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	Kommentare zu: Rechte und Pflichten von Umschülern &#8211; ein Überblick	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-9191</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Nov 2023 16:04:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-9013&quot;&gt;I.&lt;/a&gt;.

Hallo, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die Antwort wird Sie nicht glücklich machen, aber die Ausbildungszeit im Umschulungsbetrieb ist nicht als Lernzeit vorgesehen. Ihre Anwesenheit im Betrieb ist die praktische Ausbildung. Selbstverständlich kann Ihnen erlaubt werden, dass Sie im Umschulungsbetrieb lernen, aber Sie haben keinen Anspruch darauf. 

Wenn sich die Leerzeiten, in denen Sie nichts zu tun haben, häufen, dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzen und versuchen Sie auszuhandeln, dass Sie auch etwas lernen dürfen. Sie können dies jedoch nicht fordern, sondern sind auf Kulanz angewiesen. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Umschulung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-9013">I.</a>.</p>
<p>Hallo, </p>
<p>vielen Dank für Ihre Nachricht. </p>
<p>Die Antwort wird Sie nicht glücklich machen, aber die Ausbildungszeit im Umschulungsbetrieb ist nicht als Lernzeit vorgesehen. Ihre Anwesenheit im Betrieb ist die praktische Ausbildung. Selbstverständlich kann Ihnen erlaubt werden, dass Sie im Umschulungsbetrieb lernen, aber Sie haben keinen Anspruch darauf. </p>
<p>Wenn sich die Leerzeiten, in denen Sie nichts zu tun haben, häufen, dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzen und versuchen Sie auszuhandeln, dass Sie auch etwas lernen dürfen. Sie können dies jedoch nicht fordern, sondern sind auf Kulanz angewiesen. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Umschulung.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: I.		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-9013</link>

		<dc:creator><![CDATA[I.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Oct 2023 19:24:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7212#comment-9013</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,
Mir würde in der Arbeitsstätte, wo ich Umschüler bin, das Lernen untersagt. Ich darf kein Buch rausholen. Ich solle, wenn ich fertig mit allen Aufgaben bin, putzen oder aufräumen, aber nicht lernen. Mit der Umschulung „überspringe“ ich ein Jahr. Wie soll ich das schaffen? Gibt es eine Regelung zu Lernzeiten für Umschüler? 

Vielen Dank und MfG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
Mir würde in der Arbeitsstätte, wo ich Umschüler bin, das Lernen untersagt. Ich darf kein Buch rausholen. Ich solle, wenn ich fertig mit allen Aufgaben bin, putzen oder aufräumen, aber nicht lernen. Mit der Umschulung „überspringe“ ich ein Jahr. Wie soll ich das schaffen? Gibt es eine Regelung zu Lernzeiten für Umschüler? </p>
<p>Vielen Dank und MfG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-8802</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Aug 2023 10:44:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-8800&quot;&gt;Oliver&lt;/a&gt;.

Hallo Oliver, 

es ist auch unser Kenntnisstand, dass Sie keine Berichtshefte schreiben müssen. Für den Fall, dass bei Ihnen etwas anderes gelten könnte, empfehlen wir Ihnen, dass Sie direkt bei der Prüfungskammer nachfragen. 

Alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Abschlussprüfung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-8800">Oliver</a>.</p>
<p>Hallo Oliver, </p>
<p>es ist auch unser Kenntnisstand, dass Sie keine Berichtshefte schreiben müssen. Für den Fall, dass bei Ihnen etwas anderes gelten könnte, empfehlen wir Ihnen, dass Sie direkt bei der Prüfungskammer nachfragen. </p>
<p>Alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Abschlussprüfung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Oliver		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-8800</link>

		<dc:creator><![CDATA[Oliver]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Aug 2023 22:59:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7212#comment-8800</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, bin ich als Umschüler dazu verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen? So wie ich gelesen habe ist der Nachweis nicht Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Ich habe bei der Online Anmeldung zur Abschlussprüfung jedoch gesehen das dort mein Umschulungsbetrieb angegeben hat, das der Ausbildungsnachweis Ordnungsgemäß geführt wurde. Allerdings wurde darüber nie ein Wort verloren.
Ich würde die verbleibende Zeit zur Prüfung lieber mit Lernen, als mit Berichtshefte nachschreiben verbringen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, bin ich als Umschüler dazu verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen? So wie ich gelesen habe ist der Nachweis nicht Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.<br />
Ich habe bei der Online Anmeldung zur Abschlussprüfung jedoch gesehen das dort mein Umschulungsbetrieb angegeben hat, das der Ausbildungsnachweis Ordnungsgemäß geführt wurde. Allerdings wurde darüber nie ein Wort verloren.<br />
Ich würde die verbleibende Zeit zur Prüfung lieber mit Lernen, als mit Berichtshefte nachschreiben verbringen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-8788</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Aug 2023 12:42:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7212#comment-8788</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-8777&quot;&gt;Michelle&lt;/a&gt;.

Hallo Michelle, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Wenn Sie krank sind und ein Arzt Ihnen bescheinigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen zuhause bleiben sollen, dann DÜRFEN Sie nicht an der Umschulung oder am Praktikum teilnehmen. Mit einer Ärztlichen Krankschreibung fehlen Sie somit auch nicht unentschuldigt. Wir können die Behauptung der Schule, dass Sie trotz Krankschreibung unentschuldigt seien, nicht nachvollziehen. 

Eine andere Frage ist, ob Sie trotz Krankschreibung irgendwann so viele Fehlzeiten gesammelt haben, dass die Ziele der Umschulung nicht ehr erreicht werden können. Es gibt Umschulungsanbieter, die zB festlegen, dass ein Umschüler mit Attest nicht mehr als 4 Wochen fehlen darf. Wenn diese Konstellation auf Ihre Umschulung nicht zutrifft, dann beharren Sie einfach auf Ihrem Attest und lassen Sie sich konkret erklären, wo das Problem liegt. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-8777">Michelle</a>.</p>
<p>Hallo Michelle, </p>
<p>vielen Dank für Ihre Nachricht. </p>
<p>Wenn Sie krank sind und ein Arzt Ihnen bescheinigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen zuhause bleiben sollen, dann DÜRFEN Sie nicht an der Umschulung oder am Praktikum teilnehmen. Mit einer Ärztlichen Krankschreibung fehlen Sie somit auch nicht unentschuldigt. Wir können die Behauptung der Schule, dass Sie trotz Krankschreibung unentschuldigt seien, nicht nachvollziehen. </p>
<p>Eine andere Frage ist, ob Sie trotz Krankschreibung irgendwann so viele Fehlzeiten gesammelt haben, dass die Ziele der Umschulung nicht ehr erreicht werden können. Es gibt Umschulungsanbieter, die zB festlegen, dass ein Umschüler mit Attest nicht mehr als 4 Wochen fehlen darf. Wenn diese Konstellation auf Ihre Umschulung nicht zutrifft, dann beharren Sie einfach auf Ihrem Attest und lassen Sie sich konkret erklären, wo das Problem liegt. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Michelle		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-8777</link>

		<dc:creator><![CDATA[Michelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Aug 2023 08:23:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7212#comment-8777</guid>

					<description><![CDATA[Guten Morgen, 

ich mache seit 2 Jahren eine Umschulung und bald ist Praktikums-Phase. Meine Schule behauptet, ich würde sehr häufig unentschuldigt fehlen. Dies stimmt aber so nicht, denn ich war letzten Monat 2 Wochen entschuldigt mit Attest zuhause. Dies wird aber anscheinend nicht als entschuldigtes Fehlen angesehen und wurde ans Amt gesendet. Beim Jobcenter wollen sie mir jetzt bis zum 30.9 Zeit geben, um meine Anwesenheit in Ordnung zu bringen. 
Ist das so rechtens?
Vielen Dank. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen, </p>
<p>ich mache seit 2 Jahren eine Umschulung und bald ist Praktikums-Phase. Meine Schule behauptet, ich würde sehr häufig unentschuldigt fehlen. Dies stimmt aber so nicht, denn ich war letzten Monat 2 Wochen entschuldigt mit Attest zuhause. Dies wird aber anscheinend nicht als entschuldigtes Fehlen angesehen und wurde ans Amt gesendet. Beim Jobcenter wollen sie mir jetzt bis zum 30.9 Zeit geben, um meine Anwesenheit in Ordnung zu bringen.<br />
Ist das so rechtens?<br />
Vielen Dank. </p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-7713</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Mar 2023 10:46:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7212#comment-7713</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-7665&quot;&gt;Sev&lt;/a&gt;.

Hallo Sev, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Ja, der Praktikumsbetrieb darf im Rahmen der Verhältnismäßigkeit entscheiden, wo Sie Ihr Praktikum ableisten. Sie haben kein Anspruch darauf, dass Sie nur in einer bestimmten Filiale eingesetzt werden. Etwas anderes würde gelten, wenn es eine ausdrückliche Vereinbarung gäbe. 

Wenn die öffentlichen Verkehrsbetriebe streiken, dann entfällt Ihre Arbeitspflicht nicht. Wir meinen, dass ein Arbeitsweg von sechs Stunden zu Fuß zum Arbeitsort nicht zumutbar wäre. Normalerweise wird ein eingeschränkter Notbetrieb selbst bei Streik aufrecht gehalten. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-7665">Sev</a>.</p>
<p>Hallo Sev, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Ja, der Praktikumsbetrieb darf im Rahmen der Verhältnismäßigkeit entscheiden, wo Sie Ihr Praktikum ableisten. Sie haben kein Anspruch darauf, dass Sie nur in einer bestimmten Filiale eingesetzt werden. Etwas anderes würde gelten, wenn es eine ausdrückliche Vereinbarung gäbe. </p>
<p>Wenn die öffentlichen Verkehrsbetriebe streiken, dann entfällt Ihre Arbeitspflicht nicht. Wir meinen, dass ein Arbeitsweg von sechs Stunden zu Fuß zum Arbeitsort nicht zumutbar wäre. Normalerweise wird ein eingeschränkter Notbetrieb selbst bei Streik aufrecht gehalten. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Umschulung und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sev		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-7665</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sev]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Mar 2023 13:34:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7212#comment-7665</guid>

					<description><![CDATA[Hallo zusammen,
ich habe zwei  Fragen an Sie . Ich bin Umschülerin und mache gerade in einem Betrieb mein Pflichtpraktikum. Ich soll ab  nächste Woche in deine andere Filiale wechseln für ein Monat. Ich möchte das nicht weil das weiter weg ist. Das habe ich auch den Betrieb mitgeteilt. Aber das interessiert sie nicht. Dürfen die das einfach so?
Meine zweite Frage 
Wenn Bus und Bahn streikt soll ich trotzdem Arbeiten kommen . Letztens bin ich zwei std (kein Taxi gefunden) zu Arbeit gelaufen. Das war den total egal. Wo ich jetzt in eine andere Filiale wechseln soll und wenn nächste Woche wieder Bus und Bahnstreiken sollten bin ich dann 6 stunden unterwegs. Ist das zumutbar?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Sev]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ich habe zwei  Fragen an Sie . Ich bin Umschülerin und mache gerade in einem Betrieb mein Pflichtpraktikum. Ich soll ab  nächste Woche in deine andere Filiale wechseln für ein Monat. Ich möchte das nicht weil das weiter weg ist. Das habe ich auch den Betrieb mitgeteilt. Aber das interessiert sie nicht. Dürfen die das einfach so?<br />
Meine zweite Frage<br />
Wenn Bus und Bahn streikt soll ich trotzdem Arbeiten kommen . Letztens bin ich zwei std (kein Taxi gefunden) zu Arbeit gelaufen. Das war den total egal. Wo ich jetzt in eine andere Filiale wechseln soll und wenn nächste Woche wieder Bus und Bahnstreiken sollten bin ich dann 6 stunden unterwegs. Ist das zumutbar?<br />
Vielen Dank<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Sev</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-7492</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 19:26:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7212#comment-7492</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-7483&quot;&gt;Kerstin&lt;/a&gt;.

Hallo Kerstin, 

Sie sind richtig vorgegangen, indem Sie Bildungsträger und Praktikumsstelle auf Ihr Gesundheitsproblem hingewiesen haben. Zumindest wenn ein Arzt bestätigt, dass Sie nicht mehrere Stunden bei niedrigen Temperaturen im Freien arbeiten sollten, wären die Stellen verpflichtet, Sie einem anderen Arbeitseinsatz zuzuweisen. 

Es ist uns nicht klar, ob Sie nun Ihre Praktikumsstelle oder die Umschulung kündigen möchten. Sprechen Sie unbedingt mit dem Kostenträger bevor Sie die Umschulung vorzeitig beendigen. Erklären Sie dem Arbeitsamt, warum Sie die Umschulung unter diesen Umständen nicht fortsetzen können. Sie befinden sich ja nun schon am Ende der Umschulung und vielleicht ergeben sich so auch Alternativen zu einer Kündigung, damit Sie Ihre Qualifizierung abschließen. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-7483">Kerstin</a>.</p>
<p>Hallo Kerstin, </p>
<p>Sie sind richtig vorgegangen, indem Sie Bildungsträger und Praktikumsstelle auf Ihr Gesundheitsproblem hingewiesen haben. Zumindest wenn ein Arzt bestätigt, dass Sie nicht mehrere Stunden bei niedrigen Temperaturen im Freien arbeiten sollten, wären die Stellen verpflichtet, Sie einem anderen Arbeitseinsatz zuzuweisen. </p>
<p>Es ist uns nicht klar, ob Sie nun Ihre Praktikumsstelle oder die Umschulung kündigen möchten. Sprechen Sie unbedingt mit dem Kostenträger bevor Sie die Umschulung vorzeitig beendigen. Erklären Sie dem Arbeitsamt, warum Sie die Umschulung unter diesen Umständen nicht fortsetzen können. Sie befinden sich ja nun schon am Ende der Umschulung und vielleicht ergeben sich so auch Alternativen zu einer Kündigung, damit Sie Ihre Qualifizierung abschließen. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kerstin		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/rechte-und-pflichten-von-umschuelern-ein-ueberblick/#comment-7483</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kerstin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Feb 2023 19:59:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7212#comment-7483</guid>

					<description><![CDATA[Hallo liebes Team,

ich befinde mich seit 2021 in einer Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und bin gerade noch im Pflichtpraktikum (6 Monate). Ich war vorher als LKW Fahrerin tätig und habe mich aufgrund gesundheitlicher Probleme (Bandscheibenvorfälle, Burnout) für die Umschulung entschieden. 
Seit meiner Kindheit leide ich an immer wiederkehrende Harnwegsentzündungen seit Kindesalter.

Ich muss im Rahmen des Praktikums immer wieder bei Minusgraden 7 Stunden auf einem Parkplatz stehen zum einweisen. Ich habe meine Chefin gebeten, wegen meines Leidens mich nicht für diese Arbeit einzuteilen. Sie schwärzte mich daraufhin bei dem Ausbildungsträger an und behauptete, ich würde mit Ansage krank machen. Die Mitarbeiterin des Bildungsträgers ist keine Unterstützung. Sie meinte nur, ich solle keine schlechte Praktikumsbewertung riskieren. 


Ich möchte nun meine Umschulung fristlos kündigen. Nach Paragraph 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes bin ich in der Pflicht meinen Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn ich Arbeiten nicht verrichten kann oder sie meiner Gesundheit schaden. Der Arbeitgeber wäre demnach in der Fürsorgepflicht. So die Theorie. In der Praxis sieht es so aus. dass ich Dienste verrichte, die mich krank machen und muss mir Kommentare anhören, ich sei in dem Beruf falsch. Ich fühle mich erpresst, anders kann ich es nicht ausdrücken.

Ich hatte mich für die Umschulung im Bereich Sicherheit und Objektschutz beworben, weil ich im Innendienst arbeiten möchte oder beim Geldtransport. 

Wie beurteilen Sie die Situation? 

Liebe Grüße 
Kerstin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebes Team,</p>
<p>ich befinde mich seit 2021 in einer Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und bin gerade noch im Pflichtpraktikum (6 Monate). Ich war vorher als LKW Fahrerin tätig und habe mich aufgrund gesundheitlicher Probleme (Bandscheibenvorfälle, Burnout) für die Umschulung entschieden.<br />
Seit meiner Kindheit leide ich an immer wiederkehrende Harnwegsentzündungen seit Kindesalter.</p>
<p>Ich muss im Rahmen des Praktikums immer wieder bei Minusgraden 7 Stunden auf einem Parkplatz stehen zum einweisen. Ich habe meine Chefin gebeten, wegen meines Leidens mich nicht für diese Arbeit einzuteilen. Sie schwärzte mich daraufhin bei dem Ausbildungsträger an und behauptete, ich würde mit Ansage krank machen. Die Mitarbeiterin des Bildungsträgers ist keine Unterstützung. Sie meinte nur, ich solle keine schlechte Praktikumsbewertung riskieren. </p>
<p>Ich möchte nun meine Umschulung fristlos kündigen. Nach Paragraph 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes bin ich in der Pflicht meinen Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn ich Arbeiten nicht verrichten kann oder sie meiner Gesundheit schaden. Der Arbeitgeber wäre demnach in der Fürsorgepflicht. So die Theorie. In der Praxis sieht es so aus. dass ich Dienste verrichte, die mich krank machen und muss mir Kommentare anhören, ich sei in dem Beruf falsch. Ich fühle mich erpresst, anders kann ich es nicht ausdrücken.</p>
<p>Ich hatte mich für die Umschulung im Bereich Sicherheit und Objektschutz beworben, weil ich im Innendienst arbeiten möchte oder beim Geldtransport. </p>
<p>Wie beurteilen Sie die Situation? </p>
<p>Liebe Grüße<br />
Kerstin</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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