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	Kommentare zu: Informationen zum Übergangsgeld während einer Umschulung	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-6624</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2022 10:45:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=2708#comment-6624</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-6438&quot;&gt;Anyu&lt;/a&gt;.

Hallo Anyu, 

leider ist uns auch keine Vorschrift bekannt, dass Ihnen das Übergangsgeld verlängert wird, wenn Sie die Maßnahme verlängern müssen. Es gibt die Möglichkeit der Übernahme von Prüfungsgebühren usw. falls Sie zum Beispiel die Abschlussprüfung nicht bestehen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Weiterbildung pausieren müssen, dann lassen Sie sich krankschreiben. So kann es indirekt zu einer Verlängerung kommen. Wir haben aber Zweifel, ob Ihnen ein solches Vorgehen tatsächlich Luft hinsichtlich der Weiterbildung verschafft. Sie würden während der Krankschreibung die Schulungen verpassen. Klären Sie unbedingt, ob eine Pause Ihnen Nachteile bei den Abschlussprüfungen bereiten kann, da Sie ja den Ausbildungszyklus unterbrechen würden...  

Wir wünschen Ihnen gute Besserung und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-6438">Anyu</a>.</p>
<p>Hallo Anyu, </p>
<p>leider ist uns auch keine Vorschrift bekannt, dass Ihnen das Übergangsgeld verlängert wird, wenn Sie die Maßnahme verlängern müssen. Es gibt die Möglichkeit der Übernahme von Prüfungsgebühren usw. falls Sie zum Beispiel die Abschlussprüfung nicht bestehen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Weiterbildung pausieren müssen, dann lassen Sie sich krankschreiben. So kann es indirekt zu einer Verlängerung kommen. Wir haben aber Zweifel, ob Ihnen ein solches Vorgehen tatsächlich Luft hinsichtlich der Weiterbildung verschafft. Sie würden während der Krankschreibung die Schulungen verpassen. Klären Sie unbedingt, ob eine Pause Ihnen Nachteile bei den Abschlussprüfungen bereiten kann, da Sie ja den Ausbildungszyklus unterbrechen würden&#8230;  </p>
<p>Wir wünschen Ihnen gute Besserung und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anyu		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-6438</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anyu]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Dec 2022 09:53:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=2708#comment-6438</guid>

					<description><![CDATA[Guten Morgen,

ich war zuletzt von Juni 2019 bis Ende Mai 2021 berufstätig. Diese Stelle habe ich auf ärztlichen Rat gekündigt. Danach habe ich 1 Jahr ALG I bezogen. Mir wurde kurz nach Auslaufen des ALG I Anspruches eine Weiterbildungsmaßnahme von der Reha-Abteilung der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Für den Zeitraum der Weiterbildungsmaßnahme erhalte ich seit Beginn der Maßnahme das so genannte Übergangsgeld. 

Nun geht es mir gesundheitlich wieder schlechter und ich habe Sorge, die Maßnahme nicht innerhalb der 12 Monate abschließen zu können. Ich habe von &quot;Mitstreiterinnen&quot; gehört, dass es in solchen Fällen die Möglichkeit gibt, auch über die vorgegebene Maßnahmendauer hinaus finanzielle Unterstützung zu erhalten (damit meine ich nicht ALG II, darauf hätte ich keinen Anspruch). 

Es geht dabei wohl darum, dass die erfolgreiche Beendigung der Maßnahme im Vordergrund steht und im Ermessen des jeweiligen Reha-Mitarbeiters eine Verlängerung des Übergangsgeldes möglich ist. Meine zuständige Bearbeiterin weiß davon nichts. Ich würde gerne wissen, ob ich da etwas falsch verstanden habe, oder ob es tatsächlich eine solche &quot;Kann-Vorschrift&quot; gibt.
Vielen Dank bereits an dieser Stelle.

Freundliche Grüße
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>ich war zuletzt von Juni 2019 bis Ende Mai 2021 berufstätig. Diese Stelle habe ich auf ärztlichen Rat gekündigt. Danach habe ich 1 Jahr ALG I bezogen. Mir wurde kurz nach Auslaufen des ALG I Anspruches eine Weiterbildungsmaßnahme von der Reha-Abteilung der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Für den Zeitraum der Weiterbildungsmaßnahme erhalte ich seit Beginn der Maßnahme das so genannte Übergangsgeld. </p>
<p>Nun geht es mir gesundheitlich wieder schlechter und ich habe Sorge, die Maßnahme nicht innerhalb der 12 Monate abschließen zu können. Ich habe von &#8222;Mitstreiterinnen&#8220; gehört, dass es in solchen Fällen die Möglichkeit gibt, auch über die vorgegebene Maßnahmendauer hinaus finanzielle Unterstützung zu erhalten (damit meine ich nicht ALG II, darauf hätte ich keinen Anspruch). </p>
<p>Es geht dabei wohl darum, dass die erfolgreiche Beendigung der Maßnahme im Vordergrund steht und im Ermessen des jeweiligen Reha-Mitarbeiters eine Verlängerung des Übergangsgeldes möglich ist. Meine zuständige Bearbeiterin weiß davon nichts. Ich würde gerne wissen, ob ich da etwas falsch verstanden habe, oder ob es tatsächlich eine solche &#8222;Kann-Vorschrift&#8220; gibt.<br />
Vielen Dank bereits an dieser Stelle.</p>
<p>Freundliche Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-5106</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Aug 2022 17:12:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=2708#comment-5106</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4989&quot;&gt;Karsten&lt;/a&gt;.

Hallo Karsten, 

Krankengeld ist kein Gehalt, sondern eine Ersatzleistung. Die Bezugsdauer von Krankengeld würde mit dem Beginn einer Umschulung enden. Wird die verkürzte Ausbildung von der Rentenversicherung finanziert, so kommt das Übergangsgeld / Umschulungsgeld aus dem Topf der Rentenkasse. 

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können, dann müssen Sie nicht kündigen. Eine entsprechende Mitteilung an Ihren Arbeitgeber ist ein Akt der Fairness, damit die Stelle zügig nachbesetzt werden kann. Der Arbeitgeber hat dann auch die Möglichkeit eine Kündigung auszusprechen. Selbst wenn Sie in dem Fall ALG1 beziehen würden, ändert dies nichts daran, dass Sie Rentenversicherung für die Umschulung zuständig bleibt. 

Wir wünschen Ihnen eine kontinuierliche Genesung, alles Gut und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4989">Karsten</a>.</p>
<p>Hallo Karsten, </p>
<p>Krankengeld ist kein Gehalt, sondern eine Ersatzleistung. Die Bezugsdauer von Krankengeld würde mit dem Beginn einer Umschulung enden. Wird die verkürzte Ausbildung von der Rentenversicherung finanziert, so kommt das Übergangsgeld / Umschulungsgeld aus dem Topf der Rentenkasse. </p>
<p>Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können, dann müssen Sie nicht kündigen. Eine entsprechende Mitteilung an Ihren Arbeitgeber ist ein Akt der Fairness, damit die Stelle zügig nachbesetzt werden kann. Der Arbeitgeber hat dann auch die Möglichkeit eine Kündigung auszusprechen. Selbst wenn Sie in dem Fall ALG1 beziehen würden, ändert dies nichts daran, dass Sie Rentenversicherung für die Umschulung zuständig bleibt. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen eine kontinuierliche Genesung, alles Gut und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Karsten		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4989</link>

		<dc:creator><![CDATA[Karsten]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Jul 2022 17:32:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=2708#comment-4989</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 
ich konnte den gesamten Kommentaren nicht entnehmen, WOVON 68% vom letzten netto? (Lohn oder Krankengeld?)

Ich beziehe Krankengeld und wurde aus der med. Reha (in der Zeit Ü-Geld von der DRV) arbeitsunfähig entlassen, LTA-Antrag ist gestellt, seit Entlassung wieder Krankengeldbezug. Wenn die LTA genehmigt wird, zahlt die Rentenkasse- aber wieviel? Ich habe hier immer wieder gelesen: „…wenn die RV als Kostenträger läuft, dann berechnet sich das Ü-Geld prozentual nach dem letzten Nettogehalt vor Antragsstellung“  - 68% vom letzten Lohn beim AG oder 
68% vom letzten Krankengeld? (Das kann ich unmöglich glauben.) Und Krankengeld endet dann mit dem 1. Tag in einer Umschulung oder sobald der Antrag bewilligt ist?

Wann muss ich meinem (noch-)AG mitteilen, dass eine Rückkehr aus gesundh. Gründen (Reha-Bericht) unmöglich ist? Theoretisch steht mir bis Januar 2023 KrGeld zu, es liegt nicht in meinem Interesse, dies auszureizen, trotzdem werde ich nicht jetzt schon bei meinem jetzigen AG kündigen, da ich dann sofort als Arbeitsloser gelten würde. Schließlich habe ich 30 Jahre einbezahlt…

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich konnte den gesamten Kommentaren nicht entnehmen, WOVON 68% vom letzten netto? (Lohn oder Krankengeld?)</p>
<p>Ich beziehe Krankengeld und wurde aus der med. Reha (in der Zeit Ü-Geld von der DRV) arbeitsunfähig entlassen, LTA-Antrag ist gestellt, seit Entlassung wieder Krankengeldbezug. Wenn die LTA genehmigt wird, zahlt die Rentenkasse- aber wieviel? Ich habe hier immer wieder gelesen: „…wenn die RV als Kostenträger läuft, dann berechnet sich das Ü-Geld prozentual nach dem letzten Nettogehalt vor Antragsstellung“  &#8211; 68% vom letzten Lohn beim AG oder<br />
68% vom letzten Krankengeld? (Das kann ich unmöglich glauben.) Und Krankengeld endet dann mit dem 1. Tag in einer Umschulung oder sobald der Antrag bewilligt ist?</p>
<p>Wann muss ich meinem (noch-)AG mitteilen, dass eine Rückkehr aus gesundh. Gründen (Reha-Bericht) unmöglich ist? Theoretisch steht mir bis Januar 2023 KrGeld zu, es liegt nicht in meinem Interesse, dies auszureizen, trotzdem werde ich nicht jetzt schon bei meinem jetzigen AG kündigen, da ich dann sofort als Arbeitsloser gelten würde. Schließlich habe ich 30 Jahre einbezahlt…</p>
<p>Vielen Dank im Voraus für die Antwort.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4892</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jul 2022 15:44:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=2708#comment-4892</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4890&quot;&gt;Ralf&lt;/a&gt;.

Hallo Ralf, 

nein, in der Regel bekommt Ihr Arbeitgeber keine staatlichen Zahlungen für Ersatzpersonal. Möglich sind Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten, die Ihr Arbeitgeber für Ihre Fortbildung aufbringt. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Ausbildung und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4890">Ralf</a>.</p>
<p>Hallo Ralf, </p>
<p>nein, in der Regel bekommt Ihr Arbeitgeber keine staatlichen Zahlungen für Ersatzpersonal. Möglich sind Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten, die Ihr Arbeitgeber für Ihre Fortbildung aufbringt. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Ausbildung und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ralf		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4890</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jul 2022 13:41:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

mich würde interessieren, ob mein Arbeitgeber in der zeit wo ich meine Ausbildung zur Geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) mache Geld für Ersatzpersonal bekommt? 

Danke
Ralf]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>mich würde interessieren, ob mein Arbeitgeber in der zeit wo ich meine Ausbildung zur Geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) mache Geld für Ersatzpersonal bekommt? </p>
<p>Danke<br />
Ralf</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4706</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2022 20:08:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4698&quot;&gt;Kati&lt;/a&gt;.

Hallo Kati, 

ja, Sie können zusätzlich zum staatlichen Übergangsgeld auch ein Ausbildungsgehalt bezahlt bekommen. Aber es wird zu einer Anrechnung kommen, wenn das Ausbildungsgehalt den Freibetrag übersteigt. Die Höhe des Freibetrags ist davon abhängig, ob Sie die Umschulung auf Basis von ALG1 oder ALG2/Hartz4 finanziert bekommen. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4698">Kati</a>.</p>
<p>Hallo Kati, </p>
<p>ja, Sie können zusätzlich zum staatlichen Übergangsgeld auch ein Ausbildungsgehalt bezahlt bekommen. Aber es wird zu einer Anrechnung kommen, wenn das Ausbildungsgehalt den Freibetrag übersteigt. Die Höhe des Freibetrags ist davon abhängig, ob Sie die Umschulung auf Basis von ALG1 oder ALG2/Hartz4 finanziert bekommen. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Umschulung und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kati		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-4698</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kati]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2022 10:35:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

ich beginne im August eine Umschulung in der Pflege. Das Übergangsgeld ist mir zugesagt worden. bekomme ich dieses zusätzlich zum Ausbildungsgehalt oder wird dieses verrechnet?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich beginne im August eine Umschulung in der Pflege. Das Übergangsgeld ist mir zugesagt worden. bekomme ich dieses zusätzlich zum Ausbildungsgehalt oder wird dieses verrechnet?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-3829</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 12:30:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-3750&quot;&gt;zak&lt;/a&gt;.

Hallo Zak, 

wenn die Umschulung über die Rentenversicherung als Kostenträger läuft, dann berechnet sich das Übergangsgeld prozentual nach dem letzten Nettogehalt vor Antragsstellung. Wenn Sie keine Kinder haben, dann stehen Ihnen 68 % des Nettoarbeitsentgeltes zu. Mit Kindern erhöht sich auf 75 %. Wenn dieser Betrag nicht ausreichen sollte, dann können Sie vielleicht einen Antrag auf Wohngeld bei der Gemeinde stellen. 

Alles Gute für Ihre Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-3750">zak</a>.</p>
<p>Hallo Zak, </p>
<p>wenn die Umschulung über die Rentenversicherung als Kostenträger läuft, dann berechnet sich das Übergangsgeld prozentual nach dem letzten Nettogehalt vor Antragsstellung. Wenn Sie keine Kinder haben, dann stehen Ihnen 68 % des Nettoarbeitsentgeltes zu. Mit Kindern erhöht sich auf 75 %. Wenn dieser Betrag nicht ausreichen sollte, dann können Sie vielleicht einen Antrag auf Wohngeld bei der Gemeinde stellen. </p>
<p>Alles Gute für Ihre Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: zak		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/fragen/uebergangsgeld/#comment-3750</link>

		<dc:creator><![CDATA[zak]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 May 2022 04:24:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=2708#comment-3750</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

ich habe von der DRV ein Angebot zu einer Umschulung erhalten. Für diese Umschulung muss ich während der Woche in ein BFW Internat (Die Umschulung in dem Bereich gibt es bei mir in der Nähe nicht). Soweit ich verstanden habe, bezahlt die DRV die Internatskosten und die Verpflegungskosten (BFW Kantine) während der Woche, und zweimal das Fahrgeld pro Monat, wenn ich am Wochenende nach Hause fahre.

Nun läuft mein ALG I aus und ich werde bis zum Beginn der Umschulung ALG II (Hartz IV) bekommen. DIe Umschulung läuft aber über die DRV. Ich möchte meine Wohnung an meinem Wohnort nicht aufgeben, da ich nach der Umschulung auch hier arbeiten möchte. Soweit ich gelesen habe, bekommt man, wenn man vor der Umschulung ALG II bezogen hat, das Übergangsgeld in Höhe des bewilligten ALG II. Werden die Kosten der Unterkunft für die angemessene Miete an meinem Wohnort in voller Höher übernommen, auch wenn ich fünf Tage die Woche für die Umschulung an einem anderen Ort (Internat des BFW) wohne? Wird das Übergangsgeld dann direkt vom Jobcenter, oder von der DRV (in Höhe des ALG II ) geleistet.

Vielen Dank und viele Grüße,

zak]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich habe von der DRV ein Angebot zu einer Umschulung erhalten. Für diese Umschulung muss ich während der Woche in ein BFW Internat (Die Umschulung in dem Bereich gibt es bei mir in der Nähe nicht). Soweit ich verstanden habe, bezahlt die DRV die Internatskosten und die Verpflegungskosten (BFW Kantine) während der Woche, und zweimal das Fahrgeld pro Monat, wenn ich am Wochenende nach Hause fahre.</p>
<p>Nun läuft mein ALG I aus und ich werde bis zum Beginn der Umschulung ALG II (Hartz IV) bekommen. DIe Umschulung läuft aber über die DRV. Ich möchte meine Wohnung an meinem Wohnort nicht aufgeben, da ich nach der Umschulung auch hier arbeiten möchte. Soweit ich gelesen habe, bekommt man, wenn man vor der Umschulung ALG II bezogen hat, das Übergangsgeld in Höhe des bewilligten ALG II. Werden die Kosten der Unterkunft für die angemessene Miete an meinem Wohnort in voller Höher übernommen, auch wenn ich fünf Tage die Woche für die Umschulung an einem anderen Ort (Internat des BFW) wohne? Wird das Übergangsgeld dann direkt vom Jobcenter, oder von der DRV (in Höhe des ALG II ) geleistet.</p>
<p>Vielen Dank und viele Grüße,</p>
<p>zak</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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