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	Kommentare zu: Wie geht eine Umschulung über das Jobcenter &#8211; alle Fakten	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-6597</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2022 15:42:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-6597</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-6491&quot;&gt;Sabine&lt;/a&gt;.

Hallo Sabine, 

schade, dass sich Ihre Umschulung über ein Fernstudium doch nicht als der richtige Weg erwiesen hat. So wie Sie die Situation schildern, scheint der Vertrag so gestaltet zu sein, dass Sie lediglich die Nutznießerin sind, aber der Anbieter und das Jobcenter die eigentlichen Vertragsparteien. Aus diesem Grund müssen Sie sich mit dem Jobcenter über eine Kündigung verständigen. Erklären Sie, warum Sie das Fernstudium nicht mehr fortsetzen können. Das Jobcenter entscheidet dann über eine Kündigung. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-6491">Sabine</a>.</p>
<p>Hallo Sabine, </p>
<p>schade, dass sich Ihre Umschulung über ein Fernstudium doch nicht als der richtige Weg erwiesen hat. So wie Sie die Situation schildern, scheint der Vertrag so gestaltet zu sein, dass Sie lediglich die Nutznießerin sind, aber der Anbieter und das Jobcenter die eigentlichen Vertragsparteien. Aus diesem Grund müssen Sie sich mit dem Jobcenter über eine Kündigung verständigen. Erklären Sie, warum Sie das Fernstudium nicht mehr fortsetzen können. Das Jobcenter entscheidet dann über eine Kündigung. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sabine		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-6491</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sabine]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 06:22:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-6491</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
vorab möchte ich Ihre Seite loben: Danke für die tollen Tipps!

Als ALG2-Bezieherin habe ich ein Fernstudium (19 Monate) durch das Jobcenter per Bildungsgutschein bewilligt bekommen. Bin nun seit ein paar Wochen dabei. Aufgrund Unstimmigkeiten möchte ich das Fernstudium jedoch kündigen. Laut Vertragsbedingungen ist dies aber nur in Absprache mit dem JobCenter möglich.
In der EGV wurde festgehalten, dass die Teilnahme an der Maßnahme weder abgebrochen, noch Anlass für den Abbruch geben werden darf. Wie kommt man denn dann aus den Vertrag?

Danke und viele Grüße
Sabine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
vorab möchte ich Ihre Seite loben: Danke für die tollen Tipps!</p>
<p>Als ALG2-Bezieherin habe ich ein Fernstudium (19 Monate) durch das Jobcenter per Bildungsgutschein bewilligt bekommen. Bin nun seit ein paar Wochen dabei. Aufgrund Unstimmigkeiten möchte ich das Fernstudium jedoch kündigen. Laut Vertragsbedingungen ist dies aber nur in Absprache mit dem JobCenter möglich.<br />
In der EGV wurde festgehalten, dass die Teilnahme an der Maßnahme weder abgebrochen, noch Anlass für den Abbruch geben werden darf. Wie kommt man denn dann aus den Vertrag?</p>
<p>Danke und viele Grüße<br />
Sabine</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-4825</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jul 2022 12:40:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-4825</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-4821&quot;&gt;Kübra&lt;/a&gt;.

Hallo Kübra, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Nein, Ihre Sorgen sind unbegründet. Sie werden die berufliche Qualifizierung nicht selbst weiter bezahlen müssen. Das Thema Bedarfsgemeinschaft betrifft nicht den Bereich der beruflichen Maßnahmen. Der Bildungsgutschein Ihres Mannes ist also unabhängig von Ihrem zukünftigen Gehalt. Etwas anderes ist die Frage des Leistungsanspruchs Ihres Mannes: Hier wird es es zu einer Berücksichtigung Ihres Gehaltes kommen. 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg im Studium und in der Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-4821">Kübra</a>.</p>
<p>Hallo Kübra, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Nein, Ihre Sorgen sind unbegründet. Sie werden die berufliche Qualifizierung nicht selbst weiter bezahlen müssen. Das Thema Bedarfsgemeinschaft betrifft nicht den Bereich der beruflichen Maßnahmen. Der Bildungsgutschein Ihres Mannes ist also unabhängig von Ihrem zukünftigen Gehalt. Etwas anderes ist die Frage des Leistungsanspruchs Ihres Mannes: Hier wird es es zu einer Berücksichtigung Ihres Gehaltes kommen. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg im Studium und in der Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kübra		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-4821</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kübra]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jul 2022 11:58:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-4821</guid>

					<description><![CDATA[Hallo liebes Ratgeber-Umschulung Team,

mein Mann ist seit knapp einem Jahr in Deutschland und macht gerade einen C1 Deutschkurs, der in einem Monat endet. Er hat auch schon mit seinem Sachbearbeiter darüber geredet, wie es weiter gehen könnte. Er will gerne eine Umschulung im Bereich IT machen und sein Sachbearbeiter würde dies auch genehmigen. Er findet das sogar richtig gut. Da mein Mann noch auf die Anerkennung seiner Abschlüsse wartet, hat er noch keinen festen Termin für die Beantragung des Bildungsgutscheins vereinbart. Er bezieht Leistungen, jedoch werde ich in der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt, da ich theoretisch Anspruch auf Bafög habe. 

Nun zu meiner Frage: Wenn der Gutschein bewilligt wird und mein Mann die Umschulung beginnt, ich aber danach eine Arbeit annehme mit ca. 2000€ netto, würde der Gutschein dann seine Gültigkeit verlieren? Müssten wir die Umschulung dann selber weiterfinanzieren oder gilt der Gutschein bis zum Ende der Umschulung? 

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich ausdrücken.
Ich bedanke mich im Voraus.
Kübra]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebes Ratgeber-Umschulung Team,</p>
<p>mein Mann ist seit knapp einem Jahr in Deutschland und macht gerade einen C1 Deutschkurs, der in einem Monat endet. Er hat auch schon mit seinem Sachbearbeiter darüber geredet, wie es weiter gehen könnte. Er will gerne eine Umschulung im Bereich IT machen und sein Sachbearbeiter würde dies auch genehmigen. Er findet das sogar richtig gut. Da mein Mann noch auf die Anerkennung seiner Abschlüsse wartet, hat er noch keinen festen Termin für die Beantragung des Bildungsgutscheins vereinbart. Er bezieht Leistungen, jedoch werde ich in der Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt, da ich theoretisch Anspruch auf Bafög habe. </p>
<p>Nun zu meiner Frage: Wenn der Gutschein bewilligt wird und mein Mann die Umschulung beginnt, ich aber danach eine Arbeit annehme mit ca. 2000€ netto, würde der Gutschein dann seine Gültigkeit verlieren? Müssten wir die Umschulung dann selber weiterfinanzieren oder gilt der Gutschein bis zum Ende der Umschulung? </p>
<p>Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich ausdrücken.<br />
Ich bedanke mich im Voraus.<br />
Kübra</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1760</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jun 2021 18:40:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-1760</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1755&quot;&gt;Dirk53&lt;/a&gt;.

Hallo Dirk, 

danke für Ihre Frage. 

Im Grundsatz gilt, dass ein Fernstudium mangels Anwesenheitspflicht auch neben dem Beruf absolviert werden kann und somit von Ihnen auch bei einer neuen Anstellung fortgeführt werden kann. Für die Fortdauer des Bildungsgutscheins genügt in der Regel, dass die Maßnahme weiter möglich ist und Sie nicht von einer Erwerbstätigkeit abhält. Etwas anderes wäre denkbar, wenn es sich um ein Fernstudium in Vollzeit handeln würde, was aber sehr selten ist. 

Alles gesagte ist hinfällig, wenn es zwischen Ihnen und dem Jobcenter eine konkrete Regelung zu Ihrer Frage gibt. Wenn Sie jedoch nichts Schriftliches vorliegen haben, dann dürfen Sie auf den Fortbestand des Bildungsgutscheins vertrauen.  

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Studium und den weiteren Berufsweg! Alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1755">Dirk53</a>.</p>
<p>Hallo Dirk, </p>
<p>danke für Ihre Frage. </p>
<p>Im Grundsatz gilt, dass ein Fernstudium mangels Anwesenheitspflicht auch neben dem Beruf absolviert werden kann und somit von Ihnen auch bei einer neuen Anstellung fortgeführt werden kann. Für die Fortdauer des Bildungsgutscheins genügt in der Regel, dass die Maßnahme weiter möglich ist und Sie nicht von einer Erwerbstätigkeit abhält. Etwas anderes wäre denkbar, wenn es sich um ein Fernstudium in Vollzeit handeln würde, was aber sehr selten ist. </p>
<p>Alles gesagte ist hinfällig, wenn es zwischen Ihnen und dem Jobcenter eine konkrete Regelung zu Ihrer Frage gibt. Wenn Sie jedoch nichts Schriftliches vorliegen haben, dann dürfen Sie auf den Fortbestand des Bildungsgutscheins vertrauen.  </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Studium und den weiteren Berufsweg! Alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dirk53		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1755</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dirk53]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jun 2021 15:52:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-1755</guid>

					<description><![CDATA[Hallo ,
ich habe ein Fernstudium (18 Monate) durch das Jobcenter bewilligt bekommen (Bildungsgutschein). Wenn ich während des Fernstudiums eine Anstellung finde, muss das Jobcenter die Kosten für das Fernstudium weiter übernehmen?

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

Liebe Grüße
Dirk]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ,<br />
ich habe ein Fernstudium (18 Monate) durch das Jobcenter bewilligt bekommen (Bildungsgutschein). Wenn ich während des Fernstudiums eine Anstellung finde, muss das Jobcenter die Kosten für das Fernstudium weiter übernehmen?</p>
<p>Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Dirk</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1537</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Mar 2021 10:58:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-1537</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1535&quot;&gt;Elena&lt;/a&gt;.

Hallo Elena, 

danke für Ihre Frage. 
Maßgeblich ist, ob das Jobcenter das Fernstudium als berufsbegleitende Weiterbildung finanziert, nicht aber Ihren Lebensunterhalt - dann dürfen Sie dazuverdienen wie Sie wollen. Außer Sie haben eine anders lautende Vereinbarung geschlossen. Oder, ob das Jobcenter auch Ihren Lebensunterhalt übernimmt, also Hartz4 ausbezahlt. Dann ist die Zuverdienstgrenze meist bei 100 Euro im Monat und alles darüber hinausgehende wird verrechnet. 

Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen für Ihr Fernstudium viel Erfolg und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1535">Elena</a>.</p>
<p>Hallo Elena, </p>
<p>danke für Ihre Frage.<br />
Maßgeblich ist, ob das Jobcenter das Fernstudium als berufsbegleitende Weiterbildung finanziert, nicht aber Ihren Lebensunterhalt &#8211; dann dürfen Sie dazuverdienen wie Sie wollen. Außer Sie haben eine anders lautende Vereinbarung geschlossen. Oder, ob das Jobcenter auch Ihren Lebensunterhalt übernimmt, also Hartz4 ausbezahlt. Dann ist die Zuverdienstgrenze meist bei 100 Euro im Monat und alles darüber hinausgehende wird verrechnet. </p>
<p>Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen für Ihr Fernstudium viel Erfolg und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Elena		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1535</link>

		<dc:creator><![CDATA[Elena]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2021 15:39:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-1535</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag! 
Ich habe eine Frage. Das Jobcenter finanziert gerade mein Fernstudium. Nun habe ich ein Jobangebot für einen Werkstudentenjob erhalten. 
Kann ich diesen annehmen und wenn ja, wieviel kann ich denn dann verdienen?
Falls die Frage zu spezifisch ist, könnt ihr mir helfen, wer mir bei der Beantwortung der Frage helfen kann?
Einen angenehmen Tag
Elena]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag!<br />
Ich habe eine Frage. Das Jobcenter finanziert gerade mein Fernstudium. Nun habe ich ein Jobangebot für einen Werkstudentenjob erhalten.<br />
Kann ich diesen annehmen und wenn ja, wieviel kann ich denn dann verdienen?<br />
Falls die Frage zu spezifisch ist, könnt ihr mir helfen, wer mir bei der Beantwortung der Frage helfen kann?<br />
Einen angenehmen Tag<br />
Elena</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1406</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jan 2021 11:38:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-1406</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1405&quot;&gt;Sabine&lt;/a&gt;.

Hallo Sabine, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Die Aussage, &lt;strong&gt;man würde ihm eine Umschulung finanzieren, nicht jedoch den Lebensunterhalt&lt;/strong&gt;, können wir nicht nachvollziehen und gehen davon aus, dass es sich wohl um ein Missverständnis handelt. Der Unterhalt während der Umschulung bei einem Antragsteller, der Hartz4 bezieht ist nichts anderes als die Fortsetzung von ALG2 bzw. Hartz4. Sollte der Sachbearbeiter gesagt haben, dass Ihrem Sohn kein Lebensunterhalt bezahlt wird, dann hieße das, dass ihm der Hartz4-Anspruch aberkannt werden würde - und wir sehen keinen Grund, wie das möglich wäre... Es sieht wohl nach einem Missverständnis aus. Vielleicht handelte es sich um einen Aussage bezogen auf ALG1? Eine Umschulung mit ALG1 ist natürlich nicht möglich, wenn der Anspruch verbraucht ist und das müsste bei einer schon zwei Jahre andauernden Arbeitslosigkeit der Fall sein. 

Schreiben Sie uns bitte noch mal, insbesondere wenn Sie dazu ein Schriftstück vom Jobcenter haben, mit dem Original-Wortlaut.    

Ihr Sohn sollte in jedem Fall eine Qualifikation nachholen, falls er noch keine Ausbildung im Bereich Logistik hat und auch zukünftig in der Branche arbeiten möchte. Danke, dass Sie ihn auf dem Weg versuchen zu unterstützen. Frustration schlägt manchmal in Depression um und Arbeitslosigkeit ist eine nicht zu unterschätzende seelische Belastung. Am Ende des Tages ist es aber seine alleinige Verantwortung für das eigene Leben und wir wünschen ihm, dass er die &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-wegen-arbeitslosigkeit/&quot; title=&quot;Wege aus Hartz4: Umschulungen für Arbeitslose&quot;&gt;Umschulung mit Hartz4&lt;/a&gt; aufnimmt. 

Für Sie und Ihre Familie die besten Wünsche!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1405">Sabine</a>.</p>
<p>Hallo Sabine, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Die Aussage, <strong>man würde ihm eine Umschulung finanzieren, nicht jedoch den Lebensunterhalt</strong>, können wir nicht nachvollziehen und gehen davon aus, dass es sich wohl um ein Missverständnis handelt. Der Unterhalt während der Umschulung bei einem Antragsteller, der Hartz4 bezieht ist nichts anderes als die Fortsetzung von ALG2 bzw. Hartz4. Sollte der Sachbearbeiter gesagt haben, dass Ihrem Sohn kein Lebensunterhalt bezahlt wird, dann hieße das, dass ihm der Hartz4-Anspruch aberkannt werden würde &#8211; und wir sehen keinen Grund, wie das möglich wäre&#8230; Es sieht wohl nach einem Missverständnis aus. Vielleicht handelte es sich um einen Aussage bezogen auf ALG1? Eine Umschulung mit ALG1 ist natürlich nicht möglich, wenn der Anspruch verbraucht ist und das müsste bei einer schon zwei Jahre andauernden Arbeitslosigkeit der Fall sein. </p>
<p>Schreiben Sie uns bitte noch mal, insbesondere wenn Sie dazu ein Schriftstück vom Jobcenter haben, mit dem Original-Wortlaut.    </p>
<p>Ihr Sohn sollte in jedem Fall eine Qualifikation nachholen, falls er noch keine Ausbildung im Bereich Logistik hat und auch zukünftig in der Branche arbeiten möchte. Danke, dass Sie ihn auf dem Weg versuchen zu unterstützen. Frustration schlägt manchmal in Depression um und Arbeitslosigkeit ist eine nicht zu unterschätzende seelische Belastung. Am Ende des Tages ist es aber seine alleinige Verantwortung für das eigene Leben und wir wünschen ihm, dass er die <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-wegen-arbeitslosigkeit/" title="Wege aus Hartz4: Umschulungen für Arbeitslose">Umschulung mit Hartz4</a> aufnimmt. </p>
<p>Für Sie und Ihre Familie die besten Wünsche!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sabine		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arge-jobcenter/#comment-1405</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sabine]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jan 2021 18:21:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=1897#comment-1405</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

Eine Frage , mein Sohn ist beinahe 2 Jahre arbeitslos. Davor arbeitete er 8 Jahre im Lager.
Er bezieht jetzt seit Ende August 2020 Arbeitslosengeld II , im gleichen Monat bestand er einen Test der ihm eine Umschulung im Bereich Logistik ermöglichte , diese aber nicht antreten konnte ,  da sein Sachbearbeiter  ihm im Jobcenter gesagt hat das man die Umschulung zahlen würde  aber nicht den Lebensunterhalt . 
Er gibt sich wirklich sehr viel mühe wieder im Berufsleben Fuß zu fassen.
Was würdet Ihr Ihm raten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Eine Frage , mein Sohn ist beinahe 2 Jahre arbeitslos. Davor arbeitete er 8 Jahre im Lager.<br />
Er bezieht jetzt seit Ende August 2020 Arbeitslosengeld II , im gleichen Monat bestand er einen Test der ihm eine Umschulung im Bereich Logistik ermöglichte , diese aber nicht antreten konnte ,  da sein Sachbearbeiter  ihm im Jobcenter gesagt hat das man die Umschulung zahlen würde  aber nicht den Lebensunterhalt .<br />
Er gibt sich wirklich sehr viel mühe wieder im Berufsleben Fuß zu fassen.<br />
Was würdet Ihr Ihm raten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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