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	Kommentare zu: Förderung einer Zweitausbildung durch das Arbeitsamt / Arbeitsagentur	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-9251</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Nov 2023 11:16:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-9206&quot;&gt;Paulien&lt;/a&gt;.

Hallo Paulien, 

Solange Sie eingeschriebene Studentin sind, können Sie sich von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter nicht viel erhoffen, da Sie &quot;nicht dem Arbeitsmarkt&quot; zur Verfügung stehen. Wenn Sie nicht mehr Studentin sind, wird sich die Frage stellen, ob es Ihnen an ausreichender Qualifikation für den Arbeitsmarkt mangelt. Ausgangspunkt einer staatlichen Förderung ist die Erforderlichkeit einer neuen Qualifizierung. Dass Sie nicht in Ihrem gewählten Berufsfeld arbeiten wollen, ist nicht maßgeblich. 

Wir sind keine Experten für das Thema Bafög. Aus diesem Grund verweisen wir Sie lieber an eine entsprechende Beratungsstelle, bei der Sie die Frage klären lassen sollten, ob Sie mit dem aktuellen Bafög eine Umorientierung ermöglichen können. Allerdings erhalten Sie ja während der Ausbildung zur Ergotherapeutin ein Gehalt von 1000-1300 Euro, je nach Ausbildungsjahr, was Ihnen mit staatlichen Leistungen verrechnet werden würde... 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-9206">Paulien</a>.</p>
<p>Hallo Paulien, </p>
<p>Solange Sie eingeschriebene Studentin sind, können Sie sich von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter nicht viel erhoffen, da Sie &#8222;nicht dem Arbeitsmarkt&#8220; zur Verfügung stehen. Wenn Sie nicht mehr Studentin sind, wird sich die Frage stellen, ob es Ihnen an ausreichender Qualifikation für den Arbeitsmarkt mangelt. Ausgangspunkt einer staatlichen Förderung ist die Erforderlichkeit einer neuen Qualifizierung. Dass Sie nicht in Ihrem gewählten Berufsfeld arbeiten wollen, ist nicht maßgeblich. </p>
<p>Wir sind keine Experten für das Thema Bafög. Aus diesem Grund verweisen wir Sie lieber an eine entsprechende Beratungsstelle, bei der Sie die Frage klären lassen sollten, ob Sie mit dem aktuellen Bafög eine Umorientierung ermöglichen können. Allerdings erhalten Sie ja während der Ausbildung zur Ergotherapeutin ein Gehalt von 1000-1300 Euro, je nach Ausbildungsjahr, was Ihnen mit staatlichen Leistungen verrechnet werden würde&#8230; </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Paulien		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-9206</link>

		<dc:creator><![CDATA[Paulien]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Nov 2023 13:29:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4055#comment-9206</guid>

					<description><![CDATA[Hallo! 

Ich bin 25 Jahre alt und habe ein abgeschlossenes Studium (Ethnologie und Geographie) und grade meinen Master angefangen (Umweltforschung). Für beides erhalte ich, bzw. habe ich Bafög erhalten. Jedoch kann ich mir nun nicht wirklich vorstellen, in dem Bereich zu arbeiten, da ich den Arbeitsmarkt nicht sehr attraktiv finde. 

Ich würde mich nun gern umorientieren und eine Ausbildung zur Ergotherapeutin beginnen. Da diese ja aber Vollzeit ist, bin ich auf die Bezahlung (entweder durch die Ausbildung selbst, was nicht von jeder übernommen wird) oder extern angewiesen. Haben Sie Ideen, wie ich eine finanzielle Unterstützung für eine Zweitausbildung erhalten kann? 

Vielen Dank!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo! </p>
<p>Ich bin 25 Jahre alt und habe ein abgeschlossenes Studium (Ethnologie und Geographie) und grade meinen Master angefangen (Umweltforschung). Für beides erhalte ich, bzw. habe ich Bafög erhalten. Jedoch kann ich mir nun nicht wirklich vorstellen, in dem Bereich zu arbeiten, da ich den Arbeitsmarkt nicht sehr attraktiv finde. </p>
<p>Ich würde mich nun gern umorientieren und eine Ausbildung zur Ergotherapeutin beginnen. Da diese ja aber Vollzeit ist, bin ich auf die Bezahlung (entweder durch die Ausbildung selbst, was nicht von jeder übernommen wird) oder extern angewiesen. Haben Sie Ideen, wie ich eine finanzielle Unterstützung für eine Zweitausbildung erhalten kann? </p>
<p>Vielen Dank!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dusty		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-8391</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dusty]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Jun 2023 10:03:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4055#comment-8391</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

Ich kann in Unterstützung mit meinem Jetzigen Arbeitgeber eine Umschulung zum Fachinformatiker für Systemintegration machen. Original habe ich Koch gelernt aber diese Arbeit seit 2014 nicht mehr ausgeübt. Seitdem arbeite ich in der IT Branche als Quereinsteiger. 

Nun wäre mein Modell das ich meine Arbeitsstunden von 40 auf 30 reduziere und vormittags in eine Teilzeitumschulung gehe.

Gibt es fördermöglichkeiten für die Einkommenseinbußen? Mit den Einbußen kann ich gerade genau Lebenshaltungskosten decken. Mir würde es nicht akut schlecht gehen aber es bleibt halt kein Geld über um auch nur für Lebensqualität zu sparen. Dies würde in meinen Augen die Qualität der Ausbildung vermindern (da ich ja auch Freizeiteinbußen habe dadurch.

Ist für diese Situation eine Förderung möglich oder eher weniger? Würde ungern Geld auf dem Tisch liegen lassen wie man es so sagt.

Und wenn... Was für Anträge sind für meine Situation den die richtigen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich kann in Unterstützung mit meinem Jetzigen Arbeitgeber eine Umschulung zum Fachinformatiker für Systemintegration machen. Original habe ich Koch gelernt aber diese Arbeit seit 2014 nicht mehr ausgeübt. Seitdem arbeite ich in der IT Branche als Quereinsteiger. </p>
<p>Nun wäre mein Modell das ich meine Arbeitsstunden von 40 auf 30 reduziere und vormittags in eine Teilzeitumschulung gehe.</p>
<p>Gibt es fördermöglichkeiten für die Einkommenseinbußen? Mit den Einbußen kann ich gerade genau Lebenshaltungskosten decken. Mir würde es nicht akut schlecht gehen aber es bleibt halt kein Geld über um auch nur für Lebensqualität zu sparen. Dies würde in meinen Augen die Qualität der Ausbildung vermindern (da ich ja auch Freizeiteinbußen habe dadurch.</p>
<p>Ist für diese Situation eine Förderung möglich oder eher weniger? Würde ungern Geld auf dem Tisch liegen lassen wie man es so sagt.</p>
<p>Und wenn&#8230; Was für Anträge sind für meine Situation den die richtigen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-8310</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 15:45:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4055#comment-8310</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-8286&quot;&gt;Holger&lt;/a&gt;.

Hallo Holger, 

vielen Dank, dass Sie sich nochmals gemeldet haben und schön, dass es wenigstens irgendwie vorangeht!
Wir hoffen, dass zeitnah zu Ihren Gunsten entschieden wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-8286">Holger</a>.</p>
<p>Hallo Holger, </p>
<p>vielen Dank, dass Sie sich nochmals gemeldet haben und schön, dass es wenigstens irgendwie vorangeht!<br />
Wir hoffen, dass zeitnah zu Ihren Gunsten entschieden wird.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Holger		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-8286</link>

		<dc:creator><![CDATA[Holger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 May 2023 16:25:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4055#comment-8286</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

die Agentur hat jetzt in meinem Sinn geantwortet. Sie hat zwar meinen Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen. Jedoch hat sie in der Begründung mit Verweis auf §57 Abs. 2 SGB III erklärt, dass die zweite Berufsausbildung nicht förderungswürdig ist. Mit der Wohngeldstelle hatte ich vereinbart, dass sie das Verfahren wieder aufnehmen, wenn ich eine entsprechende Antwort des Arbeitaamts vorweisen kann. Das ist nunmehr geschehen und ich erwarte den Bewilligungsbescheid der Wohngeldstelle. Man muss dabei bedenken, dass es von der ersten Antragstellung bis heute mehr als ein halbes Jahr gedauert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Holger]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>die Agentur hat jetzt in meinem Sinn geantwortet. Sie hat zwar meinen Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen. Jedoch hat sie in der Begründung mit Verweis auf §57 Abs. 2 SGB III erklärt, dass die zweite Berufsausbildung nicht förderungswürdig ist. Mit der Wohngeldstelle hatte ich vereinbart, dass sie das Verfahren wieder aufnehmen, wenn ich eine entsprechende Antwort des Arbeitaamts vorweisen kann. Das ist nunmehr geschehen und ich erwarte den Bewilligungsbescheid der Wohngeldstelle. Man muss dabei bedenken, dass es von der ersten Antragstellung bis heute mehr als ein halbes Jahr gedauert hat.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Holger</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Holger		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-7548</link>

		<dc:creator><![CDATA[Holger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Mar 2023 09:44:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4055#comment-7548</guid>

					<description><![CDATA[Vielen Dank für Ihre Antwort. Das bestärkt mich in meinem Vorgehen. Ich muss eine Korrektur vornehmen. Auf Grund der Corona-Pandemie war ich in den Jahren 2020 und 2021 zeitweilig arbeitslos gemeldet, insgesamt 10 Monate. Die Arbeitsmarkt-Situation ist heute aber eine andere, bzw. war es zu Beginn meiner Ausbildung im Oktober 2022.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für Ihre Antwort. Das bestärkt mich in meinem Vorgehen. Ich muss eine Korrektur vornehmen. Auf Grund der Corona-Pandemie war ich in den Jahren 2020 und 2021 zeitweilig arbeitslos gemeldet, insgesamt 10 Monate. Die Arbeitsmarkt-Situation ist heute aber eine andere, bzw. war es zu Beginn meiner Ausbildung im Oktober 2022.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-7491</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 17:49:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4055#comment-7491</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-7488&quot;&gt;Holger&lt;/a&gt;.

Hallo Holger, 

ja, Sie sollten gegen die Entscheidung der Agentur für Arbeit vorgehen. Hätten Sie nach unserer Einschätzung gefragt, ob Sie in Betracht kommen für eine geförderte Umschulung, hätten wir wie Sie das ausgeschlossen. Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung ein und verlangen Sie eine Begründung, warum Ihre Ausbildung förderungsfähig gewesen sein sollte. Zählen Sie nochmals den Sachverhalt auf, dass Sie weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht waren, keine gesundheitlichen oder ökonomischen Gründe bestanden, die Sie zu einem Wechseln aus der Hotellerie gezwungen hätten. 

Halten Sie uns gerne auf dem Laufenden über den weiteren Verlauf. 

Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-7488">Holger</a>.</p>
<p>Hallo Holger, </p>
<p>ja, Sie sollten gegen die Entscheidung der Agentur für Arbeit vorgehen. Hätten Sie nach unserer Einschätzung gefragt, ob Sie in Betracht kommen für eine geförderte Umschulung, hätten wir wie Sie das ausgeschlossen. Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung ein und verlangen Sie eine Begründung, warum Ihre Ausbildung förderungsfähig gewesen sein sollte. Zählen Sie nochmals den Sachverhalt auf, dass Sie weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht waren, keine gesundheitlichen oder ökonomischen Gründe bestanden, die Sie zu einem Wechseln aus der Hotellerie gezwungen hätten. </p>
<p>Halten Sie uns gerne auf dem Laufenden über den weiteren Verlauf. </p>
<p>Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Holger		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/foerderung/#comment-7488</link>

		<dc:creator><![CDATA[Holger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 09:41:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4055#comment-7488</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

Ich bin 35 Jahre, habe eine Ausbildung als Hotelfachmann abgeschlossen und war seit 2014 in diesem Beruf tätig. Nachdem ich eine verkürzte Ausbildung zum Pflegehelfer gemacht habe, befinde ich mich jetzt in der Zweitausbildung als Pflegefachkraft.

Ich habe Wohngeld beantragt. Leider musste ich zuvor bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB stellen. Die Agentur hat meine zweite Ausbildung für förderungsfähig befunden. Da mein Gehalt als Azubi aber über der Grenze liegt, erhalte ich keine Förderung. 

Da meine zweite Ausbildung von der Agentur grundsätzlich als förderungsfähig bewertet wurde, lehnt auch die Wohngeldstelle meinen Antrag ab, da ich nicht zu den Personen zählen würde, die Anspruch auf Wohngeld haben. 

Tatsächlich erfüllt meine zweite Ausbildung aber nach meiner Einschätzung nicht die Kriterien für eine Förderung seitens der Agentur für Arbeit. Ich würde jederzeit als Hotelfachmann Arbeit finden und es gibt auch keinerlei gesundheitliche Probleme, die mich zu einem Berufswechsel gezwungen hätten. Die Einstufung meiner Zweitausbildung als förderungsfähig ist aus meiner Sicht falsch und macht die Zahlung von Wohngeld unmöglich. Kann ich dagegen vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen
Holger]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>Ich bin 35 Jahre, habe eine Ausbildung als Hotelfachmann abgeschlossen und war seit 2014 in diesem Beruf tätig. Nachdem ich eine verkürzte Ausbildung zum Pflegehelfer gemacht habe, befinde ich mich jetzt in der Zweitausbildung als Pflegefachkraft.</p>
<p>Ich habe Wohngeld beantragt. Leider musste ich zuvor bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB stellen. Die Agentur hat meine zweite Ausbildung für förderungsfähig befunden. Da mein Gehalt als Azubi aber über der Grenze liegt, erhalte ich keine Förderung. </p>
<p>Da meine zweite Ausbildung von der Agentur grundsätzlich als förderungsfähig bewertet wurde, lehnt auch die Wohngeldstelle meinen Antrag ab, da ich nicht zu den Personen zählen würde, die Anspruch auf Wohngeld haben. </p>
<p>Tatsächlich erfüllt meine zweite Ausbildung aber nach meiner Einschätzung nicht die Kriterien für eine Förderung seitens der Agentur für Arbeit. Ich würde jederzeit als Hotelfachmann Arbeit finden und es gibt auch keinerlei gesundheitliche Probleme, die mich zu einem Berufswechsel gezwungen hätten. Die Einstufung meiner Zweitausbildung als förderungsfähig ist aus meiner Sicht falsch und macht die Zahlung von Wohngeld unmöglich. Kann ich dagegen vorgehen?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Holger</p>
]]></content:encoded>
		
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