Umschulung wegen Behinderung

Auch mit Behinderung stehen viele Berufe offen.

Es gibt viele unterschiedliche Formen der Behinderung, die die Betroffenen sehr schwer belasten können. Viele Behinderungen bestehen bereits seit der Geburt der betroffenen Personen. In manchen Fällen treten die Behinderungen jedoch erst deutlich später auf. Sie können durch einen Unfall oder eine Krankheit hervorgerufen werden. Wenn eine Behinderung bei einer erwerbstätigen Person auftritt, kann dies sehr häufig dazu führen, dass diese ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung sinnvoll ist.

Es kommt häufig vor, dass die Einschränkung zwar die Ausübung des bisherigen Berufs unmöglich macht, dass es jedoch in anderen Tätigkeitsbereichen möglich wäre, weiterhin zu arbeiten. Sollte dieser Fall zutreffen, kann eine Umschulungsmaßnahme nicht nur die Einkommenssituation der Betroffenen verbessern, sondern sie mildert auch die sozialen Folgen der fehlenden beruflichen Integration und somit letztlich auch der Behinderung ab, da es so möglich ist, weiterhin am Arbeits- und Sozialleben teilzuhaben.

 

Eine neue Arbeit trotz Behinderung finden

So vielfältig, wie die verschiedenen Behinderungen sind, so umfangreich sind auch die verschiedenen Möglichkeiten, weiterhin berufstätig zu sein. Welche Berufe noch infrage kommen, hängt ganz von der Art und von der Schwere der Behinderung ab. Wenn Sie beispielsweise durch einen Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gibt es viele Möglichkeiten, weiterhin in einem Büro tätig zu sein. Auch wenn Sie durch eine Krankheit Ihr Augenlicht verloren haben, kann beispielsweise eine behindertengerechte Computerausrüstung die Tätigkeit im Bereich der Datenverarbeitung ermöglichen.

Wenn Sie jedoch nun nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, dann könnte eine Umschulung der Weg zu einer beruflichen Neuorientierung sein. Sollten Sie selbst keine eigene Idee haben, welche Berufe für Sie infrage kommen, kann auch ein Gespräch mit dem Berater bei der Arbeitsagentur hilfreich sein. In vielen Fällen können Sie so noch Tätigkeiten finden, in denen Sie Ihre Arbeitskraft noch nützlich einbringen können. Oder Sie stöbern durch diese Liste: Welche Umschulungsberuf gibt es? und lassen sich von den Vorschlägen inspirieren.

Selbst wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung keinem normalen Beruf mehr nachgehen können, besteht die Möglichkeit, durch Sonderausbildungsberufe eine Tätigkeit zu erlernen, die dennoch eine Arbeitsaufnahme ermöglicht.

 

Ein Neuanfang durch eine Umschulung

Eine Behinderung ist immer ein schwerer Schlag. Viele Menschen leiden nicht nur körperlich unter den Folgen dieser Beeinträchtigung, auch psychisch geht es den Betroffenen oftmals sehr schlecht, wenn eine Behinderung auftritt. Eine Umschulung kann nicht nur dazu beitragen, wieder selbstständig für den Lebensunterhalt sorgen zu können, in vielen Fällen ist es für die Betroffenen auch eine große psychische Entlastung, wieder einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. In diesen Fällen stellt die Umschulung eine große Chance dar, um sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

 

Die Finanzierung der Umschulung

Für die meisten Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind, ist es nicht möglich, die Kosten für eine Umschulung selbst zu tragen. Doch besteht die Möglichkeit, eine Finanzierung für die Maßnahme zu beantragen.

  • Wenn Sie aufgrund der Behinderung arbeitslos sind oder Ihnen die Arbeitslosigkeit unmittelbar droht, können Sie bei der Arbeitsagentur eine Förderung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass gute Chancen bestehen, durch die Umschulung wieder am Erwerbsleben teilzunehmen. Dazu ist es notwendig, dass Sie zum einen trotz der Behinderung den entsprechenden Beruf ausüben können und dass zum anderen auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation in diesem Bereich positiv ist. Sollte Ihnen kein ALG1-Anspruch zustehen, dann ist das Jobcenter für Sie zuständig.
  • Sollte ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit für die Behinderung verantwortlich sein, ist auch eine Finanzierung durch die Berufsgenossenschaft möglich.
  • Wenn Sie bereits seit mindestens 15 Jahren in die Rentenversicherung einzahlen oder wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine Erwerbsminderungsrente beziehen, kann auch ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden.

 

Umschulung durch ein Fernstudium

Für behinderte Menschen kann ein Fernstudium eine gute Alternative sein. Oftmals fällt es in diesen Fällen besonders schwer, täglich den Ausbildungsort aufzusuchen, weshalb das Fernstudium eine sehr praktikable Alternative ist. Außerdem müssen die Betroffenen ihr familiäres Umfeld nicht verlassen. Ein Wohnortwechsel für die Umschulung kann sehr umständlich und kostspielig sein, was erhebliche Probleme mit sich bringen würde. Ein Fernstudium ist daher eine sehr gute Möglichkeit, um die Belastungen durch die Umschulung zu vermindern. Die Arbeitsämter und die Versicherungen, die für die Finanzierung der Umschulung aufkommen, arbeiten mit verschiedenen Bildungseinrichtungen zusammen, die auch Fernstudiengänge anbieten. Wenn Sie sich für einen AZAV-zertifizierten Kurs entscheiden, dann kann dieser auch mit einem Bildungsgutschein finanziert werden. Eine Übersicht zu anerkannten Fernschulen finden Sie hier:

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Christian Krumes

2 Gedanken zu „Umschulung wegen Behinderung“

  1. Hallo Anja,

    danke für Ihre Nachricht.
    Wenn eine Bildungsgutschein aufgrund eines medizinischen und eines psychologischen Gutachtens abgelehnt wird, dann müssen Sie in Erfahrung bringen, was in den Gutachten festgestellt wird und ob diese Feststellungen plausibel sind. Leider kann man nicht gegen die Gutachten direkt Widerspruch einlegen oder gerichtlichen Rechtsschutz einholen. Wenn die Feststellungen in den Gutachten nicht haltbar sind, dann müssen Sie einen Widerspruch gegen die Ablehnung des Bildungsgutscheins einlegen und ggf. später gegen einen eventuell ebenfalls ablehnenden Widerspruchsbescheid klagen.

    Wenn in den Gutachten tatsächlich fachgerecht Feststellungen getroffen wurden, dass Sie aus medizinischen und / oder psychischen Gründen für den Umschulungsberuf im Rechnungswesen nicht aufnehmen können, dann ist die Frage, welcher Beruf denn dann zu Ihnen passen könnte. Wir können Ihnen nicht sagen, wie Sie vorgehen sollten, doch wenn an den Gutachten etwas dran ist, das die Ablehnung des konkreten Umschulungsberufs rechtfertigt, dann versuchen Sie eine passende Alternative zu finden. Spielen Sie den Ball zurück: Wenn Rechnungswesen aus bestimmten Gründen nicht möglich sein soll, welche Maßnahmen werden denn dann für Sie möglich gehalten?

    Wenn es möglich ist, dann sollten Sie sich Unterstützung und Beratung bei einer Sozialberatungsstelle mit Fokus auf Arbeitnehmer mit Behinderungen suchen. Dort arbeiten kundige Sozialarbeiter, die Ihnen auch bei einem juristischen Verfahren Auskunft geben können.

    Wir wünschen Ihnen von Herzen alles Gute und viel Erfolg bei den weiteren Schritten zu einem neuen Beruf.

  2. Ich kann aufgrund meiner Schwerbehinderung( Epilepsie) und meines Bandscheibenvorfalls nicht mehr als Produktionsmitarbeiterin tätig sein. Somit möchte ich eine Umschulung als Sachbearbeiterin Rechnungswesen beginnen. Bildungsgutscheine werden von der Arbeitsvermittlerin abgelehnt. Der Grund: ein medizinisches Gutachten und zuletzt ein berufspsychologisches Gutachten. Ein medizinisches Gutachten habe ich im Juli 2021 erhalten. Ein berufspsychologisches Gutachten habe ich nicht erhalten. Wie kann ich den Bildungsgutschein für die Umschulung beantragen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Anja

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