Arbeitsamt: So wird Ihre Umschulung gefördert

Die erste Anlaufstelle für eine Umschulung sollte die Arbeitsagentur sein.

Es gibt zahlreiche Lebenssituationen, in denen Menschen eine Umschulung mit Hilfe des Arbeitsamts anstreben. Häufig sind gesundheitliche Probleme im bisherigen Beruf für einen Berufswechsel verantwortlich. Arbeitslosigkeit, sinkende Nachfrage im erlernten Beruf oder Konjunkturprobleme sind weitere Gründe für eine Umschulung. Die Arbeitsagentur fördert unter bestimmten Voraussetzungen alle Antragsteller, die arbeitssuchend oder bereits arbeitslos sind.

blankAber auch Berufstätige können vom Arbeitsamt gefördert werden, wenn ein Berufswechsel erforderlich ist. Ziel ist hierbei immer, eine dauerhafte Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Thema Umschulung über das Arbeitsamt, Voraussetzungen, Leistungen und Besonderheiten zusammengefasst.

Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet bleiben, dann zögern Sie nicht und schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kommentarfeld. 

 

Umschulung über das Arbeitsamt

Die meisten Umschulungsmaßnahmen werden über die Agentur für Arbeit als Kostenträger finanziert. Bei vielen Menschen spielen für die berufliche Neuorientierung persönliche Gründe eine wichtige Rolle. Wer wegen körperlichen oder psychischen Einschränkungen den Beruf nicht mehr ausüben kann (zum Beispiel Kontaktallergie, Burnout etc.), kann auf einen geförderten Berufswechsel angewiesen sein. Doch Vorsicht, nicht immer ist die Arbeitsagentur für Ihre Umschulung zuständig:

Wann ist die Arbeitsagentur für meine Umschulung zuständig?

Beantragen Sie Ihre Umschulung bei der Arbeitsagentur, wenn Sie

  • einen Anspruch auf ALG1 haben und
  • arbeitslos oder arbeitssuchend sind oder
  • aus gesundheitlichen Gründen Ihre Arbeit abgeben müssen und
  • weniger als 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.

 

Wann ist das Jobcenter zuständig?

Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, dann kann die Umschulung über Bürgergeld finanziert werden. Die Umschulung über Bürgergeld kann ebenfalls mit Zuschüssen erleichtert werden und unterscheidet sich ansonsten nicht von Maßnahmen über die Agentur für Arbeit. Wenn Sie Ihren Antrag beim Jobcenter stellen müssen, dann finden Sie hier wichtige Tipps:

 

Wer ist bei einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen zuständig?

Wer den bisherigen Job wegen einer (Berufs-)krankheit nicht mehr fortführen kann, dem kann eine Umschulung auch über die Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft zustehen. Wenn Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind, sollten Sie sich bei einer Umschulung wegen Krankheit zuerst an diese wenden. Die Rentenversicherung wäre erst in einem zweiten Schritt zuständig und in der Regel nur, wenn Sie mindestens 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Ist dies nicht der Fall, wäre der Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Informationen zur Umschulung über Rentenkasse oder Berufsgenossenschaft bekommen Sie hier:

 

Wie lange dauert eine Umschulung?

Mit Hilfe des Arbeitsamts verhelfen Umschulungen insbesondere Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in kurzer Zeit zu einer neuen Berufsperspektive: Eine Umschulung führt zu einem anerkannten Berufsabschluss und dauert in Vollzeit nur zwei Jahre. Durch die Förderung von Umschulungen in Teilzeit (Dauer meist 24 bis 30 Monate) können auch Mütter/Väter vom Arbeitsamt gefördert werden. Das Angebot einer Teilzeit-Umschulung über die Arbeitsagentur besteht ebenfalls für alle, die Angehörige pflegen. Hier bekommen Sie mehr Informationen:

 

Warum fördert die Arbeitsagentur Umschulungen?

Umschulungsmaßnahmen sind für sich genommen teuer und die Gesamtkosten summieren sich schnell: Als Umschüler bekommen Sie vom Ausbildungsbetrieb oft ein Lehrgehalt bezahlt. Es richtet sich nach dem Lohn für das zweite Lehrjahr. In aller Regel reicht der Betrag nicht zur Deckung des Lebensbedarfs. Vielen Umschülern kommt der Gedanke eines Nebenjobs, wenn das Geld nicht reicht. Doch oft werden hier die Belastungen  durch die verkürzte Ausbildungszeit unterschätzt.

Aus diesem Grund ist es sehr günstig, wenn die Umschulung über die Agentur für Arbeit finanziert werden kann. Das Amt kommt dann neben den Schulungskosten und allgemeinen Lebensunterhalt, auch für die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Sozialversicherung auf.

 

Wann werden die Kosten für die Umschulung vom Arbeitsamt übernommen?

Die Agentur für Arbeit fördert Antragsteller mit einer Umschulung, wenn diese Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel arbeitslos oder arbeitssuchend sind. Aber auch andere Gründe können für eine Weiterbildung oder andere Arbeitsbeschaffungsmassnahme sprechen:  

  • bestehende Arbeitslosigkeit ohne Perspektive
  • drohende Arbeitslosigkeit
  • Gesundheitliche Gründe wie Krankheiten, Behinderung oder auch psychischer Erkrankungen
  • der ursprünglich erlernte Beruf ist veraltet oder das Berufsbild existiert nicht mehr.

 

Gesetzliche Voraussetzungen

Gleich ob Umschulung, Weiterbildung oder Fortbildung: Für die Förderungsmaßnahmen des Arbeitsamts gelten weitgehend die gleichen gesetzlichen Regelungen: §§ 81, 82 ff SGB III. Entscheidet sich die Agentur für Arbeit zur Übernahme der Kosten, dann bewilligt sie die Umschulung mittels eines Bildungsgutscheins. Leider besteht jedoch kein Anspruch auf eine Umschulung:

Bei den Regelungen zur Förderung der Umschulung handelt es sich um eine sogenannte "Kann-Bestimmung". Dies bedeutet, dass das Arbeitsamt die Maßnahmen fördern kann, nach der Gesetzeslage allerdings nicht dazu verpflichtet ist. Da somit kein allgemeiner Anspruch auf eine Förderung besteht, wird eine Entscheidung in Ihrem konkreten Einzelfall getroffen. Es ist damit relevant, welche Gründe von Ihnen  für eine Umschulung vorgetragenen werden.

 

Wieviel Einfluss haben Kundenbetreuer der Arbeitsamts?

Viele haben Sorge, dass Mitarbeiter der Arbeitsagentur eine Umschulung willkürlich ablehnen könnten. Der Sacharbeiter ist in seiner Entscheidung, die Umschulung zu bewilligen oder den Umschulungsantrag abzulehnen, jedoch nicht frei. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte aller Bundesländer hat in den vergangenen Jahren Kriterien festgelegt, an denen sich die Sachbearbeiter bei der Ermessensentscheidung ("kann") orientieren müssen. Dazu zählen die aktuelle und zukünftige Nachfrage auf dem Stellenmarkt, Erhöhung der Chancen der Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt und Eignung des Antragsteller für die konkrete Umschulung.

 

Wer wird gefördert?

Im Grundsatz kann jede eine Umschulung beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Nationalität ist nicht relevant. Leistungen setzen aber einen Anspruch auf ALG1 oder Bürgergeld voraus. Finanziell unterstützt wird der Berufswechsel jedoch nur bei objektiven Gründen. Auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation kann eine Begründung für eine Umschulung sein. Wenn die Zukunftsaussichten im betreffenden Berufsfeld sehr schlecht sind, kann dies ebenfalls zur Bewilligung der Förderung des Berufswechsels führen. Entscheidend ist dabei immer, dass bereits die Situation der Arbeitslosigkeit besteht oder dass diese in absehbarer Zeit droht.

Eine weitere Bedingung besteht darin, dass in dem Beruf, der durch die Umschulungsmaßnahme erlernt werden soll, die Berufsaussichten gut sind, um so die drohende Arbeitslosigkeit tatsächlich abzuwenden. Wenn Sie einen neuen Beruf erlernen wollen, sollten Sie daher stets einen Beruf auswählen, in dem eine hohe Nachfrage herrscht. Ansonsten gilt:

  • In der Regel müssen Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Meist wird eine erste Berufsausbildung vorausgesetzt. 
  • Die Förderung ist erforderlich, da eine Arbeitslosigkeit besteht oder bald eintritt.
  • Der Antragsteller ist nicht ausreichend qualifiziert um eine neue Anstellung finden zu können.
  • Gesundheitliche Gründe machen den Berufswechsel erforderlich.
  • Wer noch keine Berufsausbildung hat, aber ungelernt Berufserfahrung gesammelt hat, kann eine Umschulung bewilligt bekommen.

 

Finanziert die Arbeitsagentur auch Ausbildungen?

Nein, denn für Ausbildungsförderung ist das Arbeitsamt nicht zuständig. Ausbildungen als erster Berufsabschluss werden staatlich mit Bafög gefördert. Umschulungen bauen auf eine Berufsausbildung oder Arbeitserfahrung auf und sind somit meist keine Erstausbildung. Wenn keine verkürzte Umschulung in Betracht kommt (zum Beispiel weil Vorkenntnisse fehlen), kann der Berufswechsel durch eine zweite Ausbildung erreicht werden. In aller Regel wird diese Ausbildung aber nicht vom Arbeitsamt gefördert, da andere Stellen zuständig sind.

Allerdings ist es nicht notwendig, dass die erste Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Auch wenn der Antragsteller diese abgebrochen hat oder nicht erfolgreich abschließen konnte, ist eine Förderung mit ALG1 oder Bürgergeld möglich. Die gute Nachricht: Fast alle Ausbildungsberufe können auch über eine Umschulung erlernt werden. Hier finden Sie eine Übersicht aller Umschulungsberufe:

 

Welche Leistungen gibt es vom Arbeitsamt während der Maßnahme?

Die Förderungsmöglichkeiten für die Umschulung, die vom Arbeitsamt vergeben werden, sind recht umfangreich. Auf diese Weise können die Personen, die eine Umschulung durchführen, während der Ausbildungszeit alle anfallenden Kosten bestreiten. Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Leistungen vorgestellt.

 

Lehrgangskosten

Für die Umschulung gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen gibt es die betriebliche Umschulung, die sehr ähnlich abläuft wie eine gewöhnliche Berufsausbildung. Dabei fallen keine Lehrgangsgebühren an und außerdem erhält der Umschüler auch eine Ausbildungsvergütung. Bei einer reinen schulischen Umschulung hingegen fallen fast immer Lehrgangskosten an. Es wird auch keine Vergütung gezahlt. Wenn die Teilnahme an der Umschulungsmaßnahme genehmigt wird, übernimmt das Arbeitsamt die gesamten Kosten für die Umschulung (Bildungsgutschein).

 

Gibt es einen Zuschuss zu den Fahrtkosten?

Die Teilnehmer haben Anrecht auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Sollte es möglich sein, die Umschulung in der Nähe des bisherigen Wohnorts durchzuführen, erhält der Teilnehmer die Kosten für die tägliche Anfahrt zur Bildungseinrichtung erstattet. Sollte es notwendig sein, den Wohnort zu wechseln, übernimmt das Arbeitsamt einmalig die Kosten für die Anfahrt zur Bildungsstätte und bei der Beendigung die Kosten für die Heimfahrt. Darüber hinaus finanziert es einmal pro Monat die Fahrt zum bisherigen Wohnort.

 

Kosten für eine auswärtige Unterkunft

Sollte die verkürzte Ausbildung in einer so großen Entfernung vom Wohnort stattfinden, dass es nicht zumutbar ist, zu pendeln, kann auch eine auswärtige Unterbringung finanziert werden. Der Teilnehmer kann maximal 340 Euro pro Monat für die Mietkosten erhalten. Auch die Verpflegung wird bei einer auswärtigen Unterbringung gefördert. Die Teilnehmer erhalten in diesem Fall monatlich bis zu 136 Euro.

 

Umschulung mit Kindern: Betreuungskosten

Wenn sich Teilnehmer während der Umschulungsmaßnahme um Kinder kümmern müssen, bleibt wenig Zeit für den Lehrgang. Aus diesem Grund bietet das Arbeitsamt auch einen Zuschuss für die Kinderbetreuung an, um Betreuungsmaßnahmen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll eine regelmäßige Teilnahme am Lehrgang sichergestellt werden. Das Arbeitsamt bezahlt aus diesem Zweck pauschal pro Kind 130 Euro monatlich (Stand 2022) - unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten. Weitere Infos zu beruflicher Weiterbildung und Schwangerschaft, Kindern und Rückkehr aus der Elternzeit gibt es hier:

 

Lebensunterhalt während der Umschulung

Eines der größten Probleme bei einer Weiterbildungsmaßnahme besteht in den Kosten für den Lebensunterhalt. Zwar gibt es auch Umschulungslehrgänge, die in berufsbegleitenden Abendkursen stattfinden und die somit eine weitere Erwerbstätigkeit ermöglichen, in vielen Fällen müssen die Teilnehmer jedoch ganztägig an der Ausbildung teilnehmen. Es kommt hinzu, dass viele von ihnen bereits arbeitslos sind, sodass kein regelmäßiges Einkommen anfällt. Das Arbeitsamt kommt daher auch für den normalen Lebensunterhalt in Form des Übergangsgeldes auf.

 

Bekommt man während der Umschulung Arbeitslosengeld?

Ja, während der Umschulungsmaßnahme können die Teilnehmer weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt bekommen, um die Lebenshaltungskosten decken zu können. Es wird im Kontext von beruflicher Wiedereingliederung auch vom sogenannten Übergangsgeld gesprochen.  Da das Übergangsgeld in Form des Arbeitslosengeldes nur zeitlich befristet ausbezahlt wird, wurden jedoch einige Sonderregelungen für den Fall der Umschulung eingeführt:

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld während der Umschulung?
Wenn Sie den Anspruch auf ALG1 für einen Umschulung nutzen, dann wird der reguläre Bezugszeitraum  verdoppelt. So können Sie die gesamten 2 Jahre der beruflichen Neuorientierung über Arbeitslosengeld 1 finanzieren. Die Höhe des Übergangsgeldes berechnet sich nach Ihrem früheren Einkommen.

Während der Umschulung wird  also nur die Hälfte der tatsächlichen Zeit vom Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn sich dieser bereits seinem Ende zuneigen sollte, bleibt außerdem immer ein Restanspruch von 30 Tagen bestehen. So haben die Teilnehmer nach der Beendigung der Maßnahme immer noch einen Monat zur Verfügung, um eine Arbeit im neuen Beruf zu suchen. Sollte zu Beginn der Weiterbildung jedoch der Anspruch bereits unter 30 Tagen liegen, bleibt nur noch der am Anfang der Umschulung bestehende Restanspruch, der jedoch während dieser Zeit nicht weiter vermindert wird.

 

Was tun, wenn das Geld nicht reicht?

Wenn die Umschulung vom Arbeitsamt, Jobcenter oder der Rentenversicherung finanziert wird, dann bekommen Sie das Übergangsgeld anstelle eines Gehalts. Der Umschulungsbetrieb kann als Bonus ein zusätzliches Gehalt zahlen. Die rechnungsfreie Grenze liegt bei Bürgergeld bei 400 Euro, der übersteigende Betrag wird vom Übergangsgeld abgezogen. Wer die Umschulung selbst bezahlt, dem steht meistens nur ein reguläres Ausbildungsgehalt zur Verfügung. Vielleicht kann mit dem Ausbildungsbetrieb mehr Verdienst ausgehandelt werden.

Zusätzlich können staatliche Unterstützungen während der Dauer der Umschulung beantragt werden:

  • Wohngeld (Antrag ist im Sozialamt bei der Stadt, Gemeine, Bezirksamt oder Landratsamt zu stellen.)
  • Aufstocken mit Bürgergeld (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden beim Jobcenter beantragt.)

 

Wie beantragt man einen Bildungsgutschein?

Der erste Schritt für die Beantragung der Umschulungsförderung ist immer der Gang zu einem Sachbearbeiter am örtlichen Arbeitsamt. Eine persönliche Beratung ist nicht nur sinnvoll, um alle Möglichkeiten abzuwägen, sie ist auch vorgeschrieben. Wenn Sie eine Förderung durch die Arbeitsagentur beantragen wollen, müssen Sie sich zuvor beraten lassen. Eine gründliche Vorbereitung vor dem Gespräch ist dabei sehr wichtig: Leider ist das "Beratungsgespräch" weniger eine ergebnisoffene Beratung, sondern eher ein überzeugendes Gespräch, dass Sie als Antragsteller führen müssen. Letztlich müssen Sie erklären, welche Gründe Sie für die Umschulung sprechen. Hierfür gibt es zwar Regelungen, aber der Sachbearbeiter hat immer einen gewissen Entscheidungsspielraum.

Wenn Sie bereits von Anfang an die Notwendigkeit der Umschulung deutlich machen können, kann dies in vielen Fällen hilfreich sein, um den Betreuer zur Bewilligung der Förderung zu bewegen. Nach diesem Gespräch ist es notwendig, einen formellen Antrag für die Förderung der Umschulung zu stellen. Bei dieser Aufgabe ist Ihnen der Betreuer der Arbeitsagentur gerne behilflich und dieser informiert Sie auch über alle Anforderungen, die Sie dabei berücksichtigen müssen.

 

Erforderliche Dokumente für den Bildungsgutschein

Bereiten Sie alles an Dokumenten vor, die belegen, dass Sie die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§81, 82 SGB III erfüllen. Gemeint sind damit die unter diesem Abschnitt genannten Voraussetzungen und damit letztlich Dokumente, die Sie wohl von sich aus zum Beratungsgespräch mitgenommen hätten, z. B.:

  • Ihren Arbeitsvertrag,
  • eine Aufgabenbeschreibung Ihrer jetzigen oder früheren Arbeitsstelle,
  • Schriftverkehr, aus dem hervorgeht, dass Ihr Arbeitsplatz bedroht ist,
  • bei Arbeitslosigkeit: Nachweise über Ihre Eigenbemühungen einen Arbeitsplatz zu finden
  • Informationen zu der gewünschten Umschulung: Inhalt der Weiterbildung, Beschreibung der anschließenden  beruflichen Tätigkeit, mögliche Umschulungsträger (am Besten mehr als einen Anbieter)

 

Welche Argumente zählen bei der Arbeitsagentur für einen Bildungsgutschein?

Stellen Sie vor dem Beratungsgespräch, der Antragstellung oder spätestens einem Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags Argumente für Ihre Weiterbildung zusammen. Diese werden für die Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters maßgeblich sein, denn wie Sie ja nun spätestens jetzt wissen, handelt es sich bei den §§ 81, 82 SGB III nur um einen Kann-Vorschrift. Wichtig sind individuelle Argumente, die genau auf Ihren Fall zutreffen.

Die folgende Liste hat nicht den Zweck, dass sie ausgedruckt dem Sachbearbeiter vorgelegt wird, sondern sie soll Ihnen bei der Vorbereitung auf das Beratungsgespräch eine Unterstützung sein. In Ihrer Argumentation konzentrieren Sie sich bitte ausschließlich darauf, was für den Sacharbeiter in seiner Ermessensentscheidung relevant ist.

Vorsichtshalber diese Klarstellung: Die Beispiele in den Argumenten sind nicht zwangsläufig verallgemeinerungsfähig, sondern sollen Ihnen verdeutlichen, was aus der Perspektive Ihres Sachbearbeiters relevant ist, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie Sie argumentieren müssen.

 

Was sagen die Arbeitsmarktzahlen?

Recherchieren Sie die Situation auf dem Arbeitsmarkt für den Umschulungsberuf in Ihrer Region. Wichtig: Region ist hierbei der räumliche Bereich, zu dem Sie bereit wären, zukünftig zur Arbeitsstelle zu pendeln. Der Sachbearbeiter muss eine Prognose für Ihre Einstellungschancen nach der Umschulung machen. Arbeiten Sie deswegen vor, in welchen Regionen es schon jetzt oder auch erst in der Zukunft einen ausreichenden Bedarf an Ihrem Umschulungsberuf geben wird. Widersprechen Sie insbesondere, wenn der Sachbearbeiter von einer kleineren Region ausgeht. Wie weit Sie pendeln, entscheiden Sie selbst. So ist auch die Meinung des Landessozialgerichts NRW (LSG NRW - L 19 AS 1401/13 B).

Kommen Sie bei Ihrer Recherche zum Ergebnis, dass bisher in Ihrer Region kaum oder keine Nachtfrage nach dem zukünftigen Beruf besteht und es keine Tatsachen gibt, die für eine Änderung der Situation auf dem Arbeitsmarkt sprechen, dann sollten Sie aus eigenem Interesse nach eine alternativen Weiterbildung suchen.

 

Passt die Umschulung zu Ihnen?

Eine Umschulung wird von der Agentur für Arbeit nur bewilligt werden,

  • wenn Sie bereits fachliche Kenntnisse mitbringen, auf die die Umschulung aufbauen kann und
  • die Umschulung objektiv erforderlich ist, weil Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und
  • die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme muss Ihre Eingliederungschancen nach Abschluss der Maßnahme erheblich verbessern (Aussicht auf dauerhafte Beschäftigung).

 

Wie bereite ich mich auf das Gespräch bei der Arbeitsagentur vor?

In Ihrer Vorbereitungszeit auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bedeutet dies eine Analyse und späteren Abgleich Ihrer bisherigen Tätigkeiten und den erforderlichen Grundfähigkeiten der Umschulung:

  1. Listen Sie alle Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen Ihrer Berufsjahre auf. Markieren Sie dabei alle Angaben, die Ihnen besonders gelegen haben, Sie von Vorgesetzten in Zeugnissen gelobt wurden oder Sie nach Ihrer eigenen Einschätzung sehr gut waren.
  2. Stellen Sie die Fähigkeiten, die für die gewünschte Umschulung vorausgesetzt werden gegenüber: Gibt es eine ausreichende Überscheidung?
  3. Im Gespräch beim Arbeitsamt argumentieren Sie mit Ihren bisherigen beruflichen Stärken. Erklären Sie dem Sachbearbeiter, wie diese in der Umschulung zur Geltung kommen werden und wie sie ergänzt durch die Umschulung für die Arbeitssuche danach sehr hilfreich sein werden. Sozialgerichte betonen in ihren Gerichtsentscheidungen immer wieder, dass insbesondere die Fähigkeiten aus dem bisherigen Berufsverlauf und den Anforderungen für die gewünschte Weiterbildung beachtet werden müssen.

     

    Welche Umschulungsberufe kommen noch in Betracht?

    Viele Umschulungsanträge bei der Arbeitsagentur scheitern daran, dass der Umschulung-Interessent sich schon anfangs auf eine Umschulung festlegt und sich nur für die eine bestimmte Umschulung interessiert. In der Ermessensentscheidung des Behördenmitarbeiters über die Bewilligung des Bildungsgutscheins wird zwar auch berücksichtigt, dass Sie sich für eine Umschulung besonders interessieren.

    Ihr Interesse an einer bestimmten beruflichen Tätigkeit ist jedoch irrelevant, sobald Faktoren wie Situation auf dem Arbeitsmarkt, Chancen der dauerhaften Eingliederung usw. gegen diese Weiterbildung sprechen. Überlegen Sie deswegen bitte von Anfang an, welche Umschulungen noch in Betracht kommen könnten, damit Sie vorbereitet sind, wenn der Sachbearbeiter des Arbeitsamts diese Ihnen vorschlägt.

     

    Können mir Umschulungsberufe vorschlagen werden, die mich nicht interessieren?

    Ja, es ist denkbar, dass Ihnen vom Arbeitsamt Umschulungen vorgeschlagen werden, die nicht Ihrem Wunsch entsprechen. Häufig handelt es sich um sehr gefragte, eher allgemein ausgerichtete Berufe. Dazu zählen Bürokaufleute, Verwaltungsfachangestellte, Medizinische Fachangestellte usw. Sollten Sie Gründe haben, warum Umschulungen, die auch in Betracht kommen könnten, für Sie nicht passend sind, dann überlegen Sie sich in Ruhe Gegenargumente. Dass Sie Teilaspekte des zukünftigen Berufs nicht interessieren, ist ein schwaches Argument, den jeder Beruf hat weniger interessante Teilbereiche.

    Legitime Gegenargumente wären: Hat der vorgeschlagene Umschulungsberuf teilweise Aufgaben, die bereits bei Ihrem bisherigen Beruf problematisch waren (negative Erfahrung)? Sehen Sie sich einem Teilbereich nicht gewachsen (Überforderung)?

     

    Welche Gründe sprechen für eine Umschulung?

    Für die Wahl der richtigen Gründe kann es hilfreich sein, zu wissen, wann die Agentur für Arbeit mii Sicherheit die Umschulung ablehnen wird. Ein guter Anhaltspunkt hierfür sich gerichtlich bestätigte Ablehnungen. Keine Notwendigkeit eine Umschulung zu fördern besteht nach der Arbeitsagentur und der Rechtsprechung der Sozialgerichte (LSG), wenn

    • in der Zukunft arbeitslos zu werden lediglich eine Befürchtung ist. Maßgeblich ist allein einen objektive Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt. (LSG Baden-Württemberg 2014)
    • eine Umschulung die Eingliederungschancen (positive Beschäftigungsprognose) nicht verbessern kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine ausreichende Qualifizierung bereits vorliegt und lediglich Berufspraxis fehlt. (LSG Bayern 2017)
    • die „selbstbeschaffte“ Umschulung begonnen wurde, vor Beratungsgespräch und Antrag auf Bewilligung eines Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit  Ausnahmen von der Voraussetzung einer vorherigen Beratung sind äußert begrenzt (LSG Bayern 2010)
    • Hier erfahren Sie, wie Sie welche Argumente Sie der gewünschten Umschulung näher bringen: 9 gute Gründe und Argumente für eine Umschulung

     

    Hilfreiche Tipps für die erfolgreiche Beantragung

    Sie haben letztlich keinen Rechtsanspruch auf eine Umschulung vom Arbeitsamt. Teilweise ist die Vergabepraxis zu den Bildungsgutscheinen auch von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich. Doch gibt es einige hilfreiche Tipps, wie Sie einen Berufswechsel gefördert bekommen können:

     

    Welche Umschulungsmaßnahme wird gefördert?

    Die Arbeitsagentur berücksichtigt bei Anträgen insbesondere, ob der Umschulungsberuf auf dem Arbeitsmarkt gesucht wird. Eine Umschulung zur Pflegefachkraft (Krankenschwester / Altenpfleger), Techniker, Elektroniker oder der Berufswechsel ins Handwerk haben sehr gute Chancen. Hier ist die Nachfrage dauerhaft hoch. Je geringer die Nachfrage auf dem Stellenmarkt, desto geringer sind die Wahrscheinlichkeiten einer Förderung. Bei letzterem kann dies bedeuten, dass Sie die Umschulung selbst finanzieren müssten, was machbar ist: Diverse Umschulungsberufe können berufsbegleitend neben der Arbeit erlernt werden.

     

    Umschulung über Arbeitsagentur trotz Job und Arbeitsvertrag möglich?

    Wenn Sie gerade erst eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und festangestellt arbeiten, dann wird die Umschulung in der Regel von der Agentur für Arbeit abgelehnt. Dennoch ist auch für Berufstätige eine Förderung möglich. Arbeitnehmer sollten ausführlich begründen, weshalb eine Förderung durch das Arbeitsamt erforderlich ist. Für eine staatliche Unterstützung kann sprechen, dass Sie zum Beispiel ungelernt arbeiten oder nicht genügend verdienen.

    Auch wenn Sie nach der Ausbildung in einem anderen Beruf gearbeitet haben oder längere Zeit überhaupt nicht berufstätig waren, kann dies für eine Umschulung sprechen.

     

    Vor der Antragsstellung: Ausführliche Recherchen zum neuen Berufsfeld

    Ein Praktikum vor der Umschulung kann hilfreich sein, um einen ersten Einblick zu bekommen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Außerdem können Sie mit den Lehrkräften und den Schülern in einer Umschulungsstätte sprechen. So können Sie nicht nur selbst besser einschätzen, ob Ihnen der neue Beruf liegt. Fast immer erhalten auch die Kundenbetreuer des Arbeitsamts einen besseren Eindruck, wenn sie merken, dass der Antragsteller genau weiß, was auf ihn zukommen wird. Vorsicht: Wenn Sie Bürgergeld-Leistungen beziehen, muss ein Praktikum zuvor abgesprochen werden.

     

    Agentur für Arbeit lehnt Umschulung ab – was tun?

    Sollte die Arbeitsagentur die Umschulung ablehnen, dann verlieren Sie nicht den Mut. Nach einer Ablehnung ist es natürlich möglich, sich nochmals für eine Umschulung über das Arbeitsamt zu bewerben. Überarbeiten Sie Ihre Begründung oder wählen Sie ein anderes Berufsziel. Außerdem gibt es noch andere Stellen, bei denen Sie eine Finanzierung des Berufswechsels beantragen können. Bei gesundheitlichen Gründen oder einem Unfall kann auch die Rentenversicherung, Unfallversicherung  oder Berufsgenossenschaft für die Umschulung zuständig sein.

     

    Umschulungen über Ihre lokale Arbeitsagentur:

     

    Zusammenfassung: Alles was Sie wissen müssen

    • Umschulungen über die Arbeitsagentur sind in Form einer rein schulischen, einer betrieblichen oder einer überbetrieblichen Ausbildung möglich.
    • Die staatliche Finanzierung einer Umschulung erfolgt durch die Bewilligung eines Bildungsgutscheins seitens des Kostenträgers. Als Kostenträger für die Umschulung kommt die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Berufsgenossenschaftoder die Rentenversicherung in Betracht.
    • Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können eine Umschulung über das Arbeitsamt machen. Es wird unterschieden, ob der Antragsteller bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder nicht. Eine Umschulung unmittelbar nach Studium oder Beruf ist meist nur wegen Krankheit möglich. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, gelten Besonderheiten: Wie bekommen Berufstätige eine Umschulung vom Arbeitsamt?
    • Das Arbeitsamt zahlt meist eine Weiterbildung oder Umschulung, wenn die Voraussetzungen der §§81, 82 SGB III vorliegen. Zusätzlich muss die Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein. Es gibt aber keinen Anspruch auf eine Umschulung. Gute Argumente sind immer hilfreich. Letztere wirken sich in der Ermessensentscheidung des Kostenträgers aus: Denn §§ 81, 82 SGB III sind nur eine sogenannte Kann-Vorschrift.
    • Es gibt viele Argumente für eine Umschulung über das Arbeitsamt. Die Gründe müssen jedoch auch auf Ihren Einzelfall zutreffen. 
    • Umschulung abgelehnt-was nun? Sollte der Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt werden, erklären Sie schriftlich, warum die Entscheidung falsch ist (begründeter Widerspruch). Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid ist dann eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

     

    Update 2022: Erholung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Prognosen für den Arbeitsmarkt 2022 sind trotz des aktuellen Tagesgeschehens positiv: Insbesondere in der Pflege, im medizinischen Bereich und in Umschulungsberufen wie Erzieherin, Verwaltungsfachangestellte, Bürokaufleute, sowie im Handwerk wird händeringend nach Umschülern gesucht. Krisensichere und zukunftsorientierte Umschulungen stehen auch seitens der Bewerber 2022 hoch im Kurs. Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie sich nach Möglichkeit für eine betriebliche Umschulungen über die Arbeitsagentur:[/su_list]

    Bei dem derzeitigen Fachkräftemangel  ist die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme nach einer betrieblichen Umschulung hoch: So können Sie sich schon während der Umschulung von einem Betrieb überzeugen, der Ihnen auch nach 2022, 2023 und darüber hinaus eine langfristige Perspektive bietet.

    Christian Krumes
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172 Gedanken zu „Arbeitsamt: So wird Ihre Umschulung gefördert“

  1. Hu Hu,

    Zu dem Thema 150€:
    Ich bin in einem Kurs wo noch niemand diese Prämie erhalten hat, obwohl es ja diesen Monat (Juli) soweit sein sollte. Im Internet finde ich nix zur Verspätung.

    Weiß jemand was zum Stand der Dinge?

  2. Hallo Carina,

    nein, es ist nicht möglich, dass zum Beispiel die Agentur für Arbeit nachträglich die Kosten einer Umschulung übernimmt. Sobald die Umschulung unabhängig vom Arbeitsamt begonnen wurde, können auch die noch anfallenden Kosten nicht übernommen werden. Letztlich muss die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zuerst die Zusage der Förderung gegeben haben und erst dann kann die Bildungsmaßnahme begonnen werden.

    Da die Umschulung weder aus gesundheitlichen Gründen, noch wegen Arbeitslosigkeit begonnen wurde, würde auch kein Förderungsgrund bestehen.

    So wie Sie den Sachverhalt beschreiben, kommt wohl nur Bafög in Betracht. Die große Hürde wird hier jedoch darin liegen, dass es sich um eine zweiten Ausbildung handelt. Vielleicht wäre es sinnvoll direkt bei der Handwerkskammer nachzufragen, ob ein uns unbekanntes Förderprogramm greift.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  3. Sehr geehrtes Ratgeber-Umschulung-Team,

    mein Partner hat im vergangenen Herbst eine zweite Ausbildung im Handwerksbereich begonnen (erste Ausbildung im Industriebereich) und ich hätte zwei Fragen zur finanziellen Förderung der Umschulung.

    1. Kann eine finanzielle Förderung der Umschulung rückwirkend oder für den Rest der bereits begonnen Umschulung beantragt werden?

    2. Die Umschulung erfolgt nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern der Tatsache, dass in der Familie ein solcher Handwerksbetrieb besteht und dieser ggf. durch meinen Partner weitergeführt werden wird. Welche Förderung / Kostenträger kommt demnach in Frage?

    Herzlichen Dank vorab.

  4. Hallo Sissi,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Nein, der Wechsel Ihrer Umschulung von Vollzeit in Teilzeit ist kein Abbruch der Maßnahme. Es besteht in diesem Fall auch kein Rückzahlungsanspruch seitens der Agentur für Arbeit. Sollten Sie einen entsprechenden Bescheid vom Arbeitsamt bekommen, dann ist das ein Fall für einen Anwalt für Sozialrecht.

    Des weiteren sollten Sie sich an das Sozialamt und auch an eine Ehrenamtsbörse wenden, damit Sie Unterstützung im Haushalt bekommen.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  5. Hallo,

    ich mache eine Umschulung in Vollzeit (40std/Woche) zur Kauffrau im Büromanagement. Ich bin alleinerziehend mit fünf Kindern. Meine Kinder sind zwischen 3 und 8 Jahre alt und es gibt niemanden der mich unterstützt. Meine einzige Hilfe im Haushalt ist nun weggefallen und ich versuche seit Wochen erfolglos eine neue Haushaltshilfe zu bekommen.

    Ich mache alles alleine: Arbeiten, mich um die Kinder kümmern, Haushalt schmeißen, lernen soweit möglich. Ich stehe kurz vorm Zusammenbruch. Mein Arbeitgeber hat kein Problem damit, dass ich in Teilzeit wechseln möchte. Allerdings würde ich weniger Lohn bekommen.

    Die Agentur für Arbeit sagt jedoch, sie würde den Wechsel in Teilzeit als Abbruch werten. Ich solle Geld zurückzahlen für die bereits geleisteten Zahlungen. Stimmt das überhaupt, dass ich das zurück zahlen muss? Ich will ja gar nicht abbrechen, sondern nur auf weniger Stunden runter. Wenn ich nicht weniger arbeite, dann sehe ich mich tatsächlich gezwungen die Umschulung abzubrechen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

  6. Hallo Sarah,

    Sie ahnen es, aber Unglücklich sein am Arbeitsplatz ist kein Grund für eine mit Steuergeldern finanzierte Umschulung. In aller Regel setzt ein Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur voraus, dass Sie arbeitslos sind und mit Ihrer Qualifikation keinen neuen Arbeitsplatz finden können.

    Aktuell sind Fahrlehrerinnen sehr gefragt. Viele Fahrschulen übernehmen die Ausbildungskosten. Wenn Sie Fahrlehrerin werden möchten, dann haben Sie aktuell eine sehr gute Position, um finanzielle Bedingungen auszuhandeln, die eine Weiterbildung in Vollzeit auch ohne Arbeitsamt möglich machen sollte.

    Wir wünschen Ihnen dabei alles Gute und viel Erfolg!

  7. Hallo

    Ich habe 2014 die tolle Möglichkeit bekommen vom Arbeitsamt aus eine Ausbildung zur Berufskraftfahrerin zu machen. Mit meiner ersten Arbeitsstelle war ich super glücklich. Leider musste ich dennoch die Stelle wechseln und hatte mit den neuen Arbeitgeber nicht so viel Glück. Es gibt viele Probleme auf der Arbeit, die mich sehr belasten.

    Jetzt wurde mir eine Stelle als Fahrlehrerin angeboten. Würde ich diese Umschulung auch vom Arbeitsamt bezahlt bekommen?

    Liebe Grüße
    Sarah

  8. Hallo Becky,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Wir meinen, dass Sie gute Aussichten auf einen geförderten Berufswechsel haben. Letztlich kommt es darauf an, dass auch die Agentur für Arbeit zudem Ergebnis kommt, dass Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Mutmaßlich haben Sie bereits ärztliche Atteste zu Ihrem Gesundheitszustand. Andernfalls organisieren Sie sich noch die medizinische Dokumentation für den Gesprächstermin bei der Arbeitsagentur. Überlegen Sie sich auch vorab, welcher Beruf zu Ihrer Situation passen könnte.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  9. Hallo,

    leider musste ich 2007 meine Ausbildung wegen Krankheit abbrechen. Seitdem war ich immer Mal wieder in unterschiedlichen Jobs tätig. Jetzt bin ich jedoch seit einem Jahr aufgrund 2 HWS-Versteifungen sowie LWS-Probleme Zuhause. Mir wurden 30 Prozent Behinderungsgrad zuerkannt.

    Ich habe Angst in meine aktuelle Arbeitsstelle zurückzukehren, da die Arbeit mit häufigem Bücken und Strecken verbunden ist. Ich denke, es wird eh zur Kündigung kommen.

    Würde mir eine Umschulung zu stehen?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  10. Hallo Katharina,

    danke für Ihre Nachricht.

    Ihr Arbeitgeber darf Ihnen keine formellen Abmahnungen schicken, wenn Sie mit ärztlichem Attest Zuhause bleiben.

    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung machen möchten, dann müssen Sie eine ärztliche Dokumentation vorbereiten, die Ihnen eine Diagnose und Behandlung wegen Depressionen und/oder Burnout bescheinigt. Wenn Sie die 15 Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung voll haben (müsste der Fall sein), dann wäre für Ihren Antrag nicht das Arbeitsamt, sondern die Rentenversicherung die richtige Stelle.

    Inwiefern die Umschulung zur Hochzeitsplanerin von der Rentenkasse finanziert wird, können wir natürlich keine Prognose treffen. Das ärztliche Attest wird von Ärzten der Rentenversicherung überprüft werden. Das ist eine standardmäßige Prozedur. Maßgeblich für die Bewilligung ist, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihnen bisherigen Beruf aufgeben müssen, wie die Wahrscheinlichkeit einer Genesung ist, ob der Beruf der Hochzeitsplanerin zu Ihrem Krankheitsbild passt usw. Bis zur Bewilligung einer Umschulung vergeht doch meist einiges an Zeit und deswegen empfehlen wir Ihnen ein zügiges Vorgehen.

    Ein Hinweis: Die Umschulung zur Hochzeitsplanerin ist kein anerkannter Ausbildungsberuf, sondern wird meist als Weiterbildung angeboten. Es gibt die Möglichkeit, die Fortbildung zur Hochzeitsplanerin auch neben dem Beruf oder auch im Zeitraum einer Krankschreiben zu absolvieren. Im letzteren Fall gilt dies jedoch nur, wenn die Weiterbildung nicht dem Arbeitgeber meldepflichtig ist. Sie dürfen also keine formalen Ausbildungs-/ Weiterbildungsvertrag unterschreiben, der Sie zur Leistungen während der Arbeitszeit als Erzieherin verpflichtet.

    Es gibt eine Weiterbildung zur Hochzeitsplanerin als Fernkurs. Die Teilnahme muss Ihres Vorgesetzten nicht gemeldeten werden und die Kosten halten sich im Rahmen. Die Ausbildungskosten können später auch in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

    Mehr informationen bekommen Sie kostenlos hier:

    Hochzeitsplanerin werden per Fernkurs: Weiterbildung Hochzeitsmanagement

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  11. Hallo,
    ich arbeite seit 2008 als Erzieherin im Kindergarten, leider bin ich nun seit November letzten Jahres mit Depressionen und Jobburnout Zuhause. Mein Arbeitgeber hat mir mittlerweile zwei Abmahnungen geschickt. Ich möchte gerne eine Umschulung in den Hochzeitsplaner Bereich machen. Habe ich die Möglichkeit mir diese Umschulung mit finanzieren zu lassen?? Was müsste ich dafür in die Wege leiten?

  12. Hallo Eva,

    danke für Ihre Frage.

    Es geht hier nicht um die Frage Deutsch / Eu-Ausländer / Nicht-Eu-Ausänder, es gelten in diesem Fall für alle die selben Regelungen: Wenn Ihre Freundin Studentin ist, dann können keine staatlichen Hilfen für eine Ausbildung über die Agentur für Arbeit / Jobcenter beantragt werden. Leistungen über das Arbeitsamt setzen voraus, dass sie „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht“. Sie muss also arbeitslos oder arbeitssuchend sein oder zumindest sehr bald ihre Anstellung verlieren, um eine finanzielle Förderung bekommen zu können.

    Studenten können über das Bafög finanziell unterstützt werden. Hierbei handelt es sich aber um Beihilfen für das Studium, nicht für eine zusätzliche Ausbildung.

    Sie sehen, Berufsausbildungen, die erst absolviert werden müssen, um später das bereits begonnene Studium besser finanzieren zu können, werden nicht gefördert. Vielleicht wäre der Weg über einen Bildungskredit eine Option.

    Wir wünschen Ihnen beide alles Gute!

  13. Guten Tag,

    eine Freundin von mir, die studiert, würde gern eine Ausbildung zur Fußpflegerin machen, um anschließend ihr Studium besser finanzieren zu können und später die Fußpflege als Zweitberuf auszuüben.
    Frage: stehen Ausbildungshilfen auch nicht-europäischen Ausländern zu?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Eva

  14. Hallo Ursus,

    danke für Ihre Nachricht.

    Wir können Ihnen keine verbindlichen Auskünfte geben, unter welchen Bedingungen Ihnen der Quereinsteiger als Fachlehrer offen steht. Wenden Sie sich bitte direkt an die Institutionen, bei denen Sie arbeiten wollen würden, um die Voraussetzungen zu erfragen.

    Wir wünschen Ihnen hierbei und für den weiteren Berufsweg viel Erfolg und alles Gute!

  15. Guten Tag,
    ich wurde nach 28 Jahren betriebszugehörigkeit ( öffentlicher Dienst) als Kindergartenleitung entlassen. Seit 01. April bin ich nun arbeitslos und vor einigen Tagen kam der erste Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit. Ich soll mich als Erzieherin im Gruppendienst für 8 EG weniger bewerben. Mein Mann bezieht kein Einkommen und meine KInder sind noch in der Ausbildung/Studium. Die angebotene Stelle ist 70 km einfach entfernt. Ich kann nicht mehr im Gruppendienst arbeiten, nachdem ich 28 Jahre in der Führungsposition war.
    Meine Nachfrage nach einer Umschulung zum Werklehrer im sozialen Dienst ( BAyern ) wurde abgelehnt, da genügend pädagogische Kräfte gesucht werden. Ja stimmt – jedoch nicht als Leitung und nicht unbedingt für mein Alter ( 53 ) . Mein Anliegen wäre in die Ausbildung der Erzieher / Kinderpfleger zu gehen. DA ich jedoch kein Hochschulstudium habe, ist dies nicht möglich. Ich dachte jetzt über den Quereinstieg des Fachlehrers komme ich dem näher.
    Wie kann ich weiter vorgehen? Auch Fachlehrer werden gesucht – ebenso werden auch an REgelschulen inzwischen Quereinsteiger eingestellt – somit besteht auch dort die MÖglichkeit als WErklehrer einzusteigen.

  16. Hallo Jan,

    eine Förderung über WeGebAu ist auch für gering qualifizierte, neue Beschäftige denkbar. Entsprechende Anträge stellt ggf. der Arbeitgeber. Dabei gilt jedoch, dass es zu keiner Doppelförderung kommen darf. Der Bildungsgutschein mit seinen Leistungen wird nur einmal gewährt, gleich ob mehrer Förderungsgrundlagen heranzogen werden könnten. Welcher Weg der für Sie bessere wäre, klären Sie bitte unmittelbar mit der Agentur für Arbeit ab.

  17. Betrifft: Qualifizierungschancengesetz

    Sehr geehrtes RATGEBER UMSCHULUNG-Team,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Bei mir handelt es sich zwar nicht um niedrigen Qualifikationsstand, aber die Umschulung wäre dennoch nötig.
    Das Arbeitsamt/ -Agentur vor Ort antwortet mir erfahrungsgemäß nicht, weil ich als angbl. arbeitsunfähig eingestuft wurde (dies allerdings ohne Gutachten oder medizinische Unterlagen; eine bayerische Besonderheit ;-)).

    Sollte ich eine Anstellung bzw. Ausbildung bekommen, würde man dann feststellen, dass ich nicht arbeitsunfähig wäre. Ich versuche, die Zentrale der BA in Nürnberg zu fragen, dort hat man diese Vorbehalte gegenüber meiner Wenigkeit evtl. nicht (die man bei der örtlichen Arbeitsagenturstelle hätte).

    Dort könnte es eine Auskunft geben.

    Bei WEGEBAU gab es auch noch Zuschüsse an den auszubildenden zur Wahrung des Lebensstandards. Dann wären diese Zuschüsse jetzt weggefallen, nehme ich an?
    Haben Sie Dank bereits im Voraus für ein Auskunft bzw. Bestätigung dieses Punktes.
    Mit freundlichem Gruß
    Alex

  18. Hallo Sascha,

    danke für Ihre Anfrage.

    Wenn dies Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein ablehnt, wäre der Widerspruch gegen die Entscheidung tatsächlich das richtige Mittel. Wir teilen allerdings die rechtliche Einschätzung der Arbeitsagentur, dass Sie eigentlich kein Kandidat für eine geförderte Umschulung sind, da Sie jung und ohne Erstausbildung sind.

    Wenn die DBA tatsächlich gesagt hat, dass sie Interessenten „auch mit asthma nehmen da man Leute wie mich nicht aussortieren solle“, Ihnen aber eine kurze Qualifizierung im Niedriglohnsektor statt anerkannte 2-3jährige Berufsausbildung empfehlen, dann sollten Sie diese Aussage mit Vorsicht geniessen. Auch wenn wir bisher nicht von schlechten Erfahrungen mit der Deutschen Bildungsakademie gehört haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei einem Bildungsträger nicht um eine unabhängig Beratungsstelle handelt. Mit der kurzen Schulung zum Sicherheitskraft verdient die DBA gutes Geld und ob die Maßnahme auch für Sie richtig ist, muss nicht die erste Priorität sein.

    Unter Berücksichtigung WIE Sie uns schreiben (Sprachlicher Ausdruck etc.), haben wir Zweifel, dass die Schulung zur Sicherheitskraft Ihnen langfristig eine Ihren Fähigkeiten angemessene, berufliche Perspektive geben kann. Es handelt sich dabei auch um eine einfache Qualifizierung, die in einen meist nur gering bezahlten Job führt. Wenn man zusätzlich bedenkt, dass Sie unter Asthma leiden, halten wir eine körperlich anstrengende Tätigkeit als Sicherheitskraft für nicht sinnvoll.

    Entschuldigen Sie uns bitte, wenn wir folgende Gedanken äußern, ohne Sie tatsächlich zu kennen: Die Erfahrungen in den letzten Monaten nach und vielleicht auch schon vor dem Schulabschluss, haben Sie verunsichert und führen dazu, dass Sie sich tendenziell weniger zutrauen. Allein von Ihren sprachlichen Fähigkeiten ausgehend, meinen wir, dass Sie unproblematisch die intellektuellen Voraussetzungen für eine 3-Jährige Berufsausbildung besitzen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Machen Sie keine Rückschlüsse von der Situation Ihrer Familie auf sich. Sie sind ein talentierter junger Mann, der seinen eigenen Weg finden muss und wird. Sie haben ein Leben und der Berufsalltag nimmt große Teile davon ein. Vertrauen Sie in Ihre innrer Kraft.

    Wir möchten Ihnen folgende Tipps geben:
    1. Ihre Gesundheit ist das Wichtigste. Gehen Sie zu einem anderen Lungenarzt für eine zweite Meinung zu Ihrem aktuellen Behandlungsplan. Asthma kann die Lebenseinführung einschränken, bei einem medikamentös gut eingestellten Patienten können die Einschränkungen jedoch stark reduziert werden. Wenn Sie unter nicht einstellarem Asthma leiden, dann sprechen Sie eine Antikörper-Therapie an – eine eher neuere Behandlungsmethode, die aber gute Erfolge zu zeigen scheint.

    2. Machen Sie einen Berufswahltest bei der Arbeitsagentur. Schreiben Sie uns nochmal mit den Ergebnissen, wenn Sie bereits einen gemacht haben. Sie müssen unbedingt wissen, was objektiv Ihre Stärken und Schwächen sind. Wir haben das Gefühl, dass Sie sich massiv unterschätzen.

    3. Warum überlegen Sie nicht über eine grundständige Berufsausbildung (3 Jahre bis zu einen anerkannten Berufsabschluss) nach, der körperlich nicht anstrengend ist, Sie jedoch mit Ihrem Kopf arbeiten? Bürokaufmann für eine Versicherung? Ausbildung bei einer (öffentlichen) Verwaltung? Ein sozialer Beruf? Laden Sie sich die Liste aller anerkannten Berufsausbildungen auf der Seite des Bundesinstituts für Bildung runter: hier. Unter den 325 Berufen werden Sie sicher etwas passendes für Sie finden, insbesondere nachdem Sie eine Berufswahltest gemacht haben.

    4. Recherchieren Sie, ob es in Ihrer Region/ Ihrem Bundesland einen Verein gibt, der junge Menschen bei den ersten Schritten ins Berufsleben unterstützt. Wenn Sie familiär nicht den Rückhalt haben, können Sie sich so über einen Mentor wichtige Tipps geben lassen. Es gibt viele Vereine, die gerade Jugendliche mit ungünstigen sozioökonomischen-ökonomischen Hintergrund im Fokus haben und von weiteren Möglichkeiten wissen. Werden Sie kreativ, schreiben Sie an einen Rotary/Lionsclub Verein, dort sind meist sozialeingestellte Arbeitgeber vertreten und erkundigen Sie sich nach Betrieben, die zu Ihrem Berufswahltest passen.

    Wir glauben an Sie und sind der festen Überzeugung, dass Sie sich in den nächsten 4-5 Jahren stabile finanzielle Verhältnisse erarbeiten können, wenn Sie eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sie sind nicht Ihre Familie. Schulische Beurteilungen sagen nicht viel über Ihre Fähigkeiten aus. Wechseln Sie die Ärzte durch. Glauben Sie an sich.

    Alles Gute – Sie schaffen es!

  19. Guten Tag,

    mein Name ist Sascha und ich bin 18 Jahre alt. Ich bin 2019 aus der Schule gegangen (Realschulabschluss), habe ein halbes Jahr ein FSJ gemacht und vorzeitig beendet wegen privaten Gründen.

    Seit ich denken kann, lebe ich von Hartz4. Nach dem FSJ habe ich meine allgemeine Schulpflicht beendet, da ich noch keine 18 Jahr alt war. Dann kam ich in eine Maßnahme vom Amt um die „Ausbildungsreife“ zu erlangen. Wegen meinem Asthma fällt es mir schwer, eine Ausbildung zu finden und bin noch heute ohne einen Ausbildungsplatz. eine ungelernte Arbeit zu finden fällt mir auch nicht leicht, da ich ständig als Asthmatiker ausgemustert werde. Deshalb habe ich einen Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt, der gerade mir auch genehmigt wurde.

    Nach mehreren Monaten bei der ARGE_Maßnahme, habe ich für 4 Monate im Einzelhandel gearbeitet und bekam positives Feedback. Am letzten Tag der Arbeit hieß es dann leider doch, wir können Sie nicht übernehmen. Sie meinten, ich sei an harten Tagen doch nicht körperlich belastbar. Davor hieß es immer, ich hätte besser gearbeitet als die meisten Anfänger und Azubis.

    Jetzt habe ich ein Angebot von der Deutschen Bildungsakademie bekommen, im Bereich Sicherheit. Sie meinten, sie würden mich auch mit Asthma nehmen, da man Leute wie mich nicht aussortieren solle. Die einzige Voraussetzungen, dich ich erfüllen muss ist eine Weiterbildung und eine Sachkundeprüfung für Waffen. Danach hätte ich eine 100%ige Garantie auf einen Job, auch mit Asthma!

    Die Umschulung zur Fachkraft für Sicherheit wird über einen Bildungsgutschein des Arbeitsamts finanziert. Ich habe beim Jobcenter bei meiner zuständigen Beraterin angerufen und ihr die Situation gründlich erklärt. Sie meinte, daß mit keine Umschulung genehmigt wird, da ich weder eine Ausbildung begonnen habe, noch arbeiten war.

    Das war ein Schlag ins Gesicht. Also rief ich bei dem Umschulungsanbieter DBA an. Sie meinten, ich soll einen schriftlichen Antrag stellen und bei Ablehnung widersprechen. Die DBA sagte, dass vielen in meiner Situation der Bildungsgutschein bewilligt wird.

    Jetzt weiß ich nicht mehr weiter und bräuchte Hilfe! Ich möchte unbedingt diesen Job, da dieser Bereich immer mein Traumberuf war und ich endlich eine Chancen habe, von Amt los zu kommen und arbeiten zu können.

    Danke

  20. Hallo Jan,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Ob Sie für umschulungsbegleitende Hilfen anspruchsberechtigt sind, können Sie verbindlich nur bei der Arbeitsagentur abklären lassen. Die Frage, ob Sie eine Ausbildung oder eine Umschulung machen, ist hierbei sehr relevant, da in der Regel nur letztere vom Arbeitsamt gefördert werden.

    Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Kosten des Arbeitgebers / Betriebs für Weiterbildungen / Umschulungen für Beschäftigte mit niederigem Qualifikationsstand, nicht jedoch reguläre Auszubildende.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  21. Betrifft: Qualifizierungschancengesetz

    Sehr geehrtes RATGEBER UMSCHULUNG-Team,

    darf ich anfragen, ob ich nach dem Qualifizierungschancengesetz Zuschüsse zu einer Ausbildung nach dem dualen System bekommen könnte.
    Vielleicht könnte ich so meine Chancen erhöhen, das ich eine Ausbildungsstelle bekomme, bzw. dass ich die annehmen kann.
    Es geht einen handwerklich-technischen Beruf, den ich dann als AZUBI qua Umschulung antreten würde.

    Haben Sie Dank bereits im Voraus für eine Antwort.
    Mit freundlichem Gruß
    Alex

  22. Hallo,

    danke für Ihre interessante Frage, die wir leider nur unter Vorbehalt beantworten können. Umschüler sind nicht den Arbeitnehmern, sondern Auszubildenden ähnlich. aus dem Grund haben Sie zum Beispiel keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Nur für Arbeitnehmer kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Bei einer Umschulung steht nicht das Leisten von Arbeit, sondern die Ausbildung im Vordergrund. Als Quelle verlassen wir uns auf die Einschätzung der Gewerkschaften.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  23. Hallo Agnes,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Die Situation ist schwierig. Wenn die Psychologin sagt, dass Sie (egal aus welchem zulässigen Grund) für die Umschulung zur MFA nicht geeignet sind, dann wir das Arbeitsamt höchstwahrscheinlich der Empfehlung der Psychologin folgen und Ihnen leider diese Umschulung nicht bewilligen.

    Gegen die Ablehnung Ihres Antrags können Sie natürlich einen Widerspruch einlegen. Das Problem ist jedoch, dass bei der Entscheidung über Ihren Widerspruch wieder das Gutachten der Psychologin berücksichtigt werden wird. Sie müssen also im Widerspruch ausdrücklich sagen, dass das Gutachten nicht stimmt, weil…. So, Sie brauchen Argumente, die gegen das Ergebnis der Gutachtens oder gegen die Art, wie das Gutachten zustande gekommen ist, sprechen. Sie merken, das wird schwierig. Leider kommen wir zu der Einschätzung, dass es fast unmöglich ist, gegen das Gutachten vorzugehen, wenn die Psychologin nicht gravierende Fehler gemacht hat. Das können nur Sie beurteilen.

    Ein anderer Weg könnte sein, dass Sie versuchen zu erreichen, dass Sie den psychologischen Test nochmal machen dürfen. Hierfür müssen Sie natürlich auch Argumente haben und wir wissen nicht, ob es reicht, dass Sie sagen, Sie hätten an dem Tag Migräne gehabt, etc. Versuchen können Sie es in jedem Fall.
    Wichtig: Der Test „Logisches Denken“ hat weniger mit Intelligenz zu tun, sondern kann definitiv trainiert werden. Gehen Sie auf keinen Fall in die Prüfung ohne mehrere Probe-Tests zuvor schon selbst gelöst zu haben. Sie werden sehen, dass es immer wieder eine Ähnlichkeit gibt und Sie unbedingt mit der Art und Weise, wie diese Tests funktionieren, vertraut sein müssen.

    Die dritte Möglichkeit ist eine, die Sie wohl noch nicht akzeptieren möchten, aber wir Ihnen dennoch nahelegen: Fragen Sie beim Arbeitsamt nach, welche alternativen Umschulungen es für Sie zum Beispiel im medizinischen Bereich geben könnte. Auch ein Berufswahltest beim Arbeitsamt könnte nochmal eine Option sein. So finden sich vielleicht interessante Alternativen, die Sie ebenfalls beruflich erfüllen können.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei dem weiteren Vorgehen und alles Gute!

  24. Guten Tag,
    ich habe im September meine Umschulung zur Vernastaltungskauffrau (trotz Corona wurde mir eine „Lehrstelle in einem Betrieb angeboten) begonnen. Da bei uns keiner damit gerechnet hat, dass auch dieses Jahr keine Veranstaltungen stattfinden werden (wir sind ein Saisonbetrieb) sind alle in Kurzarbeit. Ich als Umschülerin nicht.

    Wäre Kurzarbeit für Umschüler möglich? Fällt dann für meinen Betrieb die Förderung zu meinem Arbeitnehmerentgeld weg bzw. wie würde sich mein KUG zusammensetzen.

    Herzlichen Dank

  25. Guten Morgen ,
    ich bin 43 Jahre alt und möchte gerne eine Umschulung als Medizinische Fachangrstellte machen. Ich habe einen Einstufungstest bei Arbeitsamt gemacht und bin ich durch Logisches Denken durchgefallen. Die Psychologin hat mir mitgeteilt das ich dieses Umschulung nicht bekomme da ich nicht fähig bin und das ich nicht schaffen werde.
    Ich will das aber unbedingt machen .
    Was kann ich gegen die Absage tun?

    Ich würde mich über Ihre Antwort freuen

    Viele Grüße

  26. Hallo Patricia,

    danke für Ihre Nachricht.

    Leider besteht die Regel, dass eine Umschulungsmaßnahme nur finanziert wird, wenn Sie sich vor dem Beginn der Umschulung von der Rentenversicherung oder Arbeitsagentur haben „beraten“ lassen. Das ist irrsinnig, da de Kosten einer bereits begonnenen Maßnahme ja für den Kostenträger niedrig wären, aber so ist der Grundsatz und wir wissen leider von keinen Ausnahmen oder Fällen, in denen anders entschieden wurde.

    Sie könnten überlegen, ob es eine Umschulung gibt, die Ihr Fernstudium und bisherige Berufserfahrung komplementieren würde und könnten dann für diese Leistungen beantragen…
    Umschulungen: Übersicht der häufigsten Umschulungsberufe
    AA: Finanzierung über Arbeitsagentur
    DRV: Finanzierung über Rentenversicherung

    Wir hoffen, die weiteren Informationen helfen Ihnen weiter und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  27. Guten Morgen,

    Ich bin 35 Jahre und arbeite derzeit Vollzeit. Da ich eine chronische Erkrankung habe( GDB 40), die mir meine Arbeit immer weiter erschwert und bei der die Gefahr besteht bei jedem Schub anschließend nicht mehr in meinem Beruf tätig zu sein, habe ich präventiv ein Fernstudium in Wirtschaftsinformatik begonnen, welches ich selbst finanziere. Dieses mache ich in Teilzeit neben meiner Arbeit.
    Nun frage ich mich, ob es die Möglichkeit gibt das Fernstudium in Vollzeit als Umschulung weiter zu machen, da sich mein gesundheitlicher Zustand eher verschlechtert und ich nicht weiß wie lange ich meinen derzeitigen Beruf noch ohne weiteres ausüben kann.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu Tipps oder weitere Informationen geben könnten.

    Vielen Dank

  28. Hallo Melanie,

    danke für Ihre Nachricht.

    Sie sind bereits Bürokauffrau und möchten eine kaufmännische Umschulung in einem spezialisierten Bereich machen. Wir wissen zwar nicht, auf welchen Paragrafen die Sachbearbeiterin sich mutmaßlich bezogen haben könnte, sehr hier aber auch eine Schwierigkeit. Die Umschulung beinhaltet wenigstens zu 70 Prozent kaufmännisches Wissen, welches Sie bereits durch Ihre Ausbildung besitzen. Die Idee der Umschulung ist eine Verkürzung der Ausbildung, da Sie auf Vorwissen aufbaut. Bei Ihnen wäre es aber überwiegend eine Wiederholung von Wissen aus Ihrer ersten Ausbildung.

    Wir vermuten, dass Sie sich darauf einstellen müssen, dass Ihnen nur eine Weiterbildung bewilligt werden könnte, die Ihnen das spezifische Fachwissen für die Gesundheitswirtschaft vermittelt. Etwas anderes könnte jedoch gelten, wenn Ihre Ausbildung soweit zurückliegt, dass der damalige Ausbildungsstandard heute nicht mehr als ausreichend wahrgenommen wird.

    Wir wünschen Ihnen in jedem Fall alles Gute und bei Ihrer Bildungsmaßnahme viel Erfolg!

  29. Hallo Martin,

    danke für Ihre Nachricht.

    Zunächst, die Umschulung zum Fahrlehrer ist eine sehr gute Idee, wenn Sie geduldig und kommunikativ sind und sich auch eine Selbstständigkeit vorstellen können, denn viel Fahrschulinhaber im fortgeschrittenen Alter suchen Nachfolger.

    Auch die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit kommt es bei der Bewilligung eines Bildungsgutscheins in der Regel nicht an, wenn auch eine lange Dauer für eine besondere Dringlichkeit einer Weiterbildung / Umschulung spricht. Was Sie beschreiben klingt mehr nach dem häufig verwendeten Muster, gutausgebildete Arbeitslose / Arbeitssuchende kategorisch als nicht zu förderungsbedürftig einzuschätzen. Aktuell machen viele gutausgebildete Antragsteller die Erfahrung, dass die Arbeitsagentur auf die schwache Konjunktur hinweist und davon ausgehet, dass Sie in wenigen Monaten in Ihren Beruf zurückkehren werden können.

    Schwierig ist es mit einer Finanzierung, wenn Sie vor allem nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten „wollen“, aber tatsächlich weiter „könnten“ (sobald die Konjunktur wieder anzieht). In der Konstellation (die Sie nicht offen kommunizieren dürfen), werden Sie meist nur Erfolg haben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten könne oder aus einem wenig gefragten / ungelernten in einen stark gesuchten Beruf wechseln möchten.

    Wir können Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich überlegen, wie Sie die Umschulung zum Fahrlehrer selbst finanzieren können. Hilfreich könnte sein, sich bereits für die Ausbildung direkt an eine Fahrschule zu wenden, die einen potenziellen Nachfolger sucht. Wir wünschen Ihnen hierbei viel Erfolg und alles Gute!

  30. Hallo!

    ich arbeite noch als Projektmanager, aber ich will was anderes machen, mich interessiert eine ausbildung zum Fahrlehrer. Das Arbeitsamt sagte mir, dass die das nicht bezahlen wollen, weil es immer einen Bedarf an Projektmanagern gibt. Ich habe mich in den letzten 12 Monaten beworben und nur Absagen bekommen.
    Muß ich jetzt erst ein Jahr arbeitslos sein, damit ich dann die Umschulung machen kann?

  31. Hallo,

    Ich wollte eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen machen. Zuerst war das kein Problem, ich sollte meiner Bearbeiterin die Unterlagen zusenden, mich um Beginn usw kümmern. Beim letzten Telefonat sagte sie nebenbei, das ich laut irgendeinem Paragraph den sie mir aber nicht nennen konnte, diese Umschulung nicht machen könne, da ich als Bürokauffrau bereits eine Kaufmännische Ausbildung habe,( diese ist(20 Jahre her). Hat sie damit Recht? Sie prüft zur Zeit ob sie es genehmigt oder nicht.

  32. Hallo,

    danke für Ihre Nachricht.

    Im Grundsatz gilt, dass Ihr Bildungsgutschein innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden muss, damit die zum Zeitpunkt der Bewilligung geregelten Konditionen Bestand haben. Wurde der Bildungsgutschein in dem Zeitraum nicht eingelöst, dann müssen Sie einen neuen beantragen und es können andere Voraussetzungen (wie Alg2 statt Alg1) gelten.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bei dem Bildungsträger nach, ob der Bildungsgutschein eingelöst ist, auch wenn der Maßnahmenbeginn verschoben wurde, damit Sie wissen welche Bedingungen gelten, sobald die Umschulung beginnt.

    Wenn Ihre Umschulung nicht beginnt, dann haben Sie keinen Anspruch auf eventuelle Zuschüsse, die Sie nur erhalten, weil Sie gerade Teilnehmer einer Umschulung sein sollten. Wir erwähnen das, da uns Fälle bekannt sind, in denen die Zuschüsse für den Zeitraum, in dem die Umschulung pausierte, von der Arbeitsagentur zurückgefordert wurden.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und sobald es endlich losgeht viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  33. Guten Tag zusammen, ich hab einen Bildungsgutschein erhalten so dass ich eine Umschulung anfangen darf.
    Meine Umschulung sollte ursprünglich zum 03.02.2021 anfangen, was wohl jetzt bis auf unbekanntes verschoben worden ist. Derzeit befinde ich mich noch um ALG1 Verhältnis, dieses würde normalerweise zum 28.02.2021 enden.
    Rutsche ich jetzt in ALG2 und kann dann die Umschulung machen zu einem späteren Zeitpunkt ? Oder bekomm ich meine Bezüge weiter ( da ich einen gewilligten Bildungsgutschein habe, den aber nur bedingt nutzen kann weil die ausbildungsstätte erst später anfängt)

  34. Hallo Sönke,

    manchmal mag es sich wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen anfühlen, geben Sie dennoch nicht auf, denn oft sind es die zufälligen Entdeckungen, die einem den Weg zeigen…

    Alles Gute für Sie!

  35. Hallo und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit Coaches habe ich leider nicht die besten Erfahrungen gemacht… man muss schon großes Glück haben, einen echt guten zu erwischen. Dann ist es mir auch gutes Geld wert. Was ich in meiner Situation eher benötige ist eine Beratung durch einen Experten mit viel Erfahrung aus dem Arbeitsmarkt und dem Wissen über Trends und Besonderheiten etc. Denn Ideen habe ich bereits, ich benötige nur eine fachkundige Meinung und vielleicht ein paar Tipps zu meinen Fragen. Schade, dass es so etwas für Menschen, die unbedingt arbeiten wollen, aber leider schon älter sind, scheinbar nicht gibt. Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort und die Vorschläge. Viele Grüße, Sönke

  36. Hallo Sönke,

    danke für Ihre Nachricht.

    Die Idee einer zielgerichteten Beratung halten wir für sehr gut. Die Beratung bei der Arbeitsagentur sind leider meist nicht zufriedenstellend. Vielleicht bringt Ihnen eine Google-Recherche nach einem Coach / Karriereberater für „ältere“ Arbeitnehmer ein Stück weiter. In Gesprächen mit einem geschulten Berater können Sie Ihre Ideen ordnen und auch überdenken, angeregt durch kritische Nachfragen an Sie.

    Fragen Sie nach, inwiefern Rechnungen eines Coaches von der Steuer ggf. abgesetzt werden können.

    Wir können Ihnen keine persönliche Beratung anbieten, aber empfehlen immer allen Inspirationssuchenden sich mehr über mögliche Umschulungsberufe anzulesen. Hier finden Sie zum Beispiel eine Übersicht von Umschulungsberufen: Welche Umschulungen gibt es?

    Wir wünschen Ihnen auf dem weiteren Berufsweg viel Erfolg und alles Gute!

  37. Guten Morgen, ich bin 57 und versuche seit gut einem Jahr wieder im Vertrieb einen Job zu bekommen. Ich bin seit 35 Jahren international als Verkäufer tätig. 2018 wurde ich nach 19 Jahren systematisch von meinem alten Arbeitgeber rausgemobbt. Nach langer Krankheit und Arbeitslosigkeit (etwas über 1 Jahr) und nun Corona stellt sich meine Lage als „nicht einfach“ heraus. Ich beschäftige mich daher parallel auch mit der Möglichkeit einer Umschulung in Zusammenarbeit mit der Agentur. Einige Ideen habe ich, aber viele Fragen und Unsicherheiten bleiben. Meine Beraterin ist leider auch keine Hilfe. Daher meine Frage, ob es so etwas wie eine Beratungsstelle für Umschulungen gibt, da ich als „älterer Jahrgang“ natürlich eine weise Entscheidung treffen muss, für welchen Bereich ich mich am Ende entscheide. Denn nach 2 Jahren Umschulung bin ich 60 und möchte dann auch eine gewisse Chance auf einen ordentlichen Job haben. Vielen Dank für Eure Rückmeldung und Hilfe. Jede noch so kleine Idee bringt mich zZt. weiter.
    Viele Grüße, Sönke

  38. Hallo Sarah,

    danke für Ihre Nachricht.

    Das während einer Umschulung ausbezahlte Übergangsgeld setzt sich aus Ihrem Anspruch auf ALG1 oder ALG2, sowie möglichen Zuschüssen (zum Beispiel Kinderbetreuungskosten) zusammen. Mehr Informationen finden Sie hier: Welche Ansprüche auf Übergangsgeld, Gehalt und Zuschüssen habe ich während der Umschulung? Es kann sich dabei auswirken, wieviel Ihres ALG1-Anspruchs bereits verbraucht ist, auch wenn der Bezugszeitraum während der Umschulung verdoppelt wird.

    Wenn Sie bisher keine abgeschlossene Ausbildung haben, dann ist eine Umschulung bei Ihnen ideal. Für die Umschulung zur Industriekauffrau ist Ihre bereits vorhandene Berufserfahrung ideal. Die Aufstiegsmöglichkeiten im Vertrieb sind sehr gut.

    Im Vertrieb sind auch Weiterbildungen im Sinne einer Fortbildung möglich – mehr Informationen bekommen Sie hier: Vertrieb Eine Fortbildung kann aufgrund Ihrer langen Berufserfahrung ausreichend sein – das können wir leider aus der Ferne nur schwer einschätzen.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute und für Ihren weitere Berufsweg viel Erfolg!

  39. Hallo, ich habe 10 Jahre als Filialleiterin gearbeitet, jetzt bin ich aufgrund Filialschließung ( Corona) usw gekündigt worden .
    Da ich eine alleinerziehende Mama bin und schwer bis 20 uhr arbeiten kann möchte ich nun eine Weiterbildung bzw Umschulung machen.
    Das Arbeitsamt würde mir eine bezahlen aber ich habe nie verstanden welches Geld ich dann während der 24 Monate Umschulung bekomme?
    Macht es Sinn eine Umschulung zur Industrie und Handelskauffrau zu machen oder reicht eine Weiterbildung aus?
    Ich würde gerne in den Vertriebsinnendienst. LG Sarah

  40. Hallo Laura,

    danke für Ihre Anfrage.

    Fachlageristen sind sehr gefragt, insofern spricht Ihre aktuelle Ausbildung im ersten Moment viellicht gegen eine Umschulung. Wenn Sie, wie Sie sagen, körperliche Probleme bei der Berufsausübung haben, dann ist dies jedoch ein klares Argument für einen geförderten Berufswechsel. Dass Sie zusätzlich keine neue Anstellung finden (wir unterstellen Ihnen, dass Sie sich engagiert bewerben), dann kann das Ihren Umschulungswunsch weiter unterstützen.

    Wir empfehlen Ihnen eine mehrgleisiges Vorgehen:

    – Bewerben Sie sich und dokumentieren Sie die Ablehnungen.
    – Sprechen Sie mit einem Arzt, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben. Zum Beispiel ein Orthopäde bei Rückenschmerzen, Problemen mit der Muskulatur usw. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie mit dem Mediziner einer Gesprächsbasis haben, dann reden Sie auch über die Probleme bei der Berufsausübung usw.
    – Informieren Sie sich schon jetzt, welchen Beruf Sie lernen möchten. Eine Übersicht zu sehr gefragten Berufen finden Sie hier: 2020 und danach: Welche Umschulungsberufe sind gefragt? Es kann aber von Region zu Region auch unterschiedlich sein. Stöbern Sie durch die gängigen Internetportale (Stepstone etc.) und schauen Sie, welche Stellen in Ihrer Gegend gehäuft gesucht werden.
    – Recherchieren Sie, was Sie brauchen um sich für den neuen Beruf zu qualifizieren und wenn es einer Umschulung bedarf, wo Sie diese absolvieren könnten.

    Bei Umschulungen sind Sie leider auch auf den guten Willen Ihres Sachbearbeiters bei der AA angewiesen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht ernst genommen werden, dann sollten Sie sich für das nächste Gespräch veränderte Bedingungen schaffen.

    Es gibt Menschen, die auf eine direkte Konfrontation hin ihr Verhalten ändern („Ich habe das Gefühl, dass Sie mich nicht mit meinem Anliegen ernst nehmen, obwohl ich Ihre Unterstützung brauche.“). Es kann dabei aber auch zu einer Verhärtung der Fronten kommen. Hier ist Ihre Menschenkenntnis gefragt.

    Wir vermuten, dass es für Sie vorteilhaft ist, wenn Sie bei den nächsten Besuchen eine Begleitperson mitnehmen. Sie entkommen so der 1:1-Situation und Ihre Begleitung wird höchstwahrscheinlich als soziale Kontrolle wahrgenommen. Wenden Sie sich an eine Sozialberatungsstelle für Jugendliche oder Jugendberatungsstelle wie zum Beispiel von der Caritas. Dort treffen Sie auf meist sehr erfahrene Sozialarbeiter, die Ihnen kompetent Hilfestellungen anbieten können. Sollten Sie in einer Gewerkschaft (gewesen) sein, dann ist auch das eine gute Anlaufstelle. Natürlich können Sie auch jemanden aus Ihrem Familien- und Bekanntenkreis um Begleitung bitten. Achten Sie darauf, dass er oder sie gleich oder älter als der Berater ist und im Idealfall ein resolutes Auftreten hat.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Lassen Sie sich nicht entmutigen und setzen Sie sich entschlossen für Ihren weiteren Berufsweg ein! Wenn Sie die Zeit finden, dann schreiben Sie uns bitte nochmals zu der weiteren Entwicklung…

  41. Hallo,
    Ich bin Laura 18 Jahre alt und gelernte Fachlageristin.Nach meiner Ausbildung wurde ich nicht übernommen und leider habe ich es allgemein sehr schwer in diesem Beruf.Bin ziemlich klein und dünn,weshalb ich schon in meiner Ausbildung Schwierigkeiten hatte diesen Beruf auszuüben.Hab mich ziemlich unwohl gefühlt.

    Ich würde gerne eine Umschulung machen in einem Berufsfeld welches auch sehr nachgefragt ist.

    Jetzt meine Frage,Weil ich schon länger arbeitslos bin (6 Monate) ist das ein Grund für eine Umschulung?
    Hatte schon öfters Probleme mit meinem Berater der mich manchmal glaube nicht so ernst nahm.

  42. Hallo Claudia,

    danke für Ihre Anfrage.

    Der Bildungsgutschein ist die Finanzierungsform für berufliche Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen. Ich gehe davon aus, dass Sie an der Fachhochschule ein Präsenzstudium anstreben. Ein Studium kann nicht über den Bildungsgutschein finanziert werden. Neben Bafög ist auch keine andere Förderung für ein Studium vorgesehen. Denkbar wäre eine Studienkredit, den Sie jedoch selbst in Gänze wieder zurückbezahlen müssen.

    Von einer „Einzelmaßnahmenförderung“ im Rahmen einer akademischen Ausbildung haben wir (leider) noch nie etwas gehört. Denkbar wäre, dass Sie (wenn es sich irgendwie mit Ihren sonstigen Verpflichtungen vereinbaren lässt) die Ausbildung an einer entfernt liegenden Stätte absolvieren und eine Auswärtsunterbringung beantragen.

    Interessanterweise gibt es doch eine Form, wie zumindest die Kosten des Studiums (nicht aber Ihren Lebensunterhalt) finanziert bekommen Können, denn für ein Fernstudium (zB Logopädie an der IUBH) könnte ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Das bedingt aber, dass Sie eine Arbeit haben um Ihren Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren.

    Leider haben wir keine anderen Informationen als diese… wir wünschen Ihnen, dass sich dennoch ein Weg findet! Alles Gute und viel Erfolg!

  43. Hallo,

    ich bin 39 Jahre alt, gelernte Industriekauffrau, kann diesen Beruf aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Auch mein Versuch alternativ als Quereinsteigerin in der Altenpflege tätig zu werden scheiterte, da ich auch diesen Beruf aufgrund von körperlichen Beschwerden nicht weiter ausüben kann.

    Daher beantragte ich zunächst einer beruflichen Reha-Maßnahme (LTA) bei der deutschen Rentenversicherung. Diese lehnte meinen Antag ab, da ich keine 15 Arbeitsjahre nachweisen konnte/kann und verwies mich an die Agentur für Arbeit. Über diese nahm ich dann bis zum 24.11.2020 an einem beruflichen Training teil. Das Ergebnis ist, das die Tätigkeit als Logopädin für mich sehr gut geeignet ist. Leider tut sich das Arbeitsamt nun sehr schwer damit mir diese Umschulung zu finanzieren, da an keiner Schule in meiner Umgebung die Ausbildung (Maßnahme) beim AA anerkannt ist. Mein Berater sagt, dass das AA mir daher keinen Bildungsgutschein bewilligen kann und bezieht sich auf den §81 SGB III.

    Nun meine Frage:

    Hat das Arbeitsamt keine anderen Fördermittel (-töpfe) / möglichkeiten neben dem Bildungsgutschein?

    Außerdem erzählte mir meine favorisierte Fachhochschule, das es noch die Möglichkeit der „Einzelmaßnahmenförderung“ gibt. Ich konnte hierzu aber im Internet noch nichts konkretes finden. Hab Sie dazu Informationen.

    Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, das ich die Umschulung vom Amt fianziert bekomme.

    Ich hoffe Sie können mir irgendwie weiterhelfen und bedanken mich schon mal im Voraus für Ihre Bemühungen.

    Gruß

    Claudia

  44. Hallo Nikitta,

    danke für Ihre Nachricht.

    Ein klares Ja. Wenn der Umschulungsbetrieb Ihnen gesagt hat, dass Sie nicht übernommen werden, dann können Sie sich auf § 629 BGB beziehen und (bezahlte) Freistellung verlangen.

    Herzlichen Glückwunsch zu schon bald bestandenen Umschulung! Alles Gute und viel Erfolg für Ihren weiteren Weg, insbesondere für die Bewerbungsphase!

  45. Guten Tag, ich bin fast fertig mit meiner Umschulung und befinde mich jetzt in der Bewerbungsphase. Hierzu wüsste ich gerne, ob man auch als Umschüler zu Vorstellungsgesprächen nach § 629 BGB freigestellt werden kann. Da mein Vertrag ausläuft und ich nicht übernommen werde. Sicher ist dies nicht der Optimalfall, leider kann ich aber nicht jeden Termin in meiner Freizeit abdecken. Danke für die Antwort im voraus.

  46. Hallo Jan,

    danke für Ihre Anfrage.
    Ja, wir verstehen die Aussage des Arbeitsmittlers dahingehend, dass der Salon den Maximalbetrag zahlen müsste, damit der Antragsteller darüberhinaus gefördert werden würde. Für den Frisörberuf besteht eine eher geringe Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und somit aus der Perspektive des Jobcenters auch ein geringerer Förderungsbedarf. Das sollte den Antragsteller aber nicht davon abhalten, nochmal konkret nachzufragen und die Situation bei der Gelegenheit zu schildern. Die meisten Schreiben des Jobcenters sind standardisierte Formulare, der Einzelfall wird nicht immer ausreichend berücksichtigt.

    Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg.

  47. Hallo ratgeber- umschulungsteam,

    Ich bin gerade auf Ihre Seite gestoßen und hoffe das zu folgendem Sachverhalt einen Rat geben können. Ich unterstütze einen Flüchtling, der nach psychologischen Gutachten im letzten Jahr erfolgreich eine EQ- Maßnahme zum Frisör begonnen hat. Nach diesem Jahr war es das Ziel, dass die EQ- Maßnahme als eine betriebliche Einzelumschulung durch einen BGS weitergeführt werden kann. Nun schreibt der Arbeitsvermittler:
    „Sollte eine eine volle Umschulungsvergütung gezahlt werden kann eine Förderung erfolgen“
    Nach meinen Recherchen wird die Umschulungsvergütung durch den BGS finanziert und der Betrieb beteilig sich mit einem symbolischen Betrag zwischen 100€- 450€. (die Bescheinigung über Arbeitgeber – Träger Leistung wurde bei der Agentur eingereicht) Wie ist diese Aussage zu bewerten? Heißt das, dass der Salon die gesamte Umschulungsvergütung tragen soll und sich die Arbeitsagentur mit dem BGS nur an den Kosten beteiligt die darüber entstehen? Da sich der Salon aufgrund der Aktuellen wirtschaftlichen Lage keine weitere
    Umschulungsvergütung leisten kann würde dies zunächst das Ende für eine mögliche betriebliche Einzelumschulung bedeuten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!!!

  48. Hallo Markus,

    leider können wir Ihnen keinen „Insider“Tipp geben. Sie teilen den Frust mit vielen anderen Kunden der Arbeitsagentur, die gerade leider gleiches durchmachen. Bringen Sie in Erfahrung, ob die für Sie zuständige Zweigstelle der Arbeitsagentur telefonische Beratungstermine zur Beantragung einer Umschulung anbietet.

    Leider bekommen Arbeitnehmer selten ehrliches Feedback von ehemaligen Arbeitgebern. Dies hängt meist damit zusammen, dass der Arbeitgeber fürchtet, sich mit dem Grund für die Kündigung angreifbar zu machen (zB Klage vor dem Arbeitsgericht). Wir können Ihnen nur ans Herz legen, dass Sie für sich versuchen herauszufinden, was passiert ist, um daran zu wachsen und es für die Zukunft zu vermeiden. Vielleicht haben Sie in Ihrem Bekanntenkreis eine Person, die sich mit Personalangelegenheiten auskennt oder jemanden mit langer Berufs- und Führungserfahrung, der Ihnen ein Feedback geben kann.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihren weiteren Weg!

  49. Hallo,

    heiße Markus, bin 34 Jahre und weiß nicht mehr weiter.
    Beziehe noch das ALG 1 aber nur noch für paar Monate.
    Finde in meinem erlernten Beruf leider keine Stelle mehr, da in der Branche
    die Aufträge zurückgegangen sind und Corona den Rest gegeben hat.
    Hatte mich schon in einigen anderen Sparten beworben als Quereinsteiger – war dann kurze Zeit in Betrieben beschäftigt, aber man gab mir nie die Zeit zur Einarbeitung bzw. war alles anders als es im Gespräch ausgemacht war. Bin wieder enttäuscht worden, da es anscheinend immer an sogenannten „kleinen Dingen“ scheitert.
    Auch am Telefon bekomme ich leider nie Auskunft an was es genau gelegen hat.
    Denke auch über eine Umschulung nach – weiß aber nicht wie ich das anstellen soll, da die Arbeitsagentur wegen Corona den kompletten Parteiverkehr immer noch eingestellt hat.

    Vielleicht können Sie mir einen Tipp geben.

  50. Hallo Mehrzad,

    wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben (außer Sie sind deutscher Staatsbürger), dann können Sie keine Umschulung in Deutschland machen. Sie müssten erst in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben, um entsprechend gefördert werden zu können. Da wir keine Expertise in den Bereichen Migration und Aufenthaltsrecht haben, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute.

  51. Hallo guten morgen

    Mein Name ist Mehrzad und ich lebe im Iran. Im 2016 schloss ich mein universität mit einem Bachelor in Grafik ab. Ich bin derzeit ein Schullehrer mit 6 Jahren Erfahrung. Ich habe Lebenslauf, Motivationsschreiben , Bachelor-Abschluss , Bescheid für Trainer und Arbeitszeugniss. Ich möchte mich für den Umschulung-Kurs anmelden und nach Deutschland auswandern. Ich bin 32 Jahre alt Und sehr hohe Erfahrung im Bereich Hardware, Software und Teppichdesign. Grafikdesign.

    Bitte beraten Sie mich, wie Sie einen Auftragnehmer und einen Vertrag finden.

    Mit Freundlichen Grüßen / Respekt
    Mehrzad Adloo

  52. Guten Abend

    Ich bin Jakeline 22 Jahre alt habe eine abgeschlossene Ausbildung als Fleischereifachverkäuferin. Ich habe zur Zeit noch Arbeit bin aber seit November krankgeschrieben da ich ein Tennisarm und ein Kapaltunelsimdrom habe und bekomme Krankengeld. Ich möchte gerne eine umschuldung machen da ich mein Beruf nicht weiter ausführen kann.

    Meine Frage:
    – Was muss ich tun ?
    – Bekomme ich die bezahlt?

  53. Hallo Frank,

    danke für Ihre Nachfrage.
    Leider können wir keine Einzelfälle verlässlich beurteilen, da letztlich auch Kriterien berücksichtigt werden können, die uns unbekannt sind. Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt können wir folgendes anmerken:

    1. Wenn Sie an einer Erkrankung leiden, die Ihnen die Berufsausübung unmöglich macht, ist zunächst einmal nicht relevant, ob es sich um Ihren erlernten Beruf handelt oder nicht. Es muss Ihre jetzige Arbeit betroffen sein. Wenn Ihre Tätigkeit als Produktionshelfer durch den Bandscheibenvorfall nicht beeinträchtigt ist, dann spricht dies gegen eine Umschulung aus diesem Grund. Aus der Sicht der Arbeitsagentur ist nur wichtig, dass Sie in der Lage sind, eigenständig Ihre Lebensgrundlage zu erwirtschaften und über Ihre aktuelle Tätigkeit zeigen Sie, dass dies wohl möglich ist.

    2. Wenn Sie in Ihrem derzeitigen Beruf gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen erleiden, die einen Krankheitswert haben, dann sollten Sie mit Ihrem Hausarzt reden und sehen ob er / sie Ihnen helfen kann. An entsprechenden Attesten werden Sie nicht vorbei kommen.

    3. Wenn Sie eine Umschulung genehmigt bekommen, dann ist der ausgestellte Bildungsgutschein nur 3 Monate gültig. Insofern würde Ihre Umschulung rasch beginnen….

    4. Wenn Sie keine Umschulung bewilligt bekommen, dann sollten Sie über eine berufsbegleitende Umschulung in Eigenregie nachdenken. Es ist möglich eine Ausbildung in Bauzeichnen mit CAD auch im Fernstudium neben der Arbeit zu absolvieren. Die Kursgebühren könnten Sie über einen Bildungsgutschein / Bildungscheck des Arbeitsamts finanzieren lassen. Der Aufbau der Weiterbildung orientiert sich an den Bedürfnissen von Arbeitnehmern. Mehr Informationen können Sie sich hier kostenlos und unverbindlich zu schicken lassen:

    Am ILS berufsbegleitend Bauzeichnen mit CAD lernen
    Weiterbildung bei der SGD: Bauzeichnen mit CAD

    Wir drücken Ihnen die Daumen für eine Umschulung und hoffen, dass Sie im Fall einer Ablehnung Ihrem Berufswunsch dennoch über einen Fernkurs eine Chance geben! Alles Gute und viel Erfolg!

  54. Hallo.
    habe letztens einen Bandscheibenvorfall erlitten, war länger Krank und habe nun keine Chance mehr meinen erlernten Beruf Maurer weiter zu machen.
    Ich bin momentan als Produktions helfer in einem Metall verarbeitenden Betrieb tätig, und habe eine Festanstellung.
    Leider setzt mir der Schicht Betrieb und die Belastungen in meinem jetzigen Job sehr zu.
    Ich würde deshalb gerne eine Umschulung/Weiterbildung zum Bautechniker oder Bauzeichner machen..

    Man sagte mir bereits das meine vorerkrankung nicht genug Grund wäre das die RV für die Weiterbilfungsmaßname infrage kommt..
    Was kann ich tun?
    Wieso bezieht sich meine Erkrankung nicht auf meinen erlernten Beruf, sondern auf den den ich gerade ausüben.?
    Wenn eine Umschulung genehmigt werden würde, würde man dann schnellstmöglich damit anfangen?

  55. Hallo Denis,

    danke für Ihre Anfrage.

    Wir halten es leider für sehr unwahrscheinlich, dass die Arbeitsagentur einen Berufsanfänger die Umschulung zum Fluglehrer finanzieren wird. Einerseits fehlt Ihnen die mehrjährige Berufserfahrung, die in jedem Beruf erwartet wird, um andere als Lehrer ausbilden zu dürfen.
    Andererseits vermuten wir stark, dass die Nachfrage nach Fluglehrern aktuell leider auch sehr gering sein wird und in der Tendenz möchte die Agentur für Arbeit Ihnen ja Sie in einen Beruf vermitteln, der Ihnen lang- und mittelfristig eine Einkommensperspektive bietet.

    Ihre berufliche Situation ist für Sie sicherlich belastend und die Prognosen für die wirtschaftliche Situation der Flugwirtschaft bis Ende 2021 eher mau. Sie könnten sich Strategien überlegen, eine finanzierte Umschulung mit Dauer von einem Jahr in einem (wirtschaftlichen, technischen oder ganz anderen) Bereich zu absolvieren, so dass Sie einerseits das Gefühl haben, etwas für Sie sinnvolles zu tun und sich ggf. ein zweites Standbein aufzubauen (auch wenn Sie es vermutlich ab 2022 nicht mehr benötigen werden, wobei berufserfahrene Piloten auch eine andere Aussichten haben werden, als Berufsanfänger).

    Die Umschulung zum Fluggerätemechaniker gilt als sehr anspruchsvoll und dauert auch minimum 2 Jahre, aber in diesem Bereich ist die Nachfrage wohl auch aktuell noch vorhanden. Nicht ganz an was Sie vermutlich gedacht haben, aber sicherlich eine interessante Ergänzung zu Ihrer bisherigen beruflichen Qualifikation.

    Wir drücken Ihnen die Daumen bei der Entscheidungsfindung und wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

  56. Hallo,
    mein Name ist Denis und ich bin 22 Jahre alt.
    Ich habe vor Kurzem meine Ausbildung zum Piloten beendet. Leider ist es momentan nicht einfach einen Job zu finden (aufgrund des Corona-Virus).
    Nach dem Abitur habe ich direkt mit der Ausbildung angefangen, d.h. ich habe keine Berufserfahrungen (nur Minijob).
    Ich habe zurzeit 70 000€ Schulden, da die Ausbildung komplett selbst finanziert werden musste, d.h. ich kann mir kaum noch etwas leisten. Zurzeit beziehe ich ALGII.
    Da es im Pilotenmarkt im Moment sehr schlecht aussieht, möchte ich gerne eine Weiterbildung zum Fluglehrer machen.
    Gibt es eine Chance auf einen Bildungsgutschein?

    Liebe Grüße,
    Denis

  57. Guten Tag

    meine name tommy und ich möchte gerne machen weiterbildung als lokführer
    ich habe eine abgeschlossene ausbildung gemacht war aber notfall ausbildung weil keine abschluss
    habe diese ausbildung abgeschlossen fachlagerist und jetzt möchten machen weiterbildung lokführer aber jobecenter sagen nein du muust machen fachlagerist aber diese arfbeit machen keine spass und ich wünsche mir gerne machen lokführer jetzt sagen meine berater ich muss es begründen warum wir geben dir diese weiterbildung weil kosten viel geld diese weiterbildung und die wollen nicht zahlen
    ich wollte sie bitten können sie mir eine gute satz auf deutsch schreiben wegen lokführer damit ich diese sende meine berater und ich vielleiht haben glück und überzeugen diese mann .
    das sie bitte eine text schreiben damit ich überzeugen meine berater und die mir geben diese weiterbildung

    liebe grusse

    tommy

  58. Guten Tag,

    mein Name ist Jasmin ich bin 28 Jahre alt, ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanke eine Umschulung in dem Bereich Büromanagement zu absolvieren.
    Habe 2010 meine Ausbildung zur Friseurin gemacht seitdem aber nicht mehr als Friseurin gearbeitet, da ich mir in meiner Ausbildung so gut wie alles selbst beigebracht habe, oder in der Schule lernte.
    Habe mich jetzt auch eigenständig bei einem Umschulungszentrum gemeldet und ein Eignungstest erfolgreich bestanden, wo dann auch festgestellt wurde das Industriekauffrau besser passt, da ich mich danach eh weiter bilden wollte bzw. weiter bilde.

    Meine Frage bin jetzt noch angestellt bis zum 31.12.2020, weiß aber das ich keinen weiteren Vertrag bekomme, da ich sonst einen unbefristeten bekommen müsste und das aber so gut wie nie gemacht wird. Und es für mich auch keinen Sinn macht in dieser Firma zu bleiben, da es einfach nur noch schlimm ist mit ausnutzen, Mobbing etc.
    Die Umschulung würde auch schon am 03.08.2020 anfangen, warte allerdings noch auf den Anruf einer AfA Beraters.
    Denken sie ich habe die Chance eine Umschulung zu bekommen?

  59. Hallo Sandra,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Da Sie Ihre Miete erwähnen: Haben Sie bereits das Wohngeld beantragt? Es wird nicht von der Arbeitsagentur geleistet, sondern von Ihrer Stadt oder Kommune. Erkundigen Sie sich im Rathaus oder Bezirksamt.

    Zusätzlich zum ALG1 kann auch noch ALG2 beantragt werden. Für diese Aufstockung müssen Sie sich an das Jobcenter wenden. Ihre Schilderung klingt danach, dass dieser Anspruch besteht.

    Hier ist ein Artikel zum Thema Dazuverdienen während der Umschulung

    Wir wünschen Ihnen alles Gute!

  60. Hallo Franziska,

    danke für Ihre Nachricht. Einige Anmerkungen:

    1. Wenn Ihre Hausärztin nahelegt, dass Sie einen Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen machen sollten, dann ist das schon mal ein hilfreiches Argument.

    2. Sie müssen sich unmittelbar arbeitslos melden. Da Sie selbst gekündigt haben, droht Ihnen eine Sperre bei den ALG1-Leistungen. Es wird in der Regel nachgefragt, warum Sie gekündigt haben. „Mobbing wegen körperlich bedingter Einschränkung, die sich zulasten des Teams ausgewirkt haben“ könnte ein Grund sein, dass von der Sperrfrist abgesehen wird.

    2. Sobald Sie ALG1 beziehen, wird es kompliziert mit einem offiziellen Praktikum. Dazu dieser Artikel: Arbeitslos und Praktikum: Erlaubt, und wie lange? Nach Möglichkeit, sollten Sie sich ein Praktikum gleich für den Anfang der Arbeitslosigkeit suchen oder Urlaubstage nutzen, wenn Sie ausreichend haben.

    3. Mit der Umschulung sollten Sie nicht zu lange warten, da der ALG1-Anspruch nach 12 Monaten endet und Teile der Umschulung mit Leistungen nach Hartz4 bestritten werden müssten.

    4. Die passende Umschulung zu finden ist sicherlich die größte Herausforderung für viele. Schmökern Sie in dieser Liste: Welche Umschulungen gibt es? Bei der Arbeitsagentur gibt es auch sogenannte Berufswahltests: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/welche-berufe-passen
    Machen Sie sich eine Liste, welche Kriterien der neue Beruf in jedem Fall erfüllen sollte oder was ausgeschlossen sein muss.

    5. Nicht jeder Berufswechsel ist mit einer Umschulung möglich, teilweise kommt nur eine zweite Ausbildung in Betracht, manchmal reicht auch eine Weiterbildung aus. Hier ist ein Artikel zu Umschulungen, bei denen Umschulungen bereitwillig gefördert werden: Mangelberufe 2020 Das heißt nicht, dass andere Umschulungen nicht gefördert werden, aber in diesen Berufen sind die Chancen besonders hoch.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

  61. Guten Tag,
    momentan bin ich auf der Suche nach einigen Antworten. =)
    Ich bin 30, Ergotherapeutin und arbeite momentan mit suchtmittelabhängigen Frauen* in der beruflichen Teilhabe.
    In den letzten Monaten habe ich immer mehr den Wunsch mich beruflich zu verändern.
    Mein Job bringt viele Belastungen und viel Energieaufwand mit sich.
    Zugleich habe ich eine chronische Krankheit, die alle meine Lebensbereiche von Zeit zu Zeit einschränkt. Das bleibt meinem Team nicht verborgen und ist für uns alle eine angespannte Situation. Diese Situationen haben unter anderem dann zu anderen Verhärtungen im Team geführt.
    Nun habe ich gekündigt ohne recht zu wissen, was nun auf mich zukommt.
    Ich habe eine dringende Empfehlung meiner Hausärztin meinen Job zu wechseln.
    Irgendwie führen mich meine Krankheit und auch meine Schwierigkeiten in meinem Beruf auf den Weg des Umdenkens und somit möchte ich gerne einen Überblick bekommen, was denn überhaupt möglich ist.
    Umschulungen werden nur genehmigt mit trifitgen Gesundheitsgrund richtig?
    Ich möchte gerne Praktika machen um zu sehen, in welchen Bereich ich mich sehe.
    Ich möchte gerne einen Job machen, der sich nicht nur um die Schwierigkeiten im Leben von anderen bewegt, für die ich dann Lösungen finde.
    Leider bin ich auch noch nicht so richtig gut formuliert und kann mein Ziel noch nicht richtig nennen. Deswegen wohl auch die Nachricht an Sie.
    Kennen Sie eine Möglichkeit herauszufinden, welcher Job ganz gut passen könnte?

    Ich danke schon einmal für Ihre Zeit und hoffe auf baldige Antwort.

    Mit den besten Grüßen,
    Franziska

  62. Hallo Yulia,

    leider ist mir der Sachverhalt nicht ganz klar.

    Sie werden eine Umschulung mit ALG1 in der Regel nur finanziert bekommen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Arbeitsagentur möchte natürlich nicht fördern, dass Sie kündigen um eine Umschulung zu machen.

    Wenn Sie Ihre Stelle verlieren werden, dann vereinbaren Sie einen Gesprächstermin bei der Arbeitsagentur. Um eine Enttäuschung zu verhindern, gehen Sie bitte nicht unvorbereitet in das Gespräch: Für das Arbeitsamt ist es zunächst billiger, wenn Sie nur eine Weiterbildung machen oder in Ihrer bisherigen Branche nach einem neuen Job suchen. Überlegen Sie sich in Ruhe zuhause welche Gründe für eine Umschulung sprechen und argumentieren Sie dann. Gründe, die relevant sind, finden Sie hier:
    9 gute Gründe und Argumente für eine Umschulung
    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

  63. Hallo,
    Mein Name ist Sandra, bin alleinstehend, bin 47 und mache eine Umschulung. Ich beziehe ALG1 und bestreite meinen Lebensunterhalt alleine. Mir bleiben im Monat 60 € zum Leben. Ich bezahle meine Miete, strom und Gas für die Heizung, 1 Handyvertrag von 30 €, ein Internetanschluss 30 €. Mehr Ausgaben habe ich nicht. Aber 60 € im Monat ist nicht lebenswert. Was und wie kann ich etwas ändern? Außer dem berümten Spruch „suchen sie sich eine billigere Wohnung“ ( Umzug kostet auch Geld)…
    Bitte fals irgendjemand eine Idee hat die man auch umsetzen kann schreiben Sie es mir. Ich bin für jeden Ratschlag dankbar !!!!!

  64. Hallo, ich habe abgeschlossenes Studium und bin seit 7 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt. Nun möchte ich eine Ausbildung als Sozialpädagogische Assistentin machen. Werde ich ALG 1 weiter kriegen, oder wird es nach Anfang der Ausbildung nicht mehr bezahlt? Ich werde bis zu Anfang der Ausbildung weiter arbeiten.
    Danke!

  65. Hallo Frau Noak,

    danke für Ihre Nachricht.
    Wenn die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre vorliegen, finanziert die Arbeitsagentur auch nur 2 Jahre. Ziel ist schließlich, dass Sie möglichst schnell in Ihrem neuen Beruf Fuss fassen können. Gleiches gilt für die Rentenversicherung, in dem Punkt gibt es keinen Unterschied.
    Alles Gute für Sie!

  66. Liebes Team,

    seit vielen Jahren arbeite ich als Erzieherin. Ich bin 53 Jahre alt und möchte mich gerne beruflich neu orientieren. Durch eine gesundheitliche Einschränkung, ist es in meinem Berufsfeld für mich schwierig, den Alltag gut zu bewältigen. Ich interessiere mich für den Beruf der Logopädin ( 3 Jahre Ausbildungszeit).
    Die Rentenkasse übernimmt nur Ausbildungen/Umschulungen über 2 Jahre. Gibt es eine Möglichkeit,
    über das Arbeitsamt eine 3-jährige Ausbildung/Umschulung finanziert zu bekommen?

  67. Hallo Sara,

    in der Regel reicht der Abschluss der Umschulung nicht aus, sondern meist wird auch Arbeitserfahrung als Sozialpädagogischer Assistent verlangt bevor Sie sich weiter zum Erzieher umschulen lassen können. Für eine Förderung wäre wohl das Jobcenter zuständig, außer Sie haben weiter Anspruch auf ALG1-Leistungen, was nach einer abgeschlossenen Umschulung normalerweise nur weitere drei Monate sein können…

    Da es sich letztlich um Entscheidungen im Einzelfall handelt, sollten Sie sich direkt an die Arbeitsagentur wenden.
    Viel Erfolg!

  68. Hallo, ich heiße Sara, gerade absolviere ich eine Umschulung als Sozialpädagogische Assistentin und dieses Jahr werde ich fertig. Ich möchte gerne weiter Erzieherin machen, weil von das Gehalt kann man leider nicht leben. Maine frage ist: Wo bekomme ich weiter Unterstützung? soll ich wieder bei Arbeitsamt eine Förderung beitragen? Was für Möglichkeiten habe ich?

    Vielen Dank!

  69. Hallo, ich bin Susanne 45 und ich überlege eine Umschulung/Ausbildung im Zeitraum von 2 Jahren zu machen, die auch vom Arbeitsamt übernommen würde und mit Weiterzahlung des ALG 1 entlohnt würde.Meine Frage ist:Was ist, wenn ich in dem Zeitraum Abbrechen muss, kann es Konsequenzen wir mich haben?VG Susi

  70. Hallo Ulla,

    Danke für Ihre Nachricht. Ihre Enttäuschung ist nach Ihrem Einsatz für die Allgemeinheit gut nachvollziehbar.

    Wir meinen, dass ein Corona-Bonus eigentlich anders gewertet werden müsste, als ein Weihnachtsgeld und einen absoluten Ausnahmecharekter hat. Wir teilen jedoch Ihre Vermutung, dass die Arbeitsagentur es einheitlich behandeln wird.

    Im Umgang mit der Arbeitsagentur kann ich Ihnen nur einen Tipp ans Herz legen: Widersprechen Sie. Das ist letztlich die einzige Möglichkeit, wie Sie dieser Entscheidung etwas entgegensetzten können. Erklären Sie, dass der Bonus nur ausgezahlt wurde, weil Sie trotz Risiken weitergearbeitet haben und dass der Bonus nicht als Gehalt zu behandeln ist.
    Wir drücken Ihnen die Daumen!

  71. Hallo,
    ich hätte auch eine Frage.
    Zur Zeit absolviere ich eine Umschulung im medizinischen Bereich.
    Dank der Ausnahmesituation von Corona war mein Arbeitgeber im April so großzügig und hat allen Mitarbeitern freiwillig einen Steuerfreien Coronabonus ausgezahlt (für unser Engagement trotz gesundheitliches Risiko).

    Nun meine Frage: Da es die 400 Euro, die ich zusätzlich zu ALG1 bekommen darf übersteigt, zieht mir die Arbeitsagentur diesen Bonus für den ich meine Gesundheit aufs Spiel gesetzt habe, wohl wieder ab.
    Ich bin so entäuscht, da sie auch schon vorher mein Weihnachtsgeld abgezogen haben.

  72. Hallo Karl,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ja, auch als Arbeitnehmer bzw. als Arbeitssuchender ist das Arbeitsamt für Sie zuständig. Es ist sehr empfehlenswert, sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit mit Ihrem Umschulungswunsch zu wenden. Um zu verhindern, dass man Ihnen Stellen zur Bewerbung vorschlägt, sollten Sie ein ärztliches Attest über Ihre gesundheitlichen Einschränkungen besorgen. Je nachdem wie das Attest ausfällt, könnte es auch sein, dass Sie an die Rentenversicherung verwiesen werden. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

    Informieren Sie sich zunächst welcher Umschulungsberuf zu Ihnen passen könnten (Hier finden Sie eine große Übersicht.) und überlegen Sie sich für das Beratungsgespräch bei der AfA auch Argumente, für Nachfragen wie: Warum kommt der Umschulungsberuf der gesundheitlichen Beeinträchtigung entgegen?

    Lassen Sie insbesondere nicht locker, wenn Ihr Alter thematisiert werden sollte. Die gesetzliche Regelung sieht keine Altersbegrenzung vor und oftmals sind es das eigene Verständnis eines Kundenberater / Fall Manager des Arbeitsamts, das Schwierigkeiten machen könnte.
    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

  73. Hallo,
    ich bin jetzt 57 Jahre und werde zum 31.12.2020 gekündigt.
    Da ich meinen erlernten Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kann,trage ich mich mit dem
    Gedanken eine Umschulung anzugehen.
    Vieleicht können Sie mir Tips dazu geben.
    Kann man sich jetzt schon beim Arbeitsamt erkundigen?

  74. Hallo Sebastian,

    danke für Ihre Anfrage.

    Was wir Ihnen sicher beantworten können ist, dass es zwischen Oktober 2019 und Frühjahr 2020 keine Gesetzesänderung zur Bewilligung von Umschulungen gab. Es gelten weiterhin dieselben Förderungsvoraussetzungen. Aus der Beschreibung Ihrer beruflichen Situation sehen wir ebenfalls keine Veränderung, die gegen eine Finanzierung sprechen. Im Gegenteil: Ihre Arbeitssuche scheint sich immer schwieriger zu gestalten, da Sie nur Ablehnungen erhalten haben. Die Chancen der Finanzierung stehen für Sie somit unverändert gut.

    Wann die Schule beginnt, ob es Termine für Späteinsteiger gibt oder welche Ausnahmen Ihnen einen zügigen Beginn ermöglichen können, können Sie nur mir Ihrem Berater klären. Jede Schule, jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen.

    Wir sind in Ihrem Fall sehr optimistisch und wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung!

  75. Guten Tag,

    Ich bin 45 Jahre alt und habe keine abgeschlossene Ausbildung.
    Ich möchte den Beruf Zerspanungsmechaniker lernen und war letztes Jahr (2019) bei dem Berufstest und später bei der Berufspsychologin.

    Raus gekommen ist, dass ich einen Metallberuf als Werkzeugmechaniker erlernen darf (Stand Oktober 2019). Ich und mein Berater haben uns dann so geeinigt, dass wenn ich zur der Zeit einen Festvertrag bekomme (war beschäftigt bei einer Metall Firma), die Umschulung vom Tisch ist. Aber bin dann arbeitslos geworden. Zunächst habe ich zur Überbrückung bis zum Beginn der Umschulung einen Job gefunden, und bin dann doch schon zu Ende Februar wieder arbeitslos geworden.

    Auf die vielen Bewerbungen habe ich nur Absagen bekommen und warte jetzt auf das Gespräch bei der Arbeitsagentur.

    Meine Frage :
    Wann fangen die Schulen an für die Älteren wie für mich an? April oder Mai 2020 ?
    Bekomme ich die Umschulung noch finanziert?
    Gelten 2020 andere, neue Gesetze?

  76. Hallo Charlie,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Eine Weiterbildung zum Personalkaufmann ist uns nicht bekannt. Es handelt sich um einen drei-jährigen Ausbildungsberuf, der im Rahmen einer Umschulung verkürzt werden könnte. Tendenziell teilen wir leider Ihre Einschätzung, dass die staatliche Finanzierung einer zwei-jährigen Ausbildung wohl eher schwer zu bekommen ist.

    Eine Möglichkeit könnte sein, dass Sie berufsbegleitend sich im Bereich Personal weiterbilden und zur Finanzierung eine Arbeit in einem wenigstens verwandten Bereich aufnehmen. Auch wenn die zeitliche Belastung hoch sein wird, könnten Sie überlegen, ob Sie zusätzlich als Ehrenamt im Bereich Personal arbeiten möchten. Kleine Vereine mit Freiwilligen können sich keinen Personalkaufmann leisten, obwohl der Bedarf für ein professionelles Management bestünde. So hätten Sie die Möglichkeit sich zu erproben und würden den späteren Bewerbungsprozess mit einschlägiger Arbeitserfahrung beginnen.

    Personalmanagement wird von vielen Anbietern als Fernstudium angeboten, doch die Qualität schwankt sehr. An der renommierten Euro-Fh gibt es HR Management als zwei-jähriges Fernstudium oder an der anerkannten ILS das zwei-jährige Fernstudium Personalmanagement und Human Resources. Unter diesem Link können Sie von beiden Bildungsinstitutionen Informationsmaterialien anfordern, um eine bessere Vergleichbarkeit und Abstimmung auf Ihre Bedürfnisse zu bekommen:

    Informationsmaterial zum Fernstudium Personal: Hier anfordern.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

  77. Hallo,
    ich werde demnächst 60 Jahre und bin seit Ende 2018 arbeitsunfähig. Hatte zum Ende 2018 auch meinen Job in einer Bildungseinrichtung (u.a. gesundheitsbedingt) selbst gekündigt und beginne nun nach Genesung, mich wieder auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren.

    U.a. habe ich bis 2016 eine Weiterbildung zum geprüften Berufspädagogen (GPB, IHK) absolviert mit der Absicht, im PE-Bereich einer Unternehmung zu arbeiten. Leider stelle ich aber fest, dass der GBP kaum bekannt zu sein scheint und auf breiter Front vorrangig ein Personalkaufmann vorausgesetzt/gesucht wird.

    Damit ich meine Qualifikationen und Erfahrungen für den PE Bereich einsetzen kann und für HR „attraktiver“ werde, würde ich auch nochmal eine Weiterbildung zum Personalkaufmann absolvieren…jedoch erscheint das nun gerade aufgrund vorliegender Qualifikation (und sicher aufgrund meines Alters) für eine Förderung durch BA eher schwierig…deren Vermittlung in irgendwelche Jobs möchte ich entgehen. Welche Möglichekiten gibt es i.d.F……danke für Info/Rückmeldung etc.

  78. Guten Tag Katherina,

    danke für Ihre Nachricht.

    Selbstverständlich können sich Akademiker umschulen lassen. Ein Studium ist eine Berufsausbildung. Wenn dies der alleinige Ablehnungsgrund ist, dann ist der Bescheid sicher rechtswidrig.

    Auch wenn Sie die Ablehnung NICHT schriftlich haben, sollten Sie in jedem Fall einen Widerspruch einlegen. Fassen Sie hierfür den Sachverhalt zusammen und sagen Sie mit welcher Begründung abgelehnt wurde. Der Widerspruch wird nicht von dem Sachbearbeiter, sondern einer rechtskundigen Person des Arbeitsamts bearbeitet.

    Erfahrungsgemäß bringt ein Rechtsanwalt für Sozialrecht Schwung in einen abgelehnten Antrag. Achten Sie unbedingt darauf, dass der Anwalt Fachanwalt für Sozialrecht ist. Googlen Sie nach Sozialberatungsstellen in Ihrer Umgebung, die Beratung bei Problemen mit dem Arbeitsamt anbieten. Für eine erste Beratung beim Fachanwalt können Sie auch einen Rechtsberatungsschein bei Ihrer Kommune oder dem nächsten Amtsgericht (regional unterschiedlich) beantragen.

    Wenn Sie die Zeit finden können, dann teilen Sie uns gerne Ihre weiteren Erfahrungen mit, damit auch andere Betroffene profitieren können.
    Viel Erfolg!

  79. Guten Tag,

    mein Mann war beim Arbeitsamt um einen Bildungsgutschein zu beantragen, dieser wurde abgelehnt, da er keine Ausbildung sondern ein Studium hat. Leider findet er in seinem gelernten Gebiet seit 5 Jahren keine Stelle. Er möchte sich gerne auf einen technischen Beruf umschulen lassen. Der Arbeitsmarkt sucht doch in diesem Bereich. Warum ist es nicht möglich für einen Akademiker hilfe vom Arbeitsamt zu bekommen.

  80. Hallo Maren,

    danke für Ihre Anfrage.

    Erstmal Grundsätzliches:
    – Sie müssen keinen Anspruch auf Hartz4 haben, um eine Umschulung zu beantragen. Ob die Umschulung bewilligt wird, hängt von anderen Kriterien ab.
    – Arbeitssuchend reicht aus. Arbeitssuchend und Selbstständigkeit schließt sich aus, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
    – Wer einen Gründerzuschuss bekommt, kann nicht zeitgleich eine Umschulung machen.
    – Welche Konsequenzen der Abbruch des Gründerzuschusses für Sie bringt, sollte in Ihren Unterlagen ausdrücklich geregelt sind (allgemeine Aussagen helfen Ihnen da nicht weiter).

    Ich vermute, dass Sie sich zunächst vom Jobcenter beraten lassen wollen, ob Ihnen eine Umschulung finanziert werden würde und nicht gleich den Gründerzuschuss aufgeben wollen würden. Eine Beratung sollte immer möglich sein. Hier kann man Ihnen sicherlich schon erste Anhaltspunkte liefern. Ich rate Ihnen aber auch, sich schon ein paar stichhaltige Argumente für eine angestrebte Umschulung (Schlechte Arbeitsmarktsituation? Erkrankung?) zurechtzulegen, und ebenfalls warum Sie wieder raus aus der Selbständigkeit wollen. da es für eine Umschulung keinen Rechtsanspruch gibt, hängt es oft von den richtigen Argumenten ab. Viel Erfolg!

  81. Guten Tag,
    ich würde gerne eine Umschulung zur Ergotherapeutin machen.
    Die Nachfrage hier in unserem Gebiet ist sehr hoch.
    Nun bin ich gelernte Industriekauffrau, habe jedoch seit 20 Jahren nicht mehr in dem Beruf gearbeitet, gelte also als ungelernt. Meine Kinder sind jetzt groß und ich möchte gerne noch mal etwas richtiges machen. Ich bekomme gerade Gründerzuschuss und die Selbständigkeit läuft zwar an aber ich fürchte das das Einkommen auf die Dauer nicht ausreicht. Jetzt bekomme ich langsam Panik und frage mich ob es möglich ist den Gründerzuschuss abzubrechen und doch eine Umschulung zu beantragen. Und meine 2 Frage: Ist es auch ohne Anspruch auf Alg1/2 möglich eine Umschulung finanziert zu bekommen oder muss man zwingend einen Anspruch haben. Arbeitssuchend allein reicht nicht aus?
    Danke!

  82. Hallo Stefanie,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die von Ihnen beschriebene Situation ist eine klassische Konstellation, in der die Agentur für Arbeit eine Umschulung finanziert. Sie müssen für die Kostenübernahme nicht schon arbeitslos sein, sondern es reicht aus, dass es absehbar ist, dass Sie es zeitnah sein werden. Die zurückgenommene Kündigung ist hier ein starkes Indiz.

    Wenden Sie sich zeitnah an die Agentur für Arbeit für ein Beratungsgespräch. Wenn Sie zur Vorbereitung des Gesprächs noch weitere Informationen brauchen, dann finden Sie diese hier: Umschulung zur Pflegefachfrau.

    Sie bekommen während der Umschulung kein Ausbildungsgehalt in der Höhe für Erstausbildungen bezahlt, sondern erhalten ein Umschulungsgeld vom Arbeitsamt. Das Umschulungsgeld ist höher als das Ausbildungsgehalt und liegt zwischen den Sätzen von ALG1 und ALG2.

    Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

  83. Hallo! Ich habe jetzt auch mal eine Frage. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe eine Tochter. Seit ca. 10 Jahren bin ich in der Personaldienstleistungsbranche tätig. Von meinem jetztigen Arbeitgeber hatte ich bereits eine Kündigung vorliegen, diese wurde zurückgenommen. Jedoch sieht es sehr danach aus, dass im Juni die nächste Kündigungswelle kommt. Nun ist meine Frage.. ich würde gerne eine Umschulung zur Pflegefachfrau (ehemals Krankenschwester) machen. Jedoch sind die Ausbildungsgehälter ja bei weitem nicht das, was man als normal arbeitender verdient. Gibt es da eine Möglichkeit der Förderung / Aufstockung? Denn arbeitslos oder sonstiges bin ich ja noch nicht.

    Leider finde ich im Netzt nicht viel zu diesem Thema.

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen

  84. Hallo Jürgen,

    wenn die Arbeitsagentur davon ausgeht, dass Testergebnisse auf dem Niveau B2 nicht genügen, dann wird ein Test auf der Stufe C angeregt. Da der Test zeitlich kurzfristig angesetzt und Ihnen kein Vorbereitungskurs angeboten wurde, gehe ich davon aus, dass Sie bereits das Deutschniveau besitzen, dass jetzt lediglich noch formal abgefragt werden sollen.

    Wenn ich mit dieser Einschätzung falsch liege und Sie ohne Vorbereitung den Test des Jobcenters nicht bestanden haben und aufgrund dessen die Umschulung nicht bewilligt wurde, dann rate ich Ihnen gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen und sich ggf von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten zu lassen.

  85. Guten Tag Frau Gohn,
    danke für Ihre Nachricht.

    Wie alt ist Ihr Stiefsohn? Die Förderung „Wegebau“ richtet sich nur an ältere oder gering qualifizierte Arbeitnehmer. Wenn wir Ihrem Sohn ein Alter unter 45 Jahren unterstellen, dann wäre der erfolgsversprechendere Weg, einen Antrag auf einen Bildungsgutschein zu stellen. In diesem Artikel erfahren Sie über Tipps für das Beratungsgespräch.
    Viel Erfolg!

  86. Hallo Anstasia,

    Formal hat die Arbeitsagentur recht, denn mit Ende des Arbeitslosengeld entfällt ihre Zustimmung. Uns sind Fälle bekannt, in denen das Arbeitsamt sozusagen auf dem kurzen Dienstweg solche Sachverhalte mit dem Jobcenter regelt, ohne Sie in der Ungewissheit zurück zu lassen. Das hängt letztlich vom Engagement des jeweiligen Sachbearbeiters ab.

    Wenn Sie die Zeit finden, dann berichten Sie gerne im Forum darüber, wie es weitergegangen ist. Viele Umschüler in ähnlichen Situation können so von Ihrer Erfahrung profitieren.

    Alles Gute für Sie!

  87. Hallo Marie,

    vielen Dank für Ihre detaillierten Informationen.

    Bislang war uns kein Fall bekannt, dass ein Umschulungsanbieter einen Teilnehmer faktisch daran hindern möchte, die Umschulung zügig abzuschließen. Ich teile auch Ihre Einschätzung, dass die Behauptung, Sie würden bis September bei dem Umschulungsanbieter bleiben müssen, den Zielen der Eingliederung in den Arbeitsmarkt widerspricht.

    Ich rate Ihnen, sich zeitnah mit Ihrem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzten. Ich vermute, dass es auch für das Arbeitsamt von Interesse ist zu wissen, dass es womöglich bei diesem Anbieter Klärungsbedarf gibt. Selbst wenn der Umschulungsanbieter einen Anspruch auf Kostentragung bis September 2020 hätte, betrifft das nicht das Verhältnis zu Ihnen, sondern ist eine Angelegenheit zwischen dem Anbieter und dem Amt. Ihr Engagement zu einem zügigen Abschluss der Umschulung zu kommen, sollte nicht in Nachteile münden.

    Wir danken Ihnen sehr, wenn Sie nach dem Gespräch mit der Arbeitsagentur uns hier im Forum eine Rückmeldung geben würden. Vielleicht ist Ihre Situation gewöhnlicher als gedacht und andere Umschüler können von Ihrer Erfahrung profitieren.
    Herzlichen Dank.

    Viel Erfolg für Ihren weiteren Werdegang und alles Gute.

  88. Hallo,

    ich hoffe die Frage erreicht Sie.

    Zu meinem Hintergrund: Ich habe im September 2018 meine Umschulung zur Kffr. für Marketingkommunikation begonnen und befinde mich in den letzten Zügen des Praktikums. Ende April werde ich an den schriftlichen Prüfungen teilnehmen, die mündliche folgt wahrscheinlich im Mai/ Juni. Die Umschulung bzw der Bildungsgutschein wurde mir vom Arbeitsamt ausgestellt, auch zur Finanzierung erhalte ich ALG 1.

    Mein Problem ist folgendes:
    Der Umschulungsvertrag läuft bis Mitte September 2020, bis Oktober 2020 wird auch noch das ALG 1 gezahlt. Angenommen ich schließe meine Prüfung im Juni ab und erhalte kurz darauf mein Zeugnis und wäre quasi bereit zu arbeiten – ist das dann auch möglich? Von der Standortleitung habe ich erfahren, dass der Umschulungsvertrag ja bis September läuft, ich würde aber gern wenn möglich auch vorher schon beginnen zu arbeiten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das grundsätzlich ein Problem sein sollte – das ist ja letztendlich auch das Ziel der Umschulung – mich in ein Arbeitsverhältnis zu bringen.
    Ich habe bisher noch nicht mit dem Arbeitsamt gesprochen, nur mit der Standortleitung der Schule, die mir mehr oder weniger gesagt hat: bis September läuft der Umschulungsvertrag, solange müssen Sie hier bleiben.

    Haben Sie da diesbezüglich Erfahrung?

    Vielen Dank im Voraus!

  89. Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Ich habe eine 2 jährige Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement gemacht. Den 1. Teil der gestreckten Prüfung habe ich bestanden. Leider habe ich den 2. Teil der gestreckten Prüfung nicht machen können, da ich erkrankt bin. Nun ist die Umschulungszeit um, und ich absolviere in Kürze die mündliche Prüfung.
    Die Prüfung besteht aus 2 Teilen plus mündliche Prüfung.
    Ich habe beim Arbeitsamt um eine Verlängerung der Umschulung gebeten um im November den 2. Teil der gestreckten Prüfung nachzuholen.
    Sie haben abgelehnt mit der Begründung, dass mein Arbeitslosengeld ausläuft und Sie in 3 Wochen nicht mehr für mich zuständig wären und ich deshalb, einen Antrag beim Jobcenter abgeben soll und das Jobcenter dann auch zuständig ist über eine Verlängerung zu entscheiden. Nun ist die Frage, ist das so oder hätte auch das Arbeitsamt einer Verlängerung zustimmen können.

  90. Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Ich habe eine 2 jährige Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement gemacht. Den 1. Teil der gestreckten Prüfung habe ich bestanden. Leider habe ich den 2. Teil der gestreckten Prüfung nicht machen können, da ich erkrankt bin. Nun ist die Umschulungszeit um, und ich absolviere in Kürze die mündliche Prüfung.
    Die Prüfung besteht aus 2 Teilen plus mündliche Prüfung.
    Ich habe beim Arbeitsamt um eine Verlängerung der Umschulung gebeten um im November den 2. Teil der gestreckten Prüfung nachzuholen.
    Sie haben abgelehnt mit der Begründung, dass mein Arbeitslosengeld ausläuft und Sie in 3 Wochen nicht mehr für mich zuständig wären und ich deshalb, einen Antrag beim Jobcenter abgeben soll und das Jobcenter dann auch zuständig ist über eine Verlängerung zu entscheiden. Nun ist die Frage, ist das so oder hätte auch das Arbeitsamt einer Verlängerung zustimmen können.

  91. Sehr geehrte(r) Redakteur/in,
    mir wird aus gesundheitlichen Gründen eine Arbeitserprobung und vermutlich Umschulung genehmigt. Wie schnell muss ich mich nach der dortigen Empfehlung für deren Berufsförderungswerk und eine dortige Ausbildung entscheiden? Und bliebe mir alternativ außer einer betrieblichen Umschulung die Möglichkeit finanzieller Zuschüsse für ein Studium? Habe ich diese einmalige Chance nur kurze Zeit?
    Frohe Pfingsten,
    vielen Dank

  92. Hallo, mein Stiefsohn , hat Immobiliemarkler gelernt jetzt ein Jahr nach seiner Ausbildung sagt er ,dass dieser Beruf nix fürs ganze Leben ist ,erwürde lieber im sozialen Bereich arbeiten. Er hätte auch schon eine Ausbildungsstätte zum Krankenpfleger. Er hat beim Arbeitsamt einen Antrag auf Wegebau stellen wollen, ist aber schon bei der ersten Facharbeiterin am Arbeitsamt gescheitert , man hat ihm noch nicht mal die Gelegenheit gegeben den Antrag zu stellen. Gibt es noch andere Möglichkeiten?

  93. Hallo,

    Ich hätte da ne Frage, ich könnte jetzt eine Umschulung auf Teilzeit beginnen. Ich bin noch auf Teilzeit am arbeiten. Die Umschulung möchte ich machen, da ich zeitlich in meinem jetzigen Job fast nichts mehr planen kann, was als alleinerziehende von 2 Kindern ziemlich stressig und schwierig erweist.
    Wie errechnet sich die Unterstützung vom Amt?
    Und welche kann ich alle beantragen?

    Liebe Grüsse Ramona Arci

  94. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich möchte noch zusätzlich sagen, dass “ der Deutschtest in Agentur für Arbeit “ (die Adresse) im Einladungsschreiben geschrieben wurde. Und ich verstehe nicht, was der Deutschtest bedeutet. Welche Niveau, gibt es Beispiele usw….

  95. Es kommt natürlich immer auf das richtige Argument für die Beantragung Ihrer Umschulung an – für eine Umschulung reicht das Unglücklichsein in einem Beruf (leider!) nicht aus. Bei einer Depression wären wir dann eher in dem Bereich, in dem Sie theoretisch Anspruch auf eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen hätten.

  96. Hallo,
    ich habe auch ein Paar Fragen zur Umschulung.Ich bin 50 Jahre alt. Nachdem habe ich einen Antrag gestellt, hatte ich den Termin im Jobcenter. Der Berater sagte, dass mein B2 telc Zertifikat nicht ausreicht und ich in einem Monat eine spezielle Prüfung auf Deutschkenntnisse bestehen muss, um eine Umschulung als Zerspanungsmechaniker zu erhalten. Ich hoffe, Sie können klären, was diese Prüfung ist?
    Im Voraus danke für Ihre Teilnahme.

  97. Hallo,
    ich habe auch ein Paar Fragen zur Umschulung.Ich bin 50 Jahre alt. Nachdem habe ich einen Antrag gestellt, hatte ich den Termin im Jobcenter. Der Berater sagte, dass mein B2 telc Zertifikat nicht ausreicht und ich in einem Monat eine spezielle Prüfung auf Deutschkenntnisse bestehen muss, um eine Umschulung als Zerspanungsmechaniker zu erhalten. Ich hoffe, Sie können klären, was diese Prüfung ist?

  98. Hallo,
    gern würde ich eine Ausbildungug zur Sozialassistentin machen. In meinem derzeitigen Beruf im kfm. Bereich besteht leider auch eine große Nachfrage. In diesem Beruf fühle ich mich zunehmend überfordert und unglücklich.Leider bin ich scho 51 Jahre, aber möchte natürlich noch 14 Jahre in einem Beruf arbeiten, in dem ich einen Sinn sehe. Gibt es überhaupt eine Chance auf Umschulung.

  99. Guten Tag Frau Bork,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Verbindlich beantworten kann nur das Jobcenter, ob die Kosten für die Umschulung übernommen werden. Suchen Sie das Jobcenter für ein Beratungsgespräch auf.
    Viel Erfolg

  100. Guten Tag Oliver,

    danke für Ihre Anfrage.
    Sie sollten Ihren Krankenstand nicht beenden, sondern bei der Rentenversicherung sich zu der gewünschten Umschulung beraten lassen.
    Viel Erfolg!

  101. Guten Tag Anja,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Das Arbeitsamt ist nicht Ihr Arbeitgeber, sondern der Umschulungsbetrieb. Allerdings kann die Agentur für Arbeit Zuschüsse leisten. Sie sollten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
    Viele Erfolg

  102. Hallo,
    Ich bin in einer Umschulung drin und habe nun festgestellt, das ich eine Bildschirmbrille brauche. Werden die Kosten hierfür, vom Arbeitsamt übernommen? Normalerweise, übernimmt ja ein Arbeitgeber einen Teil der Kosten, in diesem Falle wäre ja das Arbeitsamt in der Funktion des Arbeitgebers, oder?
    Vielen Dank

  103. Sie erhalten ja kein Hartz 4 mehr, sondern Umschulungsgeld. Für die Finanzierung der Wohnung hätten Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf Wohngeld.

  104. Hallo, wie ich es verstanden habe, erhalte ich statt Harz 4 Umschulungsgeld. Heißt das, dass ich meine Miete etc. ( genau wie Harz 4 Leistungen) bezahlt bekomme – und NICHTS Angerechnet wird? Z. B. Wenn Personen meiner BG arbeiten würden? Es ist ja kein Harz 4 mehr sondern Umschulungsgeld….

    Hoffe sie verstehen, was ich meine. Vg

  105. Hallo Sandra,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Mit der Genehmigung der Umschulung haben Sie Anspruch auf das Umschulungsgeld. Das Umschulungsgeld tritt an die Stelle des Arbeitslosengeldes, es bestehen hier also keine zwei Ansprüche parallel. Sollten Sie nach Beendigung der Umschulung keine Anstellung finden, dann besteht wiederum der Anspruch auf Arbeitslosengeld, je nachdem wieviele Monate vor der Umschulung schon Arbeitslosengeld bezogen wurde.

    Ich hoffe, die Antwort war Ihnen hilfreich.
    Viele Grüße

  106. Hallo Kitty,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Wenn die Prüfungsvorbereitungszeit im Zeitraum der genehmigten Umschulung liegt, dann bezieht sich der Beihilfeanspruch für Fahrtkosten auch für diese Fahrten. Sie können hier einen Antrag stellen.
    Etwas anderes kann gelten, wenn es sich um eine Nachprüfung handelt, die zeitlich nicht mehr innerhalb der ursprünglich genehmigten Umschulung liegt.

    Viel Erfolg für Ihre Prüfung,
    viele Grüße

  107. Hallo Jana,

    danke für Ihre Anfrage.
    Aus Ihren sehr knappen Schilderungen kann ich nicht entnehmen, auf was sich Ihre Frage genau bezieht. Die Umschulung wird immer für den gesamten Umschulungszeitraum genehmigt. Der Bildungsgutschein hat eine 3-Monatsfrist, die sich auf den Beginn der Umschulung bezieht: nach der Bewilligung des Bildungsgutscheins haben Sie drei Monate Zeit, die Umschulung zu beginnen, andernfalls verfällt der Gutschein und müsste nur beantragt werden.

    Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem ein Umschüler monatsweise oder quartalsweise Umschulungsgeld beantragen sollte.

    Ich hoffe, diese Auskunft ist Ihnen behilflich,
    viele Grüße

  108. Hallo, ist es richtig, dass man während der Umschulung alle 4 Monate einen neuen Antrag ausfüllen muss um weiterhin Geld zu bekommen? Lg

  109. Hallo…

    Man bekommt ja einmal im Monat Fahrtkosten zwecks Schule, wie sieht es in der Zeit aus während der Prüfungsvorbereitungszeit? Bin jetzt jeden Tag zur Schule gefahren ca 40 km hin/ Rückfahrt 10 Tage lang kann ich das extra beantragen?

    LG

  110. Danke für Ihre Frage. Sicher ist das normal, es geht ja darum dass Sie die Arbeitsanweisungen etc. verstehen. VG!

  111. Hallo
    Ich mochte auch umschulung machen aber Agentur ubernimt die kosten wenn ich bringe die zertifikat B2. das is normall oder machen sie mir die steine unter die beine. Bitte um antwort. Ich bin auslander.

  112. Hallo
    ich bin seit 26 Jahren aus meinem Beruf draußen, da ich bei meinen 4 Kindern zuhause war und Hausfrau war. Ich mache eine Umschulung zur Erzieherin. Jetzt meine Frage die Umschulung ist genehmigt und wird auch übernommen ebenso wie die Fahrtkosten und die Betreuungskosten für meine jüngste Tochter. Habe ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld?

  113. Hallo, ich bin 47 Jahre alt und habe eine kaufmännliche Ausbildung im KFZ Bereich gemacht.
    Ich bin durch meine stressbedingte Arbeit psychisch krank geworden.
    Momentan bin ich in einer Tagesklinik und erhalte Krankengeld.
    Meine Frage ist:
    Ich möchte eine Umschulung zum Heilerzierhungspfleger machen.
    Wie gehe ich am besten vor.
    Macht es Sinn, meinen Krankenstand zu beenden?
    Und welcher Träger ( Rentenversicherung, Argentur für Arbeit) käme für mich in Frage?
    Liebe Grüße Oliver

  114. ich würde gern eine Weiterbildung machen in Sachen Technische Zeichnerin Maschinenbau in Auto cat bin harz 4 Empfänger und würde gerne wissen ob das Amt die Weiterbildungskosten übernimmt und was ich für Voraussetzungen erfüllen muss um diesen Kurs anzuträten.

  115. Hallo Anna, in der Regel erhalten Sie während einer Umschulung Umschulungsgeld/ Übergangsgeld.

  116. Hallo Maria,

    diese Entscheidung ist im Einzelfall Ermessenssache. Sie sollten sich hier unbedingt mit der Schule und mit Ihrem Sachbearbeiter/Fallmanager unterhalten. Einfacher wird eine Weiterfinanzierung z.B. beim Durchfallen durch eine Prüfung und Wiederholungsprüfung aufgrund von Erkrankung, Pflegebedürftigkeit der Eltern etc. Aber da Ermessenssache, hängt es davon ab, wie das der Kostenträger sieht.

  117. Hallo,
    Ich möchte ein Umschulung durch Agentur machen. Frage ist, wie viel muss ich erst arbeiten, dass ich Arbeitlosengeld I durch ganze Ausbildung bekomme?
    Vielen Dank

  118. Ich habe an einer Umschulung von 24 Monaten teilgenommen, leider bin ich in 2 Fächern Durchgefallen und müsste zur Nachprüfung, diese findet allerdings erst in 3 Monaten statt und während dieser Zeit müsste ich weiter zur Schule gehen, die mit weiteren Kosten verbunden ist. wie sieht es hier mit dem Leistungsanspruch und weiterfinanzierung aus?

  119. Liebe Frau Schulze, leider ist die Umschulung eine Kann- und keine Muss-Leistung des Jobcenters. Wenn zudem keine Umstände wie Krankheit oder schlechte berufliche Aussichten vorliegen, dann sieht es leider schlecht aus. Wie wäre es denn mit einer grundständigen Ausbildung? Lokführer werden gerade händeringend gesucht und die Ausbildung ist in der Regel auch gut bezahlt.

  120. Hallo ich bin gelernte Verkäuferin und arbeite zur Zeit in einer Teilzeitstelle, da es kaum noch Vollzeitstellen gibt. Leider muss ich mit Hartz4 aufstocken. Jetzt habe ich die Möglichkeit für eine Umschulung zum Lokführer/Triebfahrzeugführer mit Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis bekommen. War beim Amt (Jobcenter) und habe mach Förderung gefragt. Dieses wurde abgelehnt mit der Begründung, das ich einen erlernten Beruf habe und auch in diesem arbeite.
    Auf der anderen Seite sehe ich aber keine Zukunft in meinem Beruf eine Vollzeitstelle zu bekommen in meinem Alter (48Jahre).
    Gibt es denn nicht doch eine Möglichkeit Fördermittel zu bekommen??
    Möchte mich auch beruflich noch verändern.
    Liebe Grüße

  121. Hallo ich habe mal eine frage bezüglich einer Umschulung beziehungsweise Weiterbildung.
    ich befinde mich momentan im 3ten Lehrjahr und bin in 4 Monaten durch deshalb liegt es in meinem Interesse was ich weiter machen könnte da ich nur verkaufen langweilig finde und mein Gehalt zu niedrig finde. gibt es da noch andere Möglichkeiten ohne eine neue Ausbildung zu machen?
    z.b als friseurin kann man eine Umschulung als Kosmetikerin machen sind ja beides verschiedene Richtungen

  122. Ich bin 48 Jahre alt und habe eine abgeschlossen Ausbildung zum Werkzeugmacher, Fachrichtung Stanz- und Umformtechnik. In diesem Beruf habe ich nach meiner Ausbildung 6 Monate gearbeitet. Danach habe ich in einem anderen Unternehmen 10 Jahre als Industriemechaniker gearbeitet. nach dem die Firma insolvenz gegangen war, habe bei einer anderen Firma ich ca. 6 Monate als Maschineneinrichter im Kunstoffbereich (Automotive) gearbeitet.
    Jetzt arbeite ich nun schon seid 15 Jahren bei einem Kautschuk verarbeitendem Unternehmen. Ich bin dort als technischer Angestellter beschäftigt und zuständig für Prototypen und später für die Produktqualifizierung (Erstbemusterung) beim Kunden (Automotive) zuständig, außerdem bin ich für Produktions-/ Qualitätsbelangen verantwortlich. Allerdings wird der Standort, an dem ich beschäfftigt bin, im nächsten Jahr geschlossen.

    Jetzt meine Frage: Als was kann ich mich denn bewerben und unter was läuft dann meine aktuelle Berufsbezeichnung beim Arbeitsamt? Ingenieur oder Techniker….

    Gerne würde ich in meinem neuen Job mehr Verantwortung übernehmen und eventuell eine Abteilung leiten, oder ähnliches. Müsste ich dafür eine Weiterbildung zum Meister machen? oder etwas anderem? Oder käme ehr eine Umschulung in Frage…

    Was meint Ihr?

  123. Hallo Sonja,
    während einer Umschulung ( im Rahmen der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) steht dem Rehabilitanden gewöhnlich Übergangsgeld zu, sofern er sich vor Umschulungsbeginn im Leistungsbezug von ALG 1 befand,bei Bezug von ALG 2 sieht die Sicherung des Lebensunterhaltes anders aus.

    LG

  124. Ich habe mal eine Frage,ich bin 46Jahre alt,gesundheitlich etwas angeschlagen von meiner harten Arbeit.Ich habe eine abgebrochene Ausbildung zur Hotelfachfrau,da ich es gesundheitlich nicht hinbekommen habe.Danach habe ich Kinder bekommen und 17 Jahre in einer Elektonikfirma in der Produktion gearbeitet,zwischendurch im Verkauf.
    Jetzt arbeite ich durch einen Wohnortwechsel in einer Klinik als Putzfrau,allerdings kommen jetzt gesundheitliche Probleme.Zusätzlich jobbe ich im Einzelhandel und würde dazu eine Umschulung machen,wie sind die Chancen?wenn man eventuell auch einen Betrieb finden würde der daa begleitet?
    Der Beruf ist für mich und meine Gesundheit ganz passend,nicht zu körperlich.

  125. Hallo,
    Mein Mann, 37 Jahre ist Diplom sozialpädagoge! Wir sind umgezogen und haben zwei Kinder! Er war nun in Elternzeit und dann 2 Monate auf arbeitssuche! Nun ist er beim. Jugendamt gestartet und leider gleich wieder an seine Grenzen erinnert! Wir gehen parallel den Weg der diagnostik zum autismus und es gab in der Vergangenheit mehrere therapien!

    Wir würden uns wünschen, daß die Sachbearbeiterin erkennt, daß mein Mann aus gesundheitlichen Gründen nixzbkn nicht in der Lage ist den erlernten Beruf auszuüben, wir haben bereits Bescheinigungen vom Hausarzt bzw Facharzt! Allerdings ist der berufswunsch forstwirt.

    Können sie uns Mut machen diesen Weg der Umschulung zu versuchen?

    Liebe Grüße

  126. Hallo alle zusammen!!! ich habe so eine Umschulung gemacht und ehrlich zu sagen, bin ich voll zufrieden. Aber hab ein Problem jetzt mit dem Arbeitsamt, weil die mir jetzt geänderte Bescheide schicken und verlange, dass ich ein Teil der Kosten erstatten muss. Das hieß damals, dass ich während der Praktikum ein klein Betrag verdienen darf (bis 450 Euro wurde mir gesagt), was ich auch gemacht habe, da mein Praktikumsbetrieb so toll war, waren die bereit mir auch mehr zu bezahlen, was ich eigentlich abgelehnt habe, weil ich ja nicht mehr als 450 Euro (lt. Arbeitsagentur) nicht verdienen dürfte… es kam jetzt ein andere Berater und meinte, dass alles was damals mir gesagt wurde, falsch ist und ich dürfte nicht über 165 Euro verdienen…. bin ehrlich gesagt so enttäuscht und sauer und fühle mich richtig verarscht… ich arbeite seit dem ich 18 Jahre alt bin… das war wirklich ein Unfall und ein NOT, dass ich mich an Arbeitsamt gewandte… und ich habe direkt nach der Umschulung zu arbeiten… und als ich da angerufen habe, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren, war die Damen am Telefon so frech, und hat gesagt, dass ich „genug Geld verdiene, um das auf ein mal alles zu bezahlen“!!!! ich habe gefragt dann, wo von ich leben soll… kam der Antwort: „Von Ihrem Nettoeinkommen“…

  127. Hallo, ich bin 23 Jahre jung und habe bereits eine Ausbildung als Fachkraft für lagerlogistik gemacht. In Moment arbeite ich als Produktionsmitarbeiterin und würde aber gerne eine zweit Ausbildung zur Erzieherin machen. Wäre es möglich?

  128. Hallo ich bin gelernter Bäcker habe jedoch seit 2014 nicht mehr als Bäcker gearbeitet des weiteren hätte ich keine andere Wahl als Bäcker zu erlernen oder auf der Straße mit einem förderschulabschluss zu landen durch den Notendurchschnitt von 2,d 57 bekam ich den mittleren Abschluss und wollte da ich mich seit meiner Kindheit mit Informatik beschäftige fachinformatiker werden aufgrund von diesen Umständen landete ich bei einer Reinigungsfirma mit nicht regelmäßigen Arbeitszeiten zwischen 2 und 8 Stunden da die Firma das Objekt nun verliert und ich nicht einsehe 30 km für 4 Stunden oder weniger zu arbeiten bleibt mir nur die Kündigung oder ein auflösungsvertrag . Jetzt zur Frage wie kann ich meinen Sachbearbeiter überzeugen eine Umschulung als Informatiker zu bekommen?

  129. Hallo, ich bin 30 Jahre alt und habe drei Kinder. Ich bin staatl. anerkannte Grafik-Desgnerin, bin aber zurzeit tätig als technishce Zeichnerin in Schaltanlagenbaufirma. Würde aber gerne eine Umschulung zur Hebamme mache. Könnte das funktionieren? Als Grafik-Designerin habe ich keinen Job gehabt und werde es wahrscheinlich in unserer Gegend auch nicht fnden. Technishce Zeichnerin ist auch nicht mein Ding. Diese PC-Arbeit geht langsam auf meine Augen, so, dass meine Augen übermüdet sind. Und der Gehalt ist sehr niedrig. Deswegen würde ich gerne wechseln.

  130. Hallo mein Name ist a. klein ,
    meine frage ist .
    Bekomme ich bei einer Umschulung vom Arbeitsamt , übergangsgeld ?
    Da ich die Umschulung aus gesundheitlich gründen machen will, diese hatte ich seit Geburt an . Sie haben sich verschlimmert in meinen Beruf , denn ich ausgelernt habe .

  131. Hallo,

    Ich absolviere momentan ein 3 wöchiges Praktikum und fange aller Voraussicht nach im Anschluss mit der 2 jährigen betrieblichen Umschulung als Immobilienkaufmann an. Die Agentur für Arbeit würde einen Bildungsgutschein bereit stellen. In den speziellen Umschulungworkshops, die ich vorher besuchte, war oft die Rede von einer evtl. Vergütung bis zu 400€, zusätzlich zum ALG, die man vom Betrieb erhalten kann, vorausgesetzt sie ist bereit diese zu zahlen.

    Wie genau nennt sich diese neue Fördermaßnahme bzw. wo erfährt man dazu mehr Infos? Auf der IHK website konnte ich bislang nichts zu den möglichen 400€ erfahren.

    LG

  132. Hallo,
    Ich kann aus Gesundheitlichen gründen meinen Beruf nicht mehr ausführen.
    Ich beziehe momentan AG1. Diese läuft jedoch im Oktober aus. Mein Anliegen ist jetzt, dass die Arbeitsagentur mir ein Strich durch die Rechnung ziehen möchte, indem sie meinen Vorgeschlagenen Beruf für die Umschulung, nicht genehmigen wollen. Da ich beim Berufspsychologischen test im Mittlerren Berreich abgeschnitten habe und der Beruf den ich machen möchte einen Höhren niveau von der Arbeitsagentur verlangt.
    Da mein restanspruch auf AG1 bald ausläuft ist mir der Gedanke gekommen, dass ich Teilzeit oder Vollzeit mir eine beschäftigung suche, damit mein restanspruch auf AG1 in die länge gezogen wird. Ich würde gerne wissen, ob ich mit der Arbeitsagentur meine Umschulung während meiner Tätigkeit die ich entweder in Teilzeit oder in Vollzeit mache weiterführen kann?

  133. Hallo, ich war jetzt über 1 Jahr wegen einer psychosomatischen Erkrankung Arbeitsunfähig. Mein Arbeitgeber (Zeitarbeit) hat mir während dieser Zeit gekündigt. Aus einer Reha-Maßnahme wurde ich im April, auf eigenen Wunsch, Arbeitsfähig entlassen. Mein Antrag auf eine Umschulung wurde von der Agentur für Arbeit an die RV weitergeleitet, da sie der Meinung waren, dass die dafür Zuständig seien. Die RV hat diesen Antrag Abgelehnt,wogegen ich Einspruch eingelegt habe.
    Zu meiner Vita ist zu sagen, dass es meinen Ursprünglich erlernter Beruf nicht mehr gibt und ich diesen auch nach der Ausbildung vor fast 25 Jahren nicht mehr ausgeübt habe. Die bei meinen Bisherigen angelernten Tätigkeiten erlangten Fähigkeiten sind entweder nicht mehr gefragt oder so speziell, dass ich damit auf dem Arbeitsmarkt nichts anfangen kann.
    Meine eigentliche Frage ist nun, macht es unter diesen Voraussetzungen Sinn parallel bei der BAA erneut eine Umschulung zu beantragen und ist dies überhaupt möglich solange der Widerspruch bei der RV läuft?

  134. Bin 32 Jahre alt,
    habe nichts gelernt nach der Schule, habe damals gleich im Einzelhandel angefangen.
    Leider bin ich da überfallen worden und danach gekündigt worden.
    Jetzt bin ich schon fast neun Jahre Zuhause und möchte jetzt gerne eine Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten machen.
    Wie stehen da meine Chancen?

  135. Liebe Ann, vielen Dank für Ihre Frage. Um einen Umschulung finanziert zu bekommen, sollte entweder eine Erkrankung, die die bisherige Tätigkeit verunmöglicht oder aber geringe Chancen, eine Stelle in diesem Bereich zu bekommen, bestehen. Haben Sie schon, um den Einklang aus Job und Erziehung besser herstellen zu können, an eine Haushaltshilfe gedacht? Diese könnte evtl. sogar durch Ihre Krankenkasse finanziert werden. Allerdings kann ich mir schon vorstlelen, dass es in Ihrer Situation durchaus auch Spielraum für eine Umschulung gibt, vielleicht kommt auch einen Kurzeitumschulung wie die zum Büroassistenten infrage.

  136. Guten Tag,

    ist es möglich eine Umschulung finanziert zu bekommen, wenn man seinen Job in der Pflege aufgrund der Kinder nicht mehr ausüben „kann“, eben weil dies nicht mehr mit den Arbeitszeiten vereinbar ist? Familie zum auffangen von Betreuungszeiten existiert nicht und in der Pflege fallen nun mal Arbeitszeiten morgens ab 6 und abends bis 22 Uhr an, auch bei Teilzeit. Ich habe nun schon oft in Stellenausschreibungen im Büromanagement gelesen, dass Gleitzeiten oder Arbeitszeiten nach Absprache möglich sind, besonders bei Teilzeitstellen. Außerdem weiß ich nicht mehr wie ich Feiertage und die Wochenenden abdecken soll, gerade jetzt wo die familiäre Unterstützung bei der Betreuung weg fällt.

    Ich denke eine Umschulung wäre der richtige Weg, doch ohne finanzielle Unterstützung ist mir dies nicht möglich

  137. Liebes Redaktionsteam,

    ich habe eine Ausbildung im sozialpflegerischen Bereich und vor Kurzem mein zweites Kind bekommen.
    Schon mit dem ersten war es ein Spagat Arbeit und Kinderbetreuung unter einem Hut zu bekommen bei einer Vollzeittätigkeit. Mit dem zweiten wird es nun maximal auf eine 50 – 75 % Stelle hinaus laufen, was auch total in Ordnung ist. Jedoch; Mein Sohn wird dieses Jahr eingeschult, weshalb er nicht mehr um 7 an der KiTa sein kann. Zwar bin ich bis April 2019 noch für meine Kleine in Elternzeit, dennoch mache ich mich bereits schlau in Bezug auf eine neue Arbeitstelle, allerdings scheitert es an meiner Flexibilität, die nun mal nicht vorhanden ist. In meinem Job fängt man morgens zwischen 6 und 7 an und familiär ist niemand da der die Kinderbetreuung mit auffangen könnte, selbst bei einer 50% Stelle hätte ich auch mal um 6 oder 7 Schichtbeginn. Und einen Arbeitgeber zu finden der so kulant ist, vor Allem in der Pflege, erscheint mir utopisch und ist bisher erfolglos verlaufen. Ich denke also darüber danach eine Umschulung z.B zur Bürofachangestellten oder Ähnliches zu machen. Arbeiten und der Umgang am PC lagen mir schon immer und dies wäre ein Arbeitsbereich indem man auch erst um 9 anfängt und vor 16 Uhr Feierabend macht bei einer 50% Stelle. Außerdem lese ich über viele ausgeschriebene Stelen in diesem Bereich, dass bei einem 50% Umfang Gleitzeiten oder Arbeitszeiten nach Absprache möglich sind. Also eigentlich Ideal für eine zweifache Mama, die arbeiten möchte. Allerdings frage ich mich, ob dies Grundlage genug ist um eine Umschulung finanziert zu bekommen, schließlich bin ich in einem Job ausgebildet in dem die Nachfrage hoch ist, nur bringt mir dies nichts wenn ich aufgrund der Arbeitszeiten keinen Job finde.

  138. Hallo,

    Ich bin Zugbegleiterin und bin jetzt Aufgrund gesundheitlicher Probleme (Diabetes, Bluthochdruck) von Arbeitslosigkeit bedroht. Die Schichtarbeit bekommt mir nicht mehr. Ich möchte gerne eine Umschulung machen zur Verwaltungsfach, -oder Sozialversicherungsangestellte. Ich habe Hauswirtschafterin mal gelernt aber in diesem Beruf nie gearbeitet. Hätte ich eine Chance? Wie sieht es dann finanziell aus?

  139. Hallo,

    ich 34 habe eine abgeschlossene Ausbildung als Kfz-Mechaniker. Ich arbeite jetzt schon seit ca. 14 Jahren um kaufmännischen Bereich und würde mich gerne zum Chemikanten umschulen lassen.
    Allerdings weiß ich nicht wie und wo ich dies machen kann.
    Das zweite Problem ist natürlich das Geld. Da man natürlich jetzt ein bestimmtes Festgehalt verdient und nicht weniger verdienen kann, wegen der Umkosten die man ja schon so hat, gibt es irgendeine Möglichkeit eine Umschulung zu machen mit einer Unterstützung ?

    LG

  140. Liebes Team,
    ich bin 54 Jahre und habe aktuell noch eine Anstellung, doch ist absehbar, dass die Firma nicht mehr allzulange bestehen wird. In meinen Ausbildungen Zahnarzthelferin und Werkschutzfachkraft werde ich wohl keine Anstellung mehr finden, da ich diese seit 32 bzw. 22 Jahren nicht mehr ausübe. Eine kaufmännische Ausbildung besitze ich nicht.
    Daher würde ich gerne eine Ausbildung zur Ernährungsberaterin (alternativ Yogalehrerin) machen.
    FRAGE: Besteht die Möglichkeit die Ausbildung vom AA finanziert zu bekommen? Ich würde gerne die Möglichkeit des Fernstudiums wählen, da ich dies berufsbegleitend durchführen kann. Kann ich den Anbieter eigentlich selbst auswählen und gibt es eine Preisgrenze?

    Freue mich auf eine Rückmeldun
    VIele Grüße
    Irene

  141. Ich danke vielmals für die schnelle Antwort.
    In dem von mir gewählten Beruf besteht keine schlechte Arbeitsmarktsituation. Aber das Kernproblem über das ich stolpere ist die generelle nichtunterstützung von schulischen Ausbildungen. Ich habe auch bei der AA mein interesse am Beruf des Erziehers gezeigt und auch dieses wurde mir im vorraus gesagt das es nicht unterstützt wird wegen der schulischen Ausbildung.

  142. Hallo Marian,

    das Problem bei schulischen Ausbildungen bzw. Umschulungen liegt meiner Erfahrung nach bei einer geringeren Chance auf eine Anstellung im Anschluss, deshalb wird von der ARGE immer eine betriebliche Umschulung bevorzugt. Das ist natürlich wie so oft immer Ermessenssache somit nicht in Stein gemeißelt.

  143. Hallo,
    Ich (34 m) werde in naher Zukunft arbeitslos werden. Nun war ich auch schon beim AA und die Betaterin (in Thüringen) hat mir gesagt, das auf Grund der Zukunftssussichten in meinem Erstberuf, eine Umschulung auf jeden Fall in frage kommt. Nun interessiert ich mich sehr für den Beruf des MTRA (medizinischer technischer röntgenassitent) sehr. Dieser Beruf wird an einer staatlichen Schule gelehrt, in Kooperation mit einem Krankenhaus.
    Nun hat mir meine Beraterin gesagt das schulische Ausbildungen generell nicht unterstützt werden. Meine Frage ist ob einer weiss warum das nicht gemacht wird und ob es vielleicht doch Möglichkeiten gibt?

  144. ich habe eine Frage.
    Ich möchte eine Ausbildung als Medizinische Fachangestellte machen.
    Job Center sagte da ich mehrfache Mutter bin und wenig Chancen habe würden sie mir mein Umschulung finanzieren damit hat mein zukünftige Arbeitgeber keine Kosten und wird mich eher ausbilden wollen.
    Mein Mann studiert noch verdient damit noch gar nichts.
    Mein Mann hofft aber in kurzem fertig zu werden somit wird bald eine Arbeit als Ingenieur suchen.
    >Die frage ist wenn er jetzt Geld verdient und ich damit aus dem Job Center ausfalle muss ich irgendwelche Kosten der Ausbildung tragen oder Schulkosten ?

  145. Hallo Anke,

    danke für deinen Erfahrungsbericht. Gibt es denn einen verwandten Ausbildungsberuf? Vielleicht einer, der weniger körperlich fordernd ist, also z.B. im Verwaltungs- oder Bürobereich angesiedelt ist? Das wäre vielleicht eine Möglichkeit, wenn du in deinem alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.

  146. Hallo 🙂

    ich bin mittlerweile 45 .. arbeite in einer Firma die Haustüren herstellt.. d.h. permanentes schweres Tragen,schleifen usw. Da ich mein ganzes Arbeitsleben ( seit14) schon körperlich schwere Arbeit verrichtet habe,stellen sich langsam die Konsequenzen ein, so daß ich mir langsam eingestehen muss, diesen Job nicht mehr lange ausüben zu können. Ich habe zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung ( in de ehem. DDR gemacht ) den Beruf gibt es hier allerdings so nicht. Somit stellt sich die Frage ob eine Umschulung in diesem Sinne für mich in Frage kommt.

  147. Hallo, ich bin bei der Arbeitsagentur gemeldet und möchte eine Umschulung machen, da ich in meinem bisherigen Beruf schlechte Chancen habe wieder zu arbeiten. Meine Beraterin würde mir generell einen Bildungsgutschein zugestehen. Allerdings sieht sie keine Möglich dies in dem von mir angestrebten Beruf der Heilpraktikerin zu tun, da dieser Beruf nicht im Bildungszielkatalog aufgeführt ist, und nicht in ein Angestelltenverhältnis, sondern in der Regel in Selbstständigkeit führt. Kann mir jemand mit Rat helfen? Gibt es eine Möglichkeit doch gefördert zu werden? 2 verschiede Heilpraktikerschulen sagen mir sie hätten Schüler, die mit Bildungsgutschein der BfA bei ihnen sind.

  148. Hallo. Ich bin Realschullehrerin (Kunst und textiles Werken) mit mittlerweile 7 Jahren Berufserfahrung. Mit meinen studierten Fächern ist es nicht möglich in einer staatlichen Schule fest angestellt zu werden. Ich habe mich 5 Jahre von Kurzzeitvertrag zu Kurzzeitvertrag geangelt. Im Moment bin ich in einer privaten Jugendhilfeeinrichtung angestellt. Mittlerweile habe ich für mich fest gestellt, dass ich im Elementarpädagogischen Bereich viel besser aufgehoben wäre. Ich muss anmerken, dass ich seit 20 Jahren immer wieder mit Depressionen zu kämpfen habe, auch lange Zeit deshalb in Behandlung war. Dies ist ein Teil, der zu meinem Leben gehört und immer da sein wird. Ich habe mich im Alltag damit arrangiert, beruflich ist dies aber gerade mit der Arbeit mit Jugendlichen ein Problem. Es bringt mich immer wieder an meine Grenzen, da mir hier leider das Durchsetzungsvermögen fehlt. Ich war vor längerer Zeit in einem Kindergarten tätig. Die Arbeit mit Kindern im Elementarbereich ist eine komplett andere als mit Jugendlichen. Dieses Arbeitsfeld liegt mir sehr, ich würde sehr gerne in einem Waldkindergarten arbeiten. Ich habe mich in mehreren Kindergärten beworben. Dort bekam ich immer wieder die gleiche Rückmeldung, dass es aufgrund meiner „Überqualifizierung“ nicht möglich ist, mich anzustellen. Jetzt überlege ich, eine Umschulung zur Erzieherin zu machen. Da ich aber zwei Kinder zu versorgen habe, bin ich unsicher, wie ich in diesem Zeitraum unseren Lebensunterhalt bestreiten soll.
    Gibt es Möglichkeiten, für die Umschulung Unterstützung zu bekommen?

  149. Hallo,
    Ich arbeite seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst als Reinigungskraft, habe aber einen Lehrgang bei der IHK als geprüfte Fachkraft für Büromanagement erfolgreich abgeschlossen. Kann damit aber bei meinem Arbeitgeber nicht viel anfangen, weil ich leider keine abgeschlossene Ausbildung habe. Nun möchte ich gern eine Ausbildung oder Umschulung machen als Kauffrau für Büromanagement, um meine Chancen bei meinem Arbeitgeber zu verbessern. Nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem zuständigen Arbeitsamt. Für mich würde vielleicht das Wegebau Projekt in Frage kommen aber ich weiß nicht ob mein Arbeitgeber mich unterstützen würde, da die Kosten vom Amt und dem Arbeitgeber geteilt werden müssen . Was könnte ich noch tun, um die Ausbildung finanzieren lassen zu können? Und wer würde mich finanziell unterstützen wenn ich mich für die Umschulung freistellen lassen würde von meinem Arbeitgeber?

    Danke

  150. Liebe Sandra,
    durch Ihre vorhandenen gesundheitlichen Probleme würde ich Ihnen raten, sich an die Rentenversicherung als möglichen Kostenträger einer Umschulung zu wenden. Mitarbeiter in der Pflege werden immer gesucht, allerdings ist das natürlich auch ein sehr stressiger Job, darüber müssen Sie sich bewusst sein.

  151. Hallo Mara,

    das wäre eigentlich eine ideale Ausgangslage für eine Umschulung zur Personaldienstleistungskauffrau durch Ihre vorhandenene Berufserfahrung, für eine exakte Aussage würde ich Ihnen raten, einfach beim ibb anzurufen. Viel Erfolg!

  152. Hallo Thomas,

    danke für die ausführliche Darstellung des Dillemas – ich befinde mich in einer ähnlichen Lage. Und viele andere wahrscheinlich auch. Direkt nach dem Studium winkte HartzIV, später dann eine Art Zusatzausbildung, die in diesem Bereich gerne absolviert wird (aber eigentlich nur ein Vollzeitjob zum Azubi–Tarif ist). Zum Glück dann noch ein paar Befristungen, bis auch die zu Ende gingen. Jedenfalls stehe ich jetzt wieder bei Null und weiß nicht wirklich weiter. Sogar der Wohnraum in der Großstadt fiel wegen WG–Auflösung weg. Mit Ü30 also wieder zurück ins Elternhaus, denn im ALG–Bezug ist Wohnraum dort utopisch.

    Ich weiß auch nicht wirklich, ob ich noch (elternunabhängiges) Bafög für ein Zweitstudium bekommen würde. Ich schätze nicht, man kennt das in den neoliberalen Verhältnissen. Im Grunde ist heute „friss oder stirb“ und das ist auch so gewollt. Einmal die falsche Entscheidung getroffen, schon die A–Karte gezogen. Denn akademische Unschulungsprogramme der Argen etwa für Mangelberufe gibt es natürlich nicht. Dabei wäre das ja absolut sinnvoll…

    Ich bin momentan stark an einer Umschulung Richtung IT interessiert. Da gäbe es etwa den IT–Systemkaufmann. Da ich auch schon eine Erstausbildung im kfm. Bereich habe, wäre es interessant zu wissen, ob auch eine Umschulung verkürzt werden kann. Ansonsten gibt es in dem Bereich auch viele, viele Kompaktkurse und sogar eine Art „Bootcamps“, die wenige Monate dauern – aber richtig teuer sind. Dafür bräuchte ich also einen Bildungsgutschein, denn ich könnte das ansonsten nicht finanzieren. Und da stellt sich dann wieder die Frage, ob mein Sachbearbeiter so etwas genehmigen würde. Mir kommt es so vor, als kenne man dort nur seine örtlichen Standardanbieter, was dann eben volle zwei Jahre Unschulung bedeuten würde.

  153. Hallo, ich bin gelernte Bürokauffrau und mein Arbeitgeber steht kurz vor der Insolvenz. Seit meiner Lehre sind meine Arbeitgeber entweder Pleite gegangen oder mein Arbeitsplatz wurde zugunsten ältere Kollegen wegrationalisiert. Ich habe es nun endgültig satt. Psychisch stehe ich kurz vor einem Burnout… und der Arbeitsmarkt sieht auch eher schlecht aus… habe ich die Chance eine Umschulung in der Pflege bewilligt zu bekommen?

  154. Hallo zusammen,
    ich bin gelernte Kauffrau im Einzelhandel, arbeite aber seit 9 Jahren als Assistentin in einem Management Büro. Gerne würde ich eine Umschulung/ Fortbildung zur Personaldienstleistungskauffrau machen. Ich interessiere mich sehr für den Bereich HR und möchte mich gerne in diesem Bereich weiterentwickeln. Durch meinen jetzigen Job habe ich viel Einblick in diese Richtung. Die ibb in Karlsruhe bietet das als Umschulung an, dauert 2 Jahre und gilt als Vollzeit, wäre dies möglich?
    Für eine Rückmeldung möchte ich mich vorab bedanken.
    LG, M.

  155. Ich bin seid Dez. 2016 arbeitslos und seid März 2018 im Harz IV gefallen.
    Habe eine Lehre als Tischler gemacht, kann aber aus gesundheitlichen Gründen diesen Beruf nicht mehr ausüben.

    Seid nun 3/4 Jahr KÄMPFE ich bei beiden Ämtern, das ich eine Umschulung zum Berufskraftfahrer bekomme. Beim Arbeitsamt wurde mir gesagt, das die Aussicht, eine Stelle als Kraftfahrer zu bekommen sehr gering sei. Im Internet jedoch wurden allein in meinen Wohnkreis über 100 Fahrer gesucht.

    Bei der AHA sagt man mir, das solange ich keinen ärztlichen Befund vorlege, das ich als Tischler nicht mehr arbeiten kann, würde ich auch keine Umschulung bewilligt bekommen. Dabei habe ich allein im letzten Jahr, 4 Wochen Krankenhausaufenthalte, diverse CT´s und viele PDA´s bekommen. Auch schriftlich von meinen Hausarzt wurde nicht mal eingesehen.

    Von welchen Kriterien gehen die da bitte schön jetzt aus? Oder läuft das alles über „Gesichtsmerkmale“?? Siehtst du schei*** aus, bekommst du nichts.

  156. Frage mich ständig welche voraussetzen man braucht um ne Umschulung zu bekommen. Es gibt manche machen eine Umschulung nach der anderen. Und wenn ich frage heißt es immer nein geht nicht

  157. Habe mal eine Frage möchte gerne eine Umschulung zum Trockenbauer machen bin bis vor kurzem noch als staplerfahrer angestellt gewesen da ich keine fahrerlaubnis habe finde ich keine neue Stelle in den Beruf wegen in Schichten arbeiten und wenn mal eine Schicht getauscht wird immer die gleiche Antwort bekomme ich darum wollte ich gerne Umschulen zum Trockenbauer da könnte ich auf Montage gehen oder meistens wird ja von der Firma abgefahren und da liegt meine frage wäre das ein Grund zur einer Umschulung oder eher nicht

  158. Hallo liebe Karina,

    Ich verstehe dich so gut!
    Bin auch lange im Einzelhandel gewesen und zuletzt als Stellvertreter Filialleitung, was mich fast kaputt gemacht hat.. Ich denke du hast sehr gute Chancen auf eine Umschulung. Ich hatte damals erstmal den Weg zu schule gemacht die es anbietet und dann zum Arbeitsamt mit Info von der Schule . Es wurde sofort genehmigt! Da es Umschulung für Einzelhandel war, hab ich jetzt niks davon, weil ich sehr glücklich bin , das ich aus DER Hölle raus bin !!!!
    Ich arbeite jetzt an die Rezeption in Praxis für Physiotherapie und bin sehr glücklich darüber! Man kommt da auch ohne entsprechende Ausbildung rein. Es gibt halt nur weniger Geld, weil man quasi als ungelernte da arbeitet. Das kann ich dir nur empfehlen! Die stellen gerne Leute ein mit kaufmännischen Hintergrund.
    Liebe grüße und viel Erfolg
    Elena.

  159. Hallo zusammen, ich habe zu dem Thema auch eine frage…
    Ich habe bereits ein Antrag auf eine Umschulung gestellt da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht ausüben kann.

    Meine Frage ist, was ist wenn mir mein Arbeitslosengeld das ich während der Laufzeit (23 Monate) nicht ausreicht um all meine ausgaben zu decken( Miete ,Strom, Versicherung, Kredit) ??

    Die zweite Sache die mich interessiert ist, ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung, zahlt die mir was wenn ich die Umschulung beginne?

    Vielen dank euch und liebe grüße.

  160. Hallo Sonja, wir dürfen leider keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht, diese bieten ihre Leistungen oft auch kostenlos oder sehr günstig z.B. bei Sozialvereinen an.
    Bitte googeln Sie mal nach Übergangsgeld/Überbrückungsgeld, darauf dürfte Ihr Mann Anspruch haben.

  161. Hallo 🙂
    Ich habe eine Frage zum Leistungsbezug während der Umschulung.
    Mein Mann hat seine alte Stelle aufgrund gesundheitlicher Probleme aufgegeben und bereits vom Arbeitsamt die Genehmigung einer Umschulung erhalten.
    Nun ist es so, dass er generell Anspruch auf ALG1 bis zum 31.01.19 hat.
    Die Umschulung dauert 22 Monate, startet im April 2018 und endet zum 31.01.2020. D.h. er hat ein volles Jahr während der Umschulung gar keinen Leistungsanspruch, oder? Anspruch auf ALG2 wird er nicht haben.
    Wie ist der Satz „Während der Umschulung wird nur die Hälfte der tatsächlichen Zeit vom Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld abgezogen“ zu verstehen?
    Bedeutet es, dass sich sein Anspruch sogar um weitere 5 Monate verkürzt (Start der Umschulung April – Ende ALG Anspruch Januar = 10 Monate durch 2) und er dadurch nur bis August 2018 Leistungen erhält?
    Ich habe mir diesen Passus auf verschiedenen Seiten und im SGB durchgelesen, dennoch verstehe ich es nicht. Auf der AA Seite ist leider ein unpassendes Beispiel mit einer 4-monatigen Weiterbildung, das hilft mir leider auch nicht weiter.
    Ganz liebe Grüße

  162. Hallo 😊 ich bin 30j alt und gelernte Zahntechnikerin.. Ich habe bei der Berufswahl leider sehr daneben gelegen denn der permanente Druck bei so hoher Genauigkeit und dem schlechten Gehalt lässt mich von einem zum nächsten Burn put rutschen.. Ich hab den keine Ahnung wie vielten Job aber ich bin einfach nicht gut genug um bei so hoher Geschwindigkeit mithalten zu können.
    Da meine große Leidenschaft aber im Handwerk und am liebsten mit Holz liegt, würde ich unglaublich gerne zur Zimmerin umschulen. Es ist ein so toller abwechslungsreiche Job und ich kann draußen sein bei Wind und wetter und verkomme nicht in irgendeinem Labor ..
    Mein Vater war schon Forstwirt, der Holzbau liegt uns quasi in der Familie. Meinen Sie ich hätte eine Chance? Ich habe gerade eine neue Stelle und würde am liebsten wieder davon laufen.. herzliche Grüße

  163. Hallo Alexandra,
    eine klassische Umschulung zur Podologin wird aufgrund ihrer fachfremden Vorausbildung wahrscheinlich nicht hinhauen – aber es gibt wesentlich kürzere Kurse z.B. in medizinischer Fußpflege, die auch durch einen Bildungsgutschein gefördert werden. Vielleicht ist ja das etwas für Sie?

  164. Hallo, ich bin 29 Jahre und habe eine Tochter von 20 Monaten. Ich möchte gerne eine Umschulung zur Fußpflegerin machen. Ich bin gelernte Gebäudereinigerin und habe bisher zweimal schlimme Erfahrungen machen müssen,2 mal fristlose Kündigung da ixh 2013 eine Fehlgeburt hatte und 5 Wochen krank geschrieben wurde. So war es auch in der neuen Firma mir wurde das Leben zur Hölle gemacht als ich mit meiner Tochter Schwanger war. Denkt ihr ich habe eine Chance die Umschulung bezahlt zu bekommen?
    Liebste Grüße

  165. Hallo, ich bin auch ein mittleres Semester mit über 30 Lenzen, komme aus einem Bereich, der hart umkämpft ist, d.h. wenige Stellen mit viel zu vielen Bewerbern. Bis vor ca. 2 Jahren gab es noch ab und zu ein paar Einladungen zum Bewerbungsgespräch, aber das hat jetzt komplett abgenommen, d.h. es macht keinen Sinn mehr, sich im alten Bereich zu bewerben. Der Witz ist, dass selbst nach einer abgeschlossenen Fortbildung (vom Arbeitsamt) ebenfalls kein Job zustande kam. Nach dem Studium hatte ich ein paar Monate Arbeitslosengeld II und dann hier und da immer mal wieder nur Praktikas, teils ohne Bezahlung – Generation Praktika. Dazwischen immer Hiwi-Jobs, um wenigstens etwas Geld zu haben. Selbstständigkeit funktioniert als Ausweg nicht wirklich, da zu wenige Kunden und viel zu wenig Geld, keine Sicherheiten, reicht nicht für eine Existenz, vielleicht gerade einmal um einen kleinen Teil der Pflichtversicherungen zu bezahlen. Geld für Vollzeit Präsenzunterricht habe ich demnach aus eigener Tasche nicht wirklich, so wie es vielen Älteren ergeht. Arbeitslosengeld I kriegt man nicht mehr, da nicht durchgängig in letzter Zeit 1 Jahr durchgearbeitet und selbst wenn, 60 Prozent vom letzten Minilohn von einer Hiwi-Stelle (TZ oder VZ Niedriglohn, ungelernt) sind ein Witz und reichen für nichts aus. Wieder an Hartz IV anmelden, wo man jahrelang keine Fortbildung genehmigt bekommt, da chronisch kein Geld in den Kassen + „überqualifiziert“, um dann eventuell an ein Jobcenter geschickt zu werden, wo man tolle Berufsvorschläge erhält, die zum oben genannten bereits selbst gefundenen Niedriglohn Job führen + Schikanen der Bürokratie/Rückzahlungen und schwachsinnigen Pflichtveranstaltungen, die nie zum bezahlten Job führen? Noch einmal studieren? Ehrlich gesagt, ist es das Letzte, auf was man im Moment Lust hätte, da wieder jahrelang Geldflaute und vor allem – kann man das nur nebenbei machen, da man irgendwo am Tag ja das Geld verdienen muss, was aber für ein Studium zu wenig ist. Man wird bei privat finanzierten Fortbildungen und Studiengängen natürlich mit Kusshand genommen, da ja jeder nur scharf aufs Geld ist, d.h. das macht sich beim nächsten Arbeitgeber nicht gut, da ja jeder weiß, dass das jeder lernen kann, der genügend Geld hat und vor allem – Fortbildungen und Studiengänge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum bezahlten Job führen, sollten im Interesse der Wirtschaft sein und demnach von der Industrie unterstützt werden. Kurz – man dreht sich im Kreis. Duales Studium – braucht man Partnerfirma, zu alt, keine Antworten auf Bewerbungen. Noch einmal Ausbildung machen? Versucht, aber nach Dutzenden Bewerbungen ebenfalls keine Antwort.

    Soll man jetzt aus dem Niedriglohn Job raus, um sich wieder für Praktikas für die angestrebten Umschulungsjobs zu bewerben oder um beim Arbeitsamt als Nicht Empfänger von Leistungen wenigstens gelistet zu sein, so dass man vielleicht noch eine Chance auf eine Umschulung bekommt, die man bei Arbeitslosengeld II überhaupt nicht erhält? Oder soll man bis auf Ewigkeiten im B- oder C-Markt der Niedriglohn Parallelgesellschaft Jobs ausharren, um sich dann jahrelang kleinste Nebeneinkünfte und später eventuell eine erfolgreiche Selbstständigkeit aufzubauen, die man aber wegen fehlender SIcherheiten (pünktlich ausreichende Menge Geld auf dem Konto für Miete und Versicherungen, Essen etc. etc.) nicht anstrebt?

    Ich sehe hier auf der Website z.B. bei den TOP 5 Umschulungsjobs u.a. auch den Steuerfachangestellten. Das wäre so ein Job, den ich mir gut vorstellen könnte. Man erhält zwar kein TOP Gehalt, aber man kommt mit 1800-2300 Euro Brutto im Monat brauchbar über die Runden und wenn man sparsam ist, kann man sich ein wenig etwas im Monat zusammensparen. Im Vergleich zu 1400 bis max. 1600 Euro Brutto Niedriglohn Schicht- und Callcenterjobs ohne Verbesserungsoptionen in Arbeitsplatzsicherheit, im Gehalt und der Arbeitszeit natürlich schon wesentlich besser + natürlich die Arbeitsatmosphäre mit Entwicklungsoptionen. Weitere Jobs wären Archivar oder Buchhalter, der ja nahe beim Steuerfachangestellten liegt, was natürlich sehr praktisch ist, wenn man in Zukunft noch nebenbei was dazuverdienen will und muss, da man sich dann im Steuerrecht bestens auskennt. Bei handwerklicher Ausrichtung würde mich der Feinwerkmechaniker interessieren. Marktanalyse, Statistik mit Kundenverhalten wäre auch ein sehr interessanter Bereich. Das sind jetzt alles Jobs, die Genauigkeit und viel Geduld verlangen, Eigenschaften, die zu mir am nächsten und denke ich, am besten passen, da ich jetzt nicht der geborene Verkäufer oder Vertriebler oder Physiker bzw. Chemiker bin. Wellness/Sport Jobs wären auch noch sehr interessant, da ich wie viele andere auch immer daran interessiert bin, die Gesundheit zu halten und Bewegung im Allgemeinen entspannt und abwechslungsreich ist.

    Würde ich jetzt aus dem aktuellen Job rausgehen, hätte ich beim Arbeitsamt keinen Leistungsanspruch. Aber wenn ich in den ungelernten Jobs weitermache, kommt man da irgendwann nie wieder raus, da man immer am Existenzminimum schaufeln wird?!? Kann man einen Steuerfachangestellten z.B. ohne kaufmännischer Fortbildung überhaupt als Umschulung absolvieren?

    Was wäre in meiner Situation die beste Option oder wie komme ich wieder in den „niedrigen“ Standard A-Markt (1700-2200 Brutto/Monat, mittlerer A-Markt 2300-2900 Brutto/Monat, hoher A-Markt 3000 Brutto+/Monat)?

  166. Hallo, ich , 34, gelernte Einzelhandelskauffrau mit mittlerweile 17 Jahren Berufserfahrung im Textilhandel würde mich gerne umschulen lassen zur Kauffrau für Büromanagement .
    Ich war 12 Jahre im Management tätig, hatte hohe Budget- und Personalverantwortung, plus dem Online Handel sei Dank immer mehr Druck “ von oben“. Dies führte letztendlich dazu , dass ich Anfang 2015 ein sehr starkes Burnout bekam, eine stationäre Behandlung von 10 Wochen machen musste und anschließend fast ein Jahr lang in ambulanter Therapie war. Meine damalige Therapeutin riet mir, mich mit dem Gedanken einer Umschulung mal zu befassen, empfahl auch erst wieder mit Teilzeit zu starten und nicht Vollzeit. Zeitgleich kam der Bescheid des Versorgungsamtes, ich habe einen GdB von 70 ( psychische Erkrankung).
    Ich war also mehr als ein Jahr lang krank geschrieben , habe es dennoch geschafft mich wieder hoch zu kriegen und wollte einen Neuversuch, auch im Fashion Bereich, starten. Ich bekam eine Stelle als stellvertretende Filialleitung in Teilzeit / 4 Tage.Ich gab den GdB bei der neuen Firma natürlich nicht an, da man in der heutigen Zeit( jeder weiss das ) damit keinen Job im Einzelhandel bekommt, da man als nicht belastbar gilt. Nach nur 3 Monaten musste ich leider feststellen, dass ich psychisch und physisch wieder komplett am Ende war und bat um Runterstufung auf 3 Tage. Der permanente Zahlendruck und ständig zu funktionieren machten mich wieder fertig. Die Runterstufung klappte glücklicherweise problemlos.
    Zu meinem Glück entwickelte sich meine Position in eine andere Richtung. ICh kam aus dem Verkauf rein ins Merchandising ( Warenaufbau, Organisation, Planung). Leider werde ich nun diese Stelle betriebsbedingt verlieren zu Ende des Monats.
    Nun stelle ich mir die Frage, ob genau jetzt eine Umschulung nicht sinnvoll wäre bzw. ob ich gute Chancen hätte einen Bildunsgutschein zu bekommen ? Was denkt Ihr?
    Ich habe mich ausgiebig mit der Thematik auseinander gesetzt. Ich sehe in der Umschulung die Möglichkeit , meine Situation letztendlich zu verbessern. Ein Job im Büromanagement würde ideal zu meinen Fähigkeiten passen ( ich liebe es zu Organisieren und zu Planen ) , ich habe bereits eine gute kaufmännische Lehre abgeschlossen und , was mir jedoch am wichtigsten erscheint, ist die Tatsache, dass der Einzelhandel keine positiven Zukunftsprognosen bietet, im Gegenteil, und ich das Hauptziel verfolge im Zuge einer Umschulung nicht nur in ein neues Berufsfeld zu gelangen sondern auch wieder ( hoffentlich ) Vollzeit arbeiten zu können.
    Freue mich auf Eure Meinungen. Besten Dank.

  167. Lieber Christian Dickes, meines Erachtens wäre es einen Versuch wert, nach den Möglichkeiten einer Finanzierung der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger mit einem Bildungsgutschein zu fragen. Dahinter müssten natürlich realistische Berufsaussichten in einer Tätigkeit als Heilerziehungspfleger vs. Ihrer erlernten Tätigkeit als Einzelhandelskaufmann liegen. Legen Sie sich ein paar Argmuente zurecht (die Schwierigkeit, in ihrem erlernten Beruf eine Anstellung zu erhalten und evtl. Erfahrungen im sozialen Bereich, vielleicht sogar Praktika) und machen Sie einen Termin mit Ihrem Fallmanager aus – Sie können nichts dabei verlieren, viel Erfolg!

  168. Ich bin ein 31jähriger gelernter Einzelhandelskaufmann habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mehr. Arbeite derzeit als Produktionshelfer da ich kein Hartz 4 bekomme und keinen Job im Einzelhandel momentan finde. Mich treibt aber schon länger der Gedanke eine Umschulung in den Sozialen Bereich genauer gesagt in der Heilerziehungspflege zu machen. Da dies eine Komplett schulische Ausbildung ist frage ich mich macht es überhaupt Sinn beim Arbeitsamt vorstellig zu werden. Da ich auf keinste Weise mir die Umschulung aus eigener Tasche leisten kann sowie meinen Lebensunterhalt.

  169. Man unterscheidet bei der beruflichen Bildung zwischen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Ausbildung und Umschulung dauern in der Regel länger und enden mit einem Berufsabschluss. Die genannte Maßnahme endet nicht mit einem Berufsabschluss sondern lediglich mit einem Befähigungsnachweis (z.B. nach §34a) für Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe, stellt also keinen Berufsabschluss dar. Solche Maßnahmen können von Arbeitsagenturen auch für Personen gefördert werden, die keine Leistungen beziehen, aber arbeitsuchend gemeldet sind. Es gibt dann aber nur die Weiterbildungskosten (Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten etc.) und kein Arbeitslosengeld. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bekommt dies für die Maßnahme natürlich gezahlt.

  170. Hallo , habe eine Frage mein Eheman kann aus gesundlichen Gründen seine Beruf nicht nehr ausüben .
    Durch die Arbeitsargentur bekommt er jetzt die Möglichkeit durch einen Bildungungsschein jetzt eine Umschulung von drei Monaten als Sichheitsbeauftragter zu machen.
    Die Schule beginnt am 31.10.2016 -08.02.2017
    das Arbeitslosengeld ist am 25.08.2016 zu letzt bezahlt worden ihm steht laut Argentur kein cent zu zum Lebensunterhalt, selbst Kinderbeteuungskosten gibt es nicht da es nur sein Stiefkind ist.
    Harz IV gibt es nicht da ich 24,80 zu viel verdiene.
    Meine Frage, gibt es keine“ Sonderregelung“ für die Zeit der Umschlung?. lg marion Aus Bottrop

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