Ergänzendes Hartz IV / ALG II bei Zweitausbildung?

Wie sieht es eigentlich mit der Möglichkeit aus, während der Zweitausbildung ALG2 zu erhalten?
Wie sieht es eigentlich mit der Möglichkeit aus, während der Zweitausbildung ALG2 zu erhalten?

Sie überlegen sich, eine Zweitausbildung zu beginnen und fragen sich, ob Sie dabei den Einkommensausfall, den Sie ohne Zweifel haben werden über Arbeitslosengeld II (ALG II) kompensieren können, landläufig als Hartz 4 (Bürgergeld) bekannt.

Hier gibt es die Infos dazu…steht mir während einer Zweitausbildung Förderung in Form von ALG2 zu?

 

Einige Infos zu Arbeitslosengeld II

ALG II gibt es für Leistungsberechtigte, die grundsätzlich erwerbsfähig wären und stellt für diese eine Grundsicherung dar. Seine gesetzliche Basis ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Eingeführt wurde das ALG II im Jahr 2005 mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (nach dem Staatssekretär Hartz benannt, der für die Ausarbeitung des Gesetzes zuständig war). Hartz IV soll prinzipiell Erwerbsfähigen ohne Arbeit ein menschenwürdiges Einkommen gewähren.

Leistungsberechtigte, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld beziehen, das für diese eine ähnliche Rolle spielt wie Hartz IV. Da Sie aber eine zweite Ausbildung beginnen wollen, sind Sie sicherlich gemäß der Definition erwerbsfähig und damit zum Bezug von ALG II berechtigt. Um ALG II zu beziehen müssen Sie übrigens vorher nicht arbeitssuchend gewesen sein oder ALG I bezogen haben, vielmehr kann man ALG II auch zusätzlich zu sonstigem Einkommen beziehen, um die Lebenshaltungskosten zu decken.

 

Wer hat Anspruch auf ALG II?

Sie bekommen Anspruch ALG II bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

  • Sie sind zwischen 15 Jahre und Rentenalter. Dieses bemisst sich nach §7a SGB II und liegt irgendwo zwischen 63 und 68.
  • Sie sind erwerbsfähig, das heißt jeden Tag könnten mindestens drei Stunden arbeiten, also 15 Stunden pro Woche) arbeiten. Sie sind nicht so krank oder so stark behindert, dass Sie nicht arbeiten können.
  • Sie sind hilfebedürftig, das heißt, Ihr eigenes Einkommen oder Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sie bekommen keine anderen Sozialleistungen, zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld. Oder Sie verdienen in Ihrem Job so wenig, dass Sie noch aufstocken müssen, auch dann gelten Sie als hilfsbedürftig.
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist Deutschland, sie wohnen also nicht im Ausland.
  • ALG II kann des Weiteren für Abhängige bezogen werden, zum Beispiel für Ihre Kinder.

 

ALG II und eine zweite Ausbildung

Ausbildungsberufe

Grundsätzlich ist es beim ALG II genauso wie beim ALG I: Sie müssen jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das heißt eine zweite Ausbildung in Vollzeit ist nur mit Einschränkungen möglich und muss differenziert werden. Wenn Ihre zweite Ausbildung in einem klassischen Ausbildungsberuf stattfindet, Sie also gerade eine zweite Karriere als Maurer oder Fleischereifachverkäuferin anstreben, ist es einfach.

Sie bekommen im Rahmen Ihres Ausbildungsvertrages eine tarifliche Vergütung, die normalerweise Ihre Lebenshaltungskosten deckt. Wenn dem nicht so ist, können Sie wie bereits oben erwähnt zusätzlich ALG II beantragen, um Ihr Einkommen aufzustocken. Sie können hierzu zum Beispiel berechtigt sein, wenn Sie – trotz Mindestlohns – extrem wenig verdienen, viele Kinder haben oder alleine erziehen.

 

Studium

Wenn Ihre zweite Ausbildung ein Studium ist, dann liegen die Fakten etwas anders. Bei einem Vollzeitstudium können Sie den Anspruch auf ALG II nämlich in der Regel vergessen. Ein Studium ist nämlich prinzipiell mit BAföG förderungswürdig und schließt damit ALG II aus, völlig unabhängig davon, ob Sie überhaupt BAföG bekämen, entscheidend ist nur, ob ein Studiengang prinzipiell gefördert werden kann.

Die Agentur für Arbeit argumentiert, dass Sie im Falle eines Vollzeitstudiums nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit sind sie nicht mehr erwerbsfähig und somit auch nicht mehr leistungsberechtigt. Was anderes ist ein Teilzeitstudium bei dem Sie nicht mehr als 15 Stunden pro Woche studieren. Gemeint ist nicht nur die Zeit an der Uni, sondern auch Vor- und Nachbereitung. Solange Sie unter 15 Stunden pro Woche bleiben, stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bleiben damit leistungsberechtigt.

 

Zeitaufwand des Zweitstudiums

Wie berechnet man nun den Zeitaufwand? Sie berechnen die Anzahl der Credits, die in einem Semester erreicht werden müssen. Wollen Sie im Teilzeitstudium zum Beispiel 15 Credit Points erreichen, so multiplizieren Sie jeden Punkt mit 30 Stunden und kommen so auf 450 Stunden. Teilen Sie diese nun durch 23 Wochen, etwa die Dauer eines Semesters und Sie kommen auf knapp 20 Stunden pro Woche.

Da es sich hierbei um „akademische“ Stunden à 45 Minuten handelt, kämen Sie also gerade auf 15 Stunden Zeitaufwand. Ihre Hochschule kann Ihnen den Zeitaufwand übrigens auch bescheinigen, fragen Sie einfach nach einer Bescheinigung im Sinne des SGB III § 139, dann sollten Sie bei Ihrer Zweitausbildung im Teilzeitstudium ohne Probleme Ihr ALG II beziehen können.

 

Förderung eines Studiums

Vielleicht bekommen Sie nicht nur ALG II, vielleicht können Sie sogar eine Förderung herausschlagen. Prinzipiell möchte die Agentur für Arbeit schließlich dafür sorgen, dass ihre Klienten wieder auf dem primären Arbeitsmarkt in Lohn und Brot kommen. So wie die Agentur für Arbeit Umschulungen für Langzeitarbeitslose bezahlt, um diese zu befähigen, wieder eine Stelle zu finden, so könnte prinzipiell auch eine zweite Ausbildung als Teilzeitstudium in diese Kategorie fallen.

Sicher ist die Förderung eines Studiums keine besonders häufige Maßnahme, da die meisten Bezieher von ALG II keinen hohen Bildungsstand haben. Aber prinzipiell sollte eine Förderung möglich sein und Sie sollten Ihren Betreuer bei der Agentur für Arbeit darauf ansprechen. Lassen Sie sich nicht zu leicht abwimmeln, nur weil etwas ungewöhnlich ist, muss es deshalb nicht unmöglich sein.

91 Gedanken zu „Ergänzendes Hartz IV / ALG II bei Zweitausbildung?“

  1. Hallo,

    mein Freund ist 27 Jahre alt und möchte gerne eine Ausbildung zum Rettungssanitäter machen. Diese Ausbildung dauert drei Monate und in dieser Zeit wäre er ohne jegliches Einkommen. Daher meine Frage, ob er während der Ausbildungszeit Arbeitslosengeld beantragen kann?

    Vielen Dank.

    Antworten
    • Hallo Daline,

      ob Ihr Partner während des Berufswechsels zum Rettungssanitäter Arbeitslosengeld beantragen kann, hängt von seiner jetzigen Beschäftigungssituation ab. Das Arbeitsamt kann einen Berufswechsel finanziell unterstützen, wenn es aus der Sicht des Staates erforderlich scheint. Da Sie nichts zur aktuellen Jobsituation schreiben, können wir nur empfehlen, dass er einen Gesprächstermin mit dem Arbeitsamt vereinbart und nachfragt, ob in seinem konkreten Fall eine Förderung zum Beispiel über einen Bildungsgutschein möglich ist.

      Ein anderer Weg könnte sein, dass er bei dem Ausbildungsträger für Rettungssanitäter sich erkundigt, ob es Rettungsdienste gibt, die nach Personal suchen und die Ausbildungskosten für ihn übernehmen würden.

      Wir wünschen Ihnen beiden alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

      Antworten
  2. Hallo,

    meine Tochter, 23 Jahre allein lebend hat eine abgeschlossene Ausbildung als Friseurin. Im Sommer kann sie eine Zweitausbildung zur Bürokauffrau beginnen. Leider verdient sie dort nur ca. 750,- €.
    Miete, Fahrtkosten, Lebensunterhalt etc. lassen sich damit nicht so wirklich finanzieren.
    Welche Leistungen kann sie beantragen (Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, …)?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

    Antworten
    • Hallo Jörg,

      die Finanzierung von Zweitausbildung ist leider ein schwieriges Thema. Bürgergeld ist nicht als Mittel der Ausbildungsfinanzierung vorgesehen. Klären Sie deswegen die Frage, ob Bafög möglich sein könnte. Auch hier gilt, dass Bafög primär für eine erste Berufsausbildung gedacht ist. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt bei Kindern unter 25 Jahren nach der ersten Berufsausbildung.
      Wohngeld kann beantragt werden.

      Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

      Antworten
  3. Hallo,

    ich bin 27 Jahre alt und verheiratet. Meine Frau ist in Vollzeit beschäftigt. Wir haben eine Tochter (2 Jahre alt). Ich arbeite derzeit in der Produktion über eine Leihfirma. Ich habe schon eine kaufmännische Ausbildung im Einzelhandel erfolgreich beendet.

    Ich würde gerne eine zweite Ausbildung als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen machen. Das Problem dabei ist mein Ausbildungsgehalt. Es würde aufgrund unsere Lebenshaltungskosten nicht reichen. Könnte ich mir quasi zu meinem Ausbildungsgehalt die Differenz zu meinem jetzigen Nettoeinkommen vom Arbeitsamt zahlen lassen oder irgendwie so in der Art damit ich das selbe Gehalt raus habe? Danke.

    Antworten
    • Hallo Tolga,

      es gibt keine Leistung der Arbeitsagentur, die Ihnen die Differenz zwischen Ausbildungsgehalt und letztem Einkommen finanziert. Eine finanzielle Unterstützung beim Berufswechsel wie bei einer Umschulung, setzt voraus, dass Sie arbeitslos oder nicht ausreichend qualifiziert sind.

      Da Sie höchstwahrscheinlich kein BaföG für die zweite Ausbildung bekommen werden, bleibt Ihnen letztlich wohl nur ein Bildungskredit. Darüber hinaus sollten Sie recherchieren, ob Sie zum Beispiel aufgrund der neuen Einkommenssituation Anspruch auf Wohngeld hätten.

      Wir wünschen Ihnen alles Gute!

      Antworten
  4. Guten Tag,

    Ich habe bereits einen Bachelor und war zwei Jahre in einem Masterstudium eingeschrieben. Das erste Jahr war noch Vollzeit und das zweite war Teilzeit. Den Master habe ich nicht beendet und habe während dem Teilzeit Studium 30-40 Stunden die Woche gearbeitet. In dem Bereich in dem ich studiert habe (Film – VFX) möchte und kann ich nicht arbeiten.

    Ich überlege mir daher eine Umschulung als Veranstaltungskauffrau in Berlin zu machen, werde aber nicht sehr schlau draus, wie ich am besten mit dem wenigem Ausbildungsgehalt zurecht kommen kann und welche Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen aufzustocken.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit besten Grüßen
    Nadja

    Antworten
    • Hallo Nadja,

      in der Regel wird kein aufstockendes Bürgergeld bei einer Umschulung oder zweiten Ausbildung bewilligt. Aufstockung ist eine Sozialleistung für Arbeitnehmer und Sie würden während der Berufsausbildung ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

      Umschulungen wie auch zweite Ausbildungen können als Förderungsmaßnahme staatlich unterstützt werden, wenn andernfalls Arbeitslosigkeit droht. Wenn Ihnen ein Anspruch auf ALG1 zusteht, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. In allen anderen Fällen könnte eine Umschulung über Bürgergeld vom Jobcenter genehmigt werden. In Verbindung mit anderen Sozialleistungen wie Wohngeld kann der Weg über Bürgergeld eine für Sie interessante Option sein. Das Jobcenter muss jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie eine entsprechende Unterstützung tatsächlich benötigen.

      In Anbetracht Ihrer doch recht hohen Qualifikation ist denkbar, dass Sie sich zuerst als Quereinsteigerin im Bereich Veranstaltungsmanagement bewerben sollen. Der Bereich der Eventorganisation ist für den Quereinstieg durchaus beliebt, Sie werden überrascht sein, wie viele Ihrer zukünftigen Kollegen nicht spezifisch ausgebildet sind…

      Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

      Antworten
  5. Hallo,

    ich habe eine Ausbildung als Altenpfleger gemacht und mit Examen abgeschlossen. Ich bin jetzt für den Pflegeberuf krankgeschrieben. Meine Krankenkasse hat ein Attest von mir erhalten. Ich möchte gerne ein duales Studium Richtung Fitnessökonomie anfangen. Steht mir eine Förderung zu?

    Antworten
    • Hallo Torsten,

      eine Aufstockung über Bürgergeld richtet sich an berufstätige Arbeitnehmer. In aller Regel haben Sie also keine Möglichkeit Ihre Ausbildung mit Bürgergeld aufzustocken. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, kann eine finanzielle Unterstützung beim Berufswechsel über die Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung in Betracht kommen. Die Rentenversicherung ist für Sie vorrangig zuständig, wenn Sie bereits 15 Beitragsjahre gesammelt haben. Voraussetzung ist jeweils, dass Sie dauerhaft nicht mehr als Pflegefachkraft arbeiten können. Lassen Sie sich von diesen Institutionen beraten, welche Möglichkeiten zur Förderung eines Berufswechsels für Sie offen stehen.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!

      Antworten
  6. Hallo,

    Ich bin 36 Jahre alt und habe eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtnerin im Bereich Zierpflanzenbau. Die Ausbildung ist schon 9 Jahre her und ich habe nie in diesem Beruf gearbeitet.

    In Blumenläden kann ich aufgrund meiner sozialen Phobie nicht arbeiten. Im Garten und Landschaftsbau darf ich aufgrund der Epilepsie nicht arbeiten. Ansonsten gibt es hier im Umkreis wenig Stellen auf die ich mich bewerben kann.

    Wenn ich jetzt eine zweite Ausbildung zur Tierpflegerin machen würde und die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, Anspruch auf Bab würde nicht bestehen, da es eine zweite Ausbildung wäre. Kann ich dann Aufstockung vom Jobcenter bekommen?

    Und wenn das bei einer Umschulung möglich ist und gibt es dafür einen Paragraphen?

    Antworten
    • Hallo Yvonne,

      danke für Ihre Nachricht.

      Die Ausbildung oder Umschulung zur Tierpflegerin ist einer der begehrtesten Berufswünsche überhaupt. Die Ausbildungsstellen haben die freie Auswahl zwischen einer Vielzahl von Bewerbern. Wenn Sie Ihre gesundheitlichen Belastungen nicht auflösen können, werden Sie sich wohl kaum im Bewerbungsprozess erfolgreich positionieren können.

      Eine soziale Phobie ist in aller Regel behandelbar und wird somit kaum als Argument für eine Umschulung sein, die über ALG1/ALG2 finanziert werden könnte. Inwiefern Epilepsie eine Hürde auf dem Weg zur Tierpflegerin darstellen kann, können wir nicht beurteilen.

      Wir können Ihnen keinen Paragraphen für Ihre Konstellation nennen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihren Beruf zurückkehren können, dann wäre eine berufliche Reha über das Jobcenter eine Option. Wenn Sie bereit sind in einen Mangelberuf mit besonders hoher Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu umschulen, dann steigen die Wahrscheinlichkeit einer Finanzierung. Der Beruf der Tierpflegerin gehört nicht dazu, im Gegenteil.

      Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

      Antworten
  7. Hallo,

    ich bin Tischler, alleinlebend und möchte eine vollschulische Ausbildung (ohne Ausbildungsvergütung) zum Physiotherapeuten machen. Ich verfüge über kein Vermögen oder sonstige Einkünfte währen der Ausbildung.
    Habe ich Ansprüche auf BAföG oder ALG II?

    Bisher habe ich nirgendwo eine konkrete Antwort erhalten.

    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • Hallo Robert,

      danke für Ihre Nachfrage.

      Nein, in aller Regel haben Sie keinen Anspruch auf Bafög zur Finanzierung einer zweiten Berufsausbildung. Es gibt im Einzelfall Entscheidungen, dass Bafög auf reiner Darlehnsbasis bewilligt wird. Dafür müssen Sie sich direkt an das für Sie zuständige Bafögamt wenden.

      Eine Finanzierung über ALG2 ist denkbar. Wenn Sie aktuell versicherungspflichtig angestellt sind, dann wäre auch eine Umschulung über ALG1 möglich. Allerdings werden Umschulungen nur finanziell unterstützt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dann Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Bei einem Tischler können das eigentlich nur gesundheitliche Gründe sein, da die Arbeitsmarktsituation im Bereich Holzverarbeitung weiterhin sehr gut ist. Sie werden also entsprechende Atteste benötigen, um einen staatlich unterstützten Berufswechsel zu ermöglichen.

      Wenn Sie während der Ausbildung keine Ausbildungsvergütung erhalten, dann besteht hinsichtlich Hartz4 das Problem, dass Sie aufgrund der Vollzeitausbildung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und ergänzendes Hartz4 an eine Berufstätigkeit anknüpft. Mutmaßlich wird man Sie an das kommunale Sozialamt für Wohngeld usw. verweisen.

      Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

      Antworten
  8. Hallo,

    Ich heiße Sefanur und lebe in der Türkei. Mein Beruf ist Notfallsanitäter. Aber jetzt reicht mir mein Beruf nicht mehr aus, um mein Leben in Bezug auf Einkommen und Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Deshalb möchte ich eine Ausbildung zum Lokführer/Triebfahrzeugführer bei der HSL Akademie GmbH machen, aber das kostet Geld. Ich möchte wissen, ob ich einen Bildungsgutschein bekommen kann. Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen. Danke im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    Sefanur

    Antworten
    • Hallo Sefanur,

      danke für Ihre Nachfrage. Leider verstehen wir Ihnen Sachverhalt nicht ganz:

      Wenn Sie in Deutschland eine Umschulung zum Lokführer machen möchten, dann müssen Sie in Deutschland leben. Beziehungsweise muss Ihnen ein Anspruch auf ALG1 oder ALG2/Hartz4 zustehen. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn Sie in die deutsche Arbeitslosenversicherung einzahlen oder aus einem anderen Grund Sozialleistungen beantragen können.

      Wenn Ihnen Leistungen nach ALG1 oder Hartz4 zustehen, dann kann ein Bildungsgutschein beantragt werden. Ob der Antrag Erfolg haben wird, können wir Ihnen nicht sagen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Unzufriedenheit mit dem aktuellen Beruf reicht nicht.

      Die Umschulung wird in der Regel nur bewilligt, wenn Sie tatsächlich nicht mehr als Notfallsanitäter arbeiten können (zB wegen Krankheit) oder in Deutschland arbeitslos sind. Darüberhinaus müssten Sie auch als Lokfahrer geeignet sein.

      Unsere Empfehlung: Schreiben Sie eine Ausbildungsstätte wie die genannte Akademie an und fragen Sie nach Unterstützung bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den nächsten Schritten und alles Gute!

      Antworten
  9. Hallo. Eine Frage :
    Mein Freund macht derzeit eine zweite Ausbildung zum Erzieher (praxisintegrierte Ausbildung). Er verdient sehr wenig (700€ netto).
    Wir haben uns gerade getrennt und er kann sich eine eigene Wohnung nicht leisten.
    Welche Möglichkeiten zur Unterstützung hat er?

    Antworten
    • Er muss sich beim Jobcenter melden und die Miete wird quasi aufgestockt . Er muss einen Antrag einreichen das erfährt er alles beim Jobcenter

      Antworten
  10. Hallo,
    ich mache derzeit ein zweites Studium in Vollzeitausbildung und stehe dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Ich bin in der Lage, Vollzeit zu arbeiten. Habe ich den Anspruch auf ALG II?

    Danke im Voraus

    Antworten
    • Hallo Nik,

      danke für Ihre Anfrage.

      Das Arbeitsamt wird Ihre Frage mit Nein beantworten. Wenn Sie in Vollzeit studieren, können Sie nicht in Vollzeit arbeiten. Das gilt selbst dann, wenn Sie in Teilzeit arbeiten wollen würden. Antragsteller argumentieren häufig, dass sie das Studium ruhen oder vorzeitig beenden könnten. Aus der Perspektive des Jobcenters ist dies irrelevant. Faktisch würde es zu eine staatlichen Förderung von Studenten über Hartz4 kommen, was nicht gewollt ist. Studienförderung ist nicht in den für das Jobcenter relevanten Sozialgesetzbüchern geregelt und damit ein anderer „Leisungtopf“.

      Bitte lesen Sie sich gerne die Kommentarspalte weiter durch, wie haben Konstellationen, die auch für Sie relevant sein könnten, en Detail besprochen.
      Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg für Ihr Studium!

      Antworten
  11. Hallo,

    ich habe auch mal eine Frage…
    Zu meiner Situation: Ich bin 31 Jahre, allein lebend.
    Bin gelernte Heilerziehungspflegerin und habe 8 Jahre in diesem Beruf gearbeitet.
    Aus gesundheitlichen Gründen kann ich jedoch diesen Beruf nicht mehr ausüben und möchte eine zweite Ausbildung (keine Umschulung) als Zahntechnikerin machen.
    Welche Förderungsmöglichkeiten stehen mir zu? BAB, Wohngeld, ALG 2?

    Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
    MfG

    Antworten
    • Hallo Junes,

      danke für Ihre Nachfrage.
      Ja, Sie könnten BAB und Wohngeld beantragen. Wenn Sie aus nachweisbaren gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Heilerziehungspflegerin arbeiten können, dann wäre der Weg über eine von der Arbeitsagentur geförderten Berufswechsel immer auch eine Idee. Sie haben nichts zu verlieren und könnten es zumindest versuchen.

      Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

      Antworten

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