Häufige Fragen zur Umschulung

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Wer zum ersten Mal vor die Entscheidung, eine Umschulung zu beginnen, gestellt wird, stellt sich viele Fragen: Unter welchen Voraussetzungen fördert die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung eine Umschulung? Was für rechtliche Möglichkeiten habe ich, wenn der Antrag auf eine Umschulung abgelehnt wird? Was ist, wenn die Umschulung mir dann doch nicht zusagt oder es Probleme im Umschulungsbetrieb gibt? Kann ich eine Umschulung notfalls auch abbrechen und nach einem Abbruch eine zweite Umschulung machen?  Wieviel verdient man während einer Umschulung? 

Diese und noch viele andere Fragen rund um verkürzte Umschulungen und zweite Ausbildungen möchten wir Ihnen hier beantworten. Wer sich vorab gut informiert, steigert seine Aussichten auf eine finanzierte Umschulung („Ist das Beratungsgespräch wirklich eine Beratung?“) und kann besser für sich abschätzen, ob eine verkürzte Ausbildung der richtige Weg in einen neuen Beruf darstellt.

Falls Sie eine Frage zum Thema Umschulung haben, deren Antwort hier eine sinnvolle Ergänzung darstellen könnte, dann zögern Sie bitte nicht und schreiben Sie uns eine Nachricht in der Kommentarleiste.

Eine Übersicht zu allen möglichen Umschulungsberufen finden Sie hier: Welche Umschulungen gibt es? 

Grundsätzliche Überlegungen vor Beginn einer Umschulung:

Für die Umschulung bekommen Sie im Idealfall einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter bewilligt. So werden nicht nur die Kosten der verkürzten Umschulung, sondern auch Ihr Lebensunterhalt und etwaige Mehrkosten gedeckt. Gleiches gilt für Umschulungen, die durch die Rentenversicherung finanziert werden sollen. Bevor Sie in das verpflichtende Beratungsgespräch gehen, sollten Sie unbedingt sich mit folgenden Themen auseinandersetzen:

 

Wer bekommt eine Umschulung finanziert?

Umschulungen sollen Arbeitslosen, Arbeitssuchenden und Arbeitnehmern eine staatlich finanzierte Chance auf rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geben. Dabei steht nicht das Erlernen des Wunschberufs im Vordergrund, sondern die Notwendigkeit der Förderung um Ihnen dazu zu verhelfen, sich eigenständig und dauerhaft den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Bei der Bewilligung des Bildungsgutscheins zeigen sich dennoch einige Unterschiede, je nachdem ob Sie einer dieser Personengruppen zugeordnet werden können:

 

Umschulung wurde nicht bewilligt:

Sie haben im Beratungsgespräch den Antrag auf einen Bildungsgutschein für die Umschulung gestellt, doch das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung lehnen ihn ab. Wichtig ist, dass Sie analysieren, auf welchen Gründen die Ablehnung beruht. Nicht selten führt ein gut begründeter Widerspruch doch noch zum gewünschten Erfolg. Zögern Sie bitte nicht Hilfe zu suchen: Für den Widerspruch sollten Sie sich mit einem Sozialberater in einer Sozialberatungsstelle besprechen. Sollten Sie klagen wollen, reden Sie zuvor unbedingt mit einem Fachanwalt für Sozialrecht (mit einem Rechtsberatungsschein des Amtsgerichts!) Die wichtigsten Informationen zum Umgang mit einem abgelehnten Bildungsgutschein finden Sie hier.

 

Alle Fragen rund ums Geld:

Wer eine Umschulung macht, hat häufig schon Familie und andere Verbindlichkeiten. Die Frage, welche und in welcher Höhe Kosten durch das Arbeitsamt und die Rentenversicherung gedeckt werden, ist absolut legitim. Lassen Sie sich grundsätzliche alle Zusagen und Absagen von Kostenübernahmen schriftlich geben, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Möchte die Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder das Jobcenter bestimme Kosten nicht decken, dann ist auch hier ein Widerspruch möglich.

 

Fragestellungen, die während einer Umschulung auftauchen können:

Eine Umschulung dauert im Durchschnitt zwei Jahre. Ein Zeitraum in dem sich unerwartete Probleme entwickeln können. Im Grundsatz gilt: Machen Sie keine Alleingänge, sondern sprechen Sie mit dem Umschulungsbetrieb und der Kostenstelle (Jobcenter, Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft – je nachdem wer die Umschulung finanziert), wenn es Schwierigkeiten gibt. Meistens gibt es nach einem Gespräch doch eine Lösung, auch wenn es anfangs nicht danach aussieht:

 

Ratgeber Kündigung:

Der Wunsch nach einer Umschulung wird häufig durch Probleme im bisherigen Arbeitsverhältnis geweckt. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist sicherlich einer der unangenehmsten Erlebnisse im Arbeitsleben. Kündigungen sind nicht immer rechtmäßig. Wir haben Ihnen einige Konstellationen hier aufgeschlüsselt:

 

Ratgeber Arbeitslosigkeit:

Sie sind arbeitslos und möchten eine Umschulung machen? Bis es mit der Maßnahme zum Berufswechsel losgeht, stellen sich womöglich folgende Fragen:

 

Christian Krumes

17 Gedanken zu „Häufige Fragen zur Umschulung“

  1. Hallo Bea,

    ob Ihr Dozent einer weiteren Tätigkeit nachgehen darf oder nicht, bestimmt sich aufgrund der Vereinbarungen in seinem Arbeitsvertrag. Das Thema Anwesenheitspflicht ist schwierig, weil sie faktisch der Standard ist, ohne es sein zu müssen. Ob es sinnvoll ist, dass Umschüler anwesend sein müssen oder lernen zu Hause nicht viel sinnvoller wäre… Es gibt Argumente dafür und dagegen, aber letztlich wird es Ihnen nicht weiterhelfen. Faktisch dürfen die Umschulungsanbieter bestimmen, wie sie die Bedingungen des Unterrichts gestalten.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Umschulung!

  2. Hallo,

    ich habe mehrere Fragen zu meiner Umschulung:
    1. Mein Dozent beim Bildungsträger unterrichtet gleichzeitig einen Tag in der Woche bzw. parallel vormittags an der Uni. Ist das zulässig und rechtens?
    2. Falls nicht, muss ich überhaupt zum Unterricht am Ort erscheinen? Ich erledige vor Ort nur meine Aufgaben, die ich auch Zuhause in Ruhe machen könnte. Denn vor Ort habe ich jemanden mit im Raum sitzen, der anderweitig Unterricht hat und laut ist. Zudem habe ich bei diesem schlechten Wetter einen sehr langen Fahrtweg.

    Vielen Dank

  3. Hallo Alex,

    danke für Ihre Nachfrage.

    Nebenberuflich Physiotherapie zu studieren ist nur nach einer abgeschlossenen Physiotherapie-Umschulung bzw. Ausbildung möglich. Es handelt sich bei diesem berufsbegleitenden Studium eher um eine Aufstiegsfortbildung.

    Wenn Sie neben Ihrem Beruf Physiotherapeut werden wollen, dann wäre dies allenfalls über eine Ausbildung oder Umschulung in Teilzeit möglich. Teilzeit bedeutet dabei jedoch nicht, dass Sie „nur die Hälfte“ arbeiten. In der Regel beträgt eine Teilzeitausbildung 25 – 35 Stunden pro Woche. Insbesondere in den Phasen an der Schule werden Sie nicht flexibel sein, sondern sich nach den Unterrichtszeiten richten müssen. Wenn Sie Ihre Arbeitszeiten als Anlagenmechaniker flexibler gestalten und reduzieren können, dann ist eine Ausbildung in Teilzeit vielleicht möglich. Die zeitlich Belastung wird aber immens sein.

    Leider gibt es keine Möglichkeit, an einer Abendschule Physiotherapeut zu werden. Abendschulen sind meist der beste Weg, wie Berufstätige sich nebenberuflich qualifiziert auf eine Berufswechsel vorbereiten können.

    Eine finanzielle Förderung Ihrer beruflichen Neuorientierung zum Physiotherapeuten seines des Arbeitsamts schätzen wir als eher unwahrscheinlich ein. Sie gehören als Anlagenmechaniker einem der derzeit gefragtesten Ausbildungsberufen an. Die Nachfrage nach Physiotherapeuten hingegen ist im Vergleich geringer.

    Es entspricht zwar nicht ganz Ihrem Wunsch, aber statt Physiotherapie wäre hingegen eine Ausbildung zum Fitnesscoach sehr gut neben Ihrem Beruf machbar. So wäre die Ausbildung zum Geprüften Fitnesstrainer inklusive Inkl. Fitnesstrainer-A/B-Lizenz und Personal-Trainer-Lizenz (Medical Fitness) nebenberuflich innerhalb von 12 Monaten möglich. Mehr Informationen bekommen Sie unter anderem hier:

    Nebenbei Fitnesstrainer werden

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

  4. Hallo,

    ich möchte gerne nebenberuflich den Physiotherapeuten lernen/studieren.
    Zu mir ich bin 25 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker (seit 01.2016) und bin seit dem in der BMW tätig. Da ich den Hauptberuf nicht aufgeben möchte (Finanzielle Gründe) möchte ich nebenbei Studieren/Umschulen, um dann in Zukunft in Teilzeit z.B. in Praxen zu Arbeiten oder ggf. mich selbstständig zu machen.

    Jetzt wäre die Frage, inwieweit dies denn möglich wäre?

    Zudem betreibe ich seit 2016 Bodybuilding und kann etwaige Grundlagen schon vorweisen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alex

  5. Hallo Sara,

    danke für Ihre Nachricht.

    Die Ausbildungsinhalte während der Umschulung entsprechen denen einer regulären Ausbildung, nur das ebene die Ausbildungszeit verkürzt ist. Arbeitsrechtlich gesehen gibt es ein Weisungsrecht des Arbeitgebers bzw. Anleiters/Ausbilders, dem Sie im Rahmen des Zulässigen nachkommen müssen. Was von einem Auszubildenden erwartet werden kann, entspricht also auch dem, was ein Umschüler zu erbringen hat.

    Es ist natürlich sehr bedauernswert, wenn Sie das Gefühl haben, dass auf Ihre bereits erworbenen Fähigkeiten nicht unmittelbar aufgebaut wird. Wir können nicht beurteilen, wie sich Ihre Situation genau darstellt, aber möglicherweise gibt es die Option, dass Sie es diplomatisch ansprechen. Im Idealfall sprechen Sie nicht davon, zu was Sie nicht glauben verpflichtete zu sein, sondern äußern lieber den Wunsch, welche Tätigkeiten Sie vorrangig lernen möchten usw.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und gutes Gelingen für Ihre Umschulung!

  6. Hallo zusammen,
    ich hätte da auch eine Frage.
    Umschülerin (alg1) und in der Vergangenheit schon eine Ausbildung abgeschlossen. Bin ich als umschüler verpflichtet, wie ein azubi, Aufräumarbeiten ständig zu erledigen? Schließlich hat man das durch die erste Ausbildung ja schon durch ;).
    Danke für die Antwort im voraus:)

  7. Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und Hilfestellung.
    Klar sie wird mir keine Entscheidung abnehmen können, aber sie gibt Anreiz, es aus einer anderen Perspektive zu sehen.

    Alles gute für Sie

  8. Hallo Yv,

    danke für Ihre Nachricht.

    Zunächst, wenn eine große Entscheidung ansteht, dann ist es ganz natürlich, dass die „Nerven flattern“ und man sich Sorgen vor den anstehenden Herausforderung macht. Versuchen Sie die Umschulung als eine Chance zu sehen, für die Sie ja auch in den letzten Monaten gekämpft haben.

    Nein, es gibt keine starre Frist à là 7 Tage usw., innerhalb der die Entscheidung getroffen werden muss, an welchem BFW Sie welche Umschulung beginnen möchten. Aber es ist nachvollziehbar, dass Sie sich zeitig entscheiden sollten, damit der Einstieg zum nächsten Termin möglich ist. Sie beziehen ja aktuell Krankengeld / Übergangsgeld etc., was unter anderem dafür gedacht ist, Ihnen zügig eine neue berufliche Perspektive zu ermöglichen.

    Ja, wir würden grundsätzlich immer empfehlen, mit den Mitarbeitern aus der Reha-Beratung zu sprechen. Aber dass eine Entscheidung her muss, ändert daran ja nichts und niemand kann und sollte Ihnen diese abnehmen.

    Für uns klingen Ihre Ausführungen eher danach, dass es Ihnen schwer fällt eine Entscheidung zu fällen und nicht, dass Sie mehr Zeit für die Entscheidungsfindung bräuchten. Für Sie steht ja fest, was für und gegen die jeweilige Umschulung spricht, welche Sorge Sie mit der Wohnheimunterbringung verbinden usw. Wir meinen, mehr Zeit löst nicht Ihr Problem…

    In der Forschung beschäftigen sich viele Psychologen mit der Frage, wie Menschen für sich die besten Entscheidungen treffen. Dabei zeigt sich u.a. dass es hilfreich ist, die Entscheidung aus unterschiedlichen zeitlichen Perspektiven zu betrachten: Welche Möglichkeiten eröffneten Ihnen die Umschulung in 2 Jahren, welche in 10 Jahren? Wenn Sie nur betrachten, welche Schwierigkeiten / Herausforderungen in den kommenden Monaten auf Sie zukommen, dann können Sie keine lang- und mittelfristigen Chancen für sich nutzen.

    Die richtige Entscheidung zu treffen, kann Ihnen niemand abnehmen. Wir glauben, dass der Aufbruch in neue Berufsfelder, zeitweiser Umgebungswechsel und das Anpacken von Herausforderungen immer auch mit großen Chancen verbunden ist, wenn man es denn will…

    Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

  9. Hallo Ratgeber-Team,

    ich habe eine Umschulung über die DRV genehmigt bekommen, die Arbeitserprobung bereits absolviert und es wurden zwei Berufe für die ich geeignet wäre gefunden.

    Die Ausbildung soll in einem Bfw statt finden, denn für eine betriebliche Ausbildung bin ich zu „krank“ und für eine virtuelle ist nicht mehr genügend Zeit vorhanden da die Gelder (ALG I) auslaufen.
    Gegenüber dieser Art von Ausbildung habe ich aber große Bedenken. Zum einen sollte ich aufgrund meiner Erkrankung keinen großen Kontakt zu Menschen mehr haben, was aber im Bfw nicht zu umgehen ist bei mehreren hunderten Schülern und zum anderen kann ich mir nicht vorstellen in einem Wohnheim zu wohnen und nur am Wochenende heim zu fahren. Meine doch stabile Ehe würde dennoch sehr darunter leiden.
    Meine Reha-Beraterin will zeitnah eine Entscheidung für welchen Beruf und für welches Bfw ich mich entscheide.
    Somit wäre meine jetzige Frage:
    Wenn ich einer Umschulung zusage kann ich diese bevor ich diese antrete wieder absagen? Ohne weitere Konsequenzen? Bzw. kann ich um mehr Bedenkzeit bitten oder gibt es Fristen zwischen Arbeitserprobung und Start der Maßnahme?
    Ich bin so gefrustet, dass ich mit dem Gedanken spiele zu meiner alten Arbeit zurückzukehren und mich wieder der Gefahr aussetze, dass meine Gesundheit darunter leidet.

    Ich hoffe ihr könnt mir bezüglich meiner Fragen weiterhelfen.

    Mit freundlichen und hoffnungsvollen Grüßen

    Yv

  10. Hallo Hermann,

    danke für Ihre Nachricht. Leider wird aus Ihrem Kommentar nicht ersichtlich, welche Frage Sie umtreibt. Die Bereich Kontrolle & Überwachung von Produktionsabläufen / HACCP / KVP sind Weiterbildungen, deren Finanzierung entweder über den Arbeitgeber versuchen könnten, oder aus eigener Tasche bezahlen müssten. Eine Finanzierung über das Arbeitsamt ist nur denkbar, wenn sich Ihr Arbeitgeber daran beteiligt oder Sie bald Ihre Arbeit verlieren könnten.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

  11. Hallo,

    ich bin 32 Jahre alt , eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Lebensmitteltechnik in der Tasche und habe mehrjährige Berufserfahrung im Lebensmittelsektor/Einzelhandel. Kontrolle und Überwachung von Produktionsabläufen / HACCP / KVP sind die Themenbereiche, die mich am meisten interessieren / in denen ich mich auch sehr gerne spezialisieren wollen würde. Umschulung und Ausbildung kommen für mich selbstverständlich in Frage (wohne in NRW).
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße
    Hermann

  12. Hallo Birgit,

    das Impressum ist auf jeder Seite in der rechten Leiste in der Kategorie Kontakt zu finden.
    Bitte stellen Sie Anfragen zu Umschulungen nur über die Kommentarfunktion am Ende eines Artikel.
    Alles Gute für Sie!

  13. Hallo liebes Team!

    Ich konnte auf Ihrer Seite das Impressum nicht finden. Wie komme ich an diese Informationen?

    Herzlichen Dank!

  14. Hallo Andy, ich kenne nun Ihre Vorbildung nicht und Ihre beruflichen Wünsche. Ich könnte mir eine Tätigkeit im Außendienst, z.B. im Vertrieb vorstellen oder aber im sozialen Bereich? Das ist natürlich jetzt völlig ins Blaue hinein. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrem neuen Tätigkeitsfeld!

  15. Habe Rückenschmerzen wegen Arthrose in 2 Lendenwirbeln und 1 eingeklemmten Bandscheibe. Kann mich nicht weit verdrehen und schwerere Sachen heben. Welcher Beruf wäre angebracht, wo ich wechselnde Bewegungen ausübe?

  16. Hallo Lumix,

    für eine Förderung müsste ein fassbarer Grund wie Erkrankung oder eine schlechte Arbeitsmarktsituation vorliegen. Einfach den Beruf wechseln, weil man das möchte, ist leider im System nicht vorgesehen…

  17. Hallo,
    ich bin 26 jahre und schon einige Zeit im Vertrieb tätig.
    Früher oder später sollte ich die Branche wechseln (Druckerei – Etikettendruck..etc.)
    Besteht die Möglichkeit eine Umschulung zu machen? Möchte ehrlich gesagt keine Ausbildung von Anfang an starten…
    Würde mich freuen wenn man mir weiterhelfen kann.
    Liebe Grüße Lumix123

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