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	Kommentare zu: Ergänzendes Hartz IV / ALG II bei Zweitausbildung?	</title>
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	<description>Das große Bildungsportal</description>
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		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7961</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Apr 2023 15:14:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4030#comment-7961</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7941&quot;&gt;Daniel&lt;/a&gt;.

Hallo Daniel, 

bei Ausbildung wird in der Regel nicht über Bürgergeld / Hartz4 aufgestockt, sondern ein Antrag auf Wohngeld gestellt. Im Ergebnis kann es dabei auf den selben Betrag hinauslaufen, es sind jedoch unterschiedliche Kostenträger. Das Wohngeld würde vom Sozialamt der Stadt Wuppertal gewährt werden. 

Ein weiterer Weg könnte statt einer zweiten Ausbildung eine Umschulung zur Erzieherin sind. Hierfür müsste Ihre Freundin Kontakt mit dem Arbeitsamt aufnehmen und in Erfahrung bringen, ob sie bei dem Berufswechsel zur Erzieherin mit einem Bildungsgutschein gefördert werden kann. Wir können nicht beurteilen, ob es sich hierbei tatsächlich um eine Option handelt, empfehlen ihr aber sich auch hinsichtlich der Möglichkeiten einer Umschulung zu informieren. 

Wir wünschen Ihnen beiden alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7941">Daniel</a>.</p>
<p>Hallo Daniel, </p>
<p>bei Ausbildung wird in der Regel nicht über Bürgergeld / Hartz4 aufgestockt, sondern ein Antrag auf Wohngeld gestellt. Im Ergebnis kann es dabei auf den selben Betrag hinauslaufen, es sind jedoch unterschiedliche Kostenträger. Das Wohngeld würde vom Sozialamt der Stadt Wuppertal gewährt werden. </p>
<p>Ein weiterer Weg könnte statt einer zweiten Ausbildung eine Umschulung zur Erzieherin sind. Hierfür müsste Ihre Freundin Kontakt mit dem Arbeitsamt aufnehmen und in Erfahrung bringen, ob sie bei dem Berufswechsel zur Erzieherin mit einem Bildungsgutschein gefördert werden kann. Wir können nicht beurteilen, ob es sich hierbei tatsächlich um eine Option handelt, empfehlen ihr aber sich auch hinsichtlich der Möglichkeiten einer Umschulung zu informieren. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen beiden alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Daniel		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7941</link>

		<dc:creator><![CDATA[Daniel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Apr 2023 16:10:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4030#comment-7941</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
Meine Freundin ist ausgebildete Buchhändlerin / Einzelhandel. Derzeit bekommt sie in ihrem aktuellen Beruf als Inklusionsassistentin eine Aufstockung vom Jobcenter. 

Sie möchte im August eine zweite Ausbildung als Erzieherin bei der Stadt Wuppertal beginnen und macht sich sorgen, dass sie dann keine Aufstockung mehr vom Jobcenter bekommt. Sie hat Angst, dass ein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wird, sie ihre Miete nicht mehr zahlen kann und in eine kleinere Wohnung umziehen muss. Deswegen die Frage: Bekommt sie während der zweiten Ausbildung als Erzieherin (das Gehalt im 1. Ausbildungsjahr liegt bei 1100€ brutto ) weiterhin die Aufstockung vom Jobcenter? 

Würde mich über eine Antwort sehr freuen, danke im Voraus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
Meine Freundin ist ausgebildete Buchhändlerin / Einzelhandel. Derzeit bekommt sie in ihrem aktuellen Beruf als Inklusionsassistentin eine Aufstockung vom Jobcenter. </p>
<p>Sie möchte im August eine zweite Ausbildung als Erzieherin bei der Stadt Wuppertal beginnen und macht sich sorgen, dass sie dann keine Aufstockung mehr vom Jobcenter bekommt. Sie hat Angst, dass ein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wird, sie ihre Miete nicht mehr zahlen kann und in eine kleinere Wohnung umziehen muss. Deswegen die Frage: Bekommt sie während der zweiten Ausbildung als Erzieherin (das Gehalt im 1. Ausbildungsjahr liegt bei 1100€ brutto ) weiterhin die Aufstockung vom Jobcenter? </p>
<p>Würde mich über eine Antwort sehr freuen, danke im Voraus.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7518</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Mar 2023 15:42:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4030#comment-7518</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7516&quot;&gt;Daline&lt;/a&gt;.

Hallo Daline, 

ob Ihr Partner während des Berufswechsels zum Rettungssanitäter Arbeitslosengeld beantragen kann, hängt von seiner jetzigen Beschäftigungssituation ab. Das Arbeitsamt kann einen Berufswechsel finanziell unterstützen, wenn es aus der Sicht des Staates erforderlich scheint. Da Sie nichts zur aktuellen Jobsituation schreiben, können wir nur empfehlen, dass er einen Gesprächstermin mit dem Arbeitsamt vereinbart und nachfragt, ob in seinem konkreten Fall eine Förderung zum Beispiel über einen Bildungsgutschein möglich ist. 

Ein anderer Weg könnte sein, dass er bei dem Ausbildungsträger für Rettungssanitäter sich erkundigt, ob es Rettungsdienste gibt, die nach Personal suchen und die Ausbildungskosten für ihn übernehmen würden. 

Wir wünschen Ihnen beiden alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7516">Daline</a>.</p>
<p>Hallo Daline, </p>
<p>ob Ihr Partner während des Berufswechsels zum Rettungssanitäter Arbeitslosengeld beantragen kann, hängt von seiner jetzigen Beschäftigungssituation ab. Das Arbeitsamt kann einen Berufswechsel finanziell unterstützen, wenn es aus der Sicht des Staates erforderlich scheint. Da Sie nichts zur aktuellen Jobsituation schreiben, können wir nur empfehlen, dass er einen Gesprächstermin mit dem Arbeitsamt vereinbart und nachfragt, ob in seinem konkreten Fall eine Förderung zum Beispiel über einen Bildungsgutschein möglich ist. </p>
<p>Ein anderer Weg könnte sein, dass er bei dem Ausbildungsträger für Rettungssanitäter sich erkundigt, ob es Rettungsdienste gibt, die nach Personal suchen und die Ausbildungskosten für ihn übernehmen würden. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen beiden alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Daline		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7516</link>

		<dc:creator><![CDATA[Daline]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Mar 2023 15:16:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4030#comment-7516</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

mein Freund ist 27 Jahre alt und möchte gerne eine Ausbildung zum Rettungssanitäter machen. Diese Ausbildung dauert drei Monate und in dieser Zeit wäre er ohne jegliches Einkommen. Daher meine Frage, ob er während der Ausbildungszeit Arbeitslosengeld beantragen kann?

Vielen Dank.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>mein Freund ist 27 Jahre alt und möchte gerne eine Ausbildung zum Rettungssanitäter machen. Diese Ausbildung dauert drei Monate und in dieser Zeit wäre er ohne jegliches Einkommen. Daher meine Frage, ob er während der Ausbildungszeit Arbeitslosengeld beantragen kann?</p>
<p>Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7264</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2023 13:30:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4030#comment-7264</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7185&quot;&gt;Jörg&lt;/a&gt;.

Hallo Jörg, 

die Finanzierung von Zweitausbildung ist leider ein schwieriges Thema. Bürgergeld ist nicht als Mittel der Ausbildungsfinanzierung vorgesehen. Klären Sie deswegen die Frage, ob Bafög möglich sein könnte. Auch hier gilt, dass Bafög primär für eine erste Berufsausbildung gedacht ist. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt bei Kindern unter 25 Jahren nach der ersten Berufsausbildung. 
Wohngeld kann beantragt werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7185">Jörg</a>.</p>
<p>Hallo Jörg, </p>
<p>die Finanzierung von Zweitausbildung ist leider ein schwieriges Thema. Bürgergeld ist nicht als Mittel der Ausbildungsfinanzierung vorgesehen. Klären Sie deswegen die Frage, ob Bafög möglich sein könnte. Auch hier gilt, dass Bafög primär für eine erste Berufsausbildung gedacht ist. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt bei Kindern unter 25 Jahren nach der ersten Berufsausbildung.<br />
Wohngeld kann beantragt werden.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jörg		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-7185</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jörg]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2023 15:42:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4030#comment-7185</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

meine Tochter, 23 Jahre allein lebend hat eine abgeschlossene Ausbildung als Friseurin. Im Sommer kann sie eine Zweitausbildung zur Bürokauffrau beginnen. Leider verdient sie dort nur ca. 750,- €. 
Miete, Fahrtkosten, Lebensunterhalt etc. lassen sich damit nicht so wirklich finanzieren.
Welche Leistungen kann sie beantragen (Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, ...)?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>meine Tochter, 23 Jahre allein lebend hat eine abgeschlossene Ausbildung als Friseurin. Im Sommer kann sie eine Zweitausbildung zur Bürokauffrau beginnen. Leider verdient sie dort nur ca. 750,- €.<br />
Miete, Fahrtkosten, Lebensunterhalt etc. lassen sich damit nicht so wirklich finanzieren.<br />
Welche Leistungen kann sie beantragen (Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, &#8230;)?</p>
<p>Vielen Dank im Voraus und beste Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6956</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 2023 20:16:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4030#comment-6956</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6113&quot;&gt;Torsten&lt;/a&gt;.

Hallo Torsten, 

eine Aufstockung über Bürgergeld richtet sich an berufstätige Arbeitnehmer. In aller Regel haben Sie also keine Möglichkeit Ihre Ausbildung mit Bürgergeld aufzustocken. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, kann eine finanzielle Unterstützung beim Berufswechsel über die Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung in Betracht kommen. Die Rentenversicherung ist für Sie vorrangig zuständig, wenn Sie bereits 15 Beitragsjahre gesammelt haben. Voraussetzung ist jeweils, dass Sie dauerhaft nicht mehr als Pflegefachkraft arbeiten können. Lassen Sie sich von diesen Institutionen beraten, welche Möglichkeiten zur Förderung eines Berufswechsels für Sie offen stehen. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6113">Torsten</a>.</p>
<p>Hallo Torsten, </p>
<p>eine Aufstockung über Bürgergeld richtet sich an berufstätige Arbeitnehmer. In aller Regel haben Sie also keine Möglichkeit Ihre Ausbildung mit Bürgergeld aufzustocken. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, kann eine finanzielle Unterstützung beim Berufswechsel über die Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung in Betracht kommen. Die Rentenversicherung ist für Sie vorrangig zuständig, wenn Sie bereits 15 Beitragsjahre gesammelt haben. Voraussetzung ist jeweils, dass Sie dauerhaft nicht mehr als Pflegefachkraft arbeiten können. Lassen Sie sich von diesen Institutionen beraten, welche Möglichkeiten zur Förderung eines Berufswechsels für Sie offen stehen. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6955</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 2023 20:06:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4030#comment-6955</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6354&quot;&gt;Nadja&lt;/a&gt;.

Hallo Nadja, 

in der Regel wird kein aufstockendes Bürgergeld bei einer Umschulung oder zweiten Ausbildung bewilligt. Aufstockung ist eine Sozialleistung für Arbeitnehmer und Sie würden während der Berufsausbildung ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. 

Umschulungen wie auch zweite Ausbildungen können als Förderungsmaßnahme staatlich unterstützt werden, wenn andernfalls Arbeitslosigkeit droht. Wenn Ihnen ein Anspruch auf ALG1 zusteht, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. In allen anderen Fällen könnte eine Umschulung über Bürgergeld vom Jobcenter genehmigt werden. In Verbindung mit anderen Sozialleistungen wie Wohngeld kann der Weg über Bürgergeld eine für Sie interessante Option sein. Das Jobcenter muss jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie eine entsprechende Unterstützung tatsächlich benötigen. 

In Anbetracht Ihrer doch recht hohen Qualifikation ist denkbar, dass Sie sich zuerst als Quereinsteigerin im Bereich Veranstaltungsmanagement bewerben sollen. Der Bereich der Eventorganisation ist für den Quereinstieg durchaus beliebt, Sie werden überrascht sein, wie viele Ihrer zukünftigen Kollegen nicht spezifisch ausgebildet sind...

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6354">Nadja</a>.</p>
<p>Hallo Nadja, </p>
<p>in der Regel wird kein aufstockendes Bürgergeld bei einer Umschulung oder zweiten Ausbildung bewilligt. Aufstockung ist eine Sozialleistung für Arbeitnehmer und Sie würden während der Berufsausbildung ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. </p>
<p>Umschulungen wie auch zweite Ausbildungen können als Förderungsmaßnahme staatlich unterstützt werden, wenn andernfalls Arbeitslosigkeit droht. Wenn Ihnen ein Anspruch auf ALG1 zusteht, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. In allen anderen Fällen könnte eine Umschulung über Bürgergeld vom Jobcenter genehmigt werden. In Verbindung mit anderen Sozialleistungen wie Wohngeld kann der Weg über Bürgergeld eine für Sie interessante Option sein. Das Jobcenter muss jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie eine entsprechende Unterstützung tatsächlich benötigen. </p>
<p>In Anbetracht Ihrer doch recht hohen Qualifikation ist denkbar, dass Sie sich zuerst als Quereinsteigerin im Bereich Veranstaltungsmanagement bewerben sollen. Der Bereich der Eventorganisation ist für den Quereinstieg durchaus beliebt, Sie werden überrascht sein, wie viele Ihrer zukünftigen Kollegen nicht spezifisch ausgebildet sind&#8230;</p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Redaktion		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6628</link>

		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2022 13:06:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6431&quot;&gt;Tolga&lt;/a&gt;.

Hallo Tolga, 

es gibt keine Leistung der Arbeitsagentur, die Ihnen die Differenz zwischen Ausbildungsgehalt und letztem Einkommen finanziert. Eine finanzielle Unterstützung beim Berufswechsel wie bei einer Umschulung, setzt voraus, dass Sie arbeitslos oder nicht ausreichend qualifiziert sind.

Da Sie höchstwahrscheinlich kein BaföG für die zweite Ausbildung bekommen werden, bleibt Ihnen letztlich wohl nur ein Bildungskredit. Darüber hinaus sollten Sie recherchieren, ob Sie zum Beispiel aufgrund der neuen Einkommenssituation Anspruch auf Wohngeld hätten. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6431">Tolga</a>.</p>
<p>Hallo Tolga, </p>
<p>es gibt keine Leistung der Arbeitsagentur, die Ihnen die Differenz zwischen Ausbildungsgehalt und letztem Einkommen finanziert. Eine finanzielle Unterstützung beim Berufswechsel wie bei einer Umschulung, setzt voraus, dass Sie arbeitslos oder nicht ausreichend qualifiziert sind.</p>
<p>Da Sie höchstwahrscheinlich kein BaföG für die zweite Ausbildung bekommen werden, bleibt Ihnen letztlich wohl nur ein Bildungskredit. Darüber hinaus sollten Sie recherchieren, ob Sie zum Beispiel aufgrund der neuen Einkommenssituation Anspruch auf Wohngeld hätten. </p>
<p>Wir wünschen Ihnen alles Gute!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Tolga		</title>
		<link>https://ratgeber-umschulung.de/zweitausbildung/ergaenzendes-hartz-iv/#comment-6431</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tolga]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2022 18:23:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ratgeber-umschulung.de?page_id=4030#comment-6431</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
 
ich bin 27 Jahre alt und verheiratet. Meine Frau ist in Vollzeit beschäftigt. Wir haben eine Tochter (2 Jahre alt). Ich arbeite derzeit in der Produktion über eine Leihfirma. Ich habe schon eine kaufmännische Ausbildung im Einzelhandel erfolgreich beendet. 

Ich würde gerne eine zweite Ausbildung als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen machen. Das Problem dabei ist mein Ausbildungsgehalt. Es würde aufgrund unsere Lebenshaltungskosten nicht reichen. Könnte ich mir quasi zu meinem Ausbildungsgehalt die Differenz zu meinem jetzigen Nettoeinkommen vom Arbeitsamt zahlen lassen oder irgendwie so in der Art damit ich das selbe Gehalt raus habe? Danke.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin 27 Jahre alt und verheiratet. Meine Frau ist in Vollzeit beschäftigt. Wir haben eine Tochter (2 Jahre alt). Ich arbeite derzeit in der Produktion über eine Leihfirma. Ich habe schon eine kaufmännische Ausbildung im Einzelhandel erfolgreich beendet. </p>
<p>Ich würde gerne eine zweite Ausbildung als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen machen. Das Problem dabei ist mein Ausbildungsgehalt. Es würde aufgrund unsere Lebenshaltungskosten nicht reichen. Könnte ich mir quasi zu meinem Ausbildungsgehalt die Differenz zu meinem jetzigen Nettoeinkommen vom Arbeitsamt zahlen lassen oder irgendwie so in der Art damit ich das selbe Gehalt raus habe? Danke.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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