuf finanziert werden sollte.

 

Mit welcher Begründung bekomme ich einen Bildungsgutschein für meinen Wunschberuf?

Das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung bewilligt Ihnen die gewünschte Umschulung, wenn Sie durch die Umschulung dauerhaft eigenständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Und die positiven Antworten auf die folgenden Fragen sind die beste Argumentation für die Förderung eines bestimmten Umschulungsberufs.

  • Besitze ich Vorkenntnisse und Berufserfahrung, die für den Umschulungsberuf besonders hilfreich ist?
  • Besteht auf dem Arbeitsmarkt in meiner Region eine relevant hohe Nachfrage nach dem Umschulungsberuf?
  • Oder: Befähigt mich die Umschulung dazu, an einer auf dem Stellenmarkt besonders gefragten Schnittstelle zu arbeiten?
  • Reicht das Einkommen des Umschulungsberufs für das Bestreiten meines Lebensunterhalts aus?
  • Qualifiziere ich mich durch die Umschulung für einen besonders gefragten Mangelberuf?
  • Verhindert die Umschulung eine bestehende oder bald eintretende Arbeitslosigkeit oder Erkrankung?

 

Egal, aus welchem Grund Sie sich dafür entschieden haben, eine Umschulung anzufangen, wir stehen Ihnen hier mit Rat und Tat beiseite. Auf der Startseite finden Sie umfassende Ratgeber zur Finanzierung von Umschulungen und wie Sie sich wehren können, wenn Ihr Bildungsgutschein abgelehnt wurde.

 

Hier finden Sie Ratgeber rund um die einzelnen Gründe bzw. Ursachen, die in eine Umschulung münden können:

Umschulung wegen einer Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit:

 

Umschulung wegen Arbeitslosigkeit oder drohender Jobverlust:

 

Umschulung aus anderen Gründen:

 

Umschulung per Fernstudium - gleich gratis reinschnuppern:

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Christian Krumes

8 Gedanken zu „9 gute Gründe und Argumente für eine Umschulung“

  1. Hallo Phil,

    Sie hatten uns bereits an anderer Stelle geschrieben und finden unter dem dortigen Kommentar unsere Empfehlung: Umschulung bei psychischen Problemen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  2. Hallo Redaktion 🙂

    Ich bin 37, bin seit einem Monat wieder in Deutschland und beziehe grade Bürgergeld.
    Mit 19 habe eine Ausbildung als Augenoptiker gemacht, diese jedoch 3-mal nicht bestanden und somit bin ich gesperrt sie nochmal ablegen zu können. Ich habe trotzdem insgesamt 8 Jahre in dem Beruf gearbeitet. 
    Wegen des Gefühls der Perspektivlosigkeit habe ich nicht woanders gearbeitet. Da ich dachte, ich werde sowieso immer als Hilfsarbeiter bezahlt und deshalb zu keinem anderen Job gewechselt. 
    Anschließend bin ich ins Ausland gegangen, um mich selbst zu finden und es hat dann auch bis jetzt gedauert 🙂
    Jetzt bin ich wieder zurück und würde gerne mit einem neuen Leben durchstarten und eine Umschulung zum Immobilienmakler machen. Der Job interessiert mich aus dem Grund sehr, da er gute finanzielle Möglichkeiten bietet und ich mich auch persönlich dafür interessiere.  
    Ich habe auf eurer Seite gelesen das, um eine Umschulung bewilligt zu bekommen ist es nötig einen vernünftigen Grund zu haben, dass einen das Amt auch dabei unterstützt.
    Es wäre super, wenn ihr mir sagen könnt, ob es eine gute Idee ist, das als Grund anzuführen, dass ich die Ausbildung 3-mal nicht geschafft habe oder ob es ein Hindernis sein kann, da ich technisch gesehen keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann.

    Vielen Dank schonmal im Voraus

  3. Hallo Celine,

    danke für Ihre Nachricht.

    Die Ablehnungsgründe der Agentur für Arbeit sind für uns auch nicht wirklich nachvollziehbar. Auch wenn die Ablehnung Ihnen vielleicht nur mündlich bekanntgeben wurden, sollten Sie dagegen einen schriftlichen Widerspruch einreichen. Ein Bildungsgutschein kann auch bewilligt werden, wenn keine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, aber man arbeitstätig war und Berufserfahrung gesammelt hat. Das Argument könnte dann zwar lauten, dass die Berufserfahrung im Bereich Security für den Beruf der Raumausstatterin keine Relevanz habe. Aber das bringen Sie natürlich nicht selbst vor… Schwerpunkt des Widerspruchs sollte sein, dass sie wegen gesundheitlicher Probleme in absehbarer Zeit nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Raumausstatterin sollte, wenn überhaupt, nur als Beispiel genannt werden, da es sich um keinen Beruf mit hoher Nachfrage handelt. Die Aussage, der Bildungsgutschein sei nichts für Anfänger, können wir auch nicht einordnen…

    Unsere Empfehlung: Legen Sie schriftlich einen begründeten Widerspruch ein. Zusätzlich muss Ihre Partnerin sich aussagekräftige Atteste von Ärzten organisieren, da die Umschulung ja letztlich auf gesundheitliche Gründe gestützt werden soll.

    Wir wünschen Ihnen beiden alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  4. Hallo, meine Partnerin ist von Israel nach DE gezogen. Aufgrund ihrer Berufserfahrung in Israel (Security) und weil es sehr schwer war für sie hier in Deutschland einen Job zu finden, hat sie hier einen Security Job angefangen. Aufgrund ihrer Krankheit und ärztlichen Rat solle sie diesen Beruf nicht auf Dauer ausüben – Schichtarbeit, harte Arbeit. Da sie nicht arbeitslos werden will und ihr Ziel auch ist eine Ausbildung als Raumausstatter zu machen haben wir uns an die Agentur für Arbeit gewendet. Diese lehnten den Bildungsgutschein ab. Argumente wie „Sie hat keine Qualifikation / Ausbildung um einen Bildungsgutschein zu erhalten“ oder „ich sehe dabei keinen Sinn“ „Der Bildungsgutschein ist nicht für Anfänger“ kamen dann als Antwort. Was wäre ihr Rat? Ich hoffe, Sie können uns helfen.

  5. Hallo Tobias,

    vielen Dank für Ihre interessante Nachricht.

    Zunächst: Wenn Sie einen Bildungsgutschein haben, dann ist die Weiterbildung bewilligt. Lösen Sie ihn zeitnah ein, denn die Formulierung klingt danach, als ob der konkrete Sachbearbeiter die Fortbildung so nicht nochmal genehmigen würde.

    Wir würden Ihnen empfehlen, dass Sie der Arbeitsagentur mitteilen, dass Sie nach der Weiterbildung eine feste Anstellung anstreben und eine Selbstständigkeit erst für einen späteren Zeitpunkt in Betracht ziehen würden, wenn Sie bereits beruflich erfahren sein werden.

    Es ist tatsächlich erklärtes Ziel, dass Ihnen über die Maßnahme zu einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung verholfen wird. Dabei spielen mehrere Beweggründe eine Rolle, u.a. ist es für Ihre eigene soziale Absicherung (zumindest am Anfang des Berufswechsels) eine Festanstellung mit Arbeitgeberanteilen zur Renten-, Sozial-, Arbeitslosenversicherung vorteilhaft, diese Leistungen stützen auch insgesamt das Sozialsystem und letztlich wird auch unter Einsatz von Steuergeldern für den Arbeitsmarkt ausgebildet, also sollen offene Stellen besetzt werden…

    Dies sorgt u.a. dafür, dass Antragsteller mit erklärtem Wille zur späteren Selbstständigkeit auf Vorbehalte treffen. Es kann Ihnen allerdings auch nicht „verboten“ werden. Jedoch reduzieren Sie die Chancen einer Bewilligung maßgeblich, wenn Sie sich auf die Option einer anschließenden Selbstständigkeit versteifen würden.

    Wir meinen auch, dass die Frage, Selbstständigkeit als Berufsbetreuer, ja oder nein? aktuell für Sie keine Relevanz haben dürfte. Mutmaßlich fehlen Ihnen aktuell die Einblicke in die Branche um einschätzen zu können, ob ein berufsunerfahrener Berufsbetreuer zeitnah genug Beauftragungen bekommt um den eigenen Lebensbedarf angemessen decken zu können. Wir wissen von keinen Fällen, in denen zum Beispiel das Arbeitsamt nachträglich Ausbildungskosten erstattet bekommen wollte, da sich ein Teilnehmer einer Maßnahme für eine Selbstständigkeit und gegen eine Anstellung entschieden hat.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Weiterbildung und alles Gute!

  6. Hallo,

    Ich habe im Gespräch mit meiner Beraterin der Agentur für Arbeit eine Eingliederungsvereinbarung zum Berufsbetreuer festgehalten. Um notwendige fachliche Inhalte zu erlangen, wurde mir die Weiterbildung über einen AZAV zertifizierten Fernlehrgang positiv kommuniziert und ein Bildungsgutschein für den besprochenen Bildungsträger zugesandt. Nun wurde mir nachträglich folgendes mitgeteilt:

    „Allerdings zweifelt meine Kollegin daran, dass wir hier die Fortbildung fördern können, aufgrund des beruflichen Charakters des Berufsbetreuers. Es ist fraglich, ob hier eine Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Die Förderung kann nur erfolgen, wenn Sie anschließend versicherungspflichtig beschäftigt werden.„

    Spielt die geplante Selbstständigkeit tatsächlich eine Rolle? Letztendlich ist es ja meine Entscheidung, ob ich mich anschließend in ein Angestelltenverhältnis begeben möchte oder bessere Chancen in der Selbstständigkeit sehe.

    Vielen Dank für Ihre fachliche Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias

  7. Ich halte die Chancen, eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen durch einen Bildungsgutschein finanziert zu bekommen, bei Ihnen für sehr gut. Letztendlich gibt es jedoch keine Garantie, da es immer im Ermessen der Behörde liegt, was bei Ihnen der Rentenversicherungsträger oder auch eventuell die ARGE wäre. Viel Erfolg!

  8. Hallo,
    ich hatte im August 2018 unter anderem aus gesundheitlichen Gründen (Athrose in beiden Füssen) meinen Job gewechselt, in die Verwaltung/Laborassistenz. Davor habe im Einzelhandel gearbeitet, was auch mein erlernter Beruf ist.
    Jetzt bin ich nach der Probezeit nicht übernommen worden (erfolgreich von der Kollegin rausgemobbt), würde aber gerne in dem Bereich Verwaltung bleiben.
    Meine Frage: wie gut sind die Chancen einen Bildungsgutschein der ARGE zu erhalten für eine Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten

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