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	Kommentare zu: Welche Ansprüche auf Übergangsgeld, Gehalt und Zuschüssen habe ich während der Umschulung?	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-7494</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 19:50:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-7470&quot;&gt;Michaela&lt;/a&gt;.

Hallo Michaela, 

was ist der Grund, dass Sie meinen, Anspruch auf eine Leistung von 150 Euro zu haben? 

Wenn Ihr Kostenträger das Jobcenter ist, dann können Sie einen Antrag auf einen Laptop etc. stellen. Es ist möglich, dass der Antrag abgelehnt wird, da der Homeoffice-Tag optional und nicht verpflichtend ist. Die Situation ist nicht vergleichbar mit der Corona-Hochzeit, als Präsenzunterricht nicht möglich war. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-7470">Michaela</a>.</p>
<p>Hallo Michaela, </p>
<p>was ist der Grund, dass Sie meinen, Anspruch auf eine Leistung von 150 Euro zu haben? </p>
<p>Wenn Ihr Kostenträger das Jobcenter ist, dann können Sie einen Antrag auf einen Laptop etc. stellen. Es ist möglich, dass der Antrag abgelehnt wird, da der Homeoffice-Tag optional und nicht verpflichtend ist. Die Situation ist nicht vergleichbar mit der Corona-Hochzeit, als Präsenzunterricht nicht möglich war. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-7489</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 17:03:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-7065&quot;&gt;Vera&lt;/a&gt;.

Hallo Vera, 

wenn Sie eine staatlich geförderte Umschulung wahrnehmen möchten, dann muss ein Anspruch auf ALG1 oder Bürgergeld (früher Hartz4) zumindest bestehen. Es gibt die Möglichkeit, dass zum Beispiel das Jobcenter auch lediglich eine Übernahme der Schulungskosten etc. bewilligt, falls Sie kein Bürgergeld beziehen können: Sie stellen mit Ihrem Mann eine Bedarfsgemeinschaft dar, aufgrund derer Sie möglicherweise kein Bürgergeld für Ihren Lebensunterhalt erhalten würden. Dennoch wäre in der Konstellation eine Förderung durch Übernahme der Ausbildungskosten denkbar. Die Entscheidung steht im Ermessen des Arbeitsamts. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und loten Sie aus, welche Optionen für Sie bestehen. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-7065">Vera</a>.</p>
<p>Hallo Vera, </p>
<p>wenn Sie eine staatlich geförderte Umschulung wahrnehmen möchten, dann muss ein Anspruch auf ALG1 oder Bürgergeld (früher Hartz4) zumindest bestehen. Es gibt die Möglichkeit, dass zum Beispiel das Jobcenter auch lediglich eine Übernahme der Schulungskosten etc. bewilligt, falls Sie kein Bürgergeld beziehen können: Sie stellen mit Ihrem Mann eine Bedarfsgemeinschaft dar, aufgrund derer Sie möglicherweise kein Bürgergeld für Ihren Lebensunterhalt erhalten würden. Dennoch wäre in der Konstellation eine Förderung durch Übernahme der Ausbildungskosten denkbar. Die Entscheidung steht im Ermessen des Arbeitsamts. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und loten Sie aus, welche Optionen für Sie bestehen. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Michaela		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-7470</link>

		<dc:creator><![CDATA[Michaela]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Feb 2023 11:02:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

Ich fange eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen an und habe das Recht auf einen Tag Homeoffice pro Woche. Dazu nun folgende Frage: Steht mir ein Laptop/PC/Tablet zu, um auch von zu Hause aus dem Unterricht verfolgen zu können?

Des weiteren wüsste ich gern, ob es stimmt, dass mir nun 150€ mehr pro Monat zustehen?

Liebe Grüsse]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich fange eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen an und habe das Recht auf einen Tag Homeoffice pro Woche. Dazu nun folgende Frage: Steht mir ein Laptop/PC/Tablet zu, um auch von zu Hause aus dem Unterricht verfolgen zu können?</p>
<p>Des weiteren wüsste ich gern, ob es stimmt, dass mir nun 150€ mehr pro Monat zustehen?</p>
<p>Liebe Grüsse</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Vera		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-7065</link>

		<dc:creator><![CDATA[Vera]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Jan 2023 17:54:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

Ich beziehe kein Arbeitslosengeld1 oder Hartz4. Aber wollte eine Umschulung anfangen. Werde ich Lebensunterhalt bekommen (Übergangsgeld und s.w)? Ich habe Familie - Mann (in Arbeitsverhältnis), Studierenden- und Schulkind]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich beziehe kein Arbeitslosengeld1 oder Hartz4. Aber wollte eine Umschulung anfangen. Werde ich Lebensunterhalt bekommen (Übergangsgeld und s.w)? Ich habe Familie &#8211; Mann (in Arbeitsverhältnis), Studierenden- und Schulkind</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6598</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2022 15:47:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9572#comment-6598</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6483&quot;&gt;Natalie&lt;/a&gt;.

Hallo Natalie, 

wir sind uns nicht sicher, ob hier ein Missverständnis vorliegt: Anstatt eines Ausbildungsgehalts bekommen Sie ALG1-Leistungen. Ihr Umschulungsbetrieb kann Ihnen zusätzlich zum Arbeitslosengeld I ein Umschulungsgehalt zahlen. Das ist aber eine freiwillige Leistung, zu der der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist. Das Umschulungsgehalt ist eher ein Bonus. Es besteht jedoch kein Anspruch auf dieses Geldgeschenk des Umschulungsanbieters. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6483">Natalie</a>.</p>
<p>Hallo Natalie, </p>
<p>wir sind uns nicht sicher, ob hier ein Missverständnis vorliegt: Anstatt eines Ausbildungsgehalts bekommen Sie ALG1-Leistungen. Ihr Umschulungsbetrieb kann Ihnen zusätzlich zum Arbeitslosengeld I ein Umschulungsgehalt zahlen. Das ist aber eine freiwillige Leistung, zu der der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist. Das Umschulungsgehalt ist eher ein Bonus. Es besteht jedoch kein Anspruch auf dieses Geldgeschenk des Umschulungsanbieters. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Natalie		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6483</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 12:22:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9572#comment-6483</guid>

					<description><![CDATA[Hallo
Ich habe einen Bildungsgutschein für meine Umschulung von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Ich beziehe ALG1. Die Frage ist, ob ich einen Anspruch auf ein Umschulungsgehalt in Höhe von 400 Euro habe? 

Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
Ich habe einen Bildungsgutschein für meine Umschulung von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Ich beziehe ALG1. Die Frage ist, ob ich einen Anspruch auf ein Umschulungsgehalt in Höhe von 400 Euro habe? </p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sascha		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6049</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sascha]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Nov 2022 15:51:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9572#comment-6049</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6046&quot;&gt;Redaktion&lt;/a&gt;.

Vielen Dank für Ihre Antwort...

MFG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6046">Redaktion</a>.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Antwort&#8230;</p>
<p>MFG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6046</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Nov 2022 14:47:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6009&quot;&gt;Sascha&lt;/a&gt;.

Hallo Sascha, 

Sie schreiben, dass Ihre Zusage hinsichtlich der Höhe der des Übergangsgeldes aktuell nur telefonisch erfolgte. Telefonische Angaben sind zwar verbindlich, aber bringen Sie in eine Nachweis-Schwierigkeit, wenn später seitens der Rentenversicherung doch etwas anderes behauptet wird. 

Minijobs, also Einkommen bis aktuell 520 Euro sind Rentenversicherungspflichtig. Sowohl Sie, als auch der Arbeitgeber zahlen in die Rentenversicherung ein. Aus einem Minijob kann sich auch erst die finanzielle Grundlage einer Umschulung ergeben. Sie sollten deswegen die Auswirkungen eines Minijobs auf Ihr Umschulungsgeld unbedingt im Vorhinein mit der Rentenversicherung klären. 

Wir empfehlen Ihnen zwei Schritte: Setzen Sie sich nochmals mit Ihrem Reha-Berater in Kontakt und bitten Sie um eine schriftlich Festsetzung Ihres Übergangsgeldes während der Umschulung. Bei der Gelegenheit erkundigen Sie sich, ob Ihr Mini-Job-Vorhaben einen Einfluss auf die Höhe des Umschulungsgehalts hat.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6009">Sascha</a>.</p>
<p>Hallo Sascha, </p>
<p>Sie schreiben, dass Ihre Zusage hinsichtlich der Höhe der des Übergangsgeldes aktuell nur telefonisch erfolgte. Telefonische Angaben sind zwar verbindlich, aber bringen Sie in eine Nachweis-Schwierigkeit, wenn später seitens der Rentenversicherung doch etwas anderes behauptet wird. </p>
<p>Minijobs, also Einkommen bis aktuell 520 Euro sind Rentenversicherungspflichtig. Sowohl Sie, als auch der Arbeitgeber zahlen in die Rentenversicherung ein. Aus einem Minijob kann sich auch erst die finanzielle Grundlage einer Umschulung ergeben. Sie sollten deswegen die Auswirkungen eines Minijobs auf Ihr Umschulungsgeld unbedingt im Vorhinein mit der Rentenversicherung klären. </p>
<p>Wir empfehlen Ihnen zwei Schritte: Setzen Sie sich nochmals mit Ihrem Reha-Berater in Kontakt und bitten Sie um eine schriftlich Festsetzung Ihres Übergangsgeldes während der Umschulung. Bei der Gelegenheit erkundigen Sie sich, ob Ihr Mini-Job-Vorhaben einen Einfluss auf die Höhe des Umschulungsgehalts hat.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sascha		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-6009</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sascha]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Oct 2022 10:43:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo liebes Team,

nach meiner Aussteuerung vom Krankengeld und nun meiner Beendigung des ALG 1 zum 25.10.2022, musste ich leider vorübergehend bis evtl. zu einem Beginn einer Umschulung Mitte Januar 2023 einen ALG 2 Antrag stellen. Ein Bescheid zu einer Teilhabe am Arbeitsleben habe ich schon länger vorliegen. Die Übergangsgeldberechnung wird mir ja vom letzten Angestellten Lohn berechnet von Juni 2020 so mir auch telefonisch die deutsche Rentenversicherung mitgeteilt. Seither hatte ich auch kein anderes Arbeitsverhältnis mehr. Nun ist es aber so, dass mir das ALG 2 vom Jobcenter abgelehnt wurde, da das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft mit unseren zwei Schulpflichtigen Kindern zu hoch wäre, weil meine Ehefrau mit ca 2400 Netto zu viel verdient.
Jetzt bin ich finanziell sehr in einem Engpass. Meine nun eigentliche Frage ist, wenn ich in der Übergangszeit bis zum Beginn einer Umschulung Mitte Januar 2023 einen Minijob bis 450,- Euro mache würde, damit ich überleben kann, wird das mir aber hoffentlich nicht als letztes Gehalt dann für mein Übergangsgeld berechnet oder? Ich wollte mir nur sicher gehen, weil ich mir die Berechnung von meinem letzten Gehalt von 2020 nicht versauen möchte wenn ich einen Minijob annehme. Ich kann ja nichts dafür, dass mir das ALG 2 nun abgelehnt wurde und ob ich ein ALG 2 bekomme oder ob ich mir bis 450 EUR dazuverdienen muss bis Mitte Januar 2023, um zu überleben, macht ja kein Unterschied wegen der Übergangsgeld Berechnung, oder? 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebes Team,</p>
<p>nach meiner Aussteuerung vom Krankengeld und nun meiner Beendigung des ALG 1 zum 25.10.2022, musste ich leider vorübergehend bis evtl. zu einem Beginn einer Umschulung Mitte Januar 2023 einen ALG 2 Antrag stellen. Ein Bescheid zu einer Teilhabe am Arbeitsleben habe ich schon länger vorliegen. Die Übergangsgeldberechnung wird mir ja vom letzten Angestellten Lohn berechnet von Juni 2020 so mir auch telefonisch die deutsche Rentenversicherung mitgeteilt. Seither hatte ich auch kein anderes Arbeitsverhältnis mehr. Nun ist es aber so, dass mir das ALG 2 vom Jobcenter abgelehnt wurde, da das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft mit unseren zwei Schulpflichtigen Kindern zu hoch wäre, weil meine Ehefrau mit ca 2400 Netto zu viel verdient.<br />
Jetzt bin ich finanziell sehr in einem Engpass. Meine nun eigentliche Frage ist, wenn ich in der Übergangszeit bis zum Beginn einer Umschulung Mitte Januar 2023 einen Minijob bis 450,- Euro mache würde, damit ich überleben kann, wird das mir aber hoffentlich nicht als letztes Gehalt dann für mein Übergangsgeld berechnet oder? Ich wollte mir nur sicher gehen, weil ich mir die Berechnung von meinem letzten Gehalt von 2020 nicht versauen möchte wenn ich einen Minijob annehme. Ich kann ja nichts dafür, dass mir das ALG 2 nun abgelehnt wurde und ob ich ein ALG 2 bekomme oder ob ich mir bis 450 EUR dazuverdienen muss bis Mitte Januar 2023, um zu überleben, macht ja kein Unterschied wegen der Übergangsgeld Berechnung, oder? </p>
<p>Vielen Dank für Ihre Rückmeldung</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ricarda		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/ansprueche-auf-finanzierung/#comment-5816</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ricarda]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Oct 2022 16:02:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9572#comment-5816</guid>

					<description><![CDATA[Hallo liebes Beraterteam,

Mir wurde über meine Rentenstelle eine betrieblich begleitet Umschulung gewährt. Bis dahin war ich in einer unbefristet Vollzeitstelle angestellt. Mein Arbeitsverhältnis wurde nun gekündigt. Währende der 24 monatigen Umschulung bekomme ich Übergangsgeld. Diese Geld ist aber zum Leben mit einem Kind zu wenig. Darf ich während meiner Umschulung einen Nebenjob annehmen? Wenn ja, wieviel darf es sein und benötige ich eine Genehmigung durch die Rentenstelle? 

Vielen Dank für Ihre Hilfe]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebes Beraterteam,</p>
<p>Mir wurde über meine Rentenstelle eine betrieblich begleitet Umschulung gewährt. Bis dahin war ich in einer unbefristet Vollzeitstelle angestellt. Mein Arbeitsverhältnis wurde nun gekündigt. Währende der 24 monatigen Umschulung bekomme ich Übergangsgeld. Diese Geld ist aber zum Leben mit einem Kind zu wenig. Darf ich während meiner Umschulung einen Nebenjob annehmen? Wenn ja, wieviel darf es sein und benötige ich eine Genehmigung durch die Rentenstelle? </p>
<p>Vielen Dank für Ihre Hilfe</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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