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	Kommentare zu: Arbeitslos, aber schon neuen Job &#8211; muss ich mich dennoch arbeitslos melden?	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
	<lastBuildDate>Fri, 19 May 2023 13:59:51 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-8255</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 May 2023 13:59:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9460#comment-8255</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-8119&quot;&gt;dima&lt;/a&gt;.

Hallo Dima, 

wenn Sie sich arbeitslos melden, dann erfährt der zukünftige Arbeitgeber nichts davon. Die Arbeitslosenmeldung kann auch ohne Leistungsbezug sinnvoll sein, wenn es um Zahlungen zur Renten- oder Krankenversicherung geht. Aber hier ist fraglich, ob das Arbeitsamt die Zahlungen für Sie übernimmt, wenn Sie ja eigentlich schon zwei Wochen früher Ihre neue Tätigkeit aufnehmen könnten. Sie könnten sich natürlich für zwei Wochen arbeitslos melden und gleich sagen, dass Sie bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Ob man zum Beispiel Ihren Beitrag zur Krankenversicherung übernimmt, können wir Ihnen nicht sagen. Nach unserer Erfahrung hängen solche Entscheidungen teils vom Verhandlungsgeschick der Antragsteller ab. 

Wenn Sie in den zwei Wochen zum Beispiel verreisen möchten, dann bedenken Sie, dass mit dem Ende des bisherigen Jobs Ihre Mitgliedschaft als gesetzlich Krankenversicherter endet. Lassen Sie sich entweder bei Ihrer Krankenversicherung freiwillig pflichtversichern oder schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab, falls Sie reisen werden. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für den Jobwechsel!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-8119">dima</a>.</p>
<p>Hallo Dima, </p>
<p>wenn Sie sich arbeitslos melden, dann erfährt der zukünftige Arbeitgeber nichts davon. Die Arbeitslosenmeldung kann auch ohne Leistungsbezug sinnvoll sein, wenn es um Zahlungen zur Renten- oder Krankenversicherung geht. Aber hier ist fraglich, ob das Arbeitsamt die Zahlungen für Sie übernimmt, wenn Sie ja eigentlich schon zwei Wochen früher Ihre neue Tätigkeit aufnehmen könnten. Sie könnten sich natürlich für zwei Wochen arbeitslos melden und gleich sagen, dass Sie bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Ob man zum Beispiel Ihren Beitrag zur Krankenversicherung übernimmt, können wir Ihnen nicht sagen. Nach unserer Erfahrung hängen solche Entscheidungen teils vom Verhandlungsgeschick der Antragsteller ab. </p>
<p>Wenn Sie in den zwei Wochen zum Beispiel verreisen möchten, dann bedenken Sie, dass mit dem Ende des bisherigen Jobs Ihre Mitgliedschaft als gesetzlich Krankenversicherter endet. Lassen Sie sich entweder bei Ihrer Krankenversicherung freiwillig pflichtversichern oder schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab, falls Sie reisen werden. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für den Jobwechsel!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-8252</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 May 2023 13:31:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9460#comment-8252</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-8250&quot;&gt;Kerstin&lt;/a&gt;.

Hallo Kerstin, 

es gibt generell keine Pflicht sich arbeitslos zu melden. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-8250">Kerstin</a>.</p>
<p>Hallo Kerstin, </p>
<p>es gibt generell keine Pflicht sich arbeitslos zu melden. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kerstin		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-8250</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kerstin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 May 2023 08:57:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo. Meine Tochter beendet jetzt ihre schulische Ausbildung zur Ergotherapeutin.  Sie möchte danach einen Monat reisen und dann einen Job antreten oder studieren. Da sie noch bei mir wohnt,meine Frage,muss sie sich arbeitslos melden,wenn sie kein Geld beziehen muss? LG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo. Meine Tochter beendet jetzt ihre schulische Ausbildung zur Ergotherapeutin.  Sie möchte danach einen Monat reisen und dann einen Job antreten oder studieren. Da sie noch bei mir wohnt,meine Frage,muss sie sich arbeitslos melden,wenn sie kein Geld beziehen muss? LG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: dima		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-8119</link>

		<dc:creator><![CDATA[dima]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2023 22:12:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9460#comment-8119</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
ich bin aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages seit wenigen Wochen Arbeitssuchend gemeldet. Die Stelle habe ich jetzt zum 15. gekündigt und fange am darauffolgenden 1. eine neue Stelle an. Ich hatte erst mit der Kündigung zum Monatsende geplant und den neuen Arbeitgeber das auch so gesagt. Das ich für die 2 Wochen kein AG bekomme ist klar. Die Arbeitslosmeldung wird, wie ich hier gelesen habe aber empfohlen. Bekommt der neue Arbeitgeber die zwei Wochen Arbeitslosigkeit irgendwie gemeldet? Vom Arbeitsamt oder der Sozialversicherung? Der neue Arbeitgeber würde wollen, dass ich ehr anfange, was ich nicht möchte.
danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich bin aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages seit wenigen Wochen Arbeitssuchend gemeldet. Die Stelle habe ich jetzt zum 15. gekündigt und fange am darauffolgenden 1. eine neue Stelle an. Ich hatte erst mit der Kündigung zum Monatsende geplant und den neuen Arbeitgeber das auch so gesagt. Das ich für die 2 Wochen kein AG bekomme ist klar. Die Arbeitslosmeldung wird, wie ich hier gelesen habe aber empfohlen. Bekommt der neue Arbeitgeber die zwei Wochen Arbeitslosigkeit irgendwie gemeldet? Vom Arbeitsamt oder der Sozialversicherung? Der neue Arbeitgeber würde wollen, dass ich ehr anfange, was ich nicht möchte.<br />
danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-7441</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2023 13:24:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9460#comment-7441</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-7409&quot;&gt;Mona&lt;/a&gt;.

Hallo Mona, 

klären Sie, ob es für Sie vorteilhaft ist, sich arbeitslos zu melden. Dass Sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, schließt jedenfalls Ansprüche auf Sozialhilfe nicht aus. Fragen Sie auch nach der Verfügbarkeit von Übergangsgeldern, die in solchen kurzen Übergangsphasen möglicherweise zur Verfügung gestellt werden. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-7409">Mona</a>.</p>
<p>Hallo Mona, </p>
<p>klären Sie, ob es für Sie vorteilhaft ist, sich arbeitslos zu melden. Dass Sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, schließt jedenfalls Ansprüche auf Sozialhilfe nicht aus. Fragen Sie auch nach der Verfügbarkeit von Übergangsgeldern, die in solchen kurzen Übergangsphasen möglicherweise zur Verfügung gestellt werden. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mona		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-7409</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mona]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Feb 2023 17:49:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9460#comment-7409</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

Ich bin derzeit in einer Laufbahnausbildung als Beamter die am 31.08.2023 endet. Danach habe ich ein Einstellungsangebot im öffentlichen Dienst (kein Beamter mehr) zum 18.09.2023. Muss ich mich für die Zwischenzeit arbeitslos melden obwohl ich nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe? Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich bin derzeit in einer Laufbahnausbildung als Beamter die am 31.08.2023 endet. Danach habe ich ein Einstellungsangebot im öffentlichen Dienst (kein Beamter mehr) zum 18.09.2023. Muss ich mich für die Zwischenzeit arbeitslos melden obwohl ich nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe? Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-7262</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2023 13:20:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9460#comment-7262</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-7260&quot;&gt;Chris&lt;/a&gt;.

Hallo Chris, 

ja, Sie müssen sich für den Zeitraum ohne Job freiwillig pflichtversichern lassen bei Ihrer Krankenversicherung. Arbeitslos melden können Sie sich, aber Sie werden aufgrund Ihrer Kündigung wohl eine Sperrzeit erhalten und in den zwei Wochen ohne Anstellung kein Arbeitslosengeld erhalten. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg in Ihrem neuen Arbeitsverhältnis]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-7260">Chris</a>.</p>
<p>Hallo Chris, </p>
<p>ja, Sie müssen sich für den Zeitraum ohne Job freiwillig pflichtversichern lassen bei Ihrer Krankenversicherung. Arbeitslos melden können Sie sich, aber Sie werden aufgrund Ihrer Kündigung wohl eine Sperrzeit erhalten und in den zwei Wochen ohne Anstellung kein Arbeitslosengeld erhalten. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg in Ihrem neuen Arbeitsverhältnis</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Chris		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-7260</link>

		<dc:creator><![CDATA[Chris]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2023 12:32:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9460#comment-7260</guid>

					<description><![CDATA[Servus,
ich habe zum 15. April 2023 gekündigt und fange am 1.5 2023 eine neue Stelle an. Muss ich hier irgendetwas beachten? Krankenversicherung, arbeitslos melden?

Danke im Voraus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Servus,<br />
ich habe zum 15. April 2023 gekündigt und fange am 1.5 2023 eine neue Stelle an. Muss ich hier irgendetwas beachten? Krankenversicherung, arbeitslos melden?</p>
<p>Danke im Voraus.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-6601</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2022 16:47:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9460#comment-6601</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-6352&quot;&gt;Desiree&lt;/a&gt;.

Hallo Desiree, 

ja, wenn Sie während des Zeitraums der Arbeitslosigkeit Alg1/Alg2-Leistungen beziehen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich so schnell wie möglich arbeitssuchend melden. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-6352">Desiree</a>.</p>
<p>Hallo Desiree, </p>
<p>ja, wenn Sie während des Zeitraums der Arbeitslosigkeit Alg1/Alg2-Leistungen beziehen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich so schnell wie möglich arbeitssuchend melden. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Desiree		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/arbeitslos-aber-schon-neuen-job-muss-ich-mich-dennoch-arbeitslos-melden/#comment-6352</link>

		<dc:creator><![CDATA[Desiree]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Nov 2022 12:15:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9460#comment-6352</guid>

					<description><![CDATA[Hallo 
Habe gestern gesagt bekommen, dass ich zum 30-11-22 eine Kündigung bekommen werde.
Dadurch werde ich dann ab dem 1-1-23 für 2 Monaten arbeitslos sein. Danach werde ich in der gleiche Firma wieder zum 1-3-23 anfangen zu arbeiten.

Melde ich mich arbeitslos/ arbeitsuchend?
Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
Habe gestern gesagt bekommen, dass ich zum 30-11-22 eine Kündigung bekommen werde.<br />
Dadurch werde ich dann ab dem 1-1-23 für 2 Monaten arbeitslos sein. Danach werde ich in der gleiche Firma wieder zum 1-3-23 anfangen zu arbeiten.</p>
<p>Melde ich mich arbeitslos/ arbeitsuchend?<br />
Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
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