Umschulung mit ALG1: Ratgeber

Sie beziehen Arbeitslosengeld 1 und starten bald in eine Umschulungsmaßnahme? Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen großen Schritt in Richtung einer neuen beruflichen Zukunft genommen! Im Zusammenhang mit der Beziehung von ALG1 und Umschulungen kommen immer wieder einige Fragen auf, die wir im folgenden Artikel beantworten möchten. Nach den Grundlagen zum ALG1 und Umschulungen kommen wir zu den Fragen, ob während einer Umschulung ein Zuverdienst erworben werden kann, ob Nebenjobs erlaubt sind und wie Sie sich verhalten sollten, wenn das ALG1 ausläuft, während Sie sich in der Umschulungsmaßnahme befinden.

 

Grundlagen des ALG und der Umschulungsmaßnahmen

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um das Thema möglichst umfänglich zu behandeln:

 

ALG1 Grundlagen

Das Arbeitslosengeld 1 ist eine Leistung, die aus der Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Im Prinzip erhalten also Arbeitnehmer, die ihre Anstellung auf Grund von schlechter Wirtschaftslage oder anderen Gründen verlieren, Beiträge aus der Versicherung, in die sie selbst eingezahlt haben – wenn auch indirekt im Rahmen der Abgaben des Arbeitgebers.

Das ALG1 ist als Übergangszahlung ausgelegt und soll die Zeit zwischen zwei Anstellungen überbrücken. Die Voraussetzungen zum Erhalt und weitere Informationen zum Thema ALG 1 erhalten Sie auch auf der zugehörigen Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

 

Umschulung Grundlagen

Umschulungen sind Maßnahmen, welche von der Bundesagentur für Arbeit angeboten werden, um Arbeitnehmern einen Neuanfang in einem für sie bisher fremden Berufsfeld zu ermöglichen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn im bisherigen Beruf nicht mehr gearbeitet werden kann, etwa auf Grund von Erkrankungen oder weil die Wirtschaftslage in einem bestimmten Sektor auf längere Zeit derart schlecht ist, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der jeweilige Arbeitnehmer wieder Aufträge oder Anstellung bekommen wird.

Im Rahmen der Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten Arbeitnehmer, die sich für eine Umschulung interessieren und dem Antrag stattgegeben wurde, einen so genannten Bildungsgutschein.
Diese Unterstützungsleistung soll die finanzielle Belastung, die durch eine Umschulung eintreten kann (etwa Fahrtkosten, Ausbildungskosten, Unterrichtsmaterial, etc.) auffangen.
Weitere Informationen zum Thema Umschulung finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit.

 

ALG 1 während einer Umschulung erhalten

Wie bereits dargestellt handelt es sich sowohl beim ALG1 als auch bei den angebotenen Umschulungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit um Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer, deren Anstellung beendet wurde und die finanzielle Unterstützung und Neuorientierung am Arbeitsmarkt benötigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können ALG1 und Umschulungen parallel in Anspruch genommen werden.

Die formellen Voraussetzungen, um als ALG1-Empfänger eine Umschulung finanziert zu bekommen lauten:

  • Abgeschlossene erste Berufsausbildung
  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Der alte Beruf ist nicht mehr ausführbar
  • Gute Chancen, im neuen Beruf eine Stelle zu finden

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können ALG1-Empfänger eine Umschulung von der Bundesagentur für Arbeit finanziert bekommen. Die übernommen Kosten umfassen unter anderem:

  • Fahrkosten
  • Lehrgangskosten
  • Arbeitskleidung
  • Unterrichtsmaterial
  • Evtl. Kinderbetreuungskosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung

 

Besteht der Anspruch auf diese Leistungen, wurde also die Umschulungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit zugesagt, wird während der Umschulung das ALG1 weiter gezahlt.

Übrigens: Auch wenn statt einer Umschulung eine Weiterbildungsmaßnahme besucht wird, besteht der Anspruch auf ALG1 bei den entsprechend vorliegenden Voraussetzungen ebenfalls fort!

Sie erfüllen die Voraussetzungen und können in die Umschulung starten? Sehr gut, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Maßnahme! Im folgenden können Sie nun erfahren, wie Sie im Rahmen einer Umschulung mit ALG1 Unterstützung durch Nebenjobs einen Zuverdienst erwirtschaften können.

 

Umschulung mit ALG1 – Zuverdienst durch Nebenjobs?

Wer nach einer längeren Zeit der Erwerbstätigkeit auf ALG1 angewiesen ist, muss sich finanziell mitunter recht stark einschränken. Das gilt natürlich auch dann, wenn im Rahmen des Bezuges des Arbeitslosengeldes eine Umschulung begonnen und durchgeführt wird.
Um den finanziellen Engpass etwas zu verringern, überlegen viele ALG1 Empfänger, sich einen Zuverdienst durch einen Nebenjob zu sichern.
Hier gibt es die unterschiedlichsten Modelle, je nach persönlicher Eignung und Befähigung können im Rahmen von Nebenjobs recht ordentliche Zuverdienste erwirtschaftet werden.

 

Beispiele für Nebenjobs im Rahmen des ALG1

Beispiele für typische Nebenjobs sind etwa:

  • als Onlinetexter Geld verdienen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Nachhilfeunterricht
  • Musikunterricht
  • etc.

 

Natürlich gibt es unzählig viele Nebenjobs, die an dieser Stelle jedoch nicht abschließend aufgelistet werden können.
Wer eine Idee für einen geeigneten Nebenjob sucht, der wird unter Umständen hier fündig.

 

ALG1 und Nebenjobs – Zuerwerbsgrenzen

Da es sich beim ALG1 um eine Leistung des Staates handelt, welche sich als kurzfristige Überbrückung für Bedürftige versteht, ist für Nebenjobs eine Erwerbsobergrenze festgelegt.
Diese Zuerwerbsgrenze liegt bei einem Freibetrag von 165 Euro im Monat und einer Arbeitszeit von maximal 15 Stunden pro Kalenderwoche.

Die Schranke der maximalen Arbeitszeit pro Kalenderwoche wurde durch den Gesetzgeber eingezogen, um zu verhindern, dass der Erfolg der angedachten Umschulungsmaßnahme gefährdet wird.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist es, die Tätigkeit, die Sie im Rahmen des Minijobs angenommen haben und durchführen, der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.

Wer im Rahmen seines Nebenjobs mehr als die zugelassenen 165 Euro dazuverdient, muss dies der Bundesagentur für Arbeit mitteilen. Und natürlich ist auch auf die steuerrechtlichen Bestimmungen zu achten.

Für die meisten Minijobs und Nebenerwerbe ist die Steuererklärung nicht viel komplizierter, als für jeden anderen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Umschulung mit ALG1 – Fazit

Um im Rahmen einer Umschulung berechtigt zu sein, ALG1 zu beziehen, müssen einige Faktoren stimmen und Voraussetzungen erfüllt sein.
Selbst wenn alle Haken gemacht werden können, gibt es mit ALG1 eine finanzielle Lücke, welche im Rahmen einer Umschulung auftreten kann.
Hier können Nebenjobs helfen, mit einem geringen Zuverdienst die Not zu lindern – doch hier ist auf die gültigen Erwerbsgrenzen zu achten.

Insbesondere müssen Sie sich stets vor Augen halten, dass die Aufnahme eines Nebenerwerbs oder eines Minijobs lediglich eine Zuverdienstmöglichkeit bieten sollte und Sie nicht dabei behindern darf, das Ziel Ihrer Maßnahme zur Umschulung zu erreichen.
Sollte dies der Fall sein, sei aus aus Zeitgründen oder anderen Gründen der Belastung, wird Ihnen die Bundesagentur für Arbeit stets raten, die Umschulung vorrangig zu behandeln. Denn: Ein Abbruch einer Umschulung kann eine schwerwiegende Entscheidung sein, welche unter Umständen auch enorme finanzielle Folgen nach sich ziehen kann.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Artikel einige Fragen zum Thema ALG1 und Umschulung beantwortet zu haben und wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg mit Ihrer Maßnahme! 

Christian Krumes

6 Gedanken zu „Umschulung mit ALG1: Ratgeber“

  1. Hallo Sven,

    wenn Sie bereits ALG1 beziehen, dann sollten Sie sich mit dem Antrag auf eine Umschulung beeilen. Während einer Umschulung wird der Bezugszeitraum von ALG1-Leistungen verdoppelt. Das Ausbildungsgehalt kommt bis zur Höhe des abzugsfreien Freibetrags zusätzlich dazu. Sobald das ALG1 aufgebraucht ist, tritt Bürgergeld / Hartz4 ersatzweise an die Stelle.

    Ob Ihnen tatsächlich eine Umschulung bewilligt werden kann, hängt von Ihrem aktuellen Qualifizierungsgrad ab. Man darf sich dabei keinen Illusionen hingeben: Wenn Sie ohne weiteres in Ihrem alten Beruf eine neue Anstellung finden können, dann wird die Agentur für Arbeit bzgl. eines finanzierten Berufswechsels zurückhaltend sein. Für eine berufliche Neuorientierung sprechen hingegen eine niedrige Qualifikation oder gesundheitliche Einschränkungen im alten Beruf etc.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  2. Guten Tag!

    Da mir mein derzeitger Beruf gesundheitlich immer mehr Probleme bereitet und ich mich ohnehin gerne beruflich umorientieren wollte, würde ich gerne die Chance einer Umschulung nutzen. Meine Frage diesbezüglich ist, wie finanziere ich währenddessen meinen Unterhalt weiter? Bekomme ich während einer Umschulung neben dem Ausbildungsgehalt auch weiterhin ALG-1? Und falls dem nicht so sein sollte, gibt es noch andere Möglichkeiten?

    Ich freue mich auf Antwort und Vorschläge 🙂

  3. Hallo Anne,

    wenn Ihre Umschulung maximal 15 Wochenstunden umfasst, dann entspricht dies weniger als einer Umschulung in Teilzeit. Eine Teilzeitumschulung würde nur bewilligt werden, wenn objektive Gründe dafür sprechen, warum Sie Ihre Qualifizierung nicht in der regulären Zeit abschließen können. Beispiele wären Kindererziehung oder die Pflege naher Angehöriger. Es ist also fraglich, ob Ihnen die Nutzung des ALG1-Anspruchs für eine Qualifizierung gewährt wird, die solch einen geringen Zeitumfang hat. Eine Berufstätigkeit in Teilzeit wäre schließlich mit der Weiterbildung vereinbar.

    Nachdem Ihr ALG1-Anspruch aufgebraucht ist, kann generell eine Umschulung über Hartz4 bzw. Bürgergeld weiter finanziert werden.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

  4. Hallo zusammen,

    vielen Dank für den informativen Artikel! Ich möchte auch gerne eine Umschulung machen und erhalte bereits ALG1. Der Wochenumfang der Umschulung würde 8-15 Stunden betragen. Meine Frage: muss ich dennoch in der Zwischenzeit ein Jobvermittlungsangebot annehmen und Vollzeit arbeiten?
    Wie finanziere ich meinen Unterhalt, wenn die Umschulung über den Zeitpunkt der Gewährung von ALG1 hinaus geht?

    Danke schon mal für eure Antwort 🙂

  5. Hallo Mimi,

    danke für Ihre Nachfrage.
    Die Höhe des ALG1-Anspruch steigt nicht, wenn Sie die Umschulung in Vollzeit absolvieren. Umgekehrt würde er auch nicht sinken, wenn Sie die Umschulung in Teilzeit absolvieren würden und zuvor in Teilzeit gearbeitet hätten. Für Ihren ALG1-Bezug während der Umschulung ist es also irrelevant, wieviel Stunden der frühere Job umfasst hat. Maßgeblich sind also nur Ihre Beitragszahlungen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihre Umschulung!

  6. Hallo!

    Ich mache eine Umschulung in Vollzeit. Mein ALG 1 wird aus einer Teilzeitstelle mit 75 % berechnet. Die Umschulung findet jetzt in Vollzeit statt, wird das ALG1 auf Vollzeit angepasst, da es ja aus einer Teilzeitstelle berechnet wurde. Für einen Nebenjob bleibt mir dadurch ja keine Zeit mwéhr.

Schreibe einen Kommentar