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	Kommentare zu: Umschulung trotz bestehenden Arbeitsvertrages: Alle Fakten	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-8982</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Oct 2023 16:00:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-8982</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-8842&quot;&gt;K.E.&lt;/a&gt;.

Hallo, 

der Anspruch auf Abgeltung von Urlaub bzw. Überstunden unterliegt der regulären Verjährung von drei Jahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Nach unserem Kenntnisstand kommt es zu keiner Anrechnung mit dem Übergangsgeld, da es sich nicht um eine Lohnzahlung oder ähnliches handelt und der Anspruch sich auf einen Zeitraum vor dem Bezug des Übergangsgeldes bezieht. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-8842">K.E.</a>.</p>
<p>Hallo, </p>
<p>der Anspruch auf Abgeltung von Urlaub bzw. Überstunden unterliegt der regulären Verjährung von drei Jahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Nach unserem Kenntnisstand kommt es zu keiner Anrechnung mit dem Übergangsgeld, da es sich nicht um eine Lohnzahlung oder ähnliches handelt und der Anspruch sich auf einen Zeitraum vor dem Bezug des Übergangsgeldes bezieht. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: K.E.		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-8842</link>

		<dc:creator><![CDATA[K.E.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Sep 2023 13:12:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-8842</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich bin jetzt seit fast zwei Jahren in einer Umschulung durch die Rentenkasse. Die Umschulung wird Anfang nächsten Jahres enden. 

Ich hatte die Umschulung ursprünglich genehmigt bekommen, da ich meine alte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Das Arbeitsverhältnis wurde aber nicht gekündigt. Wenn ich mich jetzt kündigen lasse, wird dann die Auszahlung von Resturlaub und Überstunden von meinem Übergangsgeld abgezogen? 

Oder kann ich erst gekündigt werden, sobald die Maßnahme endet?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin jetzt seit fast zwei Jahren in einer Umschulung durch die Rentenkasse. Die Umschulung wird Anfang nächsten Jahres enden. </p>
<p>Ich hatte die Umschulung ursprünglich genehmigt bekommen, da ich meine alte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Das Arbeitsverhältnis wurde aber nicht gekündigt. Wenn ich mich jetzt kündigen lasse, wird dann die Auszahlung von Resturlaub und Überstunden von meinem Übergangsgeld abgezogen? </p>
<p>Oder kann ich erst gekündigt werden, sobald die Maßnahme endet?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-8574</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jul 2023 13:25:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-8574</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-8457&quot;&gt;Manuel&lt;/a&gt;.

Hallo Manuel, 

wir haben keine Regelung finden können, die auch nur nahe legt, dass Sie vorrangig bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber betriebliche Maßnahmen ausführen sollten. Wir haben bislang auch noch nicht vergleichbares zum Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL) gehört. 
Tatsächlich sollte die Rentenversicherung in der Lage sein, Ihnen diese Frage zu beantworten. Wenn man auch dort nie von der Behauptung Ihres Arbeitgebers gehört hat, dann spricht doch einiges dafür, dass es diese Regelung nicht gibt. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-8457">Manuel</a>.</p>
<p>Hallo Manuel, </p>
<p>wir haben keine Regelung finden können, die auch nur nahe legt, dass Sie vorrangig bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber betriebliche Maßnahmen ausführen sollten. Wir haben bislang auch noch nicht vergleichbares zum Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL) gehört.<br />
Tatsächlich sollte die Rentenversicherung in der Lage sein, Ihnen diese Frage zu beantworten. Wenn man auch dort nie von der Behauptung Ihres Arbeitgebers gehört hat, dann spricht doch einiges dafür, dass es diese Regelung nicht gibt. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Manuel		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-8457</link>

		<dc:creator><![CDATA[Manuel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jun 2023 09:49:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-8457</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich bin Manuel, 42 Jahre alt und war bis vor einem Jahr als Berufskraftfahrer tätig. Aufgrund einer Erkrankung kann ich den Beruf nicht mehr ausüben. Ich  war jetzt 1 Jahr krankgeschrieben und im Mai&#039;23 habe ich einen Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL) begonnen, vorbereitend für meine Umschulung die am 01.08.2023 beginnt. Während der Krankschreibung habe ich Krankengeld bezogen und seitdem Beginn des RVL beziehe ich Übergangsgeld. Ich habe mein noch bestehendes Arbeitsverhältnis zum 31.07.2023 mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. 
Mein Noch-Arbeitgeber ist der Meinung, daß ich die Umschulung und auch den RVL bei Ihm hätte beantragen müssen da ich ja noch Teil des Unternehmens bin. Ich gebe ja auch seitdem keine Krankmeldung mehr ab, weil ich ja Übergangsgeld beziehe. Ich hatte ihn mündlich auf dem laufenden gehalten wie es bei mir weitergeht und seitens der Rentenversicherung konnte mir diesbezüglich keine Auskunft gegeben werden. 
Hätte ich das beantragen müssen? Ist das gesetzlich vorgeschrieben?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Liebe Grüße 
Manuel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich bin Manuel, 42 Jahre alt und war bis vor einem Jahr als Berufskraftfahrer tätig. Aufgrund einer Erkrankung kann ich den Beruf nicht mehr ausüben. Ich  war jetzt 1 Jahr krankgeschrieben und im Mai&#8217;23 habe ich einen Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL) begonnen, vorbereitend für meine Umschulung die am 01.08.2023 beginnt. Während der Krankschreibung habe ich Krankengeld bezogen und seitdem Beginn des RVL beziehe ich Übergangsgeld. Ich habe mein noch bestehendes Arbeitsverhältnis zum 31.07.2023 mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt.<br />
Mein Noch-Arbeitgeber ist der Meinung, daß ich die Umschulung und auch den RVL bei Ihm hätte beantragen müssen da ich ja noch Teil des Unternehmens bin. Ich gebe ja auch seitdem keine Krankmeldung mehr ab, weil ich ja Übergangsgeld beziehe. Ich hatte ihn mündlich auf dem laufenden gehalten wie es bei mir weitergeht und seitens der Rentenversicherung konnte mir diesbezüglich keine Auskunft gegeben werden.<br />
Hätte ich das beantragen müssen? Ist das gesetzlich vorgeschrieben?</p>
<p>Über eine Antwort würde ich mich freuen.<br />
Liebe Grüße<br />
Manuel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7846</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Mar 2023 09:46:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-7846</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7838&quot;&gt;Ares&lt;/a&gt;.

Hallo Ares, 

ob Sie zeitlich Ihre Umschulung und den neuen Vollzeitjob miteinander vereinbaren können, können nur Sie für sich herausfinden. Wenn sich Ihre Frage darauf bezieht, ob Sie es dürfen, dann müssen Sie folgendes beachten: 

1. Wenn Sie Vollzeit arbeiten, würden Sie kein ALG-I mehr beziehen. Die Agentur für Arbeit übernimmt aktuell über den Bildungsgutschein die Kosten der Umschulung. Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach, ob Sie die Förderung über den Bildungsgutschein weiterhin erhalten können. Sie könnten so die Umschulung weitermachen, ohne die Ausbildungskosten zu tragen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

2. Wenn das Arbeitsamt Sie wegen der beendeten Arbeitslosigkeit nicht mehr unterstützen möchte und den Bildungsgutschein zurücknimmt, dann müssen Sie herausfinden, wie hoch die verbliebenen Kosten sind. Dann würden Sie die restlichen Kosten der Umschulung selbst tragen, aber könnten die Kosten auch steuerlich geltend machen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7838">Ares</a>.</p>
<p>Hallo Ares, </p>
<p>ob Sie zeitlich Ihre Umschulung und den neuen Vollzeitjob miteinander vereinbaren können, können nur Sie für sich herausfinden. Wenn sich Ihre Frage darauf bezieht, ob Sie es dürfen, dann müssen Sie folgendes beachten: </p>
<p>1. Wenn Sie Vollzeit arbeiten, würden Sie kein ALG-I mehr beziehen. Die Agentur für Arbeit übernimmt aktuell über den Bildungsgutschein die Kosten der Umschulung. Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach, ob Sie die Förderung über den Bildungsgutschein weiterhin erhalten können. Sie könnten so die Umschulung weitermachen, ohne die Ausbildungskosten zu tragen.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute.</p>
<p>2. Wenn das Arbeitsamt Sie wegen der beendeten Arbeitslosigkeit nicht mehr unterstützen möchte und den Bildungsgutschein zurücknimmt, dann müssen Sie herausfinden, wie hoch die verbliebenen Kosten sind. Dann würden Sie die restlichen Kosten der Umschulung selbst tragen, aber könnten die Kosten auch steuerlich geltend machen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ares		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7838</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ares]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Mar 2023 22:01:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-7838</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, ich hab eine Frage:

Ich habe eine Umschulung über einen Bildungsgutschein bekommen, da ich arbeitslos war und ich habe Alg1 bezogen. Nun möchte ich kein Arbeitslosengeld mehr, da ich einen Vollzeit-Job angeboten bekommen, den ich im Home Office bzw mobil mit Smartphone machen kann. Es gibt also kein Problem von überall aus zu arbeiten. 

Meine Frage: Kann ich einen Vollzeitjob im Home Office machen und trotzdem meine Umschulung weiter machen?
Vielen Dank
Ares]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich hab eine Frage:</p>
<p>Ich habe eine Umschulung über einen Bildungsgutschein bekommen, da ich arbeitslos war und ich habe Alg1 bezogen. Nun möchte ich kein Arbeitslosengeld mehr, da ich einen Vollzeit-Job angeboten bekommen, den ich im Home Office bzw mobil mit Smartphone machen kann. Es gibt also kein Problem von überall aus zu arbeiten. </p>
<p>Meine Frage: Kann ich einen Vollzeitjob im Home Office machen und trotzdem meine Umschulung weiter machen?<br />
Vielen Dank<br />
Ares</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7729</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Mar 2023 08:13:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-7729</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7723&quot;&gt;Michi&lt;/a&gt;.

Hallo Michi, 

doch, Se sollten sich an das Arbeitsamt wenden und fragen, ob Sie mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Angenommen Ihnen stünde aufgrund des Einkommens Ihres Mannes kein Hartz4 bzw. Bürgergeld zu, dann kann Ihnen dennoch ein Bildungsgutschein bewilligt werden. Es handelt sich dabei um eine individuelle Förderung zur Wiedereingliederung in der Arbeitsmarkt. Dafür gelten dann andere Bedingungen, als für klassische Sozialleistungen. Vereinbaren Sie deswegen einen Termin und bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie Argumente sammeln. Relevant aus der Sicht des Arbeitsamts ist zum Beispiel ob Sie in Ihren alten Beruf zurückkehren könnten oder was eben dagegen spricht. Auch relevant sind die Berufsperspektiven des Umschulungsberufs und ob für diesen tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt viele Stellen frei sind. 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten für Ihre Rückkehr ins Berufsleben!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7723">Michi</a>.</p>
<p>Hallo Michi, </p>
<p>doch, Se sollten sich an das Arbeitsamt wenden und fragen, ob Sie mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Angenommen Ihnen stünde aufgrund des Einkommens Ihres Mannes kein Hartz4 bzw. Bürgergeld zu, dann kann Ihnen dennoch ein Bildungsgutschein bewilligt werden. Es handelt sich dabei um eine individuelle Förderung zur Wiedereingliederung in der Arbeitsmarkt. Dafür gelten dann andere Bedingungen, als für klassische Sozialleistungen. Vereinbaren Sie deswegen einen Termin und bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie Argumente sammeln. Relevant aus der Sicht des Arbeitsamts ist zum Beispiel ob Sie in Ihren alten Beruf zurückkehren könnten oder was eben dagegen spricht. Auch relevant sind die Berufsperspektiven des Umschulungsberufs und ob für diesen tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt viele Stellen frei sind. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten für Ihre Rückkehr ins Berufsleben!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Michi		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7723</link>

		<dc:creator><![CDATA[Michi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Mar 2023 21:14:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-7723</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-3486&quot;&gt;Redaktion&lt;/a&gt;.

Guten Abend,

ich hätte auch eine Frage: ich würde gerne eine Umschulung machen. Meine Kinder sind beide in der Kita und ich hab Zeit und Lust dazu. Es würde damit nicht nur mir, sondern auch meiner Familie gut tun, wenn ich wieder mit dem Arbeiten beginne. Ich hätte sogar schon eine Umschulung gefunden. Der Bildungsträger möchte allerdings einen Bildungsgutschein. Mein Mann arbeitet in Vollzeit und wir bekommen den Kindergeldzuschlag, aber sonst keine Leistungen vom Amt. Wenn ich mich jetzt an das Jobcenter wende, würden die mir dann trotzdem weiterhelfen? 
LG und Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-3486">Redaktion</a>.</p>
<p>Guten Abend,</p>
<p>ich hätte auch eine Frage: ich würde gerne eine Umschulung machen. Meine Kinder sind beide in der Kita und ich hab Zeit und Lust dazu. Es würde damit nicht nur mir, sondern auch meiner Familie gut tun, wenn ich wieder mit dem Arbeiten beginne. Ich hätte sogar schon eine Umschulung gefunden. Der Bildungsträger möchte allerdings einen Bildungsgutschein. Mein Mann arbeitet in Vollzeit und wir bekommen den Kindergeldzuschlag, aber sonst keine Leistungen vom Amt. Wenn ich mich jetzt an das Jobcenter wende, würden die mir dann trotzdem weiterhelfen?<br />
LG und Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Julia		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7561</link>

		<dc:creator><![CDATA[Julia]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Mar 2023 09:07:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-7561</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich bin derzeit noch angestellt als Flugbegleiterin. Momentan bin ich aber in Elternzeit und habe im Anschluss noch ein paar Monate bezahlten Urlaub. Meine Kinder sind zwei Jahre und fünf Monate alt. Da mein Partner auch mit Schichtdienst in der Fliegerei tätig ist, sind wir viele Tage von zu Hause weg.  Seit dem die Kinder da sind, passt mein Beruf als Stewardess nicht mehr zu den Lebensumständen. Eine passende Miniteilzeit als Bordbesatzung zu bekommen, ist sehr schwierig bis fast unmöglich. 

Deswegen habe ich beschlossen nach meinem Resturlaub zu kündigen und würde mich gerne direkt im Anschluss an meinem Wohnort als Kosmetikerin umschulen lassen wollen. Eine passende Akademie, die ich mit der Kinderbetreuung vereinbaren kann, habe ich schon gefunden. Ziel und Wunsch ist es, dass ich einen Job nahe meines Wohnortes für die Zukunft finde. 

Leider kann ich mir die Kosten der Ausbildung alleine nicht leisten und benötige deswegen einen Bildungsgutschein. Kündigen möchte ich aber erst, wenn ich meinen bezahlten Resturlaub Ende August aufgebraucht habe. Ich möchte zeitnah einen Bildungsgutschein für den Umschulungsbeginn im Oktober beantragen. Wie stehen die Chancen, den Gutschein bewilligt zu bekommen obwohl, ich ja noch bis August in einem Angestelltenverhältnis bin, aber absehbar ist, dass ich zum September kündigen muss bzw. will? 

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen 
Julia]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin derzeit noch angestellt als Flugbegleiterin. Momentan bin ich aber in Elternzeit und habe im Anschluss noch ein paar Monate bezahlten Urlaub. Meine Kinder sind zwei Jahre und fünf Monate alt. Da mein Partner auch mit Schichtdienst in der Fliegerei tätig ist, sind wir viele Tage von zu Hause weg.  Seit dem die Kinder da sind, passt mein Beruf als Stewardess nicht mehr zu den Lebensumständen. Eine passende Miniteilzeit als Bordbesatzung zu bekommen, ist sehr schwierig bis fast unmöglich. </p>
<p>Deswegen habe ich beschlossen nach meinem Resturlaub zu kündigen und würde mich gerne direkt im Anschluss an meinem Wohnort als Kosmetikerin umschulen lassen wollen. Eine passende Akademie, die ich mit der Kinderbetreuung vereinbaren kann, habe ich schon gefunden. Ziel und Wunsch ist es, dass ich einen Job nahe meines Wohnortes für die Zukunft finde. </p>
<p>Leider kann ich mir die Kosten der Ausbildung alleine nicht leisten und benötige deswegen einen Bildungsgutschein. Kündigen möchte ich aber erst, wenn ich meinen bezahlten Resturlaub Ende August aufgebraucht habe. Ich möchte zeitnah einen Bildungsgutschein für den Umschulungsbeginn im Oktober beantragen. Wie stehen die Chancen, den Gutschein bewilligt zu bekommen obwohl, ich ja noch bis August in einem Angestelltenverhältnis bin, aber absehbar ist, dass ich zum September kündigen muss bzw. will? </p>
<p>Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Julia</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-7512</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Mar 2023 10:04:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=7538#comment-7512</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-5891&quot;&gt;Ramon&lt;/a&gt;.

Hallo Ramon, 

letztlich können Sie in Ihrer Konstellation nur einen Bildungsgutschein bekommen, wenn die Voraussetzungen für eine Bewilligung in absehbarer Zeit eintreten werden und dies bei Antragstellung sich schon abzeichnet. Die Agentur für Arbeit möchte über Umschulungen nicht steuergelderfinanziert dem Arbeitsmarkt Beschäftigte entziehen, sondern Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt wieder zuführen... Ihr Antrag auf eine Umschulung als festangestellter Berufstätiger wird also in aller Regel nur Erfolg haben, wenn absehbar ist, dass Sie bald Ihre Anstellung verlieren oder aus anderen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können....

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-trotz-bestehenden-arbeitsvertrages-alle-fakten/#comment-5891">Ramon</a>.</p>
<p>Hallo Ramon, </p>
<p>letztlich können Sie in Ihrer Konstellation nur einen Bildungsgutschein bekommen, wenn die Voraussetzungen für eine Bewilligung in absehbarer Zeit eintreten werden und dies bei Antragstellung sich schon abzeichnet. Die Agentur für Arbeit möchte über Umschulungen nicht steuergelderfinanziert dem Arbeitsmarkt Beschäftigte entziehen, sondern Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt wieder zuführen&#8230; Ihr Antrag auf eine Umschulung als festangestellter Berufstätiger wird also in aller Regel nur Erfolg haben, wenn absehbar ist, dass Sie bald Ihre Anstellung verlieren oder aus anderen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können&#8230;.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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