Wie kann man die Umschulung wechseln?

Das Berufsleben kann manchmal bitter sein: Nachdem der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, erkämpft man die Bewilligung einer Umschulung und muss dann feststellen, dass die erhoffte berufliche Veränderung doch nicht zielfördernd ist. Probleme verschiedenster Art können immer wieder während einer Qualifizierungsmaßnahme auftreten. Aber es ist von Person zu Person unterschiedlich, wieviele Probleme man bereit ist für den Zeitraum von etwa zwei Jahren auszuhalten. Es macht dabei keinen Unterscheid, ob Sie lediglich den Umschulungsanbieter oder den Umschulungsberuf wechseln möchten: Der bewilligte Bildungsgutschein kann nachdem er eingelöst wurde, nicht für eine andere Umschulung mehr verwendet werden.

Dieser Artikel richtet sich an alle, die eine begonnene verkürzte Ausbildung nicht mehr fortsetzen möchten. Hier erfahren Sie alles, was für Sie wichtig ist bevor Sie eine Umschulung wechseln oder ohne Abschlussprüfung beenden. Wenn Sie Ihre Umschulung bereits gekündigt haben, dann erfahren Sie hier welche Konsequenzen sich für Sie ergeben.

 

Ist es möglich die Umschulung zu wechseln?

Der Wechsel der Umschulung  kann bedeuten, dass Sie den Wechsel des Umschulungsberufs oder Wechsel des Bildungsträgers, Betrieb, Schule oder Praktikumsstelle überlegen.

 

Probleme bei der Umschulung: Ich will nicht mehr weiter machen

Wenn Sie die bereits bewilligte Umschulung nicht beginnen oder fortführen wollen / können, dann benötigen Sie einen neuen Bildungsgutschein. Dies ergibt sich aus der Kopplung des Bildungsgutscheins mit einer konkreten Umschulung bei einem konkreten Umschulungsanbieter. Der Wunsch, die selbe oder eine andere Umschulung bei einem anderen oder dem selben Umschulungsanbieter neu zu beginnen, bedeutet also, dass Sie noch einmal den Bewilligungsprozess bei der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung durchlaufen müssen. Ein Wechsel der Umschulung oder des Umschulungsanbieters ist somit gleichbedeutend mit einem Abbruch der Umschulung.

Sollten Sie Ansicht mit dem Umschulungsberuf zufrieden sein, aber Probleme mit dem Ausbildungsträger bestehen, dann lesen Sie bitte hier weiter.

 

Wie soll man umgehen bei Problemen mit Betrieb, Schule, Praktikumstelle oder Bildungsträger?

Für niemand sind Probleme während der Umschulung so unangenehm wie für den Umschüler. Teilnehmer einer Umschulung stehen meist stark unter Druck, da sie unterschiedlichsten Belastungen zusätzlich zur Ausbildung ausgesetzt sind (Gesundheit, Familie etc.). Auch wenn es sich nicht immer so anfühlt, Sie sind mit den vielen Problemen nicht allein und viele Teilnehmer machen ähnliches durch. Das soll Ihre Schwierigkeiten natürlich nicht relativieren.

 

Umschulungsanbieter wechseln

Wenn Sie sicher sind, dass Sie den für Sie passenden Umschulungsberuf schaffen, aber die Qualität der Schulung beim Bildungsträger zu wünschen lässt, dann sprechen Sie unbedingt mit dem Arbeitsamt. Hier macht der Wechsel der Umschulungsstätte oder Schule Sinn.

 

Verpflichtendes Praktikum abbrechen

Bei einem verpflichtenden Praktikum sollten Sie bei Problemen überlegen ob es wirklich eines Wechsels bedarf. Es handelt sich schließlich um einen kürzeren Zeitraum. Andererseits ist es eine wichtige Möglichkeit Praxiserfahrung zu sammeln oder kann sogar das Sprungbrett zu einer Arbeitsstelle nach der Umschulung sein. Suchen Sie in jedem Fall vor der Kündigung sich ein neues Praktikum. Meist dauert dies einige Zeit und Sie möchten nicht ohne Zusage in der Luft hängen. Überlegen Sie sich auch, wann ein guter Zeitpunkt zum Wechseln ist, wie zum Beispiel Ende eines vollen Monats.

 

Falscher Beruf: Kann ich meine Umschulung wechseln ohne Abbruch?

Nein, selbst wenn Sie beim selben oder einem anderen Umschulungsanbieter einen anderen oder den selben Umschulungsberuf lernen möchten, ist dies dennoch immer ein Abbruch der Umschulung. Wurde die Umschulung mit einem Bildungsgutschein finanziert, dann gilt dieser immer nur für einen konkreten Lehrgang. Es steht Ihnen natürlich dennoch frei, das Ausbildungsverhältnis mit dem Umschulungsträger zu kündigen. Zuvor sollten Sie sich aber über die aus der Kündigung Ihrer Umschulung ergebenden rechtlichen Konsequenzen informieren.

 

Was sind die Konsequenzen des Abbruchs einer Umschulung?

Sollten Sie nach Beginn der Umschulung feststellen müssen, dass diese nicht der richtige Weg für Sie zurück ins Berufsleben ist, stellt sich die Frage, wie Sie ohne unnötige finanzielle Nachteile, eine Qualifizierungsmaßnahme beenden können.

Wenn Sie die Umschulung eigenmächtig abbrechen, dann bedeutet dies in aller Regel, dass der Kostenträger von Ihnen die Rückerstattung aller bisher an den Bildungsträger geleisteten Zahlungen, also sowohl Ausbildungsvergütung, als auch Ausbildungskosten verlangen wird.  Dies ist in der Summe selbst bei einer nur teilweisen Rückforderung ein beachtlicher Geldbetrag. 

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung als die einzige verbleibende Möglichkeit erscheint, dann leiten Sie unbedingt alle Schritte ein, die eine Rückforderung der bisherangefallenen Kosten verhindert. 

 

Umschulung über die Arbeitsagentur und Jobcenter

Wenn Sie während der Umschulung Schwierigkeiten erfahren, der Ihnen den die Fortsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen unmöglich macht, dann suchen Sie zeitnah ein Gespräch mit dem Kostenträger. Die Arbeitsagentur, das Jobcenter und die Rentenkassen dürfen in bestimmten Konstellationen von der Rückforderung der Umschulungskosten absehen und Sie sollten vor der Kündigung abklären, ob Sie einen solchen günstigen Fall darstellen.

Tipp: Geldrückforderung des Kostenträgers verhindern – Kein Wechsel der Umschulung ohne vorheriges Gespräch

 

Umschulung über die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung verlangt die Kosten der Umschulung nicht zurück, wenn die Umschulung aufgrund Ihrer Erkrankung entgegen der anfänglichen Prognose doch nicht für Sie passend ist. Generell fordern die Kostenträger kein Geld zurück, wenn der Abbruch der Umschulung medizinisch begründet ist. Zur Feststellung, ob dies der Fall ist, reicht in der Regel ein einfaches Attest eines behandelnden Arztes nicht aus, sondern Sie werden meist zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert.

 

Dokumentation aller Kündigungsgründe für das Gespräch mit dem Kostenträger erforderlich

Sollten die Probleme mit dem Umschulungsanbieter zusammenhängen, dann ist eine detaillierte Dokumentation aller Vorkommnisse, im optimalen Fall mit Benennung eines weiteren Zeugen, Nachweise etc. sehr hilfreich, um den Sachbearbeiter des Kostenträgers von der Alternativlosigkeit des Abbruchs zu überzeugen. Hier wird die Frage, wie gravierend die Versäumnisse des Ausbildungsträgers einzuordnen sind, die Entscheidung des Kostenträgers über die Rückforderung maßgeblich beeinflussen.

Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung auf wenig Verständnis stoßen und Ihnen eine Kostenrückforderung droht, dann sei Ihnen vor einer Kündigung geraten, zunächst die geschätzte Rückforderungssumme in Erfahrung zu bringen.

 

Brauche ich einen neuen Bildungsgutschein?

Ja, in jedem Fall, denn ohne neuen Bildungsgutschein können Sie keine neue Umschulung beginnen. Wie einfach Sie den Bildungsgutschein ein zweites Mal bewilligt bekommen, hängt einerseits wieder von den allgemeinen Voraussetzungen ab. Zusätzlich wird auch eine Rolle spielen, warum und wie die erste Umschulung abgebrochen wurde. Der Eindruck von fehlende Leistungsbereitschaft wäre sehr ungünstig. Überforderung, gesundheitliche Probleme, gegebenenfalls auch das Erleiden von Mobbing lässt eine schlechte Leistung natürlich wieder in einem anderen Licht erscheinen.

 

Unterstützung für Umschüler: Ansprechpartner bei Überforderung, Unterforderung oder Krankheit

Enttäuschend ist die Tatsache, dass Umschüler anders als Studenten (Angebot psychologischer Sprechstunden durch die Studentenwerke) keine organisierte psychologische Unterstützung erfahren, wenn sie sich während der Ausbildung überfordert fühlen oder der Erfolg der Umschulung aufgrund einer Erkrankung (z.B. akute Depression) in Gefahr gerät.

Probleme während einer Qualifizierungsmaßnahme können immer mal wieder auftreten. Versuchen Sie zunächst unbedingt das Problem in einem direkten Gespräch mit dem Ausbildungsträger oder Umschulungsbetrieb zu lösen oder suchen Sie sich Unterstützung innerhalb der Institution des Ausbildungsträgers, wenn Sie sich alleine zu einem offenen Gespräch nicht in der Lage sehen. Oftmals erreichen Sie mehr Wohlwollen, wenn das Problem noch nicht nach Außen gelangt ist und ohne möglichen Reputationsverlust für den Umschulungsträger gelöst werden kann. Versuchen Sie trotz der gegebenenfalls angespannten und emotional aufgeladenen Situation stets sachlich und ruhig das Problem zu verdeutlichen und schlagen Sie im Optimalfall gleich eine oder mehrere Lösung vor.

 

Umschulung retten statt wechseln

Wann auch immer Sie während der Umschulung kleine oder große Probleme erfahren, denkbar sind immer Gespräche mit Ihrem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, Jobcenter oder Rentenkasse. Der Kostenträger sollte ein Interesse habe, dass das in Ihre Ausbildung investierte Geld zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt führt. Insbesondere wenn die Probleme im Verhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und Ihnen bestehen, könnte der Kostenträger als eine vermittelnde Instanz auftreten. Sie haben keinen Anspruch auf das Tätigenden, jedoch können Sie mit einem gezielten Vorschlag während eines Gesprächstermins mit dem Sachbearbeiter entsprechend auf eine unterstützende Intervention hinwirken.

Mangels spezifischen Angeboten für Umschüler kann für psychologischen Rat in vielen Städten sozial-psychologische Beratungsstellen aufgesucht werden. Die dort tätigen Lebensberater, Psychologen und Sozialarbeiter können Ihnen oft einen zur Problemlösung wichtigen Input geben, der einen Abbruch der Umschulung vielleicht doch noch verhindern kann.

 

Zusammenfassung

  • Der Wunsch des Wechseln des Umschulungsanbieters oder des Umschulungsberufs ist gleichbedeutend mit dem Abbruch der Umschulung.
  • Der eigenmächtige Abbruch der Umschulung zieht regelmäßig eine Rückforderung der bisher angefallenen Kosten Ihrer Umschulung seitens des Kostenträgers nach sich. Sprechen Sie deswegen unbedingt mit dem Arbeitsamt, bevor Sie kündigen!
  • Vor der irregulären Beendigung der Umschulung ist Ihnen dringend geraten mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Rentenkasse Rücksprache zu halten.
  • Der Wechsel eines verpflichtenden Praktikums ist möglich – Suchen Sie unbedingt einen neuen Platz, bevor Sie den alten aufgeben. Andernfalls verlieren Sie kostbare Zeit.
  • Wenn Sie mit dem Bildungsträger unzufrieden sind, dann kann die Umschulung gegebenenfalls auch bei einem anderen Umschulungsanbieter nach der Zwischenprüfung fortgesetzt werden. Dies geht jedoch nicht ohne neuen Bildungsgutschein.
  • Auch bei Problemen während der Qualifizierungsmaßnahme, die Sie zwar nicht eine Kündigung erwägen lassen, aber Ihre Ausbildung belasten, sollten Sie dennoch ein Gespräch mit dem Ausbildungsträger, der Kostenstelle oder einem vermittelnden Dritten suchen.
  • Eine Kündigung der Umschulung gegenüber dem Umschulungsanbieter hat schriftlich zu erfolgen.

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16 Gedanken zu „Wie kann man die Umschulung wechseln?“

  1. Hallo,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage.

    Ein Wechsel nach Rücksprache mit dem Kostenträger ist möglich. Sie sollten jedoch keinesfalls einen Alleingang machen und die Teilnahme eigenmächtig abbrechen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Rentenkasse und erklären Sie die Situation. Bei einem Wechsel in die Umschulung zur Ergotherapeutin wird vorab zu klären sein, ob diese Tätigkeit mit Ihrem Krankheitsbild möglich ist. Stellen Sie sich deswegen auf entsprechende Nachfragen und eine Begutachtung ein.

    Wir beobachten, dass die Rentenversicherung häufig zu kaufmännischen Berufen rät. Vermutlich wird angenommen, Büros seien ein gutes Arbeitsumfeld bei einer Vorgeschichte mit Krankheit. Setzen Sie sich deswegen damit auseinander, ob Sie auch mit Ihrem Krankheitsbild in einem quasi sozialen Beruf arbeiten können. Legen Sie sich Argumente bereit, damit Sie etwas der Annahme entgegensetzen können, dass die viele Interaktion mit Menschen in Ihrem Umschulungsberuf zu einer weiteren Belastung führen könnte.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  2. Hallo liebes Ratgeber-Umschulung-Team,

    auch ich habe eine Frage bezüglich Umschulung und Abbruch bzw. Wechsel.

    Zunächst ein paar Eckdaten zu meiner Person: Ich bin gelernte Kinderpflegerin und war über zwei Jahre daheim und in Reha. Mir wurde attestiert, dass ich in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen (Depression, Diabetes, Hashimoto etc.) nicht mehr arbeitsfähig bin.

    Nach reiflicher Überlegung und Gesprächen mit der DRV habe ich im August eine Umschulung in einem kaufmännischen Beruf begonnen. Die Rentenversicherung ist mein Leistungsträger und ich bekomme Übergangsgeld.

    Nun habe ich gemerkt, dass der Beruf mir doch nicht so zusagt wie erhofft. Ich möchte nun eine andere Umschulung beginnen, nämlich die Umschulung zur Ergotherapeutin.

    Frage nun: Ist es möglich die jetzige Umschulung abzubrechen und eine neue zu beginnen oder gibt es da Regelungen, die man beachten muss? Über einen hilfreichen Rat würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße
    S.

  3. Hallo Deniz,

    in der Regel nennt der Bildungsgutschein die Maßnahme, für die er verwendet werden kann. Zusätzlich haben Sie den Gutschein ja für eine Qualifizierung bekommen, die Sie zuvor mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit besprochen haben. Sie sollten also direkt nachfragen, ob Sie den Bildungsgutschein für eine alternative Qualifikation verwenden können. Wenn Sie nicht mehr Fachinformatiker werden möchten, dann sollten Sie definitiv vor der Einlösung des Bildungsgutscheins, das Gespräch suchen….

    In der Regel können Sie den Bildungsträger frei wählen. Die Ausbildungsstätte muss jedoch berechtigt sein, die Umschulungskosten über einen Bildungsgutschein abzurechnen. Das wird man Ihnen dort aber bei der Anmeldung für eine Umschulung direkt sagen….

    Nach Ablauf der ALG1-Anspruchs wird die Umschulung über das Jobcenter fortgesetzt und dadurch ändert sich dann der Ansprechpartner.

    Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Besserung und alles Gute für Ihren Berufswechsel!

  4. Hallo Ratgeber-Umschulung,

    ich brauche dringend eure Hilfe.
    Ich habe am 28.02.23 eine Umschulung zum Fachinformatiker begonnen.

    Leider bekam ich Dezember 2022 Probleme mit meiner Bauchspeicheldrüse und deshalb habe ich nur die erste 2 Tage an der Umschulung teilnehmen können und danach nicht mehr, weil ich seit dem 02.03.23 durchgehend krankgeschrieben war.
    Mit dem Bildungsträger und der Agentur sind wir dann so verblieben, dass ich am 16.05.23 erneut starten könnte, wenn bis dahin mit der Bauchspeicheldrüse alles geklärt ist.

    Nach bislang sehr viele Untersuchungen, wurde zum Glück, jetzt am Mittwoch das schlimmste ausgeschlossen.

    Beim selben Bildungsträger könnte ich am 16.05.23 erneut anfangen, aber eigentlich möchte ich doch was anderes als Fachinformatiker machen.

    Meine Frage ist:

    Ich werde morgen den 2. Bildungsgutschein erhalten.
    Kann ich den Bildungsgutschein beim anderen Bildungsträger einlösen?
    Oder muss ich beim selben Träger und muss ich unbedingt als Fachinformatiker einlösen?

    Ich habe soviel ich weiß noch ca. 30 Tage Anspruch auf ALG1.
    Muss ich den Gutschein innerhalb 30 Tage dann einlösen, oder mit der Umschulung innerhalb 30 Tage anfangen?

    Besten Dank schonmal und wünsche allen alles Gute..

    Beste Grüße, Deniz

  5. Hallo Anni,

    die Konstellation eine Umschulung abzubrechen, weil man eine Arbeitsstelle antreten möchten, ist natürlich andere Konstellation als ein Abbruch ohne andere Jobperspektive. Sie sagen es bereits richtig: Bevor Sie die Umschulung beenden, sprechen Sie bitte unbedingt mit der Agentur für Arbeit. Man Wird Ihnen dann sagen, welche Schritte Sie gegebenenfalls noch unternehmen müssen.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre neue Arbeit und alles Gute!

  6. Liebes Team,

    Ich traue mich auch mal…

    Ich (w, 37) bin seit einem Jahr in einer Umschulung mit Alg1 über das Arbeitsamt. In der Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten merke ich langsam, wie unglücklich ich bin. Im Umschulungsbetrieb werde ich vom Team gemobbt, auch wegen dem Alter. Gespräche haben nichts gebracht. Das gesamte letzte Jahr hat mich psychisch schon ziemlich mitgenommen. Fehler werden mir zugeschoben und ich habe keine Kraft mehr mich zu verteidigen.

    Nun habe ich ein gutes Jobangebot woanders bekommen. Gibt es die Möglichkeit, einen neuen Job anzunehmen, ohne die Kosten der Umschulung zurück zu zahlen? Zumindest habe ich es so im Internet gelesen. Bei neuer Arbeitsaufnahme, soll man natürlich dem ALG1-Amt Bescheid geben, aber dann kann man seinen neuen Job beginnen… Stimmt das so? Vielen Dank!

  7. Hallo Sunny,

    danke für Ihre Nachricht.

    Kinderpflegerin und Erzieherin waren eine Zeit lang stark von der Arbeitsagentur geförderte Umschulungsberufe. Deswegen irritiert die Aussage, man würde Ihnen eine Umschulung zur Kinderpflegerin nicht fördern können. Auch die Behauptung, Sie würden mit 32 Jahren kein Bafög bekommen können, ist so nicht zwingend richtig.

    Wir empfehlen Ihnen, dass Sie mit der neuen Sachbearbeiterin sprechen und doch noch versuchen, an eine Umschulung für Ihren Traumberuf zu kommen. Sie haben ja letztlich auch nichts zu verlieren. Holen Sie sich lieber eine Ablehnung, als es nicht zu versucht zu haben.

    Trauen Sie sich! Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen alles Gute!

  8. Hallo zusammen, liebe Redaktion,

    ich weiß leider auch einfach nicht weiter. Ich wollte eine Ausbildung zur Kinderpflegerin/Erzieherin machen und zwar an einem Berufskolleg, das auch Bildungsgutscheine annimmt.
    Ich habe mich dort beworben und wurde auch tatsächlich angenommen. Meine Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit meinte aber zu mir, ich soll erst einen Vorbereitungslehrgang machen, um zu schauen, ob eine Umschulung fürs Büro nicht besser wäre.

    In dem Lehrgang hatten wir einen Jobcoach und er hat mir komplett davon abgeraten eine Ausbildung für eine Kita zu machen. Ich war so verunsichert. Als ich das meiner Sachbearbeiterin gesagt habe, meinte sie, dass der Bildungsgutschein für das Berufskolleg eh nichts bringt und das Amt mir nichts zahlen wird, da es eine schulische Ausbildung ist. Da ich schon 32 bin, würde ich auch kein Bafög bekommen.

    Daraufhin hab ich mich für Kauffrau für Büromanagement entschieden. Bin auch seit dem 01.09.22 dabei, aber ich bin total unglücklich. Diese Monotonie macht mich verrückt. Wir sind 2 Tage in der Schule und 3 Tage im Betrieb. Der schulische Teil ist ok, aber im Betrieb ist es sterbenslangweilig. Jeden Tag ist alles gleich. Mein Chef und die Mitarbeiter sind alle total lieb, aber ich habe manchmal das Gefühl zu ersticken. Ich weiß einfach nicht mehr weiter.

    Jetzt habe ich eine neue Sachbearbeiterin, aber traue mich nicht ihr davon zu erzählen. Ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll.

    Vielleicht habt Ihr ja einen Tipp was ich machen kann.

  9. Hallo Tolga,

    danke für Ihre Nachricht.

    Bevor Sie sich für den Abbruch Ihrer Umschulung entscheiden, sollten Sie klären, ob die Umschulung zum Fahrlehrer für Sie tatsächlich in Betracht kommen kann. Im zweiten Schritt geht es dann um die Frage, wie man einen Wechsel der Umschulung möglichst unkompliziert erreichen kann.

    Informieren Sie sich bei einer zuständigen Stelle, ob es Ausschlusskriterien gibt, warum Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht als Fahrlehrer zugelassen werden könnten.

    Treffen die Gründe auf Sie nicht zu, dann müssen Sie klären, ob der Beruf des Fahrlehrers zu Ihnen passt: Wenn Sie schnell auf Stress reagieren, schlecht mit Druck umgehen können, zu Nervosität tendieren, in Stresssituationen ungeduldig oder hektisch werden, dann kann dies auch unabhängig von psychischen Problemen gegen eine Eignung als Fahrlehrer sprechen.
    Hinsichtlich Ihrer Bandscheiben muss geklärt werden, ob das tägliche Sitzen im Auto für die Rentenversicherung eine Erwägung gewesen sein könnte.

    Wenn dies alles nicht auf Sie zutrifft, dann sollten Sie mit Ihrem Therapeuten und Orthopäden über Atteste reden. Wenn aus psychologischer und medizinischer Sicht nichts gegen die Umschulung zum Fahrlehrer spricht, dann sollten Sie dies schriftlich feststellen lassen.

    Auf keinen Fall sollten Sie Ihre Umschulung zum Bürokaufmann voreilig abbrechen. Bei der Ausbildung zum Fahrlehrer handelt es sich um eine Weiterbildung, die zur Abschlussprüfung für Fahrlehrer vorbereitet. Nehmen Sie Kontakt mit einer Fachschule auf, die ausbildet. Bitten Sie um ein persönliches Gespräch, lassen Sie sich die Ausbildung erklären. Fragen Sie auch nach einer Einschätzung, ob der Beruf zu Ihnen passt. Sie sollten sich wirklich sicher sein, dass Sie die Qualifizierung machen möchten, weil ein weiterer Wechsel wird noch schwieriger.

    Wenn sich Ihr Berufswunsch bestätigt, dann packen Sie das Gespräch mit der Rentenversicherung an. Was relevante Gründe für einen Wechsel sind, ist meist nicht ganz leicht einzuschätzen. Aus Ihrer Sicht ist es natürlich sehr erheblich, dass Sie als Fahrlehrer mehr verdienen könnten. Aus der Sicht der Rentenversicherung ist das nicht relevant, denn es gibt viele Berufe die schlechter oder besser verdienen. Für die Rentenkasse ist vor allem wichtig, dass Sie wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden und eigenständig für sich sorgen können.

    Argumentieren Sie mit dem fehlerhaften Hinweis, dass Sie nicht Fahrlehrer werden können. Erklären Sie, dass Sie sich versichert haben, dass nichts gegen Ihre Eignung als Fahrlehrer spricht. Ziegen Sie die Atteste. Erzählen Sie von Ihrem Fahrstuhl-Gespräch. Berichten Sie davon, dass Ihnen der Beruf des Bürokaufmann fachlich nicht liegt.

    Schreiben Sie Ihre Gründe für und gegen die jeweilige Umschulung auf um sich auf das Gespräch vorzubereiten.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!

  10. Hallo,

    habe eine Frage bezüglich meiner Umschulung: Ich mache zur Zeit eine Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement. Die Umschulung hat am 05.01.2023 angefangen und wird von der Rentenversicherung übernommen. Ich will aber die Umschulung nicht mehr weiter machen und eine andere Umschulung machen.

    Ich habe letztes Jahr an einem Assessment (6 Wochen) über die Rentenversicherung teilgenommen. Nach den 6 Wochen bekam ich eine Liste mit Berufen, die ich über eine Umschulung lernen kann. Ich hatte schon damals die Beraterin drauf angesprochen, dass ich eine Umschulung zum Fahrlehrer machen will. Sie meinte, das geht leider nicht wegen meiner Probleme mit den Bandscheiben. Auch wegen meiner psychischen Probleme darf ich es nicht machen.

    Leider habe ich auf diese Aussagen vertraut und dann mich für Kaufmann für Büromanagement entschieden. Letztens hatte ich ein Termin bei meinem Psychologen und habe davon erzählt. Nach seiner Aussage, habe ich keine psychischen Problem, die gegen einen Ausbildung zum Fahrlehrer sprechen. Ich spiele jetzt mit den Gedanken, mit meinem Kostenträger zu sprechen und ggf. auch einen Bericht von meinem Arzt vorzulegen.

    Habt Ihr ein Tip, wie ich am besten vorgehe, um die Umschulung zum KBM abbrechen zu können, aber die Umschulung zum Fahrlehrer dennoch genehmigt bekomme?

    Schon direkt nach der Umschulung verdient man als Fahrlehrer netto mehr, als das Brutto von Kaufmann für Büromanagement. Könnte ich das auch als Grund für einen Wechsel der Umschulung nehmen?
    Für eure Hilfe wäre ich dankbar. Freundliche Grüße

  11. Hallo Vojko,

    danke für Ihre Rückmeldung.

    Wir können Ihnen natürlich keine belastbaren Zahlen nennen und bekommen auch ein verzerrtes Bild, da sich bei uns ja nur die Umschüler melden, die einen Wechsel/Abbruch in Betracht ziehen. Die Teilnehmer bei denen alles gut lief/läuft, melden sich ja nicht zu diesem Thema bei uns. Aber ja, wir wissen von Umschulungsteilnehmern, die den Betrieb wechseln, was formal auch keine Probleme bereitet, jedoch meldepflichtig ist, da im Hintergrund ja Zahlungen laufen… Wir empfehlen dringend, dass Sie nicht darüber im alten Betrieb reden, bevor Sie einen neuen Betrieb gefunden haben. Wenn Sie erfolgreich waren, melden Sie es der ARGE und zwar mit einer ausführlichen, aber sachlich-neutralen Begründung.

    Vielleicht ist es sinnvoll, gezielt nach Betrieben zu suchen, die noch eine Ausbildungsstelle unbesetzt haben und Sie dann auch für das zweite Jahr aufnehmen können. Wir empfehlen, dass Sie es möglichst zeitnah anpacken und sich am besten großflächig bewerben. Das zweite Jahr hat schließlich schon begonnen…

    Allgemeine Aussagen über das Arbeitsamt zu machen, fällt uns sehr schwer. Wir stehen mit teils sehr engagierten Mitarbeitern in Kontakt, die die Abläufe in den Behörden sehr kritisch bewerten und Sie sofort unterstützen würden. Das Feedback in vielen Kommentaren ist hingegen gegenteilig, wo uns von ganz anderen Erlebnissen mit Kundenbetreuern berichtet wird. Letztlich sind alle Entscheidungen doch immer auch von der Haltung des Sachbearbeiters abhängig, was im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Entscheidungsermessens auch gerechtfertigt ist. Aber leider beschleicht einen doch teils der Eindruck, dass einzelne Entscheidungsträger tendenziös entscheiden….

    Ihre Sorge, Arbeit zu bereiten und als Rebel zu gelten, ist erschütternd. Aber Sie sollten sich nicht von solchen Gedanken von Schritten abhalten lassen, die für Sie richtig und wichtig sind. Die Umschulung soll ja gerade ein Weg aus diesem System sein… Wir fragen uns, was Sie konkret an Einschränkungen befürchten. Eine Leistungskürzung ist eigentlich nicht möglich. Ein Fachanwalt für Sozialrecht würde das für Sie sicher aus der Welt räumen, falls eine solche Entscheidung ergehen würde.

    Es ist schade zu hören, dass die HWK keine Unterstützung ist. Letztlich handelt es sich bei der HWK um eine Interessenvertretung der Handwerksbetriebe, auch wenn sie Fragen der Ausbildung regeln. Eigentlich müssten die Gewerkschaften sich für Ihre Belange einsetzen, wenn Sie entsprechend gewerkschaftlich organisiert sind.

    Egal wie Sie sich entscheiden, bitte ziehen Sie es in Betracht, den Ausbildungsbetrieb jedenfalls nach Abschluss Ihrer Ausbildung online zu bewerten. Plattformen hierfür sind „Kununu“ und „Glassdoor“. So können Sie wenigstens einen Einfluss darauf nehmen, dass dieses System des Machmissbrauchs gegenüber ausbildungswilligen Umschülern geschwächt wird…

    Melden Sie sich gerne wieder, insbesondere wenn sich neue Sachverhalte ergeben.
    Wir wünschen Ihnen viel Energie und alles Gute bei den nächsten Schritten!

  12. Guten Morgen an die Redaktion,

    erstmals vielen Dank für eure Einschätzung und Rat.

    Verzeiht, dass ich mich nicht zeitnah rückgemeldet habe.

    ich habe mir schon die Tage einen Kopf gemacht, ob man in meiner Position dagegen vorgehen kann:

    Ohne Zeugen und Beweise etc.

    Ich habe da auch schon mal mit der HWK gesprochen, diese sagte nur rechtlich vorzugehen oder es der Arge zu melden, ich sei ja alt genug…

    Die Arge ist eine erzkonservative Institution, bei der sowas nicht gerne gehört wird.
    Denn ich hinterfrage auch, dass wenn man der Arge das meldet, diese viel Arbeit hat und das im Umkehrschluss bedeuten würde, das ich ein Rebel bin und dann mit solchen auch dementsprechend verfahren müsse.

    ich habe auch lange dafür gesucht,gekämpft und warten müssen, bis ich diese Umschulung beginnen konnte.
    Jetzt, wenn man deren Zweck erfüllt hat, wollen die einen nur noch ,,Entsorgen“ bzw. vergammeln lassen.
    Ich bin jetzt gut 1 Jahr in diesem Betrieb und habe schon ca. 6 leute kommen und gehen sehen.
    Die meisten von denen waren kein Jahr dort – da kann man schon mal die Nase rupfen, wie es dort ist.

    Das Chef-Ehepaar würde zudem sagen ich sei nicht;

    willig,
    belastbar,
    unmotiviert,
    …….usw.

    Mir ist schon bewusst, dass das Motto: ,,Wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren“ hier sehr gut zutrifft.

    Selbst die Schilderung von Christian, der gestern zu diesem Thema geschrieben hat, zeigt, was manche Arbeitgeber tun würde, nur um ,,Umstrukturierungen“ durchzusetzen.

    Nun hätte ich gerne gewusst, ob ihr Jemanden bzw. Situation kennt, wo das mit einem Stellenwechsel geklappt und die Arge Verständnis dafür gezeigt hat?

    Besten Dank nochmals an euch.

    Grüße
    Vojko

  13. Hallo Christian,

    Danke für Ihre Nachricht. Es wäre noch eine interessante Angabe gewesen, ob Sie eine Vermutung haben, wie Ihre Gesundheitskarte abhanden gekommen ist und ob Sie davon ausgehen, dass man Sie los werden möchte oder was der Grund für diese Inszenierung ist (falls das weiße Pulver nicht Ihre Drogen sein sollten). Also auch wer hat ein Interesse an Ihrer Kündigung hätte.

    Zunächst, es ist gut, dass Sie weiter in die Berufsschule gehen. Setzen Sie diese fort.

    Wir würden Ihnen empfehlen, dass Sie dem Betrieb eine Email / einen Brief zukommen lassen und entweder um ein klärendes Gespräch bitten oder schriftlich den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern. Wenden Sie sich am besten an die Person/Personen im Betrieb, die Sie am professionellsten und sachlichsten einschätzen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann wenden Sie sich bitte auch an diesen. Bei einem persönlichen Gespräch können Sie gerne eine vertraute Person mitbringen. Das nimmt Ihnen das Gefühl, dass Sie alleine mehreren Personen gegenüber stehen. Wenn Sie sich zu einer schriftlichen Stellungnahme entscheiden, dann bitten Sie jemanden das Schreiben auf Verständlichkeit hin zu lesen.

    Stellen Sie in dem Gespräch / Schreiben den wahren Sachverhalt klar, insbesondere wenn das weiße Pulver nicht von Ihnen stammt. Zuvor könnten Sie sich strafrechtlich beraten lassen. Erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft nach kostenlosen Angeboten. Alternativ besorgen Sie sich einen Rechtsberatungsschein beim örtlichen Amtsgericht. Eine erste Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht kostet dann nur 15 Euro. Wenn jemand versucht, Sie durch einen weißes Pulver zu diffamieren und den falschen Eindruck zu erwecken, dass Sie während der Arbeitszeit Drogen konsumieren, dann handelt es sich um eine Straftat gegen Ihre Person.

    Je nachdem wie das Gespräch verläuft, könnten Sie unterschiedliche Strategien verfolgen. Davor muss geklärt sein, ob „der Betrieb“ Sie raushoben möchte oder ob es sich um einzelnen Personen handelt und Sie deren Vorgesetzte von Ihrer Unschuld überzeugen könnten. Wenn Sie privat keine entsprechenden Substanzen konsumieren, könnten Sie auch anbieten, dass Sie sich einem Drogentest unterziehen. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.

    Wenn Sie nichts mit dem weißen Pulver zutun haben, dann sollten Sie außerdem eine Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt stellen. Auch der Aufbruch der Schublade ist strafrechtlich relevant.

    Sie sollten dem Jobcenter von dem Vorfall berichten, wenn es absehbar wird, dass Sie tatsächlich gekündigt werden. Sie können und sollten gegen die Kündigung vorgehen, wenn eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Drogenmissbrauch wäre ein anerkannter Grund für eine Kündigung, hätte aber natürlich keinen Bestand, wenn es sich um einen gegen Sie konstruierten Sachverhalt handelt.

    Angenommen Sie bekommen auf einen Brief keine Reaktion mehr, dann gäbe es die Möglichkeit, dass Sie nach Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (Rechtsberatungsschein!) eine Feststellungsklage einreichen und feststellen lassen, dass Sie ungekündigt sind. Lassen Sie sich hier jedoch zuvor beraten. Wichtig: Auch wenn die Situation nun sehr angespannt ist – Sie dürfen nicht unentschuldigt im Betrieb fehlen, da dies ein Kündigungsgrund wäre. Sie müssen erscheinen, selbst wenn Sie davon ausgehen, dass die andere Seite von einer Kündigung ausgeht. Nur eine schriftliche Kündigung ist gültig.

    Melden Sie sich gerne nochmals, wenn Sie etwas ergänzen möchten.
    Wir wünschen Ihnen in dieser schwierigen Situation alles Gute!

  14. Hallo Ratgeber Umschulung.bildungsportal
    Könnt ihr mir bitte weiterhelfen ich weiß nicht mehr weiter was ich jetzt machen soll.
    Ich bin seit dem 17.08.2020in einer umschulung als fahrzeuglackierer finanziert vom jobcenter .
    Die umschulungs dauer:beträgt 2jahre hab also 1jahr schon hinter mir. Zwischen Prüfung hatte ich letzte Woche
    Bis jetzt wahr alles in bester Ordnung bis am Mittwoch dem 15.09.2021
    Wo ich nach der Pause um 12:45h zurück in die lackiererei gekommen bin erwarteten mich dort die Chefin der personal Leitung
    Werkstatt meister
    Und ein Angestellter aus der Annahme.
    Mit der Frage ob es uns/mir und meinem Arbeitskollegen denn gut ginge nach 3maligen Wiederholungen ich dann mit ja Antwortete.worauf Chefin an mir wütend vorbei rauchte in Richtung unserem vom Chef gestellten abschließbaren schubladen Schrank wo ich persönliche Papiere berichtsheft usw aufbewahre,und der vorher abgeschlossen Schlüssel an meinem persönlichen Schlüsselbund dran ist jetzt aufgebrochen wahr sie einen Teller mit weißem Pulver und meine als verloren gemeldete aok karte drauf lagen und sie mich laut stark fragte was das denn wäre ich ihr mit keine Ahnung antwortete.worauf Chefin den Teller zu Boden schmiss.
    Die Karte einbehalten hatte und zu mir sagte pack jetzt sofort alle deine sachen du kannst nach Hause gehen mir garnicht mehr zuhörte mit den Worten mach das du hier weg kommst sofort.
    Worauf hin ich das dann auch tat.Bin bis jetzt weiter zur Schule gegangen um dort nichts zu verpassen.habe dem jobcenter aber noch nichts davon gesagt weil ich ja auch bis jetzt immer noch keine schriftliche kündigung erhalten habe weiß jetzt aber nicht genau was ich tun soll ???

  15. Hallo,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir empfehlen Ihnen eindeutig, dass Sie die Situation sachlich der Arbeitsagentur schildern. Nennen Sie auch konkrete Beispiele und sorgen Sie dafür, dass aktenkundig ist, dass man Sie mobben möchte. Falls Sie die Umschulung abbrechen sollten, ist wichtig, dass für den zweiten Antrag auf einen Bildungutschein bekannt ist, wie und warum die erste Umschulung abgelöst wurde. Machen Sie keine Übertreibungen, bleiben Sie sachlich und werden Sie konkret.

    Sorgen Sie auch dafür, dass die Arbeitsagentur weiss, dass der Betrieb nicht bereit ist, adäquat auszubilden und man Sie zur Kündigung bringen möchten, damit der Firma keine Kosten entstehen.

    Wenn Sie über Ihre Ausbildungssituation dem Arbeitsamt berichten, haben Sie keine „negative Konsequenzen“ zu fürchten. Schwierig wird es für Sie, wenn Sie die Situation nicht erklären und später einen zweite Bildungsgutschein benötigen. Die Arbeitsagentur könnte dann einen „grundlosen Abbruch“ vermuten, der eher gegen einen erneuten Bildungutschein sprechen kann.

    Wir wünschen Ihnen viel Energie und alle Gute!

  16. Guten Tag sehr geehhrte Damen und Herren von RatgeberUmschulung,

    ich finde eure Webseite sehr informativ und dachte, ob Ihr mir vielleicht auch Tipps und Rat geben könnt für meine jetzige Situation.

    Folgendes:

    Ich bin seit letztem September in einer Betrieblichen Umschulung in einem sehr kleinen Handwerksbetrieb für 24 Monate -ich lerne die Praxis im Betrieb und Theorie in einer öffentlichen Berufsschule.
    Träger ist die bundesagentur f. Arbeit.

    Situation:

    Anfangs hat es mir sehr gut gefallen und ich war vollkommen zufrieden.
    Leider merke ich seit mehreren Monaten wie ich nur noch eiskalt ausgenutzt werde und mit fast ausschließlich berufsfremden Tätigkeiten und sinnlosen Aufgaben konfrontiert, etwa nur Putzen, Aufräumen, Gartenpflege, Botengänge…usw.
    Wenn ich darum bitte, das wir endlich was Ausbildungsrelevantes machen, wird nur genickt oder ich werde bemitleidens wert angeguckt.

    Dazu kommt noch, dass das Thema Bossing hinzukommt(Chef mobbt mich) und man versucht Stück für Stück mich aus dem Betrieb zu bekommen. Auch die Mitarbeiter wenden sich gegen mich. Ich muss langsam auch erkennen, das der Betrieb etwas Probleme hat und es wird auch versucht mich langsam loszuwerden, sodass ich freiwillig gehe; weil der Arbeitgeber dann ansonsten einen Teil der Kosten an die ARGE zurück zahlen müsste.
    Es wird keine Lapalie ausgelassen, um mich zu Schickanieren. Der Chef droht oft mit Kündigung und ich darf nichts sagen oder mitreden, weil er sich sonst angegangen und herausgefordert fühlt.
    Ich habe auch schon paar mal unterschwellig herausgehört, das ich nur Mittel zum Zwecke bin.

    Es ist sehr belastend geworden und ich weis nicht, was ich dagegen genau tun kann?
    Ich bin total demotiviert und fast schon depressiv in meiner Stimmung, sodass ich immer mehr Desinteresse entwickle.

    Mich hat es sehr viel Kraft gekostet, dies hier an euch zu tragen.

    Nun wende ich mich an euch;

    #Was kann ich dagegen tun?
    #Welche Chancen habe ich?
    #Ist es ratsam sich ans Arbeitsamt zu wenden? -Welche negativen Konsequenzen können auf mich zukommen?
    #Welche Risiken lauern da genau?

    Ich will die Umschulung gern durchziehen und es soll auch Spaß machen, der Beruf ist es aufjedenfall, aber je länger ich dort bleibe desto schlechter bzw. mehr Nachteile werde ich erfahren.

    Gruß an euch schon mal und ich freue mich auf eure Antworten.

    Beste Grüße

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