Das erste Studium erwies sich doch als nicht richtig, die Karriere steckt in einer Sackgasse, das Interesse für ein Fachgebiet ist erst spät erwacht oder man möchte sich einfach beruflich neu orientieren. Die Gründe für ein zweites Studium können sehr unterschiedlich sein. Doch wie legt man seine Motivation richtig dar? Welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden, um einen Studienplatz zu bekommen?
Wozu dient eine Begründung?
Die Unterhaltung von Studienplätzen beansprucht viel Geld und Universitäten sollen möglichst vielen Menschen zugänglich sein. Die Kapazitäten einer Hochschule sind jedoch begrenzt und zulassungsfreie Studiengänge nicht selten in den ersten Semestern hoffnungslos überfüllt. Dennoch gilt, dass sich auch Zweitstudierende in zulassungsfreie Fächer einfach einschreiben können. Komplizierter ist das Bewerbungsverfahren, wenn der Studiengang lokal oder sogar bundesweit zulassungsbeschränkt ist. Bei einer derart begrenzten Anzahl von Studienplätzen sind schließlich nur drei bis vier Prozent für Zweitstudierende vorgesehen.
Das heißt, bei 100 Studienplätzen im ersten Semester sind gerade einmal drei bis vier für Zweitstudierende vorgesehen. Gibt es weniger Bewerber, steht dem Studium nichts entgegen. Meist ist die Zahl der Studienbewerber jedoch höher und der Wunsch nach einer akademischen Weiterbildung muss gut begründet werden.
In welcher Form wird eine Begründung eingereicht?
Die Begründung des Studienwunsches erfolgt schriftlich. An den meisten Hochschulen werden dafür entsprechende Formulare (siehe beispielsweise hier) angeboten, manchmal ist auch ein Anschreiben im Briefformat erforderlich. Die gelieferte Begründung muss in jedem Fall in sich schlüssig sein und sollte durch Zeugnisse, Zertifikate oder ähnliches gestützt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Bewertungskriterien zu kennen, sodass man sich an ihnen orientieren kann.
Bewertung nach Punktesystem und Fallgruppen
Zunächst müssen sich Bewerber in die richtige Fallgruppe einordnen. Diese Entscheidung ist wichtig, um eine fundierte Begründung aufzubauen.
Die fünf Fallgruppen
Fallgruppe I: zwingende berufliche Gründe
Bestimmte Berufe können nur mit zwei abgeschlossenen Studiengängen ausgeübt werden. So müssen beispielsweise Kieferchirurgen sowohl Medizin als auch Zahnmedizin studieren. Wer zur Fallgruppe I gehört, erhält neun Punkte.
Fallgruppe II: wissenschaftliche Gründe
Hier geht es vor allem um interdisziplinäre Forschungsbestrebungen. In diese Fallgruppe kann sich einordnen, wer bereits wissenschaftlich tätig ist und dies beispielsweise durch Veröffentlichungen nachweisen kann. In der Begründung sollte dargelegt werden, inwiefern ein weiterer Studienabschluss die wissenschaftliche Qualifikation verbessert. Dafür bekommt der Bewerber sieben bis elf Punkte, die wie folgt festgelegt werden:
- 7 Punkte, wenn wichtige wissenschaftliche Gründe vorliegen und durch den bisherigen wissenschaftlichen Werdegang gestützt werden
- 9 Punkte, wenn wissenschaftliche Gründe von besonderer Bedeutung vorliegen und durch bisher erbrachte Leistungen belegt werden
- 11 Punkte, wenn Gründe vorliegen, die von überragender wissenschaftlicher Bedeutung sind und diese durch hervorragende bisherige Leistungen belegt werden und überdies ein besonderes allgemeines Interesse an weiterer Forschung vorliegt
Fallgruppe III: besondere berufliche Gründe
Wer sich in diese Gruppe einordnet, muss nachweislich eine Tätigkeit anstreben, die nicht von einem Absolventen nur einen Studienganges ausgeführt werden kann. Das Zweitstudium muss eine notwendige und sinnvolle Ergänzung sein. Unter diesem Aspekt sind verschiedene Berufe und Studiengänge denkbar, sodass die Begründung sehr individuell ausfällt. Bewerber erhalten in dieser Gruppe sieben Punkte.
Fallgruppe IV: sonstige berufliche Gründe
Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium die bisher ausgeübte Berufstätigkeit sinnvoll ergänzt und das Tätigkeitsspektrum erweitert. Auch ein beruflicher Nachteil gegenüber anderen Absolventen kann so ausgeglichen werden. Dies kann der Fall sein, wenn Studiengänge neu ausgerichtet wurden und jüngere Absolventen über signifikante Zusatzqualifikationen verfügen und ein zweites Studium diese Lücke schließt. Bewerber erhalten hier vier Punkte.
Fallgruppe V: sonstige Gründe
Die Begründungen können hier sehr individuell ausfallen. In diese Fallgruppe wird jeder eingeordnet, der sich keiner anderen Gruppe zuordnen lässt. Bewerber erhalten jedoch lediglich einen Punkt.
Bis zu zwei zusätzliche Punkte bekommt, wer nach einer Familienphase eine berufliche Wiedereingliederung anstrebt. Voraussetzung ist, dass das Erststudium keinen Beruf ermöglicht, der in Anbetracht der familiären Situation angemessen ist.
Zu beachten ist abschließend, dass sich jeder Bewerber nur in einer Fallgruppe befindet. Eine Kumulierung der Punkte aus zwei Gruppen ist demnach nicht möglich. Es wird dabei stets die höchstmögliche Punktzahl ausgewählt.
Die Ergebnisse des Erststudiums
Wurden anhand der Fallgruppen Punkte festgelegt, kommt die Abschlussnote des ersten Studiums hinzu. Dabei wird folgende Einteilung vorgenommen:
- 4 Punkte, wenn die Note „ausgezeichnet“ oder „sehr gut“ lautet
- 3 Punkte, wenn die Note „gut“ oder „voll befriedigend“ lautet
- 2 Punkte, wenn die Note „befriedigend“ lautet
- 1 Punkt, wenn die Note „ausreichend“ lautet oder nicht nachgewiesen werden kann
Die Punkte der Fallgruppe und Abschlussnote werden schließlich addiert und anhand der Gesamtpunktzahl eine Rangliste erstellt.
Auf die Begründung vorbereiten
Um eine schlüssige Begründung zu verfassen, sollten sich Bewerber gut vorbereiten und im Vorfeld einige Fragen beantworten. In erster Linie geht es darum, sich selbst gegenüber ehrlich zu sein und die Motivationen klar zu benennen. Wir empfehlen zudem, verschiedene Konstellationen zu berechnen. Bei dem Verfassen der Begründung müssen sich Bewerber meist selbst in die Fallgruppen einordnen, sodass die Argumentation entsprechend aufgebaut werden muss.
Gibt es zusätzlich Faktoren, die in einer anderen Fallgruppe eine Rolle spielen, sollte darauf verzichtet werden. Das heißt, Bewerber sollten sich darauf konzentrieren, in ihrer avisierten Fallgruppe die maximale Punktzahl zu erreichen. Insbesondere bei wissenschaftlichen Gründen für ein Zweitstudium ist dies wichtig. Hilfe finden Bewerber beim Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität oder auch bei der Fachstudienberatung.
Vorlage: Tipps zum Schreiben
Die Begründung muss mehr sein als ein Lebenslauf. Es genügt nicht, wenn lediglich berufliche Stationen und entsprechende Nachweise zusammengetragen werden. Um ein Gefühl für das Schreiben zu bekommen, ist die Lektüre anderer Motivationsschreiben empfehlenswert. Wenngleich der Inhalt der Begründung für ein Erststudium etwas anders ist, können sich Zweitstudienbewerber am Aufbau orientieren.
Die folgenden Punkte gilt es überdies zu beachten:
- 1. Das Motivationsschreiben sollte in der Ich-Form verfasst werden.
- 2. Die persönliche Begeisterung für das Studienfach muss spürbar werden. Wie ist der Bewerber auf die Idee gekommen, gerade dieses Fach studieren zu wollen?
- 3. Der bisherige berufliche und/oder wissenschaftliche Werdegang sollte dargelegt werden.
- 4. Wie hängen Erst- und Zweitstudium miteinander zusammen? Welche inhaltlichen Verknüpfungen gibt es?
- 5. Sofern das Zweitstudium unabhängig vom Erststudium ist, muss ein Berufsziel erkennbar und bestenfalls durch den bisherigen Lebenslauf begründbar sein.