Weiterbildungen, Umschulungen und Fortbildungsseminare sind beliebt auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Viele Arbeitnehmer absolvieren im Laufe ihres Berufslebens mindestens eine inner- oder außerbetriebliche Maßnahme. Dadurch erwerben sie eine höhere Qualifikation für das bestehende Arbeitsverhältnis, schaffen sich einen schnelleren Weg zur Beförderung oder erhoffen sich schlichtweg eine Gehaltserhöhung. Die Kosten der Fortbildung können Arbeitnehmer über einen Bildungsgutschein (Zusicherung im Sinne des § 34 SGB X) finanzieren oder bei selbstgezahlten Umschulungen von der Steuer absetzen.
Doch eine Umschulung oder Zweitausbildung wird nicht immer freiwillig aus dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus umgesetzt, manchmal sind diese Maßnahmen auch notwendig, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen und sich besser für die Ansprüche des Jobmarkts vorzubereiten.
Dabei gewährt der Staat finanzielle Unterstützung: Durch eine aktive Umschulungsförderung sollen potenzielle Arbeitnehmer wieder fit für den Beruf gemacht werden und sich – wenn notwendig – mit Hilfe einer Weiterbildung für andere Berufsfelder qualifizieren, um die Vermittlungschancen zu erhöhen. Diese Umschulungsförderung ist unter dem Namen „Bildungsgutschein“ bekannt. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Fakten zum Thema Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein zusammengetragen.
Übrigens: Auch Fernstudiengänge und -kurse sind förderungsfähig durch den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur oder des Jobcenters!
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Umschulung durch einen Bildungsgutschein gefördert werden?
Wer die staatliche Förderung seiner Aus- oder Weiterbildung erhalten möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen:
Beratung durch das Arbeitsamt vor der Umschulung
Generell muss ein Vorgespräch mit der zuständigen Zweigstelle der Agentur für Arbeit geführt werden. Die Arbeitsagentur ist für Sie zuständig, wenn Sie noch berufstätig sind, aber Ihr Arbeitsplatz konkret bedroht ist oder wenn Sie arbeitssuchend oder arbeitslos im ersten Jahr sind (also Ansprüche nach ALG 1 bestehen). Andernfalls wenden Sie sich an das Jobcenter. Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden die Rahmenbedingungen, die Höhe der Förderung sowie der vermutliche Nutzen der Umschulung analysiert.
Dabei ist die Bezeichnung Beratungsgespräch irreführend. Antragsteller, die davon ausgehen, sie werden tatsächlich „beraten“ sind meist sehr enttäuscht. Tatsächlich werden Sie höchstwahrscheinlich auf einen Sachbearbeiter treffen, der von Ihnen davon überzeugt werden möchte, ob Sie mit einem Bildungsgutschein gefördert werden sollten. Aus diesem Grund ist eine gute Vorbereitung Ihrerseits für den Erfolg entscheidend!
Staatliche Zulassung der Weiterbildungsstelle
Es können generell nur Umschulungen gefördert werden, die für die Förderung durch staatliche Mittel (teilweise durch AZAV-Zertifizierung erkennbar) zugelassen sind. Auch die Institution, bei der diese absolviert wird, muss über eine öffentliche Anerkennung verfügen. Damit scheiden oft ausländische Einrichtungen ohne deutsche Zertifizierung aus. Prinzipiell gilt auch, dass zum Beispiel durch die IHK zugelassene Institutionen förderungswürdig im Sinne des Gutscheins sind.
Beispiele für zugelassene Träger sind:
- Bildungszentren der Industrie- und Handwerkskammern
- Stätten für berufliche Bildung wie IBB, DAA, Heiterer Schulen usw. (Standorte in den großen und mittelgroßen Städten)
- Fernschulen für eine berufsbegleitende Umschulung, zum Beispiel Fernakademie für Erwachsenenbildung, ILS, SGD, Apollon Hochschule für die Gesundheitswirtschaft usw.
Dringende Notwendigkeit der Umschulungsförderung/ Zweitausbildung
Eine Notwendigkeit für die Förderung Einzelner durch Mittel des Staats für Weiterbildungen besteht nur, wenn diese eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder sogar eine bestehende Arbeitslosigkeit beheben können. Einfach nur der Wunsch seinen Beruf zu wechseln, wird keinen Mitarbeiter des Jobcenters, der Rentenversicherung oder der Arbeitsagentur dazu bringen, Ihnen eine zweijährige Berufsausbildung zu finanzieren. Ausreichend sind jedoch psychische oder physische Erkrankungen, die durch den bisherigen Beruf eingetreten sind oder aufgrund derer Sie die jetzige Arbeit nicht mehr ausführen können. Machen Sie sich somit unbedingt mit den Gründen vertraut, für die aus der Perspektive des Jobcenters oder der Arbeitsagentur für eine Umschulung sprechen.
Wer einen festen Arbeitsplatz hat und keine Arbeitslosigkeit droht, bei dem besteht somit kaum Förderungsbedarf. Dennoch ist es auch Arbeitnehmern, Selbstständigen und Freiberuflern möglich, durch eine geförderte Umschulung den Berufs zu wechseln. Diese findet dann jedoch überwiegend berufsbegleitend statt.
Ein bislang fehlender Berufsabschlusses wird nachgeholt oder ein bestehender aktualisiert
Die gesetzliche Regelung der §§ 81, 82 SGB III sind teils detailliert, teils sehr allgemein gehalten, wer wann eine Umschulung gefördert bekommt. Weitere Voraussetzungen die sicher für die Bewilligung des Gutscheins in der eine oder der andere Form gegeben sein müssen sind: der Antragsteller oder die Antragstellerin
- verfügen bisher über keine abgeschlossene Berufsausbildung oder
- die vorhandene Ausbildung entspricht nicht mehr den Anforderungen des Arbeitsmarkts oder
- mit der bestehenden Berufsausbildung kann in der Region des Wohnorts keine Arbeit gefunden werden oder
- es besteht ein Bildungsbedarf und der Antragsteller hat in den letzten vier Jahren an keine geförderten Weiterbildung teilgenommen.
Wer wird mit einem Bildungsgutschein gefördert?
Eine solche geförderte, erste oder zweite Berufsausbildung ist in den Augen der Bundesagentur für Arbeit notwendig, wenn andernfalls der eigene Lebensunterhalt nicht selbstständig gesichert werden kann und so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden. Somit kann der Gutschein für Weiterbildung, Umschulung oder Zweitausbildung auch beantragt werden, wenn bisher keine beruflichen (ebenso akademischen) Abschlüsse erworben worden sind.
Wichtig: Eine Umschulung setzt eigentlich immer eine erste, abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des BBiG voraus. Die Verkürzung der Ausbildungszeit ist nur möglich, wenn auf gesichert vorhandenes Wissen aufgebaut werden kann. Hierfür kann im Einzelfall auch entsprechende Arbeitserfahrung genügen. Die überwiegende Anzahl der Umschüler besitzen einen ersten Berufsabschluss und wechseln durch die Umschulung in einen angrenzenden Bereich (weit zu verstehen).
Wie wird die Notwendigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme geprüft?
Die zuständigen und dafür geschulten Mitarbeiter des Jobcenters oder der Arbeitsagentur prüfen für jeden Antrag auf eine Bildungsförderung durch den Staat die Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt. Sie analysieren zum Beispiel die Arbeitslosenzahlen und Auslastungsquote in der Branche, in der der Antragsteller bisher tätig ist oder war, und vergleichen diese mit den Zahlen der Zielbranche, in die durch die Umschulung gewechselt werden soll.
Wichtig ist für die Mitarbeiter des Jobcenters / der Arbeitsagentur die positive Beantwortung folgende Fragen:
- Ist die beantragte Weiterbildung notwendig für eine Eingliederung auf den Arbeitsmarkt (Qualifikationsdefizit)?
- Kann eine Umschulung einen drohenden Verlust des Arbeitsplatzes mit relativ guten Chancen auf Erfolg abwenden?
- Handelt es sich bei dem Zielberuf um eine Branche, die stark nachgefragt ist und die aktuell Neueinstellungen vornimmt? Wird eine bestimmte Berufserfahrung zwingen vorausgesetzt oder ist die Branche offen für Quereinsteiger?
- Könnte der angestrebte Arbeitsplatz auch ohne Umschulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen von dem Antragssteller besetzt werden?
Wie beantragt man einen Bildungsgutschein beim Arbeitsamt?
Als Erstes vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter für das sogenannte Beratungsgespräch. Der Gutschein muss persönlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig einen Termin auszumachen, das geht entweder über die Telefonnummer 0800 4 555500 oder das Kontaktformular auf der Homepage der Arbeitsagentur. Normalerweise wird ein Termin innerhalb der nächsten 4 Wochen gewährt.
Wie bereite ich mich auf das Beratungsgespräch vor?
Die Bezeichnung Beratungsgespräch ist irreführend. In dem Gesprächstermin erhalten Sie die Möglichkeit den Sachbearbeiter, davon zu überzeugen, dass Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen. Wichtig ist es hierbei zu wissen, dass es sich um keine Grundleistung mit allgemeinem Anspruch handelt. Es ist im Gegenteil eine freiwillige Leistung des Staats (auch Kann-Leistung genannt). Somit kann bei einem abschlägigen Bescheid für einen Antrag auf Bildungsförderung kein gesetzlicher Anspruch geltend gemacht werden.
Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Antrags steigt, wenn Sie vorbereitet sind. Beantworten Sie hierfür die folgenden Fragen:
- Aus welchen Gründen kann ich in meinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten? Gleichen Sie Ihre Argumente mit denen für die Arbeitsagentur / das Jobcenter relevanten Erwägungen für einen Bildungsgutschein ab.
- Welche Gründe könnten aus der Sich des Jobcenters / der Arbeitsagentur gegen einen Bildungsgutschein sprechen und wie entkräfte ich sie?
- In welchen Beruf möchte ich umschulen? Hier ist eine Liste mit allen Umschulungsberufen.
- Wie sehen die Arbeitsmarktchancen in der gewünschten Branche in den den nächsten drei Jahren aus? Relevant sind die Jobperspektiven in Ihrer Region, nicht bundesweit. Hier finden Sie mehr Informationen zu Umschulungsberufen mit hoher Nachfrage, sogenannte Engpassberufe.
- Kann ich ohne staatlich geförderte Fortbildung / Weiterbildung / Umschulung es schaffen mit meinen bisherigen Qualifikationen in einen neuen Beruf zu wechseln, der mir ausreichend finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt abwirft? Wenn der Branchenwechsel für Quereinsteiger ohne Umschulung möglich ist, wird es schwer einen Bildungsgutschein zu bekommen, da es an der „Notwendigkeit“ der Förderung fehlt.
- Erfülle ich mutmaßlich die Voraussetzungen einer verkürzten Ausbildungszeit? Dafür ist relevant, welche Vorkenntnisse ist aus Ihrer Berufsausbildung und Arbeitserfahrung Sie besitzen und ob diese die Voraussetzungen für den Umschulungsberuf erfüllen. Andernfalls ist eine zweite Ausbildung in der regulären dreijährigen Lehrzeit der Weg in den Wunschberuf. Über die endgültige Verkürzungsmöglichkeit informiert Sie der Umschulungsanbieter.
- Wo kann ich die Umschulung absolvieren? Möchte ich eine schulische / überbetriebliche oder eine betriebliche Umschulung machen? Gibt es regionale Anbieter oder kann ich mein Privatleben so organisieren, dass auch pendeln in Frage kommt?
- Recherchieren Sie unbedingt zu dem Umschulungsanbieter. Viele bieten gute Qualität an, aber es tummeln sich auch einige schwarze Schafe auf dem Bildungsmarkt. Die Zulassungskriterien als Umschulungsanbieter seitens der Bundesagentur für Arbeit sind leider eher durchlässig und ist der Bildungsgutschein erstmal eingelöst, dann wird es schwer mit dem Wechseln der Umschulungsstätte.
Welche Unterlagen sind für den Antrag auf eine Umschulung erforderlich?
Bringen Sie zum Beratungsgespräch eine Auswahl an Dokumenten zu Ihrem beruflichen Werdegang mit. Wenn Sie bereits Kunden des Jobcenters oder der Arbeitsagentur sind, dann sind vielleicht die meisten Zeugnisse dort bereits hinterlegt. Sparen Sie sich Verzögerungen und bringen Sie jedenfalls diese Papiere mit:
- bisherige Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
- Informationen zu der gewünschten Fortbildung und zum Träger, der diese ausrichtet
- Nachweise der bisherigen Bewerbungsbemühungen (diese sind besonders wichtig um den Sachbearbeitern zu demonstrieren, dass bisher kein Erfolg mit der eigenen Qualifikation bei Bewerbungen erzielt werden konnte und daher eine Fortbildung für notwendig erachtet wird)
- Informationen zu dem gewünschten Beruf, in dem nach der Umschulung das Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden soll. Beweisen die mitgebrachten Informationen erhöhte Einstellungschancen, steigt die Aussicht auf Gewährung des Bildungsgutscheins. Empfehlenswert ist zum Beispiel das Mitbringen von Stellenangeboten, die in der jeweiligen Branche aktuell offen sind. Umso höher diese Anzahl ausfällt, umso glaubwürdiger ist die Nachfrage am Arbeitsmarkt.
Wie läuft das Beratungsgespräch erfahrungsgemäß ab?
Bei dem persönlichen Gespräch erfragt der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur die Gründe für den Wunsch nach der beruflichen Weiterbildung sowie alle bisher abgeschlossenen Ausbildungen und den höchsten bisher erreichten Schulabschluss. Wer über keinen Schulabschluss verfügt oder Analphabet ist, kann über ein kompaktes Bildungsprogramm die Chance bekommen, zunächst erst Grundfertigkeiten wie Schreiben, Lesen und Rechnen zu erlernen. Maßgeblich werden die Fragen sein, ob Sie mit Ihrer bestehenden Qualifikation eine Chance auf Eingliederung in der Arbeitsmarkt haben und wie intensiv Ihre bisherigen Bemühungen waren, einen Arbeitsplatz zu finden.
Sollte die Gesprächsatmosphäre entspannt sein, dann vergessen Sie nicht, dass Sie sich nicht ausruhen und auf eine günstige Entwicklung vertrauen sollten: Wichtig ist eine überzeugende und fundierte Präsentation Ihres Vorhabens „Umschulung“ und alle Argumente, Gründe und Informationen, die Sie geben, sollten auf eine Förderung durch den Bildungsgutschein ausgerichtet sein. Wer überzeugend auftritt, fundierte Argumente hat (Warum ist eine Umschulung notwendig? Warum passt der Umschulungsberuf ideal zum bisherigen Werdegang?) und glaubhaft versichern kann, dass er die Ausbildungsmaßnahme auch erfolgreich zu Ende führen kann, hat gute Chancen auf finanzielle Förderung durch staatliche Mittel.
Wie wird über den Antrag auf einen Bildungsgutschein entschieden?
Bereits während des Beratungsgesprächs kann der Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt werden. Erfahrungsgemäß gibt es hier drei Szenarien: Sie stellen den Antrag und das Amt prüft dann – wie oben beschrieben – ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Bildungsgutscheins erfüllt sind.
Sollte die Bedingungen erfüllt sein, ergeht an Sie ein positiver Bescheid
Dieser hat unbedingt schriftlich zu ergehen, eine mündliche Bewilligung der Förderung im Gespräch mit dem Berater oder der Beraterin ist nicht ausreichend. Nach der offiziellen schriftlichen Genehmigung des Bildungsgutscheins gilt eine Frist von drei Monaten. Innerhalb dieser muss die angestrebte Maßnahme begonnen werden, da sonst nach Ablauf dieser Frist die Zahlungsgarantie des Arbeitsamtes verfällt und somit die Kosten nicht mehr gedeckt werden.
Der Antrag auf einen Bildungsgutschein wird durch einen Bescheid abgelehnt
Sie sollten nun einen Widerspruch einlegen und diesen stichhaltig begründen. Ein anderer Mitarbeiter der Behörde wird über Ihren Widerspruch entscheiden und Ihnen gegebenenfalls den Bildungsgutschein bewilligen (bzw. anzuordnen, dass Ihnen der Bildungsgutschein ausgestellt wird). Sollte in dem Widerspruchsbescheid hingegen die Ablehnung bestätigt werden, dann sollte nach fachkundiger Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht über eine gerichtliche Klage nachgedacht werden.
Der Mitarbeiter sagt Ihnen, dass Sie keinen Bildungsgutschein für eine Umschulung bekommen
Sie kommen gar nicht soweit, dass Sie einen Antrag auf den Bildungsgutschein stellen können: Das Gespräch verläuft ungünstig und der Sachbearbeiter des Jobcenters oder des Arbeitsamts sieht keine Notwenigkeit Ihren Berufswechsel zu fördern. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern bestehen Sie auf eine schriftliche Entscheidung. Selbst wenn Sie kein Schriftstück erhalten, sollten Sie dennoch einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Die Absage durch den Behördenmitarbeiter stellt auch einen Ablehnungsbescheid dar, gegen den Sie sich mit einem Widerspruch wehren sollten.
Wie hoch ist das Gehalt während einer der staatlich geförderten Umschulung?
Während einer Umschulung erbringt man in der Regel keine lohnpflichtige Tätigkeit, ergo erhält man auch kein Gehalt von einem Unternehmen. Wer eine betriebliche Umschulung macht erhält teilweise eine vom Betrieb geleistete Zahlung. Es handelt sich meist um einen symbolischen Betrag und wird nicht ausreichen um den Lebensunterhalt während der Umschulung finanzieren zu können. Deswegen sind so gut wie alle Umschüler auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit angewiesen. Das Jobcenter bzw. die Arbeitsagentur zahlt während der Umschulung ein Übergangsgeld, welches einem Art Gehalt oder der Idee eines Verdienstes entspricht.
Die Höhe des Übergangsgeldes orientiert sich an Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Hartz IV. Wer während der Umschulung einen Anspruch auf ALG 1 hat, bekommt manchmal die Leistungen etwas länger (zum Beispiel bis zum Ende der verkürzten Ausbildung) gezahlt. Es handelt sich hierbei um Einzelfallentscheidungen.
Was bezahlt das Arbeitsamt während der Umschulung mit Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein für eine Umschulung garantiert Ihnen die Übernahme der Bildungskosten und die Sicherung Ihres Lebensunterhalts während der Umschulung. Bei der Gewährung des Bildungsgutscheins handelt es sich um eine Maßnahme der Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, während dieser die notwendigen Ausgaben wie z. B. Miete, Strom, Lebensmittel etc. übernommen werden. Des Weiteren wird eine individuell festgesetzte Summe für den Mehrbedarf (zum Beispiel Arbeitsmittel) durch die Umschulung gezahlt. Sollten Sie zum Umschulungsanbieter pendeln müssen, werden auch Fahrtkosten mit dem eigenen PKW oder den öffentlichen Transportmitteln gedeckt.
Wird ein vom Umschulungsbetrieb gezahltes Gehalt auf das Übergangsgeld angerechnet?
Ja, übersteigt das Umschulungsgehalt des Arbeitgebers eine gewisse Summe, kommt es zur Anrechnung auf staatliche Leistungen. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet dem Amt mitzuteilen, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, indem Sie zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung Geld dazuverdienen. Falls das nicht geschieht, handelt es sich um eine Zuwiderhandlung, die finanzielle Sanktionen (Reduzierung des Regelsatzes) zur Folge haben kann.
Schwangerschaft während der Förderung durch den Bildungsgutschein – Problem?
Sollte eine Schwangerschaft zu Beginn oder im Verlauf der Fortbildungsmaßnahme eintreten, ändert sich die Sachlage grundlegend. In Deutschland gilt: Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der Mutterschutz ( § 3 Abs. 1 MuSchG). Ab diesem Zeitpunkt ist es also in jedem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis möglich zu pausieren und sich auf die Geburt vorzubereiten. Gleichzeitig gilt: Schwangere haben ein gesetzliches Recht auf den pränatalen Mutterschutz, können in der Phase vor der Geburt jedoch noch selbst entscheiden, ob sie etwa die Berufsausbildung fortsetzen möchten. Nach der Geburt jedoch gilt für acht Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot, auch wenn die Mutter theoretisch früher zurückkehren wollte.
Wird der Bildungsgutschein bei einer Schwangerschaft ungültig?
Ja, der Bildungsgutschein wird höchstwahrscheinlich seine Gültigkeit durch die Schwangerschaft verlieren. Es handelt sich bei einer Schwangerschaft – ebenso wie bei einer schweren Krankheit oder langwierigen Operation – aber nicht um eine eigenwillige Unterbrechung der Bildungsmaßnahme. Deswegen tritt nach der Geburt keine sogenannte Sperrfrist ein. Es droht auch nicht das Risiko einer Rückzahlungsforderung.
Nach dem acht wöchigen Mutterschutz nach der Geburt und einer eventuellen Elternzeit (die bis zu zwei Jahre pro Kind in Anspruch genommen werden kann) haben Mütter also die Möglichkeit, erneut an einer geförderten Maßnahme zur Weiterbildung teilzunehmen.
Dann jedoch muss diese Maßnahme erneut beantragt werden und alle finanziellen Verhältnisse müssen aufs Neue von den zuständigen Betreuern des Jobcenters überprüft werden. Nach der erfolgreichen Bewilligung des Antrags – der wieder schriftlich erfolgen muss – kann die gleiche oder eine ähnliche Weiterbildung fortgesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass immer auch die Ausbildungseinteilung und die Vorgaben der Einrichtung bzw. des Trägers beachtet werden müssen. Manche Angebote können nur einmal pro Jahr begonnen werden, andere haben mehrere zeitliche Einstiegsmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie hier: Schwanger während der Umschulung – und nun?
Verlängert sich der Bildungsgutschein, wenn man eine Prüfung nicht besteht?
Nein, es kommt nicht zu einer automatischen Verlängerung der Finanzierung Ihrer Umschulung. Sollten im Verlauf oder am Ende einer mit einem Bildungsgutschein finanzierten Weiterbildungsmaßnahme Prüfungen nicht bestanden werden, gibt es zwei Möglichkeiten:
Wiederholung der Prüfung innerhalb kurzer Zeit (bis zu 4 Wochen)
Handelt es sich um regelmäßig angebotene Maßnahmen oder Weiterbildungen größerer Träger, ist manchmal eine Nachprüfung innerhalb der nächsten Wochen nach dem Erhalt des Ergebnisses möglich. Sind die Prüfungen mit einer Gebühr belegt, muss diese möglicherweise noch einmal entrichtet werden, manche Träger bieten zur Verbesserung des Wissens für die Wiederholungsprüfungen auch extra Kurse an, dies muss bei der Einrichtung selbst erfragt werden. Die Frage der Kostenübernahme hängt immer auch von dem Verständnis des Sachbearbeiters der Kostenstelle ab. Mit einer transparenten Kommunikation im Vorfeld erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeiten. Sprechen Sie Probleme rechtzeitig an, oftmals ist eine Lösung möglich.
Mittelfristige Wiederholung der Prüfung (bis zu 6 Monate)
Weiterbildungsmaßnahmen, die von der IHK ausgerichtet werden und deren Prüfungen ebenfalls von der IHK gestellt werden, verfügen meistens über keinen zeitnahen Wiederholungstermin. Oft finden Zweitprüfungen alle 6 Monate statt, für eine solche Wiederholung müssen die Prüfungsgebühren in der Regel noch einmal an die Handelskammer entrichtet werden.
Durch eine Zweitprüfung verlängert sich die Dauer der Bildungsmaßnahme, die auf dem Gutschein genau angegeben ist. Deswegen ist eine sofortige Abstimmung mit dem zuständigen Betreuer von der Arbeitsagentur notwendig. Dieser prüft den Sachverhalt und klärt gegebenenfalls die neuen Fristen mit dem Bildungsträger ab. Dann wird entschieden, ob die Prüfung wiederholt werden kann, in der Regel wird jedoch eine zweite Chance auf den erfolgreichen Abschluss ermöglicht.
Muss man den Bildungsgutschein zurückzahlen, wenn man eine geförderte Maßnahme abbricht?
Ja, unter Umständen können Teile der Kosten des Bildungsgutscheins zurückverlangt werden. Als Abbruch gilt, wenn der Gutschein eingelöst wurde, die Maßnahme dann aber ohne Abschluss beendet wird und dies geschieht ohne dass triftige Gründe auf Seiten des Arbeitnehmers vorliegen. Ein triftiger Grund hingegen wären beispielsweise eine Schwangerschaft, eine attestierte Krankheit, Gesundheitsprobleme wie Operationsfolgen, familiäre Gründe wie ein erhöhter Pflegeaufwand bei einem Angehörigen, etc.
Ein „freiwilliger Abbruch ohne triftiger Grund“ wird von der Arbeitsagentur als Verweigerung gegenüber einer Bildungsmaßnahme betrachtet, die die letztendliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt als Ziel hat (§ 138 Abs. 5 Nr. 4 SGB III). Sollte die abbrechende Person daher keine triftigen Gründe innerhalb kurzer Zeit nachweisen können, kann das Jobcenter eine Prüfung des Falls und möglicher Sanktionen vornehmen.
Wieviel muss man vom Bildungsgutschein bei einem Abbruch der Umschulung zurückzahlen?
Da es sich bei dem Gutschein um einen rechtsgültigen Vertrag handelt, der mit dem Beginn der Maßnahme in Kraft tritt, sind in den Belehrungen der Arbeitsagentur bezüglich der Weiterbildungsmaßnahme mögliche Ersatzansprüche festgehalten. Generell gilt: Ein maximaler Anteil von 30 % der Kosten des Bildungsgutscheins kann unter Umständen vom staatlichen Träger zurückgefordert werden, wenn die geförderte Weiterbildung grundlos abgebrochen wird oder sich zu viele Fehlzeiten anhäufen.
Ebenfalls kann eine sogenannte Sperrfrist verhängt werden: Durch diese hat eine Person vorerst keine Möglichkeit mehr, einen neuen Bildungsgutschein für staatliche Umschulungsförderung zu beantragen. Die Sperrfrist kann unterschiedlich ausfallen und beträgt beim ersten Abbruch meist zwischen 6 und 12 Monaten. Danach kann jedoch wieder ein neuer Gutschein für Weiterbildung beantragt werden, das erfordert die erneute Prüfung aller oben genannten Sachverhalte.
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Hallo Stefan,
das Arbeitsamt hat richtig gehandelt. Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, besteht rechtlich nicht mehr die Voraussetzung, dass Sie mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Die Kosten einer Umschulung oder Weiterbildung werden vom Steuerzahler getragen. Dies ist nur gerechtfertigt, wenn die Maßnahme dazu erforderlich ist, Sie in den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren. Ihr Wunsch nach weiterer Qualifizierung ist löblich, aber wenn Sie einen Job gefunden haben, dann kann dies kein Kostenfaktor für die Allgemeinheit sein: Die Fortbildung kommt Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zugute und sollte deswegen auch von einem von Ihnen getragen werden. Das Arbeitsamt hätte nicht rechtmäßig gehandelt, wenn Ihnen der Bildungsgutschein nicht entzogen worden wäre.
Arbeitnehmer können dennoch mit einer Weiterbildung oder Umschulung vom Arbeitsamt unterstützt werden. Die Voraussetzung der Bewilligung sind jedoch andere. Aus diesem Grund muss erneut über die Förderung entschieden werden. Die finanzielle Leistung geht unmittelbar an den Arbeitgeber, da dieser ja auch zum Beispiel die finanzielle Last des Arbeitsausfalls während der Fortbildung trägt.
Wir halten es für keine gute Idee, dass Sie in Betracht ziehen, arbeitslos zu bleiben um eine Weiterqualifizierung zu bekommen. Nicht nur, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt konjunkturell vor großen Herausforderungen steht und man sich freuen sollte, eine Anstellung zu haben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihnen nicht nochmal ein Bildungsgutschein gewährt wird, wenn man von missbräuchlichen Absichten ausgehen kann.
Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über die Kosten und Bedingungen, wenn Sie die Qualifizierung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber machen möchten. Sollten Sie für zumindest einen Teil der Kosten aufkommen, dann können diese Steuerlast mindernd in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre neue Arbeitsstelle!
Guten Tag,
Ich bin seit 2 Monaten arbeitslos und habe mit meiner Sachbearbeiterin mal besprochen, dass ich mich gerne weiterqualifizieren würde. Daraufhin wurde mir gesagt, ich könne dies über das Arbeitsamt tun, indem ich einen Bildungsgutschein beantrage. Nun habe ich eine neue Anstellung gefunden. Ich würde mich allerdings trotzdem gerne weiterqualifizieren und den Bildungsgutschein nutzen. Der Bildungsgutschein wird ja auch für Arbeitnehmer angeboten. Ich bekam jedoch einen Anruf, dass dies nicht möglich sei: 1. Als Arbeitnehmer müsse der zukünftige Arbeitgeber Zuschüsse beantragen . 2. Die Qualifizierung müsse innerhalb der Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden, sonst erlischt der Bildungsgutschein.
Für mich bedeutet das, dass ich arbeitslos bleibe, bis meine Qualifizierung abgeschlossen ist. Der Bildungsgutschein und die Zuschüsse für den Arbeitgeber sind zwei unterschiedliche Dinge. Warum wird einem der Bildungsgutschein angeboten, die Qualifizierung als sinnvoll betrachtet und nun heißt es am Telefon, NEIN das geht nicht. Meine Bitte, dass ich doch gerne eine begründete Ablehnung hätte, kam nur ein „ich kümmere mich drum“.
Vielen Dank.
Hallo Alex,
danke für Ihre Nachricht.
Ob ein Bildungsgutschein als Verwaltungsakt nachträglich wieder zurückgenommen werden kann, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Wenn der Fehler ausschließlich auf der Seite der Behörde liegen, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es mit einer Rücknahme schwierig ist. Wir können Ihnen nicht sagen, ob Sie unter diese Konstellation fallen, aber sehen Sie sich zum Beispiel die Regelung des § 48 VwVfG an.
Wir würden Ihnen empfehlen, dass Sie sofort kommunizieren, dass Sie sehr überrascht sind und darauf vertraut haben, dass Sie den Bildungsgutschein zurecht erhalten haben. Aus diesem Grund haben Sie den Bildungsgutschein auch bereits bei dem Bildungsträger eingelöst. Schlagen Sie vor, dass die Begründung einfach nachgeholten werden soll und bestehen Sie darauf, dass Sie die Ihnen zugesagte Umschulung / Weiterbildung absolvieren möchten. Dass eine sonst für Sie nicht zuständige Sachbearbeiterin gehandelt hat, ist übrigens egal. Der Bildungsgutschein kommt sozusagen von der Behörde, für die der Sachbearbeiter lediglich handelt…
Wenn das Arbeitsamt dabei bleibt und Ihnen nun die Umschulung nicht finanzieren will, dann sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Wenn Ihnen die finanziellen Mittel für einen Fachanwalt für Sozialrecht fehlen, dann beantragen Sie einen Rechtsberatungsschein bei Ihrem örtlichen Amtsgericht. So kostet die Erstberatung aktuell nur 15 Euro.
Wir drücken Ihnen die Daumen für eine unkomplizierte Lösung und dass Sie schon bald Ihren Berufswechsel angehen können! Alles Gute!
Hallo,
ich habe auch mal eine kurze Frage zum Bildungsgutschein. Vielleicht kann mir hier ja weitergeholfen werden.
Ich war vorhin beim Arbeitsamt und habe dort von einer Sachbearbeiterin, bei der ich sonst nicht bin, einen Bildungsgutschein für eine Umschulung ausgehändigt bekommen. Diesen habe ich dann umgehend zum entsprechenden Bildungsträger gebracht.
Zuhause angekommen habe ich festgestellt, dass ich eine Mail von besagter Sachbearbeiterin erhalten habe. In dieser teil sie mir mit, dass ich den Bildungsgutschein nicht einlösen könne, weil sie jetzt im Nachhinein festgestellt hat, dass meine Sachbearbeiterin die Umschulung nicht ausreichend begründet hätte.
Nun ist meine Frage dazu schlichtweg, kann sie einen solchen Bildungsgutschein einfach so ohne weitere zurückziehen bzw. unter welcher Rechtsgrundlage?
Mit freundlichen Grüßen
Alex
Hallo Stefan,
danke für Ihre detaillierte Frage.
Wenn Sie mit weit vorausgehender Ansage gekündigt werden, aber zum Zeitpunkt des Umschulungsbeginns noch angestellt wären, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie sich von Ihrem Arbeitgeber unentgeltlich freistellen lassen. Sie haben Recht, dass Sie dann mangels Arbeitslosigkeit keine ALG1-Leistungen geltend machen können. Aus diesem Gründ müssten Sie dann mit der Arbeitsagentur klären, ob es für die Übergangszeit eine andere Lösung gibt, zB Darlehen etc.
Wie lange der Zeitraum maximal betragen sollte, den Sie am Anfang der Umschulung fehlen können und Ihnen dennoch ein guter Einstieg gelegen wird, können wir nicht beurteilen. Allerdings müssen Sie sich hinsichtlich des Bildungsgutscheins keine Sorgen machen. Zwar muss dieser innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung eingelöst werden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, dann bekommen Sie nach Ablauf des Zeitraums den Bildungsgutschein erneut ausgestellt. Die Voraussetzung der Bewilligung werden zu diesem Zeitpunkt ja weiter vorliegen.
Wenn Sie nicht mehr einsteigen können sollten und der nächste Startzeitpunkt erst 2023 möglich ist, dann würden wir an Ihrer Stelle nach einem anderen Umschulungsanbieter suchen. Sie würden viel zu vielbreit verlieren und insbesondere würde Ihr ALG1-Anspruch nicht für den gesamten Umschulungszeitraum gelten. In der Konsequenz würden Sie dann auf ALG2-Leistungen zurückgreifen müssen, was im Einzelfall einen großen Unterschied bedeuten kann.
Wir wünschen Ihnen, dass die nächsten Tage Entscheidungen zu Ihren Gunsten bringen und drücken die Daumen für eine erfolgreiche Umschulung! Alles Gute!
Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat mich schon im Nov. 2021 darüber informiert, dass mir mein Arbeitsplatz bald gekündigt wird, da die Niederlassung, in der ich arbeite, corona-bedingt geschlossen werden soll. Da ich (42 Jahre) in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann und deshalb immer nur Anlern- und Helfertätigkeiten ausgeübt habe, möchte ich gern eine Umschulung machen. Diese beginnt am 27.06.2022. Gestern hatte ich ein erstes Telefonat mit meinem Berater der BAfA und ich denke, die Chancen stehen prinzipiell gut, dass ich einen Bildungsgutschein bekomme.
Am 15.03.2022 soll zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung der letzte Termin vor der Einigungsstelle stattfinden, an dem eine Entscheidung gefällt werden soll, wie alles abläuft (Datum der Schließung, Interessenausgleich usw.). Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Wenn ich die Kündigung noch im März bekomme, ist mein letzter Arbeitstag also der 30.06.2022. Das sollte kein Problem sein, da ich noch ein paar Tage nach Beginn der Umschulungsmaßnahme (27.06.2022) dort einsteigen könnte. So wurde es mir von der Bildungseinrichtung bestätigt. Was aber ist, wenn ich die Kündigung erst im April bekomme?
Ich vermute zwar, dass ich in diesem Fall ab dem 01.07.2022 (Beginn III. Quartal) freigstellt würde, aber offiziell arbeitslos bin ich ja dann erst ab 01.08.2022 und erst ab diesem Tag könnte ich doch einen Bildungsgutschein erhalten, oder? Dann läuft aber die Umschulung schon länger als einen Monat und ich kann dort vermutlich nicht mehr einsteigen. Die nächste würde wahrscheinlich erst im Februar 2023 starten.
Ich hoffe, ich habe die Zeiträume und Daten verständlich widergegeben. Vielen Dank für eine Rückinfo.
Beste Grüße
Stefan
Hallo Frank,
vielen Dank für Ihre interessante Nachricht.
Nein, die Auskunft, dass Sie nach einer Umschulung sich nicht selbstständig machen dürfen, ist nicht korrekt. Sehen Sie bitte Ihre Unterlagen durch, ob es zum Beispiel bei einer Wiedereingliederungsvereinbarung etc. eine entsprechende Regelung in Ihrem Fall gibt. Selbst wenn Sie eine entsprechende Regelung finden, muss das nicht heißen, dass sie auch rechtmäßig ist… In beiden Fällen können Sie sich gerne nochmal mit dem Wortlaut / den weiteren Informationen bei uns melden.
Was tatsächlich stimmt ist, dass geförderte Umschulungen sich an der Nachfrage am Arbeitsmarkt orientieren, also Steuergelder bewusst dafür eingesetzt werden, dass die Nachfrage auf Seiten der Arbeitgeber berücksichtigt wird.
Wenn Sie sich nach der Umschulung selbstständig machen möchten und die Aussage der Fallbetreuerin beim Arbeitsamt der Grund ist, der Sie zurückhalten könnte, dann fragen Sie nach, auf welches Gesetz sie sich bezieht. Wir mutmaßen, dass es eine Weisung geben könnte, dass Umschulungsteilnehmer dazu angehalten werden sollen, dass sie sich zeitnah vor Ende der Umschulung auf dem Stellenmarkt eine sozialversicherungspflichtige Anstellung suchen sollen. Weisungen sind interne Behördenrichtlinien. Steuergelder sollen schließlich nicht für Ehrenämter oder eine Solo-Selbstständigkeit verwendet werden. Bei letzterer muss schließlich immer mit einer längerer Anlaufzeit gerechnet werden, in der die Selbstständigen nicht ausreichend Einkünfte erzielen, um sich eigenständig ausreichend sozial absichern zu können….
Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob man Ihnen nach einer Umschulung einen Gründerzuschuss gewähren würde. Selbstverständlich sind Sozialleistungen wie ALG2 nach einer Umschulung nicht als eine finanzielle Unterstützung auf dem Weg zur Selbstständigkeit gedacht…
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die Abschlussprüfungen und alles Gute!
Guten Tag, ich befinde mich momentan in einer Umschulung und bekomme bis zum Ende der Umschulung mein ALG 1 weiter gezahlt. Meine Vermittlerin hat mir mal gesagt ich dürfte mich nach der Umschulung nicht selbstständig machen. Ich müsste danach in einem sozialversicherungspflichtigen Unternehmen arbeiten. Ist das korrekt? Und wenn ja für wie lange gilt das ich in einem Unternehmen arbeiten muss?
LG Frank
Hallo Stef,
danke für Ihre Nachfrage.
Sie brauchen einen neuen Bildungsgutschein, da das ausstellende Jobcenter nach Ihrem Umzug nicht mehr für Sie zuständig ist.
Im Grundsatz ist ein Jobcenter nicht an die Entscheidung eines anderen Jobcenters gebunden und könnte somit anders entscheiden. Aber es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass die eine Behörde die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein annimmt und die nächste es ablehnt. Allerdings müssen Sie faktisch das Prozedere noch einmal durchlaufen. Ein Verfahren, wie man einen „Bildungsgutschein umschreiben“ könnte, ist uns nicht bekannt. Es muss nochmal eine Entscheidung des nun neu für Sie zuständigen Jobcenters getroffen werden, die höchstwahrscheinlich ebenso positiv ausfallen wird.
Ob es gut ist, gleich daraufhin zuweisen, dass Sie bereits einen Bildungutschein für die Umschulung gehabt hätten oder nicht, dass sollten Sie situativ entscheiden. Wir tendieren dazu, dass Sie es anmerken sollten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Sehr gehrte Damen und Herren,
vielen Dank für ihre Informationen. Dennoch habe ich eine Fragestellung ich habe den Bildungsgutschein für eine kaufmännische berufliche Weiterbildung/Umschulung. Da ich den in meinem alten Bundesland (Wohnort und auch Pendelbereich) nicht umsetzen konnte, bin ich in ein anderes Bundesland umgezogen.
Nun frage ich mich, wie es geschmeidig laufen kann, wenn mir das bas Jobcenter des neuen Bundeslandes den Bildungsgutschein „umschreibt“.
Ich habe schon Schulen hier gefunden, die mich als Schüler aufnehmen wollen, wenn ich einen hisdigen Bildungsgutschein habe.
Bitte teilen sie mir mit, wie sieht dazu das Gesetz/fachlichen Weisungen aus und wie mache ich das am erfolgreichesten.
Mai 2020 Rechtsanspruch Gesetz arbeit-von- morgen (§81) Eingliederungsvereinbarung beinhaltet auch die Umschulung und ich habe bereits den 3 zur identischen Maßnahme/Umschulung erhalten (Vertrauenschutz).
Wie verfahre ich:
Einfach als ganz selbstverständlich“ ist bundesweit gültig oder wie????
Ich bedanke mich herzlichst für ihre zeitnahe Rückmeldung im Voraus Stef