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	Kommentare zu: Arbeitsamt: So wird Ihre Umschulung gefördert	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Alex		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-14700</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alex]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Oct 2024 05:57:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-14700</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
meine Frau hat eine Stellenzusage, welche aber Abhängig von bestimmten Voraussetzungen (verschiedene Qualifikationen) ist.

Von dem Unternehmen lag ein Angebot für eine Weiterbildung vor, welche alle erforderlichen Qualifikationen enthalten hatte. Inkl. Abschlüsse der IHK, Waffenkunde (Stelle für Sicherheitsbereich) u. a. 

Der Berater meiner Frau hatte dieses Angebot abgelehnt mit der Begründung, dass in erster Linie die von zertifizierten Bildungsträger erfolgenden Teilqualifikationen gefördert werden. Laut Berater würde die &quot;TQ1&quot; alle erforderlichen Zertifikate enthalten. 
Daraufhin macht meine Frau derzeit eine TQ1 bei einem Bildungsträger, der Bildungsgutschein wurde auch gewährt. Allerdings enthält die TQ1 eben nicht alle erforderlichen Zertifikate, sondern dafür sind weitere Lehrgänge notwendig. Dies ist alles aus der Stellenzusage entnehmbar. 

Von dem Bildungsträger hat meine Frau ein Angebot für die weiteren Teilqualifikationen, welche Voraussetzung für die Stellenzusage sind. Hierfür ist ein neuer Bildungsgutschein notwendig. 

Die Schulung könnte direkt im Anschluss an die TQ1 weitergehen, jedoch muss - gem. Berater meiner Frau - ca. 1 Monat Pause zwischen den Kursen liegen, um den neuen Bildungsgutschein ausgeben zu können. Dieser kann nicht direkt im Anschluss erstellt werden. 

Ist das soweit hinnehmbar, dass vom Amt selber die Arbeitslosigkeit künstlich in die Länge gezogen wird?

Mit der Schulung direkt bei dem Unternehmen, hätten nebenbei 5 Monate gespart werden können. Die Kurse wären kompakter gewesen, hätten aber alle Abschlüsse (IHK etc.) enthalten. 

Für uns unverständlich ist ebenfalls, dass nicht direkt im Anschluss an die jetzige Schulung weitergemacht werden kann. Der 2. Bildungsgutschein wird vom Berater auch überhaupt nicht in Zweifel gezogen (Stellenzusage liegt vor, Bedingung an die jeweiligen Qualifikationen). Nur muss eine Pause von mehreren Wochen eingelegt werden, um den Gutschein auslösen zu können. 
Das Angebot des Bildungsträgers umfasst für den 2. Gutschein alle übrigen erforderlichen Qualifikationen, würde aber eben direkt im Anschluss der TQ1 weitergehen.

Jetzt muss sich ein komplett neuer Kurs, mit späterem Datum und eventl. anderem Bildungsträger, rausgesucht werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
meine Frau hat eine Stellenzusage, welche aber Abhängig von bestimmten Voraussetzungen (verschiedene Qualifikationen) ist.</p>
<p>Von dem Unternehmen lag ein Angebot für eine Weiterbildung vor, welche alle erforderlichen Qualifikationen enthalten hatte. Inkl. Abschlüsse der IHK, Waffenkunde (Stelle für Sicherheitsbereich) u. a. </p>
<p>Der Berater meiner Frau hatte dieses Angebot abgelehnt mit der Begründung, dass in erster Linie die von zertifizierten Bildungsträger erfolgenden Teilqualifikationen gefördert werden. Laut Berater würde die &#8222;TQ1&#8220; alle erforderlichen Zertifikate enthalten.<br />
Daraufhin macht meine Frau derzeit eine TQ1 bei einem Bildungsträger, der Bildungsgutschein wurde auch gewährt. Allerdings enthält die TQ1 eben nicht alle erforderlichen Zertifikate, sondern dafür sind weitere Lehrgänge notwendig. Dies ist alles aus der Stellenzusage entnehmbar. </p>
<p>Von dem Bildungsträger hat meine Frau ein Angebot für die weiteren Teilqualifikationen, welche Voraussetzung für die Stellenzusage sind. Hierfür ist ein neuer Bildungsgutschein notwendig. </p>
<p>Die Schulung könnte direkt im Anschluss an die TQ1 weitergehen, jedoch muss &#8211; gem. Berater meiner Frau &#8211; ca. 1 Monat Pause zwischen den Kursen liegen, um den neuen Bildungsgutschein ausgeben zu können. Dieser kann nicht direkt im Anschluss erstellt werden. </p>
<p>Ist das soweit hinnehmbar, dass vom Amt selber die Arbeitslosigkeit künstlich in die Länge gezogen wird?</p>
<p>Mit der Schulung direkt bei dem Unternehmen, hätten nebenbei 5 Monate gespart werden können. Die Kurse wären kompakter gewesen, hätten aber alle Abschlüsse (IHK etc.) enthalten. </p>
<p>Für uns unverständlich ist ebenfalls, dass nicht direkt im Anschluss an die jetzige Schulung weitergemacht werden kann. Der 2. Bildungsgutschein wird vom Berater auch überhaupt nicht in Zweifel gezogen (Stellenzusage liegt vor, Bedingung an die jeweiligen Qualifikationen). Nur muss eine Pause von mehreren Wochen eingelegt werden, um den Gutschein auslösen zu können.<br />
Das Angebot des Bildungsträgers umfasst für den 2. Gutschein alle übrigen erforderlichen Qualifikationen, würde aber eben direkt im Anschluss der TQ1 weitergehen.</p>
<p>Jetzt muss sich ein komplett neuer Kurs, mit späterem Datum und eventl. anderem Bildungsträger, rausgesucht werden.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Melas		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-12973</link>

		<dc:creator><![CDATA[Melas]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2024 13:57:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-12973</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, meine Frage wäre, wie lange dauert bis ich ein Termin für die Psychologische Prüfung bekomme?Weil meine Sachbearbeiterin meinte ich kann keine Bildungsgutschein bekommen ohne den Test zu bestanden. Warte seit 4 Monaten, Schulvertrag mußte ich unterschreiben damit ich sicher eine Schulplatz in September habe...und mein Geduld läßt langsam nach....]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, meine Frage wäre, wie lange dauert bis ich ein Termin für die Psychologische Prüfung bekomme?Weil meine Sachbearbeiterin meinte ich kann keine Bildungsgutschein bekommen ohne den Test zu bestanden. Warte seit 4 Monaten, Schulvertrag mußte ich unterschreiben damit ich sicher eine Schulplatz in September habe&#8230;und mein Geduld läßt langsam nach&#8230;.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Marc		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-8686</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marc]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Jul 2023 09:18:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-8686</guid>

					<description><![CDATA[Hu Hu,

Zu dem Thema 150€:
Ich bin in einem Kurs wo noch niemand diese Prämie erhalten hat, obwohl es ja diesen Monat (Juli) soweit sein sollte. Im Internet finde ich nix zur Verspätung.

Weiß jemand was zum Stand der Dinge?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hu Hu,</p>
<p>Zu dem Thema 150€:<br />
Ich bin in einem Kurs wo noch niemand diese Prämie erhalten hat, obwohl es ja diesen Monat (Juli) soweit sein sollte. Im Internet finde ich nix zur Verspätung.</p>
<p>Weiß jemand was zum Stand der Dinge?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-8575</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jul 2023 13:33:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-8575</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-8438&quot;&gt;Carina&lt;/a&gt;.

Hallo Carina, 

nein, es ist nicht möglich, dass zum Beispiel die Agentur für Arbeit nachträglich die Kosten einer Umschulung übernimmt. Sobald die Umschulung unabhängig vom Arbeitsamt begonnen wurde, können auch die noch anfallenden Kosten nicht übernommen werden. Letztlich muss die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zuerst die Zusage der Förderung gegeben haben und erst dann kann die Bildungsmaßnahme begonnen werden. 

Da die Umschulung weder aus gesundheitlichen Gründen, noch wegen Arbeitslosigkeit begonnen wurde, würde auch kein Förderungsgrund bestehen. 

So wie Sie den Sachverhalt beschreiben, kommt wohl nur Bafög in Betracht. Die große Hürde wird hier jedoch darin liegen, dass es sich um eine zweiten Ausbildung handelt. Vielleicht wäre es sinnvoll direkt bei der Handwerkskammer nachzufragen, ob ein uns unbekanntes Förderprogramm greift.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-8438">Carina</a>.</p>
<p>Hallo Carina, </p>
<p>nein, es ist nicht möglich, dass zum Beispiel die Agentur für Arbeit nachträglich die Kosten einer Umschulung übernimmt. Sobald die Umschulung unabhängig vom Arbeitsamt begonnen wurde, können auch die noch anfallenden Kosten nicht übernommen werden. Letztlich muss die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zuerst die Zusage der Förderung gegeben haben und erst dann kann die Bildungsmaßnahme begonnen werden. </p>
<p>Da die Umschulung weder aus gesundheitlichen Gründen, noch wegen Arbeitslosigkeit begonnen wurde, würde auch kein Förderungsgrund bestehen. </p>
<p>So wie Sie den Sachverhalt beschreiben, kommt wohl nur Bafög in Betracht. Die große Hürde wird hier jedoch darin liegen, dass es sich um eine zweiten Ausbildung handelt. Vielleicht wäre es sinnvoll direkt bei der Handwerkskammer nachzufragen, ob ein uns unbekanntes Förderprogramm greift.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Carina		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-8438</link>

		<dc:creator><![CDATA[Carina]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Jun 2023 10:18:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-8438</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrtes Ratgeber-Umschulung-Team,

mein Partner hat im vergangenen Herbst eine zweite Ausbildung im Handwerksbereich begonnen (erste Ausbildung im Industriebereich) und ich hätte zwei Fragen zur finanziellen Förderung der Umschulung.

1. Kann eine finanzielle Förderung der Umschulung rückwirkend oder für den Rest der bereits begonnen Umschulung beantragt werden?

2. Die Umschulung erfolgt nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern der Tatsache, dass in der Familie ein solcher Handwerksbetrieb besteht und dieser ggf. durch meinen Partner weitergeführt werden wird. Welche Förderung / Kostenträger kommt demnach in Frage?

Herzlichen Dank vorab.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrtes Ratgeber-Umschulung-Team,</p>
<p>mein Partner hat im vergangenen Herbst eine zweite Ausbildung im Handwerksbereich begonnen (erste Ausbildung im Industriebereich) und ich hätte zwei Fragen zur finanziellen Förderung der Umschulung.</p>
<p>1. Kann eine finanzielle Förderung der Umschulung rückwirkend oder für den Rest der bereits begonnen Umschulung beantragt werden?</p>
<p>2. Die Umschulung erfolgt nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern der Tatsache, dass in der Familie ein solcher Handwerksbetrieb besteht und dieser ggf. durch meinen Partner weitergeführt werden wird. Welche Förderung / Kostenträger kommt demnach in Frage?</p>
<p>Herzlichen Dank vorab.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-6846</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2023 11:48:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-6846</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-6841&quot;&gt;Sissi&lt;/a&gt;.

Hallo Sissi, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Nein, der Wechsel Ihrer Umschulung von Vollzeit in Teilzeit ist kein Abbruch der Maßnahme. Es besteht in diesem Fall auch kein Rückzahlungsanspruch seitens der Agentur für Arbeit. Sollten Sie einen entsprechenden Bescheid vom Arbeitsamt bekommen, dann ist das ein Fall für einen Anwalt für Sozialrecht.

Des weiteren sollten Sie sich an das Sozialamt und auch an eine Ehrenamtsbörse wenden, damit Sie Unterstützung im Haushalt bekommen. 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-6841">Sissi</a>.</p>
<p>Hallo Sissi, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Nein, der Wechsel Ihrer Umschulung von Vollzeit in Teilzeit ist kein Abbruch der Maßnahme. Es besteht in diesem Fall auch kein Rückzahlungsanspruch seitens der Agentur für Arbeit. Sollten Sie einen entsprechenden Bescheid vom Arbeitsamt bekommen, dann ist das ein Fall für einen Anwalt für Sozialrecht.</p>
<p>Des weiteren sollten Sie sich an das Sozialamt und auch an eine Ehrenamtsbörse wenden, damit Sie Unterstützung im Haushalt bekommen. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sissi		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-6841</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sissi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2023 10:18:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-6841</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich mache eine Umschulung in Vollzeit (40std/Woche) zur Kauffrau im Büromanagement. Ich bin  alleinerziehend mit fünf Kindern. Meine Kinder sind zwischen 3 und 8 Jahre alt und es gibt niemanden der mich unterstützt. Meine einzige Hilfe im Haushalt ist nun weggefallen und ich versuche seit Wochen erfolglos eine neue Haushaltshilfe zu bekommen. 

Ich mache alles alleine: Arbeiten, mich um die Kinder kümmern, Haushalt schmeißen, lernen soweit möglich. Ich stehe kurz vorm Zusammenbruch. Mein Arbeitgeber hat kein Problem damit, dass ich in Teilzeit wechseln möchte. Allerdings würde ich weniger Lohn bekommen.  

Die Agentur für Arbeit sagt jedoch, sie würde den Wechsel in Teilzeit als Abbruch werten. Ich solle Geld zurückzahlen für die bereits geleisteten Zahlungen. Stimmt das überhaupt, dass ich das zurück zahlen muss? Ich will ja gar nicht abbrechen, sondern nur auf weniger Stunden runter. Wenn ich nicht weniger arbeite, dann sehe ich mich tatsächlich gezwungen die Umschulung abzubrechen. Vielen Dank für Ihre Antwort. 

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich mache eine Umschulung in Vollzeit (40std/Woche) zur Kauffrau im Büromanagement. Ich bin  alleinerziehend mit fünf Kindern. Meine Kinder sind zwischen 3 und 8 Jahre alt und es gibt niemanden der mich unterstützt. Meine einzige Hilfe im Haushalt ist nun weggefallen und ich versuche seit Wochen erfolglos eine neue Haushaltshilfe zu bekommen. </p>
<p>Ich mache alles alleine: Arbeiten, mich um die Kinder kümmern, Haushalt schmeißen, lernen soweit möglich. Ich stehe kurz vorm Zusammenbruch. Mein Arbeitgeber hat kein Problem damit, dass ich in Teilzeit wechseln möchte. Allerdings würde ich weniger Lohn bekommen.  </p>
<p>Die Agentur für Arbeit sagt jedoch, sie würde den Wechsel in Teilzeit als Abbruch werten. Ich solle Geld zurückzahlen für die bereits geleisteten Zahlungen. Stimmt das überhaupt, dass ich das zurück zahlen muss? Ich will ja gar nicht abbrechen, sondern nur auf weniger Stunden runter. Wenn ich nicht weniger arbeite, dann sehe ich mich tatsächlich gezwungen die Umschulung abzubrechen. Vielen Dank für Ihre Antwort. </p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-6112</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Nov 2022 12:11:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-6112</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-6103&quot;&gt;Sarah&lt;/a&gt;.

Hallo Sarah, 

Sie ahnen es, aber Unglücklich sein am Arbeitsplatz ist kein Grund für eine mit Steuergeldern finanzierte Umschulung. In aller Regel setzt ein Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur voraus, dass Sie arbeitslos sind und mit Ihrer Qualifikation keinen neuen Arbeitsplatz finden können. 

Aktuell sind Fahrlehrerinnen sehr gefragt. Viele Fahrschulen übernehmen die Ausbildungskosten. Wenn Sie Fahrlehrerin werden möchten, dann haben Sie aktuell eine sehr gute Position, um finanzielle Bedingungen auszuhandeln, die eine Weiterbildung in Vollzeit auch ohne Arbeitsamt möglich machen sollte. 

Wir wünschen Ihnen dabei alles Gute und viel Erfolg!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-6103">Sarah</a>.</p>
<p>Hallo Sarah, </p>
<p>Sie ahnen es, aber Unglücklich sein am Arbeitsplatz ist kein Grund für eine mit Steuergeldern finanzierte Umschulung. In aller Regel setzt ein Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur voraus, dass Sie arbeitslos sind und mit Ihrer Qualifikation keinen neuen Arbeitsplatz finden können. </p>
<p>Aktuell sind Fahrlehrerinnen sehr gefragt. Viele Fahrschulen übernehmen die Ausbildungskosten. Wenn Sie Fahrlehrerin werden möchten, dann haben Sie aktuell eine sehr gute Position, um finanzielle Bedingungen auszuhandeln, die eine Weiterbildung in Vollzeit auch ohne Arbeitsamt möglich machen sollte. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen dabei alles Gute und viel Erfolg!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sarah		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-6103</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sarah]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Nov 2022 19:08:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-6103</guid>

					<description><![CDATA[Hallo

Ich habe 2014 die tolle Möglichkeit bekommen vom Arbeitsamt aus eine Ausbildung zur Berufskraftfahrerin zu machen. Mit meiner ersten Arbeitsstelle war ich super glücklich. Leider musste ich dennoch die Stelle wechseln und hatte mit den neuen Arbeitgeber nicht so viel Glück. Es gibt viele Probleme auf der Arbeit, die mich sehr belasten. 

Jetzt wurde mir eine Stelle als Fahrlehrerin angeboten. Würde ich diese Umschulung auch vom Arbeitsamt bezahlt bekommen? 

Liebe Grüße 
Sarah]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>Ich habe 2014 die tolle Möglichkeit bekommen vom Arbeitsamt aus eine Ausbildung zur Berufskraftfahrerin zu machen. Mit meiner ersten Arbeitsstelle war ich super glücklich. Leider musste ich dennoch die Stelle wechseln und hatte mit den neuen Arbeitgeber nicht so viel Glück. Es gibt viele Probleme auf der Arbeit, die mich sehr belasten. </p>
<p>Jetzt wurde mir eine Stelle als Fahrlehrerin angeboten. Würde ich diese Umschulung auch vom Arbeitsamt bezahlt bekommen? </p>
<p>Liebe Grüße<br />
Sarah</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-5653</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2022 16:57:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=77#comment-5653</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-5625&quot;&gt;Becky&lt;/a&gt;.

Hallo Becky, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Wir meinen, dass Sie gute Aussichten auf einen geförderten Berufswechsel haben. Letztlich kommt es darauf an, dass auch die Agentur für Arbeit zudem Ergebnis kommt, dass Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Mutmaßlich haben Sie bereits ärztliche Atteste zu Ihrem Gesundheitszustand. Andernfalls organisieren Sie sich noch die medizinische Dokumentation für den Gesprächstermin bei der Arbeitsagentur. Überlegen Sie sich auch vorab, welcher Beruf zu Ihrer Situation passen könnte. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/#comment-5625">Becky</a>.</p>
<p>Hallo Becky, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Wir meinen, dass Sie gute Aussichten auf einen geförderten Berufswechsel haben. Letztlich kommt es darauf an, dass auch die Agentur für Arbeit zudem Ergebnis kommt, dass Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Mutmaßlich haben Sie bereits ärztliche Atteste zu Ihrem Gesundheitszustand. Andernfalls organisieren Sie sich noch die medizinische Dokumentation für den Gesprächstermin bei der Arbeitsagentur. Überlegen Sie sich auch vorab, welcher Beruf zu Ihrer Situation passen könnte. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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