<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Während einer Umschulung selbständig tätig sein: So geht´s	</title>
	<atom:link href="https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/</link>
	<description>Das große Bildungsportal</description>
	<lastBuildDate>Thu, 21 Aug 2025 10:14:00 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.7.2</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Christian Krumes		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-19564</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christian Krumes]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Aug 2025 10:14:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-19564</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-19085&quot;&gt;Anonym&lt;/a&gt;.

Hallo,
deine Situation ist gerade ziemlich belastend – erst Jobverlust, dann gesundheitliche Einschränkungen, und nun nur ein sehr geringer Anspruch auf ALG 1. Dass du dir jetzt Sorgen machst, wie du die Zeit bis zur Entscheidung über die Umschulung finanziell überbrücken kannst, ist absolut nachvollziehbar.
1. ALG 1 – warum nur 50 €?
Dass dein ALG 1 so niedrig ausfällt, liegt daran, dass bei Mischformen (angestellt + selbstständig) oft nur der sozialversicherungspflichtige Teil berücksichtigt wird. Deine selbständige Tätigkeit wird dabei nur eingeschränkt oder gar nicht einbezogen. Das führt leider genau zu solchen Mini-Beträgen.
2. ALG 2 (Bürgergeld) als Aufstockung
Ja, du kannst ergänzend Bürgergeld (ALG 2) beim Jobcenter beantragen. Auch wenn du formal ALG 1 beziehst, reicht es nicht zum Leben – in solchen Fällen springt das Jobcenter mit einer Aufstockung ein. Dabei wird dein kleiner ALG 1-Betrag sowie deine Nebentätigkeit angerechnet, und du bekommst den Rest als Bürgergeld dazu.
3. Übergangszeit bis zur Umschulung
Solange deine Umschulung noch nicht bewilligt ist, läuft dein Anspruch ganz normal über Jobcenter (ALG 2).
Wenn die Umschulung genehmigt wird, ändert sich die Zuständigkeit: Dann übernimmt die Agentur für Arbeit (oder ggf. die DRV, falls sie Kostenträger ist) die Förderung, und du erhältst ALG 1 nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) oder entsprechende Übergangsgelder.
4. Weitere Möglichkeiten
Mehrbedarf bei gesundheitlichen Einschränkungen: Falls deine Erkrankung besondere Kosten verursacht (z. B. Ernährung, Medikamente, Fahrtkosten zur Behandlung), kannst du beim Jobcenter einen Mehrbedarf geltend machen.
Härtefallregelungen: Manche Jobcenter gewähren zusätzliche Hilfen in besonderen Notsituationen. Hier lohnt sich ein Gespräch mit deinemdeiner Sachbearbeiterin oder eine Sozialberatung vor Ort.
5. Mein Rat für dich
Stell sofort einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter – das ist die sicherste Möglichkeit, deine Grundsicherung zu decken, bis deine Umschulung bewilligt ist.
Halte die Arbeitsagentur auf dem Laufenden, dass du gesundheitlich eingeschränkt bist und auf die Umschulung wartest.
Hol dir ggf. Unterstützung bei einer unabhängigen Sozialberatungsstelle (z. B. Caritas, Diakonie, VdK) – die helfen dir auch beim Ausfüllen der Anträge.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-19085">Anonym</a>.</p>
<p>Hallo,<br />
deine Situation ist gerade ziemlich belastend – erst Jobverlust, dann gesundheitliche Einschränkungen, und nun nur ein sehr geringer Anspruch auf ALG 1. Dass du dir jetzt Sorgen machst, wie du die Zeit bis zur Entscheidung über die Umschulung finanziell überbrücken kannst, ist absolut nachvollziehbar.<br />
1. ALG 1 – warum nur 50 €?<br />
Dass dein ALG 1 so niedrig ausfällt, liegt daran, dass bei Mischformen (angestellt + selbstständig) oft nur der sozialversicherungspflichtige Teil berücksichtigt wird. Deine selbständige Tätigkeit wird dabei nur eingeschränkt oder gar nicht einbezogen. Das führt leider genau zu solchen Mini-Beträgen.<br />
2. ALG 2 (Bürgergeld) als Aufstockung<br />
Ja, du kannst ergänzend Bürgergeld (ALG 2) beim Jobcenter beantragen. Auch wenn du formal ALG 1 beziehst, reicht es nicht zum Leben – in solchen Fällen springt das Jobcenter mit einer Aufstockung ein. Dabei wird dein kleiner ALG 1-Betrag sowie deine Nebentätigkeit angerechnet, und du bekommst den Rest als Bürgergeld dazu.<br />
3. Übergangszeit bis zur Umschulung<br />
Solange deine Umschulung noch nicht bewilligt ist, läuft dein Anspruch ganz normal über Jobcenter (ALG 2).<br />
Wenn die Umschulung genehmigt wird, ändert sich die Zuständigkeit: Dann übernimmt die Agentur für Arbeit (oder ggf. die DRV, falls sie Kostenträger ist) die Förderung, und du erhältst ALG 1 nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) oder entsprechende Übergangsgelder.<br />
4. Weitere Möglichkeiten<br />
Mehrbedarf bei gesundheitlichen Einschränkungen: Falls deine Erkrankung besondere Kosten verursacht (z. B. Ernährung, Medikamente, Fahrtkosten zur Behandlung), kannst du beim Jobcenter einen Mehrbedarf geltend machen.<br />
Härtefallregelungen: Manche Jobcenter gewähren zusätzliche Hilfen in besonderen Notsituationen. Hier lohnt sich ein Gespräch mit deinemdeiner Sachbearbeiterin oder eine Sozialberatung vor Ort.<br />
5. Mein Rat für dich<br />
Stell sofort einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter – das ist die sicherste Möglichkeit, deine Grundsicherung zu decken, bis deine Umschulung bewilligt ist.<br />
Halte die Arbeitsagentur auf dem Laufenden, dass du gesundheitlich eingeschränkt bist und auf die Umschulung wartest.<br />
Hol dir ggf. Unterstützung bei einer unabhängigen Sozialberatungsstelle (z. B. Caritas, Diakonie, VdK) – die helfen dir auch beim Ausfüllen der Anträge.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anonym		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-19085</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anonym]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jul 2025 05:36:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-19085</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, ich habe bei der Arbeitsagentur, aufgrund von gesundheitlichen Problemen, eine Umschulung beantragt dessen Genehmigung noch aussteht. Vor diesem Antrag war ich sowohl in einem Angestelltenverhältnis, was mir gekündigt wurde, als auch selbständig als Kleinunternehmerin. Durch diesen Zusammenhang bekomme ich nur 50,- ALG 1. Nun bin ich auf meine Nebentätigkeit zurück geworfen, die weit unter 15 Std die Woche liegt und genau diese kann ich durch die gesundheitlichen Einschränkungen, in den Arbeitsstunden nicht aufstocken. Steht mir ALg 2, bis zur Genehmigung der Umschulung zu? Was für Möglichkeiten eines Übergangs-Zuschusses  gibt es für meine Situation?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich habe bei der Arbeitsagentur, aufgrund von gesundheitlichen Problemen, eine Umschulung beantragt dessen Genehmigung noch aussteht. Vor diesem Antrag war ich sowohl in einem Angestelltenverhältnis, was mir gekündigt wurde, als auch selbständig als Kleinunternehmerin. Durch diesen Zusammenhang bekomme ich nur 50,- ALG 1. Nun bin ich auf meine Nebentätigkeit zurück geworfen, die weit unter 15 Std die Woche liegt und genau diese kann ich durch die gesundheitlichen Einschränkungen, in den Arbeitsstunden nicht aufstocken. Steht mir ALg 2, bis zur Genehmigung der Umschulung zu? Was für Möglichkeiten eines Übergangs-Zuschusses  gibt es für meine Situation?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Thomas		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-5263</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Aug 2022 00:25:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-5263</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 1994 selbstständig und wurde im Oktober 2021 an der Wirbelsäule operiert. Seit Oktober 2021 beziehe ich nun rückwirkend Harz IV in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft.

Bis heute habe ich mich gesundheitlich befriedigend erholt. Die BAFA übernimmt zur Zeit einen dreimonatigen Vorbereitungslehrgang per Bildungsgutschein. Bei erfolgreichem Abschluss wird eine Umschulung im direkten Anschluss auch wiederum per Bildungsgutschein übernommen. Mein Problem ist, das meine Betriebskosten weiterlaufen und uns als Bedarfsgemeinschaft finanziell so langsam die Luft ausgeht.

Das Jobcenter sagt, dass ich während der Umschulung etwas dazu verdienen darf (diesen Betrag von 100€), aber damit decke ich nicht einmal meine Spritkosten. 

Kann eine Selbstständigkeit dazu führen das ich beim Jobcenter raus bin, und somit das Recht auf die Bildungsscheine verliere? Und das, obwohl laut Gutachten klar ist, dass ich meinen selbstständigen Beruf nicht mehr in der bisherigen Form ausführen kann? 

Aber ich könnte als Selbstständiger eine kleine Nische meiner Dienstleistung weiterhin bedienen. Das wäre auch mit Blick auf mein Alter von 54 besser, denn niemand kann voraussehen, ob ich mit 56 auch mit erfolgreicher Umschulung zum Arbeitspädagogen einen Job bekomme.

Wo kann ich in Erfahrung bringen, ab wann ich wieder Geld verdienen darf, ohne dass mir die notwendige Umschulung aberkannt wird, auch wenn ich keine Leistungen mehr vom Jobcenter beziehe? 

Vielleicht haben Sie ja schon einmal etwas Vergleichbares erlebt und können mir mit Rat behilflich sein.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Thomas ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich bin seit 1994 selbstständig und wurde im Oktober 2021 an der Wirbelsäule operiert. Seit Oktober 2021 beziehe ich nun rückwirkend Harz IV in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft.</p>
<p>Bis heute habe ich mich gesundheitlich befriedigend erholt. Die BAFA übernimmt zur Zeit einen dreimonatigen Vorbereitungslehrgang per Bildungsgutschein. Bei erfolgreichem Abschluss wird eine Umschulung im direkten Anschluss auch wiederum per Bildungsgutschein übernommen. Mein Problem ist, das meine Betriebskosten weiterlaufen und uns als Bedarfsgemeinschaft finanziell so langsam die Luft ausgeht.</p>
<p>Das Jobcenter sagt, dass ich während der Umschulung etwas dazu verdienen darf (diesen Betrag von 100€), aber damit decke ich nicht einmal meine Spritkosten. </p>
<p>Kann eine Selbstständigkeit dazu führen das ich beim Jobcenter raus bin, und somit das Recht auf die Bildungsscheine verliere? Und das, obwohl laut Gutachten klar ist, dass ich meinen selbstständigen Beruf nicht mehr in der bisherigen Form ausführen kann? </p>
<p>Aber ich könnte als Selbstständiger eine kleine Nische meiner Dienstleistung weiterhin bedienen. Das wäre auch mit Blick auf mein Alter von 54 besser, denn niemand kann voraussehen, ob ich mit 56 auch mit erfolgreicher Umschulung zum Arbeitspädagogen einen Job bekomme.</p>
<p>Wo kann ich in Erfahrung bringen, ab wann ich wieder Geld verdienen darf, ohne dass mir die notwendige Umschulung aberkannt wird, auch wenn ich keine Leistungen mehr vom Jobcenter beziehe? </p>
<p>Vielleicht haben Sie ja schon einmal etwas Vergleichbares erlebt und können mir mit Rat behilflich sein.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Bemühungen.</p>
<p>Thomas </p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-2433</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jan 2022 10:25:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-2433</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-2417&quot;&gt;Zimmermann&lt;/a&gt;.

Hallo, 

exakt. Der Gewinn nach Steuern entspricht dem mit den Leistungen zu verrechnenden Gehalt des Selbstständigen. 

Alles Gute für Sie!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-2417">Zimmermann</a>.</p>
<p>Hallo, </p>
<p>exakt. Der Gewinn nach Steuern entspricht dem mit den Leistungen zu verrechnenden Gehalt des Selbstständigen. </p>
<p>Alles Gute für Sie!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Zimmermann		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-2417</link>

		<dc:creator><![CDATA[Zimmermann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Jan 2022 01:23:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-2417</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,
aber nur Gewinne müssen verrechnet werden, oder?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
aber nur Gewinne müssen verrechnet werden, oder?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1912</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Sep 2021 08:19:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-1912</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1911&quot;&gt;Robert&lt;/a&gt;.

Hallo Robert, 

ja, offiziell müssen Sie Ihre Tätigkeit als Kleingewerbetreibender melden. 

Viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1911">Robert</a>.</p>
<p>Hallo Robert, </p>
<p>ja, offiziell müssen Sie Ihre Tätigkeit als Kleingewerbetreibender melden. </p>
<p>Viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Robert		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1911</link>

		<dc:creator><![CDATA[Robert]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Sep 2021 20:17:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-1911</guid>

					<description><![CDATA[Hallo 

Habe von rententräger eine umschulung erhalten! 
Da ich nicht mehr in meinen Beruf arbeiten kann .
Habe aber noch ein vereinsheim als Kleingewerbe laufen .
Meine Frage wäre dürfte ich das weiter betreiben? Und muss ich die Einnahmen aus den Vereinsheim bei den rententräger angeben ? 
Vg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo </p>
<p>Habe von rententräger eine umschulung erhalten!<br />
Da ich nicht mehr in meinen Beruf arbeiten kann .<br />
Habe aber noch ein vereinsheim als Kleingewerbe laufen .<br />
Meine Frage wäre dürfte ich das weiter betreiben? Und muss ich die Einnahmen aus den Vereinsheim bei den rententräger angeben ?<br />
Vg</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1794</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jul 2021 14:01:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-1794</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1791&quot;&gt;C. Jashar&lt;/a&gt;.

Hallo, vielen Dank für Ihre Frage.

Wenn Sie keine Leistungen zum Lebensunterhalt von der Agentur für Arbeit / vom Jobcenter bekommen, dann müssen Sie diesen selbst bestreiten. Uns ist keine Regelung bekannt, dass das Arbeitsamt Ihnen hier eine Vorgabe machen darf, wieviel Sie verdienen dürfen. Diese Aussage bezieht sich nur auf die Konstellation, dass Sie auch kein aufstockendes Hartz4 beziehen. Wenn Sie sicher gehen wollen, dann fragen Sie schriftlich nach und lassen sich sagen, wo diese Regelung steht. Wir freuen uns sehr, wenn Sie diese Information dann mit uns teilen. 

Es ist richtig, dass Sie während einer geförderten Weiterbildung nur zeitlich eingeschränkt Ihrer Selbstständigkeit nachgehen dürfen. Damit soll sicher gestellt werden, dass Sie ausreichend Zeit und Energie für die Bildungsmaßnahme haben. Unter einer nebenberuflichen Selbstständigkeit werden 15 Wochenstunden verstanden.  

Wir hoffen, dass wir Ihnen etwas weiterhelfen konnten und dass Sie sich gegebenenfalls nochmals melden. Alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung! ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1791">C. Jashar</a>.</p>
<p>Hallo, vielen Dank für Ihre Frage.</p>
<p>Wenn Sie keine Leistungen zum Lebensunterhalt von der Agentur für Arbeit / vom Jobcenter bekommen, dann müssen Sie diesen selbst bestreiten. Uns ist keine Regelung bekannt, dass das Arbeitsamt Ihnen hier eine Vorgabe machen darf, wieviel Sie verdienen dürfen. Diese Aussage bezieht sich nur auf die Konstellation, dass Sie auch kein aufstockendes Hartz4 beziehen. Wenn Sie sicher gehen wollen, dann fragen Sie schriftlich nach und lassen sich sagen, wo diese Regelung steht. Wir freuen uns sehr, wenn Sie diese Information dann mit uns teilen. </p>
<p>Es ist richtig, dass Sie während einer geförderten Weiterbildung nur zeitlich eingeschränkt Ihrer Selbstständigkeit nachgehen dürfen. Damit soll sicher gestellt werden, dass Sie ausreichend Zeit und Energie für die Bildungsmaßnahme haben. Unter einer nebenberuflichen Selbstständigkeit werden 15 Wochenstunden verstanden.  </p>
<p>Wir hoffen, dass wir Ihnen etwas weiterhelfen konnten und dass Sie sich gegebenenfalls nochmals melden. Alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung! </p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: C. Jashar		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1791</link>

		<dc:creator><![CDATA[C. Jashar]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Jul 2021 08:51:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-1791</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
ich habe von Arbeitsamt eine Bildungsgutschein für die Weiterbildung bekomme. Da ich  Selbständig bin verdiene ich ca. 15000 € im Jahr. Ich bekomme weder Arbeitslosengeld 1 noch ARGE 2. Allerdings sagt die Arbeitsamt mir, obwohl ich kein monatliche Leistungen beziehe, in meine Selbständigkeit höchstens 15 Stunde in der Woche arbeiten soll und nicht mehr als 450 € verdienen darf. 
Meine Frage bitte an Sie, ob es so Üblich ist?
Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich habe von Arbeitsamt eine Bildungsgutschein für die Weiterbildung bekomme. Da ich  Selbständig bin verdiene ich ca. 15000 € im Jahr. Ich bekomme weder Arbeitslosengeld 1 noch ARGE 2. Allerdings sagt die Arbeitsamt mir, obwohl ich kein monatliche Leistungen beziehe, in meine Selbständigkeit höchstens 15 Stunde in der Woche arbeiten soll und nicht mehr als 450 € verdienen darf.<br />
Meine Frage bitte an Sie, ob es so Üblich ist?<br />
Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1443</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 2021 14:12:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=9752#comment-1443</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1440&quot;&gt;Franziska Eichler&lt;/a&gt;.

Hallo Franziska, 

herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf die neue Regelung seit dem 1.1.2021.!

Alles Gute für Sie!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/waehrend-einer-umschulung-selbstaendig-taetig-sein-so-gehts/#comment-1440">Franziska Eichler</a>.</p>
<p>Hallo Franziska, </p>
<p>herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf die neue Regelung seit dem 1.1.2021.!</p>
<p>Alles Gute für Sie!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
