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	Kommentare zu: Schwanger während der Umschulung &#8211; und nun?	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-9237</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Nov 2023 17:46:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-9229&quot;&gt;Coco&lt;/a&gt;.

Hallo Coco, 

danke für Ihre Nachfrage. 

Die Möglichkeit auf ratgeber-umschulung.de Nachfragen zu stellen ist ein rein online verfügbares, kostenfreies Angebot. Wir sind keine staatlich unterstützte Beratungsstelle und können Ihnen nur in einem begrenzten Umfang Auskünfte anbieten. 

Grundsätzlich sind für die Bemessung des Elterngeldes die letzten 12 Monate vor dem Bezug maßgeblich. Beziehen Sie in den 12 Monaten vor dem Bezug ALG1 über eine finanzierte Umschulung, dann handelt es sich dabei um eine Einkommensersatzleistung, die mit Null angesetzt wird. Sie würden deswegen bei einem Bezug unmittelbar nach der Umschulung lediglich 150 Euro (ElterngeldPlus) bzw. 300 Euro (Basiselterngeld) bekommen.

Es kann somit finanziell besser sein, wenn Sie nach der Umschulung zunächst arbeiten. Das Elterngeld erhalten Sie dann, gleich ob als Selbstständige mit Reisegewerbe oder Angestellte, anteilig nach dem Verdienst. Maßgeblich ist, dass Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, andernfalls bleibt es bei ElterngeldPlus bzw. Basiselterngeld. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung zur Schreinerin!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-9229">Coco</a>.</p>
<p>Hallo Coco, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Die Möglichkeit auf ratgeber-umschulung.de Nachfragen zu stellen ist ein rein online verfügbares, kostenfreies Angebot. Wir sind keine staatlich unterstützte Beratungsstelle und können Ihnen nur in einem begrenzten Umfang Auskünfte anbieten. </p>
<p>Grundsätzlich sind für die Bemessung des Elterngeldes die letzten 12 Monate vor dem Bezug maßgeblich. Beziehen Sie in den 12 Monaten vor dem Bezug ALG1 über eine finanzierte Umschulung, dann handelt es sich dabei um eine Einkommensersatzleistung, die mit Null angesetzt wird. Sie würden deswegen bei einem Bezug unmittelbar nach der Umschulung lediglich 150 Euro (ElterngeldPlus) bzw. 300 Euro (Basiselterngeld) bekommen.</p>
<p>Es kann somit finanziell besser sein, wenn Sie nach der Umschulung zunächst arbeiten. Das Elterngeld erhalten Sie dann, gleich ob als Selbstständige mit Reisegewerbe oder Angestellte, anteilig nach dem Verdienst. Maßgeblich ist, dass Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, andernfalls bleibt es bei ElterngeldPlus bzw. Basiselterngeld. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung zur Schreinerin!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Coco		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-9229</link>

		<dc:creator><![CDATA[Coco]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Nov 2023 20:05:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Frau Franze, 

leider konnte ich Sie nicht ausfindig machen, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren - aber vielleicht möchten Sie das auch gar nicht und können mir auf diesem Wege hier weiterhelfen. 

Aktuell mache ich eine Umschulung und plane den Kinderwunsch mit meiner gleichgeschlechtlichen Partnerin nach Abschluss der Umschulung über die Ropa Methode im Ausland. Die Umschulung absolviere ich auf Basis von ALG1, welches nach der Umschulung dann abgelaufen ist. Vor der Umschulung hatte ich noch Restanspruch auf ALG1, habe 1 Monat gearbeitet und mich 1-2 Monate Selbstversorgt. Davor hatte ich einen Gründungszuschuss und war selbstständig tätig (das alles ging rund 11,5 Monate). Die Höhe meines ALG1 basiert auf meinem Einkommen vor dem Gründungszuschuss.

Meine Fragen lauten nun: 
Was ist die Bemessungsgrundlage für Elterngeld nach der Umschulung? In wiefern ist es wichtig/zählt, ob ich mich anstellen lasse oder selbständig anfange? 
Wäre in jedem Fall an dieser Stelle Bürgergeld die Grundlage? Wie viele Monate müsste ich mindestens arbeiten, damit sich diese Grundlage ändert/rechnet? Wie sieht es aus, wenn ich in ein Erasmusprogramm nach der Umschulung starte? Oder ein Reisegewerbe? Es geht um den Beruf als Tischlerin. 

Ich freue mich sehr über Rückmeldung zu meinen Fragen. 
Liebe Grüße
Coco]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Franze, </p>
<p>leider konnte ich Sie nicht ausfindig machen, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren &#8211; aber vielleicht möchten Sie das auch gar nicht und können mir auf diesem Wege hier weiterhelfen. </p>
<p>Aktuell mache ich eine Umschulung und plane den Kinderwunsch mit meiner gleichgeschlechtlichen Partnerin nach Abschluss der Umschulung über die Ropa Methode im Ausland. Die Umschulung absolviere ich auf Basis von ALG1, welches nach der Umschulung dann abgelaufen ist. Vor der Umschulung hatte ich noch Restanspruch auf ALG1, habe 1 Monat gearbeitet und mich 1-2 Monate Selbstversorgt. Davor hatte ich einen Gründungszuschuss und war selbstständig tätig (das alles ging rund 11,5 Monate). Die Höhe meines ALG1 basiert auf meinem Einkommen vor dem Gründungszuschuss.</p>
<p>Meine Fragen lauten nun:<br />
Was ist die Bemessungsgrundlage für Elterngeld nach der Umschulung? In wiefern ist es wichtig/zählt, ob ich mich anstellen lasse oder selbständig anfange?<br />
Wäre in jedem Fall an dieser Stelle Bürgergeld die Grundlage? Wie viele Monate müsste ich mindestens arbeiten, damit sich diese Grundlage ändert/rechnet? Wie sieht es aus, wenn ich in ein Erasmusprogramm nach der Umschulung starte? Oder ein Reisegewerbe? Es geht um den Beruf als Tischlerin. </p>
<p>Ich freue mich sehr über Rückmeldung zu meinen Fragen.<br />
Liebe Grüße<br />
Coco</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-8993</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Oct 2023 14:23:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9614#comment-8993</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-8904&quot;&gt;Marlon&lt;/a&gt;.

Hallo Marlon, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Zunächst ist wichtig, dass Sie herausfinden, warum das Jobcenter den Bildungsgutschein nicht nochmal ausstellt. Setzen Sie ein einfaches Schreiben auf, in dem Sie nach einer Begründung für die Ablehnung fragen. Die Antwort stellt einen Bescheid dar, gegen den Sie dann einen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls sogar vor das Sozialgericht gehen. Tatsächlich müssten Sie die Begründung gar nicht einfordern und könnten auch direkt einen Widerspruch gegen die mündliche Ablehnung einlegen. Wichtig ist lediglich, dass Sie den Ablehnungsgrund herausfinden.

Wir können Ihnen leider keinen Hinweis geben, warum das Jobcenter diese momentan kaum nachvollziehbare Entscheidung getroffen hat. Wir hatten bisher den Eindruck, dass der Bildungsgutschein nach einer Schwangerschaft unkompliziert erneut bewilligt wird.  

Melden Sie sich gerne nochmal wenn Sie eine Reaktion des Jobcenters erhalten haben. 
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-8904">Marlon</a>.</p>
<p>Hallo Marlon, </p>
<p>vielen Dank für Ihre Nachricht. </p>
<p>Zunächst ist wichtig, dass Sie herausfinden, warum das Jobcenter den Bildungsgutschein nicht nochmal ausstellt. Setzen Sie ein einfaches Schreiben auf, in dem Sie nach einer Begründung für die Ablehnung fragen. Die Antwort stellt einen Bescheid dar, gegen den Sie dann einen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls sogar vor das Sozialgericht gehen. Tatsächlich müssten Sie die Begründung gar nicht einfordern und könnten auch direkt einen Widerspruch gegen die mündliche Ablehnung einlegen. Wichtig ist lediglich, dass Sie den Ablehnungsgrund herausfinden.</p>
<p>Wir können Ihnen leider keinen Hinweis geben, warum das Jobcenter diese momentan kaum nachvollziehbare Entscheidung getroffen hat. Wir hatten bisher den Eindruck, dass der Bildungsgutschein nach einer Schwangerschaft unkompliziert erneut bewilligt wird.  </p>
<p>Melden Sie sich gerne nochmal wenn Sie eine Reaktion des Jobcenters erhalten haben.<br />
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Marlon		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-8904</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marlon]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Sep 2023 20:51:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9614#comment-8904</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

meine Freundin musste Ihre Umschulung nach einem Jahr wegen Schwangerschaft unterbrechen. Nun will sie im selben Betrieb wieder einsteigen. Das Jobcenter stellt sich aber quer, lehnt den Einstieg ab und stellt keinen neuen Bildungsgutschein aus. Dabei könnte sie dort sofort wieder anfangen. 
Was kann man denn da jetzt tun? Vielen Dank.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>meine Freundin musste Ihre Umschulung nach einem Jahr wegen Schwangerschaft unterbrechen. Nun will sie im selben Betrieb wieder einsteigen. Das Jobcenter stellt sich aber quer, lehnt den Einstieg ab und stellt keinen neuen Bildungsgutschein aus. Dabei könnte sie dort sofort wieder anfangen.<br />
Was kann man denn da jetzt tun? Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-8718</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Aug 2023 09:30:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9614#comment-8718</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-8696&quot;&gt;Robin&lt;/a&gt;.

Hallo Robin, 

leider können wir Ihre Fragen nicht in der nötigen Tiefe im Rahmen eines Forumsbeitrages beantworten. Wenden Sie sich bitte an eine Elterngeld-Beratungsstelle für die Detailfragen. Sprechen Sie auch zeitnah mit der Agentur für Arbeit, um einen möglichst idealen Zeitpunkt für die Unterbrechung zu finden. 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-8696">Robin</a>.</p>
<p>Hallo Robin, </p>
<p>leider können wir Ihre Fragen nicht in der nötigen Tiefe im Rahmen eines Forumsbeitrages beantworten. Wenden Sie sich bitte an eine Elterngeld-Beratungsstelle für die Detailfragen. Sprechen Sie auch zeitnah mit der Agentur für Arbeit, um einen möglichst idealen Zeitpunkt für die Unterbrechung zu finden. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Robin		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-8696</link>

		<dc:creator><![CDATA[Robin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Aug 2023 16:34:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9614#comment-8696</guid>

					<description><![CDATA[Hi zusammen, das Thema ist doch etwas komplex und nach mehrmaligen Durchlesen kommen bei mir trotzdem einige Fragen zur Schwangerschaft während der Umschulung auf:

Kurze Fallbeschreibung:
Ich habe bereits 6 Monate ALG I erhalten und habe eine Umschulung angefangen 
(insgesamt 3 Jahre und 1 Jahr habe ich schon hinter mir).
In diesem Zeitraum erhalte ich einen Betrag in Höhe der ALG I und 150 € Bonus monatlich.

Ich bin schwanger geworden und möchte gerne folgende Sachverhalte klären:

- Ich bekomme während der Umschulung bis zur Entbindung noch meinen ALG I + 150 € Bonus, richtig?
- Danach kann ich Mutterschutzgeld und Elterngeld beantragen. 
Elterngeld bekomme ich nur in Höhe von 300 €, richtig? 
Mutterschutzgeld bekomme ich 13€ pro Kalendertag, richtig?

Fall 1: Die AA kann meine Umschulung vorzeitig beenden.

- Wenn Sie vorzeitig beendet wird, bekomme ich dann wieder ALG I? 
Wenn ja, für wie lange?
Wenn nein, was für Unterstützungen kann ich da erhalten?

- Habe ich Anspruch auf Elternzeit? Wie lange?
- Wie sind meine finanziellen Ansprüche während und nach der Elternzeit?
Während: Elterngeld + Kindergeld? 
Danach: ?

Fall 2: Die AA beendet meine Umschulung nicht und pausiert sie nur.

- Habe ich Anspruch auf Elternzeit? Wie lange?
- Wie sind meine finanziellen Ansprüche während und nach der Elternzeit?
Während: Elterngeld + Kindergeld? 
Danach: Wieder in Höhe der ALG I + 150 Bonus?

Vielen Dank für die Hilfe!

Liebe Grüße

Robin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hi zusammen, das Thema ist doch etwas komplex und nach mehrmaligen Durchlesen kommen bei mir trotzdem einige Fragen zur Schwangerschaft während der Umschulung auf:</p>
<p>Kurze Fallbeschreibung:<br />
Ich habe bereits 6 Monate ALG I erhalten und habe eine Umschulung angefangen<br />
(insgesamt 3 Jahre und 1 Jahr habe ich schon hinter mir).<br />
In diesem Zeitraum erhalte ich einen Betrag in Höhe der ALG I und 150 € Bonus monatlich.</p>
<p>Ich bin schwanger geworden und möchte gerne folgende Sachverhalte klären:</p>
<p>&#8211; Ich bekomme während der Umschulung bis zur Entbindung noch meinen ALG I + 150 € Bonus, richtig?<br />
&#8211; Danach kann ich Mutterschutzgeld und Elterngeld beantragen.<br />
Elterngeld bekomme ich nur in Höhe von 300 €, richtig?<br />
Mutterschutzgeld bekomme ich 13€ pro Kalendertag, richtig?</p>
<p>Fall 1: Die AA kann meine Umschulung vorzeitig beenden.</p>
<p>&#8211; Wenn Sie vorzeitig beendet wird, bekomme ich dann wieder ALG I?<br />
Wenn ja, für wie lange?<br />
Wenn nein, was für Unterstützungen kann ich da erhalten?</p>
<p>&#8211; Habe ich Anspruch auf Elternzeit? Wie lange?<br />
&#8211; Wie sind meine finanziellen Ansprüche während und nach der Elternzeit?<br />
Während: Elterngeld + Kindergeld?<br />
Danach: ?</p>
<p>Fall 2: Die AA beendet meine Umschulung nicht und pausiert sie nur.</p>
<p>&#8211; Habe ich Anspruch auf Elternzeit? Wie lange?<br />
&#8211; Wie sind meine finanziellen Ansprüche während und nach der Elternzeit?<br />
Während: Elterngeld + Kindergeld?<br />
Danach: Wieder in Höhe der ALG I + 150 Bonus?</p>
<p>Vielen Dank für die Hilfe!</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Robin</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-6599</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2022 16:08:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9614#comment-6599</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-6482&quot;&gt;Sandra&lt;/a&gt;.

Hallo Sandra, 

Sie sprechen hier von ganz unterschiedlichen Leistungen, die teilweise mit Ihrer abgeschlossenen Umschulung nichts zu tun haben: 

1. Das Mutterschaftsgeld besteht im Zeitraum der Schutzfristen. Bei Mütter einer Mehrlingsschwangerschaft sind das 12 Wochen nach der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld berechnet sich auf der Grundlage des Übergangsgeldes. Die 49 Euro sind bei der Höhe des Übergangsgeldes stimmig.

2. Elterngeld ist eine Leistung die sich aus Ihrem Einkommen berechnet. Sie hatten während der Umschulung jedoch nur das Übergangsgeld. Das Übergangsgeld war eine Ersatzleistung, kein Gehalt. Wenn Ihnen aktuell noch ein Anspruch auf ALG1 zusteht, dann berechnet sich das Elterngeld daraus. Steht Ihnen jedoch nur noch ein Anspruch auf Hartz4 / Bürgergeld zu, dann bekommen Sie nur das &quot;Basiselterngeld&quot;, dass bei 300 Euro liegt.

Falls Sie noch kein Kindergeld beantragt haben, sollten Sie dies nachholen. Es liegt aktuell bei mindestens 204 Euro pro Kind und steht Ihnen unabhängig von der Umschulung zu. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-6482">Sandra</a>.</p>
<p>Hallo Sandra, </p>
<p>Sie sprechen hier von ganz unterschiedlichen Leistungen, die teilweise mit Ihrer abgeschlossenen Umschulung nichts zu tun haben: </p>
<p>1. Das Mutterschaftsgeld besteht im Zeitraum der Schutzfristen. Bei Mütter einer Mehrlingsschwangerschaft sind das 12 Wochen nach der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld berechnet sich auf der Grundlage des Übergangsgeldes. Die 49 Euro sind bei der Höhe des Übergangsgeldes stimmig.</p>
<p>2. Elterngeld ist eine Leistung die sich aus Ihrem Einkommen berechnet. Sie hatten während der Umschulung jedoch nur das Übergangsgeld. Das Übergangsgeld war eine Ersatzleistung, kein Gehalt. Wenn Ihnen aktuell noch ein Anspruch auf ALG1 zusteht, dann berechnet sich das Elterngeld daraus. Steht Ihnen jedoch nur noch ein Anspruch auf Hartz4 / Bürgergeld zu, dann bekommen Sie nur das &#8222;Basiselterngeld&#8220;, dass bei 300 Euro liegt.</p>
<p>Falls Sie noch kein Kindergeld beantragt haben, sollten Sie dies nachholen. Es liegt aktuell bei mindestens 204 Euro pro Kind und steht Ihnen unabhängig von der Umschulung zu. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sandra		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-6482</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sandra]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 10:58:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9614#comment-6482</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich befand mich bis Ende August 2022 in einer Umschulung, die von der Rentenkasse bezahlt wurde. Mein Übergangsgeld lag bei 1430€. Die Zwillinge kamen Mitte Mai 2022 auf die Welt, aber ich habe die Umschulung allerdings trotz Arbeitsverbot wegen Mutterschutz noch absolviert: letztlich war nur noch die mündliche Prüfung offen.

Mein Elterngeldantrag wurde mit Null berechnet. Wieso habe ich aber von der AOK Mutterschutzgeld in Höhe von 49€/täglich erhalten? Wieso bekomme ich jetzt nur 300€ pro Kind. 

Können Sie mir bitte helfen? Lieben Gruß
Sandra]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich befand mich bis Ende August 2022 in einer Umschulung, die von der Rentenkasse bezahlt wurde. Mein Übergangsgeld lag bei 1430€. Die Zwillinge kamen Mitte Mai 2022 auf die Welt, aber ich habe die Umschulung allerdings trotz Arbeitsverbot wegen Mutterschutz noch absolviert: letztlich war nur noch die mündliche Prüfung offen.</p>
<p>Mein Elterngeldantrag wurde mit Null berechnet. Wieso habe ich aber von der AOK Mutterschutzgeld in Höhe von 49€/täglich erhalten? Wieso bekomme ich jetzt nur 300€ pro Kind. </p>
<p>Können Sie mir bitte helfen? Lieben Gruß<br />
Sandra</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-4819</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jul 2022 11:41:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9614#comment-4819</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-4561&quot;&gt;Susi30&lt;/a&gt;.

Hallo Susi, 

vielen Dank für Ihre Nachricht! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft. 

Das reguläre Prozedere ist eine Unterbrechung der Umschulung während des Mutterschutzes und der Elternzeit. Während dieser Zeit haben Sie keinen Anspruch auf ALG1. Wenn Sie die Umschulung fortsetzen, werden Sie wieder das Arbeitslosengeld 1 erhalten. Meist wird dafür dann ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt. 

Wir raten Ihnen, dass Sie sich von einer Beratungstelle wie profamilia beraten lassen. Dort erfahren Sie alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und allerhand Hilfreiches zur Kinderbetreuung etc., wenn es dann mit der Umschulung weitergehen soll. 

Machen Sie sich keine Sorgen, aber werden Sie aktiv und stelle Sie jetzt schon alle Anträge. Bei Familienberatungsstellen arbeiten Sozialarbeiter, die Ihnen auch bei den manchmal überfordernden Anträgen behilflich sind.  

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Baby alles Gute und eine gelungene Rückkehr in die Umschulung, wenn es dann soweit ist!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-4561">Susi30</a>.</p>
<p>Hallo Susi, </p>
<p>vielen Dank für Ihre Nachricht! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft. </p>
<p>Das reguläre Prozedere ist eine Unterbrechung der Umschulung während des Mutterschutzes und der Elternzeit. Während dieser Zeit haben Sie keinen Anspruch auf ALG1. Wenn Sie die Umschulung fortsetzen, werden Sie wieder das Arbeitslosengeld 1 erhalten. Meist wird dafür dann ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt. </p>
<p>Wir raten Ihnen, dass Sie sich von einer Beratungstelle wie profamilia beraten lassen. Dort erfahren Sie alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und allerhand Hilfreiches zur Kinderbetreuung etc., wenn es dann mit der Umschulung weitergehen soll. </p>
<p>Machen Sie sich keine Sorgen, aber werden Sie aktiv und stelle Sie jetzt schon alle Anträge. Bei Familienberatungsstellen arbeiten Sozialarbeiter, die Ihnen auch bei den manchmal überfordernden Anträgen behilflich sind.  </p>
<p>Wir wünschen Ihnen und Ihrem Baby alles Gute und eine gelungene Rückkehr in die Umschulung, wenn es dann soweit ist!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-4690</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jun 2022 11:46:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?page_id=9614#comment-4690</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-4580&quot;&gt;Mareile&lt;/a&gt;.

Hallo Mareile, 

vielen Danke für Ihre Nachfrage und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft.
 
Wenn Sie bis zum Mutterschutz die Umschulung abgeschlossen haben, dann müssen Sie sich eigentlich gar keine Sorge machen. Das Problem bei Schwangerschaften während einer Umschulung ist ja das Arbeitsverbot während des Mutterschutzes. Wenn Umschulung und Mutterschutz bei Ihnen nicht zusammenfallen, besteht hier kein Problem. 

Machen Sie sich bitte keine Sorgen. Die Agentur für Arbeit möchte Ihnen sicher keine Umschulung &quot;wegnehmen&quot;. Da die Schwangerschaft wohl auch nicht in den Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes fällt, müssen Sie die Schwangerschaft auch nicht melden. Im Rahmen von ALG2 bzw. Hartz4 gibt es jedoch die Möglichkeit einen Mehrbedarf aufgrund der Schwangerschaft zu beantragen. 

Konzentrieren Sie sich möglichst auf Ihre Prüfungen bzw. die letzten Monate Ihrer Umschulung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute für Ihre Schwangerschaft!
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#comment-4580">Mareile</a>.</p>
<p>Hallo Mareile, </p>
<p>vielen Danke für Ihre Nachfrage und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft.</p>
<p>Wenn Sie bis zum Mutterschutz die Umschulung abgeschlossen haben, dann müssen Sie sich eigentlich gar keine Sorge machen. Das Problem bei Schwangerschaften während einer Umschulung ist ja das Arbeitsverbot während des Mutterschutzes. Wenn Umschulung und Mutterschutz bei Ihnen nicht zusammenfallen, besteht hier kein Problem. </p>
<p>Machen Sie sich bitte keine Sorgen. Die Agentur für Arbeit möchte Ihnen sicher keine Umschulung &#8222;wegnehmen&#8220;. Da die Schwangerschaft wohl auch nicht in den Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes fällt, müssen Sie die Schwangerschaft auch nicht melden. Im Rahmen von ALG2 bzw. Hartz4 gibt es jedoch die Möglichkeit einen Mehrbedarf aufgrund der Schwangerschaft zu beantragen. </p>
<p>Konzentrieren Sie sich möglichst auf Ihre Prüfungen bzw. die letzten Monate Ihrer Umschulung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute für Ihre Schwangerschaft!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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