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	Kommentare zu: Wie kann man die Umschulung wechseln?	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
	<lastBuildDate>Tue, 17 Oct 2023 17:15:37 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Natalie Franze		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-8987</link>

		<dc:creator><![CDATA[Natalie Franze]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Oct 2023 17:15:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-8945&quot;&gt;S.&lt;/a&gt;.

Hallo, 

vielen Dank für Ihre Nachfrage. 

Ein Wechsel nach Rücksprache mit dem Kostenträger ist möglich. Sie sollten jedoch keinesfalls einen Alleingang machen und die Teilnahme eigenmächtig abbrechen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Rentenkasse und erklären Sie die Situation. Bei einem Wechsel in die Umschulung zur Ergotherapeutin wird vorab zu klären sein, ob diese Tätigkeit mit Ihrem Krankheitsbild möglich ist. Stellen Sie sich deswegen auf entsprechende Nachfragen und eine Begutachtung ein. 

Wir beobachten, dass die Rentenversicherung häufig zu kaufmännischen Berufen rät. Vermutlich wird angenommen, Büros seien ein gutes Arbeitsumfeld bei einer Vorgeschichte mit Krankheit. Setzen Sie sich deswegen damit auseinander, ob Sie auch mit Ihrem Krankheitsbild in einem quasi sozialen Beruf arbeiten können. Legen Sie sich Argumente bereit, damit Sie etwas der Annahme entgegensetzen können, dass die viele Interaktion mit Menschen in Ihrem Umschulungsberuf zu einer weiteren Belastung führen könnte. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-8945">S.</a>.</p>
<p>Hallo, </p>
<p>vielen Dank für Ihre Nachfrage. </p>
<p>Ein Wechsel nach Rücksprache mit dem Kostenträger ist möglich. Sie sollten jedoch keinesfalls einen Alleingang machen und die Teilnahme eigenmächtig abbrechen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Rentenkasse und erklären Sie die Situation. Bei einem Wechsel in die Umschulung zur Ergotherapeutin wird vorab zu klären sein, ob diese Tätigkeit mit Ihrem Krankheitsbild möglich ist. Stellen Sie sich deswegen auf entsprechende Nachfragen und eine Begutachtung ein. </p>
<p>Wir beobachten, dass die Rentenversicherung häufig zu kaufmännischen Berufen rät. Vermutlich wird angenommen, Büros seien ein gutes Arbeitsumfeld bei einer Vorgeschichte mit Krankheit. Setzen Sie sich deswegen damit auseinander, ob Sie auch mit Ihrem Krankheitsbild in einem quasi sozialen Beruf arbeiten können. Legen Sie sich Argumente bereit, damit Sie etwas der Annahme entgegensetzen können, dass die viele Interaktion mit Menschen in Ihrem Umschulungsberuf zu einer weiteren Belastung führen könnte. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: S.		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-8945</link>

		<dc:creator><![CDATA[S.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Oct 2023 12:47:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo liebes Ratgeber-Umschulung-Team,

auch ich habe eine Frage bezüglich Umschulung und Abbruch bzw. Wechsel.

Zunächst ein paar Eckdaten zu meiner Person: Ich bin gelernte Kinderpflegerin und war über zwei Jahre daheim und in Reha. Mir wurde attestiert, dass ich in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen (Depression, Diabetes, Hashimoto etc.) nicht mehr arbeitsfähig bin.

Nach reiflicher Überlegung und Gesprächen mit der DRV habe ich im August eine Umschulung in einem kaufmännischen Beruf begonnen. Die Rentenversicherung ist mein Leistungsträger und ich bekomme Übergangsgeld. 

Nun habe ich gemerkt, dass der Beruf mir doch nicht so zusagt wie erhofft. Ich möchte nun eine andere Umschulung beginnen, nämlich die Umschulung zur Ergotherapeutin. 

Frage nun: Ist es möglich die jetzige Umschulung abzubrechen und eine neue zu beginnen oder gibt es da Regelungen, die man beachten muss? Über einen hilfreichen Rat würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
S.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebes Ratgeber-Umschulung-Team,</p>
<p>auch ich habe eine Frage bezüglich Umschulung und Abbruch bzw. Wechsel.</p>
<p>Zunächst ein paar Eckdaten zu meiner Person: Ich bin gelernte Kinderpflegerin und war über zwei Jahre daheim und in Reha. Mir wurde attestiert, dass ich in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen (Depression, Diabetes, Hashimoto etc.) nicht mehr arbeitsfähig bin.</p>
<p>Nach reiflicher Überlegung und Gesprächen mit der DRV habe ich im August eine Umschulung in einem kaufmännischen Beruf begonnen. Die Rentenversicherung ist mein Leistungsträger und ich bekomme Übergangsgeld. </p>
<p>Nun habe ich gemerkt, dass der Beruf mir doch nicht so zusagt wie erhofft. Ich möchte nun eine andere Umschulung beginnen, nämlich die Umschulung zur Ergotherapeutin. </p>
<p>Frage nun: Ist es möglich die jetzige Umschulung abzubrechen und eine neue zu beginnen oder gibt es da Regelungen, die man beachten muss? Über einen hilfreichen Rat würde ich mich sehr freuen.</p>
<p>Liebe Grüße<br />
S.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-8307</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 15:38:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=14543#comment-8307</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-8129&quot;&gt;Deniz B.&lt;/a&gt;.

Hallo Deniz, 

in der Regel nennt der Bildungsgutschein die Maßnahme, für die er verwendet werden kann. Zusätzlich haben Sie den Gutschein ja für eine Qualifizierung bekommen, die Sie zuvor mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit besprochen haben. Sie sollten also direkt nachfragen, ob Sie den Bildungsgutschein für eine alternative Qualifikation verwenden können. Wenn Sie nicht mehr Fachinformatiker werden möchten, dann sollten Sie definitiv vor der Einlösung des Bildungsgutscheins, das Gespräch suchen.... 

In der Regel können Sie den Bildungsträger frei wählen. Die Ausbildungsstätte muss jedoch berechtigt sein, die Umschulungskosten über einen Bildungsgutschein abzurechnen. Das wird man Ihnen dort aber bei der Anmeldung für eine Umschulung direkt sagen.... 

Nach Ablauf der ALG1-Anspruchs wird die Umschulung über das Jobcenter fortgesetzt und dadurch ändert sich dann der Ansprechpartner. 

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Besserung und alles Gute für Ihren Berufswechsel!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-8129">Deniz B.</a>.</p>
<p>Hallo Deniz, </p>
<p>in der Regel nennt der Bildungsgutschein die Maßnahme, für die er verwendet werden kann. Zusätzlich haben Sie den Gutschein ja für eine Qualifizierung bekommen, die Sie zuvor mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit besprochen haben. Sie sollten also direkt nachfragen, ob Sie den Bildungsgutschein für eine alternative Qualifikation verwenden können. Wenn Sie nicht mehr Fachinformatiker werden möchten, dann sollten Sie definitiv vor der Einlösung des Bildungsgutscheins, das Gespräch suchen&#8230;. </p>
<p>In der Regel können Sie den Bildungsträger frei wählen. Die Ausbildungsstätte muss jedoch berechtigt sein, die Umschulungskosten über einen Bildungsgutschein abzurechnen. Das wird man Ihnen dort aber bei der Anmeldung für eine Umschulung direkt sagen&#8230;. </p>
<p>Nach Ablauf der ALG1-Anspruchs wird die Umschulung über das Jobcenter fortgesetzt und dadurch ändert sich dann der Ansprechpartner. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Besserung und alles Gute für Ihren Berufswechsel!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Deniz B.		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-8129</link>

		<dc:creator><![CDATA[Deniz B.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 May 2023 23:17:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=14543#comment-8129</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Ratgeber-Umschulung,

ich brauche dringend eure Hilfe.
Ich habe am 28.02.23 eine Umschulung zum Fachinformatiker begonnen.

Leider bekam ich Dezember 2022 Probleme mit meiner Bauchspeicheldrüse und deshalb habe ich nur die erste 2 Tage an der Umschulung teilnehmen können und danach nicht mehr, weil ich seit dem 02.03.23 durchgehend krankgeschrieben war.
Mit dem Bildungsträger und der Agentur sind wir dann so verblieben, dass ich am 16.05.23 erneut starten könnte, wenn bis dahin mit der Bauchspeicheldrüse alles geklärt ist.

Nach bislang sehr viele Untersuchungen, wurde zum Glück, jetzt am Mittwoch das schlimmste ausgeschlossen. 

Beim selben Bildungsträger könnte ich am 16.05.23 erneut anfangen, aber eigentlich möchte ich doch was anderes als Fachinformatiker machen.

Meine Frage ist: 

Ich werde morgen den 2. Bildungsgutschein erhalten.
Kann ich den Bildungsgutschein beim anderen Bildungsträger einlösen?
Oder muss ich beim selben Träger und muss ich unbedingt als Fachinformatiker einlösen?

Ich habe soviel ich weiß noch ca. 30 Tage Anspruch auf ALG1.
Muss ich den Gutschein innerhalb 30 Tage dann einlösen, oder mit der Umschulung innerhalb 30 Tage anfangen?

Besten Dank schonmal und wünsche allen alles Gute..

Beste Grüße, Deniz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ratgeber-Umschulung,</p>
<p>ich brauche dringend eure Hilfe.<br />
Ich habe am 28.02.23 eine Umschulung zum Fachinformatiker begonnen.</p>
<p>Leider bekam ich Dezember 2022 Probleme mit meiner Bauchspeicheldrüse und deshalb habe ich nur die erste 2 Tage an der Umschulung teilnehmen können und danach nicht mehr, weil ich seit dem 02.03.23 durchgehend krankgeschrieben war.<br />
Mit dem Bildungsträger und der Agentur sind wir dann so verblieben, dass ich am 16.05.23 erneut starten könnte, wenn bis dahin mit der Bauchspeicheldrüse alles geklärt ist.</p>
<p>Nach bislang sehr viele Untersuchungen, wurde zum Glück, jetzt am Mittwoch das schlimmste ausgeschlossen. </p>
<p>Beim selben Bildungsträger könnte ich am 16.05.23 erneut anfangen, aber eigentlich möchte ich doch was anderes als Fachinformatiker machen.</p>
<p>Meine Frage ist: </p>
<p>Ich werde morgen den 2. Bildungsgutschein erhalten.<br />
Kann ich den Bildungsgutschein beim anderen Bildungsträger einlösen?<br />
Oder muss ich beim selben Träger und muss ich unbedingt als Fachinformatiker einlösen?</p>
<p>Ich habe soviel ich weiß noch ca. 30 Tage Anspruch auf ALG1.<br />
Muss ich den Gutschein innerhalb 30 Tage dann einlösen, oder mit der Umschulung innerhalb 30 Tage anfangen?</p>
<p>Besten Dank schonmal und wünsche allen alles Gute..</p>
<p>Beste Grüße, Deniz</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-6844</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2023 11:24:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=14543#comment-6844</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-6843&quot;&gt;Anni&lt;/a&gt;.

Hallo Anni, 

die Konstellation eine Umschulung abzubrechen, weil man eine Arbeitsstelle antreten möchten, ist natürlich andere Konstellation als ein Abbruch ohne andere Jobperspektive. Sie sagen es bereits richtig: Bevor Sie die Umschulung beenden, sprechen Sie bitte unbedingt mit der Agentur für Arbeit. Man Wird Ihnen dann sagen, welche Schritte Sie gegebenenfalls noch unternehmen müssen. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre neue Arbeit und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-6843">Anni</a>.</p>
<p>Hallo Anni, </p>
<p>die Konstellation eine Umschulung abzubrechen, weil man eine Arbeitsstelle antreten möchten, ist natürlich andere Konstellation als ein Abbruch ohne andere Jobperspektive. Sie sagen es bereits richtig: Bevor Sie die Umschulung beenden, sprechen Sie bitte unbedingt mit der Agentur für Arbeit. Man Wird Ihnen dann sagen, welche Schritte Sie gegebenenfalls noch unternehmen müssen. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre neue Arbeit und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anni		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-6843</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anni]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2023 10:51:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=14543#comment-6843</guid>

					<description><![CDATA[Liebes Team,

Ich traue mich auch mal...

Ich (w, 37) bin seit einem Jahr in einer Umschulung mit Alg1 über das Arbeitsamt. In der Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten merke ich langsam, wie unglücklich ich bin. Im Umschulungsbetrieb werde ich vom Team gemobbt, auch wegen dem Alter. Gespräche haben nichts gebracht. Das gesamte letzte Jahr hat mich psychisch schon ziemlich mitgenommen. Fehler werden mir zugeschoben und ich habe keine Kraft mehr mich zu verteidigen.

Nun habe ich ein gutes Jobangebot woanders bekommen. Gibt es die Möglichkeit, einen neuen Job anzunehmen, ohne die Kosten der Umschulung zurück zu zahlen? Zumindest habe ich es so im Internet gelesen. Bei neuer Arbeitsaufnahme, soll man natürlich dem ALG1-Amt Bescheid geben, aber dann kann man seinen neuen Job beginnen... Stimmt das so? Vielen Dank!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebes Team,</p>
<p>Ich traue mich auch mal&#8230;</p>
<p>Ich (w, 37) bin seit einem Jahr in einer Umschulung mit Alg1 über das Arbeitsamt. In der Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten merke ich langsam, wie unglücklich ich bin. Im Umschulungsbetrieb werde ich vom Team gemobbt, auch wegen dem Alter. Gespräche haben nichts gebracht. Das gesamte letzte Jahr hat mich psychisch schon ziemlich mitgenommen. Fehler werden mir zugeschoben und ich habe keine Kraft mehr mich zu verteidigen.</p>
<p>Nun habe ich ein gutes Jobangebot woanders bekommen. Gibt es die Möglichkeit, einen neuen Job anzunehmen, ohne die Kosten der Umschulung zurück zu zahlen? Zumindest habe ich es so im Internet gelesen. Bei neuer Arbeitsaufnahme, soll man natürlich dem ALG1-Amt Bescheid geben, aber dann kann man seinen neuen Job beginnen&#8230; Stimmt das so? Vielen Dank!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-6044</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Nov 2022 14:30:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=14543#comment-6044</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-6003&quot;&gt;Sunny&lt;/a&gt;.

Hallo Sunny, 

danke für Ihre Nachricht. 

Kinderpflegerin und Erzieherin waren eine Zeit lang stark von der Arbeitsagentur geförderte Umschulungsberufe. Deswegen irritiert die Aussage, man würde Ihnen eine Umschulung zur Kinderpflegerin nicht fördern können. Auch die Behauptung, Sie würden mit 32 Jahren kein Bafög bekommen können, ist so nicht zwingend richtig. 

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie mit der neuen Sachbearbeiterin sprechen und doch noch versuchen, an eine Umschulung für Ihren Traumberuf zu kommen. Sie haben ja letztlich auch nichts zu verlieren. Holen Sie sich lieber eine Ablehnung, als es nicht zu versucht zu haben. 

Trauen Sie sich! Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-6003">Sunny</a>.</p>
<p>Hallo Sunny, </p>
<p>danke für Ihre Nachricht. </p>
<p>Kinderpflegerin und Erzieherin waren eine Zeit lang stark von der Arbeitsagentur geförderte Umschulungsberufe. Deswegen irritiert die Aussage, man würde Ihnen eine Umschulung zur Kinderpflegerin nicht fördern können. Auch die Behauptung, Sie würden mit 32 Jahren kein Bafög bekommen können, ist so nicht zwingend richtig. </p>
<p>Wir empfehlen Ihnen, dass Sie mit der neuen Sachbearbeiterin sprechen und doch noch versuchen, an eine Umschulung für Ihren Traumberuf zu kommen. Sie haben ja letztlich auch nichts zu verlieren. Holen Sie sich lieber eine Ablehnung, als es nicht zu versucht zu haben. </p>
<p>Trauen Sie sich! Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sunny		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-6003</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sunny]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Oct 2022 21:42:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=14543#comment-6003</guid>

					<description><![CDATA[Hallo zusammen, liebe Redaktion, 

ich weiß leider auch einfach nicht weiter. Ich wollte eine Ausbildung zur Kinderpflegerin/Erzieherin machen und zwar an einem Berufskolleg, das auch Bildungsgutscheine annimmt. 
Ich habe mich dort beworben und wurde auch tatsächlich angenommen. Meine Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit meinte aber zu mir, ich soll erst einen Vorbereitungslehrgang machen, um zu schauen, ob eine Umschulung fürs Büro nicht besser wäre. 

In dem Lehrgang hatten wir einen Jobcoach und er hat mir komplett davon abgeraten eine Ausbildung für eine Kita zu machen. Ich war so verunsichert. Als ich das meiner Sachbearbeiterin gesagt habe, meinte sie, dass der Bildungsgutschein für das Berufskolleg eh nichts bringt und das Amt mir nichts zahlen wird, da es eine schulische Ausbildung ist. Da ich schon 32 bin, würde ich auch kein Bafög bekommen. 

Daraufhin hab ich mich für Kauffrau für Büromanagement entschieden. Bin auch seit dem 01.09.22 dabei, aber ich bin total unglücklich. Diese Monotonie macht mich verrückt. Wir sind 2 Tage in der Schule und 3 Tage im Betrieb. Der schulische Teil ist ok, aber im Betrieb ist es sterbenslangweilig. Jeden Tag ist alles gleich. Mein Chef und die Mitarbeiter sind alle total lieb, aber ich habe manchmal das Gefühl zu ersticken. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. 

Jetzt habe ich eine neue Sachbearbeiterin, aber traue mich nicht ihr davon zu erzählen. Ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll. 

Vielleicht habt Ihr ja einen Tipp was ich machen kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, liebe Redaktion, </p>
<p>ich weiß leider auch einfach nicht weiter. Ich wollte eine Ausbildung zur Kinderpflegerin/Erzieherin machen und zwar an einem Berufskolleg, das auch Bildungsgutscheine annimmt.<br />
Ich habe mich dort beworben und wurde auch tatsächlich angenommen. Meine Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit meinte aber zu mir, ich soll erst einen Vorbereitungslehrgang machen, um zu schauen, ob eine Umschulung fürs Büro nicht besser wäre. </p>
<p>In dem Lehrgang hatten wir einen Jobcoach und er hat mir komplett davon abgeraten eine Ausbildung für eine Kita zu machen. Ich war so verunsichert. Als ich das meiner Sachbearbeiterin gesagt habe, meinte sie, dass der Bildungsgutschein für das Berufskolleg eh nichts bringt und das Amt mir nichts zahlen wird, da es eine schulische Ausbildung ist. Da ich schon 32 bin, würde ich auch kein Bafög bekommen. </p>
<p>Daraufhin hab ich mich für Kauffrau für Büromanagement entschieden. Bin auch seit dem 01.09.22 dabei, aber ich bin total unglücklich. Diese Monotonie macht mich verrückt. Wir sind 2 Tage in der Schule und 3 Tage im Betrieb. Der schulische Teil ist ok, aber im Betrieb ist es sterbenslangweilig. Jeden Tag ist alles gleich. Mein Chef und die Mitarbeiter sind alle total lieb, aber ich habe manchmal das Gefühl zu ersticken. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. </p>
<p>Jetzt habe ich eine neue Sachbearbeiterin, aber traue mich nicht ihr davon zu erzählen. Ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll. </p>
<p>Vielleicht habt Ihr ja einen Tipp was ich machen kann.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-3615</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Apr 2022 11:20:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=14543#comment-3615</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-3605&quot;&gt;Tolga&lt;/a&gt;.

Hallo Tolga, 

danke für Ihre Nachricht. 

Bevor Sie sich für den Abbruch Ihrer Umschulung entscheiden, sollten Sie klären, ob die Umschulung zum Fahrlehrer für Sie tatsächlich in Betracht kommen kann. Im zweiten Schritt geht es dann um die Frage, wie man einen Wechsel der Umschulung möglichst unkompliziert erreichen kann. 

Informieren Sie sich bei einer zuständigen Stelle, ob es Ausschlusskriterien gibt, warum Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht als Fahrlehrer zugelassen werden könnten. 

Treffen die Gründe auf Sie nicht zu, dann müssen Sie klären, ob der Beruf des Fahrlehrers zu Ihnen passt: Wenn Sie schnell auf Stress reagieren, schlecht mit Druck umgehen können, zu Nervosität tendieren, in Stresssituationen ungeduldig oder hektisch werden, dann kann dies auch unabhängig von psychischen Problemen gegen eine Eignung als Fahrlehrer sprechen. 
Hinsichtlich Ihrer Bandscheiben muss geklärt werden, ob das tägliche Sitzen im Auto für die Rentenversicherung eine Erwägung gewesen sein könnte. 

Wenn dies alles nicht auf Sie zutrifft, dann sollten Sie mit Ihrem Therapeuten und Orthopäden über Atteste reden. Wenn aus psychologischer und medizinischer Sicht nichts gegen die Umschulung zum Fahrlehrer spricht, dann sollten Sie dies schriftlich feststellen lassen. 

Auf keinen Fall sollten Sie Ihre Umschulung zum Bürokaufmann voreilig abbrechen. Bei der Ausbildung zum Fahrlehrer handelt es sich um eine Weiterbildung, die zur Abschlussprüfung für Fahrlehrer vorbereitet. Nehmen Sie Kontakt mit einer Fachschule auf, die ausbildet. Bitten Sie um ein persönliches Gespräch, lassen Sie sich die Ausbildung erklären. Fragen Sie auch nach einer Einschätzung, ob der Beruf zu Ihnen passt. Sie sollten sich wirklich sicher sein, dass Sie die Qualifizierung machen möchten, weil ein weiterer Wechsel wird noch schwieriger. 

Wenn sich Ihr Berufswunsch bestätigt, dann packen Sie das Gespräch mit der Rentenversicherung an. Was relevante Gründe für einen Wechsel sind, ist meist nicht ganz leicht einzuschätzen. Aus Ihrer Sicht ist es natürlich sehr erheblich, dass Sie als Fahrlehrer mehr verdienen könnten. Aus der Sicht der Rentenversicherung ist das nicht relevant, denn es gibt viele Berufe die schlechter oder besser verdienen. Für die Rentenkasse ist vor allem wichtig, dass Sie wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden und eigenständig für sich sorgen können. 

Argumentieren Sie mit dem fehlerhaften Hinweis, dass Sie nicht Fahrlehrer werden können. Erklären Sie, dass Sie sich versichert haben, dass nichts gegen Ihre Eignung als Fahrlehrer spricht. Ziegen Sie die Atteste. Erzählen Sie von Ihrem Fahrstuhl-Gespräch. Berichten Sie davon, dass Ihnen der Beruf des Bürokaufmann fachlich nicht liegt. 

Schreiben Sie Ihre Gründe für und gegen die jeweilige Umschulung auf um sich auf das Gespräch vorzubereiten. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-3605">Tolga</a>.</p>
<p>Hallo Tolga, </p>
<p>danke für Ihre Nachricht. </p>
<p>Bevor Sie sich für den Abbruch Ihrer Umschulung entscheiden, sollten Sie klären, ob die Umschulung zum Fahrlehrer für Sie tatsächlich in Betracht kommen kann. Im zweiten Schritt geht es dann um die Frage, wie man einen Wechsel der Umschulung möglichst unkompliziert erreichen kann. </p>
<p>Informieren Sie sich bei einer zuständigen Stelle, ob es Ausschlusskriterien gibt, warum Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht als Fahrlehrer zugelassen werden könnten. </p>
<p>Treffen die Gründe auf Sie nicht zu, dann müssen Sie klären, ob der Beruf des Fahrlehrers zu Ihnen passt: Wenn Sie schnell auf Stress reagieren, schlecht mit Druck umgehen können, zu Nervosität tendieren, in Stresssituationen ungeduldig oder hektisch werden, dann kann dies auch unabhängig von psychischen Problemen gegen eine Eignung als Fahrlehrer sprechen.<br />
Hinsichtlich Ihrer Bandscheiben muss geklärt werden, ob das tägliche Sitzen im Auto für die Rentenversicherung eine Erwägung gewesen sein könnte. </p>
<p>Wenn dies alles nicht auf Sie zutrifft, dann sollten Sie mit Ihrem Therapeuten und Orthopäden über Atteste reden. Wenn aus psychologischer und medizinischer Sicht nichts gegen die Umschulung zum Fahrlehrer spricht, dann sollten Sie dies schriftlich feststellen lassen. </p>
<p>Auf keinen Fall sollten Sie Ihre Umschulung zum Bürokaufmann voreilig abbrechen. Bei der Ausbildung zum Fahrlehrer handelt es sich um eine Weiterbildung, die zur Abschlussprüfung für Fahrlehrer vorbereitet. Nehmen Sie Kontakt mit einer Fachschule auf, die ausbildet. Bitten Sie um ein persönliches Gespräch, lassen Sie sich die Ausbildung erklären. Fragen Sie auch nach einer Einschätzung, ob der Beruf zu Ihnen passt. Sie sollten sich wirklich sicher sein, dass Sie die Qualifizierung machen möchten, weil ein weiterer Wechsel wird noch schwieriger. </p>
<p>Wenn sich Ihr Berufswunsch bestätigt, dann packen Sie das Gespräch mit der Rentenversicherung an. Was relevante Gründe für einen Wechsel sind, ist meist nicht ganz leicht einzuschätzen. Aus Ihrer Sicht ist es natürlich sehr erheblich, dass Sie als Fahrlehrer mehr verdienen könnten. Aus der Sicht der Rentenversicherung ist das nicht relevant, denn es gibt viele Berufe die schlechter oder besser verdienen. Für die Rentenkasse ist vor allem wichtig, dass Sie wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden und eigenständig für sich sorgen können. </p>
<p>Argumentieren Sie mit dem fehlerhaften Hinweis, dass Sie nicht Fahrlehrer werden können. Erklären Sie, dass Sie sich versichert haben, dass nichts gegen Ihre Eignung als Fahrlehrer spricht. Ziegen Sie die Atteste. Erzählen Sie von Ihrem Fahrstuhl-Gespräch. Berichten Sie davon, dass Ihnen der Beruf des Bürokaufmann fachlich nicht liegt. </p>
<p>Schreiben Sie Ihre Gründe für und gegen die jeweilige Umschulung auf um sich auf das Gespräch vorzubereiten. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Tolga		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/wechsel-der-umschulung/#comment-3605</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tolga]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Apr 2022 16:33:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de/?p=14543#comment-3605</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

habe eine Frage bezüglich meiner Umschulung: Ich mache zur Zeit eine Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement. Die Umschulung hat am 05.01.2023 angefangen und wird von der Rentenversicherung übernommen. Ich will aber die Umschulung nicht mehr weiter machen und eine andere Umschulung machen. 

Ich habe letztes Jahr an einem Assessment (6 Wochen) über die Rentenversicherung teilgenommen. Nach den 6 Wochen bekam ich eine Liste mit Berufen, die ich über eine Umschulung lernen kann. Ich hatte schon damals die Beraterin drauf angesprochen, dass ich eine Umschulung zum Fahrlehrer machen will. Sie meinte, das geht leider nicht wegen meiner Probleme mit den Bandscheiben. Auch wegen meiner psychischen Probleme darf ich es nicht machen. 

Leider habe ich auf diese Aussagen vertraut und dann mich für Kaufmann für Büromanagement entschieden. Letztens hatte  ich ein Termin bei meinem Psychologen und habe davon erzählt. Nach seiner Aussage, habe ich keine psychischen Problem, die gegen einen Ausbildung zum Fahrlehrer sprechen. Ich spiele jetzt mit den Gedanken, mit meinem Kostenträger zu sprechen und ggf. auch einen Bericht  von meinem Arzt vorzulegen. 

Habt Ihr ein Tip, wie ich am besten vorgehe, um die Umschulung zum KBM abbrechen zu können, aber die Umschulung zum Fahrlehrer dennoch genehmigt bekomme? 

Schon direkt nach der Umschulung verdient man als Fahrlehrer netto mehr, als das Brutto von Kaufmann für Büromanagement. Könnte ich das auch als Grund für einen Wechsel der Umschulung nehmen?
Für eure Hilfe wäre ich dankbar. Freundliche Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>habe eine Frage bezüglich meiner Umschulung: Ich mache zur Zeit eine Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement. Die Umschulung hat am 05.01.2023 angefangen und wird von der Rentenversicherung übernommen. Ich will aber die Umschulung nicht mehr weiter machen und eine andere Umschulung machen. </p>
<p>Ich habe letztes Jahr an einem Assessment (6 Wochen) über die Rentenversicherung teilgenommen. Nach den 6 Wochen bekam ich eine Liste mit Berufen, die ich über eine Umschulung lernen kann. Ich hatte schon damals die Beraterin drauf angesprochen, dass ich eine Umschulung zum Fahrlehrer machen will. Sie meinte, das geht leider nicht wegen meiner Probleme mit den Bandscheiben. Auch wegen meiner psychischen Probleme darf ich es nicht machen. </p>
<p>Leider habe ich auf diese Aussagen vertraut und dann mich für Kaufmann für Büromanagement entschieden. Letztens hatte  ich ein Termin bei meinem Psychologen und habe davon erzählt. Nach seiner Aussage, habe ich keine psychischen Problem, die gegen einen Ausbildung zum Fahrlehrer sprechen. Ich spiele jetzt mit den Gedanken, mit meinem Kostenträger zu sprechen und ggf. auch einen Bericht  von meinem Arzt vorzulegen. </p>
<p>Habt Ihr ein Tip, wie ich am besten vorgehe, um die Umschulung zum KBM abbrechen zu können, aber die Umschulung zum Fahrlehrer dennoch genehmigt bekomme? </p>
<p>Schon direkt nach der Umschulung verdient man als Fahrlehrer netto mehr, als das Brutto von Kaufmann für Büromanagement. Könnte ich das auch als Grund für einen Wechsel der Umschulung nehmen?<br />
Für eure Hilfe wäre ich dankbar. Freundliche Grüße</p>
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