
Es gibt zahlreiche Lebenssituationen, in denen Menschen eine Umschulung mit Hilfe des Arbeitsamts anstreben. Häufig sind gesundheitliche Probleme im bisherigen Beruf für einen Berufswechsel verantwortlich. Arbeitslosigkeit, sinkende Nachfrage im erlernten Beruf oder Konjunkturprobleme sind weitere Gründe für eine Umschulung. Die Arbeitsagentur fördert unter bestimmten Voraussetzungen alle Antragsteller, die arbeitssuchend oder bereits arbeitslos sind.
Aber auch Berufstätige können vom Arbeitsamt gefördert werden, wenn ein Berufswechsel erforderlich ist. Ziel ist hierbei immer, eine dauerhafte Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Thema Umschulung über das Arbeitsamt, Voraussetzungen, Leistungen und Besonderheiten zusammengefasst.
Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet bleiben, dann zögern Sie nicht und schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kommentarfeld.
Umschulung über das Arbeitsamt
Die meisten Umschulungsmaßnahmen werden über die Agentur für Arbeit als Kostenträger finanziert. Bei vielen Menschen spielen für die berufliche Neuorientierung persönliche Gründe eine wichtige Rolle. Wer wegen körperlichen oder psychischen Einschränkungen den Beruf nicht mehr ausüben kann (zum Beispiel Kontaktallergie, Burnout etc.), kann auf einen geförderten Berufswechsel angewiesen sein. Doch Vorsicht, nicht immer ist die Arbeitsagentur für Ihre Umschulung zuständig:
Beantragen Sie Ihre Umschulung bei der Arbeitsagentur, wenn Sie
- einen Anspruch auf ALG1 haben und
- arbeitslos oder arbeitssuchend sind oder
- aus gesundheitlichen Gründen Ihre Arbeit abgeben müssen und
- weniger als 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.
Wann ist das Jobcenter zuständig?
Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, dann kann die Umschulung über Hartz4 finanziert werden. Die Umschulung über ALG2 kann ebenfalls mit Zuschüssen erleichtert werden und unterscheidet sich ansonsten nicht von Maßnahmen über die Agentur für Arbeit. Wenn Sie Ihren Antrag beim Jobcenter stellen müssen, dann finden Sie hier wichtige Tipps:
Wer ist bei einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen zuständig?
Wer den bisherigen Job wegen einer (Berufs-)krankheit nicht mehr fortführen kann, dem kann eine Umschulung auch über die Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft zustehen. Wenn Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind, sollten Sie sich bei einer Umschulung wegen Krankheit zuerst an diese wenden. Die Rentenversicherung wäre erst in einem zweiten Schritt zuständig und in der Regel nur, wenn Sie mindestens 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Ist dies nicht der Fall, wäre der Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Informationen zur Umschulung über Rentenkasse oder Berufsgenossenschaft bekommen Sie hier:
Wie lange dauert eine Umschulung?
Mit Hilfe des Arbeitsamts verhelfen Umschulungen insbesondere Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in kurzer Zeit zu einer neuen Berufsperspektive: Eine Umschulung führt zu einem anerkannten Berufsabschluss und dauert in Vollzeit nur zwei Jahre. Durch die Förderung von Umschulungen in Teilzeit (Dauer meist 24 bis 30 Monate) können auch Mütter/Väter vom Arbeitsamt gefördert werden. Das Angebot einer Teilzeit-Umschulung über die Arbeitsagentur besteht ebenfalls für alle, die Angehörige pflegen. Hier bekommen Sie mehr Informationen:
Warum fördert die Arbeitsagentur Umschulungen?
Umschulungsmaßnahmen sind für sich genommen teuer und die Gesamtkosten summieren sich schnell: Als Umschüler bekommen Sie vom Ausbildungsbetrieb oft ein Lehrgehalt bezahlt. Es richtet sich nach dem Lohn für das zweite Lehrjahr. In aller Regel reicht der Betrag nicht zur Deckung des Lebensbedarfs. Vielen Umschülern kommt der Gedanke eines Nebenjobs, wenn das Geld nicht reicht. Doch oft werden hier die Belastungen durch die verkürzte Ausbildungszeit unterschätzt.
Aus diesem Grund ist es sehr günstig, wenn die Umschulung über die Agentur für Arbeit finanziert werden kann. Das Amt kommt dann neben den Schulungskosten und allgemeinen Lebensunterhalt, auch für die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Sozialversicherung auf.
Wann werden die Kosten für die Umschulung vom Arbeitsamt übernommen?
Die Agentur für Arbeit fördert Antragsteller mit einer Umschulung, wenn diese Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel arbeitslos oder arbeitssuchend sind. Aber auch andere Gründe können für eine Weiterbildung oder andere Arbeitsbeschaffungsmassnahme sprechen:
- bestehende Arbeitslosigkeit ohne Perspektive
- drohende Arbeitslosigkeit
- Gesundheitliche Gründe wie Krankheiten, Behinderung oder auch psychischer Erkrankungen
- der ursprünglich erlernte Beruf ist veraltet oder das Berufsbild existiert nicht mehr.
Gesetzliche Voraussetzungen
Gleich ob Umschulung, Weiterbildung oder Fortbildung: Für die Förderungsmaßnahmen des Arbeitsamts gelten weitgehend die gleichen gesetzlichen Regelungen: §§ 81, 82 ff SGB III. Entscheidet sich die Agentur für Arbeit zur Übernahme der Kosten, dann bewilligt sie die Umschulung mittels eines Bildungsgutscheins. Leider besteht jedoch kein Anspruch auf eine Umschulung:
Bei den Regelungen zur Förderung der Umschulung handelt es sich um eine sogenannte "Kann-Bestimmung". Dies bedeutet, dass das Arbeitsamt die Maßnahmen fördern kann, nach der Gesetzeslage allerdings nicht dazu verpflichtet ist. Da somit kein allgemeiner Anspruch auf eine Förderung besteht, wird eine Entscheidung in Ihrem konkreten Einzelfall getroffen. Es ist damit relevant, welche Gründe von Ihnen für eine Umschulung vorgetragenen werden.
Wieviel Einfluss haben Kundenbetreuer der Arbeitsamts?
Viele haben Sorge, dass Mitarbeiter der Arbeitsagentur eine Umschulung willkürlich ablehnen könnten. Der Sacharbeiter ist in seiner Entscheidung, die Umschulung zu bewilligen oder den Umschulungsantrag abzulehnen, jedoch nicht frei. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte aller Bundesländer hat in den vergangenen Jahren Kriterien festgelegt, an denen sich die Sachbearbeiter bei der Ermessensentscheidung ("kann") orientieren müssen. Dazu zählen die aktuelle und zukünftige Nachfrage auf dem Stellenmarkt, Erhöhung der Chancen der Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt und Eignung des Antragsteller für die konkrete Umschulung.
Wer wird gefördert?
Im Grundsatz kann jede eine Umschulung beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Nationalität ist nicht relevant. Leistungen setzen aber einen Anspruch auf ALG1 oder ALG2 voraus. Finanziell unterstützt wird der Berufswechsel jedoch nur bei objektiven Gründen. Auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation kann eine Begründung für eine Umschulung sein. Wenn die Zukunftsaussichten im betreffenden Berufsfeld sehr schlecht sind, kann dies ebenfalls zur Bewilligung der Förderung des Berufswechsels führen. Entscheidend ist dabei immer, dass bereits die Situation der Arbeitslosigkeit besteht oder dass diese in absehbarer Zeit droht.
Eine weitere Bedingung besteht darin, dass in dem Beruf, der durch die Umschulungsmaßnahme erlernt werden soll, die Berufsaussichten gut sind, um so die drohende Arbeitslosigkeit tatsächlich abzuwenden. Wenn Sie einen neuen Beruf erlernen wollen, sollten Sie daher stets einen Beruf auswählen, in dem eine hohe Nachfrage herrscht. Ansonsten gilt:
- In der Regel müssen Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein.
- Meist wird eine erste Berufsausbildung vorausgesetzt.
- Die Förderung ist erforderlich, da eine Arbeitslosigkeit besteht oder bald eintritt.
- Der Antragsteller ist nicht ausreichend qualifiziert um eine neue Anstellung finden zu können.
- Gesundheitliche Gründe machen den Berufswechsel erforderlich.
- Wer noch keine Berufsausbildung hat, aber ungelernt Berufserfahrung gesammelt hat, kann eine Umschulung bewilligt bekommen.
Finanziert die Arbeitsagentur auch Ausbildungen?
Nein, denn für Ausbildungsförderung ist das Arbeitsamt nicht zuständig. Ausbildungen als erster Berufsabschluss werden staatlich mit Bafög gefördert. Umschulungen bauen auf eine Berufsausbildung oder Arbeitserfahrung auf und sind somit meist keine Erstausbildung. Wenn keine verkürzte Umschulung in Betracht kommt (zum Beispiel weil Vorkenntnisse fehlen), kann der Berufswechsel durch eine zweite Ausbildung erreicht werden. In aller Regel wird diese Ausbildung aber nicht vom Arbeitsamt gefördert, da andere Stellen zuständig sind.
Allerdings ist es nicht notwendig, dass die erste Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Auch wenn der Antragsteller diese abgebrochen hat oder nicht erfolgreich abschließen konnte, ist eine Förderung mit ALG1 oder ALG2 möglich. Die gute Nachricht: Fast alle Ausbildungsberufe können auch über eine Umschulung erlernt werden. Hier finden Sie eine Übersicht aller Umschulungsberufe:
Welche Leistungen gibt es vom Arbeitsamt während der Maßnahme?
Die Förderungsmöglichkeiten für die Umschulung, die vom Arbeitsamt vergeben werden, sind recht umfangreich. Auf diese Weise können die Personen, die eine Umschulung durchführen, während der Ausbildungszeit alle anfallenden Kosten bestreiten. Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Leistungen vorgestellt.
Lehrgangskosten
Für die Umschulung gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen gibt es die betriebliche Umschulung, die sehr ähnlich abläuft wie eine gewöhnliche Berufsausbildung. Dabei fallen keine Lehrgangsgebühren an und außerdem erhält der Umschüler auch eine Ausbildungsvergütung. Bei einer reinen schulischen Umschulung hingegen fallen fast immer Lehrgangskosten an. Es wird auch keine Vergütung gezahlt. Wenn die Teilnahme an der Umschulungsmaßnahme genehmigt wird, übernimmt das Arbeitsamt die gesamten Kosten für die Umschulung (Bildungsgutschein).
Gibt es einen Zuschuss zu den Fahrtkosten?
Die Teilnehmer haben Anrecht auf eine Erstattung der Fahrtkosten. Sollte es möglich sein, die Umschulung in der Nähe des bisherigen Wohnorts durchzuführen, erhält der Teilnehmer die Kosten für die tägliche Anfahrt zur Bildungseinrichtung erstattet. Sollte es notwendig sein, den Wohnort zu wechseln, übernimmt das Arbeitsamt einmalig die Kosten für die Anfahrt zur Bildungsstätte und bei der Beendigung die Kosten für die Heimfahrt. Darüber hinaus finanziert es einmal pro Monat die Fahrt zum bisherigen Wohnort.
Kosten für eine auswärtige Unterkunft
Sollte die verkürzte Ausbildung in einer so großen Entfernung vom Wohnort stattfinden, dass es nicht zumutbar ist, zu pendeln, kann auch eine auswärtige Unterbringung finanziert werden. Der Teilnehmer kann maximal 340 Euro pro Monat für die Mietkosten erhalten. Auch die Verpflegung wird bei einer auswärtigen Unterbringung gefördert. Die Teilnehmer erhalten in diesem Fall monatlich bis zu 136 Euro.
Umschulung mit Kindern: Betreuungskosten
Wenn sich Teilnehmer während der Umschulungsmaßnahme um Kinder kümmern müssen, bleibt wenig Zeit für den Lehrgang. Aus diesem Grund bietet das Arbeitsamt auch einen Zuschuss für die Kinderbetreuung an, um Betreuungsmaßnahmen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll eine regelmäßige Teilnahme am Lehrgang sichergestellt werden. Das Arbeitsamt bezahlt aus diesem Zweck pauschal pro Kind 130 Euro monatlich (Stand 2022) - unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten. Weitere Infos zu beruflicher Weiterbildung und Schwangerschaft, Kindern und Rückkehr aus der Elternzeit gibt es hier:
- Wiedereinstieg ins Berufsleben: Umschulung nach der Elternzeit
- Wer finanziert eine Umschulung nach der Schwangerschaft oder nach der Elternzeit?
- Schwanger während der Umschulung - und nun?
Lebensunterhalt während der Umschulung
Eines der größten Probleme bei einer Weiterbildungsmaßnahme besteht in den Kosten für den Lebensunterhalt. Zwar gibt es auch Umschulungslehrgänge, die in berufsbegleitenden Abendkursen stattfinden und die somit eine weitere Erwerbstätigkeit ermöglichen, in vielen Fällen müssen die Teilnehmer jedoch ganztägig an der Ausbildung teilnehmen. Es kommt hinzu, dass viele von ihnen bereits arbeitslos sind, sodass kein regelmäßiges Einkommen anfällt. Das Arbeitsamt kommt daher auch für den normalen Lebensunterhalt in Form des Übergangsgeldes auf.
Bekommt man während der Umschulung Arbeitslosengeld?
Ja, während der Umschulungsmaßnahme können die Teilnehmer weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt bekommen, um die Lebenshaltungskosten decken zu können. Es wird im Kontext von beruflicher Wiedereingliederung auch vom sogenannten Übergangsgeld gesprochen. Da das Übergangsgeld in Form des Arbeitslosengeldes nur zeitlich befristet ausbezahlt wird, wurden jedoch einige Sonderregelungen für den Fall der Umschulung eingeführt:
Während der Umschulung wird also nur die Hälfte der tatsächlichen Zeit vom Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn sich dieser bereits seinem Ende zuneigen sollte, bleibt außerdem immer ein Restanspruch von 30 Tagen bestehen. So haben die Teilnehmer nach der Beendigung der Maßnahme immer noch einen Monat zur Verfügung, um eine Arbeit im neuen Beruf zu suchen. Sollte zu Beginn der Weiterbildung jedoch der Anspruch bereits unter 30 Tagen liegen, bleibt nur noch der am Anfang der Umschulung bestehende Restanspruch, der jedoch während dieser Zeit nicht weiter vermindert wird.
Was tun, wenn das Geld nicht reicht?
Wenn die Umschulung vom Arbeitsamt, Jobcenter oder der Rentenversicherung finanziert wird, dann bekommen Sie das Übergangsgeld anstelle eines Gehalts. Der Umschulungsbetrieb kann als Bonus ein zusätzliches Gehalt zahlen. Die rechnungsfreie Grenze liegt bei ALG2 bei 400 Euro, der übersteigende Betrag wird vom Übergangsgeld abgezogen. Wer die Umschulung selbst bezahlt, dem steht meistens nur ein reguläres Ausbildungsgehalt zur Verfügung. Vielleicht kann mit dem Ausbildungsbetrieb mehr Verdienst ausgehandelt werden.
Zusätzlich können staatliche Unterstützungen während der Dauer der Umschulung beantragt werden:
- Wohngeld (Antrag ist im Sozialamt bei der Stadt, Gemeine, Bezirksamt oder Landratsamt zu stellen.)
- Aufstocken mit Hartz4 (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden beim Jobcenter beantragt.)
Wie beantragt man einen Bildungsgutschein?
Der erste Schritt für die Beantragung der Umschulungsförderung ist immer der Gang zu einem Sachbearbeiter am örtlichen Arbeitsamt. Eine persönliche Beratung ist nicht nur sinnvoll, um alle Möglichkeiten abzuwägen, sie ist auch vorgeschrieben. Wenn Sie eine Förderung durch die Arbeitsagentur beantragen wollen, müssen Sie sich zuvor beraten lassen. Eine gründliche Vorbereitung vor dem Gespräch ist dabei sehr wichtig: Leider ist das "Beratungsgespräch" weniger eine ergebnisoffene Beratung, sondern eher ein überzeugendes Gespräch, dass Sie als Antragsteller führen müssen. Letztlich müssen Sie erklären, welche Gründe Sie für die Umschulung sprechen. Hierfür gibt es zwar Regelungen, aber der Sachbearbeiter hat immer einen gewissen Entscheidungsspielraum.
Wenn Sie bereits von Anfang an die Notwendigkeit der Umschulung deutlich machen können, kann dies in vielen Fällen hilfreich sein, um den Betreuer zur Bewilligung der Förderung zu bewegen. Nach diesem Gespräch ist es notwendig, einen formellen Antrag für die Förderung der Umschulung zu stellen. Bei dieser Aufgabe ist Ihnen der Betreuer der Arbeitsagentur gerne behilflich und dieser informiert Sie auch über alle Anforderungen, die Sie dabei berücksichtigen müssen.
Erforderliche Dokumente für den Bildungsgutschein
Bereiten Sie alles an Dokumenten vor, die belegen, dass Sie die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§81, 82 SGB III erfüllen. Gemeint sind damit die unter diesem Abschnitt genannten Voraussetzungen und damit letztlich Dokumente, die Sie wohl von sich aus zum Beratungsgespräch mitgenommen hätten, z. B.:
- Ihren Arbeitsvertrag,
- eine Aufgabenbeschreibung Ihrer jetzigen oder früheren Arbeitsstelle,
- Schriftverkehr, aus dem hervorgeht, dass Ihr Arbeitsplatz bedroht ist,
- bei Arbeitslosigkeit: Nachweise über Ihre Eigenbemühungen einen Arbeitsplatz zu finden
- Informationen zu der gewünschten Umschulung: Inhalt der Weiterbildung, Beschreibung der anschließenden beruflichen Tätigkeit, mögliche Umschulungsträger (am Besten mehr als einen Anbieter)
Welche Argumente zählen bei der Arbeitsagentur für einen Bildungsgutschein?
Stellen Sie vor dem Beratungsgespräch, der Antragstellung oder spätestens einem Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags Argumente für Ihre Weiterbildung zusammen. Diese werden für die Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters maßgeblich sein, denn wie Sie ja nun spätestens jetzt wissen, handelt es sich bei den §§ 81, 82 SGB III nur um einen Kann-Vorschrift. Wichtig sind individuelle Argumente, die genau auf Ihren Fall zutreffen.
Die folgende Liste hat nicht den Zweck, dass sie ausgedruckt dem Sachbearbeiter vorgelegt wird, sondern sie soll Ihnen bei der Vorbereitung auf das Beratungsgespräch eine Unterstützung sein. In Ihrer Argumentation konzentrieren Sie sich bitte ausschließlich darauf, was für den Sacharbeiter in seiner Ermessensentscheidung relevant ist.
Vorsichtshalber diese Klarstellung: Die Beispiele in den Argumenten sind nicht zwangsläufig verallgemeinerungsfähig, sondern sollen Ihnen verdeutlichen, was aus der Perspektive Ihres Sachbearbeiters relevant ist, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie Sie argumentieren müssen.
Was sagen die Arbeitsmarktzahlen?
Recherchieren Sie die Situation auf dem Arbeitsmarkt für den Umschulungsberuf in Ihrer Region. Wichtig: Region ist hierbei der räumliche Bereich, zu dem Sie bereit wären, zukünftig zur Arbeitsstelle zu pendeln. Der Sachbearbeiter muss eine Prognose für Ihre Einstellungschancen nach der Umschulung machen. Arbeiten Sie deswegen vor, in welchen Regionen es schon jetzt oder auch erst in der Zukunft einen ausreichenden Bedarf an Ihrem Umschulungsberuf geben wird. Widersprechen Sie insbesondere, wenn der Sachbearbeiter von einer kleineren Region ausgeht. Wie weit Sie pendeln, entscheiden Sie selbst. So ist auch die Meinung des Landessozialgerichts NRW (LSG NRW - L 19 AS 1401/13 B).
Kommen Sie bei Ihrer Recherche zum Ergebnis, dass bisher in Ihrer Region kaum oder keine Nachtfrage nach dem zukünftigen Beruf besteht und es keine Tatsachen gibt, die für eine Änderung der Situation auf dem Arbeitsmarkt sprechen, dann sollten Sie aus eigenem Interesse nach eine alternativen Weiterbildung suchen.
Passt die Umschulung zu Ihnen?
Eine Umschulung wird von der Agentur für Arbeit nur bewilligt werden,
- wenn Sie bereits fachliche Kenntnisse mitbringen, auf die die Umschulung aufbauen kann und
- die Umschulung objektiv erforderlich ist, weil Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und
- die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme muss Ihre Eingliederungschancen nach Abschluss der Maßnahme erheblich verbessern (Aussicht auf dauerhafte Beschäftigung).
Wie bereite ich mich auf das Gespräch bei der Arbeitsagentur vor?
In Ihrer Vorbereitungszeit auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bedeutet dies eine Analyse und späteren Abgleich Ihrer bisherigen Tätigkeiten und den erforderlichen Grundfähigkeiten der Umschulung:
- Listen Sie alle Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen Ihrer Berufsjahre auf. Markieren Sie dabei alle Angaben, die Ihnen besonders gelegen haben, Sie von Vorgesetzten in Zeugnissen gelobt wurden oder Sie nach Ihrer eigenen Einschätzung sehr gut waren.
- Stellen Sie die Fähigkeiten, die für die gewünschte Umschulung vorausgesetzt werden gegenüber: Gibt es eine ausreichende Überscheidung?
- Im Gespräch beim Arbeitsamt argumentieren Sie mit Ihren bisherigen beruflichen Stärken. Erklären Sie dem Sachbearbeiter, wie diese in der Umschulung zur Geltung kommen werden und wie sie ergänzt durch die Umschulung für die Arbeitssuche danach sehr hilfreich sein werden. Sozialgerichte betonen in ihren Gerichtsentscheidungen immer wieder, dass insbesondere die Fähigkeiten aus dem bisherigen Berufsverlauf und den Anforderungen für die gewünschte Weiterbildung beachtet werden müssen.
Welche Umschulungsberufe kommen noch in Betracht?
Viele Umschulungsanträge bei der Arbeitsagentur scheitern daran, dass der Umschulung-Interessent sich schon anfangs auf eine Umschulung festlegt und sich nur für die eine bestimmte Umschulung interessiert. In der Ermessensentscheidung des Behördenmitarbeiters über die Bewilligung des Bildungsgutscheins wird zwar auch berücksichtigt, dass Sie sich für eine Umschulung besonders interessieren.
Ihr Interesse an einer bestimmten beruflichen Tätigkeit ist jedoch irrelevant, sobald Faktoren wie Situation auf dem Arbeitsmarkt, Chancen der dauerhaften Eingliederung usw. gegen diese Weiterbildung sprechen. Überlegen Sie deswegen bitte von Anfang an, welche Umschulungen noch in Betracht kommen könnten, damit Sie vorbereitet sind, wenn der Sachbearbeiter des Arbeitsamts diese Ihnen vorschlägt.
Können mir Umschulungsberufe vorschlagen werden, die mich nicht interessieren?
Ja, es ist denkbar, dass Ihnen vom Arbeitsamt Umschulungen vorgeschlagen werden, die nicht Ihrem Wunsch entsprechen. Häufig handelt es sich um sehr gefragte, eher allgemein ausgerichtete Berufe. Dazu zählen Bürokaufleute, Verwaltungsfachangestellte, Medizinische Fachangestellte usw. Sollten Sie Gründe haben, warum Umschulungen, die auch in Betracht kommen könnten, für Sie nicht passend sind, dann überlegen Sie sich in Ruhe Gegenargumente. Dass Sie Teilaspekte des zukünftigen Berufs nicht interessieren, ist ein schwaches Argument, den jeder Beruf hat weniger interessante Teilbereiche.
Legitime Gegenargumente wären: Hat der vorgeschlagene Umschulungsberuf teilweise Aufgaben, die bereits bei Ihrem bisherigen Beruf problematisch waren (negative Erfahrung)? Sehen Sie sich einem Teilbereich nicht gewachsen (Überforderung)?
Welche Gründe sprechen für eine Umschulung?
Für die Wahl der richtigen Gründe kann es hilfreich sein, zu wissen, wann die Agentur für Arbeit mii Sicherheit die Umschulung ablehnen wird. Ein guter Anhaltspunkt hierfür sich gerichtlich bestätigte Ablehnungen. Keine Notwendigkeit eine Umschulung zu fördern besteht nach der Arbeitsagentur und der Rechtsprechung der Sozialgerichte (LSG), wenn
- in der Zukunft arbeitslos zu werden lediglich eine Befürchtung ist. Maßgeblich ist allein einen objektive Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt. (LSG Baden-Württemberg 2014)
- eine Umschulung die Eingliederungschancen (positive Beschäftigungsprognose) nicht verbessern kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine ausreichende Qualifizierung bereits vorliegt und lediglich Berufspraxis fehlt. (LSG Bayern 2017)
- die „selbstbeschaffte“ Umschulung begonnen wurde, vor Beratungsgespräch und Antrag auf Bewilligung eines Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit Ausnahmen von der Voraussetzung einer vorherigen Beratung sind äußert begrenzt (LSG Bayern 2010)
- Hier erfahren Sie, wie Sie welche Argumente Sie der gewünschten Umschulung näher bringen: 9 gute Gründe und Argumente für eine Umschulung
Hilfreiche Tipps für die erfolgreiche Beantragung
Sie haben letztlich keinen Rechtsanspruch auf eine Umschulung vom Arbeitsamt. Teilweise ist die Vergabepraxis zu den Bildungsgutscheinen auch von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich. Doch gibt es einige hilfreiche Tipps, wie Sie einen Berufswechsel gefördert bekommen können:
Welche Umschulungsmaßnahme wird gefördert?
Die Arbeitsagentur berücksichtigt bei Anträgen insbesondere, ob der Umschulungsberuf auf dem Arbeitsmarkt gesucht wird. Eine Umschulung zur Pflegefachkraft (Krankenschwester / Altenpfleger), Techniker, Elektroniker oder der Berufswechsel ins Handwerk haben sehr gute Chancen. Hier ist die Nachfrage dauerhaft hoch. Je geringer die Nachfrage auf dem Stellenmarkt, desto geringer sind die Wahrscheinlichkeiten einer Förderung. Bei letzterem kann dies bedeuten, dass Sie die Umschulung selbst finanzieren müssten, was machbar ist: Diverse Umschulungsberufe können berufsbegleitend neben der Arbeit erlernt werden.
Umschulung über Arbeitsagentur trotz Job und Arbeitsvertrag möglich?
Wenn Sie gerade erst eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und festangestellt arbeiten, dann wird die Umschulung in der Regel von der Agentur für Arbeit abgelehnt. Dennoch ist auch für Berufstätige eine Förderung möglich. Arbeitnehmer sollten ausführlich begründen, weshalb eine Förderung durch das Arbeitsamt erforderlich ist. Für eine staatliche Unterstützung kann sprechen, dass Sie zum Beispiel ungelernt arbeiten oder nicht genügend verdienen.
Auch wenn Sie nach der Ausbildung in einem anderen Beruf gearbeitet haben oder längere Zeit überhaupt nicht berufstätig waren, kann dies für eine Umschulung sprechen.
Vor der Antragsstellung: Ausführliche Recherchen zum neuen Berufsfeld
Ein Praktikum vor der Umschulung kann hilfreich sein, um einen ersten Einblick zu bekommen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Außerdem können Sie mit den Lehrkräften und den Schülern in einer Umschulungsstätte sprechen. So können Sie nicht nur selbst besser einschätzen, ob Ihnen der neue Beruf liegt. Fast immer erhalten auch die Kundenbetreuer des Arbeitsamts einen besseren Eindruck, wenn sie merken, dass der Antragsteller genau weiß, was auf ihn zukommen wird. Vorsicht: Wenn Sie ALG2-Leistungen beziehen, muss ein Praktikum zuvor abgesprochen werden.
Agentur für Arbeit lehnt Umschulung ab – was tun?
Sollte die Arbeitsagentur die Umschulung ablehnen, dann verlieren Sie nicht den Mut. Nach einer Ablehnung ist es natürlich möglich, sich nochmals für eine Umschulung über das Arbeitsamt zu bewerben. Überarbeiten Sie Ihre Begründung oder wählen Sie ein anderes Berufsziel. Außerdem gibt es noch andere Stellen, bei denen Sie eine Finanzierung des Berufswechsels beantragen können. Bei gesundheitlichen Gründen oder einem Unfall kann auch die Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft für die Umschulung zuständig sein.
Umschulungen über Ihre lokale Arbeitsagentur:
- Umschulung über das Arbeitsamt in Aachen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Aalen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Augsburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Aschaffenburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Bamberg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Berlin
- Umschulung über das Arbeitsamt in Bocholt
- Umschulung über das Arbeitsamt in Brandenburg/ Havel
- Umschulung über das Arbeitsamt in Bremen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Bremerhaven
- Umschulung über das Arbeitsamt in Celle
- Umschulung über das Arbeitsamt in Chemnitz
- Umschulung über das Arbeitsamt in Cottbus
- Umschulung über das Arbeitsamt in Darmstadt
- Umschulung über das Arbeitsamt inDelmenhorst
- Umschulung über das Arbeitsamt in Dortmund
- Umschulung über das Arbeitsamt in Dresden
- Umschulung über das Arbeitsamt in Duisburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Düren
- Umschulung über das Arbeitsamt in Düsseldorf
- Umschulung über das Arbeitsamt in Erfurt
- Umschulung über das Arbeitsamt in Essen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Esslingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Flensburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Frankfurt/Main
- Umschulung über das Arbeitsamt in Freiburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Fulda
- Umschulung über das Arbeitsamt in Gelsenkirchen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Gera
- Umschulung über das Arbeitsamt in Gießen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Görlitz
- Umschulung über das Arbeitsamt in Göttingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Halle
- <Umschulung über das Arbeitsamt in Hamm
- Umschulung über das Arbeitsamt in Hamburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Hannover
- Umschulung über das Arbeitsamt in Herford
- Umschulung über das Arbeitsamt in Herne
- Umschulung über das Arbeitsamt in Hildesheim
- Umschulung über das Arbeitsamt in Hof (Saale)
- Umschulung über das Arbeitsamt in Ingolstadt
- Umschulung über das Arbeitsamt in Iserlohn
- Umschulung über das Arbeitsamt in Kempten
- Umschulung über das Arbeitsamt in Kiel
- Umschulung über das Arbeitsamt in Konstanz
- Umschulung über das Arbeitsamt in Köln
- Umschulung über das Arbeitsamt in Krefeld
- Umschulung über das Arbeitsamt in Leipzig
- Umschulung über das Arbeitsamt in Leverkusen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Lübeck
- Umschulung über das Arbeitsamt in Lüdenscheid
- Umschulung über das Arbeitsamt in Lünen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Ludwigsburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in am Rhein
- Umschulung über das Arbeitsamt in Magdeburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Mainz
- Umschulung über das Arbeitsamt in Minden
- Umschulung über das Arbeitsamt in Moers
- Umschulung über das Arbeitsamt in Mönchengladbach
- Umschulung über das Arbeitsamt in Mühlheim an der Ruhr
- Umschulung über das Arbeitsamt in München
- Umschulung über das Arbeitsamt in Münster
- Umschulung über das Arbeitsamt in Neumünster
- Umschulung über das Arbeitsamt in Neuss
- Umschulung über das Arbeitsamt in Nürnberg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Oberhausen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Oldenburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Osnabrück
- Umschulung über das Arbeitsamt in Paderborn
- Umschulung über das Arbeitsamt in Pforzheim
- Umschulung über das Arbeitsamt in Potsdam
- Umschulung über das Arbeitsamt in Ratingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Recklinghausen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Regensburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Remscheid
- Umschulung über das Arbeitsamt in Rostock
- Umschulung über das Arbeitsamt in Saarbrücken
- Umschulung über das Arbeitsamt in Salzgitter
- Umschulung über das Arbeitsamt in Siegen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Solingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Stralsund
- Umschulung über das Arbeitsamt in Stuttgart
- Umschulung über das Arbeitsamt in Trier
- Umschulung über das Arbeitsamt in Tübingen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Ulm
- Umschulung über das Arbeitsamt in Viersen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Villingen-Schwenningen
- Umschulung über das Arbeitsamt in Weimar
- Umschulung über das Arbeitsamt in Wiesbaden
- Umschulung über das Arbeitsamt in Wismar
- Umschulung über das Arbeitsamt in Würzburg
- Umschulung über das Arbeitsamt in Zwickau
Zusammenfassung: Alles was Sie wissen müssen
- Umschulungen über die Arbeitsagentur sind in Form einer rein schulischen, einer betrieblichen oder einer überbetrieblichen Ausbildung möglich.
- Die staatliche Finanzierung einer Umschulung erfolgt durch die Bewilligung eines Bildungsgutscheins seitens des Kostenträgers. Als Kostenträger für die Umschulung kommt die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Berufsgenossenschaftoder die Rentenversicherung in Betracht.
- Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können eine Umschulung über das Arbeitsamt machen. Es wird unterschieden, ob der Antragsteller bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder nicht. Eine Umschulung unmittelbar nach Studium oder Beruf ist meist nur wegen Krankheit möglich. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, gelten Besonderheiten: Wie bekommen Berufstätige eine Umschulung vom Arbeitsamt?
- Das Arbeitsamt zahlt meist eine Weiterbildung oder Umschulung, wenn die Voraussetzungen der §§81, 82 SGB III vorliegen. Zusätzlich muss die Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein. Es gibt aber keinen Anspruch auf eine Umschulung. Gute Argumente sind immer hilfreich. Letztere wirken sich in der Ermessensentscheidung des Kostenträgers aus: Denn §§ 81, 82 SGB III sind nur eine sogenannte Kann-Vorschrift.
- Es gibt viele Argumente für eine Umschulung über das Arbeitsamt. Die Gründe müssen jedoch auch auf Ihren Einzelfall zutreffen.
- Umschulung abgelehnt-was nun? Sollte der Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt werden, erklären Sie schriftlich, warum die Entscheidung falsch ist (begründeter Widerspruch). Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid ist dann eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Update 2022: Erholung auf dem Arbeitsmarkt
Die Prognosen für den Arbeitsmarkt 2022 sind trotz des aktuellen Tagesgeschehens positiv: Insbesondere in der Pflege, im medizinischen Bereich und in Umschulungsberufen wie Erzieherin, Verwaltungsfachangestellte, Bürokaufleute, sowie im Handwerk wird händeringend nach Umschülern gesucht. Krisensichere und zukunftsorientierte Umschulungen stehen auch seitens der Bewerber 2022 hoch im Kurs. Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie sich nach Möglichkeit für eine betriebliche Umschulungen über die Arbeitsagentur:[/su_list]
Bei dem derzeitigen Fachkräftemangel ist die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme nach einer betrieblichen Umschulung hoch: So können Sie sich schon während der Umschulung von einem Betrieb überzeugen, der Ihnen auch nach 2022, 2023 und darüber hinaus eine langfristige Perspektive bietet.
Hallo,
ich mache eine Umschulung in Vollzeit (40std/Woche) zur Kauffrau im Büromanagement. Ich bin alleinerziehend mit fünf Kindern. Meine Kinder sind zwischen 3 und 8 Jahre alt und es gibt niemanden der mich unterstützt. Meine einzige Hilfe im Haushalt ist nun weggefallen und ich versuche seit Wochen erfolglos eine neue Haushaltshilfe zu bekommen.
Ich mache alles alleine: Arbeiten, mich um die Kinder kümmern, Haushalt schmeißen, lernen soweit möglich. Ich stehe kurz vorm Zusammenbruch. Mein Arbeitgeber hat kein Problem damit, dass ich in Teilzeit wechseln möchte. Allerdings würde ich weniger Lohn bekommen.
Die Agentur für Arbeit sagt jedoch, sie würde den Wechsel in Teilzeit als Abbruch werten. Ich solle Geld zurückzahlen für die bereits geleisteten Zahlungen. Stimmt das überhaupt, dass ich das zurück zahlen muss? Ich will ja gar nicht abbrechen, sondern nur auf weniger Stunden runter. Wenn ich nicht weniger arbeite, dann sehe ich mich tatsächlich gezwungen die Umschulung abzubrechen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Sissi,
danke für Ihre Nachfrage.
Nein, der Wechsel Ihrer Umschulung von Vollzeit in Teilzeit ist kein Abbruch der Maßnahme. Es besteht in diesem Fall auch kein Rückzahlungsanspruch seitens der Agentur für Arbeit. Sollten Sie einen entsprechenden Bescheid vom Arbeitsamt bekommen, dann ist das ein Fall für einen Anwalt für Sozialrecht.
Des weiteren sollten Sie sich an das Sozialamt und auch an eine Ehrenamtsbörse wenden, damit Sie Unterstützung im Haushalt bekommen.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!
Hallo
Ich habe 2014 die tolle Möglichkeit bekommen vom Arbeitsamt aus eine Ausbildung zur Berufskraftfahrerin zu machen. Mit meiner ersten Arbeitsstelle war ich super glücklich. Leider musste ich dennoch die Stelle wechseln und hatte mit den neuen Arbeitgeber nicht so viel Glück. Es gibt viele Probleme auf der Arbeit, die mich sehr belasten.
Jetzt wurde mir eine Stelle als Fahrlehrerin angeboten. Würde ich diese Umschulung auch vom Arbeitsamt bezahlt bekommen?
Liebe Grüße
Sarah
Hallo Sarah,
Sie ahnen es, aber Unglücklich sein am Arbeitsplatz ist kein Grund für eine mit Steuergeldern finanzierte Umschulung. In aller Regel setzt ein Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur voraus, dass Sie arbeitslos sind und mit Ihrer Qualifikation keinen neuen Arbeitsplatz finden können.
Aktuell sind Fahrlehrerinnen sehr gefragt. Viele Fahrschulen übernehmen die Ausbildungskosten. Wenn Sie Fahrlehrerin werden möchten, dann haben Sie aktuell eine sehr gute Position, um finanzielle Bedingungen auszuhandeln, die eine Weiterbildung in Vollzeit auch ohne Arbeitsamt möglich machen sollte.
Wir wünschen Ihnen dabei alles Gute und viel Erfolg!
Hallo,
leider musste ich 2007 meine Ausbildung wegen Krankheit abbrechen. Seitdem war ich immer Mal wieder in unterschiedlichen Jobs tätig. Jetzt bin ich jedoch seit einem Jahr aufgrund 2 HWS-Versteifungen sowie LWS-Probleme Zuhause. Mir wurden 30 Prozent Behinderungsgrad zuerkannt.
Ich habe Angst in meine aktuelle Arbeitsstelle zurückzukehren, da die Arbeit mit häufigem Bücken und Strecken verbunden ist. Ich denke, es wird eh zur Kündigung kommen.
Würde mir eine Umschulung zu stehen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Hallo Becky,
danke für Ihre Nachfrage.
Wir meinen, dass Sie gute Aussichten auf einen geförderten Berufswechsel haben. Letztlich kommt es darauf an, dass auch die Agentur für Arbeit zudem Ergebnis kommt, dass Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Mutmaßlich haben Sie bereits ärztliche Atteste zu Ihrem Gesundheitszustand. Andernfalls organisieren Sie sich noch die medizinische Dokumentation für den Gesprächstermin bei der Arbeitsagentur. Überlegen Sie sich auch vorab, welcher Beruf zu Ihrer Situation passen könnte.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Hallo,
ich arbeite seit 2008 als Erzieherin im Kindergarten, leider bin ich nun seit November letzten Jahres mit Depressionen und Jobburnout Zuhause. Mein Arbeitgeber hat mir mittlerweile zwei Abmahnungen geschickt. Ich möchte gerne eine Umschulung in den Hochzeitsplaner Bereich machen. Habe ich die Möglichkeit mir diese Umschulung mit finanzieren zu lassen?? Was müsste ich dafür in die Wege leiten?
Hallo Katharina,
danke für Ihre Nachricht.
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen keine formellen Abmahnungen schicken, wenn Sie mit ärztlichem Attest Zuhause bleiben.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung machen möchten, dann müssen Sie eine ärztliche Dokumentation vorbereiten, die Ihnen eine Diagnose und Behandlung wegen Depressionen und/oder Burnout bescheinigt. Wenn Sie die 15 Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung voll haben (müsste der Fall sein), dann wäre für Ihren Antrag nicht das Arbeitsamt, sondern die Rentenversicherung die richtige Stelle.
Inwiefern die Umschulung zur Hochzeitsplanerin von der Rentenkasse finanziert wird, können wir natürlich keine Prognose treffen. Das ärztliche Attest wird von Ärzten der Rentenversicherung überprüft werden. Das ist eine standardmäßige Prozedur. Maßgeblich für die Bewilligung ist, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihnen bisherigen Beruf aufgeben müssen, wie die Wahrscheinlichkeit einer Genesung ist, ob der Beruf der Hochzeitsplanerin zu Ihrem Krankheitsbild passt usw. Bis zur Bewilligung einer Umschulung vergeht doch meist einiges an Zeit und deswegen empfehlen wir Ihnen ein zügiges Vorgehen.
Ein Hinweis: Die Umschulung zur Hochzeitsplanerin ist kein anerkannter Ausbildungsberuf, sondern wird meist als Weiterbildung angeboten. Es gibt die Möglichkeit, die Fortbildung zur Hochzeitsplanerin auch neben dem Beruf oder auch im Zeitraum einer Krankschreiben zu absolvieren. Im letzteren Fall gilt dies jedoch nur, wenn die Weiterbildung nicht dem Arbeitgeber meldepflichtig ist. Sie dürfen also keine formalen Ausbildungs-/ Weiterbildungsvertrag unterschreiben, der Sie zur Leistungen während der Arbeitszeit als Erzieherin verpflichtet.
Es gibt eine Weiterbildung zur Hochzeitsplanerin als Fernkurs. Die Teilnahme muss Ihres Vorgesetzten nicht gemeldeten werden und die Kosten halten sich im Rahmen. Die Ausbildungskosten können später auch in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Mehr informationen bekommen Sie kostenlos hier:
Hochzeitsplanerin werden per Fernkurs: Weiterbildung Hochzeitsmanagement
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
Guten Tag,
eine Freundin von mir, die studiert, würde gern eine Ausbildung zur Fußpflegerin machen, um anschließend ihr Studium besser finanzieren zu können und später die Fußpflege als Zweitberuf auszuüben.
Frage: stehen Ausbildungshilfen auch nicht-europäischen Ausländern zu?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Eva
Hallo Eva,
danke für Ihre Frage.
Es geht hier nicht um die Frage Deutsch / Eu-Ausländer / Nicht-Eu-Ausänder, es gelten in diesem Fall für alle die selben Regelungen: Wenn Ihre Freundin Studentin ist, dann können keine staatlichen Hilfen für eine Ausbildung über die Agentur für Arbeit / Jobcenter beantragt werden. Leistungen über das Arbeitsamt setzen voraus, dass sie „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht“. Sie muss also arbeitslos oder arbeitssuchend sein oder zumindest sehr bald ihre Anstellung verlieren, um eine finanzielle Förderung bekommen zu können.
Studenten können über das Bafög finanziell unterstützt werden. Hierbei handelt es sich aber um Beihilfen für das Studium, nicht für eine zusätzliche Ausbildung.
Sie sehen, Berufsausbildungen, die erst absolviert werden müssen, um später das bereits begonnene Studium besser finanzieren zu können, werden nicht gefördert. Vielleicht wäre der Weg über einen Bildungskredit eine Option.
Wir wünschen Ihnen beide alles Gute!
Guten Tag,
ich wurde nach 28 Jahren betriebszugehörigkeit ( öffentlicher Dienst) als Kindergartenleitung entlassen. Seit 01. April bin ich nun arbeitslos und vor einigen Tagen kam der erste Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit. Ich soll mich als Erzieherin im Gruppendienst für 8 EG weniger bewerben. Mein Mann bezieht kein Einkommen und meine KInder sind noch in der Ausbildung/Studium. Die angebotene Stelle ist 70 km einfach entfernt. Ich kann nicht mehr im Gruppendienst arbeiten, nachdem ich 28 Jahre in der Führungsposition war.
Meine Nachfrage nach einer Umschulung zum Werklehrer im sozialen Dienst ( BAyern ) wurde abgelehnt, da genügend pädagogische Kräfte gesucht werden. Ja stimmt – jedoch nicht als Leitung und nicht unbedingt für mein Alter ( 53 ) . Mein Anliegen wäre in die Ausbildung der Erzieher / Kinderpfleger zu gehen. DA ich jedoch kein Hochschulstudium habe, ist dies nicht möglich. Ich dachte jetzt über den Quereinstieg des Fachlehrers komme ich dem näher.
Wie kann ich weiter vorgehen? Auch Fachlehrer werden gesucht – ebenso werden auch an REgelschulen inzwischen Quereinsteiger eingestellt – somit besteht auch dort die MÖglichkeit als WErklehrer einzusteigen.
Hallo Ursus,
danke für Ihre Nachricht.
Wir können Ihnen keine verbindlichen Auskünfte geben, unter welchen Bedingungen Ihnen der Quereinsteiger als Fachlehrer offen steht. Wenden Sie sich bitte direkt an die Institutionen, bei denen Sie arbeiten wollen würden, um die Voraussetzungen zu erfragen.
Wir wünschen Ihnen hierbei und für den weiteren Berufsweg viel Erfolg und alles Gute!