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	Kommentare zu: Arbeitslos und Praktikum: Erlaubt? Wie lange?	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Yvi		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-7499</link>

		<dc:creator><![CDATA[Yvi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Mar 2023 10:48:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-896&quot;&gt;Kalli&lt;/a&gt;.

Hallo Kalli.
Mir geht es ähnlich.
Ich beziehe Alg1 und würde gerne ein Praktikum im Pflegebereich (Krankenhaus oder Altenpflege) machen. Habe bisher im kaufmännischen Bereich gearbeitet. Meine Sachbearbeiterin hat es von vornherein abgelehnt. Ich sehe es genau wie du, dass solche Regelungen dem Fachkräftemangel in der Pflege nicht entgegenwirken. Wie gehst du weiter vor, wenn ich fragen darf? Habe mir überlegt, es vielleicht einfach zu machen, ohne Einwilligung des Arbeitsamtes. Zumindest 1 Woche lang.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-896">Kalli</a>.</p>
<p>Hallo Kalli.<br />
Mir geht es ähnlich.<br />
Ich beziehe Alg1 und würde gerne ein Praktikum im Pflegebereich (Krankenhaus oder Altenpflege) machen. Habe bisher im kaufmännischen Bereich gearbeitet. Meine Sachbearbeiterin hat es von vornherein abgelehnt. Ich sehe es genau wie du, dass solche Regelungen dem Fachkräftemangel in der Pflege nicht entgegenwirken. Wie gehst du weiter vor, wenn ich fragen darf? Habe mir überlegt, es vielleicht einfach zu machen, ohne Einwilligung des Arbeitsamtes. Zumindest 1 Woche lang.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-3068</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 11:34:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4607#comment-3068</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-3036&quot;&gt;Reiner&lt;/a&gt;.

Hallo Reiner, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Es gibt unter Umständen, dass Sie während dem Bezug von ALG1-Leistungen ein Praktikum absolvieren. Während dieser Zeit würde die Krankenversicherung auch weiter über das Arbeitsamt laufen. Die Regelungen finden Sie unter &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html&quot; rel=&quot;nofollow ugc&quot;&gt;§ 45 SGB III&lt;/a&gt;.

Sie sollten mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären, ob das bereits zugesagte Praktikum hier in Betracht kommt. Das Praktikum muss sozusagen genehmigt werden. Hintergrund ist dabei, dass Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld keine schlachtbezahlten Praktika querfinanzierten sollen, sondern klargestellt sein muss, dass das Praktikum Ihnen zu einer neuen beruflichen Perspektive verhilft. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-3036">Reiner</a>.</p>
<p>Hallo Reiner, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Es gibt unter Umständen, dass Sie während dem Bezug von ALG1-Leistungen ein Praktikum absolvieren. Während dieser Zeit würde die Krankenversicherung auch weiter über das Arbeitsamt laufen. Die Regelungen finden Sie unter <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html" rel="nofollow ugc">§ 45 SGB III</a>.</p>
<p>Sie sollten mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären, ob das bereits zugesagte Praktikum hier in Betracht kommt. Das Praktikum muss sozusagen genehmigt werden. Hintergrund ist dabei, dass Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld keine schlachtbezahlten Praktika querfinanzierten sollen, sondern klargestellt sein muss, dass das Praktikum Ihnen zu einer neuen beruflichen Perspektive verhilft. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Reiner		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-3036</link>

		<dc:creator><![CDATA[Reiner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 08:03:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich bin 60 Jahre alt, momentan noch in psychologischer Behandlung und krank geschrieben. Da ich vom Arbeitsamt keine genau Informationen bekomme, wende ich mich an Sie. Wenn ich nach meinem Krankenstand wieder Arbeitslosengeld 1 beziehe, was darf ich tun, damit mir die Bezüge vom Amt nicht gesperrt werden. Ich hätte die Möglichkeit ein Praktikum zu machen. Wie geht das und bin ich während des Praktikums krankenversichert über das Arbeitsamt? Und gibt es ein schreiben, wo man alles nachlesen kann? 
Danke.
Mit freundlichen Gruessen
Reiner]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren, </p>
<p>ich bin 60 Jahre alt, momentan noch in psychologischer Behandlung und krank geschrieben. Da ich vom Arbeitsamt keine genau Informationen bekomme, wende ich mich an Sie. Wenn ich nach meinem Krankenstand wieder Arbeitslosengeld 1 beziehe, was darf ich tun, damit mir die Bezüge vom Amt nicht gesperrt werden. Ich hätte die Möglichkeit ein Praktikum zu machen. Wie geht das und bin ich während des Praktikums krankenversichert über das Arbeitsamt? Und gibt es ein schreiben, wo man alles nachlesen kann?<br />
Danke.<br />
Mit freundlichen Gruessen<br />
Reiner</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1629</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Apr 2021 19:45:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4607#comment-1629</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1621&quot;&gt;PiSe&lt;/a&gt;.

Hallo, danke für Ihren Hinweis, den wir umgehend ergänzen werden.
Alles Gute Ihnen!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1621">PiSe</a>.</p>
<p>Hallo, danke für Ihren Hinweis, den wir umgehend ergänzen werden.<br />
Alles Gute Ihnen!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: PiSe		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1621</link>

		<dc:creator><![CDATA[PiSe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Apr 2021 11:13:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nach §45 SGB III gibt es eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach §45 SGB III gibt es eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: tamara		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1172</link>

		<dc:creator><![CDATA[tamara]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 2020 08:48:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4607#comment-1172</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 
Ich habe grade eine Angebot für eine Praktikum bekommen, für 3 Monate, die Idee ist für Suchen welche Abteilung passt besser für mich, aber ich finde mich in Arbeitslos, was bedeutet das für mich? die Praktikum ist bezahlt ich weiß noch nicht wie viel, aber das muss berechnen mit die Arbeitslosgeld? oder ist in die 3 Monate habe ich nicht die Anspruch für die Arbeitslosgeld  egal was ich verdiene mit die Praktikum?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
Ich habe grade eine Angebot für eine Praktikum bekommen, für 3 Monate, die Idee ist für Suchen welche Abteilung passt besser für mich, aber ich finde mich in Arbeitslos, was bedeutet das für mich? die Praktikum ist bezahlt ich weiß noch nicht wie viel, aber das muss berechnen mit die Arbeitslosgeld? oder ist in die 3 Monate habe ich nicht die Anspruch für die Arbeitslosgeld  egal was ich verdiene mit die Praktikum?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1125</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2020 15:28:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4607#comment-1125</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1124&quot;&gt;Monika&lt;/a&gt;.

Hallo Monika, 

die Vergütung für Praktikanten ist leider mehr Schein als Sein.

Sie haben nur einen Anspruch auf den Mindestlohn bei einem Praktikum, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert und es sich um keine Maßnahme der Arbeitsförderung handelt. Sind die Voraussetzungen gegeben, dann gibt es noch eine weitere Ausnahme, wonach bei Langzeitarbeitslosen unter Umständen auch ein niedrigerer Betrag als der Mindestlohn gezahlt werden kann. Sollte das Praktikum Teil einer Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz sein, dann besteht nur ein Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung. 

Wir hoffen die Auskunft hilft Ihnen weiter.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1124">Monika</a>.</p>
<p>Hallo Monika, </p>
<p>die Vergütung für Praktikanten ist leider mehr Schein als Sein.</p>
<p>Sie haben nur einen Anspruch auf den Mindestlohn bei einem Praktikum, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert und es sich um keine Maßnahme der Arbeitsförderung handelt. Sind die Voraussetzungen gegeben, dann gibt es noch eine weitere Ausnahme, wonach bei Langzeitarbeitslosen unter Umständen auch ein niedrigerer Betrag als der Mindestlohn gezahlt werden kann. Sollte das Praktikum Teil einer Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz sein, dann besteht nur ein Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung. </p>
<p>Wir hoffen die Auskunft hilft Ihnen weiter.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Monika		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1124</link>

		<dc:creator><![CDATA[Monika]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2020 14:01:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4607#comment-1124</guid>

					<description><![CDATA[Mache ein Praktikum früh und spät 8stunden am Tag 14 Tage steht mir Geld zu]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mache ein Praktikum früh und spät 8stunden am Tag 14 Tage steht mir Geld zu</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1113</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2020 06:24:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4607#comment-1113</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1110&quot;&gt;Julia&lt;/a&gt;.

Hallo Julia, 

danke für Ihre Nachricht. 

Wir empfehlen Ihnen einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, letztlich eine Antwort zu schreiben, in der Sie erklären, dass Sie nicht einverstanden sind. Sehr wichtig dabei ist eine ausführliche Begründung. Über die Begründung erreichen Sie, dass der nächste (meist besser geschulte) Sachbearbeiter sich mehr mit dem Sachverhalt auseinandersetzen muss und so Ihre Chancen steigen, dass eine andere Entscheidung getroffen wird. 

Damit Sie verstehen, wie der Sachverhalt aus der Perspektive des JC aussieht: Grundsätzlich sind Praktika beim Jobcenter nicht sehr gern gesehen, da sie den Arbeitnehmer kurzeitig über den Praktikumsvertrag binden, aber ohne eine Anstellung zu garantieren. Über Ihre Leistungsansprüche subventioniert das Jobcenter den Praktikumsanbieter, der das Risiko, einen ungeeigneten Arbeitnehmer einzustellen umgeht, indem er den Praktikanten vom JC finanzieren lässt. Die Idee &quot;Praktikum für Arbeitslose&quot; wurde von Firmen immer wieder ausgenutzt um sich zum Beispiel in Stoßzeiten Aushilfskräfte staatlich finanzieren zu lassen, die anschließend nicht übernommen wurde, wenn die Auftragslage wie erwartet zurückging. 

Sie schreiben, dass Ihnen noch eine berufliche Qualifikation für die Stelle fehlen würde. Ein Praktikum vermittelt keine Qualifikation in dem Sinne, sondern nur Berufserfahrung. Wenn Ihnen eine Qualifikation fehlt, sollten Sie versuchen, diese über eine geförderte Maßnahme zu erhalten.

Verstehen Sie das bitte nicht so, dass dem Praktikumgeber unlautere Absichten unterstellt werden, aber es liegen bei dem Thema eben auch negative Erfahrungen vor.

Sie sollten sich von dem potenziellen Arbeitgeber vorab bestätigen lassen, dass: 
- Im Praktikumsvertrag wird erklärt, dass der Vertrag seitens des Praktikanten sofort beendet werden kann. Sozusagen zum nächsten Tag. Sollten Sie in dem Zeitraum des Praktikums ein Stelle finden, wären Sie über den Praktikumsvertrag nicht anderweitig gebunden. 

- Das Praktikum ist zeitlich begrenzt und überschreitet nicht 1 Monat. Ob ein Arbeitnehmer einem Job gewachsen ist oder ob grundlegende Fähigkeiten fehlen, erkennt ein kompetenter Arbeitgeber in wenigen Tagen. 1 Monat ist für die Feststellung eigentlich schon ein zu langer Zeitraum, 2 Wochen würden auch schon reichen. Wurde Ihnen ein längerer Zeitraum für ein Praktikum vorgeschlagen, dann stellt sich die Frage, ob der potenzielle AG er wirklich ernst meint oder sich einen Praktikanten finanzieren lassen möchte. 

- Der Arbeitgeber bekundet sein Interesse, dass er Sie nach dem kurzen Praktikum übernehmen möchte und erklärt, welche Gründe, die gegen die Übernahme sprechen könnten, mit dem Praktikum ausgeschlossen werden sollen. Es geht hierbei auch um Ihren Schutz. Sie sollen nicht für lau länger arbeiten und zu Ende hin heißt es &quot;Lieber doch nicht&quot;, ohne dass Sie eine Begründung haben. Der Praktikumsgeber ist hier zu keiner Begründung verpflichtet und das weiß das JC. Der Praktikumsvertrag endet, der Praktikumsgeber hatte Ihre motivierte Arbeitskraft und ist zu keiner Übernahme verpflichtet.   

Die genannten drei Punkte müssen unbedingt in die Begründung des Widerspruchs übernommen werden. Nur so wird deutlich, dass es sich wirklich um eine berufliche Chance für Sie seitens des Praktikumgebers handelt. Im Idealfall schicken Sie ein Kopie des Schreibens des AG mit dem Widerspruch mit.  

Sie sollten des Weiteren begründen, warum die in Aussicht gestellte Position auf Ihr Profil sehr gut passt.
WICHTIG: Schreiben Sie unbedingt auch, dass Sie während des Praktikums weiter nach anderen Stellen suchen und sich unverändert bewerben werden. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und drücken Ihnen die Daumen.
Egal wie es ausgehen wird, wir freuen uns immer über Rücklauf: Scheiben Sie gerne noch mal zu diesem Kommentar, wie es weitergegangen ist. Sie helfen so anderen Menschen in ähnlichen Situationen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1110">Julia</a>.</p>
<p>Hallo Julia, </p>
<p>danke für Ihre Nachricht. </p>
<p>Wir empfehlen Ihnen einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, letztlich eine Antwort zu schreiben, in der Sie erklären, dass Sie nicht einverstanden sind. Sehr wichtig dabei ist eine ausführliche Begründung. Über die Begründung erreichen Sie, dass der nächste (meist besser geschulte) Sachbearbeiter sich mehr mit dem Sachverhalt auseinandersetzen muss und so Ihre Chancen steigen, dass eine andere Entscheidung getroffen wird. </p>
<p>Damit Sie verstehen, wie der Sachverhalt aus der Perspektive des JC aussieht: Grundsätzlich sind Praktika beim Jobcenter nicht sehr gern gesehen, da sie den Arbeitnehmer kurzeitig über den Praktikumsvertrag binden, aber ohne eine Anstellung zu garantieren. Über Ihre Leistungsansprüche subventioniert das Jobcenter den Praktikumsanbieter, der das Risiko, einen ungeeigneten Arbeitnehmer einzustellen umgeht, indem er den Praktikanten vom JC finanzieren lässt. Die Idee &#8222;Praktikum für Arbeitslose&#8220; wurde von Firmen immer wieder ausgenutzt um sich zum Beispiel in Stoßzeiten Aushilfskräfte staatlich finanzieren zu lassen, die anschließend nicht übernommen wurde, wenn die Auftragslage wie erwartet zurückging. </p>
<p>Sie schreiben, dass Ihnen noch eine berufliche Qualifikation für die Stelle fehlen würde. Ein Praktikum vermittelt keine Qualifikation in dem Sinne, sondern nur Berufserfahrung. Wenn Ihnen eine Qualifikation fehlt, sollten Sie versuchen, diese über eine geförderte Maßnahme zu erhalten.</p>
<p>Verstehen Sie das bitte nicht so, dass dem Praktikumgeber unlautere Absichten unterstellt werden, aber es liegen bei dem Thema eben auch negative Erfahrungen vor.</p>
<p>Sie sollten sich von dem potenziellen Arbeitgeber vorab bestätigen lassen, dass:<br />
&#8211; Im Praktikumsvertrag wird erklärt, dass der Vertrag seitens des Praktikanten sofort beendet werden kann. Sozusagen zum nächsten Tag. Sollten Sie in dem Zeitraum des Praktikums ein Stelle finden, wären Sie über den Praktikumsvertrag nicht anderweitig gebunden. </p>
<p>&#8211; Das Praktikum ist zeitlich begrenzt und überschreitet nicht 1 Monat. Ob ein Arbeitnehmer einem Job gewachsen ist oder ob grundlegende Fähigkeiten fehlen, erkennt ein kompetenter Arbeitgeber in wenigen Tagen. 1 Monat ist für die Feststellung eigentlich schon ein zu langer Zeitraum, 2 Wochen würden auch schon reichen. Wurde Ihnen ein längerer Zeitraum für ein Praktikum vorgeschlagen, dann stellt sich die Frage, ob der potenzielle AG er wirklich ernst meint oder sich einen Praktikanten finanzieren lassen möchte. </p>
<p>&#8211; Der Arbeitgeber bekundet sein Interesse, dass er Sie nach dem kurzen Praktikum übernehmen möchte und erklärt, welche Gründe, die gegen die Übernahme sprechen könnten, mit dem Praktikum ausgeschlossen werden sollen. Es geht hierbei auch um Ihren Schutz. Sie sollen nicht für lau länger arbeiten und zu Ende hin heißt es &#8222;Lieber doch nicht&#8220;, ohne dass Sie eine Begründung haben. Der Praktikumsgeber ist hier zu keiner Begründung verpflichtet und das weiß das JC. Der Praktikumsvertrag endet, der Praktikumsgeber hatte Ihre motivierte Arbeitskraft und ist zu keiner Übernahme verpflichtet.   </p>
<p>Die genannten drei Punkte müssen unbedingt in die Begründung des Widerspruchs übernommen werden. Nur so wird deutlich, dass es sich wirklich um eine berufliche Chance für Sie seitens des Praktikumgebers handelt. Im Idealfall schicken Sie ein Kopie des Schreibens des AG mit dem Widerspruch mit.  </p>
<p>Sie sollten des Weiteren begründen, warum die in Aussicht gestellte Position auf Ihr Profil sehr gut passt.<br />
WICHTIG: Schreiben Sie unbedingt auch, dass Sie während des Praktikums weiter nach anderen Stellen suchen und sich unverändert bewerben werden. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und drücken Ihnen die Daumen.<br />
Egal wie es ausgehen wird, wir freuen uns immer über Rücklauf: Scheiben Sie gerne noch mal zu diesem Kommentar, wie es weitergegangen ist. Sie helfen so anderen Menschen in ähnlichen Situationen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Julia		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/arbeitslos-und-praktikum/#comment-1110</link>

		<dc:creator><![CDATA[Julia]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Jul 2020 13:14:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4607#comment-1110</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

Ich habe ein Praktikum angeboten bekommen, da ich als Berufseinsteiger noch nicht die gewünschten Qualifikationen vorweisen kann. Der Vorschlag meines potenziellen AG lautete, eine Förderung oder zumindest Beteiligung durch das Jobcenter anzufragen. Leider habe ich von diesem heute den Ablehnungsbescheid erhalten. Ist eine Förderung dennoch möglich?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>Ich habe ein Praktikum angeboten bekommen, da ich als Berufseinsteiger noch nicht die gewünschten Qualifikationen vorweisen kann. Der Vorschlag meines potenziellen AG lautete, eine Förderung oder zumindest Beteiligung durch das Jobcenter anzufragen. Leider habe ich von diesem heute den Ablehnungsbescheid erhalten. Ist eine Förderung dennoch möglich?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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