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	Kommentare zu: Umschulung durch die Berufsgenossenschaft	</title>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/berufsgenossenschaft/#comment-5448</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2022 11:35:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=53#comment-5448</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/berufsgenossenschaft/#comment-5288&quot;&gt;Jerome&lt;/a&gt;.

Hallo Jerome, 

danke für Ihre Nachricht. 

Nach unserer Erfahrung übernehmen die Berufsgenossenschaften nur die Kosten für nicht-akademische Berufsausbildungen. Diese Entscheidung ist nicht immer nachvollziehbar, insbesondere wenn Ausbildungsberufe &quot;akademisiert&quot; werden und nur noch über einen Bachelor erlernt werden können. 

Wir raten Ihnen dennoch dazu, dass Sie in jedem Fall versuchen, eine Finanzierung über die Berufsgenossenschaft für das Studium zu beantragen. Letztlich haben Sie nichts zu verlieren und können nach einer Ablehnung immer noch auf einen Ausbildungsberuf abändern. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/berufsgenossenschaft/#comment-5288">Jerome</a>.</p>
<p>Hallo Jerome, </p>
<p>danke für Ihre Nachricht. </p>
<p>Nach unserer Erfahrung übernehmen die Berufsgenossenschaften nur die Kosten für nicht-akademische Berufsausbildungen. Diese Entscheidung ist nicht immer nachvollziehbar, insbesondere wenn Ausbildungsberufe &#8222;akademisiert&#8220; werden und nur noch über einen Bachelor erlernt werden können. </p>
<p>Wir raten Ihnen dennoch dazu, dass Sie in jedem Fall versuchen, eine Finanzierung über die Berufsgenossenschaft für das Studium zu beantragen. Letztlich haben Sie nichts zu verlieren und können nach einer Ablehnung immer noch auf einen Ausbildungsberuf abändern. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jerome		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/berufsgenossenschaft/#comment-5288</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jerome]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Aug 2022 11:39:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, 

ich habe eine Frage: Bezahlt die Berufsgenossenschaft auch ein Studium? Im Sinne einer Umschulung? Wenn ja, welche Kriterien müssen erfüllt sein / erfüllt werden? (Außer Abitur)?

Mit freundlichen Grüßen

Jerome]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe eine Frage: Bezahlt die Berufsgenossenschaft auch ein Studium? Im Sinne einer Umschulung? Wenn ja, welche Kriterien müssen erfüllt sein / erfüllt werden? (Außer Abitur)?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Jerome</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/berufsgenossenschaft/#comment-2115</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2021 10:54:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/berufsgenossenschaft/#comment-2105&quot;&gt;Marena&lt;/a&gt;.

Hallo Marena, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Im Verwaltungsrecht gibt es einen allgemeinen Grundsatz, dass Behörden in angemessener Zeit über einen Antrag zu entscheiden haben. Als angemessen gilt der Zeitraum von einigen Monaten nach Antragstellung. Wenn keine konkrete Frist genannt wird, bedeutet dies also nicht, dass die Behörde sich beliebig lang Zeit lassen darf. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt klingt stark danach, dass die Berufsgenossenschaft und die Agentur für Arbeit sich jeweils selbst für nicht zuständig bzw. den anderen für zuständig halten. Hier hätte bereits vor Jahren eine abschließende Entscheidung ergehen sollen. 

Man kann Behörden rechtlich dazu zwingen, dass eine behördliche Entscheidung ergeht. Das geht zum Beispiel über eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht. Die &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html&quot; rel=&quot;nofollow ugc&quot;&gt;Untätigkeitsklage&lt;/a&gt; kann erst nach der Frist von sechs Monaten nach Antragstellung erhoben werden und wir empfehlen dringend einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Leider zeigt die Erfahrung, dass Behörden oftmals erst sehr zügig entscheiden, wenn Druck von außen durch einen Fachanwalt ausgeübt wird. 

Über einen Rechtsberatungsschein vom lokalen Amtsgericht ist eine sehr preisgünstige Erstberatung bei einem Sozialrechtler möglich. Anschließend kann für die Anwalts- und Prozesskosten eine sogenannte Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dieser Antrag wird dann bereits vom Fachanwalt für Sozialrecht für den Mandanten übernommen.      

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/berufsgenossenschaft/#comment-2105">Marena</a>.</p>
<p>Hallo Marena, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Im Verwaltungsrecht gibt es einen allgemeinen Grundsatz, dass Behörden in angemessener Zeit über einen Antrag zu entscheiden haben. Als angemessen gilt der Zeitraum von einigen Monaten nach Antragstellung. Wenn keine konkrete Frist genannt wird, bedeutet dies also nicht, dass die Behörde sich beliebig lang Zeit lassen darf. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt klingt stark danach, dass die Berufsgenossenschaft und die Agentur für Arbeit sich jeweils selbst für nicht zuständig bzw. den anderen für zuständig halten. Hier hätte bereits vor Jahren eine abschließende Entscheidung ergehen sollen. </p>
<p>Man kann Behörden rechtlich dazu zwingen, dass eine behördliche Entscheidung ergeht. Das geht zum Beispiel über eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht. Die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html" rel="nofollow ugc">Untätigkeitsklage</a> kann erst nach der Frist von sechs Monaten nach Antragstellung erhoben werden und wir empfehlen dringend einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Leider zeigt die Erfahrung, dass Behörden oftmals erst sehr zügig entscheiden, wenn Druck von außen durch einen Fachanwalt ausgeübt wird. </p>
<p>Über einen Rechtsberatungsschein vom lokalen Amtsgericht ist eine sehr preisgünstige Erstberatung bei einem Sozialrechtler möglich. Anschließend kann für die Anwalts- und Prozesskosten eine sogenannte Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dieser Antrag wird dann bereits vom Fachanwalt für Sozialrecht für den Mandanten übernommen.      </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Marena		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/berufsgenossenschaft/#comment-2105</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marena]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Nov 2021 22:41:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=53#comment-2105</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich habe folgende Frage: 

Müssen die Berufsgenossenschaft und das Arbeitamt Fristen einhalten? Mir ist ein Fall aus Dresden bekannt, wo ein Bauarbeiter seit 2016 für eine Umschulung kämpft. Die Akten werden von einem Amt zum anderen Amt geschoben ohne dass eine Entscheidung ergeht. 

Ich freue mich auf Ihre eine Antwort.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe folgende Frage: </p>
<p>Müssen die Berufsgenossenschaft und das Arbeitamt Fristen einhalten? Mir ist ein Fall aus Dresden bekannt, wo ein Bauarbeiter seit 2016 für eine Umschulung kämpft. Die Akten werden von einem Amt zum anderen Amt geschoben ohne dass eine Entscheidung ergeht. </p>
<p>Ich freue mich auf Ihre eine Antwort.</p>
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