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	Kommentare zu: So bekommen Sie den Bildungsgutschein für Ihre Umschulung	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-5751</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 10:07:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-5751</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-5706&quot;&gt;Stefan&lt;/a&gt;.

Hallo Stefan, 

das Arbeitsamt hat richtig gehandelt. Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, besteht rechtlich nicht mehr die Voraussetzung, dass Sie mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Die Kosten einer Umschulung oder Weiterbildung werden vom Steuerzahler getragen. Dies ist nur gerechtfertigt, wenn die Maßnahme dazu erforderlich ist, Sie in den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren. Ihr Wunsch nach weiterer Qualifizierung ist löblich, aber wenn Sie einen Job gefunden haben, dann kann dies kein Kostenfaktor für die Allgemeinheit sein: Die Fortbildung kommt Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zugute und sollte deswegen auch von einem von Ihnen getragen werden. Das Arbeitsamt hätte nicht rechtmäßig gehandelt, wenn Ihnen der Bildungsgutschein nicht entzogen worden wäre. 

Arbeitnehmer können dennoch mit einer Weiterbildung oder Umschulung vom Arbeitsamt unterstützt werden. Die Voraussetzung der Bewilligung sind jedoch andere. Aus diesem Grund muss erneut über die Förderung entschieden werden. Die finanzielle Leistung geht unmittelbar an den Arbeitgeber, da dieser ja auch zum Beispiel die finanzielle Last des Arbeitsausfalls während der Fortbildung trägt. 

Wir halten es für keine gute Idee, dass Sie in Betracht ziehen, arbeitslos zu bleiben um eine Weiterqualifizierung zu bekommen. Nicht nur, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt konjunkturell vor großen Herausforderungen steht und man sich freuen sollte, eine Anstellung zu haben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihnen nicht nochmal ein Bildungsgutschein gewährt wird, wenn man von missbräuchlichen Absichten ausgehen kann. 

Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über die Kosten und Bedingungen, wenn Sie die Qualifizierung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber machen möchten. Sollten Sie für zumindest einen Teil der Kosten aufkommen, dann können diese Steuerlast mindernd in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre neue Arbeitsstelle!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-5706">Stefan</a>.</p>
<p>Hallo Stefan, </p>
<p>das Arbeitsamt hat richtig gehandelt. Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, besteht rechtlich nicht mehr die Voraussetzung, dass Sie mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Die Kosten einer Umschulung oder Weiterbildung werden vom Steuerzahler getragen. Dies ist nur gerechtfertigt, wenn die Maßnahme dazu erforderlich ist, Sie in den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren. Ihr Wunsch nach weiterer Qualifizierung ist löblich, aber wenn Sie einen Job gefunden haben, dann kann dies kein Kostenfaktor für die Allgemeinheit sein: Die Fortbildung kommt Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zugute und sollte deswegen auch von einem von Ihnen getragen werden. Das Arbeitsamt hätte nicht rechtmäßig gehandelt, wenn Ihnen der Bildungsgutschein nicht entzogen worden wäre. </p>
<p>Arbeitnehmer können dennoch mit einer Weiterbildung oder Umschulung vom Arbeitsamt unterstützt werden. Die Voraussetzung der Bewilligung sind jedoch andere. Aus diesem Grund muss erneut über die Förderung entschieden werden. Die finanzielle Leistung geht unmittelbar an den Arbeitgeber, da dieser ja auch zum Beispiel die finanzielle Last des Arbeitsausfalls während der Fortbildung trägt. </p>
<p>Wir halten es für keine gute Idee, dass Sie in Betracht ziehen, arbeitslos zu bleiben um eine Weiterqualifizierung zu bekommen. Nicht nur, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt konjunkturell vor großen Herausforderungen steht und man sich freuen sollte, eine Anstellung zu haben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihnen nicht nochmal ein Bildungsgutschein gewährt wird, wenn man von missbräuchlichen Absichten ausgehen kann. </p>
<p>Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über die Kosten und Bedingungen, wenn Sie die Qualifizierung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber machen möchten. Sollten Sie für zumindest einen Teil der Kosten aufkommen, dann können diese Steuerlast mindernd in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre neue Arbeitsstelle!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Stefan		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-5706</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Sep 2022 03:51:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-5706</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,
Ich bin seit 2 Monaten arbeitslos und habe mit meiner Sachbearbeiterin mal besprochen, dass ich mich gerne weiterqualifizieren würde. Daraufhin wurde mir gesagt, ich könne dies über das Arbeitsamt tun, indem ich einen Bildungsgutschein beantrage. Nun habe ich eine neue Anstellung gefunden. Ich würde mich allerdings trotzdem gerne weiterqualifizieren und den Bildungsgutschein nutzen. Der Bildungsgutschein wird ja auch für Arbeitnehmer angeboten. Ich bekam jedoch einen Anruf, dass dies nicht möglich sei: 1. Als Arbeitnehmer müsse der zukünftige Arbeitgeber Zuschüsse beantragen . 2. Die Qualifizierung müsse innerhalb der Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden, sonst erlischt der Bildungsgutschein. 

Für mich bedeutet das, dass ich arbeitslos bleibe, bis meine Qualifizierung abgeschlossen ist. Der Bildungsgutschein und die Zuschüsse für den Arbeitgeber sind zwei unterschiedliche Dinge. Warum wird einem der Bildungsgutschein angeboten, die Qualifizierung als sinnvoll betrachtet und nun heißt es am Telefon, NEIN das geht nicht. Meine Bitte, dass ich doch gerne eine begründete Ablehnung hätte, kam nur ein &quot;ich kümmere mich drum&quot;. 


Vielen Dank.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
Ich bin seit 2 Monaten arbeitslos und habe mit meiner Sachbearbeiterin mal besprochen, dass ich mich gerne weiterqualifizieren würde. Daraufhin wurde mir gesagt, ich könne dies über das Arbeitsamt tun, indem ich einen Bildungsgutschein beantrage. Nun habe ich eine neue Anstellung gefunden. Ich würde mich allerdings trotzdem gerne weiterqualifizieren und den Bildungsgutschein nutzen. Der Bildungsgutschein wird ja auch für Arbeitnehmer angeboten. Ich bekam jedoch einen Anruf, dass dies nicht möglich sei: 1. Als Arbeitnehmer müsse der zukünftige Arbeitgeber Zuschüsse beantragen . 2. Die Qualifizierung müsse innerhalb der Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden, sonst erlischt der Bildungsgutschein. </p>
<p>Für mich bedeutet das, dass ich arbeitslos bleibe, bis meine Qualifizierung abgeschlossen ist. Der Bildungsgutschein und die Zuschüsse für den Arbeitgeber sind zwei unterschiedliche Dinge. Warum wird einem der Bildungsgutschein angeboten, die Qualifizierung als sinnvoll betrachtet und nun heißt es am Telefon, NEIN das geht nicht. Meine Bitte, dass ich doch gerne eine begründete Ablehnung hätte, kam nur ein &#8222;ich kümmere mich drum&#8220;. </p>
<p>Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-5446</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2022 11:12:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-5446</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-5353&quot;&gt;Alex&lt;/a&gt;.

Hallo Alex, 

danke für Ihre Nachricht. 

Ob ein Bildungsgutschein als Verwaltungsakt nachträglich wieder zurückgenommen werden kann, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Wenn der Fehler ausschließlich auf der Seite der Behörde liegen, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es mit einer Rücknahme schwierig ist. Wir können Ihnen nicht sagen, ob Sie unter diese Konstellation fallen, aber sehen Sie sich zum Beispiel die Regelung des&lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html&quot; rel=&quot;nofollow ugc&quot;&gt; § 48 VwVfG&lt;/a&gt; an. 

Wir würden Ihnen empfehlen, dass Sie sofort kommunizieren, dass Sie sehr überrascht sind und darauf vertraut haben, dass Sie den Bildungsgutschein zurecht erhalten haben. Aus diesem Grund haben Sie den Bildungsgutschein auch bereits bei dem Bildungsträger eingelöst. Schlagen Sie vor, dass die Begründung einfach nachgeholten werden soll und bestehen Sie darauf, dass Sie die Ihnen zugesagte Umschulung / Weiterbildung absolvieren möchten. Dass eine sonst für Sie nicht zuständige Sachbearbeiterin gehandelt hat, ist übrigens egal. Der Bildungsgutschein kommt sozusagen von der Behörde, für die der Sachbearbeiter lediglich handelt...  

Wenn das Arbeitsamt dabei bleibt und Ihnen nun die Umschulung nicht finanzieren will, dann sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Wenn Ihnen die finanziellen Mittel für einen Fachanwalt für Sozialrecht fehlen, dann beantragen Sie einen Rechtsberatungsschein bei Ihrem örtlichen Amtsgericht. So kostet die Erstberatung aktuell nur 15 Euro. 

Wir drücken Ihnen die Daumen für eine unkomplizierte Lösung und dass Sie schon bald Ihren Berufswechsel angehen können! Alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-5353">Alex</a>.</p>
<p>Hallo Alex, </p>
<p>danke für Ihre Nachricht. </p>
<p>Ob ein Bildungsgutschein als Verwaltungsakt nachträglich wieder zurückgenommen werden kann, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Wenn der Fehler ausschließlich auf der Seite der Behörde liegen, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es mit einer Rücknahme schwierig ist. Wir können Ihnen nicht sagen, ob Sie unter diese Konstellation fallen, aber sehen Sie sich zum Beispiel die Regelung des<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html" rel="nofollow ugc"> § 48 VwVfG</a> an. </p>
<p>Wir würden Ihnen empfehlen, dass Sie sofort kommunizieren, dass Sie sehr überrascht sind und darauf vertraut haben, dass Sie den Bildungsgutschein zurecht erhalten haben. Aus diesem Grund haben Sie den Bildungsgutschein auch bereits bei dem Bildungsträger eingelöst. Schlagen Sie vor, dass die Begründung einfach nachgeholten werden soll und bestehen Sie darauf, dass Sie die Ihnen zugesagte Umschulung / Weiterbildung absolvieren möchten. Dass eine sonst für Sie nicht zuständige Sachbearbeiterin gehandelt hat, ist übrigens egal. Der Bildungsgutschein kommt sozusagen von der Behörde, für die der Sachbearbeiter lediglich handelt&#8230;  </p>
<p>Wenn das Arbeitsamt dabei bleibt und Ihnen nun die Umschulung nicht finanzieren will, dann sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Wenn Ihnen die finanziellen Mittel für einen Fachanwalt für Sozialrecht fehlen, dann beantragen Sie einen Rechtsberatungsschein bei Ihrem örtlichen Amtsgericht. So kostet die Erstberatung aktuell nur 15 Euro. </p>
<p>Wir drücken Ihnen die Daumen für eine unkomplizierte Lösung und dass Sie schon bald Ihren Berufswechsel angehen können! Alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Alex		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-5353</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alex]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Aug 2022 10:57:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-5353</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich habe auch mal eine kurze Frage zum Bildungsgutschein. Vielleicht kann mir hier ja weitergeholfen werden.

Ich war vorhin beim Arbeitsamt und habe dort von einer Sachbearbeiterin, bei der ich sonst nicht bin, einen Bildungsgutschein für eine Umschulung ausgehändigt bekommen. Diesen habe ich dann umgehend zum entsprechenden Bildungsträger gebracht.

Zuhause angekommen habe ich festgestellt, dass ich eine Mail von besagter Sachbearbeiterin erhalten habe. In dieser teil sie mir mit, dass ich den Bildungsgutschein nicht einlösen könne, weil sie jetzt im Nachhinein festgestellt hat, dass meine Sachbearbeiterin die Umschulung nicht ausreichend begründet hätte.

Nun ist meine Frage dazu schlichtweg, kann sie einen solchen Bildungsgutschein einfach so ohne weitere zurückziehen bzw. unter welcher Rechtsgrundlage?

Mit freundlichen Grüßen
Alex]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe auch mal eine kurze Frage zum Bildungsgutschein. Vielleicht kann mir hier ja weitergeholfen werden.</p>
<p>Ich war vorhin beim Arbeitsamt und habe dort von einer Sachbearbeiterin, bei der ich sonst nicht bin, einen Bildungsgutschein für eine Umschulung ausgehändigt bekommen. Diesen habe ich dann umgehend zum entsprechenden Bildungsträger gebracht.</p>
<p>Zuhause angekommen habe ich festgestellt, dass ich eine Mail von besagter Sachbearbeiterin erhalten habe. In dieser teil sie mir mit, dass ich den Bildungsgutschein nicht einlösen könne, weil sie jetzt im Nachhinein festgestellt hat, dass meine Sachbearbeiterin die Umschulung nicht ausreichend begründet hätte.</p>
<p>Nun ist meine Frage dazu schlichtweg, kann sie einen solchen Bildungsgutschein einfach so ohne weitere zurückziehen bzw. unter welcher Rechtsgrundlage?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Alex</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-3136</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Mar 2022 11:24:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-3136</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-3103&quot;&gt;Stefan&lt;/a&gt;.

Hallo Stefan, 

danke für Ihre detaillierte Frage. 

Wenn Sie mit weit vorausgehender Ansage gekündigt werden, aber zum Zeitpunkt des Umschulungsbeginns noch angestellt wären, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie sich von Ihrem Arbeitgeber unentgeltlich freistellen lassen. Sie haben Recht, dass Sie dann mangels Arbeitslosigkeit keine ALG1-Leistungen geltend machen können. Aus diesem Gründ müssten Sie dann mit der Arbeitsagentur klären, ob es für die Übergangszeit eine andere Lösung gibt, zB Darlehen etc. 

Wie lange der Zeitraum maximal betragen sollte, den Sie am Anfang der Umschulung fehlen können und Ihnen dennoch ein guter Einstieg gelegen wird, können wir nicht beurteilen. Allerdings müssen Sie sich hinsichtlich des Bildungsgutscheins keine Sorgen machen. Zwar muss dieser innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung eingelöst werden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, dann bekommen Sie nach Ablauf des Zeitraums den Bildungsgutschein erneut ausgestellt. Die Voraussetzung der Bewilligung werden zu diesem Zeitpunkt ja weiter vorliegen. 

Wenn Sie nicht mehr einsteigen können sollten und der nächste Startzeitpunkt erst 2023 möglich ist, dann würden wir an Ihrer Stelle nach einem anderen Umschulungsanbieter suchen. Sie würden viel zu vielbreit verlieren und insbesondere würde Ihr ALG1-Anspruch nicht für den gesamten Umschulungszeitraum gelten. In der Konsequenz würden Sie dann auf ALG2-Leistungen zurückgreifen müssen, was im Einzelfall einen großen Unterschied bedeuten kann. 

Wir wünschen Ihnen, dass die nächsten Tage Entscheidungen zu Ihren Gunsten bringen und drücken die Daumen für eine erfolgreiche Umschulung! Alles Gute! ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-3103">Stefan</a>.</p>
<p>Hallo Stefan, </p>
<p>danke für Ihre detaillierte Frage. </p>
<p>Wenn Sie mit weit vorausgehender Ansage gekündigt werden, aber zum Zeitpunkt des Umschulungsbeginns noch angestellt wären, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie sich von Ihrem Arbeitgeber unentgeltlich freistellen lassen. Sie haben Recht, dass Sie dann mangels Arbeitslosigkeit keine ALG1-Leistungen geltend machen können. Aus diesem Gründ müssten Sie dann mit der Arbeitsagentur klären, ob es für die Übergangszeit eine andere Lösung gibt, zB Darlehen etc. </p>
<p>Wie lange der Zeitraum maximal betragen sollte, den Sie am Anfang der Umschulung fehlen können und Ihnen dennoch ein guter Einstieg gelegen wird, können wir nicht beurteilen. Allerdings müssen Sie sich hinsichtlich des Bildungsgutscheins keine Sorgen machen. Zwar muss dieser innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung eingelöst werden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, dann bekommen Sie nach Ablauf des Zeitraums den Bildungsgutschein erneut ausgestellt. Die Voraussetzung der Bewilligung werden zu diesem Zeitpunkt ja weiter vorliegen. </p>
<p>Wenn Sie nicht mehr einsteigen können sollten und der nächste Startzeitpunkt erst 2023 möglich ist, dann würden wir an Ihrer Stelle nach einem anderen Umschulungsanbieter suchen. Sie würden viel zu vielbreit verlieren und insbesondere würde Ihr ALG1-Anspruch nicht für den gesamten Umschulungszeitraum gelten. In der Konsequenz würden Sie dann auf ALG2-Leistungen zurückgreifen müssen, was im Einzelfall einen großen Unterschied bedeuten kann. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen, dass die nächsten Tage Entscheidungen zu Ihren Gunsten bringen und drücken die Daumen für eine erfolgreiche Umschulung! Alles Gute! </p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Stefan		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-3103</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Mar 2022 09:42:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-3103</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

mein Arbeitgeber hat mich schon im Nov. 2021 darüber informiert, dass mir mein Arbeitsplatz bald gekündigt wird, da die Niederlassung, in der ich arbeite, corona-bedingt geschlossen werden soll. Da ich (42 Jahre) in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann und deshalb immer nur Anlern- und Helfertätigkeiten ausgeübt habe, möchte ich gern eine Umschulung machen. Diese beginnt am 27.06.2022. Gestern hatte ich ein erstes Telefonat mit meinem Berater der BAfA und ich denke, die Chancen stehen prinzipiell gut, dass ich einen Bildungsgutschein bekomme. 

Am 15.03.2022 soll zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung der letzte Termin vor der Einigungsstelle stattfinden, an dem eine Entscheidung gefällt werden soll, wie alles abläuft (Datum der Schließung, Interessenausgleich usw.). Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Wenn ich die Kündigung noch im März bekomme, ist mein letzter Arbeitstag also der 30.06.2022. Das sollte kein Problem sein, da ich noch ein paar Tage nach Beginn der Umschulungsmaßnahme (27.06.2022) dort einsteigen könnte. So wurde es mir von der Bildungseinrichtung bestätigt. Was aber ist, wenn ich die Kündigung erst im April bekomme?  

Ich vermute zwar, dass ich in diesem Fall ab dem 01.07.2022 (Beginn III. Quartal) freigstellt würde, aber offiziell arbeitslos bin ich ja dann erst ab 01.08.2022 und erst ab diesem Tag könnte ich doch einen Bildungsgutschein erhalten, oder? Dann läuft aber die Umschulung schon länger als einen Monat und ich kann dort vermutlich nicht mehr einsteigen. Die nächste würde wahrscheinlich erst im Februar 2023 starten.

Ich hoffe, ich habe die Zeiträume und Daten verständlich widergegeben. Vielen Dank für eine Rückinfo.
Beste Grüße
Stefan]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>mein Arbeitgeber hat mich schon im Nov. 2021 darüber informiert, dass mir mein Arbeitsplatz bald gekündigt wird, da die Niederlassung, in der ich arbeite, corona-bedingt geschlossen werden soll. Da ich (42 Jahre) in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann und deshalb immer nur Anlern- und Helfertätigkeiten ausgeübt habe, möchte ich gern eine Umschulung machen. Diese beginnt am 27.06.2022. Gestern hatte ich ein erstes Telefonat mit meinem Berater der BAfA und ich denke, die Chancen stehen prinzipiell gut, dass ich einen Bildungsgutschein bekomme. </p>
<p>Am 15.03.2022 soll zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung der letzte Termin vor der Einigungsstelle stattfinden, an dem eine Entscheidung gefällt werden soll, wie alles abläuft (Datum der Schließung, Interessenausgleich usw.). Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Wenn ich die Kündigung noch im März bekomme, ist mein letzter Arbeitstag also der 30.06.2022. Das sollte kein Problem sein, da ich noch ein paar Tage nach Beginn der Umschulungsmaßnahme (27.06.2022) dort einsteigen könnte. So wurde es mir von der Bildungseinrichtung bestätigt. Was aber ist, wenn ich die Kündigung erst im April bekomme?  </p>
<p>Ich vermute zwar, dass ich in diesem Fall ab dem 01.07.2022 (Beginn III. Quartal) freigstellt würde, aber offiziell arbeitslos bin ich ja dann erst ab 01.08.2022 und erst ab diesem Tag könnte ich doch einen Bildungsgutschein erhalten, oder? Dann läuft aber die Umschulung schon länger als einen Monat und ich kann dort vermutlich nicht mehr einsteigen. Die nächste würde wahrscheinlich erst im Februar 2023 starten.</p>
<p>Ich hoffe, ich habe die Zeiträume und Daten verständlich widergegeben. Vielen Dank für eine Rückinfo.<br />
Beste Grüße<br />
Stefan</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-2342</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Dec 2021 15:50:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-2342</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-2327&quot;&gt;Frank&lt;/a&gt;.

Hallo Frank, 

vielen Dank für Ihre interessante Nachricht. 

Nein, die Auskunft, dass Sie nach einer Umschulung sich nicht selbstständig machen dürfen, ist nicht korrekt. Sehen Sie bitte Ihre Unterlagen durch, ob es zum Beispiel bei einer Wiedereingliederungsvereinbarung etc. eine entsprechende Regelung in Ihrem Fall gibt. Selbst wenn Sie eine entsprechende Regelung finden, muss das nicht heißen, dass sie auch rechtmäßig ist... In beiden Fällen können Sie sich gerne nochmal mit dem Wortlaut / den weiteren Informationen bei uns melden. 

Was tatsächlich stimmt ist, dass geförderte Umschulungen sich an der Nachfrage am Arbeitsmarkt orientieren, also Steuergelder bewusst dafür eingesetzt werden, dass die Nachfrage auf Seiten der Arbeitgeber berücksichtigt wird. 

Wenn Sie sich nach der Umschulung selbstständig machen möchten und die Aussage der Fallbetreuerin beim Arbeitsamt der Grund ist, der Sie zurückhalten könnte, dann fragen Sie nach, auf welches Gesetz sie sich bezieht. Wir mutmaßen, dass es eine Weisung geben könnte, dass Umschulungsteilnehmer dazu angehalten werden sollen, dass sie sich zeitnah vor Ende der Umschulung auf dem Stellenmarkt eine sozialversicherungspflichtige Anstellung suchen sollen. Weisungen sind interne Behördenrichtlinien.  Steuergelder sollen schließlich nicht für Ehrenämter oder eine Solo-Selbstständigkeit verwendet werden. Bei letzterer muss schließlich immer mit einer längerer Anlaufzeit gerechnet werden, in der die Selbstständigen nicht ausreichend Einkünfte erzielen, um sich eigenständig ausreichend sozial absichern zu können.... 

Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob man Ihnen nach einer Umschulung einen Gründerzuschuss gewähren würde. Selbstverständlich sind Sozialleistungen wie ALG2 nach einer Umschulung nicht als eine finanzielle Unterstützung auf dem Weg zur Selbstständigkeit gedacht... 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die Abschlussprüfungen und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-2327">Frank</a>.</p>
<p>Hallo Frank, </p>
<p>vielen Dank für Ihre interessante Nachricht. </p>
<p>Nein, die Auskunft, dass Sie nach einer Umschulung sich nicht selbstständig machen dürfen, ist nicht korrekt. Sehen Sie bitte Ihre Unterlagen durch, ob es zum Beispiel bei einer Wiedereingliederungsvereinbarung etc. eine entsprechende Regelung in Ihrem Fall gibt. Selbst wenn Sie eine entsprechende Regelung finden, muss das nicht heißen, dass sie auch rechtmäßig ist&#8230; In beiden Fällen können Sie sich gerne nochmal mit dem Wortlaut / den weiteren Informationen bei uns melden. </p>
<p>Was tatsächlich stimmt ist, dass geförderte Umschulungen sich an der Nachfrage am Arbeitsmarkt orientieren, also Steuergelder bewusst dafür eingesetzt werden, dass die Nachfrage auf Seiten der Arbeitgeber berücksichtigt wird. </p>
<p>Wenn Sie sich nach der Umschulung selbstständig machen möchten und die Aussage der Fallbetreuerin beim Arbeitsamt der Grund ist, der Sie zurückhalten könnte, dann fragen Sie nach, auf welches Gesetz sie sich bezieht. Wir mutmaßen, dass es eine Weisung geben könnte, dass Umschulungsteilnehmer dazu angehalten werden sollen, dass sie sich zeitnah vor Ende der Umschulung auf dem Stellenmarkt eine sozialversicherungspflichtige Anstellung suchen sollen. Weisungen sind interne Behördenrichtlinien.  Steuergelder sollen schließlich nicht für Ehrenämter oder eine Solo-Selbstständigkeit verwendet werden. Bei letzterer muss schließlich immer mit einer längerer Anlaufzeit gerechnet werden, in der die Selbstständigen nicht ausreichend Einkünfte erzielen, um sich eigenständig ausreichend sozial absichern zu können&#8230;. </p>
<p>Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob man Ihnen nach einer Umschulung einen Gründerzuschuss gewähren würde. Selbstverständlich sind Sozialleistungen wie ALG2 nach einer Umschulung nicht als eine finanzielle Unterstützung auf dem Weg zur Selbstständigkeit gedacht&#8230; </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die Abschlussprüfungen und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Frank		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-2327</link>

		<dc:creator><![CDATA[Frank]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Dec 2021 22:56:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-2327</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, ich befinde mich momentan in einer Umschulung und bekomme bis zum Ende der Umschulung mein ALG 1 weiter gezahlt. Meine Vermittlerin hat mir mal gesagt ich dürfte mich nach der Umschulung nicht selbstständig machen. Ich müsste danach in einem sozialversicherungspflichtigen Unternehmen arbeiten. Ist das korrekt? Und wenn ja für wie lange gilt das ich in einem Unternehmen arbeiten muss?

LG Frank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag, ich befinde mich momentan in einer Umschulung und bekomme bis zum Ende der Umschulung mein ALG 1 weiter gezahlt. Meine Vermittlerin hat mir mal gesagt ich dürfte mich nach der Umschulung nicht selbstständig machen. Ich müsste danach in einem sozialversicherungspflichtigen Unternehmen arbeiten. Ist das korrekt? Und wenn ja für wie lange gilt das ich in einem Unternehmen arbeiten muss?</p>
<p>LG Frank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-1900</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Sep 2021 20:02:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-1900</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-1899&quot;&gt;Stef&lt;/a&gt;.

Hallo Stef, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Sie brauchen einen neuen Bildungsgutschein, da das ausstellende Jobcenter nach Ihrem Umzug nicht mehr für Sie zuständig ist. 

Im Grundsatz ist ein Jobcenter nicht an die Entscheidung eines anderen Jobcenters gebunden und könnte somit anders entscheiden. Aber es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass die eine Behörde die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein annimmt und die nächste es ablehnt. Allerdings müssen Sie faktisch das Prozedere noch einmal durchlaufen. Ein Verfahren, wie man einen &quot;Bildungsgutschein umschreiben&quot; könnte, ist uns nicht bekannt. Es muss nochmal eine Entscheidung des nun neu für Sie zuständigen Jobcenters getroffen werden, die höchstwahrscheinlich ebenso positiv ausfallen wird.  

Ob es gut ist, gleich daraufhin zuweisen, dass Sie bereits einen Bildungutschein für die Umschulung gehabt hätten oder nicht, dass sollten Sie situativ entscheiden. Wir tendieren dazu, dass Sie es anmerken sollten. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-1899">Stef</a>.</p>
<p>Hallo Stef, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Sie brauchen einen neuen Bildungsgutschein, da das ausstellende Jobcenter nach Ihrem Umzug nicht mehr für Sie zuständig ist. </p>
<p>Im Grundsatz ist ein Jobcenter nicht an die Entscheidung eines anderen Jobcenters gebunden und könnte somit anders entscheiden. Aber es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass die eine Behörde die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein annimmt und die nächste es ablehnt. Allerdings müssen Sie faktisch das Prozedere noch einmal durchlaufen. Ein Verfahren, wie man einen &#8222;Bildungsgutschein umschreiben&#8220; könnte, ist uns nicht bekannt. Es muss nochmal eine Entscheidung des nun neu für Sie zuständigen Jobcenters getroffen werden, die höchstwahrscheinlich ebenso positiv ausfallen wird.  </p>
<p>Ob es gut ist, gleich daraufhin zuweisen, dass Sie bereits einen Bildungutschein für die Umschulung gehabt hätten oder nicht, dass sollten Sie situativ entscheiden. Wir tendieren dazu, dass Sie es anmerken sollten. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!</p>
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		Von: Stef		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/bildungsgutschein/#comment-1899</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stef]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Sep 2021 13:51:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=8574#comment-1899</guid>

					<description><![CDATA[Sehr gehrte Damen und Herren,
vielen Dank für ihre Informationen. Dennoch habe ich eine Fragestellung ich habe den Bildungsgutschein für eine kaufmännische berufliche Weiterbildung/Umschulung. Da ich den in meinem alten Bundesland (Wohnort und auch Pendelbereich) nicht umsetzen konnte, bin ich in ein anderes Bundesland umgezogen.
Nun frage ich mich, wie es geschmeidig laufen kann, wenn mir das bas Jobcenter des neuen Bundeslandes den Bildungsgutschein &quot;umschreibt&quot;.
Ich habe schon Schulen hier gefunden, die mich als Schüler aufnehmen wollen, wenn ich einen hisdigen Bildungsgutschein habe.
Bitte teilen sie mir mit, wie sieht dazu das Gesetz/fachlichen Weisungen aus und wie mache ich das am erfolgreichesten. 
Mai 2020 Rechtsanspruch Gesetz arbeit-von- morgen (§81) Eingliederungsvereinbarung beinhaltet auch die Umschulung und ich habe bereits den 3 zur identischen Maßnahme/Umschulung erhalten (Vertrauenschutz).
Wie verfahre ich:
Einfach als ganz selbstverständlich&quot; ist bundesweit gültig oder wie????
Ich bedanke mich herzlichst für ihre zeitnahe Rückmeldung im Voraus Stef]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr gehrte Damen und Herren,<br />
vielen Dank für ihre Informationen. Dennoch habe ich eine Fragestellung ich habe den Bildungsgutschein für eine kaufmännische berufliche Weiterbildung/Umschulung. Da ich den in meinem alten Bundesland (Wohnort und auch Pendelbereich) nicht umsetzen konnte, bin ich in ein anderes Bundesland umgezogen.<br />
Nun frage ich mich, wie es geschmeidig laufen kann, wenn mir das bas Jobcenter des neuen Bundeslandes den Bildungsgutschein &#8222;umschreibt&#8220;.<br />
Ich habe schon Schulen hier gefunden, die mich als Schüler aufnehmen wollen, wenn ich einen hisdigen Bildungsgutschein habe.<br />
Bitte teilen sie mir mit, wie sieht dazu das Gesetz/fachlichen Weisungen aus und wie mache ich das am erfolgreichesten.<br />
Mai 2020 Rechtsanspruch Gesetz arbeit-von- morgen (§81) Eingliederungsvereinbarung beinhaltet auch die Umschulung und ich habe bereits den 3 zur identischen Maßnahme/Umschulung erhalten (Vertrauenschutz).<br />
Wie verfahre ich:<br />
Einfach als ganz selbstverständlich&#8220; ist bundesweit gültig oder wie????<br />
Ich bedanke mich herzlichst für ihre zeitnahe Rückmeldung im Voraus Stef</p>
]]></content:encoded>
		
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