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	Kommentare zu: Umschulung mit ALG1: Ratgeber	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Christin		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-14048</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Sep 2024 11:08:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Guten Tag,
ich beziehe ALG1(Vollzeit), war vorher in Vollzeit Arbeiten und stelle mich für Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ich habe alle Hürden durchlaufen, um eine Umschulung suchen dürfen, die dann über die Agentur f. Arbeit läuft. Ich könnte eine Umschulung für den gewünschten Beruf beginnen, das Problem ist, die Umschulung beläuft sich auf Teilzeit (8:30 – 13:30 Uhr). Die Dame erklärte mir, wenn ich diese Umschulung beginne, bekomme ich auch nur noch ALG1 für Teilzeit, kurz gesagt die Hälfte von meinem jetzigen ALG1. Entspricht es der Richtigkeit und seit wann ist das so?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
ich beziehe ALG1(Vollzeit), war vorher in Vollzeit Arbeiten und stelle mich für Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ich habe alle Hürden durchlaufen, um eine Umschulung suchen dürfen, die dann über die Agentur f. Arbeit läuft. Ich könnte eine Umschulung für den gewünschten Beruf beginnen, das Problem ist, die Umschulung beläuft sich auf Teilzeit (8:30 – 13:30 Uhr). Die Dame erklärte mir, wenn ich diese Umschulung beginne, bekomme ich auch nur noch ALG1 für Teilzeit, kurz gesagt die Hälfte von meinem jetzigen ALG1. Entspricht es der Richtigkeit und seit wann ist das so?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-7817</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Mar 2023 15:04:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9787#comment-7817</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-7799&quot;&gt;Sven&lt;/a&gt;.

Hallo Sven, 

wenn Sie bereits ALG1 beziehen, dann sollten Sie sich mit dem Antrag auf eine Umschulung beeilen. Während einer Umschulung wird der Bezugszeitraum von ALG1-Leistungen verdoppelt. Das Ausbildungsgehalt kommt bis zur Höhe des abzugsfreien Freibetrags zusätzlich dazu. Sobald das ALG1 aufgebraucht ist, tritt Bürgergeld / Hartz4 ersatzweise an die Stelle. 

Ob Ihnen tatsächlich eine Umschulung bewilligt werden kann, hängt von Ihrem aktuellen Qualifizierungsgrad ab. Man darf sich dabei keinen Illusionen hingeben: Wenn Sie ohne weiteres in Ihrem alten Beruf eine neue Anstellung finden können, dann wird die Agentur für Arbeit bzgl. eines finanzierten Berufswechsels zurückhaltend sein. Für eine berufliche Neuorientierung sprechen hingegen eine niedrige Qualifikation oder gesundheitliche Einschränkungen im alten Beruf etc.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-7799">Sven</a>.</p>
<p>Hallo Sven, </p>
<p>wenn Sie bereits ALG1 beziehen, dann sollten Sie sich mit dem Antrag auf eine Umschulung beeilen. Während einer Umschulung wird der Bezugszeitraum von ALG1-Leistungen verdoppelt. Das Ausbildungsgehalt kommt bis zur Höhe des abzugsfreien Freibetrags zusätzlich dazu. Sobald das ALG1 aufgebraucht ist, tritt Bürgergeld / Hartz4 ersatzweise an die Stelle. </p>
<p>Ob Ihnen tatsächlich eine Umschulung bewilligt werden kann, hängt von Ihrem aktuellen Qualifizierungsgrad ab. Man darf sich dabei keinen Illusionen hingeben: Wenn Sie ohne weiteres in Ihrem alten Beruf eine neue Anstellung finden können, dann wird die Agentur für Arbeit bzgl. eines finanzierten Berufswechsels zurückhaltend sein. Für eine berufliche Neuorientierung sprechen hingegen eine niedrige Qualifikation oder gesundheitliche Einschränkungen im alten Beruf etc.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sven		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-7799</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sven]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Mar 2023 10:01:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Guten Tag!

Da mir mein derzeitger Beruf gesundheitlich immer mehr Probleme bereitet und ich mich ohnehin gerne beruflich umorientieren wollte, würde ich gerne die Chance einer Umschulung nutzen. Meine Frage diesbezüglich ist, wie finanziere ich währenddessen meinen Unterhalt weiter? Bekomme ich während einer Umschulung neben dem Ausbildungsgehalt auch weiterhin ALG-1? Und falls dem nicht so sein sollte, gibt es noch andere Möglichkeiten?

Ich freue mich auf Antwort und Vorschläge :)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag!</p>
<p>Da mir mein derzeitger Beruf gesundheitlich immer mehr Probleme bereitet und ich mich ohnehin gerne beruflich umorientieren wollte, würde ich gerne die Chance einer Umschulung nutzen. Meine Frage diesbezüglich ist, wie finanziere ich währenddessen meinen Unterhalt weiter? Bekomme ich während einer Umschulung neben dem Ausbildungsgehalt auch weiterhin ALG-1? Und falls dem nicht so sein sollte, gibt es noch andere Möglichkeiten?</p>
<p>Ich freue mich auf Antwort und Vorschläge 🙂</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-7579</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Mar 2023 19:48:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9787#comment-7579</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-7560&quot;&gt;Anne&lt;/a&gt;.

Hallo Anne, 

wenn Ihre Umschulung maximal 15 Wochenstunden umfasst, dann entspricht dies weniger als einer Umschulung in Teilzeit. Eine Teilzeitumschulung würde nur bewilligt werden, wenn objektive Gründe dafür sprechen, warum Sie Ihre Qualifizierung nicht in der regulären Zeit abschließen können. Beispiele wären Kindererziehung oder die Pflege naher Angehöriger. Es ist also fraglich, ob Ihnen die Nutzung des ALG1-Anspruchs für eine Qualifizierung gewährt wird, die solch einen geringen Zeitumfang hat. Eine Berufstätigkeit in Teilzeit wäre schließlich mit der Weiterbildung vereinbar. 

Nachdem Ihr ALG1-Anspruch aufgebraucht ist, kann generell eine Umschulung über Hartz4 bzw. Bürgergeld weiter finanziert werden. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-7560">Anne</a>.</p>
<p>Hallo Anne, </p>
<p>wenn Ihre Umschulung maximal 15 Wochenstunden umfasst, dann entspricht dies weniger als einer Umschulung in Teilzeit. Eine Teilzeitumschulung würde nur bewilligt werden, wenn objektive Gründe dafür sprechen, warum Sie Ihre Qualifizierung nicht in der regulären Zeit abschließen können. Beispiele wären Kindererziehung oder die Pflege naher Angehöriger. Es ist also fraglich, ob Ihnen die Nutzung des ALG1-Anspruchs für eine Qualifizierung gewährt wird, die solch einen geringen Zeitumfang hat. Eine Berufstätigkeit in Teilzeit wäre schließlich mit der Weiterbildung vereinbar. </p>
<p>Nachdem Ihr ALG1-Anspruch aufgebraucht ist, kann generell eine Umschulung über Hartz4 bzw. Bürgergeld weiter finanziert werden. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anne		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-7560</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anne]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Mar 2023 07:10:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9787#comment-7560</guid>

					<description><![CDATA[Hallo zusammen, 

vielen Dank für den informativen Artikel! Ich möchte auch gerne eine Umschulung machen und erhalte bereits ALG1. Der Wochenumfang der Umschulung würde 8-15 Stunden betragen. Meine Frage: muss ich dennoch in der Zwischenzeit ein Jobvermittlungsangebot annehmen und Vollzeit arbeiten? 
Wie finanziere ich meinen Unterhalt, wenn die Umschulung über den Zeitpunkt der Gewährung von ALG1 hinaus geht? 

Danke schon mal für eure Antwort :)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, </p>
<p>vielen Dank für den informativen Artikel! Ich möchte auch gerne eine Umschulung machen und erhalte bereits ALG1. Der Wochenumfang der Umschulung würde 8-15 Stunden betragen. Meine Frage: muss ich dennoch in der Zwischenzeit ein Jobvermittlungsangebot annehmen und Vollzeit arbeiten?<br />
Wie finanziere ich meinen Unterhalt, wenn die Umschulung über den Zeitpunkt der Gewährung von ALG1 hinaus geht? </p>
<p>Danke schon mal für eure Antwort 🙂</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-1551</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Mar 2021 19:55:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9787#comment-1551</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-1547&quot;&gt;Mimi&lt;/a&gt;.

Hallo Mimi, 

danke für Ihre Nachfrage. 
Die Höhe des ALG1-Anspruch steigt nicht, wenn Sie die Umschulung in Vollzeit absolvieren. Umgekehrt würde er auch nicht sinken, wenn Sie die Umschulung in Teilzeit absolvieren würden und zuvor in Teilzeit gearbeitet hätten. Für Ihren ALG1-Bezug während der Umschulung ist es also irrelevant, wieviel Stunden der frühere Job umfasst hat. Maßgeblich sind also nur Ihre Beitragszahlungen.   

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-1547">Mimi</a>.</p>
<p>Hallo Mimi, </p>
<p>danke für Ihre Nachfrage.<br />
Die Höhe des ALG1-Anspruch steigt nicht, wenn Sie die Umschulung in Vollzeit absolvieren. Umgekehrt würde er auch nicht sinken, wenn Sie die Umschulung in Teilzeit absolvieren würden und zuvor in Teilzeit gearbeitet hätten. Für Ihren ALG1-Bezug während der Umschulung ist es also irrelevant, wieviel Stunden der frühere Job umfasst hat. Maßgeblich sind also nur Ihre Beitragszahlungen.   </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mimi		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/umschulung-und-alg1/#comment-1547</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Mar 2021 07:31:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9787#comment-1547</guid>

					<description><![CDATA[Hallo!

Ich mache eine Umschulung in Vollzeit. Mein ALG 1 wird aus einer Teilzeitstelle mit 75 % berechnet. Die Umschulung findet jetzt in Vollzeit statt, wird das ALG1 auf Vollzeit angepasst, da es ja aus einer Teilzeitstelle berechnet wurde. Für einen Nebenjob bleibt mir dadurch ja keine Zeit mwéhr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Ich mache eine Umschulung in Vollzeit. Mein ALG 1 wird aus einer Teilzeitstelle mit 75 % berechnet. Die Umschulung findet jetzt in Vollzeit statt, wird das ALG1 auf Vollzeit angepasst, da es ja aus einer Teilzeitstelle berechnet wurde. Für einen Nebenjob bleibt mir dadurch ja keine Zeit mwéhr.</p>
]]></content:encoded>
		
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