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	Kommentare zu: Meine Umschulungsmaßnahme und Bürgergeld	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-5588</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Sep 2022 11:15:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-5162&quot;&gt;Frank&lt;/a&gt;.

Hallo Frank, 

danke für Ihre Nachfrage. Wir wissen nur, dass Leistungen durch den Arbeitgeber bei einer betrieblichen Umschulung für ALG1-Empfänger privilegiert werden. Wir kennen leider keine parallele Regelung für ALG1-finanzierte Umschulungen. Wir sind Ihnen sehr dankbar für einen Informationsrücklauf, wenn Sie von der Sachbearbeiterin diesbezügliche Infos erhalten haben! 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-5162">Frank</a>.</p>
<p>Hallo Frank, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. Wir wissen nur, dass Leistungen durch den Arbeitgeber bei einer betrieblichen Umschulung für ALG1-Empfänger privilegiert werden. Wir kennen leider keine parallele Regelung für ALG1-finanzierte Umschulungen. Wir sind Ihnen sehr dankbar für einen Informationsrücklauf, wenn Sie von der Sachbearbeiterin diesbezügliche Infos erhalten haben! </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Frank		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-5162</link>

		<dc:creator><![CDATA[Frank]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 07:43:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9792#comment-5162</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

ist es immer noch so, das man auch als ALG II-Bezieher einen Freibetrag von 400 Euro durch Einkünfte durch die betriebliche Umschulung hat? Finde sonst im Netz nirgends was dazu (nur bei ALG 1) und meine Sachbearbeiterin wusste das auch nicht aus dem Stehgreif.

MfG

Frank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ist es immer noch so, das man auch als ALG II-Bezieher einen Freibetrag von 400 Euro durch Einkünfte durch die betriebliche Umschulung hat? Finde sonst im Netz nirgends was dazu (nur bei ALG 1) und meine Sachbearbeiterin wusste das auch nicht aus dem Stehgreif.</p>
<p>MfG</p>
<p>Frank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-2360</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Dec 2021 14:46:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9792#comment-2360</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-2359&quot;&gt;Alex&lt;/a&gt;.

Hallo Alex, 

danke für Ihre Nachfrage. Es handelt sich hier um eine Sonderregelung, die nur während der geförderten Umschulung oder Weiterbildung gilt und sich deswegen nicht bei den allgemeinen Regelungen zur Anrechnung auf ALG1/ALG2 findet: &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html&quot; rel=&quot;nofollow ugc&quot;&gt;§ 155 Abs.3 SGB III&lt;/a&gt;.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-2359">Alex</a>.</p>
<p>Hallo Alex, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage. Es handelt sich hier um eine Sonderregelung, die nur während der geförderten Umschulung oder Weiterbildung gilt und sich deswegen nicht bei den allgemeinen Regelungen zur Anrechnung auf ALG1/ALG2 findet: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html" rel="nofollow ugc">§ 155 Abs.3 SGB III</a>.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Alex		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-2359</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alex]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Dec 2021 13:42:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9792#comment-2359</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

vielen Dank zu den Informationen wieviel Einkommen man während der Weiterbildung ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erwirtschaften kann. Wo kann man die Regelungen zum 400Euro-Freibetrag im Gesetz finden? 

Danke, lg Alex]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>vielen Dank zu den Informationen wieviel Einkommen man während der Weiterbildung ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erwirtschaften kann. Wo kann man die Regelungen zum 400Euro-Freibetrag im Gesetz finden? </p>
<p>Danke, lg Alex</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-1867</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Aug 2021 12:19:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-1863&quot;&gt;Dennis&lt;/a&gt;.

Hallo Dennis, 

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Regelungen zur Kostenübernahme von angemessene Wohnraum durch das Jobcenter bzw. Aufforderung zur Kostensenkung stehen in keinem Zusammenhang mit der Entscheidung Ihnen eine weitere Berufsausbildung zu ermöglichen. 

Deswegen die Frage, ob wir Sie richtig verstehen: &lt;strong&gt;Sie überlegen, ob Sie durch den Abbruch der Umschulung zu einem späteren Zeitpunkt, verhindern können, dass das Jobcenter Sie endgültig auffordert eine kleinere Wohnung zu beziehen? Melden Sie sich bitte ggf. nochmals, wenn hier ein Missverständnis vorliegt.&lt;/strong&gt;  

Wenn Sie nach dem Abbruch der Umschulung weiter Hartz4 beziehen, werden Sie weiterhin zur Kostensenkung aufgefordert werden. Der Abbruch der Umschulung aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird des Weiteren dem JC einen anteiligen Rückforderungsanspruch geben. Wir sehen bei diesem Gedankenspiel vor allem große Nachteile für Sie zukommen: Keine verbesserte Erwerbsgrundlage durch eine abgeschlossene Umschulung, für die Sie Lebenszeit und Energie investiert haben. Mutmaßlich keine zweite Chance auf Bewilligung einer neuen Bildungsmaßnahme wegen freiwilligem Abbruch. Rückforderungsanspruch für das Jobcenter. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung, deren Abschluss wir Ihnen sehr Wünschen!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-1863">Dennis</a>.</p>
<p>Hallo Dennis, </p>
<p>vielen Dank für Ihre Frage.</p>
<p>Die Regelungen zur Kostenübernahme von angemessene Wohnraum durch das Jobcenter bzw. Aufforderung zur Kostensenkung stehen in keinem Zusammenhang mit der Entscheidung Ihnen eine weitere Berufsausbildung zu ermöglichen. </p>
<p>Deswegen die Frage, ob wir Sie richtig verstehen: <strong>Sie überlegen, ob Sie durch den Abbruch der Umschulung zu einem späteren Zeitpunkt, verhindern können, dass das Jobcenter Sie endgültig auffordert eine kleinere Wohnung zu beziehen? Melden Sie sich bitte ggf. nochmals, wenn hier ein Missverständnis vorliegt.</strong>  </p>
<p>Wenn Sie nach dem Abbruch der Umschulung weiter Hartz4 beziehen, werden Sie weiterhin zur Kostensenkung aufgefordert werden. Der Abbruch der Umschulung aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird des Weiteren dem JC einen anteiligen Rückforderungsanspruch geben. Wir sehen bei diesem Gedankenspiel vor allem große Nachteile für Sie zukommen: Keine verbesserte Erwerbsgrundlage durch eine abgeschlossene Umschulung, für die Sie Lebenszeit und Energie investiert haben. Mutmaßlich keine zweite Chance auf Bewilligung einer neuen Bildungsmaßnahme wegen freiwilligem Abbruch. Rückforderungsanspruch für das Jobcenter. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung, deren Abschluss wir Ihnen sehr Wünschen!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dennis		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-mit-hartz4/#comment-1863</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dennis]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Aug 2021 23:16:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9792#comment-1863</guid>

					<description><![CDATA[Covid 2021:

Servus, ich habe dieses Jahr eine Umschulung begonnen, wohne für ALG2 in einer viel zu großen Wohnung.
Das JC hat mittlerweile knapp 45 tsd € in die Umschulung investiert, anvisiertes Ende ist 08/2023. 
Letzter Bescheid läuft 02.2022 aus, sprich mit Aufforderung Kostensenkung 08.2o22.

Kann ich währenddessen zur Kostensenkung aufgefordert werden? - Letztendlich könnte ich diesem wahrscheinlich entgegenwirken, indem ich aus der Umschulung bei Zeit aussteige, was nicht mein Ziel ist, noch das des JC sein kann... 

 Finde zu dieser Frage leider nichts im Internet.... 

Für Hilfe oder Antworten bin ich sehr, sehr dankbar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Covid 2021:</p>
<p>Servus, ich habe dieses Jahr eine Umschulung begonnen, wohne für ALG2 in einer viel zu großen Wohnung.<br />
Das JC hat mittlerweile knapp 45 tsd € in die Umschulung investiert, anvisiertes Ende ist 08/2023.<br />
Letzter Bescheid läuft 02.2022 aus, sprich mit Aufforderung Kostensenkung 08.2o22.</p>
<p>Kann ich währenddessen zur Kostensenkung aufgefordert werden? &#8211; Letztendlich könnte ich diesem wahrscheinlich entgegenwirken, indem ich aus der Umschulung bei Zeit aussteige, was nicht mein Ziel ist, noch das des JC sein kann&#8230; </p>
<p> Finde zu dieser Frage leider nichts im Internet&#8230;. </p>
<p>Für Hilfe oder Antworten bin ich sehr, sehr dankbar.</p>
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